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  • Schneider-Ammann, Johann (fdp/plr) BR WBF / CF DEFR

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Mit 33 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen überwies der Ständerat ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche zu prüfen. Das Postulat umfasste sechs Fragen, welche beantwortet werden sollten, damit zukünftig fundierte Entscheidungen über die Gesetzgebung in der Lebensmittelbranche getroffen werden können. Die von Postulant Isidor Baumann (cvp, UR) formulierten Fragen zielten auf Massnahmen zur Abschwächung von unerwünschten Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung und des Wegfalls des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“. Zudem wurde gefragt, wie die Marktordnung im Zuckerrübenmarkt wiederhergestellt werden könne, und ganz allgemein, welche Massnahmen geeignet seien, um die Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz zu stärken. Gegenwind erhielt der Postulant vor allem von Seiten von Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Dieser hatte formelle Bedenken, weil die Fragen zwar durchaus zusammenhingen, sich jedoch thematisch sehr unterschieden und daher nur schwer in Form eines einzelnen Berichtes zu beantworten seien.

Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche (Po. 15.3928)
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

Auch der Ständerat entschied, die Motion Pezzatti (fdp, ZG) für vermehrte Investitionen in die Forschung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege anzunehmen. Das Anliegen war unumstritten und die Statements der WBK-Sprecherin Géraldine Savary (sp, VD) und des Bundesrates thematisierten vor allem die Dringlichkeit des Vorhabens. Die Kirschessigfliege habe im vergangenen Jahr rund 10% der Trauben- und 30% der Steinobsternte unbrauchbar gemacht, so Bundesrat Johann Schneider-Ammann, weshalb es wichtig sei, das Problem nicht zu unterschätzen. Mit der Zusage des Ständerates wird die Forderung folglich von beiden Räten unterstützt und kann somit an den Bundesrat übergeben werden.

Kirschessigfliege (Mo. 14.3721)

Mit äusserst knappen 88 zu 85 Stimmen akzeptierte der Nationalrat im Herbst 2014 eine Motion Bugnon (svp, VD). Damit verlangte die grosse Kammer eine Änderung der Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche laut Motionär gewisse Arten von Genossenschaften benachteiligen. Im Weinbau sei es nämlich oft so, dass Rebenbesitzer zwar Mitglieder einer Genossenschaft seien, die Reben aber nicht selber pflegten, sondern anderen Rebbauern zur Bewirtschaftung anvertrauten. Die Erträge würden jedoch ebenso der Genossenschaft abgeliefert, wie wenn sie sie selbst geerntet hätten. Bei der Berechnung von Strukturverbesserungsbeiträgen, die diesen Genossenschaften zukommen sollen, ziehe der Bund solche Personen allerdings jeweils von der totalen Mitgliederzahl ab, was den finanziellen Beitrag an die Genossenschaften ungerechtfertigterweise schmälere. Dieser Umstand solle nun revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, stützte sich in seiner Argumentation aber auf einen sehr spezifischen Aspekt des eingereichten Texts, was den Verdacht eines Missverständnisses aufkommen liess. Der Motionär beanstandete dies auch in der Ratsdebatte: Die Verwaltung habe sein Geschäft „demoliert“, auf den Kern seines Anliegens sei gar nicht eingegangen worden. Bundesrat Schneider-Ammann (fdp) nahm die Beschwerde zur Kenntnis, betonte aber umgehend, dass eine solche Änderung nicht über den Verordnungsweg erfolgen könne, sondern nur über das Gesetz. Das rechtskonservative Lager stimmte zusammen mit der grünen Partei geschlossen für die Annahme der Motion. Dagegen stellten sich hingegen die Grünliberalen. Die übrigen Fraktionen CVP, FDP und SP fanden zu keiner einheitlichen Position. Das Geschäft wurde anschliessend zur Zweitbeurteilung an den Ständerat weitergereicht.

Verordnung zu landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, welche Genossenschaften benachteiligen