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Rund neun Monate nachdem der Nationalrat nach ausführlicher Diskussion entschieden hatte, die Initiative für Ernährungssicherheit als Erstrat zur Annahme zu empfehlen, gelangte das Anliegen in den Ständerat. Die Mitglieder der WAK-SR erklärten zu Beginn der Sitzung, dass sie sich aufgrund der ausführlichen Diskussion im Nationalrat ein umfassendes Bild vom Initiativtext gemacht hätten und dabei auch die noch ausstehenden weiteren landwirtschaftlichen Volksinitiativen, namentlich die Fair-Food-Initiative, die Initiative für Ernährungssouveränität sowie die Hornkuh-Initiative mit einbezogen hätten. Aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse entschieden sie, der viel diskutierten Initiative für Ernährungssicherheit einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, welcher zwar die Grundforderung des originalen Initiativtextes nach dem Schutz des Kulturlandes übernimmt, jedoch klarer und marktorientierter formuliert ist. Unter anderem schliesst der Gegenentwurf im Gegensatz zum Initiativtext zum Schutz der Ernährungssicherheit die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion von der Produktion über die Verarbeitung bis zum Konsum mit ein. Ein weiterer Unterschied zum Initiativtext besteht darin, dass der Gegenentwurf die Ernährungssicherheit der Schweiz in einen globalen Kontext setzt und so vom Bund fordert, dass Voraussetzungen geschaffen werden, um grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, welche zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, zu pflegen. Weiter enthält der Gegenentwurf einen Absatz, welcher die Forderung nach einem ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln in der Verfassung verankert. Die Kommission empfahl ihrer Kammer den Gegenvorschlag mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme. Dieser Entscheidung schloss sich auch Bundesrat Schneider-Ammann an.
Eine Minderheit der Kommission, angeführt durch Ruedi Noser (fdp, ZH), erläuterte, dass sowohl der Initiativtext als auch der Gegenvorschlag rein deklaratorischer Natur seien und dass aus keinem der Texte ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf resultiere. Bei der Annahme einer der beiden Entwürfe würde es faktisch zu keiner Veränderung kommen. Aus diesem Grund schlug die Minderheit vor, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Voten im Rat schlossen mehrheitlich an diese beiden Lager an, wobei der Gegenvorschlag schlussendlich mehr zu überzeugen vermochte und mit 38 zu 4 Stimmen klar angenommen wurde. Der Bauernverband äusserte sich gegenüber der Presse positiv zu den Entwicklungen und kündigte an, die Initiative zurückzuziehen, sollten sich beide Räte auf den Gegenvorschlag einigen.

Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" (BRG 15.050)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Die Mehrheit der WAK-SR stellte den Sparmassnahmen des Bundesrates und dem Vorschlag des Nationalrates eine eigene Version der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 gegenüber. Der ständerätliche Vorschlag entsprach den Zahlen, welche die kleine Kammer schon im Rahmen der Diskussion um das Stabilisierungsprogramm beschlossen hatte. Die WAK-SR schlug vor, CHF 563 Mio. für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, CHF 1'747 Mio. für die Förderung von Produktion und Absatz und CHF 11'250 Mio. für Direktzahlungen zu sprechen. Mit diesem Vorschlag lag die WAK-SR gesamthaft CHF 273 Mio. über dem bundesrätlichen Entwurf und CHF 232 Mio. unter der grosszügigeren Version des Nationalrates. Zwei Minderheitsanträge von Seiten der SP-Fraktion wurden in der Ständeratsdebatte in der Wintersession 2016 diskutiert. In einem davon forderte Anita Fetz (sp, BS) den Ständerat dazu auf, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen, im anderen beantragte Christian Levrat (sp, FR), gesamthaft CHF 24 Mio. weniger zu sprechen, als die Kommissionsmehrheit beabsichtigt hatte. In der Gesamtabstimmung vermochte die Fassung der Kommissionsmehrheit die Ratsmehrheit mit 33 zu 3 Stimmen (5 Enthaltungen) zu überzeugen. Damit ging der Entwurf zurück zum Nationalrat und ins Differenzbereinigungsverfahren.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021

In seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 beantragte der Bundesrat im Herbst 2016, auch in der Landwirtschaft den Gürtel enger zu schnallen. Konkret beabsichtigte er, für die Jahre 2018-2021 für die Massnahmen zur Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen CHF 563 Mio. als Höchstbeitrag festzulegen, für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz die Grenze bei CHF 1'730 Mio. zu setzen sowie für Direktzahlungen CHF 10'985 Mio. zu budgetieren. Insgesamt lag somit der vorgeschlagene Finanzrahmen bei CHF 13.278 Mrd. und damit um CHF 514 Mio. oder 3.7 Prozent tiefer als die effektiven Ausgaben in der vorangegangenen Periode (CHF 13.792 Mrd.). Da weniger Betriebe als erwartet an den Programmen des Bundesamts für Landwirtschaft teilgenommen hatten, war der maximale Zahlungsrahmen für die Periode von 2014-2017 von CHF 13.830 Mrd. nicht vollständig ausgeschüttet worden, was dazu führte, dass die effektiven Ausgaben bei CHF 13.792 Mrd. zu liegen kamen.
Grund für die Kürzungen waren gemäss Bundesrat Schneider-Ammann der Voranschlag 2015 sowie das Stabilisierungsprogramm 2017-2019, zwei Sparpakete, welche die Bundesfinanzen entlasten sollten. In der nationalrätlichen Diskussion traf der Vorschlag aber auf Widerstand. Die Kommissionsmehrheit beantragte, die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft auf demselben Niveau zu belassen wie in den Jahren zuvor und auf Sparmassnahmen in der Landwirtschaft zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch von der Mehrheit der Finanzkommission unterstützt. Da die Bauern und Bäuerinnen dabei seien, die Agrarpolitik 2014-2017 umzusetzen, wäre der Zeitpunkt für Sparmassnahmen denkbar schlecht. Weiter würden mit den Einsparungen Betriebe bestraft, die sich an die neuen Gegebenheiten angepasst und Investitionen getätigt haben. Zudem sei die finanzielle Lage von vielen Betrieben wegen der sinkenden Preise ohnehin schon sehr schwierig, so die Argumentation der Kürzungskritiker.
Eine Minderheit der WAK-NR beantragte analog zum Bundesrat den Zahlungsrahmen gesamthaft bei CHF 13.278 Mrd. festzulegen. In der Schlussabstimmung entschied sich der Nationalrat mit 119 zu 59 Stimmen (10 Enthaltungen) dafür, auf Sparmassnahmen in der Landwirtschaft zu verzichten und die finanziellen Mittel auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen. Die Mehrheit setzte sich aus den geschlossen stimmenden SVP-, BDP- und CVP-Fraktionen sowie Stimmen aus allen anderen Lagern zusammen.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021

FDP-Nationalrat Noser (ZH) reichte ein Postulat ein, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und über den Einsatz von öffentlichen Mitteln in der Landwirtschaft zu verfassen. In ihm solle beantwortet werden, wie es um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft stehe, welche Gefahren für die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaftsflächen erkannt, wie die eingesetzten Mittel effizient genutzt und wie die Einkommen in der Schweizer Landwirtschaft langfristig gesichert werden können.
Von Seiten des Bundesrats wurde das Postulat zur Annahme empfohlen, um für die kommende Landwirtschaftspolitik mehr aktuelle Erkenntnisse über die Konsequenzen einer möglichen Liberalisierung zu erhalten. Mit 99 zu 78 Stimmen (6 Enthaltungen) hiess die grosse Kammer das Postulat gut. Dagegen gestimmt hatten grosse Teile der Fraktionen der CVP und der SVP sowie ein Vertreter der BDP.

Bericht zur Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und zum Einsatz öffentlicher Mittel für die Landwirtschaft (Po. 14.3537)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Avec sa motion intitulée «Chances égales pour la production indigène et l'importation», le député Albert Rösti (udc, BE) veut rendre la déclaration des méthodes de production non-autorisées en Suisse sur les produits importés obligatoire. Il ne veut pas d'une interdiction d'importation, mais souhaite, par ce biais, que les produits suisses et importés soient mis à jeu égal – la loi suisse sur la protection des animaux respectant d'autres standards. Albert Rösti prend pour exemple les poules en batterie et l'élevage de cochons sans paille, deux méthodes de production interdites sur le territoire national mais autorisées à l'étranger.
Le Conseiller fédéral Schneider-Ammann fait remarquer qu'un nombre considérable de produits devraient donc être étiquetés comme étant non conformes aux méthodes de production suisses. Il prend l'exemple de biscuits faits avec des œufs de poules élevées dans un pays où l'obligation des 14 centimètres de barres par poule pour se reposer n'existe pas. Cela nécessiterait, de plus, un appareil de contrôle à l'étranger que le Conseil fédéral a de la peine à imaginer. Ce dernier considère que cela n'apporterait pas de plus-value au consommateur et à la consommatrice et augmenterait les prix à cause de la bureaucratie engendrée. De plus, le Conseiller fédéral en charge des questions économiques précise que les consommateurs et consommatrices sont d'ores et déjà informés dans le cas de certaines méthodes de production et que les labels existants aujourd'hui leur permettent de faire un choix plus ciblé.
Suivant les recommandations du Conseil fédéral, les députés et députées ne donnent pas suite à la présente motion. Rejetée par une grande majorité des socialistes, des libéraux-radicaux, des bourgeois-démocrates, des verts'libéraux ainsi que des chrétiens-démocrates (100 voix), elle est soutenue par une grande partie du l'UDC et des verts (72 voix), tandis que les abstentionnistes proviennent majoritairement des rangs de l'UDC.

Chances égales pour la production indigène et l'importation

Auch im Ständerat fand die Motion Müller (fdp, SG) „Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren“ Unterstützung. Der Bundesrat teilte mit, dass er in den letzten eineinhalb Jahren bereits im Rahmen der Vollziehung der Agrarpolitik 2014-2017 um die zwanzig Massnahmen umgesetzt habe, welche den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft senken sollen. Die Annahme der Motion werde aber als Zeichen verstanden, dass die Räte mit dieser Richtung einverstanden seien. Nach den befürwortenden Voten seitens der Kommission und des Bundesrates wurde die Motion auch vom Ständerat ohne Opposition angenommen.

Agrarpolitik. Administrativen Aufwand massgeblich reduzieren (Mo. 14.4098)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Les chambres ont classé la motion Zanetti concernant le soutien financier des marchés-concours. Le Conseil fédéral continuera d'aider ces événements, bien que l'Ordonnance sur l'élevage (OE) ne l'y oblige en rien. En effet, les sept sages considèrent que ces manifestations traditionnelles offrent la possibilité au public de mieux connaître les activités du monde agricole. Ainsi, et dans le cadre du crédit octroyé à l'agriculture, le Conseil fédéral versera un montant maximum de CHF 300'000 par an aux marchés-concours, en prenant appui sur l'Ordonnance sur la promotion des ventes de produits agricoles (OPVA). 50% des coûts imputables devront, toutefois, être couverts par les branches concernées.

Viehschauen

Anne Seydoux-Christe (pdc, JU) a déposé un postulat pour que le Conseil fédéral mette en place une stratégie valeur ajoutée en plus de la stratégie qualité déjà existante dans le domaine agro-alimentaire. Ceci permettrait, selon la sénatrice jurassienne, d'assurer la survie de certaines filières particulièrement mises sous pression, telle que la production porcine, du lait ou encore de la betterave sucrière. Le marché agricole suisse est, en effet, sensible aux fluctuations internationales, alors que les coûts de production restent les mêmes. Ne remettant pas en question les défis auxquels l'agriculture fait face, le ministre de l'économie Johann Schneider-Ammann a estimé que c'était aux branches concernées d'agir et que la Confédération se devait d'être là uniquement en soutien, de manière subsidiaire. Une majorité nette du Conseil des Etats (24 voix contre 10 et 2 abstentions) s'est finalement rangée du côté de l'élue du pdc.

Une stratégie valeur ajoutée en plus d'une stratégie qualité (Po. 16.3098)

Afin de répondre à plusieurs objets parlementaires – outre le postulat Aebi 15.3862, les postulats Knecht 14.3514, Aebi 14.3618, de Buman 14.3991, Keller-Sutter 14.4046 ainsi que la motion Müller 14.4098 sont concernés – traitant de la question de l'allègement de la charge administrative des agricultrices et agriculteurs, l'OFAG a initié un projet participatif ayant débouché à un rapport proposant diverses solutions. Plus de 800 projets ont été récoltés dans le cadre de cette démarche regroupant les différents acteurs concernés (agriculteurs et agricultrices, organisations agricoles, cantons, etc.), dont environ 50 qui ont été rapidement mis en œuvre. Par la suite, 19 propositions supplémentaires ont été intégrées au train d'ordonnances 2016. Ainsi, il n'est – pour donner un exemple concret – plus exigé des agriculteurs et agricultrices qu'ils documentent les emplacements des poulaillers mobiles. La simplification administrative n'est pourtant pas simple et a soulevé de nombreuses questions lors du projet participatif. En effet, l'allégement ne doit, par exemple, pas se faire au détriment de dispositions claires permettant aux organes de contrôle de constater certains manquements. Pour cela, l'OFAG intégrera une analyse détaillée de la simplification administrative dans ses rapports annuels et prévoit de mener une analyse de fond quant à la relation entre secteur agricole et Etat dans le cadre de l'élaboration de la PA 22+.

Agriculture. Réduire la charge administrative et supprimer les contrôles inutiles (Po. 15.3862)

Mit Hilfe von mehr als 70 weiteren Organisationen reichten die Gewerkschaften Uniterre und l’autre syndicat erfolgreich ihre Volksinitiative „Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle“ ein. Von den gesammelten 131’600 Unterschriften konnten 109’655 beglaubigt werden, womit die Initiative diese Etappe erfolgreich bewältigte. Die Initiative fordert, der Bund solle die einheimische Landwirtschaft fördern und dafür sorgen, dass diese einträglich, vielfältig und ökologisch sei. Er solle sicherstellen, dass die natürlichen Ressourcen geschont würden, und gewährleisten, dass es zu einer Erhöhung der Anzahl in der Landwirtschaft tätiger Personen komme. Kulturlandflächen sollen erhalten bleiben und es solle der Bauernschaft erlaubt werden, Saatgut zu vermehren, zu tauschen und damit Handel zu betreiben. Weiter fordert die Initiative, dass der Einsatz von genetisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft verboten werde, dass auf schweizweit einheitliche Arbeitsbedingungen im landwirtschaftlichen Sektor geachtet werde und dass auf Importe von landwirtschaftlichen Produkten, welche nicht nach den sozialen und ökologischen Bedingungen der Schweiz produziert wurden, Zölle erhoben oder diese ganz verboten werden. Überdies beinhaltet der Initiativtext ein Verbot von landwirtschaftlichen Exportsubventionen sowie die Forderung, dass der Bund Informationen über die Bedingungen der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln sicherstelle.
Neben der Initiative für Ernährungssicherheit des Bauernverbandes, der Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln” der Juso und verschiedener Hilfswerke sowie der Fair-Food-Initiative der Grünen ist dies innerhalb der letzten zwei Jahren die vierte erfolgreich eingereichte Initiative zum Thema Ernährungspolitik.

Volksinitiative „Für Ernährungssouveränität“ (BRG 17.023)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Sans discussion, le Conseil national accepte le postulat von Siebenthal demandant au Conseil fédéral – par ailleurs favorable à cet objet – d'élaborer un rapport sur les effets de la correction des indemnisations concernant la répartition des paiements directs dans le cadre de la politique agricole 2014-2017. Le député bernois Erich von Siebenthal (udc, BE) évoque notamment les inégalités entre certaines régions et exploitations ainsi que des versements élevés en faveur de grandes exploitations amenant à une fragilisation du système. Le Conseil fédéral devra donc répondre à diverses questions touchant à ces adaptations, afin d'éventuellement corriger le tir dans le but de respecter les objectifs de la politique agricole.

Correction des indemnisations

In der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderung der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wurde der Artikel, welcher festhält, dass die Produktionsstätten von ungetrennt lebenden Ehe- und Konkubinatspartnern oder Personen in eingetragenen Partnerschaften zusammen als ein Betrieb gelten, erweitert. Neu wurde festgehalten, dass davon Betriebe ausgenommen werden, welche in die Partnerschaft eingebracht und unabhängig vom anderen Betrieb geführt werden. Somit war die Forderung der Motion Aebi (svp, BE), mit dem Titel: „keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten” bereits umgesetzt worden, was dazu führte, dass sie vom Ständerat abgelehnt wurde.

Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten

Mit über sieben Stunden Diskussionszeit und rund 180 Wortmeldungen wurde die Initiative für Ernährungssicherheit im Nationalrat ausführlich behandelt. Die vorberatende WAK-NR hatte das Begehren des Bauernverbandes mit 12 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
CVP-Nationalrat und Präsident des Bauernverbandes Markus Ritter (cvp, SG) setzte sich mit Hilfe von zahlreichen Vertretern der SVP, BDP und CVP dafür ein, den Nationalrat von der Initiative zu überzeugen. Er argumentierte, dass es für die Schweiz mit steigender Bevölkerungszahl und sinkender Kulturlandfläche umso wichtiger werde, den Schutz des Kulturlandes in der Verfassung zu verankern, um längerfristig den momentanen Selbstversorgungsgrad zumindest halten zu können. Weiter sah er in der Initiative ein Instrument, um der Schweizer Landwirtschaft klare Perspektiven zu geben. „Nur so wird auch eine kommende Generation bereit sein, die Aufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen, gesunde Lebensmittel zu produzieren, die Kulturlandschaft zu pflegen, die Biodiversität zu erhalten und auch eine soziale Verantwortung im ländlichen Raum wahrzunehmen“, so die Argumentation Ritters.
Genau in diesem Punkt widersprachen allerdings die Gegner des Vorstosses, bestehend aus Vertretern der FDP, der GLP und der SP. Alle in der Initiative formulierten Forderungen seien bereits in der Bundesverfassung vorhanden, weshalb unklar sei, welche Änderung der Rechtslage eine Annahme der Initiative zur Folge hätte. Zudem sei eine komplett unabhängige Landwirtschaft in der Schweiz eine Illusion, da das Land nahezu alle fossilen Brennstoffe aus dem Ausland beziehe. Schlussendlich gelang es aber den Vertretern der Landwirtschaft eine Mehrheit des Rates zu überzeugen. Die Mitglieder der SVP- und CVP-Fraktion stimmten für die Unterstützung der Initiative, die geschlossene SP- und GLP-Fraktion sowie grosse Teile der FDP-Fraktion dagegen. Die geschlossene Enthaltung der grünen Ratsmitglieder führte zu einer knappen Annahme der Initiative mit 91 zu 83 Stimmen und 19 Enthaltungen.

Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" (BRG 15.050)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

In einer Motion mit dem Titel „Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung?“ forderte Céline Amaudruz (svp, GE), dass der Bundesrat die Gesetzgebung so anpasse, dass die Zucht der existierenden Bisonarten vom Bund in derselben Weise subventioniert wird, wie dies bei den übrigen Rinderarten der Fall ist.
Dass sich die Verteilung von Subventionen durch die Agrarpolitik 2014-2017 verändert hat, habe dazu geführt, dass sich die Zucht von Bisons heute aus finanzieller Sicht schwierig gestalte, so die Begründung des Anliegens. Bei Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die tierbezogenen Beiträge in sogenannte Versorgungssicherheitsbeiträge umgewandelt. Damit diese aber bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden, welcher von der Anzahl Grossvieheinheiten (GVE) abhängig ist. Das System der Grossvieheinheiten lässt es zu, Tiere verschiedenster Gattungen miteinander zu vergleichen. Eine Grossvieheinheit von 1,0 entspricht dem Futterbedarf und dem Mistumfang einer 650 kg schweren Kuh, zum Beispiel einer Milchkuh. Entsprechend dieser Richtlinie wird für jede gängige Tierart, abhängig von Alter und teilweise Geschlecht, ein Faktor bestimmt. Einer Legehenne wird beispielsweise der Faktor 0,1 zugewiesen.
Halten Betriebe nur wenige Tiere und haben somit eine kleine Summe an Grossvieheinheiten, laufen sie Gefahr, keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr zu erhalten. Aus diesem Grund wäre eine Möglichkeit, die finanzielle Situation der Bisonhalter zu verbessern, die GVE-Faktoren für Bisons anzupassen. Der Bundesrat äusserte sich dieser Option gegenüber positiv in seiner Stellungnahme und stellte in Aussicht, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppierungen einen neuen GVE-Faktor für Bisons zu bestimmen. Auch bei den Tierwohlabgaben für regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) sah der Bundesrat Spielraum. Die Branche der Bisonzüchter sei schon aufgefordert worden, Haltungsanforderungen auszuarbeiten, damit auch für Bisons RAUS-Beiträge gesprochen werden können.
Andere Subventionen, welche für andere Tiere der Rindviehgattung abgegeben werden, könnten aber gemäss dem Bundesrat nicht so einfach auf die Bisonhaltung übertragen werden. Tierwohlbeiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) würden für die Bisonhaltung keinen Sinn machen, da die Tierschutzgesetzgebung Stallhaltung von Bisons prinzipiell nicht zulässt. Alpungs- und Sömmerungsbeiträge könnten laut Bundesrat nicht ausbezahlt werden, da Bisons nach Tierschutzrichtlinien in festen Gehegen gehalten werden müssen und diese auf Sömmerungsflächen aus raumplanerischen Gründen kaum realisierbar sind.
Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Bei der Besprechung im Nationalrat wurde das Anliegen ohne längere Diskussion durch die Unterstützung der Mehrheiten der Grünen, der CVP, der SVP und der BDP mit 104 zu 75 (11 Enthaltungen) angenommen.

Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung? (Mo. 14.3310)

Le Conseil fédéral a pris la décision de restructurer une nouvelle fois Agroscope. Le centre de recherche agricole avait, déjà en 2014, subi des transformations dans son fonctionnement. Cette fois-ci, les autorités ont souhaité rapprocher la conduite et la recherche au sein d'Agroscope en supprimant un niveau hiérarchique. 24 postes de cadres sont concernés, alors que dix postes seront créés pour assurer la tête des unités nouvellement conçues. Ce modèle de direction entrera en vigueur le 1er janvier 2017.
L'annonce a déclenché une avalanche de réactions au Parlement, poussant de nombreux et nombreuses élu.e.s à déposer des interpellations, à l'instar de Jacques Bourgeois (plr, FR) (Ip. 16.3285) et Barbara Gysi (ps, SG) (Ip. 16.3303). Tous deux ont attendu du Conseil fédéral de plus amples explications sur les raisons de cette restructuration, cela deux ans après une transformation en profondeur du fonctionnement des centres de recherche agricole suisses. L'exécutif a donc précisé que ce plan intervient après une analyse annuelle des objectifs de prestation et en réactions aux plaintes répétées des employé.e.s d'Agroscope quant à la lenteur des processus décisionnels. De plus, le Conseil fédéral souhaite poursuivre les plans d'économie amorcés en 2014, planifiant une réduction des coûts de l'ordre de CHF 8 millions par années (pour un budget total de CHF 140 millions).
Les cantons concernés par cette restructuration ont également manifesté leur mécontentement, à l'image des canton de Vaud et de Genève, dont les député.e.s ont demandé au Conseil fédéral de renoncer à la réorganisation d'Agroscope.

Restructuration d'Agroscope (2016)
Dossier: Restrukturierung von Agroscope

Dans une optique similaire à la motion Müller (plr, SG) et au postulat Keller-Sutter (plr, SG), l'élu agrarien Andreas Aebi (udc, BE) souhaite que le Conseil fédéral rédige un rapport déterminant le nombre de contrôles – effectués dans le cadre de la politique agricole – qu'il serait possible de supprimer afin d'alléger la charge administrative des agriculteurs et agricultrices. Sans discussion, ce postulat, soutenu par le Conseil fédéral, est adopté par le Conseil national.

Agriculture. Réduire la charge administrative et supprimer les contrôles inutiles (Po. 15.3862)

Le Conseil national n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire Schibli (udc, ZH) qui demandait à revoir le système des paiements directs. Alors qu'une proposition de minorité s'était dessinée au sein de la CER-CN, celle-ci a été retirée par Hansjörg Walter (udc,TG), abrégeant tout débat au Conseil national. La majorité de la CER-CN était, elle, de l'avis qu'il était trop tôt pour modifier le fonctionnement des paiements directs, mis en place seulement une année auparavant. De plus, les premiers chiffres montraient plutôt une augmentation des rendements agricoles, allant donc à l'opposé des suppositions avancées par Ernst Schibli.

Modification des bases légales pour les paiements directs (Iv. Pa. 14.430)

Ende November 2015 kam es in Bern zu einer Demonstration des Bauernverbandes, an welcher nach Schätzungen des Verbandes über 10'000 Bäuerinnen und Bauern aus der ganzen Schweiz teilnahmen. Demonstriert wurde gegen die geplanten Kürzungen des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens 2018-2021 in der Höhe von jährlich rund CHF 170 Millionen gegenüber dem Zahlungsrahmen der Periode von 2014-2017, welche der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Die Kürzungen entsprechen 5,4 Prozent des gesamten Zahlungsrahmens der vorangegangenen Periode und sollen durch Effizienzsteigerung erreicht werden, so der Auftrag des Bundes.
Die Bauernschaft war in den vergangenen Jahren immer mehr unter Druck geraten. Der starke Franken und der Preiszerfall führten zu einer starken Einkommensreduktion im landwirtschaftlichen Sektor. In vielen Fällen reiche das Einkommen nicht mehr, um getätigte Investitionen abzuzahlen oder neue Investitionen zu tätigen, erklärte der Bauernverband. Der Druck auf die Bäuerinnen und Bauern steige somit immer mehr an. Enttäuscht zeigten sich die Beteiligten vor allem auch, weil das Direktzahlungssystem der Landwirtschaftszahlungen durch die Agrarreform 2014 bis 2017 stark verändert worden sei und sich die Bäuerinnen und Bauern bereits an diese neue Ausgangslage hätten angepassen müssen. Der Bundesrat halte sich nun aber nicht an die Versprechen, welche er bei der Einführung des neuen Systems gegeben habe – so die Kritik der Landwirtinnen und Landwirte in verschiedenen Interviews.
Fast 20 Jahre zuvor hatte es ebenfalls eine grosse Bauerndemonstration in Bern gegeben. Damals war die Demonstration mit rund 15'000 Teilnehmenden gewaltvoll von der Polizei aufgelöst worden. Da Reizgas in die Wasserwerfer gemischt worden war, erlitten einige Demonstrantinnen und Demonstranten ernste Verletzungen. Die Demonstration im Jahr 2015 verlief jedoch ohne weitere Zwischenfälle. Friedlich zogen die Demonstrierenden durch die Gassen Berns. Einzelne Plakate, welche die Subventionskürzungen des Bundes mit den Ausgaben für das Asylwesen in Verbindung brachten, erregten die Aufmerksamkeit der Medien. Der Bauernverband distanzierte sich jedoch deutlich von diesen Aussagen.

Bauern demonstrieren in Bern

Im Herbst veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Agrarbericht 2015, welcher die Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor in der Schweiz zusammenfasst. Das Nettounternehmenseinkommen hatte sich im Jahr 2014 nochmals leicht vergrössert und war auf CHF 3,206 Milliarden angestiegen. Mehr zu reden gab aber die Schätzung des Nettounternehmenseinkommens, welche für das noch nicht ausgelaufene Jahr 2015 vorgelegt wurde. Laut dem Bericht sei ein Rückgang von 10,9% auf CHF 2,856 Milliarden zu erwarten, was der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft Bernard Lehmann bei der Präsentation des Berichtes mit normalen Schwankungen aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit vom Weltmarkt und der voranschreitenden Spezialisierung in der Schweiz erklärte. Die Reduktion ist sowohl auf weniger Produktion im Pflanzenbau als auch in der Tierproduktion zurückzuführen. Um diesen Schwankungen längerfristig weniger ausgeliefert zu sein, plädierte der BLW-Direktor an den Unternehmergeist der Bauern. Es sei wichtig die landwirtschaftlichen Betriebe so zu organisieren, dass sinkende Einnahmen eines Produktionszweiges durch verstärkte Konzentration auf einen anderen Bereich kompensiert werden können. So seien die Betriebe besser vor Schwankungen in Preis und Nachfrage geschützt.
Im Jahr 2014 nahm der Importüberschuss von Landwirtschaftsprodukten um CHF 0,1 Milliarden gegenüber dem Vorjahr leicht ab und lag bei CHF 3,3 Milliarden (CHF 12,1 Milliarden Importe gegenüber CHF 8,8 Milliarden Exporte).
Weiter ging aus dem Bericht hervor, dass im Jahr 2014 in der Schweiz 54'046 landwirtschaftliche Betriebe existierten, was 2,1% weniger sind als noch im Vorjahr. Vom Rückgang waren vor allem kleine und mittlere Betriebe betroffen, die Anzahl Betriebe mit einer Nutzfläche von mehr als 30 Hektaren nahm hingegen leicht zu (+ 3,05%).
Die Anzahl Grosstiereinheiten veränderte sich in der Bilanz im Vergleich zu 2013 nicht. Allerdings gab es Veränderungen in der Zusammensetzung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 5,4 Prozent mehr Geflügeleinheiten gehalten, hingegen ging der Bestand von Rindvieh um 0,4 Prozent zurück. Dies entspricht dem Trend der letzten 14 Jahre.
Neben der Beschreibung der Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor wurde auch eine Studie zu den Erwartungen der Schweizer Bevölkerung an die Landwirtschaft veröffentlicht. Die auf 727 persönlichen Interviews basierende Studie hatte zum Ergebnis, dass die tierfreundliche Haltung als wichtigstes Ziel der Schweizer Landwirtschaft angesehen wird. Als zweitwichtigstes Ziel wurde die Produktion von Nahrungsmitteln genannt, gefolgt von der Sicherung der Ernährung in Krisenzeiten.
Im Jahr 2014 kam zudem zum ersten Mal das neue Direktzahlungssystems zum Tragen, welches mit der Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet worden war. Während bis 2013 die Direktzahlungen in zwei Kategorien (allgemeine und ökologische Direktzahlungen) unterschieden worden waren, gab es ab 2014 sieben verschiedene Beitragsarten: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge sowie Beiträge für Gewässerschutz und Ressourcenprogramme. Mit einem Umfang von CHF 1,096 Milliarden und einem Anteil von fast 40% sind die Versorgungssicherheitsbeiträge die ausgabenstärkste Kategorie. Insgesamt wurden unter der neuen Regelung CHF 2,804 Milliarden Direktzahlungen ausbezahlt. Diese Zahl liegt leicht höher als die CHF 2,798 Milliarden des Vorjahres, sind im steigenden Trend der vergangenen Jahre aber nicht weiter auffällig.

Jährlicher Agrarbericht

Im Frühjahr 2015 behandelte der Bundesrat die vom Bauernverband und der SVP eingereichte Initiative für Ernährungssicherheit. Diese verlangt, einen zusätzlichen Artikel in die Bundesverfassung einzufügen, welcher festhält, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit in der Schweiz produzierten und aus vielfältiger und nachhaltiger Produktion stammenden Lebensmitteln fördert und dafür sorgt, dass der Verlust von Kulturland bekämpft wird. Weiter soll der administrative Aufwand für die landwirtschaftliche Bevölkerung gering gehalten sowie die Investitionssicherheit in der Landwirtschaft gewährleistet werden. Als Abschluss hält der Initiativtext fest, dass der Bundesrat bei einer Annahme der Initiative nach höchstens zwei Jahren die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu beantragen habe.
In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass er die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Zwar sei das Thema der Sicherung der Nahrungsmittelzufuhr von grosser Wichtigkeit, doch sei die Initiative nicht das richtige Mittel, diese zu gewährleisten. Er argumentierte, dass die bereits in der Bundesverfassung festgehaltenen Bestimmungen die Anliegen der Initiative schon sehr breit abdeckten und deshalb keine konkrete gesetzliche Änderung aus der Anpassung der Bundesverfassung abgeleitet werden könne. Weiter kritisierte er, dass sich der Initiativtext nur auf die inländische Produktion beziehe, obwohl die Frage nach Ernährungssicherheit von vielen weiteren globalen Faktoren, wie beispielsweise vom Zugang zu internationalen Agrarmärkten, abhängig sei.
Zu Beginn der Diskussion sah der Bundesrat vor, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser hatte das Ziel, das Anliegen der Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung festzuhalten, ohne den Zugang zu internationalen Märkten zu erschweren. Nachdem der Entwurf den Vernehmlassungsprozess durchlaufen hatte, wurde festgestellt, dass zwar das Anliegen der Ernährungssicherheit inhaltlich viel Unterstützung fand, die Verankerung in der Bundesverfassung aber als unnötig erachtet wurde, da das Anliegen schon genügend abgedeckt sei. Der Bundesrat beschloss daraufhin, keinen direkten Gegenvorschlag zu lancieren.

Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" (BRG 15.050)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Der Nationalrat beriet als Erstrat über die Motion Aebi (svp, BE), welche fordert, dass es keine Diskriminierung gegenüber verheirateten Landwirtinnen und Landwirten bei der Führung von landwirtschaftlichen Betrieben mehr geben solle. Genauer gesagt wird bei Annahme der Motion dem Bundesrat aufgetragen, die landwirtschaftliche Begriffsverordnung so zu ändern, dass Personen, unabhängig von ihrem Zivilstand, eigenständige landwirtschaftliche Betriebe führen können. Auslöser für die Vorlage war ein Artikel in der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, welcher festhält, dass ungetrennt lebende Ehe- und Konkubinatspartner sowie Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, keine eigenständigen Betriebe, sondern lediglich Produktionsstätten führen dürfen. Diese Regelung wurde als veraltet wahrgenommen und würde dazu führen, dass sich Paare formell trennen müssten, um zwei unabhängige Betriebe leiten zu können. Die Motion wurde im Nationalrat stillschweigend angenommen.

Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten

Ein Postulat Vogler (csp, OW) „Administrative Vereinfachungen beim Vollzug des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht” wurde im Nationalrat ohne Diskussion angenommen. Der Bundesrat wird damit aufgefordert, in Form eines Berichtes darzulegen, wie der administrative Aufwand der Umsetzung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verringert werden kann.

Administrative Vereinfachungen beim Vollzug des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht

Auch der Ständerat entschied, die Motion Pezzatti (fdp, ZG) für vermehrte Investitionen in die Forschung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege anzunehmen. Das Anliegen war unumstritten und die Statements der WBK-Sprecherin Géraldine Savary (sp, VD) und des Bundesrates thematisierten vor allem die Dringlichkeit des Vorhabens. Die Kirschessigfliege habe im vergangenen Jahr rund 10% der Trauben- und 30% der Steinobsternte unbrauchbar gemacht, so Bundesrat Johann Schneider-Ammann, weshalb es wichtig sei, das Problem nicht zu unterschätzen. Mit der Zusage des Ständerates wird die Forderung folglich von beiden Räten unterstützt und kann somit an den Bundesrat übergeben werden.

Kirschessigfliege (Mo. 14.3721)

Suivant la majorité de sa commission, le Conseil national a rejeté, à une courte majorité, l'initiative parlementaire Knecht (udc, AG). Par 86 voix contre 82, les parlementaires ne se sont pas laissé.e.s séduire par les arguments du député argovien. Celui-ci a plaidé pour la mise en place d'un soutien spécifique aux cultures fourragères. Il s'est montré mécontent de l'attitude du Conseil fédéral qui n'a pas pris en considération la modification de la Loi sur l'agriculture (LAgr) apportée par le Parlement dans le cadre de la politique agricole 2014-2017. Cette modification invitait l'exécutif à faire une modification d'ordonnance afin de soutenir financièrement les cultures fourragères.
La majorité de la commission – représentée par Beat Jans (ps, BS) – a fait remarquer qu'une acceptation de cette initiative parlementaire conduirait à avoir un article de loi biaisé. En effet, serait ainsi inscrit dans l'article sur les cultures particulières que les cultures de céréales fourragères doivent être soutenues financièrement, alors que les cultures de céréales destinées à l'alimentation humaine peuvent être soutenues financièrement. Cela amènerait un déséquilibre dans la loi difficile à justifier auprès de la population. De plus, les surfaces agricoles étant fixes, l'augmentation d'une culture amène, de facto, à la diminution d'une autre culture, ce qui est, dans ce cas, difficilement imaginable pour le rapporteur de majorité de la commission.

Mesures contre le bilan catastrophique des fourrages concentrés (Iv. Pa. 14.409)

Les paysannes et paysans suisses sont particulièrement dépendants de l'Etat en comparaison internationale. C'est ce que dévoile une étude de l'OCDE qui se montre, par ailleurs, critique envers cette dépendance. En effet, le soutien alloué à l'agriculture (par rapport au montant total des recettes agricoles brutes) est d'un peu moins de 55 pourcents, alors que ce chiffre n'atteint pas 20 pourcents pour la moyenne des pays de l'UE. Le coût de la politique agricole en Suisse s'élève à 1 pourcent du PIB, soit CHF 7 milliards par année, selon les calculs de l'OCDE. Pour autant, l'organisation salue les efforts entrepris par le pays depuis les années 90 et le changement de paradigme concernant les rétributions agricoles. Les différentes mesures prises (notamment en ce qui concerne les paiements directs et l'abaissement des entraves à l'importation) ont permis de réduire le soutien étatique de 70 pourcents à 50 pourcents. L'OCDE estime toutefois qu'une ouverture des marchés agricoles avec l'UE permettrait un gain de prospérité de l'ordre de CHF 500 millions par année pour la Suisse. De plus, l'industrie suisse de transformation alimentaire est, d'après le rapport de l'OCDE, moins productive, rentable et exportatrice que ses concurrentes européennes, cela étant dû au fait qu'elle achète la majeure partie de sa matière première à des producteurs locaux. Les entreprises pourraient obtenir cette matière première à meilleur marché si elle se la procurait dans les pays européens. Réagissant à ce rapport, l'USP considère que les barrières douanières ne profitent pas qu'aux producteurs et productrices mais également aux consommatrices et consommateurs qui peuvent ainsi se procurer des produits sains et durables; une assertion qui amènera la NZZ notamment à critiquer le paternalisme étatique prôné par l'organisation paysanne.

Schweizer Bäuerinnen und Bauern im internationalen Vergleich besonders stark vom Staat abhängig