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Der Bericht zur Erfüllung des Postulats Baumann (cvp, UR) über mögliche Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche wurde im Herbst 2017 publiziert. Auf 18 Seiten behandelte der vergleichsweise knappe Bericht den Zustand des lebensmittelverarbeitenden Sektors sowie Einschätzungen zur Swissness-Gesetzgebung, zum sogenannten «Schoggi-Gesetz» und zum Stand des Zuckerrübenmarktes.
Der lebensmittelverarbeitende Sektor beschäftigte im Jahr 2014 71'000 Personen, was etwa 11 Prozent aller Industriearbeitsplätze oder 2 Prozent aller Beschäftigten in Vollzeitäquivalenz in der Schweiz entsprach. Innerhalb dieses Sektors waren die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten die Backwarenherstellung mit 22'301 Arbeitsplätzen (31,3%), die Schlachtung und Fleischverarbeitung mit 14'092 Arbeitsplätzen (19,8%) und die Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, welche 7'703 Personen (10,8%) beschäftigte.
Gesamthaft erwirtschaftete der untersuchte Sektor im Jahr 2014 einen Umsatz von rund CHF 35 Mrd. Gemessen am Umsatz der Gesamtindustrie entsprach dies einem Anteil von 12 Prozent. Seit 2008 war der Umsatz der Lebensmittelverarbeitung um 9 Prozent gestiegen. In der Schlussfolgerung über den Zustand des lebensmittelverarbeitenden Sektors kamen die Autoren des Berichts zum Schluss, dass die in der Untersuchung zusammengestellten Zahlen keine Hinweise auf eine «Deindustrialisierung» des Sektors liefern würden. Sowohl beim Umsatz als auch bei den Zahlen der Beschäftigten sei eine leicht positive Tendenz zu verzeichnen gewesen. Allerdings, so wurde im Bericht eingeräumt, reichten die Auswertungen nur bis ins Jahr 2014 und bildeten damit die Auswirkungen der Aufwertung des Frankens im Jahr 2015 noch nicht ab. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass das hohe Preisniveau der Agrarrohstoffe in der Schweiz, welches durch die Frankenstärke und den hohen Grenzschutz in der Schweiz bedingt wird, eine zentrale Herausforderung für den lebensmittelverarbeitenden Sektor in der Schweiz darstellen werde. Da die Branchen, welche vom Grenzschutz weniger betroffen waren, international eine hohe Wettbewerbsfähigkeit aufweisen würden, schloss der Bericht, dass tiefere Rohstoffpreise in der Schweiz die Exportchancen der übrigen Sektoren erhöhen und die Schutzzölle Zwecks erhoffter Wohlfahrtssteigerung längerfristig abgebaut werden sollten.
Zur Swissness-Gesetzgebung, welche die Grundsätze zur Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel festhält, beschrieb der Bericht die Massnahmen, welche der Bundesrat bis dahin umgesetzt hatte. So wurde zum Beispiel der Industrie bei der Berechnung des Mindestanteils der schweizerischen Rohstoffe in verschiedenen Bereichen mehr Flexibilität eingeräumt. In diesem Sinne war eine Bagatellklausel eingeführt worden, welche Ausnahmen für unwesentliche Zutaten wie etwa einer Prise Salz zuliess. Trotz der Massnahmen, welche der Industrie den Anpassungsprozess erleichtern sollten, kam es von Seiten der Wirtschaft zu Unmut gegenüber der eingeführten Gesetzgebung. So beurteilten Unternehmen, die für ihre in der Schweiz verarbeitenden Produkte keine schweizerische Herkunftsangabe mehr verwenden durften dies als Verlust eines kommunikativen Mehrwerts.
Weiter behandelte der Bericht die Problematik rund um das sogenannte «Schoggi-Gesetz». Das Gesetz, welches eigentlich «Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten» heisst, aber fast immer nur «Schoggi-Gesetz» genannt wird, beinhaltet eine Regelung, welche Ausfuhrbeiträge für den Export von gewissen Lebensmitteln aus der Schweiz unterstützt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom verfügbaren Budget sowie von der Differenz zwischen den Preisen des inländischen Marktes und des Welt- bzw. des EU-Marktes. An der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Jahr 2015 war jedoch entschieden worden, dass Exportsubventionen, zu welchen auch die Ausfuhrbeiträge gehören, abgeschafft werden müssen. Für die Umsetzung wurde den Ländern eine Frist bis ins Jahr 2020 gewährt. Aus diesem Grund wurden nun Massnahmen geprüft, um die Konsequenzen des Wegfalls der Beiträge abzuschwächen. Der Bundesrat sah eine neue produktionsgebundene Stützung von Milch und Brotgetreide vor, welche budgetneutral mit den Geldern der ehemaligen Ausfuhrbeiträge finanziert werden könnte. Zudem sollte es den betroffenen Branchen für die Herstellung von Exportprodukten erleichtert werden günstige, zollfreie Rohstoffe aus dem Ausland zu importieren.
Zum Stand des Zuckerrübenmarktes wurde Folgendes berichtet: Da sich die EU und die Schweiz darauf geeinigt hatten auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zu verzichten, entspreche der Preis des inländisch produzierten Zuckers dem Zuckerpreis in der EU. Dies ermögliche der Schweizer Lebensmittelbranche konkurrenzfähiger exportieren zu können und biete gleichzeitig die Voraussetzung für den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft. Um auf dem tieferen Preisniveau erfolgreich zu bleiben, sei es wichtig kosteneffizient zu produzieren. Der Bundesrat unterstützte die Produktion zusätzlich mit einem Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben. Dieser lag im Jahr 2016 bei CHF 1'800 pro Hektare oder rund CHF 34 Mio. für die gesamte inländische Rübenproduktion.

Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche (Po. 15.3928)
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) a déposé une motion visant à éviter le gaspillage alimentaire par une régulation moindre. Celle-ci – lancée par le directeur de l'USAM et conseiller national libéral-radical Hans-Ulrich Bigler (fdp/prl, ZH) – s'appuie sur une étude délivrée à la demande de l'Office fédéral de l'environnement (OFEV), par la Haute école des sciences appliquées de Zurich (ZHAW) sur les déchets organiques issus de l'industrie agroalimentaire. Cette étude montre que sur les 2,3 millions de tonnes de denrées alimentaires gaspillées en Suisse (soit un tiers des denrées destinées à la consommation en Suisse), 350'000 tonnes pourraient être évitées. La rapporteuse francophone de la commission dépositaire de la motion, Isabelle Chevalley (glp/pvl, VD), estime que ces pertes pourraient, par le biais de changements législatifs, être évitées. La commission souhaite ainsi que des simplifications, réductions et suppressions des réglementations en vigueur soient mises en place afin de faire un pas vers une réduction du gaspillage. La conseillère nationale rappelle que le Conseil fédéral, dans son rapport relatif à la mise en place d'une économie verte, nomme ce point-là comme étant important, sans oublier que la réduction de 50% du gaspillage alimentaire d'ici à 2030 est l'un des objectifs de l'agenda 2030 des Nations Unies, adopté par la Confédération.
Il s'agirait donc de passer en revue l'ensemble des ordonnances, directives et lois pouvant impacter le gaspillage alimentaire. Plus spécifiquement, deux exemples sont pointés du doigt: premièrement, la date de péremption qu'il s'agirait de repenser afin d'indiquer différemment aux consommateurs et consommatrices jusqu'à quand ils peuvent manger leurs produits et deuxièmement l'interdiction, suite à la crise de la vache folle dans les années 1990, de la revalorisation des restes de nourriture en aliments pour animaux (les restes des restaurants utilisés comme nourriture pour les cochons étant l'exemple le plus courant).
Concernant le premier point, le conseiller fédéral Alain Berset a tenu à rappeler que, ni le Conseil fédéral, ni l'Administration fédérale ne sont en charge de réguler les dates de péremption sur les produits. Une ordonnance allant dans ce sens existait bel et bien, mais celle-ci a été supprimée il y a une dizaine d'années. L'industrie est en charge d'indiquer ces dates. De plus, le Conseil fédéral estime que la motion n'est que peu claire, fournissant trop peu d'exemples et erronée. En effet, selon Alain Berset, cette motion risquerait d'amener plus de législation qu'elle n'en supprimerait, prenant l'exemple des dates de péremption sur les yoghourts (qui n'a aujourd'hui plus de législation).
Contre l'avis du Conseil fédéral qui appelait à rejeter cette motion pour les raisons évoquées en amont, le Conseil national l'adopte par 161 voix contre 14 et 10 abstentions. Celle-ci devrait être traitée par la chambre haute lors de la session d'hiver 2017.

Eviter le gaspillage alimentaire par une régulation moindre (Mo. 17.3272)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

In der Frühjahrssession 2017 beantragte die WBK-SR dem Ständerat die Annahme der Motion Bourgeois (fdp, FR), welche sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung „ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt“ forderte. Der Motionär wollte erwirken, dass die rechtlichen Bestimmungen derart angepasst würden, dass die Kennzeichnung von GVO-freien Lebensmitteln in der Schweiz mit derjenigen der Nachbarländer harmonisiert werde. In der Schweiz seien die Anforderungen für eine „ohne GVO“-Bezeichnung im Vergleich zum Ausland sehr streng. Die Kommission des Ständerats anerkannte, dass diese Ungleichheiten zwischen schweizerischen und ausländischen Produkten zu Wettbewerbsnachteilen für die inländische Landwirtschaft sowie zu mangelnder Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten führen könne. Wie zuvor schon im Nationalrat und entsprechend der Empfehlung des Bundesrates wurde die Motion Bourgeois auch in der kleinen Kammer ohne längere Diskussion angenommen.

Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt"
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Eine Motion der grünliberalen Nationalrätin Isabelle Chevalley (VD) mit dem Titel „Food Waste. Wirksame Kampagne darf nicht gestoppt werden!“ verlangte vom Bundesrat, dass die Finanzierung einer Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung weiterhin vom Bund sichergestellt werde. Das Anliegen dieser Forderung wurde zwar unterstützt, jedoch wurde die Motion von Seiten des Bundesrates aus finanziellen Gründen zur Ablehnung empfohlen. Diesem Rat folgte die grosse Kammer mit 121 zu 62 Stimmen, was zur Ablehnung der Motion führte. Diese war damit gescheitert.

Food Waste. Wirksame Kampagne darf nicht gestoppt werden! (Mo. 15.3975)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

Im Herbst 2016 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative der Grünen „Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel", der sogenannten Fair-Food-Initiative. In dieser verlangt die Partei, dass tier- und umweltgerechte sowie unter fairen Arbeitsbedingungen produzierte Lebensmittel gefördert werden. Dies solle sowohl für inländisch produzierte Lebensmittel als auch für Importe gelten. Zudem sollen Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung festgelegt werden, welche für importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, gelten sollen. Für verarbeitete Lebensmittel, sowie für Futtermittel soll dies zumindest angestrebt werden, so der Initiativtext. Konkret könnte dies bedeuten, dass Fleisch aus Massentierhaltung oder Gemüse, dass von ungenügend bezahlten Arbeitskräften geerntet wurde, nicht mehr importiert werden dürfte.
Obwohl der Bundesrat Verständnis für die Grundsätze der Volksinitiative zeigte und Bestrebungen in diese Richtung begrüsste, beantragte er den Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. In seiner Botschaft zur Volksinitiative schilderte der Bundesrat, dass die Umsetzung des Vorstosses zu Konflikten in der internationalen Handelspolitik führen würde und diverse Verträge mit anderen Staaten, der Welthandelsorganisation (WTO) sowie der EU gefährdet würden. Weiter wäre für die Umsetzung ein komplexes und teures Kontrollsystem vonnöten, das zusammen mit den Auswirkungen der zusätzlichen Handelshemmnisse die Preise steigern und die Problematik der Hochpreisinsel Schweiz verstärken würde. Aus diesen Gründen kam der Bundesrat zum Schluss, die Initiative nicht zu unterstützen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Nachdem der Ständerat in der ersten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens ohne lange Diskussion entschieden hatte, an seinem ersten Beschluss festzuhalten, kam die Revision des Landesversorgungsgesetzes wieder zurück in den Nationalrat. In der zweiten Besprechung ging der Nationalrat einen Kompromiss ein und liess von der Bevorzugung der Holzwirtschaft ab. Dies wurde möglich, weil die geschlossene Grünliberale Fraktion sowie ein grosser Teil der Freisinnigen Fraktion den Kurs wechselten und in der zweiten Abstimmung dafür einstanden, dem Ständerat zu folgen. So wurde im Gesetz festgehalten, dass die Holzbranche die Möglichkeit erhält, die Kosten, die durch eine potentielle Mehrnutzung im Krisenfall entstehen könnten, durch einen Ausgleichsfond zu decken. Falls ein solcher Ausgleichsfond geschaffen wird, kann der Bundesrat Forstwirtschaftsbetriebe, die sich nicht am Fonds beteiligen, dazu verpflichten, Beiträge zu leisten. Weiterhin hielt der Nationalrat aber an seinem Standpunkt fest, auf einheimische landwirtschaftliche Produkte keine Garantiefondsbeiträge zu erheben.
Mit dieser letzten Differenz gelangte der Entwurf dann wieder in den Ständerat. Kommissionspräsident Isidor Baumann (cvp, UR) erläuterte, dass die Kommission die Differenz nochmals beraten habe und ihr dabei zusätzlich eine Berechnung des Schweizerischen Bauernverbandes sowie eine Stellungnahme des WBF bzw. BWL zur Verfügung standen. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen sowie von weiteren, bereits im Nationalrat hervorgebrachten Argumenten kam die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass es Sinn mache, dem Vorschlag des Nationalrates zu folgen. Nachdem Bundesrat Schneider-Ammann nochmals dazu aufgefordert hatte, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und keine Branche zu bevorzugen, kam es zur Abstimmung. Mit 23 zu 17 Stimmen entschied die Mehrheit der Ständeratsmitglieder, dem Nationalrat zu folgen und damit die letzte Differenz zu begleichen. Somit stand also fest, dass auf inländische Nahrungs- und Futtermittel sowie Saat- und Pflanzgut keine Garantiefondsbeiträge erhoben werden.
In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung von beiden Räten ohne weitere Diskussion angenommen. Die Verhandlung über das neue Landesversorgungsgesetz erregte kaum mediale Aufmerksamkeit. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt und die Gesetzesrevision trat am 01. Juni 2017 in Kraft.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Avec sa motion intitulée «Chances égales pour la production indigène et l'importation», le député Albert Rösti (udc, BE) veut rendre la déclaration des méthodes de production non-autorisées en Suisse sur les produits importés obligatoire. Il ne veut pas d'une interdiction d'importation, mais souhaite, par ce biais, que les produits suisses et importés soient mis à jeu égal – la loi suisse sur la protection des animaux respectant d'autres standards. Albert Rösti prend pour exemple les poules en batterie et l'élevage de cochons sans paille, deux méthodes de production interdites sur le territoire national mais autorisées à l'étranger.
Le Conseiller fédéral Schneider-Ammann fait remarquer qu'un nombre considérable de produits devraient donc être étiquetés comme étant non conformes aux méthodes de production suisses. Il prend l'exemple de biscuits faits avec des œufs de poules élevées dans un pays où l'obligation des 14 centimètres de barres par poule pour se reposer n'existe pas. Cela nécessiterait, de plus, un appareil de contrôle à l'étranger que le Conseil fédéral a de la peine à imaginer. Ce dernier considère que cela n'apporterait pas de plus-value au consommateur et à la consommatrice et augmenterait les prix à cause de la bureaucratie engendrée. De plus, le Conseiller fédéral en charge des questions économiques précise que les consommateurs et consommatrices sont d'ores et déjà informés dans le cas de certaines méthodes de production et que les labels existants aujourd'hui leur permettent de faire un choix plus ciblé.
Suivant les recommandations du Conseil fédéral, les députés et députées ne donnent pas suite à la présente motion. Rejetée par une grande majorité des socialistes, des libéraux-radicaux, des bourgeois-démocrates, des verts'libéraux ainsi que des chrétiens-démocrates (100 voix), elle est soutenue par une grande partie du l'UDC et des verts (72 voix), tandis que les abstentionnistes proviennent majoritairement des rangs de l'UDC.

Chances égales pour la production indigène et l'importation

Mit der im Dezember 2015 eingereichten Motion „sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung ‚ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt‘“ beauftragte Jacques Bourgeois (fdp, FR) den Bundesrat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu lockern und eine Bezeichnungsreglementierung zu ermöglichen, wie sie in den umliegenden Ländern praktiziert werde. Die Schweiz zeichne sich gemäss dem Motionär im Vergleich zu ihren Nachbarländern durch einen systematischen Verzicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft aus. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubten es jedoch bisweilen nicht, Lebensmittel mit einem entsprechenden Label zu versehen, solange nicht die gesamte Herstellungskette ohne GVO auskommt. Dies verunmögliche vor allem die Bezeichnung von vielen tierischen Lebensmitteln, da Futtermittelzusätze wie Vitamine oder Enzyme praktisch nur mit GVO hergestellt würden. Eine derart strenge gesetzliche Regelung würden die benachbarten Länder hingegen nicht kennen. Wettbewerbsnachteile für Schweizer Produkte und eine mangelnde Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten seien die Folgen solch ungleicher Bestimmungen, so die Argumentation des Motionärs. Dies gelte speziell für Lebensmittel tierischen Ursprungs: So erhielten Produkte, die ohne GVO hergestellt worden seien, hierzulande keine entsprechende Bezeichnung, während ausländische Produkte nicht deklarieren müssten, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet worden waren.
Bereits Ende 2014 sei in einem Projekt zur Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel versucht worden, diese Regelung anzupassen, erklärte der Bundesrat. Der Änderungsvorschlag sei jedoch bei der Vernehmlassung auf eine ablehnende Mehrheit getroffen, die unter anderem aufgrund fehlender Transparenz und Schwierigkeiten bei der Umsetzung gegen den Vorschlag argumentiert habe. Auch habe die Erwartung einer europäischen Verordnung dazu beigetragen, dass das Projekt nicht weiterverfolgt worden sei. In der EU seien diese Arbeiten mittlerweile gestoppt worden, sodass es der Bundesrat als sinnvoll erachtete, diese Thematik erneut in Angriff zu nehmen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Der Nationalrat folgte dem entsprechenden Antrag des Bundesrats und reichte die Motion an die kleine Kammer weiter.

Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt"
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Für ausgiebige Diskussionen zur Revision des Landesversorgungsgesetzes sorgte im Nationalrat ein Antrag der Kommissionsmehrheit. Dieser forderte, dass im Gesetz festgehalten werde, dass es nicht zulässig ist, auf inländische Nahrungs- und Futtermittel sowie Saat- und Pflanzgut Garantiefondbeiträge zu erheben. Somit soll bei den Abgaben für den Garantiefonds eine Ausnahme für die Landwirtschaft geschaffen werden. Begründet wurde der Antrag damit, dass die hiesige Landwirtschaft nicht mit zusätzlichen Steuern belastet werden solle. Für diese Ausnahme zu Gunsten der Landwirtschaft sprachen sich die Fraktionen der Grünen, der SVP sowie eine Mehrheit der CVP aus. Dagegen argumentierten der Bundesrat, die Fraktionen der SP, der FDP und der Grünliberalen, dass es unfair und nicht zielführend sei, hier für einzelne Branchen eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Unterstützer der Landwirtschaft setzten sich bei der Abstimmung durch und der Antrag wurde mit 115 zu 78 Stimmen bei keiner Enthaltung deutlich angenommen.
Eine ähnliche Diskussion stellte sich auch beim Artikel, welcher die Versorgung mit Holz regeln soll. Der Entwurf des Bundesrates sah vor, dass der Bundesrat zur Gewährleistung der Landesversorgung eine vermehrte Nutzung der Wälder anordnen kann. Um diese Kosten zu decken, soll es der Forstwirtschaftsbranche ermöglicht werden, einen Ausgleichsfond zu schaffen. Mit dieser Regelung waren einige Kommissionsmitglieder nicht einverstanden und stellten zwei Minderheitsanträge. Der Erste sah vor, dass die Kosten, welche durch die vom Bund angeordnete zusätzliche Nutzung entstehen und nicht durch den Erlös gedeckt werden, vom Bund übernommen werden müssen. Der zweite Vorschlag forderte, die Absätze zur Beteiligung der Forstwirtschaft komplett zu streichen und somit die Forstwirtschaft – ähnlich wie zuvor die Landwirtschaft – von der finanziellen Beteiligung an der wirtschaftlichen Landesversorgung loszusprechen. Der zweite Minderheitsantrag wurde vom Nationalrat bestätigt. Mit diesen Anpassungen ging der Entwurf wieder zurück an den Ständerat ins Differenzbereinigungsverfahren.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Im Frühjahr 2016 erschien als Antwort auf das Postulat Savary (sp, VD) der Bericht zum momentanen Stand der Bestrafung und Verfolgung von missbräuchlicher Verwendung von geschützten Bezeichnungen. Darunter fallen etwa geografische Angaben wie «Gruyère» oder auch spezifische Merkmale zum Herstellungsprozess eines Produktes wie beispielsweise die Labels «Bio» oder «Freilandhaltung». Einen zentralen Auftrag erfüllte der Bericht, indem er aufzeigte, wie die Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen erfolgt und wie entsprechende Vergehen erkannt werden können.
Für die Sicherstellung von geschützten Bezeichnungen gibt es verschiedene Gesetze, die einen Verstoss regelten, wurde im Bericht erklärt. Zu ihnen gehörten das Landwirtschaftsgesetz, das Markenschutzgesetz sowie das Lebensmittelschutzgesetz. Abhängig davon, welcher Rechtsbestand genau betroffen ist, seien unterschiedliche Instanzen für die Aufsicht zuständig. In den meisten Fällen seien aber die kantonalen Stellen der Lebensmittelkontrollen verantwortlich. Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz korrekt geahndet würden. Ausserdem sorgten sie für die Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes, welches die Klassifikation und Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Produkten regelt. Dass das Landwirtschaftsgesetz ordnungsgemäss angewendet wird, werde wiederum vom Bundesrat kontrolliert.
Eine weitere Aufgabe des Berichtes war es, zu erläutern, welche Massnahmen vom Bund getroffen wurden, um die für die Schweiz wichtigen Bezeichnungen auch im Ausland zu schützen. Zu diesem Zweck wurden im Bericht verschiedene völkerrechtliche Verträge aufgelistet, welche Abmachungen über den gegenseitigen Schutz von geografischen Angaben beinhalten. Solche Verträge bestünden mit der EU und Russland sowie mit vielen weiteren Ländern wie etwa Mexiko oder Jamaika. Auch sei die Schweiz an verschiedenen weiteren Abkommen beteiligt wie dem Bio-Äquivalenz-Agreement, welches regelt, dass die Bio-Standards der mitunterzeichnenden Länder untereinander als gleichwertig anerkannt werden. Eine solche Vereinbarung habe die Schweiz mit der EU, Japan, den USA und Kanada abgeschlossen.
Drittens sollten im Bericht, falls nötig, auch Instrumente zur Schliessung allfälliger Gesetzeslücken vorgeschlagen werden. Die Problematik liege laut dem Bericht vor allem darin, dass die Kontrolle der Verwendung von geschützten Bezeichnungen mehreren Rechtsnormen unterliege, welche in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt seien und für deren Kontrolle und Sanktionen bei Verletzungen wiederum unterschiedliche Ämter auf Kantons- und Bundesebene zuständig seien. Aus diesem Grund sei eine der wichtigsten Massnahmen, die getroffen werden könne, um die Glaubwürdigkeit geschützter Bezeichnungen zu stärken, die Bereitstellung von Plattformen, die den spezifischen Austausch zwischen den Akteuren vereinfachen sollen.
Weitere wurde im Bericht festgehalten, dass zwar eine Meldepflicht von festgestellten Verstössen bei der Verwendung von geschützten Bezeichnungen bestünde, diese jedoch von den Zertifizierungsstellen kaum eingehalten würde. Aus diesem Grund wurde im Bericht vorgeschlagen, den Zertifizierungsstellen das Vorgehen einer Meldung eines Verstosses nochmals spezifisch zu vermitteln. Zusätzlich sollten auch die Kantonschemikerinnen und -chemiker darin instruiert werden, wie genau sie Fehlverhalten bei der Verwendung von geschützten Bezeichnungen zur Anzeige bringen können.

Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen

In beiden Kammern wurde eine Motion von Ignazio Cassis (fdp, TI), die verlangt, dass auf Arzneimittelpackungen oder deren Inhaltsbelegen verzeichnet werden muss, ob laktosehaltige Bestandteile in einem Medikament enthalten sind, stillschweigend angenommen. Grund für diese Forderung war laut dem Motionär, dass Unverträglichkeit von Laktose in der Schweiz weit verbreitet sei und dass das Leben der Betroffenen mit diesem Schritt erleichtert werden könne. Dieselbe Pflicht existiere bereits für Lebensmittel. Auch der Bundesrat unterstützte das Anliegen und teilte mit, dass die Umsetzung bei Annahme der Motion mit grosser Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Anpassung der Heilmittelverordnung geschehen werde.

Laktosefrei. Mit einem Wort hilft man mehr als einer Million Menschen in der Schweiz

Le Conseil fédéral a publié un rapport en réponse au postulat demandant d'étendre la déclaration positive volontaire aux produits alimentaires étrangers. Dans celui-ci est démontré que les articles 16a de la loi fédérale sur l'agriculture ainsi que 21 de la loi fédérale sur les denrées alimentaires permettent d'ores et déjà, tant aux producteurs suisses qu'étrangers, d'appliquer un étiquetage positif facultatif sur leurs produits. Il aurait été, en effet, contraire aux accords de l'OMC que seuls les produits suisses bénéficient de cette possibilité de valoriser leur produit. Le Conseil fédéral estime donc qu'il n'est pas nécessaire de changer le droit suisse en la matière afin d'en faire profiter les importateurs.

Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Mit 33 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen überwies der Ständerat ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche zu prüfen. Das Postulat umfasste sechs Fragen, welche beantwortet werden sollten, damit zukünftig fundierte Entscheidungen über die Gesetzgebung in der Lebensmittelbranche getroffen werden können. Die von Postulant Isidor Baumann (cvp, UR) formulierten Fragen zielten auf Massnahmen zur Abschwächung von unerwünschten Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung und des Wegfalls des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“. Zudem wurde gefragt, wie die Marktordnung im Zuckerrübenmarkt wiederhergestellt werden könne, und ganz allgemein, welche Massnahmen geeignet seien, um die Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz zu stärken. Gegenwind erhielt der Postulant vor allem von Seiten von Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Dieser hatte formelle Bedenken, weil die Fragen zwar durchaus zusammenhingen, sich jedoch thematisch sehr unterschieden und daher nur schwer in Form eines einzelnen Berichtes zu beantworten seien.

Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche (Po. 15.3928)
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

Einen Tag vor Ablauf der Sammelfrist reichte die Grüne Partei im November 2015 ihre Fair-Food-Initiative bei der Bundeskanzlei ein. Laut Partei wurden insgesamt 123'802 Unterschriften gesammelt, wovon schliesslich 105'801 eingereicht wurden. Mit 105'540 gültigen Unterschriften ist die Initiative zu Stande gekommen. Die Sammlung und Einreichung der Initiative wurde auch von verschiedenen Organisationen wie dem Schweizer Tierschutz, der Kleinbauernvereinigung, der Schweizer Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (Swissaid) sowie von Verbänden, welche gewerkschaftliche oder konsumentenorientierte Interessen vertreten, mitgetragen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Der Skandal um die Fleischhandelsfirma Carna Grischa AG zeigte im Frühjahr 2015 seine Konsequenzen. Nachdem aufgeflogen war, dass die Carna Grischa AG billiges Fleisch falsch deklariert hatte, brachen die Umsatzzahlen ein. Im Mai 2015 ging die Mutterfirma des in die Schlagzeilen geratenen Unternehmens in Konkurs. Während die vorläufige Konkursanzeige der Carnaworld Holding AG beim Zuger Konkursamt veröffentlicht wurde, zeigte sich die Tochterfirma unbeeindruckt: Der Konkurs der Holding habe für die Carna Grischa keine Bedeutung, meinte Übergangs-Chef Martin Niederberger zu den Medien. Etwas mehr als einen Monat später stand fest: Auch die Carna Grischa würde den Skandal nicht überstehen. Ende Juni musste auch sie ihre Tore schliessen.

Carna Grischa

Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) gründete im Jahr 2015 eine Ombudsstelle, welche das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten beim Fleischeinkauf stärken sollte. Ziel war es, den durch die Fleischskandale entstandenen Imageverlust wiedergutzumachen. Bei der Ombudsstelle Fleisch haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fleischbranche sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, anonym auf Missstände in Betrieben aufmerksam zu machen. Neben der Ombudsstelle verabschiedete der Fleisch-Fachverband gleichzeitig eine Charta, welche Verhaltensregeln für ihre Mitglieder definiert.

Ombudsstelle Fleisch

Der Ständerat bekam als Erstrat die Gelegenheit, zur Revision des Landesversorgungsgesetzes Stellung zu nehmen. Grossmehrheitlich wurden sowohl das Bestreben der Revision als auch der Entwurf des Bundesrates unterstützt. Abweichungen gab es nur in wenigen Punkten. Während die meisten Anpassungen den Gesetzesentwurf vor allem in gewissen Punkten präzisierten, wurde auch über ein paar inhaltliche Punkte diskutiert.
Ein Vorschlag einer Kommissionsminderheit forderte beispielsweise, dass Importe aus den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern der Welt (LDC) von der Beteiligung an den Garantiefonds befreit werden sollen. Dies wurde knapp abgelehnt, vermutlich auch weil der Bundesrat versicherte, dass es dazu schon spezielle Vereinbarungen gebe.
Angenommen hat der Ständerat einen Antrag, welcher klar festhält, dass bei Fragen der Landesversorgung der Bundesrat für die Koordination der Departemente zuständig ist und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Federführung erhält. Dies soll dabei helfen, in einer Krisensituation effizient agieren zu können. Da bei Fragen der wirtschaftlichen Landesversorgung schnell viele verschiedene Departemente betroffen sind, ermöglicht diese Präzisierung eine schnelle und klare Aufgabenzuweisung. Nach der Behandlung aller Anträge und einstimmiger Annahme des Entwurfes in der Gesamtabstimmung wurde die Revision an den Nationalrat weitergegeben.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Ende November 2014 deckte der Sonntags-Blick auf, dass ein Bündner Fleischlieferant über Jahre hinweg Fleisch falsch deklariert hatte. „Carna Grischa“ gehört mit einem Jahresumsatz von 30 Millionen Franken zu den fünf grössten Schweizer Fleischhändlern und beliefert hauptsächlich Hotels, Kantinen, Restaurants und Kinderkrippen. Laut internen Dokumenten, welche dem Sonntags-Blick vorlagen, seien unter anderem Ablaufdaten nach hinten verschoben worden, man habe Fleisch ungarischer Herkunft für in der Schweiz produziert ausgegeben und sogar Pferdefleisch als Rindfleisch verkauft. Die Enthüllung sorgte schweizweit für grosses Aufsehen, die Bündner Staatsanwaltschaft leitete umgehend ein Verfahren gegen die Firma ein. Verwaltungsratspräsident Ettore Weilenmann gab in den darauffolgenden Wochen zu, dass derartige "Fehler" unterlaufen seien. Er persönlich habe jedoch nichts davon gewusst. Interne Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass weniger als zwei Prozent aller Kunden davon betroffen gewesen seien. Nichtsdestotrotz brach der Umsatz innerhalb einer Woche um 30% ein. In einem Interview mit dem Tagesanzeiger erklärte der Vorstehende des bernischen Kantonallabors, dass es für Lebensmittelkontrolleure äusserst schwierig sei, Betrügereien im Fleischbereich festzustellen. Man könne höchstens erkennen, ob es sich bei Rindfleisch auch tatsächlich um solches handle, oder ob ein als frisch deklariertes Fleischstück in Wahrheit aufgetaut worden sei. Angaben zum Herkunftsland oder zum Ablaufdatum seien jedoch nicht überprüfbar. Aufgrund des hohen Preises seien Betrügereien in diesem Bereich zudem besonders lohnend. Der Fall hatte auch politische Konsequenzen: Die Höchststrafe von 40'000 Franken bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln gegen das Lebensmittelgesetz, welches gerade erst im Sommer vom Parlament revidiert worden war, wurde von nationalen Politikerinnen und Politikern als zu niedrig betrachtet. Nach dem Pferdefleisch-Skandal sei dies nun schon die zweite Täuschung der Konsumenten im grossen Stil, das Abschreckungspotenzial müsse daher deutlich erhöht werden. Die Nationalrätin Yvonne Gilli (gp, SG) reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, welche Ende Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt worden war.

Carna Grischa

Da das geltende Recht zur Landesversorgung noch aus dem Jahr 1982 und somit aus den Zeiten des Kalten Krieges stammte, machte sich der Bundesrat 2014 daran, eine Revision des Landesversorgungsgesetzes einzuleiten. Unter dem Begriff der „Landesversorgung” wird im Gesetz die permanente Gewährleistung der Verfügbarkeit von für Wirtschaft und Gesellschaft essentiellen Gütern und Dienstleistungen verstanden.
Weil sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände in den letzten 30 Jahren sowohl global als auch national stark verändert hatten, ging es darum die Gesetzesgrundlage an die gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.
Die Grundsätze des bis anhin geltenden Rechts sollten zwar bestehen bleiben, jedoch sollten die im Gesetz geregelten Instrumente so dynamisiert werden, dass eine schnellere Reaktion auf Mangellagen aller Art möglich werden würde. Im Entwurf wurde weiterhin an der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft festgehalten. Auch die Pflichtlagerhaltung sollte weiter bestehen bleiben. Diese sieht vor, dass bestimmte Teile der Privatwirtschaft verpflichtet werden, vom Staat festgelegte Mengen an Gütern für Notlagen auf Lager zu halten, um diese im Notfall strukturiert abgeben zu können. Aus der Vernehmlassung resultierte aber der Wunsch nach einer leichten Anpassung der Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, welche in den Entwurf des Bundesrates aufgenommen wurde. Weiterhin soll die Pflichtlagerhaltung über sogenannte Garantiefonds aus privaten Mitteln gedeckt werden. Neu aber solle die Gesetzgebung zulassen, dass der Bund Lagerkosten übernehmen kann, falls die Mittel aus den Fonds in Einzelfällen nicht ausreichen.
Während die alte Gesetzgebung eine Unterscheidung zwischen sogenannten schweren Mangellagen und der wirtschaftlichen Landesverteidigung vornahm, wurde im überarbeiteten Entwurf diese Kategorisierung weggelassen. Die Ursache der Notlage sei für die Organisation der Notversorgung hinfällig, so die Argumentation. Als Hauptziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nannte der Bundesrat in seiner Botschaft eine Modernisierung der Rechtslage, welche ein rascheres, gezielteres und flexibleres Reagieren auf drohende und bereits vorhandene schwere Mangellagen ermöglicht, um die Schweizer Bevölkerung und deren Wirtschaft auch im Ernstfall versorgen zu können.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Der Bundesrat hat künftig dafür zu sorgen, dass Produzierende von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben (AOP respektive IGP) diese Bezeichnungen nur noch verwenden dürfen, wenn die angepriesenen Produkte auch tatsächlich in den entsprechenden Gegenden hergestellt wurden. Dies forderten die Kammern im Berichtsjahr durch Annahme einer Motion Barthassat (cvp, GE). Das Parlament reagierte damit auf eine Ankündigung der Firma Emmi, dass sie CHF 40 Mio. in die Produktion und den Verkauf von Greyerzer Käse in den USA investieren wolle. Zwar wäre dieser Käse nicht mit dem Label AOP versehen worden, doch hätte Emmi den Käse als Greyerzer bezeichnet. Dies sei problematisch, da dem Unternehmen verschiedene Gelder zur Förderung des Absatzes von Käse im Ausland gezahlt würden, welche aber an die Produktion in der Schweiz gebunden sind. Mit einer solchen Strategie würden daher die Qualitätsmassnahmen des Bundes unterlaufen. Obwohl Emmi noch am Tag der Einreichung der Motion zurückkrebste und bekräftigte, den Namen „Greyerzer“ nicht zu verwenden, nahmen sowohl der National- als auch der Ständerat die Motion deutlich an.

Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben

Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragte mit einer Motion, dass sich die Schweiz mit einem bilateralen Abkommen bei den USA für die gegenseitige Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) einsetzt. Sie wollte damit verhindern, dass im Ausland missbräuchlich Bezeichnungen verwendet werden, welche zu Verwechslungen mit in der Schweiz geschützten Produkten führen könnten. Die Motionärin reagierte, wie auch Luc Barthassat (cvp, GE) mit seinem Geschäft „Schutz von eingetragenen Bezeichnungen wie AOC oder IGP“, auf die Ankündigung des Milchverarbeiters Emmi, in Zukunft Greyerzer Käse auch in den USA herstellen und vertreiben zu wollen. Emmi entschied zwar in Reaktion auf diese Aufbegehren des Parlaments, das Vorhaben fallen zu lassen. Nichtsdestotrotz nahmen die Räte die Motion Piller Carrard deutlich an. Im Nationalrat hatten sich einzig die GLP und eine Mehrheit der FDP dagegen gestellt. Der Bundesrat nahm das Anliegen entgegen, warnte jedoch, dass kaum Aussichten auf Erfolg bestünden. Man habe die USA bereits 2005 darauf angesprochen, damals hätten sie sich jedoch „gänzlich unflexibel“ gezeigt. Es sei zudem kaum zu erwarten, dass die Vereinigten Staaten sich auf Verhandlungen einlassen, solange das Freihandelsabkommen mit der EU (TTIP) nicht unter Dach und Fach sei.

gegenseitige Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Eine Motion Glasson (fdp, FR) aus dem Jahr 2005 wurde von den beiden Kammern im Juni 2015 abgeschrieben. Das Anliegen, dass der Bund ein Kontroll- und Ahndungssystem gegen Zuwiderhandlungen im Bereich der geschützten Kennzeichnungen und der Deklaration von Herkunft und Produktionsmethode landwirtschaftlicher Erzeugnisse etablieren soll, wurde als erfüllt betrachtet. Entsprechende Bestimmungen seien inzwischen durch verschiedene Gesetze wie etwa das Lebensmittelgesetz oder die Swissness-Vorlage eingeführt worden. Des Weiteren würden neue Verwaltungsstellen wie etwa die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette oder das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Vollzug durchführen und überwachen.

service des fraudes

Ein Postulat Hassler (bdp, GR), welches vom Bundesrat einen Bericht verlangte zur Koexistenz von geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOP) oder geschützten geografischen Angaben (IGP) mit Erzeugnissen aus derselben Region, die einen ähnlichen Namen tragen wie die geschützten Produkte, wurde im Juni 2014 als erfüllt abgeschrieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte einen entsprechenden Bericht im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin zeigte es auf, dass die Koexistenz zwischen diesen beiden Erzeugnis-Kategorien durch den rechtlichen Status quo nicht ausgeschlossen sei. Ein „Davoser Bergkäse“ etwa dürfe diese Bezeichnung behalten, obwohl er nicht den AOP-Kriterien des „Bündner Bergkäses“ entspreche, sofern sich das Produkt auch tatsächlich von dem geschützten unterscheide, der Name schon langjährig und rechtmässig gebraucht werde und jegliche Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden könne.

coexistence entre les AOP/IGP et les dénominations géographiques locales

Ohne sich diesbezüglich zu äussern, überwies der Nationalrat im Herbst 2014 ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR). Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln zu verfassen. Inländische Hersteller könnten bereits heute ihre Produkte besonders kennzeichnen, wenn diese höheren Anforderungen genügen, als es die rechtliche Basis verlangt. Auch Importeure sollten Zugang zu dieser Werbemethode haben. Die Regierung betonte in ihrer Antwort auf das Postulat, dass ausländische Produzenten diese Möglichkeit bereits heute nutzen könnten. Sie sei aber bereit, einen Rapport über die legalen Bedingungen dieser Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel zu verfassen.

Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Im Berichtsjahr wurden die Beratungen zum revidierten Lebensmittelgesetz abgeschlossen. In der Differenzbereinigung hatten sich die Räte noch mit drei Themen zu beschäftigen. Die hierbei umstrittenste Frage war, ob bei zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln künftig auch die Herkunft der darin enthaltenen Rohstoffe deklariert werden soll. Diese Idee hatte Nationalrätin Birrer-Heimo (sp, LU) 2013 in die Diskussion eingebracht: Die Information über das Herkunftsland der Rohstoffe sei wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie könnten so Einschätzungen über die ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards vornehmen, unter welchen ein Produkt hergestellt worden sei. Überdies würden dadurch die Distanzen ersichtlich, die ein Lebensmittel im Zuge seiner Produktion durchlaufen habe. Die grosse Kammer war dieser Argumentation sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung gefolgt und hatte den Zusatz mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Jeweils einstimmig dahinter gestellt hatten sich dabei die SP, die Grünen und die Grünliberalen, während sich die anderen Fraktionen nicht auf eine eindeutige Position einigen konnten. Sowohl der Bundes- als auch der Ständerat kritisierten jedoch diese Entscheide: Je nach Saison und Produktionsposten könne die Herkunft eines Rohstoffs variieren, eine entsprechende Anpassung der Verpackungsbeschriftung wäre für die Unternehmen daher teuer und kaum praktikabel. Des Weiteren würde der Handel mit anderen Ländern erschwert, welche nicht denselben Richtlinien folgten. Zudem könnte ein Betrug, wie ihn Europa im vergangenen Jahr mit dem sogenannten „Pferdefleischskandal“ erlebt hatte, damit nicht verhindert werden: Dort sei nicht die fehlende Herkunftsangabe auf den Verpackungen ausschlaggebend gewesen, sondern der grundsätzliche, kriminelle Antrieb zur falschen Deklaration. Dementsprechend hatte die kleine Kammer diese Bestimmung in der ersten Lesung mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt und bekräftigte ihren Entscheid in der Differenzbereinigung im darauffolgenden März. Dank einem Umdenken in der grünliberalen Fraktion akzeptierte der Nationalrat während der Sommersession diesen Beschluss und eliminierte den Absatz und somit das Anliegen Birrer-Heimo mit 93 zu 88 Stimmen. Eine zweite Abweichung bereinigte die Volkskammer ebenfalls im Juni, als sie einen von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) eingefügten Passus guthiess: Demnach soll der Bundesrat künftig „das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, zur Einhaltung der Bestimmungen [der] Lebensmittelgesetzgebung, einschränken oder verbieten“ können. Der Vorschlag war zuerst auf Widerstand gestossen, da man eine solche Forderung eher im Tierschutz- als im Lebensmittelgesetz verankert sehen wollte. Nachdem die Bundesverwaltung allerdings mit der Kosmetikindustrie Kontakt aufgenommen und diese sich einer solchen Verfügung gegenüber aufgeschlossen gezeigt hatte, stand einer Aufnahme in den revidierten Gesetzestext nichts mehr im Wege. Die letzte Differenz zwischen national- und ständerätlichem Entwurf fand sich in einem Artikel zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung. In der grossen Kammer hatte man sich im Vorjahr dagegen gewehrt, dass die Exekutive eine Kontrolle von bei der Jagd erlegten Tieren vorsehen kann. Ständerat Engler (cvp, GR), welcher in seiner Freizeit selbst gerne auf die Pirsch geht, unterstützte diese Haltung in der Frühlingssession: Man habe hier eine Lösung zu einem inexistenten Problem gefunden. Ihm sei nämlich kein einziger Fall bekannt, in dem jemand durch den Verzehr von einheimischem Wild gesundheitlich zu Schaden gekommen wäre. Die Einführung einer Untersuchungspflicht übersteige zudem jegliche Verhältnismässigkeit: Allein im Kanton Graubünden würden im September innert dreier Wochen jeweils mehr als 8 000 Tiere erlegt, eine entsprechende lückenlose Kontrolle sei also unmöglich. Ratskolleginnen und -kollegen aus der zuständigen Kommission widersprachen ihm jedoch: Mit der „kann“-Formulierung strebe man keine flächendeckende Überprüfung, sondern einen risikobasierten Ansatz an. Nur wenn der Jäger oder die Jägerin eine verdächtige Veränderung am Wild feststelle, soll eine solche Untersuchung vorgenommen werden. Bundesrat Berset ergänzte, dass in der heutigen Jagdausbildung die Kompetenzen zu einer ebensolchen Einschätzung vermittelt würden – es müsse also nicht zwingend eine externe Autorität herbeigezogen werden, um die Forderung dieses Artikels zu erfüllen. Auf diese Erläuterungen hin nahmen beide Räte die Bestimmung mit klaren Mehrheiten an. Nachdem damit alle Differenzen bereinigt worden waren, schritten die Kammern zur Schlussabstimmung: Im Nationalrat wurde die Revision mit 140 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Dagegen gestellt hatten sich zwei Drittel der Grünen sowie Minderheiten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünliberalen. Im Ständerat fiel das Resultat noch deutlicher aus: Nur zwei Vertreter der FDP versagten dem Gesetz schliesslich ihre Zustimmung.

revidierte Lebensmittelgesetz