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La chambre du peuple rejette une motion de la verte-libérale Isabelle Chevalley (pvl, VD) qui demandait à ce que les troupeaux de moutons soient mieux protégés. La députée vaudoise n'axe pas sa demande principalement sur le loup mais bien plus sur les autres causes générant la grande majorité des morts de moutons en pâturage, à savoir les chutes, les maladies, les fils barbelés, etc. A cela, le conseiller fédéral en charge des questions agricoles, Johann Schneider-Ammann, répond que la Confédération s'engage depuis 2003 dans cette direction, ses aides incitant à la surveillance des troupeaux par des bergers. De plus, l'implémentation de mesures concrètes pour la protection des troupeaux est une compétence cantonale et non fédérale. Le Conseil national rejoint donc, à 134 voix contre 55 sans abstention, la proposition du Conseil fédéral de rejeter cette présente motion.

Pour une meilleure protection des troupeaux en Suisse

In einer Motion forderte Isidor Baumann (cvp, UR) die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle so anzupassen, dass der Kreis der Personen, welche zugelassen sind, Schlachttieruntersuchungen durchzuführen, erweitert werde. Zusätzlich verlangte er die Einführung einer Regelung, gemäss der die Kosten der Anfahrt der Kontrollpersonen durch den Kanton nur noch maximal einmal pro Schlachttag verrechnet werden dürfen.
Die erste Forderung begründete der Urner damit, dass die Untersuchungen bisher nur von einem amtlichen Tierarzt oder einer amtlichen Tierärztin durchgeführt werden dürften. Da es oft nur wenige zulässige Personen gebe, seien diese häufig für mehrere Betriebe gleichzeitig zuständig. Dies führe dazu, dass sie zwischen den einzelnen Betrieben hin und her wechseln müssten und sich so die Logistik der Schlachtungen verkompliziere. Die jetzige Verordnung stelle gemäss Baumann für kleinere Schlachtbetriebe eine grosse organisatorische Herausforderung dar, da kleinere Betriebe oft im Dorf lägen und über wenig Platz verfügten. Dadurch sei es für diese Betriebe schwierig, die Tiere vor der Schlachtung über einen grösseren Zeitraum unterzubringen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies auf die Rolle der amtlichen Fachassistenten, welche einen Teil der Untersuchungen durchführen könnten. Zwar anerkannte er die entsprechende Problematik für kleinere Betriebe, empfahl aber den Betroffenen, zusammen mit dem zuständigen kantonalen Veterinäramt eine praktikable Lösung zu finden. Bezüglich der zweiten Forderung, der Gebührenhöhe, verwies der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone in dieser Frage.
In der Frühjahrssession 2015 behandelte der Ständerat die Motion und nahm ihre erste Ziffer bezüglich der Erweiterung der zur Untersuchung berechtigten Personen an. Die zweite Ziffer zur Gebührenhöhe hatte der Motionär zuvor zurückgezogen. In der Herbstsession sprach sich auch der Nationalrat stillschweigend für Annahme der Motion aus.

Nachdem der Bundesrat die entsprechende Forderung Ende 2016 in die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle aufgenommen hatte, beantragte er die Motion im März 2017 im Bericht über die Motionen und Postulate 2016 zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten dem entsprechenden Antrag diskussionslos.

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird sollte in der Schweiz auch möglich sein!