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Nationalrätin Lalive d’Epinay (fdp, SZ) fragte den Bundesrat in einer Interpellation, ob er im Hinblick auf die Transformation von der Industrie- zur Informations- oder Wissensgesellschaft beabsichtige, das bestehende Steuersystem grundsätzlich zu überdenken. Der Bundesrat verwies auf das Finanzleitbild 1999. Dieses hätte eine Finanzordnung mit ökologischen Anreizen vorgesehen, doch hätten Volk und Stände die Basis für die neue Finanzordnung verworfen. Immerhin beabsichtige das Steuerpaket 2001, Ehepaare und Familien zu entlasten und die indirekten Steuern stärker zu gewichten, so dass die direkten Steuern möglichst tief gehalten werden könnten.

Transformation von der Industrie- zur Informations- oder Wissensgesellschaft bestehende Steuersystem grundsätzlich zu überdenken

Nationalrätin Vallender (fdp, AR) wollte vom Bundesrat wissen, ob er nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe im Herbst 2000 die Einführung einer ökologischen Steuerreform beispielsweise im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung 2006 weiterverfolge. Finanzminister Villiger wies darauf hin, dass er es aus staatspolitischen Gründen ablehne, in der laufenden Legislatur einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung von der Arbeit zur Energie zu unterbreiten. Er wolle jedoch am Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vornehmen und den Räten bis Ende 2003 einen Bericht über die geplanten Massnahmen vorlegen.

ökologischen Steuerreform bis Ende 2003 einen Bericht über die geplanten Massnahmen

Im Februar gab der Bundesrat einen Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung, welcher das Zollgesetz von 1925 den geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anpasst. Der Entwurf lehnt sich an das Zollrecht der EU an. Die weitgehende 2Übereinstimmung vereinfache den grenzüberschreitenden Warenverkehr und diene somit vor allem der Wirtschaft.

Vorentwurf zum neuen Zollgesetz in die Vernehmlassung

Bei der Behandlung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben im Erstrat beantragte CVP-Ständerat David (SG) namens der Kommission, nur ausländische institutionelle Anleger von der Umsatzabgabe zu befreien. Inländische sollten dagegen neu als Effektenhändler bezeichnet werden und der obligatorischen Umsatzabgabe unterliegen, auch wenn sie ihre Geschäfte an ausländischen Börsen abwickeln. Die Dringlichkeit wurde nicht in Frage gestellt. Im Gegensatz zur bundesrätlichen Lösung würden die Mindereinnahmen folglich nur noch 218 Mio Fr. betragen. Leuenberger (sp, SO) bezog die Opposition und stellte einen Nichteintretensantrag. Er vermisste entsprechende Kompensationen. Sein Parteikollege Plattner (BS) dagegen unterstützte den Kommissionsantrag, weil er den Verlust von Arbeitsplätzen befürchtete. Ein Antrag des Aargauers Reimann (svp) verlangte den Einbezug inländischer Vorsorger und Sozialversicherer. Schweiger (fdp, ZG) schliesslich plädierte für die bundesrätliche Vorlage. Das Plenum entsprach dem Kommissionsbeschluss.

Im Nationalrat fand die ständerätliche Variante allerdings nur bei einer Minderheit der vorberatenden Kommission Gehör. Rennwald (sp, JU) bemängelte die fehlende Kompensation und beantragte die Rückweisung. Die grüne Fraktion stellte Antrag auf Nichteintreten. Das drohende Loch in der Bundeskasse hätten wieder einmal die einfachen Steuerzahler zu begleichen. Fässler (sp, SG) argumentierte, die drohende Abwanderung mache allein die Streichung der Stempelsteuer für inländische Anleger notwendig. Finanzanalyst Kaufmann (svp, ZH) sprach sich für eine Globallösung aus, bei der alle institutionellen Anleger berücksichtigt werden. Die Mehrheit der Kommission – vertreten durch Blocher (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) – favorisierte dagegen den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates und der Rat entsprach diesem Antrag mit 94 zu 90 Stimmen. Der Ständerat hielt jedoch an seinem Beschluss fest und konnte den Nationalrat in der zweiten Lesung umstimmen. Beide Räte stimmten in der Wintersession auch der dringlichen Inkraftsetzung zu.

BRG 00.076: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe
Dossier: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe

1998 wurde die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs durch einen zweckgebundenen Mehrwertsteuerzuschlag (FinöV-Volksinitiative) vom Volk gutgeheissen. Mit Annahme der neuen Bundesverfassung erhielt der Bundesrat ausserdem die Kompetenz, die MWSt zugunsten des Alptransit anzuheben. Im vergangenen Dezember hatte er entschieden, die neuen Mehrwertsteuersätze auf Anfang Jahr einzuführen. Dagegen opponierte Lustenberger (cvp, LU). Bei kleinen Unternehmen führe diese schrittweise Anpassung der MWSt zu grossen Mehrkosten. Mit einer Motion verlangte er, dass die Abrechnung des MWSt deshalb nicht vierteljährlich sondern wahlweise nur jährlich erfolgen soll. Um Steuerausfällen vorzubeugen, schlug der Motionär die Einführung von Akontozahlungen auf Basis der Vorjahressteuern vor. Der Rat überwies die Motion mit 100 zu 62 Stimmen. Ähnliche Anliegen vertraten auch eine einfache Anfrage Triponez (fdp, BE) (An. 00.1049) und eine Interpellation Spoerry (fdp, ZH) (In. 00.3085). Sie befürchteten bei einer schrittweisen Einführung der neuen Mehrwertsteuerprozente ungerechtfertigt hohe Anpassungskosten für die Wirtschaft, insbesondere im tiefpreisigen Detailhandel

für KMU jährliche statt vierteljährliche Abrechnung

Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Kunz (svp, LU) mit dem Ziel, diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, welche nicht MWSt-pflichtig sind, bei produktionsgebundenen Investitionen von der MWSt zu befreien.

produktionsgebundenen Investitionen

Der Schweizerische Kaufmännische Verband SKV und der Schweizerische Gewerbeverband wehrten sich im Berichtsjahr gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung, die die Durchführung von Berufsprüfungen neuerdings als Dienstleistung besteuert. Laut Tschäppät (sp, BE), Präsident des SKV, will der SKV eine entsprechende Steuerrechnung über 1,5 Mio Fr. bis vor das Bundesgericht bekämpfen. Eine Besteuerung des Bildungsbereichs sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Durchführung von Berufsprüfungen neuerdings als Dienstleistung besteuert

Der Genfer Spielmann (pda) störte sich daran, dass über das Internet durchgeführte Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer kaum erfasst werden können. Er verlangte vom Bundesrat, den elektronischen Geschäftsverkehr steuerlich stärker zu belasten. Der Bundesrat entgegnete, er wolle dem virtuellen Handel gegenwärtig keine neuen Steuern auferlegen, behalte sich dieses Recht allerdings längerfristig zur Sicherstellung der Staatseinnahmen vor. Ausserdem würden durch ein vorschnelles Eingreifen jahrelange internationale Harmonisierungsbemühungen in Steuerfragen zunichte gemacht. Die Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft werde aber die Verwaltung in dieser Frage beraten. Der Rat überwies die Motion als Postulat.

elektronischen Geschäftsverkehr steuerlich stärker belasten

Beide Räte gaben einer Standesinitiative des Kantons Zürich, die den öffentlichen Verkehr unter einen reduzierten Steuersatz stellen und ihm den vollen Vorsteuerabzug gewähren wollte, keine Folge. Die vorberatende Kommission des Ständerates wollte im Bereich des Service public keine Sonderregeln einführen und verwies auf die Beratung zum neuen MWStG, in welcher dasselbe Anliegen bereits abgelehnt worden war. Bahngewerkschafter Leuenberger (sp, SO) unterstützte dagegen die Initiative. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs entspreche einem hohen verkehrspolitischen Ziel und die Besteuerung von Subventionen sei überhaupt ein Unsinn. Mit dem Hinweis auf die EU, deren Staaten alle einen Sondersatz für den ÖV kennen, unterstützte auch Spoerry (fdp, ZH) das Begehren. Der Rat lehnte die Standesinitiative aber mit 19 zu 14 Stimmen ab. Im Nationalrat stellte sich die Kommissionsmehrheit dem Anliegen ebenfalls entgegen. Kaufmann (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) störten sich an der Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem privaten Verkehr. Eine Förderung auf dem Subventionsweg sei eher zu begrüssen. Mit 84 zu 72 Stimmen wurde der Standesinitiative keine Folge gegeben.

Standesinitiative öffentlichen Verkehr reduzierten Steuersatz

Der Nationalrat leistete einer Parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) zur MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen diskussionslos Folge. Die Initiative richtete sich gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung, die dazu übergegangen war, in den übertragenen Aufgaben ein Mandatsverhältnis zu sehen und MWSt für nicht hoheitliche Aufgaben rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze einzuführen.

MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen

Bührer (fdp, SH) forderte zudem mit einer Motion die Beseitigung der Umsatzabgabe bei konzerninternen Umstrukturierungen. Viele Unternehmen hätten im Zuge der Globalisierung mit einem härteren Wettbewerb zu kämpfen und sähen sich zu ständigen Strukturanpassungen gezwungen. Der Bundesrat verwies dagegen auf die Vorbereitung des Fusionsgesetzes, welche auch die Möglichkeit einer allgemeinen Stempelbefreiung in Betracht ziehe. Mit dem Einverständnis des Motionärs wurde das Begehren als Postulat überwiesen.

Beseitigung der Umsatzabgabe bei konzerninternen Umstrukturierungen

Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Stempelabgaben folgte Anfang Oktober. Der Bundesrat beschränkte sich ausschliesslich auf Transaktionen durch die öffentliche Hand, durch Anlagefonds, Lebensversicherer und Vorsorgeträger. Zudem sollen inländische Banken keiner fiskalischen Belastungen mehr ausgesetzt werden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln. Die Einnahmeausfälle schätzte der Bundesrat auf jährlich 490 Mio Fr..

BRG 00.076: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe
Dossier: Dringliche Massnahmen zur Umsatzabgabe

Der Freiburger Jutzet (sp) schlug die Einführung einer neuen Steuer vor. Er verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Gesetzes, welches Geldanlagen von nicht in der Schweiz domizilierten Personen und Gesellschaften mit einer einmaligen Bundessteuer belegt. Jutzet befürchtete, die Einführung des EURO könnte zu einer Kapitalflucht in den Schweizer Franken und damit zu einer Aufwertung führen. Dadurch könnte die Exportindustrie starke Einbussen erleiden und ihre Produktion ins Ausland verlegen. Der Bundesrat begegnete der Vorlage mit Skepsis. Seiner Meinung nach hätte eine solche Steuer eine verzerrende und damit effizienzverringernde Wirkung auf die Volkswirtschaft und könnte relativ leicht umgangen werden. Der Rat folgte dem Antrag des Bundesrats und lehnte die Motion ab.

Geldanlagen von nicht in der Schweiz domizilierten Personen einmaligen Bundessteuer

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwies der Ständerat eine Motion Spoerry (fdp, ZH) zur Einführung des Meldeverfahrens für Dividendenzahlungen im innerschweizerischen Konzernverhältnis als Postulat. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, Konsultationen mit den betroffenen Stellen aufzunehmen und eine entsprechende Anpassung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer auf den Jahresbeginn 2001 ins Auge zu fassen.

Einführung des Meldeverfahrens für Dividendenzahlungen im innerschweizerischen Konzernverhältnis

Die WAK-NR verlangte vom Bundesrat in einer Motion die Abschaffung des Umsatzstempels in jenen Bereichen des Finanzhaushaltsgeschäftes, die von einer Abwanderung ins Ausland bedroht sind. Der Bundesrat wollte dem Begehren entsprechen, wehrte sich aber gegen eine Fristsetzung. Fässler (sp, SG) dagegen versuchte zu verhindern, dass dem Bund nach dem Dringlichen Bundesbeschluss vom Vorjahr bereits wieder Mittel zugunsten des Finanzmarktes entzogen werden. Koch (sp, ZH) drohte gar mit einem Referendum. Bührer (fdp, SH) drängte auf ein rasches Handeln, weil sonst der Wertpapierhandel kampflos den ausländischen Börsen überlassen werde. Finanzanalyst Kaufmann (svp, ZH) disqualifizierte die bestehende Stempelsteuer als gravierenden Standortnachteil. Bundesrat Villiger gab schliesslich zu bedenken, dass der Staat auf Transaktionssteuern angewiesen sei. Eine vollständige Abschaffung ohne Kompensation sei verfrüht. Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Rat die Motion mit 107 zu 58 Stimmen. Auch im Ständerat war die Motion trotz Gegenstimmen erfolgreich.

Abschaffung des Umsatzstempels

Die Initiative gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und Sozialbereich, die im Jahre 1996 lanciert worden war, wurde vom Initiativkomitee während des Berichtsjahres zurückgezogen, nachdem ihre Forderungen mit dem neuen MWStG im Vorjahr zum Teil erfüllt worden waren.

Initiative gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und Sozialbereich

Die letzten Differenzen mussten in der Einigungskonferenz gelöst werden. Beide Räte stimmten in der Sommersession der Steuerbefreiung aller Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin zu, wobei der Bundesrat die Details festlegen muss. Behandlungen, die der Schönheit oder dem Wohlbefinden dienen, unterliegen allerdings der MWSt. Auch bei der Steuerbefreiung der Kur- und Verkehrsvereine setzte sich der Ständerat durch. Hingegen folgte die Einigungskonferenzen bei den Kultur- und Sportvereinen, die freiwillig für eine Unterstellungen unter die MWSt optieren, dem Steuersatz des Nationalrates von 2,3%.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Im Dezember gab der Bundesrat bekannt, dass er die 1998 zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuersätze linear um 0,1 Prozentpunkte (auf 2,4 resp. 7,6%) auf den 1.1.2001 in Kraft setzen wird.

Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte

Eine Motion der Liberalen Fraktion (Mo. 98.3168), die bei jeder weiteren Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eine gleichzeitige Reduktion der direkten Steuern forderte, wurde vom Nationalrat mit 95 zu 48 Stimmen als Postulat überwiesen. Das Ziel der Vorlage ist es, das Verhältnis zwischen direkter und indirekter Besteuerung (CH: 1:4) auf das europäische Niveau (1:3 oder 1:2) zu bringen. Die SP-Fraktion hatte sich gegen die Überweisung gewehrt, weil eine Veränderung des Verhältnisses vor allem den oberen Einkommensschichten zugute kommen würde.

Motion der Liberalen Fraktion zum Verhältnis zwischen indirekter und direkter Besteuerung

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte daraufhin Gysin (sp, BS) (Pa.Iv. 99.407) die seit einem Bundesbeschluss von 1955 geltende unbegrenzte Kompetenz des Bundesrates zum Erlass von Steuerbefreiungen einschränken und durch eine klare Regelung mit Beurteilungs- und Entscheidungskriterien ersetzen. Nach der Meinung von Gysin pflegt der Bundesrat, die ihm erteilte Kompetenz zu extensiv auszulegen. Ausserdem sei der geltende Bundesbeschluss veraltet und rechtsstaatlich höchst bedenklich, wie das Gerangel um den Mehrwertsteuererlass für das IOK unter Beweis gestellt habe. Im Namen einer Minderheit der WAK-NR empfahl Fässler (sp, SG) den Vorstoss zur Annahme. Speck (svp, AG) argumentierte dagegen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative sei aufgrund der laufenden Revisionsarbeiten am entsprechenden Bundesbeschluss überflüssig und deshalb abzulehnen. Mit 103 zu 52 folgte das Plenum diesem Mehrheitsantrag.

Pa.Iv. Gysin: Steuerbefreiung von internationalen Organisationen

Der Ständerat beriet in seiner Frühjahressession als Erstrat den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Dringlichen Bundesbeschluss im Bereich der Umsatzabgabe im Finanzmarkt. Eintreten und Anträge der Kommission waren unbestritten. Da im Nationalrat auch SP und GP mit der Vorlage einverstanden waren – mit dem Vorbehalt, dass sie eine weitere Steuerbefreiung der Börsengeschäfte nicht gutheissen werden – wurde der Entwurf auch im Nationalrat deutlich verabschiedet.

Dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe

Im Nationalrat forderten ein Postulat der Grünen Fraktion (Po. 98.3417) und ein Postulat Weber (sp, AG) (Po. 98.3385), vom Bundesrat, den Beschluss rückgängig zu machen. Allerdings hatte der Ständerat die bundesrätliche Vorlage im vergangenen Jahr mit 22 zu 8 Stimmen bereits akzeptiert. Das IOK verzichtete dann überraschend vor der Behandlung im Nationalrat auf das Mehrwertsteuergeschenk. Hingegen hielt es an der ausgehandelten allgemeinen Steuerbefreiung fest; damit bereitete es auch dem Seilziehen um den Sitz des IOK ein Ende. Verschiedene europäische Städte hatten um den zukünftigen Sitz des IOK gebuhlt und Steuergeschenke in Aussicht gestellt. Die Grünen sowie Weber zogen daraufhin ihre Vorstösse wieder zurück.

Postulat Grüne Fraktion: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für das IOK

Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion, die vom Bundesrat ein Konzept für eine künftige Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke und weiterer Bundesaufgaben verlangte, als Postulat.

Motion FDP-Fraktion für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke

Obwohl die ständerätliche WAK die Differenzen zum Nationalrat in der Aprilsession abbauen wollte, hielt die kleine Kammer an zahlreichen Beschlüssen fest. So stützte sich das Plenum bei der Besteuerung von Heilbehandlungen weiterhin auf die kantonale Zulassung der Gesundheitspersonen ab. Auch hielt es mit 17 zu 17 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten am Steuersatz von 4,6% für Sportverbände fest. Hingegen folgte der Ständerat in der Gruppenbesteuerung dem Beschluss des Nationalrates. Auch bei der Steuerbefreiungsliste für das Fundraising gemeinnütziger Organisationen kam er dem Nationalratsbeschluss ein Stück weit entgegen.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Im weiteren wies der Rat den Antrag Zwygart (evp, BE) zurück, der verlangt hatte, Beiträge der öffentlichen Hand an Ausbildungsstätten von anerkannten Berufen oder Fachhochschulen und Universitäten als Subventionen zu betrachten und somit von der MWSt zu befreien. Mit 90 zu 86 Stimmen akzeptierte der Rat hingegen den von der Kommissionsminderheit vorgeschlagenen Sondersatz für die Hotellerie bis Ende 2003. Damit wurde der Sondersatz von 3,5% entsprechend dem Ständeratsbeschluss um zwei Jahre erstreckt. Bezzola (fdp, GR) wies darauf hin, dass auch die ausländischen Konkurrenten im Tourismus einen solchen Sondersatz kennen. Ob dieser Frage verlief der Graben mitten durch die bürgerlichen Fraktionen. Die Kommissionsmehrheit begründete die Streichung mit dem Argument, die MWSt sei der falsche Ort für eine Strukturpolitik im Tourismus. Entgegen den Warnungen von Bundesrat Villiger vor Steuerausfällen in der Höhe von CHF 40 Mio. stimmte das Plenum dem Minderheitsantrag Widrig (cvp, SG) und damit dem vollen Vorsteuerabzug für Kultur- und Sportverbände zu. Entgegen anderslautender Anträge votierte das Plenum ausserdem gemäss Ständeratsbeschluss für die Grenzwerte von CHF 3 Mio. steuerbarem Umsatz und CHF 60'000 effektiver Steuerlast bei der Saldosteuer.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer