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Im Anschluss an das Differenzbereinigungsverfahren wies die Redaktionskommission – deren Auftrag darin besteht, Vorlagen auf materielle Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche hin zu überprüfen – auf ein Problem bezüglich der Formulierung des Gesetzestextes zum Mehrwertsteuersondersatz für Beherbergungsleistungen hin. So bestand gemäss Roberto Zanetti (sp, SO) der Beherbergungssondersatz bisher aus 3.6 Prozent Basissondersatz und 0.2 Prozent IV-Zusatzfinanzierung. Während die IV-Zusatzfinanzierung Ende 2017 ausläuft, wurde der Basissondersatz ab 1. Januar 2018 um je 0,1 Prozentpunkt im Rahmen der FABI-Abstimmung und im Rahmen der Altersvorsorge 2020 erhöht. Da diese Anteile entweder schon durch eine Volksabstimmung bestätigt worden sind (FABI) oder im Rahmen eines anderen Gesetzes dem Volk vorgelegt werden (Altersvorsorge 2020), unterstehen sie nicht mehr dem Referendum. Entsprechend sollte der Beherbergungssondersatz gemäss Redaktionskommission neu mit 3.6 Prozent angegeben und die beiden Erhöhungen separat aufgeführt werden. Dadurch könne der Basissondersatz von 3.6 Prozent, nicht aber erneut die beiden Erhöhungen, dem Referendum unterstellt werden. Dies ändere materiell nichts, vereinfache aber auch das Vorgehen für den Fall, dass die Altersvorsorge 2020 abgelehnt würde. Dieser Änderung pflichteten beide Räte stillschweigend bei und nahmen anschliessend auch die Schlussabstimmung einstimmig mit 39 Stimmen und 5 Enthaltungen (Ständerat) respektive mit 180 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Nationalrat) an.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Die WAK-SR hatte noch vor dem Entscheid des Nationalrats zugunsten einer unbefristeten Festlegung des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen beschlossen, sich in Übereinstimmung mit der WAK-NR für eine zeitlich auf zehn Jahre begrenzte Festsetzung des Sondersatzes auszusprechen. Kommissionssprecher Schmid (fdp, GR) erläuterte in der ständerätlichen Beratung die turbulente bisherige Geschichte des Sondersatzes und erklärte, dass der Bundesrat 2003 bereits einmal versucht hatte, den Sondersatz fürs Gastgewerbe aufzuheben. Der Entschluss des Parlaments, diesen erneut zu verlängern, sei jedoch anschliessend durch das Volk bestätigt worden, was ihm eine besondere Legitimation verleihe. Wie bereits bei der Diskussion im Nationalrat wurde der Kompromissvorschlag auch im Ständerat von beiden Seiten angegriffen: Eine Minderheit Caroni (fdp, AR) beantragte die Aufhebung des Sondersatzes, während ein Antrag Engler (cvp, GR) die Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss und somit zu einer unbeschränkten Festlegung des Sondersatzes forderte. Der Ständerat entschied sich aber dafür, dem Kompromissvorschlag der beiden WAK zuzustimmen, und lehnte die Aufhebung des Sondersatzes mit 36 zu 8 Stimmen (keine Enthaltungen) und seine dauerhafte Verankerung mit 32 zu 12 Stimmen (keine Enthaltungen) ab.
Einen Tag später, die WAK-NR hatte in der Zwischenzeit Zustimmung zum Beschluss des Ständerats empfohlen, stimmte auch der Nationalrat der zehnjährigen Verlängerung des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen zu. Zuvor hatte eine Minderheit de Buman (cvp, FR) ihren Antrag auf Festhalten am nationalrätlichen Entscheid zurückgezogen.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

In der Sondersession 2017 behandelte der Nationalrat den Vorschlag der WAK-NR bezüglich des Mehrwertsteuersondersatzes für Beherbergungsleistungen. Bereits bei den Wortmeldungen der Fraktionen zeigte sich, dass die grosse Kammer bezüglich einer Verankerung, respektive Verlängerung des Sondersatzes gespalten war. Die CVP-, BDP- und SVP-Vertreterinnen und Vertreter sprachen sich für eine dauerhafte Verankerung, respektive für eine möglichst langfristige Festlegung aus. Sie alle wiesen auf die schwierige Situation der Tourismusbranche und des Gastgewerbes hin, Duri Campell (bdp, GR) sah entsprechend in der dauerhaften Verankerung des Sondersatzes eine Möglichkeit zur Stärkung des „Vertrauen[s] unserer Gastronomen, unserer Hoteliers". Die Parlamentsmitglieder der Grünen, FDP und SP wollten die Vorlage jedoch nur unterstützen, solange der Sondersatz nur befristet verlängert wird, und die Grünliberalen sprachen sich allgemein gegen den Sondersatz aus. Gegen die Empfehlung der WAK-NR entschied sich der Nationalrat bei der Abstimmung knapp mit 92 zu 89 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes im Gesetz. Dabei zeigten sich vor allem die Fraktionen der Befürworter deutlich gespalten. Bei der Gesamtabstimmung liessen sich dann jedoch einige FDP- und SVP-Nationalrätinnen und Nationalräte zugunsten der dauerhaften Verankerung umstimmen und verschafften so der Vorlage mit 114 zu 62 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) noch eine komfortablere Mehrheit.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Zwischen November 2016 und Februar 2017 fand die Vernehmlassung zum von der WAK-NR ausgearbeiteten Gesetzesentwurf über die Verankerung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (Sondersatz) statt. Daran beteiligten sich alle 26 Kantone, die sechs grössten nationalen Parteien, 13 eingeladene und 44 weitere – hauptsächlich aus der Tourismusbranche stammende – Verbände, Organisationen und Unternehmen. Kaum bestritten war die Fortführung des Sondersatzes, lediglich die FDP, GLP und Suissetec argumentierten, dass dieser die strukturellen Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermöge und deshalb aufzugeben sei. Die Mehrheit der Teilnehmenden befürwortete hingegen eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes, um nach fünfmaliger Verlängerung Planungssicherheit für die Tourismusbranche zu schaffen. Diese könne die durch eine Aufgabe des Sondersatzes entstehende Mehrbelastung von CHF 200 Mio. aufgrund des schnellen Strukturwandels und des starken Frankens nicht tragen. Eine starke Minderheit plädierte hingegen lediglich für eine weitere Verlängerung des Sondersatzes, damit diese Privilegierung einer Branche auch in Zukunft auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden könne. Zur Sprache kam auch die Einführung eines Einheitssatzmodells, das den Aufwand der Unternehmen reduzieren würde. Auch die FK-NR beantragte in ihrem Mitbericht an die WAK-NR deutlich eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen und sprach sich mit 13 zu 11 Stimmen knapp für eine dauerhafte Verankerung aus, da diese zielführender sei als die periodischen Diskussionen über eine Weiterführung. Dennoch entschied sich die WAK-NR, in ihrem Bericht an den Nationalrat vom 14. März 2017 den Räten – als Kompromiss zwischen einer unbefristeten und einer auf drei Jahre befristeten Festlegung – eine bis Ende 2027 befristete Verlängerung vorzuschlagen. In ihrer Beratung vom 25. April 2017 sprach sich auch die WAK-SR nach Anhörung von Dominique de Buman (cvp, FR) für diesen Vorschlag aus.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Ende Oktober 2016 teilte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) mit, dass man einen Erlassentwurf zur dauerhaften Verankerung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (Sondersatz) ausgearbeitet habe. Zur dauerhaften Sicherung der Arbeitsplätze in der Tourismusbranche müsse der Sondersatz, so die WAK-NR weiter, nach fünf Verlängerungen nun unbefristet im Gesetz verankert werden. Der Entwurf geht auf eine parlamentarische Initiative de Buman (cvp, FR) zurück, die ebendies gefordert hatte. Die Publikation des Erlassentwurfs wie auch die Eröffnung der Vernehmlassung sind auf anfangs November 2016 geplant.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Im August 2016 stimmte die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Entschluss ihrer Schwesterkommission zu, einer parlamentarischen Initiative de Buman (cvp, FR) Folge zu geben. Anders als vom Initiant gefordert, unterstützte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder jedoch keine dauerhafte Verankerung des MWST-Steuersatzes für Beherbungsleistungen, sondern lediglich eine Verlängerung. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) hat nun zwei Jahre Zeit, einen Gesetzesentwurfs auszuarbeiten. Da der aktuell gültige Sondersatz aber bereits Ende 2017 ausläuft, dürfte sie noch vor Jahresende einen Erlassentwurf präsentieren.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Anfang 2016 gab die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) einer parlamentarischen Initiative de Buman (cvp, FR) Folge, die den bis 31. Dezember 2017 gültigen Sondersatz für Beherbergungsleistungen bei der Mehrwertssteuer (MWST) dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) verankern will. Ein Teil der 14-köpfigen Kommissionsmehrheit (8 stimmten gegen die Initiative, 1 Mitglied enthielt sich seiner Stimme) könne sich, so die WAK-NR, jedoch nur eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sondersatzes vorstellen.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Im April 2015 stimmte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrer Schwesterkommission zu, die im Sommer 2014 einer parlamentarischen Initiative Niederberger (cvp, NW) Folge gegeben hatte. Diese fordert einen Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren und verlangte unter anderem, dass das Verrechnungssteuergesetz dahingehend angepasst wird, dass anstelle von Strafzinsen verschuldensabhängige Ordnungsbussen erhoben werden. Im Zuge einer Änderung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) wurde die Initiative in der Herbstsession 2015 vom Ständerat abgeschrieben.

Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren

Das Parlament sprach sich im Berichtjahr für eine Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aus. Der Sondersatz war 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Im Berichtsjahr wurde die Frist in Form einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) bereits zum fünften Mal verlängert. Somit unterlag die Hotellerie weiterhin dem reduzierten Satz von 3,8%, wodurch der Bund für die darauffolgenden vier Jahre mit Mindereinnahmen von 720 Millionen Franken zu rechnen hatte. Dennoch löste das Geschäft wenig Widerstand aus. Im Nationalrat übte lediglich die SP-Fraktion Kritik daran. Die grosse Kammer hiess die parlamentarische Initiative mit 145 zu 36 Stimmen gut, während im Ständerat der Entscheid zu Gunsten der Verlängerung gar einstimmig ausfiel.

Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Zahlreiche Motionen hatten zum Ziel, mit steuerlichen Begünstigungen im Bereich der Motorfahrzeugsteuer umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bevorzugen. Eine Motion Donzé (evp, BE) (Mo. 06.3185) forderte den Bundesrat auf, die Kantone zu verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern zu motivieren. Obwohl der Bundesrat dies aus formellen Gründen ablehnte, wurde die Motion im Nationalrat angenommen. Eine Motion Recordon (gp, VD) (Mo. 04.3341) forderte eine neue Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge, wobei die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge bevorzugt und die Umsetzung den Kantonen überlassen werden sollte. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen.(Siehe zu diesen beiden Geschäften auch hier und hier) Eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) hingegen, welche die Automobilsteuer auf Bundesebene so ausgestalten wollte, dass diese zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt, lehnte der Nationalrat ab. Die Initiative hätte ein Bonus-Malus-System vorgesehen, welches den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und Lärm berücksichtigt hätte. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sprach sich dafür aus, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern in Zukunft ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Ziel sei die Senkung des Treibstoffverbrauches über Rabatte oder ein Bonus-Malus-System. Bis der Bund seine Arbeiten an einer Umweltetikette abgeschlossen hat, soll vorerst die Energieetikette der Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage dienen.

verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern

Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) billigte das Parlament eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Diese sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Hinweis auf das Investitionshilfegesetz gegen die Revision ausgesprochen; das Calanca- und das Maggiatal seien auf der Grundlage dieses Gesetzes zu unterstützen und nicht über Steuerermässigungen.

Abbau von Naturstein

In Ausführung einer parlamentarischen Initiative seiner WAK billigte der Ständerat diskussionslos eine Verlängerung des Sondersteuersatzes von 3,6% (statt 7,6%) für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2010; die Frist läuft Ende 2006 aus. Im Nationalrat scheiterte ein von der Linken eingebrachter Nichteintretensantrag, und in der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer im Einklang mit dem Bundesrat dem Ständerat an. Hauptargument für die Weiterführung des Sondersatzes war die von der Regierung in Aussicht gestellte Mehrwertsteuerreform; der Hotellerie könne eine zweimalige Umstellung innert weniger Jahre nicht zugemutet werden, zudem käme die volkswirtschaftlich bedeutsame Tourismusbranche auch in den Nachbarländern in den Genuss von steuerlichen Privilegien. Die von der Linken bekämpfte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 42:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Ständerat resp. 118:55 Stimmen bei 10 Enthaltungen im Nationalrat.

Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels

Der Ständerat trat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo.03.3017) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH) (Po. 05.3397), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Mit 18:3 Stimmen bei einer Enthaltung billigte die WAK-NR, basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI), einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Dieser sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat beantragte, auf die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten, um kein Präjudiz für andere Bereiche zu schaffen.

Abbau von Naturstein

Auf Antrag seiner WAK folgte der Nationalrat in zweiter Lesung dem Ständerat und trat nicht auf eine Vorlage ein, welche basierend auf einer parlamentarischen Initiative Stump (sp, AG) (Pa. Iv. 01.453) eine Mehrwertsteuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung verlangte, da die eidgenössische Steuerverwaltung inzwischen mit einer Praxisänderung dem Anliegen Rechnung trägt. Hingegen stimmte der Rat einem Gesetzesentwurf seiner WAK zu, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Obschon Bundesrat Villiger vergeblich davor gewarnt hatte, dem Drängen von Lobbys nachzugeben, stimmte der Nationalrat einer Vorlage seiner WAK zu, welche die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer ausnehmen will. Der Ständerat trat nicht auf das Geschäft ein, weil er zwar mit dessen Stossrichtung, nicht aber dem Vorgehen einverstanden war; es sei möglich, die geforderten Anpassungen vorzunehmen, ohne das Gesetz zu ändern. Gegen den Antrag des Bundesrates überwies er ein Postulat von Michèle Berger (fdp, NE) (Po. 02.3663), das einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,4% nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch für elektronische Publikationen in Forschung und Bildung verlangt; dadurch könnten insbesondere die Bibliotheken entlastet werden.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien Verteilung von Forschungsgeldern

Diskussionslos gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Folge, welche Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will. Auf Antrag des Bundesrates trat er auf eine Vorlage seiner WAK (Pa. Iv. Vaudroz (cvp, GE) 01.454) nicht ein, welche für nicht im Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die während länger als drei Monaten vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt hatte. Chancenlos blieben auch zwei Vorstösse zur Mehrwertsteuerbefreiung von Forstrevieren (Pa. Iv. Baader (svp, BL), 02.459) und der gemeinnützigen Gesellschaft Emmaus Genf (Mo. Dupraz (fdp, GE), 02.3692.)

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Basierend auf einer parlamentarischen Initiative der WAK-SR beschloss das Parlament, den Sondersteuersatz von 3,6% für die Hotellerie bis Ende 2006 zu verlängern.

Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) Folge, welche die Rückerstattung des Steuerzuschlags für Treibstoff verlangt, der zum Abbau von Naturstein verwendet wird. Damit wird der Natursteinabbau im Mineralölsteuergesetz der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichgestellt.

Abbau von Naturstein

Der Ständerat hiess einstimmig eine parlamentarische Initiative seiner WAK gut, welche die Verlängerung des Sondersteuersatzes für die Hotellerie von 3,6% bis Ende 2006 ermöglicht; im Rahmen der Neuen Finanzordnung sieht der Bundesrat eine Befristung des Sondersteuersatzes bis Ende 2006 vor. Hingegen sprach sich die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation Cina (cvp, VS) (Int. 02.3333) gegen einen Sondersteuersatz für Bergbahnen aus; Steuervergünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer seien nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da dies einer indirekten Subventionierung gleichkäme. Ferner lehnte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Berberat (sp, NE) (Anfrage 02.1030) ab, die Bestattungskosten von der Mehrwertsteuer auszunehmen oder dem tieferen Satz von 2,4% zu unterstellen; weitere Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer auszunehmen, würde das Prinzip der Umsatzsteuer aushöhlen.

Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen

Mit 92:73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) (Pa. Iv. 01.432) ab, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien forderte. Da Strom aus erneuerbaren Energien fünfmal mehr koste als konventioneller Strom, soll er nicht noch durch Steuern belastet werden. Die vorberatende Kommission hatte das Anliegen grundsätzlich begrüsst, wollte mit der MWSt jedoch keine Lenkungsziele verfolgen; zudem solle die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleiben. Eine Motion Weigelt (fdp, SG) (Mo. 02.3274), die schweizweit ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben; der Bund empfahl den Kantonen, die kantonalen Motorfahrzeugsteuern anzupassen. Diskussionslos überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Aargauerin Stump (sp), die verlangte, dass die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Befreiung soll sich auch auf Leistungen erstrecken, die zwischen den Forschungsbeteiligten erbracht werden.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien Verteilung von Forschungsgeldern

Das Parlament beschloss, Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen (Pa. Iv. Triponez) sowie Prüfungen und Dienstleistungen Dritter im Bildungsbereich von der Mehrwertsteuer zu befreien (Pa. Iv. 01.418, WAK-NR; Den Anstoss zur Änderung gab die Pa.Iv. 00.452, Tschäppät (sp, BE). Da Einigkeit zur Materie herrschte, reichte die WAK-NR selber eine Pa.Iv. ein, während der Initiant seinen Vorstoss zurückzog. Siehe dazu auch hier).

MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen

Der Nationalrat leistete einer Parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) zur MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen diskussionslos Folge. Die Initiative richtete sich gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung, die dazu übergegangen war, in den übertragenen Aufgaben ein Mandatsverhältnis zu sehen und MWSt für nicht hoheitliche Aufgaben rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze einzuführen.

MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte daraufhin Gysin (sp, BS) (Pa.Iv. 99.407) die seit einem Bundesbeschluss von 1955 geltende unbegrenzte Kompetenz des Bundesrates zum Erlass von Steuerbefreiungen einschränken und durch eine klare Regelung mit Beurteilungs- und Entscheidungskriterien ersetzen. Nach der Meinung von Gysin pflegt der Bundesrat, die ihm erteilte Kompetenz zu extensiv auszulegen. Ausserdem sei der geltende Bundesbeschluss veraltet und rechtsstaatlich höchst bedenklich, wie das Gerangel um den Mehrwertsteuererlass für das IOK unter Beweis gestellt habe. Im Namen einer Minderheit der WAK-NR empfahl Fässler (sp, SG) den Vorstoss zur Annahme. Speck (svp, AG) argumentierte dagegen im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative sei aufgrund der laufenden Revisionsarbeiten am entsprechenden Bundesbeschluss überflüssig und deshalb abzulehnen. Mit 103 zu 52 folgte das Plenum diesem Mehrheitsantrag.

Pa.Iv. Gysin: Steuerbefreiung von internationalen Organisationen

Eine parlamentarische Initiative Gonseth (gp, BL) auf Einführung einer Sozialkostensteuer auf Alkoholika hatte zum Ziel, dass inskünftig nicht nur Schnaps, sondern auch Bier und Wein besteuert werden sollen. Sie begründete ihre Initiative damit, dass der Alkoholmissbrauch jährlich soziale Kosten von CHF 3 Mrd. verursache. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 102 zu 36 Stimmen deutlich ab, obwohl ihn die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Anfang April mit 11 zu 10 gutgeheissen hatte.

Pa.Iv. Gonseth: Einführung einer Sozialkostensteuer auf Alkoholika