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In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Stillschweigend schrieben National- und Ständerat die Motion Feller (fdp, VD) für einen Vergleich der Steuerattraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich in der Sommersession 2016 ab. Nach Erscheinen des geforderten Berichts hatte der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 die Abschreibung der Motion beantragt.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Kritik (Mo. 13.3065)

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2015 mit einem kumulierten Überschuss von CHF 957 Mio. ab. Insgesamt betrugen die Ausgaben CHF 88 Mrd. und überstiegen damit die ordentlichen Aufwände des Bundes um rund CHF 23 Mrd. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 363 Mio., wobei lediglich neun Kantone mit schwarzen Zahlen gerechnet hatten. Defizite schrieben dann jedoch nur die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zug. Das grösste Minus verbuchten das Tessin (-91 Mio.) und Zug (-88 Mio.). Von den 20 Kantonen, die 2015 einen Überschuss erzielten, konnte Basel-Stadt (CHF 432 Mio.) das beste Ergebniss ausweisen. Dahinter folgten die Kantone Waadt (CHF 194 Mio.), Bern (CHF 170 Mio.) und St. Gallen (CHF 155 Mio.). Im Verhältnis zur Bevölkerung schnitten Basel-Stadt und Uri am besten ab. Zug rangierte mit einem Minus von CHF 720 pro Kopf am Schluss der Rangliste. Hauptgrund für das positive Abschneiden war die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die den Kantonen 2015 CHF 1,33 Mrd. in die Kassen spülte. Im Vorjahr waren die Kantone leer ausgegangen. Auf der Ausgabenseite nahmen die Kosten insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung zu. Die Nettoverschuldung aller Kantone betrug Ende 2015 CHF 34,4 Mrd., wobei mit Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Freiburg, Zug, Obwalden und Uri sieben Kantone über ein Nettovermögen verfügten. Genf weist mit CHF 12,7 Mrd. die höchste Nettoverschuldung aller Kantone auf.

Kantonsfinanzen

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2014 mit einem kumulierten Defizit von CHF 527 Mio. ab. CHF 521 Mio. an Überschüssen standen dabei CHF 1'048 Mio. an Defiziten gegenüber. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 540 Mio. Die Differenz zwischen den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von CHF 13 Mio. betrug beim Gesamtvolumen der Kantonshaushalte von CHF 87 Mrd. nur rund 0.15‰. Während im Vorjahr noch 16 Kantone rote Zahlen geschrieben hatten, mussten 2014 noch exakt die Hälfte aller Kantone ein Defizit ausweisen. Die grössten Defizite fuhren mit den Kantonen Schwyz (CHF 211,1 Mio.) und Zug (CHF 139 Mio.) ausgerechnet zwei klassische NFA-Geberkantone ein. Das höchste Plus verzeichnete der Nehmerkanton Bern (CHF 211,6 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Gesamtausgaben der Kantone um CHF 700 Mio., obwohl etliche Sparprogramme ergriffen worden waren. In erster Linie sorgten steigende Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Sozialleistungen und Bildung für Mehraufwand. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen verharrte mit rund CHF 4,1 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahrs.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Die Schweiz schneide im internationalen Vergleich Punkto Steuerattraktivität für natürliche und juristische Personen gut ab. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er im November 2014 verabschiedet hat und der unter anderem auf eine Motion Feller (fdp, VD) aus dem Jahr 2013 zurückgeht. Um ihre steuerliche Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der juristischen Personen erhalten zu können, müsse die Schweiz, so der Bundesrat, im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III, die die Abschaffung attraktiver, aber international nicht mehr akzeptierter Sonderregelungen vorsieht, jedoch neue, international kompatible Massnahmen treffen. Im Vergleich zu grossen Volkswirtschaften wie den USA, Deutschland, Frankreich oder Italien stünden kleine Volkswirtschaften wie die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb generell stärker unter Druck, attraktive steuerliche Rahmenbedingungen anzubieten.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Kritik (Mo. 13.3065)

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2013 mit einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken. Die Budgets sahen einen Fehlbetrag in Höhe von 550 Millionen Franken vor. Von den 16 Kantonen, die rote Zahlen schrieben, wiesen die Kantone Neuenburg (-237 Mio.), Tessin (-177 Mio.), Schwyz (-141 Mio.) und Solothurn (-121 Mio.) die höchsten Negativsaldi aus. Pro Kopf verzeichnete Schwyz das höchste Defizit. Auf der Einnahmeseite stellten der verschärfte Steuerwettbewerb und die ausbleibenden Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Kantone vor grossen Herausforderungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen deren Ausgaben von 85,5 Milliarden auf insgesamt 87 Milliarden Franken. Ins Gewicht fielen dabei die überdurchschnittlich steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Um die Finanzhaushalte wieder ins Lot zu bringen, griff eine der Mehrheit der Kantone auf Sparprogramme zurück. Diese wirkten sich allerdings negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen sank auf 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um gut drei Prozent entsprach.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Wie aufgrund der im Vorjahr verabschiedeten Budgets zu erwarten war, schlossen die Kantone ihre Rechnungen 2012 insgesamt mit einem Ausgabenüberschuss ab. Somit rutschten sie zum ersten Mal seit neun Jahren in die roten Zahlen. Das kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken. 13 Kantone wiesen negative Rechnungsergebnisse aus, ebenso viele legten Überschüsse vor. Negativ auf die Finanzhaushalte wirkte sich der Umstand aus, dass die Kantone mit der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung und der neuen Strafprozessordnung zwei gewichtige Lastenüberwälzungen durch den Bund zu tragen hatten. Darüber hinaus mussten in einigen Kantonen die öffentlichen Pensionskassen saniert werden. Die angespannte finanzielle Situation schlug sich auch auf die staatlichen Investitionen nieder. Erstmals seit fünf Jahren entwickelten sich diese wieder rückläufig, und zwar gleich um 15 Prozent. Was die Voranschläge für 2013 betraf, budgetierten 17 Kantone ein Minus. Erfreulich präsentierte sich hingegen die Verschuldungssituation. Ende 2012 lag die Nettoverschuldung der Gesamtheit der Kantone bei 40 Milliarden Franken, was gemessen am Bruttosozialprodukt einem niedrigen Anteil von 6,6 Prozent entsprach.

kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,1 Mia Fr. besser aus als erwartet. 21 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, fünf Kantone (SZ, BS, TI, SH, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Am 28. November stimmte das Volk über die Steuergerechtigkeitsinitiative ab. Sie wurde mit 58,5% Nein Stimmenanteil verworfen. Einzig in den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt fand das Volksbegehren eine Mehrheit. Damit verfehlte die Volkinitiative auch das Ständemehr. Für das Begehren eingesetzt hatten sich im Vorfeld neben den Sozialdemokraten auch die Grünen und die Gewerkschaften. Sie sahen in der Initiative ein wirkungsvolles Instrument zur Eindämmung des als schädlich empfundenen Steuerwettbewerbs und ein moderates und zielgerichtetes Mittel um die immer weiter fortschreitende steuerliche Entlastung der hohen Einkommen zu bekämpfen. Da die Initiative nur Mindestsätze vorschreibe, würde auch die Kantonsautonomie in Steuerfragen nicht zu sehr eingeschränkt. Gerade der letzte Punkt, nämlich die Einschnitte in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden war jedoch ein wichtiger Grund, warum die Bürgerlichen und auch die Kantone das Begehren bekämpften. Mit ihnen hatten auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband die Nein-Parole beschlossen. Zu reden gaben auch die Auswirkungen der Initiative auf die Steuerlast des Mittelstandes. Die Gegner behaupteten, dass bei einer Annahme der Initiative der gesamte Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste, da die gesamte Steuerstruktur angepasst werden müsste.


Abstimmung vom 28. November 2010

Beteiligung: 50,9%
Ja: 1 072 668 (41,5%) / Stände: 3 1/2
Nein: 1 510 945 (58,5%) / Stände: 17 5/2

Parolen:
– Ja: SP, EVP, CSP, GP, SGV, SGB, TravS.
– Nein: FDP, CVP,SVP, EDU, Lega, BDP, GLP (1)* ; economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Abstimmungsverhalten stark vom Links-Rechts Gegensatz geprägt war. Während SP-Sympathisanten zu fast 80% ein Ja in die Urne legten, lehnten bürgerliche Wählerschaften die Initiative zu sehr hohen Prozentsätzen ab. Gründe für ein Ja waren unter anderem, dass man degressive Steuermodelle verbieten wollte, soziale Aspekte und eine generelle Skepsis gegenüber dem Steuerwettbewerb. Das Kontra-Argument, das am meisten Zuspruch fand, war, dass mit der Annahme der Initiative der Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Jahr 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeitsinitiative)“ eingereicht. Diese Initiative will den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250'000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat beantragte, diese Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Ständerat war im Vorjahr gleicher Meinung und stimmte gegen die Vorlage. Im Berichtsjahr befasste sich der Nationalrat mit der Volksinitiative. Die vorberatende Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen und die Initiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Begründet wurde der Entscheid mit den negativen Folgen der Einschränkungen des Steuerwettbewerbs für die ganze Schweiz sowie des Eingriffes der Initiative in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden. Eine Minderheit der Kommission, speziell Mitglieder der grünen Fraktion, wollte das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der sich am Modell Zehnder orientieren sollte. Dieses Modell sah vor, das die unteren Einkommen von der Gemeinde, die mittleren vom Kanton und die hohen durch den Bund besteuert würden. In der Plenardebatte wurden von bürgerlicher Seite die Argumente der Kommissionsmehrheit aufgenommen während sich die Ratslinke gegen den kantonalen Steuerwettbewerb und die ihrer Meinung nach schädlichen Auswirkungen wehrte. Mit 128 zu 64 Stimmen folgte der Nationalrat in der Abstimmung seiner Kommission und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Linke hatte geschlossen für das Volksbegehren, die Bürgerliche Seite geschlossen dagegen votiert .

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Die Kantone hatten im Berichtsjahr gemäss der offiziellen Rechnung Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr. Damit ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,2 Mia Fr. besser aus als erwartet. 17 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, neun Kantone (UR, SZ, OW, GL, FR, BS, TI, JU, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr.

Für das Jahr 2010 rechneten die Kantone mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag kommt insbesondere durch sinkende Einnahmen (-5.1%) zustande, die Ausgaben reduzieren sich nur leicht (-1,5%). Mit schwarzen Zahlen rechneten nur wenige Kantone (BE, LU, AG, VS), die absolut grössten Fehlbeträge wurden in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt und Tessin erwartet.

Jahr 2010 mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Mai 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative) eingereicht. Diese Initiative soll den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250'000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat lehnte diese Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Dies insbesondere deshalb, weil sie zu Eingriffen des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden führen würde. Der Ständerat folgte im November dem Bundesrat und lehnte die Initiative mit 30 zu 9 Stimmen ab.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr. Dies erklärt sich daraus, dass für die Ausgaben steigende Werte und für die Einnahmen sinkende Werte prognostiziert wurden. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichneten gegenüber der Rechnung 2008 mit -3,9% bzw. -6,2% einen Rückgang. Mit schwarzen Zahlen rechneten für 2009 nur wenige Kantone (BE, LU, OW, SO, AG, TG, VS, VD). Die übrigen budgetierten Defizite, wobei die grössten absoluten Fehlbeträge in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und Tessin erwartet wurden.

rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 3,9 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 5,2 Mia Fr. 23 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Drei Kantone (AR, TI, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Selbstfinanzierungsgrad zwischen 0 und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2008 in der Erfolgsrechnung mit einem Überschuss von 368 Mio Fr. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichnet mit 7,8% bzw. 9,2% gegenüber dem Voranschlag 2007 relativ hohe Zuwachsraten. Mit schwarzen Zahlen rechneten alle Kantone ausser Schwyz (-59 Mio), Nidwalden (-0,2 Mio), Tessin (-174 Mio) und Neuenburg (-33 Mio).

schwarzen Zahlen

Der Kanton Schaffhausen folgte dem Beispiel Obwaldens und verzichtete auf degressive Steuertarife zugunsten einer Flate-Rate-Tax. Auch der Kanton Uri will auf das Jahr 2009 einen Einheitssteuersatz nach dem Beispiel von Obwalden einführen. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) reichte zudem eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 06.423) ein, welche die Besteuerung hoher Einkommen nach dem Grundsatz harmonisieren wollte, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 300'000 Fr. von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Eine Studie der Universität St. Gallen, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zeigte, dass Steuerreformen mit dem Ziel der Wachstumsförderung nicht ohne schmerzhafte soziale Auswirkungen bleiben. Die Studie befasste sich mit einer Reihe von möglichen Szenarien einer Steuerreform, darunter auch die Flate-Rate-Tax, von welcher die oberste Einkommensschicht am meisten profitieren würde. Die unteren und mittleren Einkommen müssten hingegen tiefer in die Tasche greifen.

Schaffhausen Flate-Rate-Tax

Das Bundesgerichtsurteil über den degressiven Steuersatz des Kantons Obwalden führte im Nationalrat zur Einreichung von zahlreichen Interpellationen und Motionen zur Thematik des Steuerwettbewerbes. Während die FDP-Fraktion den Steuerföderalismus und den Steuerwettbewerb fördern wollte und vom Bundesrat verlangte, diesen auch in der Aussenpolitik offensiv zu vertreten, setzte sich die sozialdemokratische Fraktion dafür ein, dass der aus ihrer Sicht zunehmend aggressive und schädliche Steuerwettbewerb auf ein sozial verträgliches Ausmass eingedämmt wird.Dabei waren die Anliegen der ersteren erfolgreicher und wurden im Gegensatz zu der Motion der SP (Mo. 07.3107) angenommen. Auch die Kantone hatten sich zu diesem Thema beraten und wollen mit einer Kontrollkommission für einen fairen Steuerwettbewerb sorgen. Für zusätzliche Aufregung in diesem Bereich sorgte die EU-Kommission, welche ihre Drohung wahrmachte und von der Schweiz die Abschaffung bestimmter kantonaler Steuerpraktiken verlangte. Dies, weil aus Sicht der EU eine Vielzahl von Schweizer Kantonen über Steuergesetze verfügen, die nicht mit der ordnungsgemässen Anwendung des 1972 zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens vereinbar sind.

Steuerwettbewerb

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1840 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 3,8 Mia Fr. 22 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); vier Kantone (GL, JU, TI, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr.