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Nachdem die Motion Hegglin (cvp, ZG) "Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht" bereits im Ständerat nur wohlwollende Voten erhalten hatte, nahm sie der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner FK-NR sowie des Bundesrates ohne Wortmeldungen und stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht“, setzte sich Peter Hegglin (cvp, ZG) mit einer Motion ein. Da in der Finanzierungsrechnung, auf der die Steuerung des Bundeshaushalts basiert, rein buchmässige Vorgänge wie zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungen oder Abschreibungen nicht aufgeführt werden, wird die tatsächliche Ertragssituation in einem Jahr zeitlich verzerrt und nicht periodengerecht dargestellt. Die Unterscheidung zwischen finanzwirksamen Ausgaben und nichtfinanzwirksamen Aufwänden führt daher zu unterschiedlichen Beträgen im Voranschlag, in der Jahresrechnung sowie teilweise in den Begründungen. Gemäss der Motion sollten stattdessen Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern kommender Jahre auch diesen Jahren gutgeschrieben werden sowie Agios von Bundesanleihen (also Aufpreise auf Bundesanleihen) über die ganze Laufdauer verteilt werden. Nicht zurückgeforderte Verrechnungssteuern sollen zudem künftigen Rechnungsabschlüssen belastet werden. Entsprechend solle der Bundesrat die Verwendung der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung zur Haushaltssteuerung prüfen.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Argumentation des Motionärs einverstanden. Bundesrat Maurer bekräftigte bei der Behandlung im Ständerat, dass die Finanzierungsrechnung ein falsches Bild der Rechnung des Bundes liefern und damit Parlament und Regierung dazu verleiten könne, Ausgaben zu machen, auf die ansonsten verzichtet werden würde. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 auch die Annahme der Motion empfohlen. Dennoch wies der Finanzminister darauf hin, dass die Umstellung auf die Erfolgsrechnung zu zahlreichen Problemen führen würde, insbesondere weil die Schuldenbremse auf der Finanzierungsrechnung und entsprechend auf den Schulden anstelle des Eigenkapitals des Bundes beruhe. Zudem müssten die Kantone in die Umstellung eingebunden werden, da der Bund lediglich die von den Kantonen gemeldeten Eingänge verbuche und eine Systemänderung somit auch bedinge, dass die Kantone nicht die Zahlungen, sondern die Rechnungsstellungen meldeten. In der Frühjahrssession 2017 nahm der Ständerat die Motion ohne gegenteilige Meinungsäusserungen stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

Der Ständerat billigte eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Borer (svp, SO) in modifizierter Form, welche im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften verlangt. Dabei seien Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offen zu legen, egal, ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht. Ursprünglich hatte Borer pro Beteiligung die Erläuterung der Eignerstrategie gefordert, was gemäss Finanzkommission nicht umsetzbar sei. Bundesrat Merz wies darauf hin, dass entsprechende Bestrebungen im Rahmen des neuen Rechnungsmodells bereits im Gang seien.

Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Borer (svp, SO), welche im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften verlangt. Offen zu legen seien Höhe, Art und Zweck der Beteiligung. Der Bundesrat wies darauf hin, dass er innerhalb des neuen Rechnungsmodells Ähnliches plane.

Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften

Der Nationalrat überwies eine Motion Imhof (cvp, BL) als Postulat, welche den Bundesrat aufforderte, die Bundessubventionen nicht nur im Internet, sondern auch in einem Anhang zur Staatsrechnung zu veröffentlichen.

Bundessubventionen auch in einem Anhang zur Staatsrechnung veröffentlichen