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Der Bundesrat habe zu prüfen, nach welchen Kriterien verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden sollten. Dieser Meinung war der Nationalrat im März 2016 und überwies dem Bundesrat diskussionslos ein Postulat Feller (fdp, VD). Wenige Monat zuvor war die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) mit einer Motion gescheitert, die die Suva unter die Finanzaufsicht der EFK stellen wollte. Der Bundesrat hatte sich damals zwar gegen das Ansinnen ausgesprochen, jedoch festgehalten, dass man sich einer stärkeren Aufsicht über die Suva nicht grundsätzlich verschliesse.

Prüfung der Kriterien für die EFK-Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Die Regierung habe die Bundesaufgaben strategisch zu überprüfen und den Bundeshaushalt jährlich um CHF 1,5 Mrd. zu entlasten. Dies forderten National- und Ständerat in der Herbst- bzw. Wintersession 2015 und überwiesen eine mit 14 zu 9 Stimmen angenommene Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) an den Bundesrat. Die Motion sah vor, dass die Ergebnisse der Überprüfung über die Voranschläge 2017 bis 2019 umgesetzt werden sollten. Im Nationalrat war eine Minderheit Hadorn (sp, SO), die sich irritiert darüber gezeigt hatte, dass die Räte, deren ständige Pflicht es sei, die Aufgaben strategisch zu überprüfen, nun dem ausführenden Bundesrat diesen Auftrag erteilen wolle, mit 53 zu 107 Stimmen deutlich unterlegen. Keine Unterstützung hatte die Motion von der Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-SR) erhalten. Diese hatte den Vorstoss mit mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, unterlag dann in der kleinen Kammer aber einer Minderheit Hefti (fdp, GL) mit 16 zu 24 Stimmen. Der Bundesrat hatte die Motion unterstützt, da, so Finanzministerin Widmer-Schlumpf, die Annahme eigentlich keinen Einfluss auf die Sparmassnahmen des Bundesrats habe.

Überprüfung der Bundesaufgaben

Im April 2015 stimmte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrer Schwesterkommission zu, die im Sommer 2014 einer parlamentarischen Initiative Niederberger (cvp, NW) Folge gegeben hatte. Diese fordert einen Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren und verlangte unter anderem, dass das Verrechnungssteuergesetz dahingehend angepasst wird, dass anstelle von Strafzinsen verschuldensabhängige Ordnungsbussen erhoben werden. Im Zuge einer Änderung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) wurde die Initiative in der Herbstsession 2015 vom Ständerat abgeschrieben.

Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren

Finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter sollen in Zukunft nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören und folglich auch nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Dieser Auffassung war der Nationalrat im März 2015 und überwies mit 115 zu 55 Stimmen eine Motion Luginbühl (bdp, BE) an den Bundesrat, der die Annahme des Vorstosses begrüsste. Einzig die SVP stimmte geschlossen gegen den Vorstoss. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) hatte sich ihrerseits aus "rechtsstaatlichen Gründen" mit 18 zu 7 Stimmen dagegen ausgesprochen, die Motion abzuändern und der Gesetzesänderung Rückwirkung zu verleihen. Der Bundesrat hat dem Parlament nun eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) vorzuschlagen.

Parlament überweist Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen (Mo. 14.3450)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

In der Herbstsession stimmte der Nationalrat bei drei Enthaltungen mit 180 zu 6 Stimmen für eine Motion Fischer (glp, LU). Diese forderte vom Bundesrat, der den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen hatte, dass das Finanzhaushaltsgesetz revidiert und einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze für die Sonderrechnungen des Bundes festlegt werden. Die grosse Kammer teilte die Auffassung des Motionärs, wonach die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Sonderrechnungen und der Jahresrechnung des Bundes "zu übersichtlich" sei. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession 2015 mit dem Vorstoss auseinandersetzen.

einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze für die Sonderrechnungen des Bundes

Nur gerade drei Tage nach der Veröffentlichung des bundesrätlichen Berichts befasste sich auch der Ständerat mit der Thematik der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen und überwies einstimmig eine Motion Luginbühl (bdp, BE) an den Nationalrat, die den Bundesrat beauftragen will, die im Bericht angesprochenen "bestehenden Unsicherheiten" anzugehen. Das Geschäft ist im Nationalrat auf das Frühjahr 2015 angesetzt. Nimmt auch die grosse Kammer den Vorstoss an, hat der Bundesrat dem Parlament eine Änderung von Artikel 59 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und Artikel 25 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) vorzuschlagen, die vorsieht, dass ausgesprochene Bussen mit Strafcharakter nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören.

Parlament überweist Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen (Mo. 14.3450)
Dossier: Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Nur gerade drei Monate nach der Annahme eines Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL) präsentierte der Bundesrat im September 2014 seinen Bericht zur steuerlichen Abziehbarkeit von Bussen und finanziellen Verwaltungssanktionen. Gemäss Auffassung des Bundesrates stellten demnach Bussen "keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand" dar und dürften aus diesem Grunde auch nicht von der Steuer abgezogen werden. Weiter argumentierte der Bundesrat, dass durch die steuerliche Abzugsfähigkeit die Strafwirkung verringert würde, was der beabsichtigen Wirkung von Bussen ("sie sollen die bestrafte Person direkt treffen") zuwiderlaufen würde. Unklar blieb indes weiter, was dies für die Grossbank Credit Suisse zu bedeuten hatte, die im Zuge des US-Steuerstreits eine Busse von CHF 2,8 Mrd. bezahlen musste, da sie durch den Kanton Zürich veranlagt wurde. In seinem Bericht betonte der Bundesrat denn auch, dass die steuerliche Behandlung von Bussen, finanziellen Verwaltungssanktionen und Gewinnabschöpfungen im Gesetz "nicht explizit" geregelt sei und bezeichnete es aufgrund der "bestehenden Unsicherheiten" als sinnvoll, entsprechende Bestimmungen in das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und in das Gesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen (StHG) aufzunehmen.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

Im Juni 2014 befasste sich der Nationalrat mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen gegen natürliche und juristische Personen, die im Zuge des US-Steuerstreits und einer Busse gegen die Grossbank Credit Suisse in der Höhe von CHF 2,8 Mrd. hohe Wellen schlug. Eine Mehrheit des Nationalrats kritisierte die Möglichkeit der Banken, einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen zu können und überwies mit 99 zu 81 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das den Bundesrat beauftragte, die rechtliche Situation zu klären und dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie Bussen und andere finanzielle Sanktionen von natürlichen und juristischen Personen steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Bekämpft wurde das Postulat namentlich von Ruedi Noser (fdp, ZH), der argumentierte, dass nicht in jedem Fall klar sei, welcher Anteil einer Busse strafrechtlichen Charakter habe. Gewisse Bussen würden auch einen Teil Gewinnabschöpfung enthalten. Zudem gäbe es auch immer wieder Bussen, die im Ausland ausgesprochen würden, bei denen die "Rechtsstaatlichkeit teilweise fraglich" sei. In der gleichen Debatte lehnte der Nationalrat eine Motion Schelbert (gp, LU) ab. Diese forderte, dass alle Folgekosten (Verhandlungen, Verwaltung und Gerichte) aus der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA den Finanzinstituten auferlegt werden.

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen

In der Sommersession 2014 gab die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) einer parlamentarischen Initiative Niederberger (cvp, NW) Folge. Sie forderte einen Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren und verlangte unter anderem, dass das Verrechnungssteuergesetz dahingehend angepasst wird, dass anstelle von Strafzinsen verschuldensabhängige Ordnungsbussen erhoben werden.

Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren

Der Bundesrat publizierte im Oktober seine Botschaft zum Steuererlassgesetz. Dieses sah die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) vor. Alle Gesuche um Erlass sollten neu von den Kantonen beurteilt werden. Es war geplant, dass sich die eidgenössischen Räte 2014 mit dieser a priori unbestrittenen Vorlage auseinandersetzen würden.

Steuererlassgesetz

Im Jahr 2009 hatte der Bundesrat eine Botschaft mit vorwiegend technischen Anpassungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage enthielt verschiedene Anpassungen rund um das neue Rechnungsmodell (NRM), eine gesetzliche Regelung möglicher gewerblicher Aktivitäten einiger Bundesverwaltungsstellen und eine Regelung der Befugnisse der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Prozessführungs- und Inkassobereich. Der Ständerat befasste sich als erster mit der Vorlage und verabschiedete sie nach Vorgabe seiner Kommission in der Version des Bundesrates. Auch im Nationalrat war das Eintreten nicht umstritten und die Gesetzesänderung wurde einstimmig angenommen .

Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz

Im Oktober veröffentlichte der Bundesrat eine Botschaft mit Vorschlägen für Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) sowie weiterer Bundesgesetze in den Bereichen Neues Rechnungsmodell, gewerbliche Leistungen sowie Inkasso und Prozessführung. Es handelt sich dabei insgesamt um Änderungen auf technischer Ebene, die jedoch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Rechnungslegung sowie die vollständige Inkraftsetzung des FHG und dessen zweckmässige Anwendung ermöglichen.

Ergänzungen im Finanzhaushaltsgesetz

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse, die mittelfristig einen Schuldenanstieg durch ausserordentliche Ausgaben verhindern soll. Die Ratslinke verlangte Nichteintreten auf dieses neue Regime. Sie konnte sich jedoch mit ihren Anträgen nicht durchsetzen. Der Nationalrat verabschiedete den Gesetzesentwurf ohne grössere Änderung, einzig die Amortisationsfrist von sechs Jahren gab zu reden. Während die SVP-Kommissionsminderheit diese Frist auf vier Jahre verkürzen wollte, schlug das links-güne Lager vor, sie im Gegenteil auf zehn Jahre zu verlängern. Am Schluss setzte sich jedoch der bundesrätliche Vorschlag von sechs Jahren durch. Mit zwei kleinen Differenzen zum Erstrat wurde die Gesetzesanpassung im Nationalrat mit 117 zu 57 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat gab bei den kleinen Differenzen diskussionslos nach, worauf die Vorlage noch in der Frühlingsssession verabschiedet werden konnte. In der Schlussabstimmung wurde sie mit 33 zu 9 (Ständerat) bzw. 129 zu 61 (Nationalrat) angenommen.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (BRG 08.068)
Dossier: Schuldenbremse

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes mit dem Ziel, eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse einzuführen. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt, womit sichergestellt wird, dass einmalige und unvorhersehbare Transaktionen nicht zu grossen Schwankungen in den ordentlichen Ausgaben führen und somit die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung gefährden. Diese Handhabung des ausserordentlichen Haushalts bewirkt aber auch, dass die nominellen Bundesschulden selbst bei einer schuldenbremsenkonformen Finanzpolitik ansteigen können. Die nun unterbreitete Gesetzesrevision belässt zwar den ausserordentlichen Haushalt als Sicherheitsventil ausserhalb der Schuldenbremse, soll aber durch eine Ergänzung der bestehenden Regel einen schleichenden Schuldenanstieg verhindern. Die Grundidee besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushaltes über den ordentlichen Haushalt mittelfristig zu kompensieren. Als Steuerungsgrösse dient ein „Amortisationskonto“, das neu eingeführt wird. Darin werden die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Weist es einen Fehlbetrag aus, so ist dieser während der folgenden sechs Jahre durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Die neue Regel ist insofern flexibel ausgestaltet, als sie Bundesrat und Parlament keine Vorgaben macht, wie der Amortisationsbetrag auf die Frist von sechs Jahren zu verteilen ist. Die Sanierung des ausserordentlichen Haushaltes erfolgt zudem „nachrangig“ zum ordentlichen Haushalt, weshalb sie allfälligen konjunkturellen Schwankungen Rechnung tragen kann.

Der Ständerat nahm in der Wintersession als erster die Behandlung dieses Geschäfts auf. Während die bürgerliche Mehrheit der Finanzkommission auf den Entwurf eintreten wollte, beantragte Fetz (BS) im Namen der SP Nichteintreten. In dieser finanzpolitisch turbulenten Zeit sei es der vollkommen falsche Zeitpunkt, eine neue einengende Regel in der Finanzpolitik zu beschliessen, vor allem weil man noch wenig Erfahrung mit der 2003 eingeführten Schuldenbremse habe, da man sie noch nicht über einen ganzen Konjunkturzyklus erlebt habe. Ausserdem sei sie klar dagegen, dass das Parlament einen weiteren Abbau seiner Budgethoheit vornehme. Sie konnte sich mit ihrer Argumentation aber nicht durchsetzen: Eintreten wurde mit 27 zu 8 Stimmen beschlossen.

In der Detailberatung folgte die kleine Kammer mit einer einzigen Ausnahme dem Bundesrat, indem sie festhielt, dass das Parlament im Fall von ausserordentlichen Entwicklungen die Amortisation über die Frist von sechs Jahren hinaus erstrecken kann. Obgleich das Finanzdepartement diesen Zusatz ursprünglich als unnötig bezeichnet hatte, da eine Finanzregel grundsätzlich vom Normalfall auszugehen habe, signalisierte Bundesrat Merz hier Einlenken. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen angenommen.

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (BRG 08.068)
Dossier: Schuldenbremse

In der Wintersession 2006 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Kreditsperre) präsentiert. Ziel dieser Revision war es, die Kreditsperre, welche einen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Bundeshaushaltes leistet, dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz zu verankern.

Der Ständerat trat in der Frühjahrssession diskussionslos auf die Vorlage ein. Er präzisierte die Regeln zur Freigabe der Kreditsperre, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben dem Parlament in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 35 zu 1 Stimmen an.

Im Nationalrat beantragte eine links-grüne Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kreditsperre komme einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleich und sei mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument der Ausgabenbremse. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers, welche sich schliesslich durchsetzten, sahen in der Kreditsperre ein probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Bei der Detailberatung wurden zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers abgelehnt. Der erste Antrag verlangte, dass die Bundesversammlung im Beschluss über den Voranschlag Ausgaben teilweise sperren könne, wenn die Schuldenbremse dies erfordere und der zweite Minderheitsantrag wollte bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge von der Sperrung ausnehmen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 68 Stimmen an.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Ende Jahr unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, die Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern, da das befristete Kreditsperrungsgesetz von 2002 Ende 2007 ausläuft. Das Instrument, das der Bundesrat seit 1997 im Rahmen des Voranschlags sechs Mal beantragt hatte, hatte sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt und den Bundeshaushalt insgesamt um über 1 Mia Fr. entlastet.

Kreditsperre dauerhaft im Gesetz zu verankern

Da sich beide Räte bezüglich der Kompetenzen der Finanzdelegation für die Beibehaltung des Status quo und gegen eine „Lex Swissair“ ausgesprochen hatten, lehnte es der Nationalrat ab, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, welche seine Finanzkommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ausgearbeitet hatte. Mit Zustimmung des Bundesrates überwies das Parlament eine Motion der FK-NR (Mo. 05.3003), welche eine Überprüfung von Ressourcen und Leistungen im Flag-Modell auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangte.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Differenzbereinigungsverfahren der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes setzte sich der Ständerat mit seiner Ablehnung einer „Lex Swissair“ durch; die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation bei der Bewilligung von dringlichen Krediten werden nicht eingeschränkt. Künftig ist der Bundesrat verpflichtet, das Budget bis spätestens Ende August zuhanden der Räte zu verabschieden. Und um die Einflussmöglichkeiten des Parlaments zu verstärken, hat die Regierung bei einer Motion der Bundesversammlung zum Finanzplan nicht mehr maximal zwei Jahre Zeit, um tätig zu werden, sondern muss bereits mit dem nächsten Finanzplan berichten, wie sie das Begehren umgesetzt hat. Weicht sie von der Motion ab, muss sie einen begründeten Abschreibungsantrag stellen. Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 175:4 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im Ständerat mit 43:0 Stimmen angenommen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Sommersession behandelte der Ständerat die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes: Er begrüsste die bessere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung des Bundes mit jener der Kantone, der Gemeinden, aber auch des Auslandes. In der Detailberatung verpflichtete er Parlament und Regierung, Sach- und Finanzierungsentscheide soweit als möglich aufeinander abzustimmen. Unverändert aus dem alten Gesetz übernommen wurden die Ausführungsnormen zur Schuldenbremse; abgelehnt wurde hingegen ein Antrag Leuenberger (sp, SO), beim Entwurf und Vollzug des Voranschlags auch nach Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu suchen. Bei der dringlichen Kreditsprechung beharrte die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat auf dem geltenden Recht, wonach der Bundesrat eine nicht budgetierte Aufgabe, die keinen Aufschub erträgt, vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch die Bundesversammlung beschliessen kann, wobei er wenn möglich die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation einholt. Um weitere Fälle analog dem Scheitern des Rüstungsprogramms 2004 zu verhindern, schlug Reimann (svp, AG) eine Änderung im Differenzbereinigungsverfahren vor: Die Einigungskonferenz sollte zu jeder einzelnen Differenz eines Budgets oder eines Verpflichtungskredits einen separaten Antrag stellen; bei Ablehnung des Antrages sollte der Verpflichtungskredit gestrichen resp. der tiefere Betrag aus der dritten Beratungsrunde gelten. Bundesrat Merz und die Ratsmehrheit argumentierten, dieses Vorgehen durchbräche den Grundsatz der Gesamtbereinigung und gefährde die positive Konsensfindung, worauf der Vertreter der SVP seinen Vorschlag zurückzog. Beim Finanzplan hielt der Ständerat ebenfalls an der bestehenden Regelung, Kenntnisnahme und nicht Genehmigung durch das Parlament, fest. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 19 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes in Angriff. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung scheiterte die Linke mit all ihren Anträgen, welche die unverändert übernommenen Bestimmungen zur Schuldenbremse betrafen: Weder müssen Parlament und Regierung bei der Führung des Bundeshaushaltes künftig ausser der Finanzierungs- und der Erfolgssicht auch der Konjunktur Rechnung tragen, noch wird der Bund dazu verpflichtet, die ihm gesetzlich zustehenden Einnahmen lückenlos und fristgerecht geltend zu machen; Bundesrat und Bundesversammlung haben jedoch weiterhin bei jeder Vorlage den aus der Schuldenbremse resultierenden Höchstbetrag der Gesamtausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls keine Mehrheit fand das Anliegen der Linken, die Regierung solle beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlages die sich bietenden Möglichkeiten für Mehreinnahmen nutzen. Bei den dringlichen Kreditbegehren beschnitt die grosse Kammer gegen die Empfehlungen von FDP und CVP mit 88:67 Stimmen die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation: Letztere sollte nur noch Beiträge von maximal 0,5% der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen (zur Zeit ca. 250 Mio Fr.) bewilligen dürfen, einem höheren Kreditbetrag müsste das Parlament zustimmen, notfalls an einer ausserordentlichen Session; die Ratsminderheit hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass es sich beim Fall Swissair, wo die Finanzdelegation im Schnellverfahren 1,2 Mia Fr. gesprochen und so das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt hatte, um eine einmalige Situation gehandelt habe. Um sicherzustellen, dass die Schuldenbremse auf alle Fälle eingehalten wird, verschärfte der Nationalrat gegen den Widerstand von Regierung und links-grünem Lager das parlamentarische Verfahren bei der Behandlung des Budgets: Neu darf der Einigungsantrag über den Voranschlag des Bundes gegenüber dem Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht, nur Mehrausgaben vorsehen, die keine Überschreitung des Höchstbetrages zur Folge haben. Schliesslich verstärkte die grosse Kammer die Mitwirkung des Parlaments und entschied, dass der Finanzplan den Räten nicht wie bis anhin nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung vorzulegen sei. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 93:61 Stimmen; abgelehnt wurde sie von den Grünen und den Sozialdemokraten.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes. Diese ist notwendig, damit der Bund bis 2007 ein neues Rechnungsmodell einführen kann, bei dem Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen und Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung entsprechen. Die Gesetzesrevision sieht zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten vor, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden. Damit stellt das neue Rechnungsmodell die notwendigen Informationen sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit, indem es die Transparenz über die durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit unterstützt.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Gegen den Antrag des Bundesrates stimmte der Nationalrat einem Entwurf seiner SPK zu einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu. Für dringliche Beschlüsse der Finanzdelegation des Parlaments soll neu eine Obergrenze von 250 Mio Fr. gelten; ein Minderheitsantrag hatte die Obergrenze bei 0,5% der Einnahmen festlegen wollen, um eine später nötige Anpassung an die Teuerung zu vermeiden. Damit zog der Rat die Konsequenzen aus dem Swissair-Grounding, als das Parlament vor ein Fait accompli in Milliardenhöhe gestellt worden war. Der Ständerat trat auf die Vorlage nicht ein.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Mit 90:75 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene verlangt. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, sollen ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstehen. Gemäss der Mehrheit der vorberatenden SPK könnten einzelne konkrete Ausgaben für das Volk von grösserem Interesse sein als abstrakte Gesetze. Analysen auf Gemeinde- und Kantonsebene hätten zudem gezeigt, dass das Finanzreferendum eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Verschuldung habe. Linke und Teile der CVP lehnten den Vorstoss ab mit dem Hinweis, dass die Ausgaben zumeist auf Gesetzen beruhen, die bereits dem Referendum unterstanden. Eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (Pa. Iv. 03.402), welche die Einführung eines Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu nennenswerten Mehrausgaben führen, wurde verworfen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit knappem Mehr (91:84), einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben, welche die Kompetenz der Finanzdelegation des Parlaments zur Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenentscheiden des Bundesrats begrenzen will. Der im Nachgang zum Entscheid der Regierung zur Unterstützung der Swissair im Herbst 2001 eingereichte Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat nur noch dringliche Ausgabenbeschlüsse bis zu maximal 100 Mio Fr. verabschieden darf. Bei höheren Summen soll nicht mehr wie bisher eine Zustimmung der Finanzdelegation ausreichen, sondern auf jeden Fall ein Parlamentsentscheid notwendig sein. Die Finanzkommission des Nationalrats hatte diesen Vorstoss vergeblich mit dem Argument bekämpft, dass sich die bisherige Ordnung bewährt habe und die vorgeschlagene Regelung für wirklich dringliche Entscheide zu schwerfällig sei. (Siehe auch hier für weitere Informationen.)

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Im Hinblick auf seine finanzpolitische Standortbestimmung im Herbst 2003 will der Bundesrat sämtliche Vorschläge unabhängig von ihrer Herkunft prüfen, auch den von Nationalrat Walker (cvp, SG) erwähnten Massnahmenkatalog von economiesuisse (Frage 02.5158). In seiner Antwort auf eine Interpellation desselben Parlamentariers betonte der Bundesrat, dass die Schuldenbremse keine strukturellen Defizite mehr zulasse und dass die Überprüfung der Bundesaufgaben schwergewichtig durch die betreffenden Verwaltungseinheiten erfolge.

Massnahmenkatalog economiesuisse Überprüfung der Bundesaufgaben