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Der Ständerat nahm den ersten Subventionsbericht des Bundesrates als Zweirat zur Kenntnis. Obwohl die Ständeräte Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) kritisierten, dass die Erkenntnisse des Berichtes nicht sofort in Sparmassnahmen umgemünzt würden, stellte sich die Ratsmehrheit hinter den Bundesrat und sah in diesem Bericht nicht ein Sparprogramm, sondern ein Mittel, um im «Subventionsdschungel» des Bundes Transparenz zu schaffen sowie eine Korrektur von Fehlentwicklungen zu ermöglichen.

Bericht über Subventionen 1997

Die vom Bund ausbezahlten Subventionen beliefen sich 1997 auf knapp CHF 27.2 Mrd. und stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 2,3%. Zu den gut 400 Posten kamen trotz Sparbemühungen nochmals 20 dazu, darunter als grössten CHF 7.9 Mio. zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen, die im Rahmen des Investitionsprogramms beschlossen worden waren. Die fünf grössten Posten stellten die Bundesbeiträge an AHV (CHF 4.38 Mrd.) und IV (CHF 2.87 Mrd.), die Infrastrukturleistungen an die SBB (CHF 1.50 Mrd.), die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung (CHF 1.49 Mrd.) und der Nationalstrassenbau (CHF 1.43 Mrd.) dar.

Bundessubventionen 1997

Im Sommer verabschiedete der Bundesrat erstmals einen Subventionsbericht. Dieser soll Transparenz im «Subventionsdschungel» schaffen, ist aber gemäss EFD-Vorsteher Kaspar Villiger nicht primär als Sparprogramm zu verstehen. Einem solchen stehe auch die Tatsache entgegen, dass die Kantone die grössten Subventionsempfänger sind; auf sie entfallen 31% des Totals. Der Bericht enthält die Ergebnisse der Prüfung von 159 der insgesamt 405 Subventionsposten, an die im Referenzjahr 1995 (23.5 Mrd.) Zahlungen ergangen sind. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Beziehungen zum Ausland sowie Landwirtschaft. In einer ersten Etappe erkannte der Bundesrat in 136 der 159 Positionen bei einem Ausgabenvolumen von gegen CHF 6 Mrd. Handlungsbedarf und ein Einsparungspotential von «einigen 100 Mio. Franken» bis zum Jahr 2001. 16 Subventionsposten sollen aufgehoben, 8 befristet und bei 11 weiteren die Beitragssätze reduziert werden. In anderen Fällen wird eine weitere vertiefte Prüfung, die Pauschalisierung der Beiträge oder die Kantonalisierung vorgesehen. Als grösste Posten will sich der Bund aus der Finanzierung der Abwasser- und Abfallanlagen zurückziehen (178.5 Mio.) und künftig auf Entlastungskäufe, die den Viehmarkt stützen, verzichten (35.9 Mio.). Auch etwa die Absatzsicherung der Walliser Aprikosen (2-3 Mio.) sowie die Zucht- und Halteprämien für Pferde und Maultiere (3.7 Mio.) sollen entfallen. Der zweite Teil des Subventionsberichts, der weitere rund 200 Subventionen erfassen wird, wurde für 1998 in Aussicht gestellt.

Bericht über Subventionen 1997

1995 richtete der Bund Subventionen von knapp CHF 23 Mrd. aus, das sind CHF 780 Mio. oder 3,5% mehr als im Vorjahr. Die Bundesbeiträge machten 1995 57% (1994: 52%) der gesamten Bundesausgaben aus. Die Reihenfolge blieb unverändert: Mit 42% flossen die meisten Beiträge in den Bereich der Sozialen Wohlfahrt, wo vor allem die Mehrausgaben für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (+400 Mio.) sowie die Leistungen des Bundes an die AHV (+188 Mio.) und IV (108 Mio.) ins Gewicht fielen. Bei den zweit- und drittgrössten Subventionsposten, dem Verkehr (25%) und der Landwirtschaft (14%), blieb die Summe praktisch konstant. Bei den Bundesbeiträgen 1995 handelte es sich wertmässig zu 64% um Finanzhilfen (Förderungs- und Erhaltungssubventionen) und zu 36% um Abgeltungen (Entgelte für im Bundesinteresse erbrachte Leistungen). Gute 36% flossen an Sozialversicherungen, 33% an Kantone und Gemeinden, 9% an private Haushalte und Institutionen, 10% kamen bundeseigenen Unternehmungen zugute und 7% gingen ans Ausland und an internationale Organisationen.

Bundessubventionen 1995

Noch weiter als die nationalrätliche Finanzkommission ging eine Motion Blocher (svp, ZH), die das Bundesbudget über Minderausgaben innerhalb von nur zwei Jahren ausgleichen und ab 1999 mit dem Schuldenabbau beginnen wollte. Neben der SVP unterstützte jedoch lediglich die FP den Vorstoss; mit 130:38 Stimmen wurde die vom Bundesrat als «Rosskur» bezeichnete Motion vom Nationalrat abgelehnt.

Motion Blocher zum Legislaturfinanzplan 1997–1999

Eine Motion Maspoli (lega, TI), welche die Auflistung und Durchforstung aller Subventionsempfänger verlangt, wurde vom Nationalrat mit 61:35 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit dem Bundesrat, der darauf hinwies, dass die Sanierung der Bundesfinanzen, aber auch der neue Finanzausgleich sowieso eine kritische Überprüfung der Subventionen erfordere.

Motion Maspoli Auflistung und Durchforstung aller Subventionsempfänger

Mit 56 zu 38 Stimmen überwies der Nationalrat eine Motion der LdU/EVP-Fraktion (Mo. 94.3280), die eine Beschränkung der Subventionen auf zehn Jahre forderte. Als Zweitrat folgte die kleine Kammer aber dem Bundesrat, der diese Regelung als zu pauschal, zu wenig differenziert und verfrüht einstufte. Der Vorstoss wurde nur als Postulat überwiesen. Auch eine Motion Mamie (fdp, VD) (Mo. 93.3664), die mit jeder Kürzung von Subventionen gleichzeitig eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Bestimmungen forderte, wurde vom Nationalrat nur als Postulat überwiesen.

Motion Nationalrat (LdU/EVP-Fraktion) Zeitliche Beschränkung von Subventionen

Der Bundesrat beschloss im Sinne einer erhöhten Transparenz, mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse aus der Bundesrechnung auszugliedern. Damit wird das Defizit um fast eine Milliarde Franken steigen. Finanzminister Stich unterlag im Gesamtbundesrat aber mit der Forderung, auch das jährliche Darlehen an die SBB von ebenfalls rund einer Milliarde Franken, das die SBB nicht zurückzahlen können, im Bundeshaushalt als Ausgabe zu deklarieren. Schützenhilfe erhielt er vom Nationalrat, der die Teilrevision aufgrund der selben Forderung mit 90 zu 10 Stimmen zurückwies. Der Ständerat folgte auf Empfehlung seiner Finanzkommmission aber einstimmig dem Bundesrat, der die Tresoreriedarlehen der SBB über den Verordnungsweg regeln will. In der Wintersession schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerats ein.

Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Das Total der Bundessubventionen stieg 1994 auf CHF 21.6 Mrd. an und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um CHF 492 Mio. oder 2,3% zu (real 0,7%). Die Subventionen machten wie im Vorjahr 52% der gesamten Bundesausgaben aus. CHF 8.4 Mrd. (39%) flossen in den Bereich der Sozialen Wohlfahrt, wobei vor allem die Leistungen an die Invalidenversicherung (+140 Mio.) und die Beiträge an die AHV (+72 Mio.) stark anstiegen. Beim zweitgrössten Subventionsposten, dem Verkehr (CHF 5.7 Mrd., 26%), ergab sich ein Rückgang um CHF 106 Mio. Hingegen beanspruchte die Landwirtschaft (CHF 3.2 Mrd., 15%) zusätzliche CHF 103 Mio.

Bundessubventionen 1994

Eine Motion Fischer (fdp, AG) kritisierte, dass Zinseinnahmen von zurückgestellten Strassengeldern nicht der Strassenrechnung, sondern der allgemeinen Bundeskasse gutgeschrieben werden und verlangte mit einer Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, Zinserträge künftig der Strassenkasse gutzuschreiben. Ganz knapp lehnte der Nationalrat den Vorstoss im Sinne des Bundesrates ab.

Motion Fischer-Seengen Finanzhaushaltgesetz. Änderung (Strassenrechnung)

Das Total der Bundessubventionen stieg 1993 auf CHF 21 Mrd., was gegenüber 1992 einem Zuwachs um CHF 1.3 Mrd. (6,7%) gleichkommt. Knapp 52% der gesamten Bundesausgaben fallen unter diesen Titel. Das Realwachstum der Bundessubventionen betrug 4% und war damit doppelt so hoch wie 1992. Rund zwei Drittel der gesamten Bundessubventionen 1993 entfielen auf die Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt und Verkehr. In diesen beiden Bereichen waren auch überdurchschnittliche Wachstumsraten zu verzeichnen.

Bundessubventionen 1993

Eine Motion Blocher (svp, ZH), die den Bundesrat aufforderte, 244 halbstaatliche Organisationen, welche heute vom Bund unterstützt werden, zu überprüfen und denjenigen Organisationen die Beiträge zu streichen, für die keine gesetzliche Grundlage besteht, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Der Bundesrat stellte auf 1995 einen Subventionsbericht in Aussicht, in dessen Rahmen er das Anliegen des Motionärs prüfen und auf sämtliche Subventionsbezüger ausweiten will (s. auch drittes Sanierungsprogramm).

Motion Blocher Subventionen für halbstaatliche Organisationen

Der Bundesrat leitete dem Parlament eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes zu, welche die Modernisierung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Ziel hat. So soll die EFK deutlicher als bisher als externes Finanzaufsichtsorgan definiert und ihre selbständige und unabhängige Stellung verstärkt werden. Ihr Prüfungsauftrag soll erweitert werden mit den Kriterien der Sparsamkeit, des Kosten/Nutzen-Verhältnisses sowie der erwarteten Wirkung der finanziellen Aufwendungen. Die EVK wird aus dem Anweisungsverkehr herausgelöst, neu soll sie aber die Befugnis erhalten, sich mit Stichprobenprüfungen in den von den Verwaltungseinheiten mit dem Kassen- und Rechnungswesen der Eidg. Finanzverwaltung abgewickelten Anweisungsverkehr einzuschalten (Ablösung des Freigabeprinzips durch das Interventionsprinzip). Neu soll die EFK mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht auch öffentlich über ihre Kontrolltätigkeit Rechenschaft ablegen können. Der Tätigkeitsbereich wird auf die SBB, aber auch auf Subventionsbezüger ausgedehnt. Die Schaffung eines Rechnungshofes nach dem Vorbild anderer Länder lehnte der Bundesrat ab.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes

Nachdem der Ständerat 1992 die Einführung einer Ausgabenbremse abgelehnt hatte, tat er sich auch zwei Jahre später noch schwer mit deren Debatte und wies die Vorlage unter anderem aufgrund von Bedenken bezüglich ihrer Praktikabilität an die FK-NR zurück. Im Anschluss waren sich die Räte hauptsächlich uneinig darüber, wie die Ausgabenbremse ausgestaltet sein soll: Soll sie auf Verfassungsebene bei entsprechenden Finanzbeschlüssen automatisch notwendig werden oder sollen der Bundesrat oder die Finanzkommissionen von Fall zu Fall eine entsprechende Abstimmung verlangen können? Zudem stellte sich die Frage der zeitlichen Befristung: Da die Mehrheit der FK-SR am Nutzen der Ausgabenbremse zweifelte, wollte sie diese zeitlich beschränken, während der Nationalrat eine unbeschränkte Regelung bevorzugte. Schliesslich setzte sich der Nationalrat in beiden strittigen Punkten durch und beide Räte nahmen die Ausgabenbremse in der Schlussabstimmung deutlich an. Folglich bedürfen Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von mehr als CHF 20 Mio oder wiederkehrende Zahlungen von mehr als CHF 2 Mio. zur Folge haben, zukünftig der Zustimmung von mindestens 101 Nationalrats- und mindestens 24 Ständeratsmitgliedern. Betroffen sind Subventionsbestimmungen, Verpflichtungskredite und Finanzbeschlüsse, jedoch nicht gebundene Ausgaben.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Nach Annahme der Mehrwertsteuervorlage reichten die Fraktionen der FDP (Mo. 93.3576) und der SVP (Mo. 93.3599) sowie Nationalrat Oehler (cvp, SG) (Mo. 93.3577) je eine Motion ein, die verlangen, schon ab Mitte des Jahres 1994, also vor Inkrafttreten des neuen Steuersystems, den sogenannten Vorsteuerabzug für Investitionsgüter zu gewähren, um einen Investitionsstau zu verhindern und die Konjunktur zu beleben.

Motionen für Vorsteuer-Abzug

Aus Kreisen der Bank- und Finanzinstitute sowie der Treuhandgesellschaften ertönte bereits Kritik am bundesrätlichen Verordnungsentwurf zur Mehrwertsteuer, da gewisse Dienstleistungen für Privatkunden mit Sitz im Ausland nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind, obwohl gemäss Artikel acht der Übergangsbestimmungen die ins Ausland erbrachten Dienstleistungen von der Steuer befreit werden sollen.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Finanzordnung
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 247 400 (66,7%) / 19 6/2 Stände
Nein: 674 031 (33,3%) / 1

Parolen:
Ja: FDP, SP, CVP, SVP (2*), LP, LdU, EVP, EDU; Vorort, SGV, SBV, SGB, Bankiervereinigung, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein.
Nein: AP (1*), SD, PdA, Lega; Wirteverband, Coiffeurmeister-Verband, Bäcker- und Konditorenmeisterverband, Metzgermeisterverband, Centre Patronal.
Stimmfreigabe: GP.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen (Satz 6,5%)
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 163 887 (57,7%) / 15 6/2 Stände
Nein: 852 439 (42,3%) / 5

Parolen :
Ja: FDP (4*), CVP, SP, SVP (6*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Vorort, SGV, VSM.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung
Abstimmung vom 28. November 1993

Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 258 782 (62,6%) / 19 6/2 Stände
Nein: 752 472 (37,4%) / 1

Parolen:
Ja: FDP (6*), CVP, SP, SVP (8*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; SGV und gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Konsumentinnenforum Schweiz.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Besondere Verbrauchssteuern
Abstimmung vom 28. November 1993


Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 212 002 (60,6%) /17 6/2 Stände
Nein: 786 396 (39,4%) / 3

Parolen :
Ja: FDP, CVP, SP, SVP (3*), LP, GP, LdU, EVP; Vorort, SGV, RN, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: AP, SD, PdA, Lega; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.

Alle vier Vorlagen des Finanzpaketes wurden mit Ja-Anteilen zwischen knapp 58 und 67% bei einer Stimmbeteiligung von 45,4% angenommen. Der Kanton Zürich verzeichnete bei allen vier Teilen des Finanzpaketes die stärkste Zustimmung. Am negativsten war die Einstellung im Kanton Wallis, gefolgt vom Tessin.

Die Vox-Analyse zeigte, dass bei den ersten beiden Vorlagen die Zustimmung unter hoch gebildeten und gut verdienenden Urnengängern aus städtischen Gebieten am höchsten war. Am meisten Ablehnung erfuhren die zwei Vorlagen bei wenig Gebildeten, bei Landwirten, in der Arbeiterschaft mit niedrigem Einkommen sowie in ländlichen und peripheren Gebieten. In der deutschsprachigen Schweiz war die Zustimmung generell höher als in der Romandie und im Tessin. In bezug auf die politischen Einstellungen war die Befürwortung bei Anhängern der SP, der Zentrumsparteien LdU/EVP sowie der Freisinnigen am grössten, während sie bei jenen der SVP und bei Parteiungebundenen am geringsten war. Bei den Entscheidmotiven der Ja-Stimmenden zur Frage des Systemwechsels spielte das finanzpolitische Argument und die Anpassung an das Steuersystem der Staaten der Europäischen Union die grösste Rolle. Hingegen schienen die spezifischen Vorteile einer Mehrwertsteuer nur zweitrangig zu sein. Unter den Nein-Stimmenden überwog neben einer diffusen Abwehr vor mehr Steuern vor allem die Angst vor einem Teuerungsschub sowie das Argument, der Bund solle besser mehr sparen als zusätzliche Steuern eintreiben. Dieses Element spielte bei den Nein-Stimmenden vor allem in der Frage zur Höhe des Steuersatzes die ausschlaggebende Rolle. Die Inhalte der beiden übrigen Vorlagen über die Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung und jene über die besonderen Verbrauchssteuern waren von den Befragten sehr viel ungenauer und summarischer wahrgenommen worden als die beiden ersten Beschlüsse.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Dachverbände des Gastgewerbes und der Coiffeure, deren Dienstleistungen der bisherigen WUSt nicht unterstellt waren, empfahlen ihren Mitgliedern die Ablehnung des Systemwechsels. Die Gegnerschaft gruppierte sich hauptsächlich um den Schweizerischen Wirteverband, der Führungsfunktion übernahm. Daneben engagierten sich auch die politischen Randparteien wie zum Beispiel die Schweizer Demokraten (SD) und die PdA. Exponenten der Grünen Partei — vorwiegend aus der deutschsprachigen Schweiz — bildeten ein links-grünes gegnerisches Komitee, weil sie einen verstärkten Arbeitsplatzabbau durch die bevorzugte Behandlung von kapitalintensiven Investitionen befürchteten. Schützenhilfe erhielten die bürgerlichen Gegner von gewissen Kantonalsektionen der FDP und der SVP vor allem betreffend die Satzerhöhung und die Massnahmen zugunsten der Sozialversicherung. Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) machte seine Zustimmung zum Systemwechsel und zur Höhe des Steuersatzes von der Einführung eines Sondersatzes in der Höhe von zwei Prozent zugunsten seiner Branche abhängig. Im Rahmen des Artikels acht der Übergangsbestimmungen der Vorlage hätte der Bundesrat die Kompetenz, für exportabhängige Dienstleistungszweige einen tieferen Satz vorzuschlagen, der vom Parlament noch bewilligt werden müsste. In der Annahme, der Bundesrat würde den Hoteliers einen reduzierten Satz gewähren, hatte der Hotelierverein seinen Mitgliedern ein Ja zum Systemwechsel empfohlen, musste aber auf seinen Entscheid zurückkommen, um wie der Tourismus-Verband die Zustimmung vom Versprechen eines niedrigeren Satzes zugunsten der Hotellerie abhängig zu machen. Die Tourismusbranche hoffte darauf, ihre Anliegen mittels einer Motion Nationalrat Bezzolas (fdp, GR) durchzusetzen (Mo. 93.3544); im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion von Küchler (cvp, OW) eingereicht (Mo. 93.3546).

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Rund vier Monate vor der Volksabstimmung eröffneten die grossen Wirtschaftsverbände die Kampagne für ein Ja zur Mehrwertsteuer. Der Arbeitgeberverband, der Vorort, die Wirtschaftsförderung, der Gewerbeverband (SGV) und auch der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) äusserten sich grundsätzlich positiv zum Systemwechsel, liessen aber — abgesehen vom SGV, der den Satz von 6,2% unterstützte — noch nichts zur Höhe des Satzes verlauten, den sie ihren Mitgliedern empfehlen wollten.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Das Kernstück der Vorlage blieb wie bei der 1991 vom Volk verworfenen Vorlage der Wechsel von der wettbewerbsverzerrenden einphasigen Warenumsatzsteuer, welche neben den Gütern auch Investitionen besteuert, zur reinen allphasigen Konsumsteuer auf Waren und Dienstleistungen in der Form der Mehrwertsteuer. Der Wegfall der "taxe occulte" soll die Wirtschaft um rund CHF zweieinhalb Mrd. jährlich entlasten und auf diese Weise eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Produkten ermöglichen. Neu werden auch Dienstleistungen besteuert, wodurch rund 75'000 Betriebe zusätzlich steuerpflichtig werden. Betriebe des Kleingewerbes, welche unter CHF 75'000 steuerbares Einkommen vorweisen, werden von der Mehrwertsteuer aber nicht erfasst. Verschiedene, im Inland erbrachte Leistungen sollen künftig ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug von der Mehrwertsteuer befreit sein. Dazu gehören unter anderem die in einer sogenannten Negativliste der Übergangsbestimmungen aufgeführten Bereiche wie der Brief- und Paketpostverkehr, das Gesundheitswesen, Leistungen der Fürsorge und der sozialen Sicherheit, die Erziehung und Jugendbetreuung, kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (ausser Vermögensverwaltung und Inkassogeschäft), Wetten und Lotterien sowie der Verkauf von Gärtnerei- und Landwirtschaftsprodukten. Ein reduzierter Satz von zwei Prozent (bisher 1,9% unter dem WUSt-Regime) soll für Ess- und Trinkwaren (ausser Alkohol), Getreide und Sämereien sowie für Zeitungen und Bücher gelten.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Aus Gründen der Transparenz hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer in Form eines Verordnungsentwurfs schon vor der Volksabstimmung in die Vernehmlassung gegeben, was ein eher unübliches Vorgehen darstellt. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse zur Mehrwertsteuer ab Januar 1995 soll zuerst die Verordnung die gesetzliche Basis zur Ausführung bilden, weil die Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes noch mindestens bis 1996 dauern wird.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Im Schweizerischen Aktionskomitee "Für eine moderne Finanzordnung", an dem sich die drei bürgerlichen Bundesratsparteien, die LP und der LdU beteiligten, fehlten die SP und die GP. Letztere hatte Stimmfreigabe zum Systemwechsel beschlossen, unterstützte jedoch die drei übrigen Vorlagen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer. Nachdem die Wirtschaftsförderung der SP zugesichert hatte, sich einer Empfehlung für den tieferen Steuersatz zu enthalten, empfahl die Parteispitze dem Vorstand den Systemwechsel zur Annahme. Alle vier Regierungsparteien sowie der LdU und die EVP empfahlen viermal Ja zu den Mehrwertsteuervorlagen. Innerhalb der SVP scherten allerdings drei kleine Kantonalparteien in bezug auf den Systemwechsel aus, wobei die Sektionen Luzern und Zug ein Nein empfahlen und Genf Stimmfreiheit herausgab. Die Liberalen befürworteten hingegen nur den Systemwechsel und die Umwandlung der Zölle in Verbrauchssteuern.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Der Bundesrat, welcher zu Beginn des Jahres noch unschlüssig war, ob er eine Modernisisierung des alten WUSt-Modells oder eine komplette Systemänderung unterstützen sollte, rang sich nach Abzeichnung der klaren Befürwortung des Mehrwertsteuermodells durch die Bundesratsparteien ebenfalls zu einer Unterstützung dieses Modells mit einem Satz von 6,5% durch. Ursprünglich hatte er in seiner Botschaft lediglich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung einer modernen Umsatzsteuer vorgesehen. Finanzminister Otto Stich wehrte sich jedoch mit Nachdruck gegen die Zweiteilung der Umwandlung der Vorlage, welche den Stimmbürgern die Wahl zwischen einem Satz von 6,2 und 6,5% liess. Im Falle einer Annahme des geringeren Satzes befürchtete er Einnahmenausfälle in der Höhe von rund CHF 570 Mio. Seine Äusserungen im Abstimmungskampf, wonach er die Ablehnung des Systemwechsels einer Annahme mit dem Satz von 6,2% vorziehe, stiess denn bei den bürgerlichen Parteien und Spitzenverbänden auf Unverständnis. Der Finanzminister unterstrich daraufhin fünf Wochen vor der Abstimmung anlässlich der Debatte zum Budget 1994 — dieses sah in der Zwischenzeit ein Defizit von CHF 7.1 Mrd. vor — den Ernst der Situation und die sich daraus abzeichnende Notwendigkeit des höheren Steuersatzes.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) empfahl seinen Mitgliedern die Annahme der Mehrwertsteuer mit dem höheren Satz. Der Gewerkschaftsbund unterstützte ebenfalls den Systemwechsel und den höheren Satz, obwohl sich durch die lineare Verbrauchssteuer — relativiert durch den niedrigeren Steuersatz für lebensnotwendige Güter des täglichen Gebrauchs — gewisse Nachteile für die Konsumenten und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ergeben. Der Beschluss blieb deshalb vor allem innerhalb des linken Flügels umstritten. Auch die Bankiervereinigung empfahl den Systemwechsel zum höheren Satz.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die kleine Kammer als Zweitrat hingegen befürwortete jedoch gegen den Willen der Sozialdemokraten und insbesondere gegen die vehemente Intervention Bundesrat Stichs aus abstimmungspolitischen Gründen eine zweigeteilte Vorlage, die den Stimmberechtigten einerseits den Systemwechsel zur Mehrwertsteuer mit demselben Satz der WUSt von 6,2% und andererseits in einer zweiten Vorlage eine Erhöhung des Satzes auf 6,5% vorschlug. Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat beurteilte die Chancen eines Systemwechsels in der Volksabstimmung als viel besser, wenn den Stimmenden nicht gleichzeitig wie bei den früheren Multipackvorlagen ein höherer Steuersatz vorgeschlagen wird. Bei einigen Enthaltungen nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umwandlung der WUSt in eine Mehrwertsteuer bei gleichbleibendem Satz einstimmig an und hiess mit grossem Mehr den zweiten Teil der Vorlage, welcher die Erhöhung des Satzes um 0,3 Prozent vorsieht, mit 27 gegen zwei Stimmen gut.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung