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Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2006-2008. Für das Jahr 2006 rechnet er mit einem Defizit von 799 Mio Fr., für die Jahre 2007 und 2008 mit Einnahmenüberschüssen von 618 Mio und 715 Mio Fr. Dank der Sanierungsmassnahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 sei es möglich, die strukturellen Defizite bis 2007 abzubauen. Bedingung sei, dass die eidgenössischen Räte den geplanten Massnahmen zustimmten und sich die dem Finanzplan zugrunde liegenden Konjunkturprognosen bestätigten. Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, beurteilte aber das zugrunde gelegte Wirtschaftswachstum und die Einnahmenschätzungen als zu optimistisch.

strukturellen Defizite bis 2007 abzubauen

Während des laufenden Jahres behandelten die Räte mehrere Vorstösse, welche eine Aufgabenverzichtsplanung verlangten: In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine von Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) eingereichte Motion, welche eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben verlangte, ab, da mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits entsprechende Schritte eingeleitet seien. Auf Antrag des Bundesrates überwies er drei gleichlautende Motionen der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion (Mo. 02.3444, Mo. 02.3443, Mo. 02.3442) als Postulate, welche eine schuldenbremsenkonforme Finanzplanung ohne Steuererhöhungen, eine Verzichtsplanung sowie eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum forderten und stimmte der Umwandlung einer weiteren Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3560) in ein Postulat zu, das die Kürzung der Ausgaben verlangte. In der Herbstsession nahm der Nationalrat eine Motion der CVP-Fraktion (Mo. 03.3311) an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss lediglich in Postulatsform entgegennehmen wollen.

Aufgabenverzichtsplanung

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL), welches verlangt, den Einfluss der Fiskal- und der Staatsquote auf das Wirtschaftswachstum vertieft zu untersuchen. Ein Postulat Strahm (sp, BE) (Po. 02.3338) wurde abgelehnt, obschon der Bundesrat den Vorstoss bereits umgesetzt hatte, indem er für die Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandproduktes) gemäss OECD-Kriterien neu die privaten Beiträge an die Krankenversicherung und die freiwilligen Beiträge an die KV-Zusatzversicherung nicht mehr berücksichtigte.

Einfluss der Fiskal- und der Staatsquote auf das Wirtschaftswachstum

Während der Wintersession befassten sich die Räte mit den Differenzen bezüglich dem Entlastungsprogramm 2003: In der ersten Runde schloss sich der Ständerat nur bei der Aussetzung des AHV-Mischindexes und beim Programm EnergieSchweiz dem Nationalrat an. Um zum Nationalrat, in dem der Systemwechsel bei der Fürsorge im Asylbereich aufgrund einer taktischen Koalition zwischen der Linken und der SVP-Fraktion vorläufig gescheitert war, eine Brücke zu bauen, präzisierte die kleine Kammer, in welcher Form der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte sie fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diesem Systemwechsel im Asylbereich stimmte der Nationalrat in der Folge zu. Zu weit ging der grossen Kammer ein von Zuppiger (svp, ZH) eingebrachter Minderheitsantrag, der auch die erst nach einem Verfahren abgewiesenen Asylsuchenden aus dem Fürsorgesystem ausschliessen wollte. Beim Fonds für Eisenbahngrossprojekte folgte der Nationalrat dem restriktiveren Sparkurs der kleinen Kammer: Er zeigte sich bereit, vom Bundesanteil der LSVA befristet nur 80% in den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte zu leiten. Die dabei eingesparten 325 Mio sollen bis 2009 wieder in den Fonds zurückgezahlt werden. Nach längerer Diskussion um die Mittel im Bereich BFT setzte sich schliesslich Kathy Riklin (cvp, ZH) mit einem Kompromissvorschlag durch: Gegenüber dem Finanzplan sollen die Mittel für BFT um 296 Mio gekürzt werden. Dies bedeutet ein jährliches Wachstum um ca. 5,2% gegenüber den ca. 4,8% gemäss Ständerat. In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat bei der Bildung (jährliches Aufgabenwachstum von 4,8%) und bei der Besoldung von Magistratspersonen (keine Lohnkürzung um 5%) durch, der Nationalrat hingegen bei der Anstossfinanzierung von Kinderkrippen (keine Kürzung). Das Parlament verabschiedete das Entlastungsprogramm 2003 im Betrag von rund 3 Mia Fr. gegen die Opposition der Linken mit 116:72 (Nationalrat) resp. 32:7 Stimmen (Ständerat); die dringlichen Massnahmen wurden mit 118:69 resp. 33:7 Stimmen gutgeheissen, mit 173:2 resp. 42:0 Stimmen die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, um den Zeitplan zum Abbau des strukturellen Defizits anzupassen, und mit 134:35 resp. 27:0 Stimmen die Änderung des Parlamentsressourcengesetzes, das eine befristete Kürzung der Parlamentarierbezüge ermöglicht.

Entlastungsprogramm 2003

Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 03.3345) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG) (Mo. 03.3348), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR (Mo. 03.3435) als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion (Mo. 03.3495), die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben.

umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben weiteres Sanierungsprogramm

Der Nationalrat behandelte das Entlastungsprogramm 2003 noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen.

Entlastungsprogramm 2003

In der Parlamentsdebatte zum Entlastungsprogramm 2003 am umstrittensten waren der Fürsorgestopp im Asylwesen (die einzige grundlegende Systemänderung), das Ausgabenwachstum im Bildungsbereich, die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, die Kürzungen bei EnergieSchweiz und das Impulsprogramm für Kinderkrippen. In der Herbstsession nahm der Ständerat die Beratungen in Angriff. Er lehnte einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der die Einsparungen auf 2 Mia Fr. begrenzen und auf Massnahmen verzichten wollte, welche eine blosse Lastenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden darstellten. In der Detailberatung folgte der Rat in den meisten Fällen den Vorgaben des Bundesrates und den Anträgen der vorberatenden Spezialkommission; diese hatte zwar einige Akzentverschiebungen vorgenommen, das Entlastungsziel von 3,3 Mia Fr. insgesamt aber eingehalten. Auf Antrag des Bundesrates entschied die kleine Kammer, dass Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, kein Recht mehr auf Sozialleistungen haben, sondern nur noch auf die verfassungsmässig verankerte Nothilfe, falls sie darum ersuchen. Stärker als der Bundesrat kürzte der Ständerat die Ausgaben im Umweltbereich (zusätzliche Einsparungen von 18 Mio Fr., dazu 11 Mio Fr. beim BUWAL) und im Personalbereich (zusätzlich 48 Mio Fr.). Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie (BFT) beschloss der Rat hingegen Mindereinsparungen von 50 Mio Fr., was ein jährliches Wachstum von 4,75% statt der vom Bundesrat beantragten 4,5% zur Folge hat. Geschont wurde auch die Forstwirtschaft (-21 Mio) sowie das Programm EnergieSchweiz (-20 Mio). Mit 20:19 Stimmen lehnte der Ständerat einen Antrag Hess (fdp, OW) ab, welcher eine Energielenkungsabgabe einführen wollte. Kommission und Bundesrat argumentierten erfolgreich, es entspreche nicht der Idee des EP 03, neue Steuern und Abgaben einzuführen, das Volk habe eine solche Förderabgabe deutlich verworfen; schliesslich solle dieses komplexe Problem nicht im Rahmen der Entlastungsvorlage behandelt werden. Beim Strassenbau beschloss der Rat, die Beiträge an die Kantone um 60 Mio Fr. weniger zu kürzen. Ganz knapp scheiterte in diesem Kontext ein Antrag Marty (fdp, TI), der die Investitionen in den Strassenbau und Strassenunterhalt von jeder Kürzung ausnehmen und zum Ausgleich die Mineralölsteuer um drei Rappen pro Liter erhöhen wollte. Weitere Zugeständnisse machte die kleine Kammer auch bei der Landwirtschaft, indem sie mit 21:19 Stimmen einen Antrag Bieri (cvp, ZG) unterstützte, das Ausgabenwachstum bei den Direktzahlungen nicht nur im Sinne der Kommissionsmehrheit zu halbieren, sondern ganz von der Sparübung auszunehmen. Beim Parlamentsressourcengesetz folgte der Rat der Kommissionsminderheit und beschloss, die jährlichen Entschädigungen pro Parlamentarier um 3000 Fr. zu kürzen. In der Gesamtabstimmung wurde das Entlastungsprogramm lediglich von der SP abgelehnt und mit 26:6 Stimmen angenommen.

Entlastungsprogramm 2003

Anfang Juli präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03); das Parlament hatte die Regierung im Vorjahr beauftragt, den Finanzplan 2004-2006 unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht. Das EP 03 sah, gemessen am Finanzplan vom September 2002, im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Mia Fr. vor. Davon entfielen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs Aufgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung sowie Beziehungen zum Ausland verteilten; daneben war quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen vorgesehen (die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene zweckgebundene Energielenkungsabgabe wurde fallengelassen). Mit dem EP 03 beabsichtigte der Bundesrat, das jährliche durchschnittliche Ausgabenwachstum von 3,8%, das der Finanzplan vom September 2002 vorsah, auf 2,1% zu senken. Das Ziel eines dauerhaften Haushaltsausgleichs lasse sich voraussichtlich nicht erreichen. Für 2006 rechnete der Bundesrat mit einem Defizit von gegen 2 Mia Fr.

Entlastungsprogramm 2003

Im Sommer lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, welche die Kreditsperre für die Ausgaben des laufenden Jahres von 1% auf 2% erhöhen wollte. Gemäss Bundesrat Villiger hätte dies bedeutet, dass zusätzlich zu den geplanten Sparmassnahmen im zweiten Halbjahr 2003 noch 90 Mio Fr. hätten eingespart werden müssen.

Kreditsperre

Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) (Mo. 02.3573) zugestimmt. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS) (Anfrage 03.1014), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3442) wurde verschoben.

Wachstum der Gesamtausgaben auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt

Zusammen mit dem Voranschlag unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. Diskussions- und oppositionslos stimmte dieses einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten, zu; mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden. Umstritten war hingegen eine Änderung des Postgesetzes, welche eine Kürzung der Bundesmittel für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften vorsah und mit der ab 2004 jährlich 20 Mio Fr. eingespart werden sollen. Die Linke argumentierte, die Kürzung komme zur falschen Zeit, weil die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Verfassungsartikel zur Presseförderung in Arbeit habe. Ausserdem träfe sie die Falschen, nämlich vor allem Zeitungen und Zeitschriften, die ihre gesamte Auflage über die Post und nicht über private Zustellorganisationen vertragen lassen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 112:62 (Nationalrat) resp. 41:0 Stimmen (Ständerat) gutgeheissen. (Siehe auch hier)

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 02.067)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR (Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch.

finanzpolitischen Spielraum

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm das Parlament vom Finanzplan in ablehnendem Sinne Kenntnis; die vom Bundesrat Mitte Oktober präsentierten neuen Einnahmenschätzungen und die zurückhaltenden Konjunkturprognosen hätten den Wert des vorgelegten Berichts letztlich auf eine blosse Kompilation der beschlossenen oder sich abzeichnenden Ausgaben reduziert und eine seriöse finanzpolitische Diskussion verunmöglicht. Mit 89:57 Stimmen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission (Po. 02.3631), das den Bundesrat aufforderte, bis zur Sommersession 2003 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzulegen. Dieser "neue" Finanzplan sei unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht – die Linke hatte vergeblich verlangt, für den Budgetausgleich auch die Einnahmen anzupassen, d.h. Steuererhöhungen zu planen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Der vom Bundesrat Ende August vorgestellte Finanzplan 2004-2006 geht von roten Zahlen aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von 960 Mio Fr. zu rechnen. Allerdings entspricht der Finanzplan nicht den Erfordernissen der Schuldenbremse – diese sind nur für den Voranschlag verbindlich. Wenn das Parlament jedoch auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkäme, könnte der Bundesrat einen annähernd schuldenbremsenkonformen Finanzplan vorlegen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Auf eine Interpellation Schmied (svp, BE) betreffend Schuldenabbau erwiderte der Bundesrat, dass er die Schulden in erster Linie nominal stabilisieren wolle, dies vor allem mit dem Instrument der Schuldenbremse. Ausserordentliche Einnahmen wie der Erlös des Bundes durch seine Beteiligung am Rückkauf von Swisscom-Aktien kämen dem Schuldenabbau zugute. 

Schuldenabbau

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis – gegen den Widerstand der SVP, die einen Hinweis auf das Swissair-Engagement des Bundes vermisste. Aufgrund der zunehmenden Staats- und Steuerquote und der sich abschwächenden Konjunktur diagnostizierte die SVP in einer Interpellation (Ip. 01.3441) einen dringenden Handlungsbedarf bei den Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes. Der Bundesrat war anderer Meinung: Da die Schuldenbremse noch nicht eingeführt sei, bestünden keine konkreten Pläne für ein weiteres Sparpaket. Mit 93:75 Stimmen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion der Finanzkommission(Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren. Die Anregung des Ständerats, künftig bereits in der Herbstsession über die Finanzplanung zu diskutieren, um die Sensibilität für die Budgetdebatte im Winter zu wecken, stiess bei Bundesrat Villiger auf Skepsis. Es sei unsicher, ob die Finanzplanung bis im Herbst fertig sei.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Mitten im Endspurt um das Swissair-Milliardenpaket lancierte der Bundesrat Ende Oktober seine Kampagne für die Volksabstimmung über die Schuldenbremse. Bürgerliche Parteien, Wirtschaft, Gewerbe und Arbeitgeberverbände folgten ihm und gaben die Ja-Parole heraus. Lediglich die SP, die Grünen, die PdA und die Lega sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfahlen ein Nein. Am 2. Dezember 2001 hiessen die Stimmberechtigten geschlossen mit 85% Ja-Stimmen die Einführung der Schuldenbremse gut. Am meisten Unterstützung erhielt die Vorlage in den Kantonen Nidwalden (90%), Appenzell Innerrhoden und St. Gallen (je 89%), am wenigsten im Tessin und in den Westschweizer Kantonen Genf und Jura (je 75%). Gemäss der Vox-Analyse hatten sogar die Sympathisanten der SP mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 1 472 259 (84,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 265 090 (15,3%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP, CSP, EVP, FP, EDU, SD; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse.
– Nein: SP, GP (1*), Lega, PdA; SGB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der vom Bundesrat im Herbst vorgestellte Finanzplan 2003-2005 geht von roten Zahlen in den Jahren 2003 und 2004 und einem Überschuss im Jahr 2005 aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von knapp 200 Mio Fr. zu rechnen, angesichts der negativen Wirtschaftsentwicklung könnten die Einnahmen allerdings auch geringer ausfallen. Die schlechten Ergebnisse des Finanzplanes seien insbesondere eine Folge des nationalrätlichen Entscheides vom Mai, den Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerprozent für die AHV zu streichen. Um die Sanierung der Bundesfinanzen weiterzuführen, werde der Bundesrat deshalb dem Parlament beantragen, auf diesen Beschluss der grossen Kammer zurückzukommen.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Nachdem der Ständerat diskussionslos zwei kleine Differenzen bereinigt hatte, verabschiedete er die Vorlage mit 34:6 Stimmen (Schuldenbremse) bzw. 35:5 Stimmen (Finanzhaushaltsgesetz). Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss über die Schuldenbremse mit 127:64 und der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mit 130:62 Stimmen zu.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In der Debatte des Nationalrats kritisierte die SP die Schuldenbremse als technokratische Entmachtung des Parlaments und plädierte vergeblich dafür, das Schuldenloch mit neuen Einnahmen zu stopfen. Auch der Antrag Hofmann (sp, AG), dass das Parlament in Anlehnung an die Ausgabenbremse eine Neuverschuldung mit absoluter Mehrheit solle bewilligen können, fand bei der bürgerlichen Mehrheit kein Gehör.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In ihrem jährlichen Bericht an die parlamentarischen Finanzkommissionen (FK-NR und FK-SR) kam die Finanzdelegation zum Schluss, dass der Bund bald ein neues Rechnungslegungsmodell wird einführen müssen, das dem der Privatwirtschaft gleicht. Sie erinnerte daran, dass das Parlament als Vertreter der Steuerzahlerinnen und -zahler die Verwendung öffentlicher Steuergelder überprüfen können muss. Neu sollte neben der Ordnungs- und der Gesetzmässigkeit der Ausgaben auch deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühling behandelte der Ständerat als Erstrat den Bundesbeschuss zur Schuldenbremse und die damit verbundene Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. In der Eintretensdebatte betonte Kommissionssprecher Inderkum (cvp, UR) die Notwendigkeit des Instruments und beantragte dem Rat, dass ordentliche Einnahmenüberschüsse explizit auch für die Schuldentilgung eingesetzt werden können. Obschon er der Idee einer Schuldenbremse an sich positiv gegenüberstehe, verlangte der Basler Sozialdemokrat Plattner Rückweisung an die Kommission, weil unklar sei, wie sich das Instrument in einer Rezession auswirke, wie es die Beschäftigungslage, die Volkswirtschaft, die soziale Wohlfahrt oder den Finanzausgleich beeinflusse. Er erhielt Sukkurs vom Freisinnigen Marty (TI), der sich dagegen wehrte, politische Entscheide an die Technokratie zu delegieren; dies käme einem Harakiri des Parlaments gleich. Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag Plattner mit 30:3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte die Kammer dem Kommissionsvorschlag. Eine von der Staatspolitischen Kommission unterstützte Minderheit sprach sich gegen die im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehene Möglichkeit des Bundesrates aus, die Sparvorhaben bestimmen zu können. Dies verstosse gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Ständerat hielt jedoch mit 22:15 Stimmen an dieser Bestimmung fest.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Im Januar veröffentlichte der Bundesrat seinen Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse, den er anlässlich der Budgetdebatte des Nationalrats im November des Vorjahres angekündigt hatte. Der Bericht zeigte nebst einer Lageanalyse die Folgen verschiedener Szenarien auf die längerfristige Finanzpolitik auf. Obschon das Parlament im Winter 2000 weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt war, liesse nach Ansicht des Bundesrats die Ausgabendisziplin tendenziell nach, und es würden vermehrt wieder Forderungen nach umfassenden Steuererleichterungen laut. Trotz des guten Rechnungsabschlusses 2000 sei deshalb weiterhin eine konsequente Finanzpolitik angesagt, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen und die strukturellen Defizite zu beseitigen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Die Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates forderte mit zwei weiteren Motionen eine Reduktion der Steuerquote auf 10% anzustreben, wobei sich die Staatsquote tendenziell der Steuerquote anzunähern habe und die Bundesschuld mittelfristig reduziert werden müsse, sowie eine antizyklische Ausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und die Steuern zu senken (Mo. 00.3230). Der erste Vorstoss fand im Nationalrat Zustimmung, wurde aber vom Ständerat in ein Postulat beider Räte umgewandelt. Die zweite Motion wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Eine Motion des Wallisers Antille (fdp) 00.3136) zur Reduktion der Bundesschuld wurde in der Herbstsession abgeschrieben. Eine Motion Mathys (svp, AG) (Mo. 00.3451) zur Senkung der Bundesschuld um 30% wurde vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Reduktion der Steuerquote auf 10%

Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Rossini (sp, VS), die mehr Transparenz in der Statistik der öffentlichen Finanzen gefordert hatte. Der Bundesrat wies auf die laufende Revision der Finanzstatistik hin, die unter anderem Parallelerhebungen verhindern soll und eine Harmonisierung mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anstrebt.

Statistik der öffentlichen Finanzen