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Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR (Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch.

finanzpolitischen Spielraum

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm das Parlament vom Finanzplan in ablehnendem Sinne Kenntnis; die vom Bundesrat Mitte Oktober präsentierten neuen Einnahmenschätzungen und die zurückhaltenden Konjunkturprognosen hätten den Wert des vorgelegten Berichts letztlich auf eine blosse Kompilation der beschlossenen oder sich abzeichnenden Ausgaben reduziert und eine seriöse finanzpolitische Diskussion verunmöglicht. Mit 89:57 Stimmen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission (Po. 02.3631), das den Bundesrat aufforderte, bis zur Sommersession 2003 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzulegen. Dieser "neue" Finanzplan sei unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht – die Linke hatte vergeblich verlangt, für den Budgetausgleich auch die Einnahmen anzupassen, d.h. Steuererhöhungen zu planen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Der vom Bundesrat Ende August vorgestellte Finanzplan 2004-2006 geht von roten Zahlen aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von 960 Mio Fr. zu rechnen. Allerdings entspricht der Finanzplan nicht den Erfordernissen der Schuldenbremse – diese sind nur für den Voranschlag verbindlich. Wenn das Parlament jedoch auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkäme, könnte der Bundesrat einen annähernd schuldenbremsenkonformen Finanzplan vorlegen.

finanzpolitische Standortbestimmung

Auf eine Interpellation Schmied (svp, BE) betreffend Schuldenabbau erwiderte der Bundesrat, dass er die Schulden in erster Linie nominal stabilisieren wolle, dies vor allem mit dem Instrument der Schuldenbremse. Ausserordentliche Einnahmen wie der Erlös des Bundes durch seine Beteiligung am Rückkauf von Swisscom-Aktien kämen dem Schuldenabbau zugute. 

Schuldenabbau

Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis – gegen den Widerstand der SVP, die einen Hinweis auf das Swissair-Engagement des Bundes vermisste. Aufgrund der zunehmenden Staats- und Steuerquote und der sich abschwächenden Konjunktur diagnostizierte die SVP in einer Interpellation (Ip. 01.3441) einen dringenden Handlungsbedarf bei den Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes. Der Bundesrat war anderer Meinung: Da die Schuldenbremse noch nicht eingeführt sei, bestünden keine konkreten Pläne für ein weiteres Sparpaket. Mit 93:75 Stimmen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion der Finanzkommission(Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren. Die Anregung des Ständerats, künftig bereits in der Herbstsession über die Finanzplanung zu diskutieren, um die Sensibilität für die Budgetdebatte im Winter zu wecken, stiess bei Bundesrat Villiger auf Skepsis. Es sei unsicher, ob die Finanzplanung bis im Herbst fertig sei.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Mitten im Endspurt um das Swissair-Milliardenpaket lancierte der Bundesrat Ende Oktober seine Kampagne für die Volksabstimmung über die Schuldenbremse. Bürgerliche Parteien, Wirtschaft, Gewerbe und Arbeitgeberverbände folgten ihm und gaben die Ja-Parole heraus. Lediglich die SP, die Grünen, die PdA und die Lega sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfahlen ein Nein. Am 2. Dezember 2001 hiessen die Stimmberechtigten geschlossen mit 85% Ja-Stimmen die Einführung der Schuldenbremse gut. Am meisten Unterstützung erhielt die Vorlage in den Kantonen Nidwalden (90%), Appenzell Innerrhoden und St. Gallen (je 89%), am wenigsten im Tessin und in den Westschweizer Kantonen Genf und Jura (je 75%). Gemäss der Vox-Analyse hatten sogar die Sympathisanten der SP mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 1 472 259 (84,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 265 090 (15,3%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP, CSP, EVP, FP, EDU, SD; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse.
– Nein: SP, GP (1*), Lega, PdA; SGB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der vom Bundesrat im Herbst vorgestellte Finanzplan 2003-2005 geht von roten Zahlen in den Jahren 2003 und 2004 und einem Überschuss im Jahr 2005 aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von knapp 200 Mio Fr. zu rechnen, angesichts der negativen Wirtschaftsentwicklung könnten die Einnahmen allerdings auch geringer ausfallen. Die schlechten Ergebnisse des Finanzplanes seien insbesondere eine Folge des nationalrätlichen Entscheides vom Mai, den Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerprozent für die AHV zu streichen. Um die Sanierung der Bundesfinanzen weiterzuführen, werde der Bundesrat deshalb dem Parlament beantragen, auf diesen Beschluss der grossen Kammer zurückzukommen.

eine Motion der Finanzkommission Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken

Nachdem der Ständerat diskussionslos zwei kleine Differenzen bereinigt hatte, verabschiedete er die Vorlage mit 34:6 Stimmen (Schuldenbremse) bzw. 35:5 Stimmen (Finanzhaushaltsgesetz). Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss über die Schuldenbremse mit 127:64 und der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mit 130:62 Stimmen zu.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In der Debatte des Nationalrats kritisierte die SP die Schuldenbremse als technokratische Entmachtung des Parlaments und plädierte vergeblich dafür, das Schuldenloch mit neuen Einnahmen zu stopfen. Auch der Antrag Hofmann (sp, AG), dass das Parlament in Anlehnung an die Ausgabenbremse eine Neuverschuldung mit absoluter Mehrheit solle bewilligen können, fand bei der bürgerlichen Mehrheit kein Gehör.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

In ihrem jährlichen Bericht an die parlamentarischen Finanzkommissionen (FK-NR und FK-SR) kam die Finanzdelegation zum Schluss, dass der Bund bald ein neues Rechnungslegungsmodell wird einführen müssen, das dem der Privatwirtschaft gleicht. Sie erinnerte daran, dass das Parlament als Vertreter der Steuerzahlerinnen und -zahler die Verwendung öffentlicher Steuergelder überprüfen können muss. Neu sollte neben der Ordnungs- und der Gesetzmässigkeit der Ausgaben auch deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühling behandelte der Ständerat als Erstrat den Bundesbeschuss zur Schuldenbremse und die damit verbundene Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. In der Eintretensdebatte betonte Kommissionssprecher Inderkum (cvp, UR) die Notwendigkeit des Instruments und beantragte dem Rat, dass ordentliche Einnahmenüberschüsse explizit auch für die Schuldentilgung eingesetzt werden können. Obschon er der Idee einer Schuldenbremse an sich positiv gegenüberstehe, verlangte der Basler Sozialdemokrat Plattner Rückweisung an die Kommission, weil unklar sei, wie sich das Instrument in einer Rezession auswirke, wie es die Beschäftigungslage, die Volkswirtschaft, die soziale Wohlfahrt oder den Finanzausgleich beeinflusse. Er erhielt Sukkurs vom Freisinnigen Marty (TI), der sich dagegen wehrte, politische Entscheide an die Technokratie zu delegieren; dies käme einem Harakiri des Parlaments gleich. Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag Plattner mit 30:3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte die Kammer dem Kommissionsvorschlag. Eine von der Staatspolitischen Kommission unterstützte Minderheit sprach sich gegen die im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehene Möglichkeit des Bundesrates aus, die Sparvorhaben bestimmen zu können. Dies verstosse gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Ständerat hielt jedoch mit 22:15 Stimmen an dieser Bestimmung fest.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Im Januar veröffentlichte der Bundesrat seinen Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse, den er anlässlich der Budgetdebatte des Nationalrats im November des Vorjahres angekündigt hatte. Der Bericht zeigte nebst einer Lageanalyse die Folgen verschiedener Szenarien auf die längerfristige Finanzpolitik auf. Obschon das Parlament im Winter 2000 weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt war, liesse nach Ansicht des Bundesrats die Ausgabendisziplin tendenziell nach, und es würden vermehrt wieder Forderungen nach umfassenden Steuererleichterungen laut. Trotz des guten Rechnungsabschlusses 2000 sei deshalb weiterhin eine konsequente Finanzpolitik angesagt, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen und die strukturellen Defizite zu beseitigen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Die Legislaturplanungs-Kommission des Nationalrates forderte mit zwei weiteren Motionen eine Reduktion der Steuerquote auf 10% anzustreben, wobei sich die Staatsquote tendenziell der Steuerquote anzunähern habe und die Bundesschuld mittelfristig reduziert werden müsse, sowie eine antizyklische Ausrichtung der Ausgabenpolitik des Bundes mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und die Steuern zu senken (Mo. 00.3230). Der erste Vorstoss fand im Nationalrat Zustimmung, wurde aber vom Ständerat in ein Postulat beider Räte umgewandelt. Die zweite Motion wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Eine Motion des Wallisers Antille (fdp) 00.3136) zur Reduktion der Bundesschuld wurde in der Herbstsession abgeschrieben. Eine Motion Mathys (svp, AG) (Mo. 00.3451) zur Senkung der Bundesschuld um 30% wurde vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Reduktion der Steuerquote auf 10%

Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Rossini (sp, VS), die mehr Transparenz in der Statistik der öffentlichen Finanzen gefordert hatte. Der Bundesrat wies auf die laufende Revision der Finanzstatistik hin, die unter anderem Parallelerhebungen verhindern soll und eine Harmonisierung mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anstrebt.

Statistik der öffentlichen Finanzen

Der Bundesrat äusserte sich im Oktober im Finanzplan 2002-2004 optimistisch über die sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen. Die Haushaltsziele konnten durchwegs eingehalten werden. Für die Jahre 2002-2004 wurden Einnahmenüberschüsse bis zu 1,3 Mia Fr. ausgewiesen. Dennoch sei Vorsicht geboten: Die Trendwende bei den Bundesfinanzen sei primär der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung zu verdanken. Überschüsse sollten aber nach Keynes zugunsten kommender Defizite zurückgehalten werden. Der Bundesrat kritisierte daher die von der SGK-NR gestellte Forderung nach einer Abschaffung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent. Auch die Verschuldung über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte verlange eine vorsichtige Ausgabenpolitik. Der Bundesrat ging von der Annahme aus, dass die Staatsausgaben weiterhin stärker wachsen als die Wirtschaft und befürchtete daher einen leichten Anstieg der Staatsquote. Das Einnahmenwachstum wurde bei 6% jährlich angesetzt, dasjenige der Ausgaben bei 4,3%. In diesen Schätzungen wurde allerdings die Revision der Familienbesteuerung bereits berücksichtig, die der Bundesrat später aufgrund neuer Konjunkturängste zurückgestellt hat. Der Anstieg der Bundesschuld im vergangenen Jahrzehnt dürfte aber gestoppt, eventuell sogar leicht reduziert werden. Das Instrument der Schuldenbremse soll diese Entwicklung langfristig sichern. Die Finanzkommissionen beider Räte beantragten, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen. Die Fraktion der SVP wollte hingegen angesichts des hohen Ausgabenwachstums nur in ablehnendem Sinne Kenntnis nehmen. Beide Räte folgten schliesslich dem Antrag ihrer Kommissionen. Gleichzeitig überwiesen beide Kammern eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Ständerates (Mo. 00.3203). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, ein Konzept zum Schuldenabbau auszuarbeiten.

sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen hohen Ausgabenwachstums

Der Neuenburger Berberat (sp) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Schaffung einer verfassungsmässig verankerten unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Initianten braucht ein moderner Staat eine von Verwaltung und Parlament völlig losgelöste Finanzkontrolle. Im Namen der Kommissionsmehrheit wehrten sich Antille (fdp, VS) und Weyeneth (svp, BE) gegen eine neue Gewalt im Staate. Gegen eine linke Kommissionsminderheit gab das Plenum der Initiative mit 79 zu 57 Stimmen keine Folge.

unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt

Der Bundesrat hat im Juli die Botschaft zur sogenannten Schuldenbremse auf Verfassungsebene verabschiedet. Die Schuldenbremse soll das Haushaltsziel 2001 als Steuerinstrument ersetzen. Während das Haushaltsziel 2001 die Eindämmung des strukturellen Defizits zum Ziel hatte, soll die Schuldenbremse verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Die zulässigen Ausgaben sollen je nach budgetierten Einnahmen und erwarteter Konjunkturentwicklung bemessen werden. Der Bundesrat orientierte sich in seiner Botschaft einmal mehr an einer antizyklischen Ausgabenpolitik. Der Ständerat wird sich als Erstrat in der Frühjahressession 2001 damit befassen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der Nationalrat nahm als Erstrat Kenntnis vom Finanzleitbild des Bundesrates, welches dieser im vergangenen Herbst verabschiedet hatte. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte eine zustimmende Kenntnisnahme. Gleichwohl wies sie auf die grossen Meinungsunterschiede hin. Linke Ratsmitglieder stellten die Fortführung der Sparpolitik in Frage. Mugny (gp, GE) befürchtete, die beabsichtigten Massnahmen würden Reiche noch reicher und Arme ärmer werden lassen. Er beantragte deshalb eine sozialverträgliche Überarbeitung des Leitbildes. Spielmann (pda, GE) argumentierte, dass die Schweizer Steuerquote im internationalen Vergleich ein tiefes Niveau aufweise und Steuergeschenke an die Wirtschaft daher nicht angebracht seien. Die Bürgerlichen ihrerseits drängten auf eine Senkung der Fiskalquote. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Blocher (svp, ZH) deshalb, vom Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Von Seiten der FDP und CVP wurde das Papier aber begrüsst. Loepfe (cvp, AI) lobte die Bereitschaft zu einem ausgeglichenen Haushalt und die Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, Bangerter (fdp, BE) den angestrebten aktiven Schuldenabbau und Bührer (fdp, SH) den marktwirtschaftlichen Grundtenor der bundesrätlichen Botschaft: Die Linke müsse einsehen, dass durch tiefe Steuern und durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik letztlich auch der Arbeitsmarkt profitieren werde. Mit 114 zu 50 Stimmen nahm der Nationalrat zustimmend Kenntnis vom Leitbild. Dieses fand auch bei der Finanzkommission des Ständerates positive Aufnahme. Allerdings hätte sich die Kommission laut Inderkum (cvp, UR) eine bessere Einbindung ins aussenpolitische Umfeld gewünscht. SVP-Ständerat Wenger (SH) beantragte dagegen eine neutrale Kenntnisnahme. Mit 22 zu 7 Stimmen wurde dem Kommissionsantrag entsprochen

Finanzleitbild des Bundesrates

Im Oktober präsentierte der Bundesrat sein Finanzleitbild (FLB), welches bei politischen Entscheiden der Zukunft als Referenz für eine nachhaltige Finanzpolitik dienen soll. Laut dem Bundesrat stehen der Schweizer Finanzpolitik im neuen Jahrhundert grundlegende Herausforderungen bevor. Das FLB thematisiert die Stabilisierung des Bundeshaushalts, den Neuen Finanzausgleich, die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke und die Folgen eines allfälligen EU-Beitritts. Prioritäres Ziel ist die Gewährleistung von wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum. Innerhalb der OECD soll die Schweiz eine der tiefsten Fiskal- und Staatsquoten aufweisen. Im weiteren wird die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen als Oberziel definiert, insbesondere das strukturelle Defizit soll beseitigt und die Verschuldungsquote verringert werden. Das Haushaltsziel 2001 soll durch eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse abgelöst werden. Neue Staatsaufgaben sollten nur noch kostenneutral übernommen werden. Die Steuern seien so zu gestalten, dass die Standortattraktivität erhalten und gestärkt werden kann. Schliesslich will der Bundesrat neue Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung schaffen. An einer Pressekonferenz Ende Oktober gab Bundesrat Villiger die Pläne der Landesregierung für die Neue Finanzordnung bekannt, welche im Jahr 2007 die bestehende ablösen soll. Einmal mehr wird der Bundesrat dabei versuchen, die verfassungsmässige Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten und indirekten Steuern abzuschaffen. Hingegen will er an der verfassungsmässigen Verankerung der Höchstsätze nicht rütteln. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement zudem beauftragt, sämtliche Zweckbindungen aufzulisten und deren Lockerung oder Aufhebung zu prüfen.

Finanzleitbild des Bundesrates

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Revision des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der Aufnahme von Bundesanleihen oppositionslos gut.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am «Runden Tisch» von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich (Mo. 98.3526 / 98.3525 / 98.3524) und im Asylwesen (Mo. 98.3523) forderten, fand ebenfalls Zustimmung.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Im Vorjahr hatte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes befasst. Im Berichtsjahr empfahl nun auch die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage unter einigen Abweichungen zur Annahme. Der Ständerat hielt an der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle fest und wies den Beschluss des Nationalrates, die Wählbarkeit des Direktors der EFK von drei auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren zu beschränken, zurück. Vielmehr hielt er eine unbeschränkte Amtsdauer für die angemessenere Lösung. Ausserdem beschloss er im Sinne der Gewaltentrennung auf Antrag von Schmid (cvp, AI) gegen den Entwurf des Bundesrates, das Parlament an der Wiederwahl oder Abwahl des Direktors der EFK zu beteiligen. Der Nationalrat hielt jedoch knapp mit 60 zu 57 Stimmen an der einmaligen Wiederwahl des Direktors fest. Nach erneuter Differenzbereinigung stimmten beide Räte mit 171 zu 1 respektive 44 zu 0 Stimmen der Revision in der Version des Ständerates zu.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Gemäss Vox-Analyse widerspiegelte sich die Homogenität und hohe Zustimmung zum Haushaltsziel darin, dass viele gesellschaftliche Merkmale wie Geschlecht, Schulbildung, Erwerbsgrad, berufliche Stellung, Haushaltseinkommen oder Alter in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten standen. Obwohl die Gegnerschaft vor allem den Einwand der sozialen Unverträglichkeit erhoben hatte, fiel die Ablehnung der Vorlage bei den Rentner nicht höher aus, eher im Gegenteil. Grössere Verhaltensunterschiede ergaben sich nur in sprachregionaler und parteipolitischer Hinsicht. Während das bürgerliche Lager (87%) geschlossen hinter dem Haushaltsziel stand, waren die Sympathisanten der rot-grünen Parteien skeptischer; aber auch sie stimmten mit deutlicher Mehrheit (61%) der Vorlage zu.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Zeitgerecht legte der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 vor. Dieses setzte den am runden Tisch gefundenen Konsens in der Sache und in der Form präzis um. Im Massnahmenpaket nicht enthalten waren lediglich die Kreditsperre (Behandlung zusammen mit dem Voranschlag 1999) sowie die Reingewinnablieferung der Nationalbank. Da die Datenbasis der Botschaft von tieferen Teuerungswerten ausging, fielen die Einsparungen bei den individuellen Rentenerhöhungen bei der AHV/IV geringer aus als angenommen (CHF 203 statt 300 Mio.). Ansonsten blieben die Beträge der Einsparungen in etwa gleich. Auf der Einnahmeseite kam der Bundesrat im Vergleich zu den vom Finanzministerium im Sommer skizzierten Vorschlägen dem Mittelstand etwas entgegen. Zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken schlug er folgendes vor: Die Veräusserung von Vermögenswerten, die nicht im Rahmen der blossen Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt, gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und soll entsprechend besteuert werden (14 Mio.); der Abzug von privaten Schuldzinsen wird auf den Betrag der steuerbaren Brutto-Vermögenswerte plus CHF 20'000 beschränkt (21 Mio.); der versicherbare Lohn in der zweiten Säule wird auf maximal CHF 286'560 festgelegt (15-25 Mio.); die Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a sollen weiterhin mit einer separaten Jahressteuer erfasst, hingegen nicht mehr bloss zu einem Fünftel, sondern zur Hälfte der ordentlichen Tarife, mindestens aber zum Satz von 2%, berechnet werden (49 Mio.). Ferner soll der Personalbestand bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verstärkung der Steuerkontrolle bis Ende 2001 um 100 Stellen aufgestockt werden. Bei den Sofortmassnahmen standen für den Bundesrat weniger der erwartete Ertrag aus den Mehreinnahmen im Vordergrund (im Jahr 2002: CHF 91 Mio.), sondern die Förderung der Steuergerechtigkeit. Die höhere Gewinnablieferung der Nationalbank, die u.a. die Einbussen der Kantone kompensieren soll, wurde ausserhalb des Stabilisierungsprogramms, aber doch verbindlich geregelt.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

In einer Botschaft über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes schlug der Bundesrat vor, die Kompetenz für die Aufnahme von Bundesanleihen an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zu delegieren. Gemäss Verfassung fällt diese Kompetenz in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Nach gängiger Praxis ermächtigten die eidgenössischen Räte den Bundesrat für die Dauer von jeweils einer Legislaturperiode, Anleihen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Bundes sowie der angeschlossenen Anstalten und Betriebe aufzunehmen. Da die Ermächtigungsbeschlüsse zu einem Routinegeschäft wurden, die in den Kommissionen und Räten kaum zu Diskussionen Anlass gaben, beantragte der Bundesrat, die Kompetenzdelegation ins Dauerrecht zu überführen. Die periodische Berichterstattung mit der Staatsrechnung, durch die das Parlament seine Kontrollfunktion genügend wahrnehmen könne, mache eine Befristung der Kompetenzübertragung laut Botschaft überflüssig.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes