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Der Bundesrat äusserte sich im Oktober im Finanzplan 2002-2004 optimistisch über die sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen. Die Haushaltsziele konnten durchwegs eingehalten werden. Für die Jahre 2002-2004 wurden Einnahmenüberschüsse bis zu 1,3 Mia Fr. ausgewiesen. Dennoch sei Vorsicht geboten: Die Trendwende bei den Bundesfinanzen sei primär der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung zu verdanken. Überschüsse sollten aber nach Keynes zugunsten kommender Defizite zurückgehalten werden. Der Bundesrat kritisierte daher die von der SGK-NR gestellte Forderung nach einer Abschaffung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent. Auch die Verschuldung über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte verlange eine vorsichtige Ausgabenpolitik. Der Bundesrat ging von der Annahme aus, dass die Staatsausgaben weiterhin stärker wachsen als die Wirtschaft und befürchtete daher einen leichten Anstieg der Staatsquote. Das Einnahmenwachstum wurde bei 6% jährlich angesetzt, dasjenige der Ausgaben bei 4,3%. In diesen Schätzungen wurde allerdings die Revision der Familienbesteuerung bereits berücksichtig, die der Bundesrat später aufgrund neuer Konjunkturängste zurückgestellt hat. Der Anstieg der Bundesschuld im vergangenen Jahrzehnt dürfte aber gestoppt, eventuell sogar leicht reduziert werden. Das Instrument der Schuldenbremse soll diese Entwicklung langfristig sichern. Die Finanzkommissionen beider Räte beantragten, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen. Die Fraktion der SVP wollte hingegen angesichts des hohen Ausgabenwachstums nur in ablehnendem Sinne Kenntnis nehmen. Beide Räte folgten schliesslich dem Antrag ihrer Kommissionen. Gleichzeitig überwiesen beide Kammern eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Ständerates (Mo. 00.3203). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, ein Konzept zum Schuldenabbau auszuarbeiten.

sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen hohen Ausgabenwachstums

Der Neuenburger Berberat (sp) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Schaffung einer verfassungsmässig verankerten unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Initianten braucht ein moderner Staat eine von Verwaltung und Parlament völlig losgelöste Finanzkontrolle. Im Namen der Kommissionsmehrheit wehrten sich Antille (fdp, VS) und Weyeneth (svp, BE) gegen eine neue Gewalt im Staate. Gegen eine linke Kommissionsminderheit gab das Plenum der Initiative mit 79 zu 57 Stimmen keine Folge.

unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt

Der Bundesrat hat im Juli die Botschaft zur sogenannten Schuldenbremse auf Verfassungsebene verabschiedet. Die Schuldenbremse soll das Haushaltsziel 2001 als Steuerinstrument ersetzen. Während das Haushaltsziel 2001 die Eindämmung des strukturellen Defizits zum Ziel hatte, soll die Schuldenbremse verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Die zulässigen Ausgaben sollen je nach budgetierten Einnahmen und erwarteter Konjunkturentwicklung bemessen werden. Der Bundesrat orientierte sich in seiner Botschaft einmal mehr an einer antizyklischen Ausgabenpolitik. Der Ständerat wird sich als Erstrat in der Frühjahressession 2001 damit befassen.

Schuldenbremse (BRG 00.060)
Dossier: Schuldenbremse

Der Nationalrat nahm als Erstrat Kenntnis vom Finanzleitbild des Bundesrates, welches dieser im vergangenen Herbst verabschiedet hatte. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte eine zustimmende Kenntnisnahme. Gleichwohl wies sie auf die grossen Meinungsunterschiede hin. Linke Ratsmitglieder stellten die Fortführung der Sparpolitik in Frage. Mugny (gp, GE) befürchtete, die beabsichtigten Massnahmen würden Reiche noch reicher und Arme ärmer werden lassen. Er beantragte deshalb eine sozialverträgliche Überarbeitung des Leitbildes. Spielmann (pda, GE) argumentierte, dass die Schweizer Steuerquote im internationalen Vergleich ein tiefes Niveau aufweise und Steuergeschenke an die Wirtschaft daher nicht angebracht seien. Die Bürgerlichen ihrerseits drängten auf eine Senkung der Fiskalquote. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Blocher (svp, ZH) deshalb, vom Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Von Seiten der FDP und CVP wurde das Papier aber begrüsst. Loepfe (cvp, AI) lobte die Bereitschaft zu einem ausgeglichenen Haushalt und die Unterstützung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, Bangerter (fdp, BE) den angestrebten aktiven Schuldenabbau und Bührer (fdp, SH) den marktwirtschaftlichen Grundtenor der bundesrätlichen Botschaft: Die Linke müsse einsehen, dass durch tiefe Steuern und durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik letztlich auch der Arbeitsmarkt profitieren werde. Mit 114 zu 50 Stimmen nahm der Nationalrat zustimmend Kenntnis vom Leitbild. Dieses fand auch bei der Finanzkommission des Ständerates positive Aufnahme. Allerdings hätte sich die Kommission laut Inderkum (cvp, UR) eine bessere Einbindung ins aussenpolitische Umfeld gewünscht. SVP-Ständerat Wenger (SH) beantragte dagegen eine neutrale Kenntnisnahme. Mit 22 zu 7 Stimmen wurde dem Kommissionsantrag entsprochen

Finanzleitbild des Bundesrates

Im Oktober präsentierte der Bundesrat sein Finanzleitbild (FLB), welches bei politischen Entscheiden der Zukunft als Referenz für eine nachhaltige Finanzpolitik dienen soll. Laut dem Bundesrat stehen der Schweizer Finanzpolitik im neuen Jahrhundert grundlegende Herausforderungen bevor. Das FLB thematisiert die Stabilisierung des Bundeshaushalts, den Neuen Finanzausgleich, die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen, die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke und die Folgen eines allfälligen EU-Beitritts. Prioritäres Ziel ist die Gewährleistung von wirtschaftlicher Stabilität und Wirtschaftswachstum. Innerhalb der OECD soll die Schweiz eine der tiefsten Fiskal- und Staatsquoten aufweisen. Im weiteren wird die Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen als Oberziel definiert, insbesondere das strukturelle Defizit soll beseitigt und die Verschuldungsquote verringert werden. Das Haushaltsziel 2001 soll durch eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse abgelöst werden. Neue Staatsaufgaben sollten nur noch kostenneutral übernommen werden. Die Steuern seien so zu gestalten, dass die Standortattraktivität erhalten und gestärkt werden kann. Schliesslich will der Bundesrat neue Instrumente für eine wirkungsvolle Verwaltungsführung schaffen. An einer Pressekonferenz Ende Oktober gab Bundesrat Villiger die Pläne der Landesregierung für die Neue Finanzordnung bekannt, welche im Jahr 2007 die bestehende ablösen soll. Einmal mehr wird der Bundesrat dabei versuchen, die verfassungsmässige Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten und indirekten Steuern abzuschaffen. Hingegen will er an der verfassungsmässigen Verankerung der Höchstsätze nicht rütteln. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement zudem beauftragt, sämtliche Zweckbindungen aufzulisten und deren Lockerung oder Aufhebung zu prüfen.

Finanzleitbild des Bundesrates

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Revision des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der Aufnahme von Bundesanleihen oppositionslos gut.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am «Runden Tisch» von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich (Mo. 98.3526 / 98.3525 / 98.3524) und im Asylwesen (Mo. 98.3523) forderten, fand ebenfalls Zustimmung.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Im Vorjahr hatte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes befasst. Im Berichtsjahr empfahl nun auch die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage unter einigen Abweichungen zur Annahme. Der Ständerat hielt an der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle fest und wies den Beschluss des Nationalrates, die Wählbarkeit des Direktors der EFK von drei auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren zu beschränken, zurück. Vielmehr hielt er eine unbeschränkte Amtsdauer für die angemessenere Lösung. Ausserdem beschloss er im Sinne der Gewaltentrennung auf Antrag von Schmid (cvp, AI) gegen den Entwurf des Bundesrates, das Parlament an der Wiederwahl oder Abwahl des Direktors der EFK zu beteiligen. Der Nationalrat hielt jedoch knapp mit 60 zu 57 Stimmen an der einmaligen Wiederwahl des Direktors fest. Nach erneuter Differenzbereinigung stimmten beide Räte mit 171 zu 1 respektive 44 zu 0 Stimmen der Revision in der Version des Ständerates zu.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Gemäss Vox-Analyse widerspiegelte sich die Homogenität und hohe Zustimmung zum Haushaltsziel darin, dass viele gesellschaftliche Merkmale wie Geschlecht, Schulbildung, Erwerbsgrad, berufliche Stellung, Haushaltseinkommen oder Alter in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten standen. Obwohl die Gegnerschaft vor allem den Einwand der sozialen Unverträglichkeit erhoben hatte, fiel die Ablehnung der Vorlage bei den Rentner nicht höher aus, eher im Gegenteil. Grössere Verhaltensunterschiede ergaben sich nur in sprachregionaler und parteipolitischer Hinsicht. Während das bürgerliche Lager (87%) geschlossen hinter dem Haushaltsziel stand, waren die Sympathisanten der rot-grünen Parteien skeptischer; aber auch sie stimmten mit deutlicher Mehrheit (61%) der Vorlage zu.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Zeitgerecht legte der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 vor. Dieses setzte den am runden Tisch gefundenen Konsens in der Sache und in der Form präzis um. Im Massnahmenpaket nicht enthalten waren lediglich die Kreditsperre (Behandlung zusammen mit dem Voranschlag 1999) sowie die Reingewinnablieferung der Nationalbank. Da die Datenbasis der Botschaft von tieferen Teuerungswerten ausging, fielen die Einsparungen bei den individuellen Rentenerhöhungen bei der AHV/IV geringer aus als angenommen (CHF 203 statt 300 Mio.). Ansonsten blieben die Beträge der Einsparungen in etwa gleich. Auf der Einnahmeseite kam der Bundesrat im Vergleich zu den vom Finanzministerium im Sommer skizzierten Vorschlägen dem Mittelstand etwas entgegen. Zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken schlug er folgendes vor: Die Veräusserung von Vermögenswerten, die nicht im Rahmen der blossen Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt, gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und soll entsprechend besteuert werden (14 Mio.); der Abzug von privaten Schuldzinsen wird auf den Betrag der steuerbaren Brutto-Vermögenswerte plus CHF 20'000 beschränkt (21 Mio.); der versicherbare Lohn in der zweiten Säule wird auf maximal CHF 286'560 festgelegt (15-25 Mio.); die Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a sollen weiterhin mit einer separaten Jahressteuer erfasst, hingegen nicht mehr bloss zu einem Fünftel, sondern zur Hälfte der ordentlichen Tarife, mindestens aber zum Satz von 2%, berechnet werden (49 Mio.). Ferner soll der Personalbestand bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verstärkung der Steuerkontrolle bis Ende 2001 um 100 Stellen aufgestockt werden. Bei den Sofortmassnahmen standen für den Bundesrat weniger der erwartete Ertrag aus den Mehreinnahmen im Vordergrund (im Jahr 2002: CHF 91 Mio.), sondern die Förderung der Steuergerechtigkeit. Die höhere Gewinnablieferung der Nationalbank, die u.a. die Einbussen der Kantone kompensieren soll, wurde ausserhalb des Stabilisierungsprogramms, aber doch verbindlich geregelt.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

In einer Botschaft über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes schlug der Bundesrat vor, die Kompetenz für die Aufnahme von Bundesanleihen an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zu delegieren. Gemäss Verfassung fällt diese Kompetenz in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Nach gängiger Praxis ermächtigten die eidgenössischen Räte den Bundesrat für die Dauer von jeweils einer Legislaturperiode, Anleihen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Bundes sowie der angeschlossenen Anstalten und Betriebe aufzunehmen. Da die Ermächtigungsbeschlüsse zu einem Routinegeschäft wurden, die in den Kommissionen und Räten kaum zu Diskussionen Anlass gaben, beantragte der Bundesrat, die Kompetenzdelegation ins Dauerrecht zu überführen. Die periodische Berichterstattung mit der Staatsrechnung, durch die das Parlament seine Kontrollfunktion genügend wahrnehmen könne, mache eine Befristung der Kompetenzübertragung laut Botschaft überflüssig.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

Schon wenige Tage nach der Verabschiedung des Sanierungspakets scherten zahlreiche bürgerliche Parlamentarier aus dem erzielten Kompromiss aus. Im April hatte der runde Tisch beschlossen, die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes «Wohneigentum für alle» abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag bis zum Ausgleich der Bundesfinanzen zu verzichten. Die CVP-Fraktion kritisierte das Verhalten der anderen Regierungsparteien: Die SP habe im Nationalrat trotz gegenteiligen Abmachungen zahlreiche Anträge gestellt, die SVP kämpfe prominent im Pro-Komitee der Wohneigentums-Initiative mit, und die FDP fahre eine Doppelstrategie, indem entgegen der offiziellen Parteilinie zahlreiche FDP-Parlamentarier die Initiative unterstützten. Dem Pro-Komitee traten denn auch über 70 bürgerliche National- und Ständeräte bei.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes. Umstritten war in der Finanzkommission die Erweiterung der Aufsicht auf Anstalten und Unternehmungen, an denen der Bund mit mehr als 50% beteiligt ist. Der Rat wies einen entsprechenden Antrag einer Kommissionsminderheit um Steiner (fdp, SO) zurück. Den Antrag Weyeneth (svp, BE), welcher eine Übertragung der Wahl des EFK-Direktors auf die Bundesversammlung forderte – wobei dem Bundesrat ein Vorschlagsrecht eingeräumt würde, lehnte er ebenfalls ab, um die nötige Diskretion bei der Rekrutierung möglicher Kandidaten zu gewährleisten sowie eine Verpolitisierung der Wahl zu verhindern. In der Gesamtabstimmung wurde das Finanzkontrollgesetz mit 130 zu 0 Stimmen genehmigt.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Nach einer elfjährigen Defizitperiode zeichnet sich am Planungshorizont dank konsequenter Ausrichtung des Finanzplans 2000-2002 auf das Haushaltsziel 2001 ein Einnahmenüberschuss ab. Unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 1998, der Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozents sowie der Kreditsperre sollen die Defizite von CHF 1.9 Mrd. (2000) auf CHF 0.7 Mrd. (2001) gesenkt werden; für das Jahr 2002 wird sogar ein Einnahmenüberschuss von CHF 1.1 Mrd. erwartet. Gegenüber dem Finanzplan 1999-2001 ergeben sich für 2000 und 2001 dank der beschlossenen Entlastungen Verbesserungen von jährlich gegen CHF 3 Mrd. Während die Ausgaben um CHF 1.4 Mrd. (2000) bzw. CHF 1.8 Mrd. (2001) tiefer liegen als im alten Finanzplan, wurden die Einnahmenprognosen um CHF 1.4 Mrd. bzw. CHF 0.9 Mrd. erhöht. Mit Ausnahme des Bildungs- und Forschungsbereichs nahm der Bundesrat die Ausgaben für alle wichtigen Bundesaufgaben zurück; gegenüber dem Voranschlag 1998 sollen sie real, teilweise sogar nominell eingefroren werden. Neben der Beteiligung an den EU-Programmen und der Schaffung von Fachhochschulen erfordert auch die Beseitigung von Altlasten in der Wohnbauförderung zusätzliche Mittel. Nicht steuerbar sind die Mehraufwendungen für den Schuldendienst und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Einem Rückgang der Ausgaben von durchschnittlich 0,3% pro Jahr stehen Mehreinnahmen von 4,7% gegenüber. Wachstumsträger sind in erster Linie die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer, die vom Konjunkturaufschwung profitieren. Bei den Eingängen aus der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben sind die Unsicherheiten gross. Insgesamt liegen dem Finanzplan optimistische Annahmen zugrunde: es wird mit einer weiteren Konsolidierung des Konjunkturaufschwungs sowie einem stetigen Rückgang der Arbeitslosigkeit bis auf 100'000 Arbeitslose im Jahr 2002 gerechnet.

Finanzplan 2000-2002

Das Stabilisierungsprogramm 98 wurde in der Wintersession vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Es lagen ein Nichteintretens- (Spielmann, pda, GE) sowie drei Rückweisungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der LdU bemängelte in erster Linie die Institution des runden Tisches, welcher jeglicher demokratischen Legitimation entbehre, die Grüne Fraktion wollte den Bundesrat beauftragen, bei der Landwirtschaft jährlich CHF 100 Mio. zu sparen und ungerechtfertigte Steuerlücken im Umfang von mindestens CHF 150 Mio. zu schliessen. In der Eintretensdebatte, in welcher sich über dreissig Einzelredner zu Wort meldeten, empfahlen zwar alle grossen Parteien Eintreten, taten dies hingegen ohne grosse Begeisterung. In zügigem Tempo ging die Detailberatung der Änderungen der 13 Gesetzesvorlagen über die Bühne, da das Ratsbüro mit knapper Bekräftigung des Nationalrates bestimmt hatte, Einzelanträge im schriftlichen Verfahren zu behandeln und nur Antragsteller von Minderheitsanträgen ans Rednerpult zu lassen. Mit Ausnahme von Kommissionsmitglied Fasel (csp, FR) von der grünen Fraktion war man schon im Vorfeld übereingekommen, auf solche zu verzichten, um das Sanierungspaket nicht zu gefährden. Die zwei Dutzend Einzelanträge ausschliesslich von linker und grüner Seite wurden allesamt im Verhältnis von 2 zu 1 abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung ohne Änderung gegenüber dem Kommissionsentwurf mit 124 zu 26 Stimmen verabschiedet.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Der Konsens über die Sanierung der Bundesfinanzen drohte während den Kommissionsberatungen mehrmals zu scheitern. Yves Christen (fdp, VD) wurde explizit als Moderator an die Spitze der vorberatenden 25-köpfigen Spezialkommission des Nationalrates berufen. Während der Sparbetrag der Kantone, die Sparvorgabe der SBB, die Einsparungen bei Armee und Zivilschutz sowie die Leistungsanpassungen bei der ALV die Zustimmung der Kommission fanden, wurde bis zuletzt über die Bereiche AHV/IV und Steuergerechtigkeit gerungen. Als Kompromissvorschlag verzichteten die Bürgerlichen auf die Verschiebung der Anpassung der AHV/IV-Renten 2001 auf das Jahr 2002 (die Indexierung der Renten soll im Rahmen der 11. AHV-Revision geregelt werden) sowie auf die Ausdehnung des Anpassungsrhythmus von 2 auf 3 Jahre, während die Linke eine höhere Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a fallen liess. Zusätzlich wurde die Alterslimite für eine Kapitalversicherung mit Einmalprämie von 60 auf 65 Jahren erhöht, auf eine Begrenzung des versicherbaren Einkommens bei der 2. Säule – abgesehen vom Einkauf – verzichtet und der Schuldzinsabzug nicht auf CHF 20'000, sondern auf CHF 50'000 begrenzt. Um den runden Tisch nicht zum Tischlein verkommen zu lassen, mussten die Ausfälle bei der AHV/IV (203 Mio.) und die Mindereinnahmen bei den Steuerschlupflöchern (20 statt 91 Mio.) kompensiert werden. Die Kommission einigte sich schliesslich darauf, den Bundesrat mit einer Motion zu verpflichten, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal CHF 1 Mrd. zu reduzieren (Einsparungen von 406 Mio.). Sie verabschiedete die Vorlage mit 20 zu einer Stimme; die Kommissionsmitglieder der vier Regierungsparteien sowie der LPS sicherten schriftlich zu, im Plenum keine Minderheitsanträge zu stellen.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Nachdem mehrere parlamentarische Vorstösse als Folge der Missstände bei der Pensionskasse des Bundes eine Überprüfung der Finanzaufsicht verlangt hatten, schlug der Bundesrat in einer Gesetzesvorlage Massnahmen zur Stärkung und grösseren Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vor. Am Konzept der Finanzaufsicht mit einer parlamentarischen Finanzdelegation und einem dem Parlament wie der Regierung dienenden Fachorgan, der EFK, wollte er allerdings festhalten. Eine Unterstellung der EFK unter das Parlament lehnte der Bundesrat ab, weil dies zu einer Gewichtsverschiebung zugunsten der parlamentarischen Kontrolle führen würde. Ferner sprach er sich gegen die Schaffung eines von Regierung und Parlament unabhängigen Rechnungshofes nach ausländischem Vorbild aus. Die neue Regelung hält im ersten Artikel fest, dass die Finanzkontrolle als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes «nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet ist»; nach bisheriger Regelung galt, dass sie der Bundesversammlung und dem Bundesrat «dient». Stärker als bisher wird der Bundesrat in die Pflicht genommen, Beanstandungen und Empfehlungen der Revisionsstelle umzusetzen bzw. den Vollzug zu überwachen. Bei besonderen Vorkommnissen ist neben dem zuständigen Departementschef auch die Finanzdelegation zu informieren. Die EFK soll einzelne Berichte separat publizieren und ihren eigenen Jahresbericht veröffentlichen können. Bei der personellen Ausstattung erhält die EFK gemäss Gesetzesentwurf ein direktes Mitspracherecht. Die Wahl des Direktors durch den Bundesrat muss neu vom Parlament bestätigt werden; gleichzeitig wird die unabhängige Position des Direktors gestärkt, indem er auf eine (zweimal verlängerbare) Amtsdauer von sechs Jahren ernannt wird.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 98.041)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen

Parteien und Verbände reagierten mit Misstrauen auf das definitive Stabilisierungsprogramm. Noch vor den Beratungen im Parlament wurde ein Teil des Konsenses offen in Frage gestellt; Hauptkritikpunkt waren die vorgesehenen Mehreinnahmen. SP und Gewerkschaften pochten auf Zusatzeinnahmen von CHF 150 Mio. und waren enttäuscht, dass die grössten Steuerschlupflöcher nicht konsequent geschlossen worden seien. Umgekehrter Ansicht waren die bürgerlichen Parteien, die dem Bundesrat vorhielten, er sei über die gefassten Beschlüsse hinausgegangen und belaste den Mittelstand übermässig. Am vehementesten kritisierten sie die Vorschläge zur höheren Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a, da dies nicht eine Missbrauchsbekämpfung sei, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Unmut über die Beschlüsse des runden Tisches herrschte im Verteidigungsdepartement (VBS), das mit gut einem Viertel der Budgetreduktionen die Hauptlast übernehmen musste. Hohe VBS-Beamte meldeten staatspolitische Bedenken an, weil die Beschlüsse unter Abwesenheit ihres Departementsvorstehers Ogi gefällt worden waren. Der Bundesrat kam dem VBS-Vorsteher und den protestierenden Armeekreisen insofern entgegen, dass er versprach, das VBS-Budget bis 2001 nicht weiter zu kürzen und dem Departement ein Globalbudget mit einem Kostendach von CHF 12.9 Mrd. für die Jahre 1999 bis 2001 zur Verfügung zu stellen, womit dem VBS eine grosse finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht würde. Ferner sollten die Kosten des Sozialplanes bei einem allfälligen Stellenabbau als Folge des Spardrucks dem allgemeinen Budget angelastet und das VBS-Budget bei Übernahme neuer Aufgaben entsprechend aufgestockt werden. Insgesamt übernahm der Bundesrat das gesamte, mühsam ausgehandelte Sparprogramm im Wissen, dass ein Ausscheren in einzelnen Punkten den gesamten Kompromiss gefährden würde. In der Folge beauftragte er das Finanzdepartement, bis im Herbst eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Entrüstung im VBS über die Beschlüsse des runden Tisches

Der Budgetkompromiss, der als Durchbruch im Kampf gegen das Schuldenloch gefeiert wurde, geriet von links und von rechts bald unter Beschuss. Die erste Bewährungsprobe für den Zusammenhalt des runden Tisches erfolgte noch am gleichen Tag, als SP und Gewerkschaften am Nein zum Haushaltsziel 2001 festhielten. Ihrer Meinung nach bildeten Haushaltsziel und Beschluss des runden Tisches zwei von einander getrennte Vorlagen. Die SVP liess verlauten, die Defizite sollten mit Einsparungen ohne Zusatzeinnahmen saniert werden. Unter den Kantonen bestanden ebenfalls unterschiedliche Ansichten, wo die CHF 500 Mio. an gekürzten Bundesbeiträgen eingespart werden sollten. Einig war man sich über die Kürzungen beim öffentlichen Verkehr, im Bildungsbereich und beim Straf- und Massnahmenvollzug (350 Mio.). Für die verbleibenden CHF 150 Mio. wurden drei Varianten geprüft: eine höhere Beteiligung der Kantone an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV/IV und eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV). Während sich die Westschweizer Kantone gegen Kürzungen der Krankenkassenbeiträge wehrten, sprachen sich finanzstarke Deutschschweizer Kantone gegen Kürzungen im AHV/IV-Bereich aus. Die Konferenz der Kantonsregierungen stimmte schliesslich der Variante AHV/IV zu, nachdem in einer ersten Abstimmung die Variante Krankenkasse knapp das erforderliche qualifizierte Mehr von 18 Stimmen um deren zwei verfehlt hatte.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 71% und der Zustimmung aller Kantone wurde das Haushaltsziel 2001 deutlicher als erwartet angenommen. Am klarsten stimmte der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Ja-Anteil von 81,1% zu, gefolgt von den Kantonen Glarus (78,1%), Zug (78,0%), St.Gallen (77,1%) und Nidwalden (77,0%). Am knappsten war die Annahme der Vorlage mit einem Unterschied von lediglich 590 Stimmen im Kanton Jura (52,1%). In der Romandie (61%) und in der italienischsprachigen Schweiz (62%) fiel die Zustimmung generell weniger deutlicher aus als in der Deutschschweiz (74%), was nicht zuletzt auf die schwierigere Wirtschaftslage zurückgeführt wurde. Das Ergebnis war für Finanzminister Villiger ein persönlicher Erfolg, nachdem er sich für die Vorlage besonders intensiv eingesetzt hatte. Die bürgerliche Seite zeigte sich mit dem deutlichen Verdikt des Volkes zufrieden. Nach Ansicht von CVP-Präsident Durrer habe das Volk einer Finanzpolitik zu Lasten kommender Generationen eine deutliche Absage erteilt. FDP-Präsident Steinegger interpretierte das Abstimmungsergebnis als eindeutige Legitimation, die Bundesfinanzen in Ordnung zu bringen, insbesondere auf der Ausgabenseite. Für die SVP war klar, dass das Volk genug habe von der Schuldenwirtschaft; beim Sparen gebe es in Zukunft keine Tabu-Bereiche mehr. Die SP als eigentliche Verliererin des Abstimmungskampfes forderte die Umsetzung der Versprechen am runden Tisch und verlangte, dass zur Sanierung des Bundeshaushaltes keine einseitigen Sparübungen zu Lasten der Sozialwerke gemacht werden dürften. Enttäuscht zeigte sich auch die Grüne Partei, die dem Bundesrat vorwarf, die Bevölkerung getäuscht zu haben, indem er eine Lösung der Finanzprobleme ohne Mehreinnahmen als möglich erscheinen liess.


Abstimmung vom 7. Juni 1998

Beteiligung: 40,9%
Ja: 1 280 329 (70,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 530 486 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
— Ja: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Angestelltenverbände, Bauernverband.
— Nein: SP, GP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Der Schuldenberg des Bundes hat sich seit Beginn der 1990er Jahre mehr als verdoppelt und erreichte im Mai die CHF 100 Mrd. Marke; allein zur Deckung der Schuldzinsen gab der Bund 1998 CHF 3.4 Mrd. aus. Mit dem Verfassungsartikel (Art. 24 BV) zum «Haushaltsziel 2001» sollten Bundesrat und Parlament auf einen verbindlichen Kurs für die Gesundung der öffentlichen Finanzen verpflichtet werden. Ziel der Übergangsbestimmung in der Verfassung war es, den Rechnungsausgleich bis ins Jahr 2001 durchzusetzen. Der Fahrplan sah eine schrittweise Reduktion des Defizits (1999: 5 Mrd.; 2000: 2.5 Mrd.) auf maximal eine Milliarde Franken bzw. 2% der Einnahmen im Jahr 2001 vor. Würde das Ziel verfehlt, müsste der Bundesrat den beiden Räten ein Sparpaket vorlegen, deren Prioritäten das Parlament zwar verschieben könnte, an dessen Sparvorgabe es jedoch gebunden wäre. Linke und Gewerkschaften standen zwar hinter dem Kompromiss des runden Tisches (vgl. weiter unten), hielten die Abstimmungsvorlage jedoch für überflüssig und sozialpolitisch unverträglich. Sie befürchteten, dass sich die bürgerliche Seite mit einem Ja zum Haushaltsziel vom Konsens verabschieden und Sparmassnahmen unter Verzicht zusätzlicher Einnahmen insbesondere bei den Sozialwerken durchsetzen würde. Darüber hinaus bemängelten sie, der Verfassungsartikel würge den Konjunkturaufschwung ab und delegiere die Budgethoheit, eine der wichtigsten Kompetenzen des Parlamentes, teilweise an den Bundesrat. Das Schweizerische Komitee «Ja zum Haushaltsziel 2001» warf der Linken inkonsequentes und politisch nicht verantwortbares Verhalten vor. Die bürgerliche Seite fühlte sich zusätzlich von einem Inserat der SP mit dem Schlagwort «Nein zu diesem Sparbetrug» provoziert. Darin wurde Altbundesrat Otto Stich (sp) zitiert, das Parlament schlage dem Schweizer Volk mit dem Haushaltsziel «eine grundlegend falsche Massnahme» vor. Das Pro-Komitee empfand die Einmischung des früheren Finanzminister in die Abstimmungsdebatte als «hinterhältig» und «schlechtem politischen Stil» entsprechend. Auch Finanzminister Villiger zeigte sich von dieser Attacke seines ehemaligen Bundesratskollegen überrascht.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

An der Schlussitzung der Konsensgespräche am runden Tisch wurde eine gemeinsame Formel gefunden, wie das Bundesdefizit unter Berücksichtigung der Konjunkturlage schrittweise bis ins Jahr 2001 auf CHF 1 Mrd. reduziert werden soll. Nach insgesamt vier Runden und einem abschliessenden Verhandlungsmarathon von neun Stunden einigten sich Parteien, Sozialpartner sowie der Finanzausschuss des Bundesrates (Finanzminister Villiger, Sozialministerin Dreifuss, Justizminister Koller) auf ein Kompromisspaket, das durch die Schliessung von Steuerschlupflöchern neben Einsparungen von rund CHF 2 Mrd. auch Mehreinnahmen von rund CHF 150 Mio. bringen solle. Unverändert gegenüber den bundesrätlichen Vorschlägen blieben die Einsparungen bei der SBB (200 Mio.) und bei den Bundessubventionen an die Kantone (500 Mio.). Auch im Bereich AHV/IV wurden die Vorgaben übernommen, wodurch die Renten erst nach drei Jahren angepasst werden (ausser wenn die Teuerung grösser als 4% ist) und die 2001 fällige Rentenanpassung um ein Jahr verschoben wird (300 Mio.). Ferner soll in der IV ein ärztlicher Dienst mit Untersuchungskompetenz Missbrauch verhindern. In anderen Bereichen erreichte die Linke zahlreiche Zugeständnisse: so verzichtet der Bund auf massive Eingriffe in die Arbeitslosenversicherung (180 Mio. statt 200 bis 500 Mio.), verschonte sensible Bereiche wie die Asylpolitik, Bildung und Forschung von der Kreditsperre (inklusive Landwirtschaft 170 Mio. statt 300 bis 500 Mio.) und erhöht die Einsparungen beim Militär und Zivilschutz von CHF 400 Mio. auf 560 Mio. Gleichzeitig wurde vereinbart, Steuerschlupflöcher im Börsen- und Versicherungsgeschäft ebenfalls im Rahmen des Stabilisierungsprogramm 98 zu stopfen. Alle Teilnehmenden verpflichteten sich, sich für die Realisierung des Stabilisierungsprogramm 98 einzusetzen und Vorstösse für neue Steuerausfälle abzulehnen. Um zu verhindern, dass einzelne Teile aus dem Sparprogramm herausgelöst werden, soll es zu einem Gesamtpaket geschnürt werden.

Verhandlungen am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 98
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

Die liberale Fraktion beklagte in einer Motion den Mangel an Möglichkeiten, das Bundesdefizit wirklich zu reduzieren, da ein Grossteil der Ausgaben gesetzlich gebunden sind. Sie beauftragte den Bundesrat, Erlasse in seinem Kompetenzbereich zu ändern und dem Parlament Vorschläge zu Gesetzesrevisionen zu unterbreiten, die es erlauben, die Ausgaben um insgesamt CHF 2 Mrd. zu senken. Der Nationalrat überwies die Motion als Postulat.

Motion der liberalen Fraktion für mehr Möglichkeiten zur Reduktion des Haushaltsdefizits

Mitte Januar trafen sich erstmals Vertreter der Kantone, der Regierungsparteien, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften mit Finanzminister Villiger, um über das vom Bundesrat im Dezember 1997 präsentierte Stabilisierungsprogramm 98 zu beraten. Mit dem Stabilisierungsprogramm 98 soll der Bundeshaushalt bis ins Jahr 2001 um CHF 2 Mrd. entlastet werden. Schon vor Beginn der Gespräche am runden Tisch war klar, dass das Erreichen eines Konsenses ein äusserst schwieriges Unterfangen sein würde. Bereits das Ziel, den Haushalt bis ins Jahr 2001 auszugleichen, war umstritten. Während die Bürgerlichen die bundesrätlichen Vorgaben unterstützten, und die SVP eine noch raschere Sanierung verlangte, sprach die SP von Sparhysterie, die den konjunkturellen Aufschwung gefährde, und forderte eine Sanierung auf das Jahr 2004. Hauptstreitpunkt waren die vorgesehenen Sparmassnahmen im Sozialbereich. Der Bundesrat wollte mit einer verzögerten Teuerungsanpassung bei den AHV-Renten CHF 220 Mio. sowie mit Leistungskürzungen bei der ALV CHF 200 Mio. bis 500 Mio. einsparen. Dies lehnte die SP ab, weil damit die von der Krise am härtesten Betroffenen nochmals getroffen würden. CVP und FDP waren einverstanden mit den Kürzungen; die SVP verlangte bei der ALV einen radikaleren Leistungsabbau um mindestens CHF 500 Mio., bei der AHV hingegen gesellten sie sich zur SP und wollten auf Kürzungen der Renten verzichten. Heftig gerungen wurde ferner um die Abstriche im Verkehrsbereich. Die jährlichen Einsparungen von CHF 200 Mio. bei der SBB und die Kürzungen der Bundesbeiträge an die Kantone beim Regionalverkehr waren für die SP unakzeptierbar. Sie forderte statt dessen Einsparungen bei Neuinvestitionen im Strassenverkehr. Begrüsst wurden die Einsparungen auf Seiten der Bürgerlichen, bei der CVP allerdings mit der Einschränkung, dass die Kantone selber entscheiden könnten, wo sie die CHF 500 Mio. einsparen wollten. Einfacher war die Konsenssuche bei der Landesverteidigung. Die SVP sah ein Sparpotential von CHF 180 Mio., die FDP 150 Mio., die CVP 500 Mio. und die SP eines von 2 Mrd. Zu einem Tauziehen kam es hingegen bezüglich zusätzlichen Einnahmequellen. Während SP, FDP und CVP mit dem Bundesrat einig gingen, das dritte Lohnprozent für die ALV weiterzuführen und den Plafond für das zweite Lohnprozent zu erhöhen (CHF 2.1 Mrd.), war die Bereitschaft auf bürgerlicher Seite zur Erschliessung weiterer Einnahmequellen klein. Die SVP wendete sich ausser beim zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent für die AHV/IV generell gegen zusätzliche Steuern, für CVP und FDP kamen neue Abgaben nur in Frage, wenn der Börsenstempel abgeschafft würde und somit beträchtliche Steuerausfälle kompensiert werden müssten. Die SP schliesslich forderte, dass die Haushaltssanierung durch Einsparungen und durch Mehreinnahmen (Kapitalgewinnsteuer, neue Anlagepolitik der SNB je CHF 1 Mrd.) erreicht wird.

Verhandlungen am runden Tisch zum Stabilisierungsprogramm 98
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998