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In der Wintersession nahm der Ständerat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2014 auf. Die kleine Kammer genehmigte die Budgetvorlage des Bundesrates einstimmig ohne daran eine einzige Änderung vorgenommen zu haben. Der Nationalrat zeigte sich dagegen weit weniger kulant. Auf Initiative der bürgerlichen Ratsmehrheit beschlossen die Volksvertreter, im Voranschlag globale Kürzungen im Betrag von 200 Millionen Franken. 150 Millionen sollten beim Sach- und Betriebsaufwand und 50 Millionen beim Bundespersonal eingespart werden. Diese Beträge entsprachen 3,4% bzw. 0,9% der jeweiligen Kostenpositionen. Darüber hinaus nahm der Nationalrat einen Vorstoss an, der nach dem Nein zur Volksabstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette Einsparungen im Strassenbereich von 89 Millionen beantragte. Weitere Sparvorschläge blieben chancenlos. Hingegen sprach sich die grosse Kammer für eine Budgeterhöhung von 70 auf 78 Millionen Franken zu Gunsten des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“ aus. Mit diesem Subventionsmechanismus wurden verarbeitete Nahrungsmittelprodukte, die Schweizer Rohstoffe enthielten, finanziell unterstützt, damit die preislichen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem angrenzenden Ausland ausgeglichen werden konnten. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das modifizierte Budget mit grosser Mehrheit an. Einzig die Abgeordneten der SP und der Grünen verweigerten die Zustimmung, da sie die Kürzungen von 200 Millionen Franken nicht goutierten. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinen Entscheiden fest und verwarf sämtliche vom Nationalrat beschlossenen Änderungen. Dieser verzichtete in der Folge auf die Einsparungen von 50 Millionen Franken beim Bundespersonal, womit er auf die Linie des Ständerates einschwenkte. Die grosse Kammer bestand jedoch weiterhin auf ihrem Kürzungsvorschlag von 150 Millionen Franken in Bezug auf den Sach- und Betriebsaufwand. Somit musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Gemäss dem ausgehandelten Kompromissvorschlag sollte auf die lineare Kürzung von 150 Millionen Franken verzichtet und gleichzeitig der Erhöhung der Exportsubventionen um 8 Millionen Franken für die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte („Schoggi-Gesetz“) zugestimmt werden. Als Erstrat stimmte der Ständerat dieser Lösung zu. Der Nationalrat lehnte den Kompromiss jedoch knapp mit 95 gegen 93 Stimmen ab. Nach dem Parlamentsgesetz galt bei Uneinigkeit in Budgetfragen pro Ausgabenposition der jeweils tiefere Betrag. Somit trat die Einsparung beim Sach- und Betriebsaufwand in Kraft, nicht jedoch die Aufstockung der Mittel im Zusammenhang mit dem „Schoggi-Gesetz“. Dadurch resultierte für 2014 ein budgetierter Überschuss von 121 Millionen Franken.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Ende Jahr wurde in der Presse eine Aufstellung der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die Bundessubventionen publiziert. Im Jahre 2012 verteilte die Verwaltung 35 Milliarden Franken. Davon wurden rund 10 Milliarden Franken direkt an die Kantone verteilt. Mit 3'183 Franken pro Kopf erhielt der Kanton Graubünden am meisten Subventionen pro Kopf. Am wenigsten bezog der Kanton Aargau (817 Franken pro Kopf). (Siehe auch hier)

Bundessubventionen

In seinem im November 2013 erschienenen Bericht zog der Bundesrat ein positives Fazit nach einem «Jahrzehnt der Praxis» der Schuldenbremse: Ihre Verankerung in der Bundesverfassung verleihe ihr eine hohe Verbindlichkeit und sie verfüge über eine hohe Akzeptanz. Seit ihrer Einführung habe sich der Bundeshaushalt positiv entwickelt, die Schulden hätten zwischen ihrem Höchststand 2005 und 2012 um CHF 18 Mrd. auf CHF 112 Mrd. reduziert werden können und sie ermögliche eine antizyklische Finanzpolitik. Der Bericht fand keinen Anlass zu Änderungen, zumal auch der Konjunkturfaktor realistisch sei und die Investitionen langfristig stabil seien. Der Bundesrat verwies jedoch auch auf die vorteilhaften äusseren Bedingungen in den letzten Jahren, welche die Einhaltung der Schuldenbremse vereinfacht hätten.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat in der Sommersession 2014 das Postulat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 ab.

Bericht über die Schuldenbremse (Po. 10.4022)
Dossier: Schuldenbremse

Der Bundesrat erfüllte den Auftrag des Postulats Fischer (glp, LU) für «bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung» im Rahmen seines Berichts zum Postulat Graber (svp, BE; Po. 10.4022). Eine Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung bei der Schuldenbremse würde einen Wechsel bei der Zielgrösse von den Bruttoschulden zum Eigenkapital mit sich bringen. Dadurch würden Neuinvestitionen, die erst verzögert in die Erfolgsrechnung Eingang finden, gegenüber Konsumausgaben privilegiert. Die Änderung käme somit einer Lockerung der Schuldenbremse gleich. Ein Einbezug der Sonderrechnungen in der Schuldenbremse würde zwar die Transparenz der Rechnungslegung erhöhen, aber Probleme im Umgang mit Investitionsspitzen nach sich ziehen – mit der aktuellen Regelung sind diese weniger problematisch, da die Ausgaben der Fonds nicht der Schuldenbremse unterstehen.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat das Postulat in der Sommersession 2015 ab.

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (Po. 12.3552)
Dossier: Schuldenbremse

Die Möglichkeit einer zweckgebundenen Verwendung von Kreditresten für spätere Konjunkturpakete wollte Martin Landolt (bdp, GL) mit seinem Postulat prüfen lassen. Dies tat der Bundesrat im Rahmen seines Berichts zum Postulat Graber (svp, BE; Po. 10.4022). Dabei stellte er fest, dass ein solches Vorhaben neben dem Ausgleichskonto und dem Amortisationskonto ein neues Konto für Konjunkturpakete notwendig machen würde, was wiederum neue Regeln zur Konkurrenz dieser Konten nach sich ziehen würde. Zudem müsste bei der Schuldenbremse eine zweite Kategorie ausserordentlicher Ausgaben geschaffen werden. Neue Regeln bei der Schuldenbremse würden aber Einbussen bei Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit mit sich bringen und womöglich zu einem weniger haushälterischen Umgang mit den Finanzen führen, kritisierte der Bundesrat im Bericht.
National- und Ständerat erachteten das Postulat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat als erfüllt und schrieben es in der Sommersession 2015 ab. Der Nationalrat sprach sich dabei mit 132 zu 55 Stimmen gegen einen Minderheitsantrag Hadorn (sp, SO) auf Nichtabschreiben aus.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2014 wies bei Einnahmen und Ausgaben von je 66,0 Milliarden Franken ein Defizit von rund 30 Millionen Franken aus. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten problemlos eingehalten werden. Aufgrund der anhaltenden Unterauslastung der Schweizer Wirtschaft liess die Schuldenbremse für das Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von 66,3 Milliarden zu. Somit resultierte ein struktureller Überschuss von rund 300 Millionen Franken.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

In der Wintersession nahm der Nationalrat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2013 auf. Die grosse Kammer erhöhte das budgetierte Defizit auf rund 497 Millionen Franken. Eine Aufstockung beschloss der Nationalrat im Rahmen der Bildungs- und Forschungskredite (BFI). Den Universitäten (17 Millionen), der ETH (32 Millionen) und der Berufsbildung (6,9 Millionen) sollten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Landwirtschaft wollten die Volksvertreter die Bundessubventionen um 60 Millionen Franken erhöhen. Während die Hälfte dieses Betrages für eine Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen geplant war, wurden je 15 Millionen an die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (sogenanntes „Schoggigesetz“) und an Beihilfen für die Weinbauern gesprochen. Zudem sprach sich der Nationalrat für Mehrausgaben im Bereich des Tourismus aus. Mit einer Erhöhung des Budgets der Marketingorganisation Schweiz Tourismus um 12 Millionen Franken sollte die Erschliessung neuer Märkte gefördert werden. Des Weiteren bewilligte der Nationalrat Zusatzkredite für die Grenzwache, die Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Untersuchung des Skandals um das IT-Projekt Insieme. In der Gesamtabstimmung wurde das Budget mit 157 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete ohne Gegenstimmen einen Voranschlag, der ein Defizit von 425 Millionen Franken aufwies. Gegenüber der Fassung des Nationalrats beantragte die kleine Kammer ein um 72 Millionen Franken tieferes Ausgabenniveau. Diese Differenz kam dadurch zu Stande, dass der Ständerat die Kredite zu Gunsten der Landwirtschaft (60 Millionen) und des Tourismus (12 Millionen) nicht mittragen wollte. Da die beiden Räte in der Folge an ihren jeweiligen Positionen festhielten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Dabei wurden die Ausgaben für die Landwirtschaft um 25 Millionen Franken erhöht, wobei die Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt wurden und die Weinwirtschaft einen Zuschuss von 10 Millionen Franken erhielt. Somit resultierte ein budgetiertes Defizit von 450 Millionen Franken. Die Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz fiel in den beiden Räten knapp aus. Im Nationalrat wurde die Kompromisslösung mit 96 zu 87 Stimmen und im Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen angenommen.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Der Nationalrat überwies in der Herbstsession ein Postulat Fischer (glp, LU), das sich auf die Berechnungsgrundlage der Schuldenbremse bezog. Aufgrund dieses Entscheids hatte der Bundesrat der Frage nachzugehen, ob an Stelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung herangezogen werden sollte.

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (Po. 12.3552)
Dossier: Schuldenbremse

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2013 sah bei Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 64,9 Milliarden Franken ein Defizit von 360 Millionen Franken vor. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums einen Fehlbetrag von 500 Millionen Franken erlaubten. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurden die ordentlichen Einnahmen um 0,6% höher veranschlagt. Dieses Wachstum von rund 400 Millionen Franken wurde getragen von der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz dazu wurden bei den Stempelabgaben rückläufige Einnahmen budgetiert. Die veranschlagten Ausgaben lagen um 1,1% höher als im Budget 2012. Dieses erwartete Wachstum von rund 700 Millionen Franken wurde mit der tiefen Inflation begründet, die insbesondere bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen das Ausgabenwachstum bremste und in anderen Bereichen eine reale Ausweitung der Leistungen ermöglichte, ohne dass die nominalen Beträge erhöht werden mussten. Zudem konnten in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und Verkehr die vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben realisiert werden. Überdies erntete der Bund die Früchte des Schuldenabbaus der vergangenen Jahre und profitierte vom historisch tiefen Zinsniveau.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Der Ende Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2012 zeigte ein ausgeglichenes Finanzergebnis. Einnahmen und Ausgaben hielten sich mit je 64,1 Milliarden Franken die Waage. Dies war insofern bemerkenswert, als ein Anstieg der Ausgaben in den Bereichen der sozialen Wohlfahrt, der Entwicklungshilfe, der Bildung und des Verkehrs sowie Mindereinnahmen aufgrund von Steuerreformen (Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und Ausgleich der kalten Progression) erwartet wurden. Zusätzlich zu den ordentlichen Einnahmen budgetierte der Bundesrat einen ausserordentlichen Ertrag von 634 Millionen Franken aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen, was in der Erfolgsrechnung zu einem Überschuss in der Höhe dieses Betrags führte. Die Vorgaben der Schuldenbremse hielt der Bund mühelos ein.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden verschiedene Kürzungs- und Aufstockungsanträge abgelehnt. So fanden im Nationalrat die Kürzungsanträge aus der SVP-Fraktion keine Mehrheiten, die im Asylwesen, bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den internationalen Organisationen Einsparungen forderten. Hingegen sprach sich der Nationalrat in der ersten Beratung für Kürzungen beim Bundespersonal und –betrieb im Umfang von 300 Millionen Franken aus. Der Ständerat weigerte sich jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen standhaft, der grossen Kammer zu folgen. Daher verzichtete der Nationalrat daraufhin auf Einsparungen von 150 Millionen Franken bei den Personalkosten, von 100 Millionen Franken beim Betriebsaufwand sowie von 50 Millionen Franken beim Beratungsaufwand des Bundes. Die Vorlage konnte allerdings erst nach Einberufung einer Einigungskonferenz bereinigt werden. Dies lag daran, dass die beiden Räte bezüglich zusätzlicher Gelder zu Gunsten der Landwirtschaft auf ihren jeweiligen Positionen beharrten. Während sich der Nationalrat für eine Aufstockung der Direktzahlungen von 20 Millionen Franken an freiwillige Programme für die Ökologie und den Tierschutz aussprach, wollte der Ständerat die Verkäsungszulage um 29 Millionen Franken erhöhen. Schliesslich konnte sich der Ständerat durchsetzen. Mit der Erhöhung der Verkäsungszulage wurde verhindert, dass die Milchbauern als Folge der steigenden Überproduktion pro Betrieb weniger Subventionen erhielten. Die Verkäsungszulage stellte denn auch die grösste Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates dar.

Voranschlag 2012 (BRG 11.041)

Im Nationalrat fand in der Herbstsession ein Postulat Landolt (bdp, GL) bezüglich einer antizyklischen Finanzpolitik des Bundes eine Mehrheit. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zu prüfen, wodurch eine zweckgebundene Verwendung noch nicht ausgegebener Mittel in späteren Konjunkturpaketen ermöglicht werden sollte.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Bund, Kantone und Gemeinden haben die Rezession insgesamt relativ gut überstanden. Wie erwartet zeigte sich bei den Sozialversicherungen die verzögerte Wirkung der Rezession in einem Defizit von fast 3 Mia Fr. Für die Zukunft rechnete die Finanzstatistik mit einer leichten Verbesserung der Rechnungsergebnisse bei den Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen. Diese vermögen die beim Bund sich abzeichnenden Defizite im Jahr 2011 mehr als zu kompensieren, wodurch sich für den gesamten Staatssektor ein Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr). Weiter wird eine Reduktion der Bruttoschuldenquote erwartet. Sie wird für das Jahr 2011 mit 36,9% ausgewiesen und somit wiederum weniger als 40% des BIP betragen.

Bund, Kantone und Gemeinden Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr)

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2011 sah bei veranschlagten Ausgaben von 62,5 Mia Fr. und Einnahmen von 61,9 Mia Fr. ein Defizit von 600 Mio Fr. vor. Die Ausgaben nehmen um 3,3% zu während die Einnahmen um knapp 4% steigen. Dabei werden auch 2011 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt (+8,8%) sowie für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung (+3,3%) wachsen. Die Ausgaben der Entwicklungshilfe sollen um durchschnittlich 7,2% wachsen, dies entspricht dem längerfristigen Ziel, diese Ausgaben auf 0,5% des Bruttonationalproduktes anzuheben. Die übrigen Budgetposten, beispielsweise Landesverteidigung (+0,5%) oder Verkehr (+0,2%), weisen nur leichte Steigerungsraten auf. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit deutlich besseren Aussichten als noch vor einem Jahr. Das im Voranschlag 2011 budgetierte Defizit im ordentlichen Haushalt von 600 Mio Fr. ist um rund 3,5 Mia Fr. kleiner als im Finanzplan 2011-2013 ausgewiesen. Insgesamt zeugt der Voranschlag 2011 von einer Rückkehr zur Normalität, in wirtschaftlicher wie auch finanzpolitischer Sicht. Dazu haben vor allem zwei Faktoren beigetragen: Einnahmeseitig haben sich die günstigeren Konjunkturaussichten positiv ausgewirkt. Ausgabeseitig führt das vom Bundesrat beantragte Konsolidierungsprogramm zur Entlastung in der Grössenordnung von 1,5 Mia Fr. pro Jahr.

Der Nationalrat hatte in der Budgetdebatte zuerst über einen Rückweisungsantrag von Peter Föhn (svp, SZ) zu befinden. Dieser wollte den Bundesrat verpflichten ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Der Voranschlag sollte dazu ausgabeseitig entlastet werden. Der Rückweisungsantrag scheiterte klar, lediglich die SVP-Fraktion votierte dafür. In der Detailberatung stimmte der Rat einem Minderheitsantrag zu, der eine Aufstockung des Personals bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gefordert hatte. Zwar hatte auch die Mehrheit der Kommission eine Aufstockung verlangt, mit 98 zu 76 Stimmen folgte der Rat aber der grosszügigeren Aufstockungsvariante. Dabei stimmten neben der geschlossenen Linken auch Teile der CVP und der liberalen Fraktion für das Vorhaben. Weiter zu reden gaben die Vorschläge der Kommission zur Kürzung der Entwicklungshilfe. In den Bereichen Wasser und Klima sollen 100 Mio Fr. gekürzt werden und bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft 34 Mio Fr. Hier folgte der Nationalrat seiner Kommission mit knappem Mehr. Weiter bewilligte er dem Denkmal- und Heimatschutz statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr. und gewährte dem Alpinen Museum neu 520'000 Fr. Für die ETH sprach er 1,7 Mio Fr. mehr aus. Vertreter der Landwirtschaft forderten, die Verkäsungszulage nicht wie vom Bundesrat vorgesehen zu kürzen und verlangten, dass dieser Budgetposten um 45 Mio Fr. aufgestockt werde. Die Mehrheit des Rates liess sich von den Vertretern der Landwirtschaft überzeugen: Mit den Stimmen der SVP und grossen Teilen der CVP sowie vereinzelten Stimmen aus den Reihen der SP und der Grünen beschloss der Rat den Kredit für die Verkäsungszulage auf 292 Mio Fr. zu erhöhen.

Der Ständerat sprach sich gegenüber dem Nationalrat für Veränderungen des Voranschlags in vier Punkten aus: Er votierte gegen die Kürzung der Entwicklungshilfe von insgesamt 134 Mio Fr. und folgte hier dem Bundesrat. Bei der Verkäsungszulage optierte der Ständerat für einen Kompromiss: statt der Kürzung um 45 Mio Fr. sollten lediglich 33,5 Mio Fr. abgezogen werden. Hingegen lehnten es die Mitglieder des Ständerates ab, das Budget der Geschäftsprüfungskommission aufzustocken, wenn auch sehr knapp (21:20 Stimmen). Die Erhöhung des ETH-Budgets um 1,7 Mio Fr. genehmigte die kleine Kammer ebenfalls nicht. Bei den weiteren Änderungen, die der Nationalrat vorgesehen hatte, gab es keine Differenzen, so stimmte der Ständerat der Aufstockung der Posten „Heimatschutz und Denkmalpflege“ sowie dem höheren Kredit für das Alpine Museum zu.

In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der Aufstockung des Budgets für die GPK, an der ungekürzten Verkäsungszulage sowie an der Erhöhung des ETH-Budgets fest. Hingegen kam er dem Ständerat in Sachen Entwicklungshilfe entgegen und beschloss die Gelder für die Wasser- und Klimaprojekte nicht zu reduzieren sowie die wirtschaftliche Entwicklungshilfe nur um knapp 16 statt wie vorgesehen um 34 Mio Fr. zu kürzen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in den verbliebenen Differenzen.

Voranschlag 2011 (BRG 10.041)

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, die die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen will. Der Vorstoss richtet sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübt ohne dazu formal berechtigt zu sein. Auch im Nationalrat fand der Vorstoss Gehör und wurde diskussionslos angenommen. Eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG) (Mo. 09.3640) wurde daraufhin zurückgezogen.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2010 ein Defizit von über 10 Mia Fr., dies entspricht einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr, in dem ein Finanzierungsdefizit von 5 Mia Fr. prognostiziert worden war. Auf den Bund entfallen rund 3 Mia des Fehlbetrages, auf die Kantone 2,6 Mia. Die Gemeindefinanzen reagieren am wenigsten auf die Konjunkturschwankungen, sie weisen einen Fehlbetrag von 1,1 Mia Fr. aus. Der grösste Anstieg des Defizits geht auf das Konto der öffentlichen Sozialversicherungen, wo die erwartete hohe Arbeitslosigkeit 2010 bei der Arbeitslosenversicherung hohe Defizite zur Folge haben wird. Damit steigt die Defizitquote der öffentlichen Haushalte voraussichtlich auf insgesamt über 1,2% des BIP an. Der erwartete Anstieg der Schuldenquote wird moderat ausfallen, es ist mit 40,1% (+1,3%) zu rechnen. Damit bleibt die Schweiz unter den von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenzen. 

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Bund, Kantone und Gemeinden Defizit von über 10 Mia Fr.

Das dem Parlament vorgelegte Budget 2010 sah bei veranschlagten Ausgaben von 60 668 Mio Fr. und Einnahmen von 58 208 Mio Fr. ein Defizit von 2,4 Mia Fr. vor. Diese dramatische Verschlechterung gegenüber dem Finanzplan 2010 zeigt vor allem die Konsequenzen der Rezession. Die Ausgaben nehmen um 2,5% zu, dabei werden auch 2010 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt am meisten wachsen (um 1108 Mio oder +7,1%), jedoch soll auch in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung (+384 Mio oder +6,7%), Landesverteidigung (+325 Mio oder +7,1%) sowie Verkehr (+183 Mio oder +2,4%) mehr ausgegeben werden. Die grösste relative Erhöhung ist jedoch im Bereich Wirtschaft vorgesehen (+162 Mio oder +37,4%), dies ist vor allem auf Ausgaben im Rahmen der 3. Stufe der Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur zurückzuführen. Der Bundesrat rechnete auch mit geringeren Einnahmen als in den vergangenen Jahren. Sie gehen im Voranschlag gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mia Fr. bzw. 3,1% zurück. Diese Mindereinnahmen sind vor allem auf geringere Erträge aus der direkten Bundessteuer (-1185 Mio oder -6,7%) und der Mehrwertsteuer (-980 Mio Fr. oder -4,6%) zurückzuführen.

Der Ständerat veränderte in seiner Debatte den bundesrätlichen Entwurf nur wenig. Einzig in zwei Punkten sprach sich der Rat gegen den ursprünglichen Entwurf aus. So folgte er seiner Finanzkommission, die den Personalaufwand nicht wie der Bundesrat um 3,5%, sondern um 2,5% erhöhen wollte. Dem Denkmal- und Heimatschutz bewilligte er statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr.; dies einem Minderheitsantrag Altherr (fdp, AR) folgend. Weiter wurden zwei Minderheitsanträge abgelehnt, die eine Erhöhung der Zuwendungen für die Dopingbekämpfung im Sport um 1 Mio Fr. sowie weitere 25 Mio Fr. für Erdwärmeprojekte gefordert hatten – letzterer scheiterte allerdings nur knapp mit 19 zu 17 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat alle aufgelegten Budgetbeschlüsse einstimmig an.

Zu Beginn der Debatte im Nationalrat lagen drei Minderheitsanträge vor. Die Grüne Fraktion forderte Rückweisung, mit dem Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament aufzuzeigen, wie die Einnahmeausfälle als Folge der Krise und als Folge der Parlamentsbeschlüsse zu Familienbesteuerung, Ausgleich der kalten Progression und Mehrwertsteuer im Rahmen des Voranschlags 2010 bewältigt werden könnten. Auch die SVP-Fraktion stellte einen Antrag auf Rückweisung, diesmal mit dem Auftrag ausgabenseitig 1,5 Mia Fr. einzusparen. Beide Rückweisungsanträge wurden deutlich abgelehnt. Der dritte Minderheitsantrag mit Sprecherin Margret Kiener Nellen (sp, BE), forderte die Erhöhung des Höchstbetrages der Gesamtausgaben als Folge der Krise. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit und wurde relativ deutlich abgelehnt. In der Detailberatung schuf der Nationalrat mehrere Differenzen zum Ständerat. So beschloss er, am bundesrätlichen Entwurf festzuhalten und den Personalaufwand nicht zu senken. Eine zweite Differenz entstand mit dem Beschluss, den Posten „Imagekampagne in den USA“ von Präsenz Schweiz zu streichen. Weiter wurde kein Geld für die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung der biometrischen Pässe bewilligt. Auch kürzte der Rat das Budget des EFD um 6 Mio Fr. sowie auch den Beratungsaufwand des UVEK. Der Nationalrat sprach sich umgekehrt für die Erhöhung der Mittel der Anti-Doping Stiftung und des Alpinen Museums aus sowie für die Förderung der Fernwärme mit 25 Mio Fr. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Budgetbeschlüsse an, den Voranschlag 2010 mit 181 zu 7 Stimmen.

Damit ging die Vorlage in die Differenzbereinigung. Hier setzte sich der Nationalrat bei der zusätzlichen Million für die Anti-Doping Agentur, der zusätzlichen Förderung der Fernwärme, der Unterstützung des Schweizerischen Alpinen Museums Bern mit 520'000 Fr. sowie der Kürzungen bei der Einführung des biometrischen Passes, der Gelder für Präsenz Schweiz sowie der Beratungshonorare im UVEK durch. Der Ständerat konnte sich bei der Kürzung des Personalaufwandes des Bundes durchsetzen.

Voranschlag 2010 (BRG 09.041)

Mit einer Motion wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen. Die SSK hat die Rechtsform eines Vereins, ihr gehören alle 26 kantonalen Steuerverwaltungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung an. Sie unterstützt die Arbeit dieser Ämter mit Wegleitungen, Kreisschreiben und Publikationen, die jedoch keinen bindenden Charakter haben. Die Motion Büttiker richtete sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübe ohne dazu formal berechtigt zu sein. Der Bundesrat anerkannte Probleme in der Kommunikation und im Dialog mit anderen Akteuren, empfahl jedoch die Ablehnung der Motion, da er Probleme bei der rechtlichen Umsetzung sah. Gegen diese Argumente nahm der Ständerat die Motion an. Im Nationalrat war von Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AR) eine gleichlautendende Motion (Mo. 09.3640) hängig.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Die öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2009 ein Finanzierungsdefizit von fast 5 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf knapp 1 Mia Fr. Das gemäss der Schuldenbremse zulässige Defizit in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs wurde damit vollständig ausgeschöpft. Auch für die Kantone wurden rote Zahlen prognostiziert. Sie erwarteten ein Gesamtdefizit von 1,5 Mia Fr. Dieses ist insbesondere auf den durch die Wirtschaftskrise verursachten Rückgang der Einnahmen und ein erhöhtes Ausgabenwachstum zurückzuführen. Die öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen werden gemäss Prognose der Finanzstatistik bis ins Jahr 2012 Defizite aufweisen. Aufgrund der unerwartet hohen Überschüsse der letzten Jahre hat diese Entwicklung aber kaum nennenswerte Auswirkungen auf den längerfristigen Trend der Staatsverschuldung. Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung waren im Berichtsjahr aber von grosser Unsicherheit geprägt, was auch für die Prognose der Staatsfinanzen gilt.

öffentlichen Haushalte Finanzierungsdefizit 5 Mia Fr.

Das vom Parlament verabschiedete Budget 2009 sah bei veranschlagten Ausgaben von 59 020 Mio Fr. und Einnahmen von 59 968 Mio Fr. einen Einnahmeüberschuss von 949 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2166 Mio Fr. oder 3,8% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+726 Mio oder 4,2%), die Finanzen und Steuern (+266 Mio oder 2,5%) und der Verkehr (+230 Mio oder 3,0%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,4% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+8,0% oder +1311 Mio) und bei der Mehrwertsteuer (+3,8% oder 770 Mio). Mit Mindereinnahmen rechnete er hingegen vor allem bei den Stempelabgaben (-11,1% oder -325 Mio).

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)

Im Nationalrat warem beim Voranschlag 2009 noch drei Differenzen zu bereinigen. Einerseits die Erhöhung der Gelder für die Förderung des Schweizer Films, dann die erhöhte Unterstützung der Doping-Bekämpfung im Sport und schliesslich die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern. Der Nationalrat schloss sich in allen drei Angelegenheiten dem Ständerat an.

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)

Der Ständerat folgte beim Voranschlag 2009 im Bereich des Denkmal- und Heimatschutzes der Erhöhung der Beiträge des Nationalrates. Eine weitere Erhöhung im Bereich der Filmförderung lehnte er jedoch ab. Im Bereich der Entschädigung von J+S-Aktivitäten folgte der Ständerat dem Nationalrat. Allerdings lehnte er eine Erhöhung der Unterstützung der Doping-Bekämpfung ab und folgte damit dem Bundesrat. Dies tat er ebenfalls bei der Förderung von gemeinnützigen Bauträgern, wo der Bundesrat mehr Gelder verlangt hatte als der Nationalrat. Sehr knapp fiel der Entscheid, bei den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte der grossen Kammer zu folgen. Auch im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung folgte der Ständerat dem Nationalrat. Trotz Bedenken von Bundesrat Merz folgte der Ständerat auch bei der Unterstützung des Alpinen Museums dem Nationalrat. In der Gesamtabstimmung wurden die Bundesbeschlüsse einstimmig angenommen.

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)

In der Debatte im Nationalrat über den Voranschlag 2009 stellte die SVP-Fraktion zwei Rückweisungsanträge, welche beide abgelehnt wurden. Der erste forderte, den Voranschlag zurückzuweisen, um ihn derart zu überarbeiten, dass die Ausgaben um maximal 2% anstatt 3% anwachsen. Der zweite Antrag forderte, bei den geplanten Einnahmen mit einem kleineren Wirtschaftswachstum zu rechnen. Die meisten Minderheitsanträge zu den einzelnen Verwaltungseinheiten fanden keine Zustimmung. Beim Bundesamt für Kultur konnte sich aber ein Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur durchsetzen, welcher sich für eine stärkere Förderung des Schweizer Films und eine Erhöhung des Beitrages für Heimatschutz und Denkmalpflege einsetzte. Ebenfalls durchsetzen konnte sich ein Minderheitsantrag in Bezug auf das Bundesamt für Sport, welcher mehr Geld für die Bekämpfung von Doping im Sport forderte. Sehr knapp mit 87 zu 81 Stimmen nahm die grosse Kammer auch einen Antrag zur Unterstützung der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten an. Im Bereich des Wohnungswesens lehnte der Nationalrat eine gezielte Aufstockung der Beiträge an die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern ab resp. verringerte den Betrag, der vom Bundesrat vorgesehen war. Ebenfalls angenommen wurden ein Minderheitsantrag von links-grüner Seite für die Aufstockung der Beiträge im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung sowie ein Antrag für die Erhöhung der Unterstützung des Alpinen Museums in Bern. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an.

Voranschlag 2009 (BRG 08.041)

Bei der Diskussion der Legislaturplanung 2007-2011 des Bundesrates verlangte im Nationalrat eine Kommissionsminderheit aus der SVP den Verzicht auf die Einführung neuer Steuern, Abgaben und Gebühren sowie eine generelle Steuersenkung. Ein Antrag der SP wollte die 1998 vom EFD vorgeschlagenen „Bausteine für mehr Steuergerechtigkeit“ endlich umgesetzt sehen. Beide wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt. In der Detailberatung prallten die unterschiedlichen Vorstellungen der Bürgerlichen und des links-grünen Lagers erneut aufeinander. Vertreter aus FDP und SVP verlangten einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und generelle Steuersenkungen sowie eine möglichst einfache Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger. Im ersten Punkt unterlag diese Minderheit nur ganz knapp mit 91 zu 90 Stimmen, im zweiten obsiegte sie hingegen mit 112 zu 67 Stimmen. Gegen einen Antrag der Linken, die fand, eine Vereinfachung der Besteuerung sei zwar wünschenswert, angesichts dringenderer fiskalischer Vorhaben (Familienbesteuerung, MWSt) aber zu ambitiös für die laufende Legislatur, stimmte der Ständerat mit 27 zu 8 Stimmen ebenfalls zu; im gleichen Stimmenverhältnis nahm er auch die Forderung nach einer steuerlichen Entlastung aller natürlichen Personen und nicht nur der Ehepaare und Familien mit Kindern an.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Die öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2008 ein Finanzierungsdefizit in der Höhe von 5,6 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 2,2 Mia Fr., wobei dieser Betrag durch eine Anzahl von Sonderfaktoren bedingt ist, welche in der Finanzierungsrechnung zu ausserordentlichen Ausgaben in der Höhe von 2,6 Mia Fr. führten. Alleine der Übergang zum NFA hatte einmalige Zahlungen von 1,6 Mia Fr. zur Folge. Aber auch Zahlungen an die Pensionskasse des Bundes (Publica) trugen zu diesem Ergebnis der Finanzierungsrechnung bei. Der Fehlbetrag entspricht einer Defizitquote von 1,1% und liegt somit unter dem für das Jahr 2008 erwarteten nominellen Wachstum des BIP (3,8%). Die Kantone erwarteten für das Jahr 2008 ein Finanzierungsdefizit von 1,8 Mia Fr. Die öffentlichen Haushalte der Schweiz präsentierten sich gemäss dem Leiter der Finanzstatistik in einer guten Verfassung. Die Defizitquote lag seit 2004 deutlich unter dem Wachstum des BIP. Dadurch konnte die Schuldenquote kontinuierlich verringert werden. Gemäss den Schätzungen der Finanzstatistik, wird das Finanzierungsdefizit im Jahre 2008 einen Höhepunkt erreicht haben und bis im Jahr 2011 wieder deutlich sinken.

öffentlichen Haushalte Finanzierungsdefizit 5,6 Mia Fr.