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Ende August präsentierte Finanzminister Villiger den Voranschlag für das Jahr 2002, welcher von einem Einnahmenüberschuss von 356 Mio Fr. ausging. Dies sei zwar erfreulich, doch reiche der Betrag nicht aus, um den Anforderungen einer nachhaltigen Haushaltspolitik gerecht zu werden. Die Swissair-Krise im Herbst führte dazu, dass das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2002 bei veranschlagten Ausgaben von 51'249 Mio Fr. und Einnahmen von 50'955 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 294 Mio Fr. vorsah. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erstmals die 50-Mia-Grenze und übertrafen das Budget des Vorjahres um 2,3 Mia Fr. oder 4,8%. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte der Verkehr mit rund 1,3 Mia Fr. oder 18,6% mehr als im Vorjahr, wobei vor allem die Bewältigung der Swissair-Krise zu Buche schlug. Der Bereich Finanzen und Steuern wies ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+550 Mio), da für den Schuldendienst und die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen mehr Geld zur Verfügung stehen musste. Entlastungen ergaben sich hingegen bei der sozialen Wohlfahrt (-67 Mio). Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einem Zuwachs von rund 2 Mia Fr. oder 4,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer einbringen (total +2,5 Mia). Bei den Vermögenserträgen und den Einfuhrzöllen sei jedoch mit weniger Einnahmen zu rechnen.

Am umstrittensten waren in den Parlamentsdebatten neben den Kürzungen beim VBS vor allem die Investitionskredite für die SBB und die Beitragserhöhungen für die Filmförderung und für die Schweizer Schulen im Ausland: Mit Einverständnis des Bundesrates erhöhte der Ständerat den Kredit an die kantonalen Hochschulen um 32 Mio Fr. und stockte, diesmal gegen den Willen der Regierung, den Zahlungsrahmen für die Universitätsförderung 2001-2003 um 101,2 Mio Fr. auf – Plattner (sp, BS) hatte eine noch höheren Betrag verlangt. Ausserdem machte die kleine Kammer die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen der Infrastrukturbeiträge an die SBB von 42 Mio Fr. rückgängig. Ohne Auswirkungen auf den Haushalt blieb die Erhöhung der vom Bundesrat beantragten Beihilfen für die Milchwirtschaft um 20 Mio Fr. zulasten von Investitionsgütern und Betriebshilfen. Diskussionslos kürzte der Ständerat schliesslich das Budget des Finanzdepartements um 150 Mio Fr.; aufgrund der tieferen Teuerung sei mit einer geringeren Zunahme der Lohnausgaben zu rechnen.

Im Nationalrat verlangte Müller (fdp, ZH) namens der Finanzdelegation, dass der Bundesrat die nötigen Kreditvorlagen für die Expo rechtzeitig dem Parlament unterbreite. Die Finanzdelegation sei nicht bereit, diese Kredite im Schnellverfahren am Parlament vorbeizuschleusen. Namens der SVP-Fraktion beantragte Zuppiger (ZH) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Ausgaben um 800 Mio Fr. zu reduzieren. Rechsteiner (sp, BS) wollte den Voranschlag ebenfalls zurückweisen: Die Verteidigungsmassnahmen seien zu kürzen und auf die neue Bedrohungslage nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA auszurichten. Beide Anträge wurden verworfen. Im Einklang mit dem Bundesrat und der Finanzkommission lehnte der Nationalrat alle Aufstockungsanträge von Seiten der SP und der Grünen bei der Entwicklungszusammenarbeit ab, ebenso eine Erhöhung des Kredits für Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Keine Chancen hatten auch die Kürzungsanträge der SVP im Flüchtlingsbereich und beim Bundespersonal sowie die Forderung, Aufstockungen beim Budget von „Präsenz Schweiz“ wieder rückgängig zu machen. Bei der Presseförderung folgte der Rat der Kommissionsminderheit und verzichtete auf eine Kürzung von 30 Mio Fr. für die Verbilligung der Posttaxen für Zeitungen. Auch die Personalbezüge des UVEK-Generalsekretariats blieben unangetastet. Gegen den Willen des Bundesrates stockte der Rat die Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien um 4 Mio Fr. auf. Ausserdem gewährte er 200'000 Fr. für die Durchführung des europäischen Jugendfestivals und zusätzliche 4,3 Mio Fr. für die Schweizer Schulen im Ausland bzw. 3,5 Mio Fr. für die Filmförderung. Der parteiübergreifende Antrag, die Bundesbeiträge an die Universitäten zusätzlich zu erhöhen, wurde hingegen abgelehnt, die vom Ständerat gewährten Erhöhungen jedoch gebilligt. Auch bei den Beihilfen für die Milchwirtschaft und bei der Erhöhung des Nationalstrassenbudgets um 88 Mio Fr. schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an, beim Bahnverkehr machte er aber die von der kleinen Kammer vorgenommene Aufstockung wieder rückgängig.

Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einklang mit dem Bundesrat auf Kürzungen beim VBS von 37 Mio Fr., beschlossen, die Kredite für die Schweizer Schulen um 2 Mio Fr. und für die Filmförderung um 1,75 Mio Fr. aufzustocken und die vom Bundesrat bei der SBB gestrichenen Investitionen von 42 Mio Fr. rückgängig zu machen. Im zweiten Anlauf stimmte der Nationalrat auch einem Verpflichtungskredit des VBS zur Materialbeschaffung bei, der das Quorum der Ausgabenbremse zunächst nicht erreicht hatte, da SVP, Grüne und Teile der SP ihm die Unterstützung versagt hatten.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2001 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt 1,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag schlägt beim Bund voraussichtlich mit 924 Mio und bei den Kantonen mit 600 Mio zu Buche. Die geltenden EU-Richtlinien zum Defizit der Öffentlichen Haushalte konnten demnach eingehalten werden. Die Defizitquote wurde mit 0,3% erneut tiefer veranschlagt. Im Budget 2000 betrug sie noch 0,7%. Entsprechend hat sich auch die budgetierte Verschuldungsquote (49% BIP) weiter abgesenkt. Die Gesamtverschuldung dürfte folglich Ende 2001 gegen 207 Mia betragen. Davon wird rund die Hälfte auf den Bund entfallen, knapp ein Drittel auf die Kantone und rund ein Fünftel auf die Gemeinden. 

Budgets von Bund, Kantonen und Gemeinden 2001

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, 500 Mio Fr. zusätzlich einzusparen, unterbreitete die Finanzkommission des Nationalrates ihrem Rat schliesslich einen Mehrheitsantrag, der einen Überschuss von 71 Mio Fr. auswies. SVP-Vertreter warnten, die strukturellen Defizite seien noch immer virulent, und forderten deshalb weitere Ausgabenkürzungen. Gekürzt werden sollte unter anderem bei der Swisscoy. Dieser Antrag wurde aber vom Rat nicht unterstützt. Zudem widersetzte sich das Plenum einer Kürzung bei humanitären Aktionen und bei der Nahrungsmittelhilfe. Beim Budget des Volkswirtschaftsdepartements bekämpfte Cuche (gp, NE) vergeblich die vorgesehene Kürzung von 30 Mio bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Die Volkskammer verzichtete ferner auf die Einsparungen beim Nationalstrassenunterhalt. Aufgestockt wurde schliesslich beim Schweizerischen Nationalfonds. Dem erhöhten Nationalfondskredit stand jedoch der Ständerat im Weg. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Ständerätin Berger (NE) ab. Die Ständekammer lehnte auch einen von Epiney (cvp, VS) angeführten Minderheitenantrag zur Förderung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Bei der letzten Differenz, einer vom Nationalrat beschlossenen Streichung der VBS-Kredite um 100 Mio Fr., fügte sich der Nationalrat schliesslich dem Beschluss des Ständerates.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Bei den Beratungen im Parlament waren vor allem die Budgetposten Entwicklungszusammenarbeit, Nationalstrassenunterhalt und Förderung des Energiesparens umstritten. Die vorberatenden Kommissionen (FK-NR und FK-SR) waren sich uneinig darüber, welche Folgen das Volks-Nein zu den Energievorlagen vom September haben werde. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich dafür aus, die im Voranschlag enthaltenen Einnahmen von 70 Mio Fr. aus der Förderabgabe ganz zu streichen oder auf ein Minimum von 5 Mio zu reduzieren. Relativ starke Minderheiten beantragten dagegen ein Aufstocken der Kredite im Energiesektor um 35 Mio Fr. Ausserdem wurde über eine Kürzung des Nationalstrassenunterhalts um 30 Mio verhandelt. Die Kommission des Ständerates erachtete diese Mittel für den Unterhalt von Tunnels und Brücken als unentbehrlich. Eine starke Kommissionsminderheit im Nationalrat und die Kommissionsmehrheit im Ständerat wollten zudem die vom Bundesrat veranschlagte Kürzung von 16,5 Mio im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nicht akzeptieren und die Ausgaben auf dem letztjährigen Niveau belassen. Dagegen erhofften sich beide Kommissionen grosse Einsparungen im Asylbereich: Aufgrund des Rückgangs bei den Asylgesuchen beantragten sie deshalb eine Kürzung des Postens um 90 Mio. Bürgerlich dominierte Mehrheiten beider Kommissionen reichten ausserdem Motionen zur Reduktion der Staatsquote für die Jahre 2002 bis 2005 ein (FK-NR: Mo. 00.3600; FK-SR: Mo. 00.3611); Beide Motionen wurden in der Folge als Postulate überwiesen.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Im August präsentierte der Bundesrat seinen Voranschlag 2001. Aufgrund der guten Konjunkturlage hatte er einen ausgeglichenen Haushalt angepeilt und dieses Ziel bei einem kleinen Defizit von 100 Mio Fr. beinahe erreicht. Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2001 sah bei veranschlagten Ausgaben von 48 906 Mio Fr. und Einnahmen von 48 924 Mio einen Einnahmenüberschuss von 18 Mio Fr. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 (zulässiges Defizit von 2%) deutlich unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um 1,5 Mia Fr. oder 3,1%. Dieser Zuwachs wurde mit einem erwarteten Anstieg bei den Passivzinsen (+397 Mio) als Folge der höheren Zinssätze sowie mit höheren Anteilen Dritter (+684 Mio) an den Bundeseinnahmen, insbesondere bei der direkten Bundessteuer, begründet. Die Soziale Wohlfahrt fiel mit einem Ausgabenzuwachs von 140 Mio ins Gewicht, wobei ein erwarteter Zuwachs bei der AHV/IV durch Rückgänge im Asylbereich und bei der Arbeitslosenversicherung aufgewogen wurde. Bei den Einnahmen wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 3,3 Mia Fr. oder 7,3% veranschlagt. Ein Anstieg der Einnahmen wurde bei der LSVA und beim Anteil des Bundes am zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs sowie bei der erhöhten Tabaksteuer erwartet. Die dringliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe dürfte andererseits die Einnahmen um rund 220 Mio schmälern.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Die budgetierten Ausgaben der Kantone für 2000 beliefen sich auf CHF 59.7 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Zuwachs von CHF 1.7 Mrd. oder 2,9%. Die Einnahmen wurden mit CHF 58.2 Mrd. veranschlagt, was im Vergleich zum Budget 1999 einer Zunahme um CHF 2.0 Mrd. oder 3,6% entspricht. Damit belief sich das budgetierte Defizit für das Jahr 2000 auf CHF 1.5 Mrd. (1999: CHF 1.8 Mrd.). Die budgetierte Ausgabenzunahme ergab sich hauptsächlich aus erwarteten Mehrausgaben bei den Beiträgen, beim Sachaufwand und beim Personalaufwand. Kaum verändert haben sich die veranschlagten Investitionsausgaben. Dank der wirtschaftlichen Erholung und der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt wurden Mehreinnahmen erwartet. Der durchschnittlich budgetierte Selbstfinanzierungsgrad, der aus dem Anteil der eigenen Mittel am Nettoinvestitionsvolumen errechnet wird, fiel mit 57% um drei Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr, wobei die Kantone Luzern, Schwyz, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % erwarten. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Schnitt befanden sich die Kantone Tessin, Uri und Genf mit 29% resp. 20% und 5%. Der Kanton Waadt wird im Jahr 2000 sogar einen Teil seiner laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren lassen.

Finanzprognose der Kantone für 2000

Die Beratungen im Parlament verliefen ohne massive Kürzungen oder Aufstockungen. Während der Verhandlung stimmte der Ständerat gegen einen Nachtragskredit von CHF 150 Mio., den der Bundesrat der Expo.02 zur Verfügung stellen wollte, und genehmigte lediglich einen Kredit von CHF 50 Mio. Im weiteren hiess der Rat auf Antrag von Bundesrat Villiger die Gratisabgabe der Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA an die Transportunternehmen gut und verzichtete damit auf weitere CHF 50 Mio. Einnahmen. Mit 32 zu 0 Stimmen verabschiedete der Ständerat den abgeänderten Voranschlag. Im Nationalrat wollte eine Minderheit der Verkehrskommission vergeblich zur Gratisabgabe auch die Einbaukosten der LSVA-Geräte durch den Bund übernehmen lassen. Einen Minderheitsantrag der Finanzkommission zur Streichung von CHF 100 Mio. für das elektronische Aufklärungsgerät Satos für die Armee wurde vom Rat ebenfalls verworfen. Gegen den Beschluss des Ständerats hiess der Nationalrat die vom Bundesrat geforderte Kreditaufstockung für die Expo.02 um CHF 150 Mio. gut. Geringe Abstriche forderte der Nationalrat schliesslich bei der Förderung alternativer Energien und beim Buwal. Insgesamt hiess er den abgeänderten Voranschlag des Bundesrates mit 136 zu 2 Stimmen gut. Im Ständerat wurden anschliessend die Differenzen bereinigt. Der Expo.02-Kredit in der Höhe von CHF 150 Mio. wurde angenommen. Ebenso wurde der Beschluss des Nationalrates zur Kürzung des Budgetpostens Dienstleistungen Dritter beim Buwal gutgeheissen.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2000 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 5.0 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Defizite damit um CHF 2.2 Mrd. tiefer veranschlagt. Die gesamte Defizitquote wird damit im Jahr 2000 rund 0,5% unter dem Vorjahreswert auf 1,4% zu stehen kommen. Ebenfalls rückläufig ist die Verschuldungsquote, die per Ende 2000 rund 51% betragen dürfte. Nach einem massiven Anstieg sowohl bei der Defizitquote als auch der Verschuldungsquote in den 90er Jahren scheint die Trendwende nach 1999 nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt zu werden.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2000 sieht bei Ausgaben von CHF 47.5 Mrd. und Einnahmen von CHF 45.6 Mrd. einen Ausgabenüberschuss von CHF 1.8 Mrd. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 für den Ausgabenüberschuss im Jahre 2000 um CHF 660 Mio. unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um CHF 1.1 Mrd. oder 2,4%, wobei die Posten Soziale Wohlfahrt und Verkehr am meisten zu diesem Überschuss beitrugen. Insbesondere wurde ein Mehraufwand für die Flüchtlingshilfe, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau erwartet. Beim Verkehr wurden Mehrausgaben für die Eisenbahngrossprojekte vorgesehen. Hingegen wurde das Budget im Vergleich zum Vorjahr bei der Landesverteidigung, der Landwirtschaft und den Zinszahlungen gekürzt. Bei den Einnahmen wurde eine Zunahme von CHF 3.2 Mrd. oder 7,6% erwartet. Zusätzlich zu den wegen der guten Konjunkturlage erwarteten Mehreinnahmen ist dieser Zuwachs mit neuen Einnahmequellen verbunden. Höhere Zuflüsse aus der 1999 heraufgesetzten Mehrwertsteuer, aus der Verrechnungssteuer, aus der Einführung der Spielbankensteuer für die AHV, der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den steigenden Darlehensrückzahlungen des Ausgleichsfonds der ALV wurden erwartet.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

In der Dezembersession beschloss der Nationalrat, die Budgetberatung mit eingeschränkter individueller Entfaltungsmöglichkeit zu führen, da die finanzpolitische Grundsatzdiskussion im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgt war (siehe weiter oben). Die grosse Kammer lehnte den Rückweisungsantrag Steinemann (fp, SG) ab, der bezweckte, in eigener Regie eine weitere Milliarde einzusparen. Bei den meisten Anträgen während der Detailberatung handelte es sich um vergleichsweise kleinere Beträge, die im Plenum teilweise auf gewisse Sympathien stiessen; trotzdem folgte der Rat meistens der von Bundesrat und Kommission vorgegebenen Linie. Bei den Verpflichtungskrediten stimmte eine Mehrheit dem Antrag Marti (sp, GL) zu, dem VBS eine Million bei der Evaluation von Transportflugzeugen zu kürzen. Bei den Nachtragskrediten folgte der Rat der Kommissionsminderheit Aregger (fdp, LU), die die Übernahme von Überwachungsanlagen der privatisierten Swisscom im Wert von CHF 9.9 Mio. ablehnte. Der Voranschlag 1999 wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Auch die Finanzkommission der kleinen Kammer war mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden und übernahm weitgehend die Zahlen des Nationalrates; sie kürzte lediglich die Gesamtposition der Dienstleistungen Dritter um CHF 20 Mio. Der Ständerat folgte in allen Punkten den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte die Anträge Maissen (cvp, GR) auf Ausklammerung der Kreditsperre für die Förderung der rätoromanischen Sprache sowie zwei Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen beim Informationswesen des Bundes und bei Dienstleistungen Dritter anstrebten, ab. Beim Nachtragskredit für die Übernahme der Übwachungsanlagen blieb er auf der Linie des Bundesrates. Insgesamt stutzte er das Budget im Vergleich zum Erstrat um weitere 19 Mio. und verabschiedete ein Defizit von CHF 4.12 Mrd. In der Differenzbereinigung blieben einige kleinere Unterschiede auszuräumen. So setzte der Nationalrat seinen früheren Entscheid durch, die Förderung der rätoromanischen Kultur und Sprache von der Kreditsperre auszuklammern. Auch bei der Beschaffung der Überwachungseinrichtungen wurde am Beschluss der grossen Kammer festgehalten und das Kreditbegehren von CHF 9.9 Mio. abgelehnt. Damit schliesst der Voranschlag 1999 bei Ausgaben von CHF 46.48 Mrd. und Einnahmen von CHF 42.36 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.12 Mrd. in der Finanzrechnung. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurde ein Ausgabenrückgang von 2,3% (bzw. 2,7% mit Berücksichtigung der Kreditsperre) veranschlagt. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit CHF 4.84 Mrd. genehmigt.

Voranschlag 1999

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1999 Defizite von insgesamt CHF 7.5 Mrd., womit die Voranschläge im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung um 5.3 Mrd. ausweisen (1998: 12.4 Mrd.). Massgeblich zu den verbesserten Resultaten trugen die eingeleiteten Sparmassnahmen sowie das günstigere wirtschaftliche Umfeld bei. Trotzdem bleibt die finanzpolitische Lage ernst, weil die strukturellen Defizite bleiben und die Schuldenlast weiter steigt. Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 4.9 Mrd. (Die Differenz im Vergleich zum Budgetdefizit der Finanzrechnung des Bundes von 1998 ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik der Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahngrossprojekte bei den Ausgaben des Bundes mitberücksichtigt wird) und der Kantone von CHF 2.1 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 500 Mio. Während die kleinen und mittelgrossen Gemeinden ihre Finanzen wieder im Griff haben, kämpfen zahlreiche Städte weiterhin mit grossen finanziellen Problemen. Seit 1990 hat sich die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte mehr als verdoppelt und wird Ende 1999 bei rund CHF 210 Mrd. liegen, was einer jährlichen Zunahme von 8,9% entspricht.

Voranschlag 1999

Die Budgets 1999 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 57.8 Mrd. und Einnahmen von CHF 55.7 Mrd. ein kumuliertes Defizit von 2.1 Mrd. (1998: CHF 4.2 Mrd.) aus. Der Ausgabenrückgang ist auf die Abnahme der ALV-Darlehen (- CHF 1.8 Mrd.) zurückzuführen. Unter Ausklammerung dieser Darlehen würde eine Zunahme um 2,1% resultieren. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen der 26 Kantone beträgt 42% (1998: 20%). Zwei Kantone (AR, SZ) weisen einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100% auf, deren acht über 60% (AG, BL, LU, OW, SH, TG, VS, ZH), bei den übrigen Kantonen ist die Finanzlage unbefriedigend. Die Kantone Genf und Waadt müssen sogar einen Teil der laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten die Kantone Waadt, Genf, Bern, Solothurn und Tessin, die 74% des gesamten Fehlbetrages der laufenden Rechnung auf sich vereinigen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 35% beträgt. 19 Kantone budgetierten einen besseren Abschluss als im Vorjahr, 7 Kantone rechnen mit einem Ertragsüberschuss.

Finanzprognose der Kantone für 1999

Nachdem sich das Budget für 1999 bereits nach den Anträgen des Bundesrates auf der Linie des Haushaltsziels bewegte, kürzten die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates das Defizit um weitere rund CHF 74 Mio. bzw. CHF 21 Mio., womit der von ihnen gebilligte Voranschlag für das kommende Jahr einen Ausgabenüberschuss von CHF 3.93 Mrd. vorsah. Die Kürzungen wurden insbesondere im Asylbereich vorgenommen.

Voranschlag 1999

Der Bundesrat legte im Juni nach den Eingaben der Departemente ein Budget vor, das einen Ausgabenrückgang von 1,8% gegenüber dem Voranschlag 1998 vorsah. Um die Vorgabe des Haushaltszieles 2001, welches für das Rechnungsjahr 1999 ein Bundesdefizit von höchstens CHF 5 Mrd. festsetzte, zu erreichen, musste er das Budget in der Sommerpause um weitere CHF 400 Mio. kürzen. Ende September verabschiedete er den Voranschlag zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Voranschlag 1999 wies ein Ausgabenüberschuss von CHF 4.0 Mrd. in der Finanzrechnung aus, womit das budgetierte Defizit um eine Milliarde unter dem von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 vorgegebenen Haushaltsziel blieb. Diese Entwicklung ist auf das Stabilisierungsprogramm 1998 sowie das günstige wirtschaftliche Umfeld zurückführen. Die Ausgaben waren gegenüber dem Voranschlag 1998 um CHF 2.6 Mrd. bzw. 5,4% tiefer. Die mit der Bahnreform verbundene Umstellung der Infrastrukturfinanzierung für die SBB hatte 1998 allerdings eine einmalige Zahlungsspitze an die SBB von CHF 1.85 Mrd. zur Folge gehabt. Auch bei Ausklammerung dieses Sonderfaktors konnten noch Minderausgaben im Umfang von 1,5% ausgewiesen werden. Die eingeleiteten Sparmassnahmen trugen die ersten Früchte: für verschiedene gewichtige Aufgabenbereiche wurden weniger Mittel beantragt als im Vorjahr. Das Stabilisierungsprogramm 1998 und die Kreditsperre werden 1999 einen Beitrag von CHF 0.7 Mrd. leisten (Die Zahlungskredite im Voranschlag 1999 bleiben im Umfang von CHF 182 Mio. gesperrt. Von der dreiprozentigen Kreditsperre ausgenommen werden die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an internationale Organisationen, die vom Stabilisierungsprogramm direkt betroffenen Ausgabenpositionen, die Personalausgaben, die speziellen Ausgabenrubriken des Investitionsprogramm 1997, die Landwirtschaftsausgaben, der Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Bildung und Grundlagenforschung sowie die FLAG-Ämter. Die Kredite für die Entwicklungshilfe werden mit dem halben Sperrungssatz von 1,5% belegt (Kredite der Osthilfe unterliegen dem normalen Sperrungssatz)). Auch die bessere Beschäftigungslage wirkte sich positiv aus, so dass deutlich weniger Gelder für die Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden mussten. Höhere Ausgaben verursachen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung sowie Bildung und Forschung. Gemäss EFD wird die Staatsquote auf 11,5% des BIP sinken (Voranschlag 1998:12,4%). Bei den Einnahmen rechnete das EFD für 1999 mit einer Zunahme von einer Milliarde Franken oder 2,6%. Gegenüber 1998 am stärksten ins Gewicht fallen bei den Fiskaleinnahmen die budgetierten Veränderungen bei der direkten Bundessteuer (+950 Mio.), den Stempelabgaben (+675 Mio.) sowie der Mehrwertsteuer (+600 Mio.). Umgekehrt wurden bei der Verrechnungssteuer ein Einnahmenrückgang von CHF 850 Mio. budgetiert, was mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammenhängt, welches zu einnahmeschwächeren ungeraden Jahren führt. Der Voranschlag 1999 basiert auf der Annahme eines realen Wirtschaftswachstums von zwei Prozent sowie einer Jahresteuerung von einem Prozent.

Voranschlag 1999

Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Finanzkommission änderte das Parlament das Einigungsverfahren beim Voranschlag dahingehend, dass beim Scheitern eines Einigungsantrags künftig der in der dritten Beratungsrunde beschlossene tiefere Betrag oder Personalbestand als definitiver Beschluss gilt. National- und Ständerat nahmen eine entsprechenden Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 139 zu 8 bzw. 42 zu 0 Stimmen an.

Parlamentarische Initiative für ein Einigungsverfahren beim Voranschlag
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Am 18. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte den Voranschlag 1998. Dieser schliesst bei Ausgaben von CHF 47.59 Mrd. und Einnahmen von CHF 39.97 Mrd. mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7.622 Mrd. ab. Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage konnte das Parlament das Ergebnis damit um etwas mehr als CHF 330 Mio. verbessern. Das Ausgabenwachstum wurde schlussendlich auf 7,6% (bzw. 6,3% ohne Berücksichtigung der Kreditsperre) gegenüber dem Vorjahresbudget veranschlagt.

Voranschlag 1998

Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit knapp CHF 7.4 Mrd. ausgewiesen. Gemäss Voranschlag werden 1998 die Schulden des Bundes die Grenze von CHF 100 Mrd. überschreiten, und die Verschuldungsquote wird auf 26,7% ansteigen. Damit wird der Bund CHF 3.4 Mrd. für Zinsen ausgeben müssen.

Voranschlag 1998

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1998 einen Ausgabenüberschuss von CHF 12.4 Mrd. (1997: 9.4 Mrd.). Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 7.6 Mrd. und der Kantone von CHF 4.2 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 600 Mio. Dieses fällt zu einem grossen Teil auf die Städte. Dramatisch ist vor allem die Neuverschuldung der öffentlichen Hand: Im Vergleich zu 1996 wird sich diese bis 1998 von 1,7 auf 3,5% des BIP verdoppeln. Damit wird die Schweiz erstmals seit 1993 einem der zentralen Maastricht-Kriterien für den Beitritt zur Währungsunion nicht mehr genügen, nämlich jenem, dass das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen 3% des BIP nicht übersteigen darf. Das zweite zentrale Kriterium, wonach die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht übersteigen darf, erfüllt die Schweiz mit einer geschätzten Gesamtverschuldung von CHF 202 Mrd. bis Ende 1998 noch. Die Verschuldungsquote wird dann aber bereits mehr als 50% betragen; 1990 machte sie erst 32% aus.

Voranschlag 1998

Auch das Parlament vertröstete sich grösstenteils auf das Stabilisierungsprogramm 98 und das Haushaltsziel 2001. Als Erstrat lehnte der Ständerat zwei Rückweisungsanträge Uhlmann (svp, TG) und Weber (ldu, ZH) ab, die ein Defizit von maximal CHF 6 Mrd. bzw. CHF 7 Mrd. zulassen wollten. Dem befristeten Lohnopfer des Bundespersonals von höchstens 3% stimmte er zu, wobei er dieses gemäss dem Kommissionsantrag abstufte. Einen Antrag Seiler (svp, SH), der untere Lohnkategorien von der Lohnkürzung ausnehmen wollte, lehnte er ab, ebenso wie einen Antrag Frick (cvp, SZ), der die Parlamentarierentschädigungen kürzen wollte. Der Ständerat folgte durchwegs seiner Finanzkommission und sanktionierte schliesslich ein Defizit von CHF 7.78 Mrd. Auch im Nationalrat waren drei Rückweisungsanträge chancenlos. Die SVP verlangte Kürzungen von CHF 2.4 Mrd., der LdU ein Defizit von höchstens CHF 7 Mrd. und die Demokratische Fraktion ein solches von höchstens CHF 4 Mrd. Wie im Ständerat war auch in der grossen Kammer das Lohnopfer der Bundesbeamten Zankapfel. Während ein Antrag Hafner (sp, SH) tiefere Lohnklassen vor Abstrichen bewahren wollte, forderte Blocher (svp, ZH) eine generelle Besoldungsrevision und einen Abbau von 100 Stellen. In einer «unheiligen Allianz» brachten Linke und SVP lineare Lohnkürzungen zu Fall. Ansonsten folgte auch der Nationalrat seiner Finanzkommission und lehnte unter anderem einen Antrag Blocher, den Etat für die Flüchtlingshilfe um CHF 47 Mio. zu kürzen, ab. Die SP hatte keinen Erfolg mit Angriffen auf die Mittel des EMD, und die Lastwagenlobby scheiterte erneut mit dem Versuch, die Entwicklung eines Fahrleistungsmessgerätes zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu stoppen. Den Bauern versagte der Nationalrat den Wunsch, die von der Kommission um CHF 10 Mio. gekürzten Finanzen für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wieder aufzustocken. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei den meisten Positionen dem sparfreudigeren Nationalrat an. Abstriche von CHF 40 Mio. bei der Rüstung lehnte er aber ab und ging auch auf einen Vermittlungsantrag für eine Reduktion von CHF 16 Mio. nicht ein. Auch bezüglich des Lohnopfers hielt der Ständerat an seiner Position fest. Der Nationalrat lehnte zwar lineare Lohnkürzungen erneut ab, verweigerte mit Hilfe der SVP aber auch eine Aufstockung des Budgets. Der Bundesrat stellte deshalb Einsparungen andernorts beim Personal in Aussicht.
Zum Lohnopfer der Bundesbeamten siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).

Voranschlag 1998

Die Budgets 1998 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 58.6 Mrd. und Einnahmen von CHF 54.4 Mrd. ein kumuliertes Defizit von CHF 4.2 Mrd. (1996: 3.1 Mrd.) aus, womit erneut eine Verschlechterung der Finanzlage veranschlagt wurde. Hauptgrund für die negative Entwicklung bleibt die hohe Arbeitslosigkeit; 1998 müssen die Kantone der ALV neue Darlehen von CHF 850 Mio. gewähren. Weiter bringt das Investitionsprogramm des Bundes auch 1998 Folgekosten auf kantonaler Ebene mit sich. Sämtliche Kantone haben in der Investitionsrechnung für 1998 einen Finanzierungsfehlbetrag budgetiert, und mit Ausnahme von Obwalden weisen alle Kantone einen ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad aus. Tessin und Uri veranschlagen eine dramatische Verschlechterung ihrer Kantonsfinanzen mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 0,5% resp. 15,8%. In den Kantonen Genf und Waadt wird der Selbstfinanzierungsgrad weiterhin im negativen Bereich liegen. In der laufenden Rechnung budgetierten zehn Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, nur drei (AR, BL und GL) rechnen aber mit einem positiven Saldo.

Finanzprognose der Kantone für 1998

Die Finanzkommissionen beider Räte suchten nach zusätzlichen Ausgabenkürzungen, scheiterten jedoch, weil die meisten Ausgaben gesetzlich gebunden sind und «die Zitrone ausgepresst» sei. Während die Finanzkommission des Ständerates dem Plenum schliesslich nur gerade Kürzungen von CHF 151 Mio. empfahl, nahm jene des Nationalrates Kürzungen von CHF 350 Mio. vor. Abgezwackt wurde vor allem beim Nationalstrassenbau und beim Militär. Dafür begrenzten beide Kommissionen das Lohnopfer des Bundespersonals, indem sie dieses nach Lohnkategorien abstuften.

Voranschlag 1998

Bereits bevor der Voranschlag in die Räte kam, musste der Bundesrat eine Korrektur vornehmen und bei der Arbeitslosenversicherung zusätzliche CHF 590 Mio. budgetieren (2.2 Mrd. anstatt 1.6 Mrd.). Damit erhöhte sich der Fehlbetrag des Voranschlags auf knapp CHF 8 Mrd.
Zum Referendum gegen den im Rahmen des Voranschlags 1997 dringlichen Bundesbeschluss zur ALV siehe hier.

Voranschlag 1998

Der Bundesrat gab für den Voranschlag 1998 ein Zieldefizit von CHF 5.5 Mrd. vor. Im Juni sah er sich in einer ersten Runde jedoch mit Departementseingaben konfrontiert, die mit CHF 7.2 Mrd. im Minus lagen; nach den Sommerferien reduzierte sich der Fehlbetrag auf CHF 5.8 Mrd. Für die fehlenden CHF 300 Mio. griff der Bundesrat zum Rotstift und kürzte als Hauptposten CHF 100 Mio. bei der SBB und mit einem auf drei Jahre befristeten Bundesbeschluss weitere CHF 50 Mio. beim Bundespersonal. Das Budget erreichte damit das angestrebte Defizit von CHF 5.5 Mrd. (1997: 5.8 Mrd., unter Berücksichtigung der Kreditsperre). Dazu kamen allerdings drei Sonderfaktoren: Eine einmalige Zahlungsspitze von CHF 1.85 Mrd. an die SBB (Die CHF 1.85 Mrd. stellen keine Mehrausgabe dar. Da der Infrastrukturbeitrag an die SBB (Amortisation, Zinsen und Unterhalt) im Rahmen der Bahnreform von 1998 an nicht mehr nach-, sondern vorschüssig abgegolten wird, fällt er 1998 aber doppelt an), das Investitionsprogramm mit CHF 140 Mio. und ein rückzahlbares Darlehen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von zusätzlichen CHF 500 Mio. Eingerechnet dieser Sonderfaktoren ergab sich ein Defizit von knapp CHF 7.4 Mrd. und ein Ausgabenwachstum von 6,9%. Bereinigt um die drei Sonderfaktoren wies der zuhanden des Parlaments verabschiedete Voranschlag 1998 noch ein Ausgabenwachstum von knapp CHF 600 Mio. oder 1,3% aus. Dieses ist fast ausschliesslich auf die übrigen Sozialversicherungen (AHV, IV und Krankenversicherung), die Betreuungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie den Strassenbau zurückzuführen. Bedingt durch die erwähnten Sonderfaktoren wird die Staatsquote gemäss EFD auf 12,4% des BIP ansteigen. Bei den Einnahmen rechnet das EFD für 1998 mit einer Zunahme von CHF 1.5 Mrd. oder 3,8%. Bei den Fiskaleinnahmen fallen die budgetierten Veränderungen bei der Mehrwertsteuer (+700 Mio.), der Verrechnungssteuer (+550 Mio.), den Stempelabgaben (+475 Mio.) und der Mineralölsteuer (+350 Mio.) gegenüber 1997 am stärksten ins Gewicht. Die Zunahme bei der Verrechnungssteuer hängt mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammen, das zu einnahmenstärkeren geraden Jahren führt. Bei der Mineralölsteuer entspricht der Zuwachs in etwa dem Einnahmenausfall des Vorjahres, der mit der Einführung des Mineralölsteuergesetzes zusammenhing. Dem Voranschlag wurden eine schrittweise Erholung der Konjunktur, aber auch eine geringfügig höhere Teuerung zugrundegelegt. Einnahmen- und Ausgabenentwicklung basieren auf der Annahme eines Wirtschaftswachstums von real 1,5%.

Voranschlag 1998

Für das Jahr 1997 wiesen die Kantone Budgets mit einem kumulierten Finanzierungsdefizit von CHF 3.1 Mrd. (1995: 2.6 Mrd.) aus, womit wieder eine Verschlechterung der Kantonsfinanzen veranschlagt wurde. Die budgetierten Ausgaben betragen CHF 56.7 Mrd. (+2,4%), die Einnahmen CHF 53.4 Mrd. (+1,5%). In der laufenden Rechnung budgetierten 14 Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, wobei nur drei Kantone (AR, UR und ZG) einen positiven Saldo auswiesen. Praktisch stagnierenden Steuereinnahmen stehen in den kantonalen Budgets steigende Sozialausgaben gegenüber. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten wie bereits im letzten Jahr die Kantone Zürich (437 Mio.), Waadt (400 Mio.), Genf (340 Mio.), Bern (255 Mio.) und Solothurn (175 Mio.). Allein diese fünf Kantone vereinigen 76% des gesamten Fehlbetrages auf sich.

Finanzprognose der Kantone für 1997

Am 11. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte den Voranschlag 1997. Dieser schliesst exklusive der Kreditsperre bei Ausgaben von CHF 44.769 Mrd. und Einnahmen von CHF 38.471 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 6.298 Mrd. ab. Unter Berücksichtigung der Kreditsperre betragen die Ausgaben noch CHF 44.239 Mrd. und der Ausgabenüberschuss CHF 5.768 Mrd. (1996: 4.05 Mrd.). Mit einem Wachstum um 0,6% oder CHF 267 Mio. (inkl. Kreditsperre) konnten die Ausgaben nahezu auf dem Niveau des Budgets 1996 plafoniert werden. Die Entwicklung der Ausgaben ist durch verschiedene Sonderfaktoren geprägt. Beim Verkehr werden bisherige Tresoreriedarlehen an die SBB erstmals in der Finanzrechnung erfasst (841 Mio.), bei der Sozialen Wohlfahrt entfällt die Zahlungsspitze des Vorjahres im Bereich der Krankenversicherung (-1150 Mio.) und bei der ALV werden wieder deutlich mehr Darlehen benötigt (+850 Mio.). Unter Ausklammerung dieser Positionen hätte ein Ausgabenrückgang von 0,4% verzeichnet werden können. Die budgetierten Einnahmen nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 3,6% oder CHF 1.45 Mrd. ab. Dieser ausserordentliche Rückgang ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass auf den 1.1.1997 der Einnahmenüberschuss der PKB von rund einer Milliarde aus der Bundesrechnung ausgegliedert wird. Bei den Fiskaleinnahmen fallen die Veränderungen bei der MWSt (+900 Mio.), der Verrechnungssteuer (-1050 Mio.) und der Mineralölsteuer (-400 Mio.) am stärksten ins Gewicht. Der Rückgang bei der Verrechnungssteuer hängt mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammen, das zu einnahmensschwachen ungeraden Jahren führt. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 7.286 Mrd. ab.

Voranschlag 1997