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Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1997 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 9.4 Mrd. (ca. 2,6% des BIP), womit sie mit einer Verschlechterung von rund CHF 1 Mrd. gegenüber dem Vorjahr rechnen. Die heutige Finanzlage würde den Budgetkriterien der EU für den Beitritt zur Währungsunion (das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen darf 3% des BIP, und die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht überschreiten) weiterhin genügen. Die Verschuldungsquote wird 1997 rund 51% des BIP betragen. Seit 1990 verdoppelte sich die Gesamtverschuldung aber beinahe und wird für Ende 1997 auf CHF 188 Mrd. veranschlagt, was einer jährlichen Zunahme von 9,7% entspricht.

Voranschlag 1997

Auch im Ständerat hatten ein Antrag Weber (ldu, ZH) zur Rückweisung des Budgets und Nichteintretensanträge der SP zu den drei dringlichen Bundesbeschlüssen keine Chance. Die grösste Differenz zum Nationalrat ergab sich bei der ALV: Auch der Ständerat sprach sich für eine Weiterführung der Schlechtwetterentschädigung aus, er verwarf aber die Streichung der Taggelder für Arbeitslose unter 20 Jahren klar. Damit bringen die drei dringlichen Bundesbeschlüsse Einsparungen von CHF 865 Mio. Den vom Nationalrat bewilligten Mehrausgaben im Nationalstrassenbau und der Förderung erneuerbarer Energien sowie dem Fahrleistungsmesser stimmte die kleine Kammer zu und genehmigte schliesslich einen Voranschlag 1997 mit einem Defizit von gut CHF 5.8 Mrd., also um CHF 75 Mio. höher als jenes des Nationalrats. In der Differenzbereinigung begrub der Nationalrat die Streichung der Taggelder für unter 20jährige stillschweigend.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Das Budget ging somit mit einem Defizit von CHF 5.7 Mrd. in die Wintersession. Als Erstrat wurden vom Nationalrat vier Rückweisungsanträge mit verschärften Sparaufträgen klar abgelehnt. Eine SVP-Minderheit forderte die Rückweisung des Voranschlags mit dem Ziel, für 1997 rund CHF 2 Mrd. mehr zu streichen und schon 1998 den Budgetausgleich zu erzwingen. Die Fraktion der Freiheits-Partei wollte die Schraube noch härter anziehen und auf einen Schlag CHF 3 Mrd. streichen, während die LDU/EVP-Fraktion den Bundesrat dazu zwingen wollte, ein Defizit von höchstens CHF 3.5 Mrd. vorzulegen, ohne die Reserve-Fonds von AHV/IV und ALV zu belasten. Die Schweizer Demokraten schliesslich legten einen Sanierungsplan bis 2000 vor und verlangten vergebens, das Defizit für 1997 auf höchstens CHF 4 Mrd. zu begrenzen. Auch bei den drei dringlichen Bundesbeschlüssen obsiegte die Bundesratskonzeption gegen vehementen Widerstand vorab von der Linken: Mit 99 zu 63 Stimmen wurde dem befristeten Verzicht auf den Bundesbeitrag an die AHV und mit 88 zu 75 Stimmen den Einsparungen bei der ALV zugestimmt. Die Kreditsperre von 2% passierte mit 104 zu 61 Stimmen. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der die Arbeitslosenhilfe um CHF 1 Mrd. kürzen wollte, hatte keine Chance. Auch ein links-grüner Vorstoss, der Direktzahlungen in der Landwirtschaft nach Massgabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Subventionsbezüger kürzen wollte, wurde mit 92 zu 64 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat folgte weitgehend seiner Finanzkommission und beschloss nur in vergleichsweise wenigen Bereichen Abweichungen. So hiess er mit 87 zu 62 Stimmen einen Antrag Scheurer (lp, NE) gut, der in Hinblick auf die Expo 2001 zusätzliche CHF 47 Mio. für den Nationalstrassenbau forderte. Vergeblich machte Bundesrat Villiger darauf aufmerksam, dass sich die Bauprojekte N1 und N5 auch aus Kreditresten finanzieren liessen. Weiter bewilligte der Rat CHF 5 Mio. für die Förderung erneuerbarer Energien und hiess die im Budget 1996 noch gestrichenen CHF 5.1 Mio. zur Entwicklung des Fahrleistungsmessers für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gut. Unter heftigem Sperrfeuer stand in der Detailberatung der dringliche Bundesbeschluss zur ALV: Mit 114:53 Stimmen hielt der Nationalrat an der Schlechtwetterentschädigung fest (-40 Mio.) und federte die Taggeldkürzung sozial ab (-14 Mio.), dafür strich er kurzerhand die Taggelder an die Jugendlichen bis 20 Jahre (+110 Mio.), womit sich insgesamt ein zusätzlicher Spareffekt von CHF 55 Mio. ergab. Nach dreitägiger Debatte hiess der Nationalrat den Voranschlag 1997 mit einem Defizit von unverändert CHF 5.7 Mrd. gut.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Die Finanzkommissionen beider Räte erteilten dem Budget 1997 des Bundesrates gute Noten und begrüssten die drei dringlichen Sparbeschlüsse. Die Finanzkommission des Nationalrates nahm weitere Kürzungen von CHF 250 Mio. vor, gleichzeitig musste sie aber zusätzliche CHF 485 Mio. für die ALV einsetzen, da diese weit stärker beansprucht wurde, als dies der Bundesrat beim Erstellen des Budgets angenommen hatte. Die Finanzkommission des Ständerates schloss sich den Vorgaben der Nationalratskommission weitgehend an. Auch sie kam nicht darum herum, CHF 450 Mio. für die ALV nachzuschieben. Beim dringlichen Sparbeschluss zur ALV widersetzte sie sich jedoch der Streichung der Schlechtwetterentschädigung (-40 Mio.) und wandte sich gegen weitere Abstriche beim Rüstungsmaterial. Mit zusätzlichen Kürzungen von CHF 245 Mio. auf anderen Positionen blieb sie nur leicht hinter den Mehrausgaben der Nationalratskommission zurück.

Voranschlag 1997

Ende September verabschiedete der Bundesrat den Voranschlag 1997 zuhanden der eidgenössischen Räte. Das veranschlagte Defizit konnte auf CHF 5.5 Mrd. reduziert werden und erreichte damit im wesentlichen das Ziel einer Ausgabeneinfrierung auf dem Vorjahresstand. Unterstellt wurde ein reales Wirtschaftswachstum von 1,5%, was EFD-Vorsteher Kaspar Villiger jedoch selbst als sehr optimistische Annahme bezeichnete. Erstmals sind im Budget die SBB-Darlehen als Ausgaben, die Gewinne der Pensionskasse des Bundes (PKB) aber nicht mehr unter den Einnahmen verbucht, womit dem Haushalt fast CHF 2 Mrd. verloren gingen. Insgesamt stellte der Bundesrat gezielte Ausgabenkürzungen von CHF 730 Mio. vor, die in zwei Fällen bis auf Ende 2002 befristete dringliche Bundesbeschlüsse erforderten. Der erste dringliche Sparbeschluss betraf den AHV-Bereich und forderte den Verzicht auf den vorgesehenen Sonderbeitrag des Bundes für die Flexibilisierung des Rentenalters, was den Bundeshaushalt um jährlich CHF 170 Mio. entlastet. Auf einen wenige Wochen zuvor in der Öffentlichkeit gemachten Voschlag, den Bundesbeitrag an die AHV einzufrieren, verzichtete der Bundesrat, da die Verfassungsmässigkeit umstritten war. Auch im Bereich der ALV buchstabierte er zurück und reduzierte zuvor erwogene Leistungskürzungen von 10% stark. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss schlug er vor, Taggelder von unter CHF 130 um 1% und jene von über CHF 130 um 3% zu kürzen. Zusammen mit der Abschaffung der Schlechtwetterentschädigung sowie verschiedenen Einzelmassnahmen sollte dieser ALV-Sparvorschlag den Bundeshaushalt jährlich um CHF 214 Mio. entlasten. Weil die gezielten Kürzungen für ein Konstanthalten der Ausgaben auf dem Stand des Vorjahres nicht ausreichten, verlangte der Bundesrat mit einem dritten dringlichen Bundesbeschluss ausserdem grünes Licht für eine Kreditsperre und legte diese für 1997 auf 2% fest, was Einsparungen von CHF 530 Mio. bringen soll.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Angesichts der hohen Verschuldung des Bundes kündigte der neue EFD-Vorsteher Kaspar Villiger einen «Kurswechsel in der Finanzpolitik» an und beschloss für den Voranschlag 1997, die Ausgaben nominell auf dem Stand des Vorjahresbudgets einzufrieren. Aufgrund erster Eingaben der Departemente hätte das Budgetdefizit 1997 aber CHF 7.5 Mrd. betragen, was einem Ausgabenanstieg von 3,6% entsprochen hätte. Die Departemente wurden deshalb beauftragt, Kürzungen von CHF 1.6 Mrd. vorzunehmen, nach der Sommerpause blieb aber immer noch ein Kürzungsbedarf von CHF 1.3 Mrd. übrig. Das EFD einigte sich deshalb auf ein zweiteiliges Konzept, das einerseits gezielte Sparmassnahmen vorsieht, von denen nur gerade die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die bundeseigenen Bauten ausgeklammert wurden. Andererseits schlug es die Einführung einer vorsorglichen Kreditsperre vor, die bereits für das Budget 1997 greifen soll. Gemäss dieser werden bei sämtlichen Ausgabenrubriken maximal 2% des Kreditbetrages nicht zur Auszahlung freigegeben, wobei der Bundesrat in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit hat, den gesperrten Beitrag bei einem verzögerten konjunkturellen Aufschwung teilweise oder ganz freizugeben. Das neuartige Instrument hat damit den Charakter eines Eventualhaushaltes. Von der Sperre ausgenommen bleiben einzig die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen und die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Das Sparkonzept des Bundesrates wurde unterschiedlich aufgenommen. Während FDP und CVP die Vorschläge begrüssten, warf die SP dem Bundesrat «Sparhysterie» vor. Die SVP lehnte die Kreditsperre ab und forderte dafür höhere gezielte Einsparungen.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Am 21. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Budget 1996. Dieses schliesst bei Ausgaben von CHF 43.97 Mrd. und Einnahmen von CHF 39.92 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.048 Mrd. (1995: CHF 6.08 Mrd.) ab. Bei den Einnahmen wird mit einer Zunahme von CHF 3.6 Mrd. oder 9,9% gegenüber dem Voranschlag 1995 gerechnet. Die Ausgaben nehmen um CHF 1.6 Mrd. oder 3,7% zu, womit das Ausgabenwachstum höher ist als das geschätzte Wirtschaftswachstum von etwa 3%. Das Ausgabenwachstum entfällt jedoch nicht auf neue Begehrlichkeiten, sondern praktisch vollumfänglich auf frühere Beschlüsse wie die Leistungen des Bundes an die Krankenkassen und an die AHV/IV sowie auf die Passivzinsen und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt CHF 6.1 Mrd.

Voranschlag 1996

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1996 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 8.3 Mrd. (1995 CHF 13.2 Mrd.). Ihre Verschuldung betrug im laufenden Jahr CHF 179 Mrd., 49,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP); davon entfielen etwas weniger als die Hälfte auf den Bund, ein Drittel auf die Kantone und gut ein Fünftel auf die Gemeinden. Damit würden die öffentlichen Haushalte den Budgetkriterien für den Beitritt zur europäischen Währungsunion erstmals seit 1991 wieder genügen. Mit einem Budgetdefizit aller Gebietskörperschaften inklusive Sozialversicherungen von 2,2% des BIP überschritt die Schweiz die erlaubten 3% der EU ebensowenig wie die Verschuldungsquote von höchstens 60%.

Voranschlag 1996

Um das Defizit im Budget 1996 auf unter CHF 4 Mrd. zu drücken, forderten die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates zusätzliche Ausgabenkürzungen von CHF 437 bzw. 277 Mio. Die ständerätliche Kommission lehnte andererseits beide dringlichen Gesetzesänderungen ab, während die nationalrätliche Kommission nur den dringlichen Sparbeschluss zur ALV zurückwies. In der Wintersession folgten beide Räte ihren Kommissionen in weiten Teilen. Der Ständerat als Erstrat lehnte die beiden dringlichen Sparbeschlüsse ab. Gegen den Willen seiner Kommission stockte er zudem gemäss einem Antrag Cavadini (lp, NE) den Kredit für den Nationalstrassenbau um CHF 163.4 Mio. auf. Im Nationalrat fanden vier Rückweisungsanträge von LdU/EVP, SD, FPS und EDU keinen Sukkurs. Im Gegensatz zum Ständerat nahm die grosse Kammer den Sparbeschluss zu den Schwerpunktprogrammen der Forschung mit 89 zu 79 Stimmen an, verwarf hingegen mit 94 zu 81 Stimmen ebenfalls den dringlichen Sparbeschluss zur ALV. Der Aufstockung des Kredits im Nationalstrassenbau stimmte der Rat zu und sanktionierte damit den teuren Ausrutscher des Ständerats vom Sparpfad. Ausserdem kürzte er gegen den Willen des Bundesrates die Beiträge an die Kantone zur Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio.; bei den Militärausgaben kürzte er CHF 65 Mio. In der Differenzbereinigung setzte sich der Ständerat mit seinem Veto durch, die Schwerpunktprogramme der Forschung nicht zu kürzen, und er behielt auch beim am längsten umstrittenen Punkt, den Etatsstellen, das letzte Wort: lediglich 300 Stellen werden definitiv gestrichen, nachdem sich im Nationalrat eine bürgerliche Minderheit für die Streichung von 400 Stellen ausgesprochen hatte.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1996 (BRG 95.055)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Für das Jahr 1996 wiesen die Kantone Voranschläge mit einem kumulierten Defizit von rund CHF 2.6 Mrd. (1995: 4.2 Mrd) aus. Die Ausgaben wurden auf CHF 55.2 Mrd. budgetiert, was einem Zuwachs von CHF 1.3 Mrd. (2,4%) entspricht (Zahlen gemäss FkF). Gleichzeitig nahmen aber auch die Einnahmen um CHF 2.9 Mrd. (5,8%) auf CHF 52.6 Mrd. zu. Die Verbesserung der kantonalen Finanzen beruht in erster Linie auf der erwarteten Rückzahlung kantonaler Darlehen an die Arbeitslosenkasse. Diese Darlehen belasteten die Budgets der Kantone 1995 mit CHF 1.35 Mrd., die Rückzahlungen sollen sich auf CHF 600 Mio. belaufen, womit ein Verbesserungseffekt von CHF 1.95 Mrd. entsteht. Zur Verbesserung beitragen sollen ausserdem die Sparmassnahmen. Als einziger Kanton rechnet Schaffhausen für 1996 nicht mit einem Finanzierungsfehlbetrag. 13 Kantone konnten ihre Finanzlage gegenüber dem Budget 1995 verbessern, in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Aargau, Solothurn und Luzern ist die Verbesserung markant ausgefallen.

Finanzprognose der Kantone für 1996

Ende Mai beschloss der Bundesrat, das Ausgabenwachstum im Voranschlag 1996 auf ein Niveau von unter 4% zu drücken und Einsparungen in der Höhe von CHF 1.3 Mrd. vorzunehmen. Die Departemente, deren Budgeteingaben sich zuvor auf insgesamt CHF 45.4 Mrd. belaufen hatten, unterzogen sich daraufhin Streichungen in Höhe von fast einer Milliarde Franken. Zusätzlich beschloss der Bundesrat dringliche Gesetzesänderungen in den Bereichen Forschung und Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit einem ersten dringlichen Beschluss sollte die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Mittel für die Schwerpunktprogramme der Forschung in den Jahren 1996 bis 1999 um CHF 62 Mio. rückgängig gemacht werden, womit sich 1996 CHF 15 Mio. einsparen liessen. Gestrichen werden sollten sodann die A-fonds-perdu-Beiträge von CHF 220 Mio. an die ALV, die der Bund künftig in Form von Darlehen gewähren will. Weil so die Kantone die Hälfte beisteuern müssten, ergäbe sich für den Bund ein Spareffekt von CHF 100 Mio. Anfang September präsentierte Bundesrat Stich für 1996 ein Budget, das mit einem Defizit von CHF 4.3 Mrd. abschliesst. Das Ausgabenwachstum wurde auf 4,1% begrenzt, während bei den Einnahmen mit einem Anstieg um 9,8% gerechnet wurde. Die Zunahme ist unter anderem Folge des Steuersystems mit einnahmenstarken geraden Jahren. Bereits abgezogen wurde der erwartete Steuerausfall von CHF 140 Mio. durch den MWSt-Sondersatz für die Hotellerie. Auf der Ausgabenseite fielen der Anstieg der Beiträge an die Krankenversicherung von CHF 750 Mio. und die einmalige Entschädigung von über CHF 200 Mio. für den Verzicht auf das Atomkraftwerk Graben ins Gewicht. Die Überschüsse der Bundespensionskasse figurieren weiterhin unter den Einnahmen. Ebenso wurden die Darlehen an die Bundesbahnen im Umfang von gut einer Milliarde Franken, welche die SBB nicht werden zurückzahlen können, gegen den Willen von Bundesrat Stich nicht unter den Ausgaben verbucht. Nicht zuletzt aufgrund dieses «geschönten» Budgets, dessen Defizit sich bei einer sachgerechten Darstellung - trotz einem verbesserten konjunkturellen Umfeld - auf über CHF 6 Mrd. erhöht hätte, gab der Finanzminister seinen Rücktritt bekannt.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1996 (BRG 95.055)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Im März überwies der Ständerat einstimmig eine Empfehlung zu Sofortmassnahmen für das Budget 1996, die insbesondere einen Stellenabbau in der zivilen Verwaltung um mindestens 2% und die Plafonierung der Sachausgaben sowie der steuerbaren Transferausgaben forderte. Der Bundesrat bezeichnete diese Sofortmassnahmen als nicht realisierbar.

Empfehlung FK-SR (94.073) Sofortmassnahmen

Eine Trendwende der Verschuldung ist nicht in Sicht. Allein das Defizit 1994 erzwingt zusätzliche Zinsausgaben von CHF 250 bis 300 Mio. pro Jahr. 1995 wird der Bund CHF 3.3 Mrd. (7,7%) seiner Einnahmen für Zinszahlungen aufwenden müssen. Trotz Sanierungskonzept wird der Schuldenberg des Bundes laut Finanzplan von rund CHF 70 Mrd. im Berichtsjahr auf 100 Milliarden bis zum Jahr 1998 anwachsen.

Wachsende Staatsverschuldung der Schweiz

Die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates präsentierten weitere ähnlichlautende Kürzungsanträge in der Höhe von CHF 850 resp. 752 Mio. Drei Rückweisungsanträge des Budgets von seiten der LdU/EVP und der SD/Lega-Fraktion sowie der Freiheitspartei, die das Budget weiter kürzen wollten, kamen in der Wintersession nicht durch. Das Parlament folgte seinen Kommissionen in weiten Teilen und stimmte insgesamt Kürzungen von gut CHF 400 Mio. zu. Der Nationalrat verzichtete in der Differenzbereinigung zugunsten des Ständerats darauf, die gezielte Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio. zu kürzen. Dafür beharrte er darauf, nur 200 (plus 98 Hilfsstellen) statt der vom Ständerat beantragten 300 Etatstellen zu streichen. Um letzte Differenzen zu bereinigen, gab der Nationalrat Kürzungen von CHF 20 Mio. bei der Käseunion preis.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Von drei Motionen Graber (lp, NE) (Mo. 94.3429), Columberg (cvp, GR) (Mo. 94.3472) und der liberalen Fraktion (Mo. 93.3568), die den Bundesrat ersuchten, dem Parlament Vorschläge für einen Abbau der gesetzlichen Vorgaben und der Detailschriften zu unterbreiten, um so ebenfalls Ausgaben zu bremsen, wurden die beiden ersten im Berichtsjahr vom Nationalrat, diejenigen der liberalen Fraktion von beiden Kammern überwiesen.

Drei Motionen zum Abbau der gesetzlichen Vorgaben

Im Frühjahr hatte sich die Landesregierung für das Budget 1995 auf rigorose Vorgaben geeinigt: Nominell sollten die Ausgaben lediglich noch um 2% wachsen und bis zur Bereinigung des Budgets und des dritten Sanierungsprogrammes sollte ein Ausgabenmoratorium der Verwaltung gelten. Im August musste der Bundesrat dann aber doch ein Budgetdefizit von CHF 7.4 Mrd. in die Vernehmlassung geben, was einem Ausgabenwachstum von 5,4% entspricht. Nach Rückweisungsdrohungen der drei bürgerlichen Regierungsparteien gelang es dem Bundesrat in einer Zusatzrunde, den Fehlbetrag um fast CHF 900 Mio. auf CHF 6.5 Mrd. zu senken, wobei die Einsparungen in drei Fällen den Rückgriff auf Dringlichkeitsrecht bedingten. Am längsten umstritten war dabei in den Räten der befristete Erlass, der im Vorgriff auf die hängige ordentliche Gesetzesrevision den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 1995 von zwei auf drei Lohnprozente erhöht und für Arbeitslose eine Wartefrist von fünf Tagen bis zum Bezug des ersten Taggeldes einführt (CHF 515 Mio. Einsparungen). Der Ständerat lenkte erst im dritten Anlauf auf die vom Nationalrat geforderte soziale Abfederung ein, die Kleinstverdiener von der Karenzfrist ausnimmt. Die Grosse Kammer erklärte sich ihrerseits bereit, auf die Unterstützung regionaler Arbeitsvermittlungszentren zu verzichten. Die beiden andern dringlichen Bundesbeschlüsse konnten frühzeitig bereinigt werden. Mit dem einen werden Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich vorgezogen (CHF -73 Mio.). Der andere Beschluss verlangt von Magistraten und hohen Bundesbeamten ein zwischen einem und drei Prozent abgestuftes Lohnopfer. Schwergewichtig im Verkehrs- und Energiebereich, in der Landesverteidigung und bei den Beziehungen zum Ausland beschloss der Bundesrat weitere knappe CHF 200 Mio. an Sparmassnahmen.

Voranschlag 1995

Am 14. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Budget 95. Der bereinigte Voranschlag 1995 schloss bei Ausgaben von gut CHF 42.4 Mrd. und Einnahmen von knapp CHF 36.4 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 6.08 Mrd. ab (Inkl. Einnahmenüberschuss der Eidg. Versicherungskasse). Das von den bürgerlichen Fraktionen und den Finanzkommissionen angepeilte Ziel eines Defizits unter CHF sechs Mrd. wurde damit verfehlt. Gleichzeitig konnte mit der Senkung der Ausgaben unter das Budget des laufenden Jahres erstmals seit 1977 das Ausgabenwachstum gestoppt werden.

Voranschlag 1995

Für das Jahr 1995 präsentierten sämtliche Kantone Budgetentwürfe mit Finanzierungsfehlbeträgen. Demnach wird kein Kanton die Nettoinvestitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Das total der budgetierten Fehlbeträge beläuft sich auf CHF 5 Mrd. (wie 1994). Für die Kantone Genf, Waadt, Bern und Solothurn wurde eine negative Selbstfinanzierungsquote prognostiziert.

Finanzprognose der Kantone für 1995

Eine Motion Steinemann (fp, AG) (Mo. 93.3594) von 1993, die den Bundesrat beauftragen wollte, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten, wurde von Bundesrat Stich als untaugliches Mittel zur Haushaltsanierung abgelehnt und vom Nationalrat verworfen. Der Ständerat überwies jedoch ein Postulat Cavelty (cvp, GR) (Po. 93.3566), welches den Bundesrat aufforderte, die Einsetzung eines Sparbeauftragten zu prüfen. Bundesrat Stich wehrte sich vergeblich gegen diesen seiner Ansicht nach unnötigen Vorstoss. Bürgerliche Parteien kündigten zudem an, dass sie Art. 42bis BV, der den Bund verpflichtet, Defizite abzutragen, verschärfen wollten. In einem ersten Schritt wurde eine parlamentarische Initiative Bührer (fdp, SH) (Pa.Iv. 94.422) eingereicht, die fordert, dass das Wachstum der Ausgaben das geschätzte mittelfristige Wachstum des Bruttoinlandprodukts nicht übersteigen dürfe. Ausnahmen sieht die Initiative nur im Fall eines real rückläufigen Bruttoinlandprodukts vor.

Pa.Iv. Bührer zur Beschränkung des Ausgabenwachstums

Er schlug daraufhin Kürzungen von CHF 624 Mio. vor, korrigierte jedoch gleichzeitig die Einnahmenprognosen um rund CHF 570 Mio. nach unten. Alle Departemente sowie die Bundeskanzlei waren von den Kürzungsvorschlägen betroffen, am stärksten das Finanzdepartement mit rund 177 Mio., gefolgt vom Militärdepartement mit CHF 125 Mio. Grosse Einsparungen nahm die Regierung aber auch beim Verkehr, bei der Entwicklungs- und Osteuropahilfe, bei Bildung und Forschung, Landwirtschaft sowie im Asylwesen vor. Die Reduktion des Teuerungsausgleichs des Bundespersonals von geschätzten 2,5 auf 1,7% mittels dringlichem Bundesbeschluss sollte Einsparungen von rund CHF 200 Mio. (inkl. Regiebetriebe) erbringen. Als grösster Posten unter den Sparmassnahmen war der reduzierte Teuerungsausgleich auch am stärksten umstritten. Die kleine Kammer akzeptierte daraufhin das revidierte Budget, welches noch ein Defizit von CHF 7.03 Mrd. vorsah, mit 31 zu 2 Stimmen. Der Nationalrat verabschiedete das Budget mit einem Fehlbetrag von CHF 6.96 Mrd. mit 130 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen.

Voranschlag 1994

Im Differenzbereinigungsverfahren hielt zuerst der Ständerat an 26 früheren Beschlüssen fest, schwenkte bei knapp zwanzig Detailfragen jedoch auf die Beschlüsse der grossen Kammer ein. Insbesondere beim Budgetposten Öffentlichkeitsarbeit des BUWAL sowie bei der Kürzung des Kredits für die Schweizerschulen im Ausland waren sich die beiden Räte uneinig. Das grosszügige Entgegenkommen des Ständerates wurde am Ende vom Nationalrat honoriert. Das bereinigte Budget sah mit CHF 42.583 Mrd. einen Aufwandüberschuss von CHF 6.97 Mrd. vor. Im Vergleich zum Vorjahresbudget stand der Ausgabenzuwachs von 7,2% einem Einnahmenrückgang von 2,8% gegenüber.

Voranschlag 1994

Der Bundesrat unterbreitete das mit CHF 7.1 Mrd. höchste je registrierte Budgetdefizit der Finanzrechnung für 1994 den eidgenössischen Räten. In der Erfolgsrechnung sah das Budget einen Aufwandüberschuss von CHF 6.3 Mrd. vor. Im Vergleich zum Vorjahr erwartete der Bundesrat ein Anwachsen der Ausgaben um 8,9%, während sich die Einnahmen um 1,3% verringern. Das budgetierte Defizit lag somit erstmals in der Nachkriegsgeschichte über den Investitionsausgaben des Bundes. Gründe für das enorme Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben waren unter anderem in den stark angestiegenen Leistungen an die Arbeitslosenversicherung sowie im massiven, konjunkturbedingten Rückgang bei den Erträgen der Warenumsatzsteuer auszumachen.

Voranschlag 1994

Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund CHF 700 Mio. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von CHF 900 Mio. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt.

Voranschlag 1994

In den parlamentarischen Beratungen zeigte die grosse Kammer als erstbehandelnder Rat ihren Sparwillen und kürzte das schon überarbeitete Budget noch um CHF 625 Mio. In den Bereichen Landwirtschaft, Forschungsbeiträge zugunsten des Nationalfonds und Hilfsmassnahmen für osteuropäische Länder akzeptierte der Nationalrat jedoch die milder ausfallenden Kürzungen, welche der Ständerat beschlossen hatte. Auch beim Nationalstrassenbau gab die grosse Kammer dem Ständerat nach und verzichtete gänzlich auf Kürzungen. Gleichzeitig nahm sie den Antrag Frey (fdp, NE) knapp an, wonach im Falle einer Annahme der Treibstoffzollvorlage in der Volksabstimmung weitere CHF 100 Mio. für den Nationalstrassenbau bewilligt werden sollen; dieser Beschluss wurde von der kleinen Kammer bestätigt. Ein längeres Seilziehen hatten die unterschiedlichen Kürzungsvorschläge betreffend das EMD zur Folge: Nachdem der Nationalrat auf Kürzungen in der Höhe von CHF 150 Mio. und der Ständerat auf solchen von CHF 100 Mio. beharrt hatten, wurde in der Einigungskonferenz die Kompromisslösung einer Kürzung von CHF 125 Mio. akzeptiert. Nach Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens beliefen sich die Einsparungen gegenüber der überarbeiteten Budgetvorlage des Bundesrates auf rund CHF 475 Mio., womit der Voranschlag 1993 mit einem Defizit von CHF 3.085 Mrd. rechnete. Im übrigen befürworteten beide Räte den Vorschlag des Bundesrates, die EWR-Budgetposten von ca. CHF 195 Mio., welche nach der Ablehnung des EWR-Vertrags nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen konnten, vorläufig zu sperren.

Voranschlag 1993

Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von CHF 1.338 Mrd., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)