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Der Voranschlag 1993 des Bundes sah zuerst einen Aufwandüberschuss von CHF 2.47 Mrd. in der Finanzrechnung vor, während in der Erfolgsrechnung ein Defizit von CHF 3.45 Mrd. erwartet wurde. Nachdem jedoch einerseits das Parlament die Erhöhung des Treibstoffzolls von 25 auf 20 Rappen pro Liter herabgesetzt und dem Beschluss die Dringlichkeit abgesprochen hatte und andererseits unvorhergesehene zusätzliche Ausgaben entstanden waren, musste der vom Bundesrat genehmigte Entwurf zum Voranschlag 1993 revidiert werden. In der Finanzrechnung wurde gemäss den überarbeiteten Zahlen ein Defizit von CHF 4.31 Mrd. erwartet. Das Ausgabenwachstum lag mit 8,3% weit über dem optimistisch geschätzten Zuwachs von 5% des nominellen Bruttoinlandproduktes, während der Einnahmenzuwachs nur auf 1,5% geschätzt wurde. Die Bundesstaatsquote würde gemäss der überarbeiteten Fassung 11,2% betragen. Eine hohe Zuwachsrate von 11,6% verzeichnete das ausgabenstärkste Aufgabengebiet der sozialen Wohlfahrt. Die Ausgaben für Finanzen (Passivzinsen und Emissionskosten) erreichten einen Rekordwert von CHF 3'280 Mio., was einen Zuwachs von 42,5% gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Voranschlag 1993

Die Nachtragskredite in einer Gesamthöhe von CHF 1.8 Mrd. haben nicht unwesentlich zur Verschlechterung der Rechnung 1992 geführt. In einem ersten Paket ersuchte der Bundesrat das Parlament um zusätzliche Kredite von CHF 510 Mio. zur Deckung der durch den Teuerungsausgleich für die AHV/IV-Bezüger verursachten Mehrkosten der Eidgenössischen Versicherungskasse, für Zinszahlungen an die PTT, Kreditübertragungen für die vom Golfkieg betroffenen Länder, Infrastrukturleistungen an die SBB und für zusätzliche Etatstellen, insbesondere im EDA. Im Ständerat war einzig ein Kredit für dringende Betreuungsmassnahmen im Drogenbereich durch den Lega-Vertreter Morniroli (TI) bekämpft worden, allerdings ohne Erfolg. Auch im Nationalrat bot der Kredit von CHF 3.1 Mio. für die Drogenprävention Anlass zu Diskussionen, wurde schlussendlich aber, ebenso wie der umstrittene EWR-Informationskredit in der Höhe von CHF 3.4 Mio., vom Rat gutgeheissen.

Voranschlag 1992

Die Beratungen im Parlament gestalteten sich relativ schwierig. Zuerst hob der Ständerat gewisse Kürzungen wieder auf. Im Nationalrat stellten drei Fraktionen (LdU/EVP, SD/Lega, AP) den Antrag auf Rückweisung mit der gleichzeitigen Aufforderung an den Bundesrat, einen Voranschlag mit höchstens CHF 500 Mio. Defizit zu präsentieren. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag jedoch mit 148 zu 25 Stimmen ab. In der Detailberatung standen über 30 Abänderungsanträge zur Diskussion, wobei vor allem die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone und die Mittel für den Nationalstrassenbau umstritten waren; letztere wurden nur ganz leicht gekürzt. Zum Schluss verabschiedete der Nationalrat einen Voranschlag mit einem budgetierten Defizit von CHF 1.309 Mrd. Im Differenzbereinigungsverfahren gab die kleine Kammer in über 40 Detailfragen dem Nationalrat nach, dieser schloss sich dafür dem Beschluss des Ständerats betreffend höherer Nationalfondsgelder an. Der so verabschiedete Voranschlag sah noch ein Defizit von CHF 1.328 Mrd. vor.

Voranschlag 1992

Daraufhin erklärte sich der Bundesrat bereit, die Ausgaben im Budget 1992 um höchstens CHF 500 Mio. zu kürzen. Diese Kürzungen nahm er im Nationalstrassenbau, beim Militärdepartement, im Asylwesen und in der Landwirtschaft vor; ausserdem verschob er die Verpflichtungen in der Höhe von über CHF 100 Mio. für die Beteiligung an der internationalen Entwicklungsorganisation IDA auf das Budget 1993.

Voranschlag 1992

Die ständerätliche Kommission akzeptierte das vorgelegte Budget, allerdings nicht ohne Bedenken. Die Finanzkommission des Nationalrats entschied sich hingegen mit 16 zu 3 Stimmen, das Budget zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, gesamthaft CHF 1.5 Mrd. zu sparen und den Personalbestand einzufrieren. Zusätzlich beauftragte sie die Regierung, einen Dringlichen Bundesbeschluss vorzubereiten, der Neueinnahmen zur Finanzierung der Direktzahlungen an Bauern in der Höhe von CHF 300 Mio. garantieren soll.

Voranschlag 1992

Bundesrat Stich präsentierte zum ersten mal seit sieben Jahren einen Voranschlag mit einem Defizit. Das Budget rechnete mit einem Fehlbetrag von rund CHF 2 Mrd. und sah eine Ausgabenerhöhung um 11,7% vor, während auf der Einnahmenseite nur eine Steigerung von 5,6% erwartet wurde. Die Bundesstaatsquote wäre damit auf 10,7% im Jahre 1992 geklettert. Die grössten Steigerungen auf der Ausgabenseite waren in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und Finanzausgaben mit 31% resp. 23,1% vorgesehen. In absoluten Zahlen umfasste der Bereich der sozialen Wohlfahrt mit CHF 8'565 Mio. und einer Steigerung von 11,9% den grössten Posten. Auf der Einnahmenseite wurden die Stempelabgaben — bedingt durch die 1992 in Kraft tretende Stempelsteuerrevision — mit einer Verringerung von 18,8% gegenüber den budgetierten Einnahmen von 1991 veranschlagt. Ein derart defizitäres Budget würde laut der Botschaft des Bundesrates die während der vergangenen Jahre greifenden Sanierungsbemühungen der Bundesfinanzen auf einen Schlag zunichte machen, da sich der Bund zusätzlich verschulden müsste. Laut Rechnungsabschluss von 1989 betrugen die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden rund 33% des jährlichen Bruttosozialprodukts, was im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern wenig ist. Eine massive Neuverschuldung von Bund und Kantonen würde die Schweiz jedoch in bezug auf ihre Verschuldungsquote ins Mittelfeld der Industrieländer abgleiten lassen und sich über höhere Zinsen negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Voranschlag 1992

Bei der Debatte im Nationalrat zeigte sich, dass die bürgerlichen Bundesratsparteien, aus deren Reihen die im Vorjahr überwiesene Sparmotion gekommen war, sich mit der Budgetdisziplin äusserst schwer taten. So verlangten ihre Fraktionssprecher Mehrausgaben im Landwirtschaftsbereich; die Freisinnigen, unterstützt von den Liberalen, wünschten ausserdem zusätzliche Mittel für den Strassenbau. Einzig die Grünen hielten am Text der Sparmotion fest und forderten ein Budget, das sich an den wirtschaftlichen Eckdaten orientiert; ihr Rückweisungsantrag blieb aber erfolglos. In der Detailberatung erhöhte der Nationalrat die Mittel für die Parlamentsdienste und für EDV-Material bei der Bundeskanzlei sowie für die Investitionshilfe im Berggebiet, Kürzungsanträge von SP und GPS bei den Militärausgaben lehnte er jedoch ab. Auch im Bereich der Landwirtschaft beschloss die Volkskammer gegen den Widerstand von Bundesrat und Kommissionsmehrheit bei mehreren Posten das Budget aufzustokken. Im Bereich des Strassenbaus setzten sich namentlich Vertreter des Freisinns und der Westschweiz für massive Budgeterhöhungen (CHF 210 Mio. beim National- und CHF 84 Mio. beim Hauptstrassenbau) ein. Der Rat lehnte die Aufstockung der Nationalstrassenmittel knapp ab, bewilligte jedoch die zusätzlichen Mittel für den Hauptstrassenbau.

Im Ständerat ging es im gleichen Stil weiter. Die Vertreter der Kantone übernahmen nicht nur sämtliche Aufstockungsbeschlüsse der Volkskammer, sondern bewilligten auch noch beim Nationalstrassenbau zusätzliche CHF 210 Mio, welche in der Differenzbereinigung dann auf CHF 150 Mio. reduziert wurden.

Voranschlag 1991

Bereits vor der Budgetdebatte hatte eine knappe Mehrheit (71:72) des Nationalrats eine Motion der Finanzkommissionen beider Räte abgelehnt, welche eine Konkretisierung der Sparmotion Vorjahres verlangte: Der Bundesrat hätte damit beauftragt werden sollen, dem Parlament bis spätestens 1992 Anderungen oder Streichungen von Bundeserlassen (Gesetze, Bundesbeschlüsse usw.) zu beantragen, die für die Budgets 1992/93 das Wachstum der Ausgaben des Bundes in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftswachstum bringen würden. (Der SR hatte diese Motion mit klarem Mehr überwiesen) Unmittelbar nach seiner nicht gerade von Spardisziplin geprägten Budgetdebatte behandelte der Nationalrat eine Neuauflage der im Vorjahr überwiesenen Sparmotion, welche verlangt, dass das Ausgabenwachstum des Bundes mit dem Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen ist. Diesmal dominierten die Zweifel an der praktischen Realisierbarkeit der Forderung. Die Fronten verliefen gleich wie bei der Motion vor der Budgetdebatte: Die geschlossene SP-Fraktion, unterstützt von relativ starken Minderheiten der FDP und der CVP sorgten für eine knappe Ablehnung (84:87). Im übrigen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission, welches den Bundesrat einlädt, künftig seine Botschaft über den Voranschlag der Eidgenossenschaft den Finanzkommissionen spätestens Mitte September vorzulegen.

Voranschlag 1991

Die Finanzkommission des Nationalrats hatte anfänglich auf einer weiteren Reduktion des Budgets beharrt, um die Vorgabe der erwähnten Sparmotion einzuhalten. Sie musste jedoch nach eingehender Prüfung feststellen, wie schwierig es war, weitere Kürzungen vorzunehmen und schwenkte auf die bundesrätliche Vorlage ein. Die ständerätliche Finanzkommission beantragte ebenfalls keine Budgetreduktion, sondern schlug im Gegenteil sogar verschiedene Erhöhungen vor.

Voranschlag 1991

Der vom Bundesrat präsentierte Voranschlag 1991 sah gegenüber dem Vorjahr ein Ausgabenwachstum von 6,6% auf CHF 33.123 Mrd. vor, dem ein Einnahmenwachstum von 6,2% auf CHF 33.696 Mrd. gegenüberstand. In der Finanzrechnung 1991 wäre damit ein Einnahmenüberschuss von CHF 573 Mio entstanden, in der Erfolgsrechnung hingegen ergäbe sich ein Aufwandüberschuss von CHF 172 Mio. (Im Berichtsjahr kam erstmals die verbesserte Rechnungsdarstellung zum Zug). Obwohl die Departemente bei ihren Ausgabeplänen substantielle Kürzungen von insgesamt CHF 1.3 Mrd. vornahmen, konnte die Forderung einer im Vorjahr vom Nationalrat und im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesenen Motion, das Ausgabenwachstum im Budget 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (nominal ca. 6%, real 2%) zu beschränken, nicht erfüllt werden. Ausserdem waren im Budget weder die bereits beschlossenen Teuerungszulagen auf den AHV- und IV-Renten noch die Lohnverbesserungen beim Bundespersonal ab Mitte 1991 enthalten. Bei deren Berücksichtigung steigt das budgetierte Ausgabenwachstum um 7,4% resp. 7,8% und der Einnahmenüberschuss reduziert sich auf 300 bzw. CHF 212 Mio. Mögliche Unterstützungsbeiträge der Schweiz an die internationalen Hilfeleistungen in der Golfregion sind im Budget ebenfalls unberücksichtigt geblieben.

Voranschlag 1991