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Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Finanzkommission änderte das Parlament das Einigungsverfahren beim Voranschlag dahingehend, dass beim Scheitern eines Einigungsantrags künftig der in der dritten Beratungsrunde beschlossene tiefere Betrag oder Personalbestand als definitiver Beschluss gilt. National- und Ständerat nahmen eine entsprechenden Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 139 zu 8 bzw. 42 zu 0 Stimmen an.

Parlamentarische Initiative für ein Einigungsverfahren beim Voranschlag
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Am 18. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte den Voranschlag 1998. Dieser schliesst bei Ausgaben von CHF 47.59 Mrd. und Einnahmen von CHF 39.97 Mrd. mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7.622 Mrd. ab. Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage konnte das Parlament das Ergebnis damit um etwas mehr als CHF 330 Mio. verbessern. Das Ausgabenwachstum wurde schlussendlich auf 7,6% (bzw. 6,3% ohne Berücksichtigung der Kreditsperre) gegenüber dem Vorjahresbudget veranschlagt.

Voranschlag 1998

Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit knapp CHF 7.4 Mrd. ausgewiesen. Gemäss Voranschlag werden 1998 die Schulden des Bundes die Grenze von CHF 100 Mrd. überschreiten, und die Verschuldungsquote wird auf 26,7% ansteigen. Damit wird der Bund CHF 3.4 Mrd. für Zinsen ausgeben müssen.

Voranschlag 1998

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1998 einen Ausgabenüberschuss von CHF 12.4 Mrd. (1997: 9.4 Mrd.). Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 7.6 Mrd. und der Kantone von CHF 4.2 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 600 Mio. Dieses fällt zu einem grossen Teil auf die Städte. Dramatisch ist vor allem die Neuverschuldung der öffentlichen Hand: Im Vergleich zu 1996 wird sich diese bis 1998 von 1,7 auf 3,5% des BIP verdoppeln. Damit wird die Schweiz erstmals seit 1993 einem der zentralen Maastricht-Kriterien für den Beitritt zur Währungsunion nicht mehr genügen, nämlich jenem, dass das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen 3% des BIP nicht übersteigen darf. Das zweite zentrale Kriterium, wonach die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht übersteigen darf, erfüllt die Schweiz mit einer geschätzten Gesamtverschuldung von CHF 202 Mrd. bis Ende 1998 noch. Die Verschuldungsquote wird dann aber bereits mehr als 50% betragen; 1990 machte sie erst 32% aus.

Voranschlag 1998

Auch das Parlament vertröstete sich grösstenteils auf das Stabilisierungsprogramm 98 und das Haushaltsziel 2001. Als Erstrat lehnte der Ständerat zwei Rückweisungsanträge Uhlmann (svp, TG) und Weber (ldu, ZH) ab, die ein Defizit von maximal CHF 6 Mrd. bzw. CHF 7 Mrd. zulassen wollten. Dem befristeten Lohnopfer des Bundespersonals von höchstens 3% stimmte er zu, wobei er dieses gemäss dem Kommissionsantrag abstufte. Einen Antrag Seiler (svp, SH), der untere Lohnkategorien von der Lohnkürzung ausnehmen wollte, lehnte er ab, ebenso wie einen Antrag Frick (cvp, SZ), der die Parlamentarierentschädigungen kürzen wollte. Der Ständerat folgte durchwegs seiner Finanzkommission und sanktionierte schliesslich ein Defizit von CHF 7.78 Mrd. Auch im Nationalrat waren drei Rückweisungsanträge chancenlos. Die SVP verlangte Kürzungen von CHF 2.4 Mrd., der LdU ein Defizit von höchstens CHF 7 Mrd. und die Demokratische Fraktion ein solches von höchstens CHF 4 Mrd. Wie im Ständerat war auch in der grossen Kammer das Lohnopfer der Bundesbeamten Zankapfel. Während ein Antrag Hafner (sp, SH) tiefere Lohnklassen vor Abstrichen bewahren wollte, forderte Blocher (svp, ZH) eine generelle Besoldungsrevision und einen Abbau von 100 Stellen. In einer «unheiligen Allianz» brachten Linke und SVP lineare Lohnkürzungen zu Fall. Ansonsten folgte auch der Nationalrat seiner Finanzkommission und lehnte unter anderem einen Antrag Blocher, den Etat für die Flüchtlingshilfe um CHF 47 Mio. zu kürzen, ab. Die SP hatte keinen Erfolg mit Angriffen auf die Mittel des EMD, und die Lastwagenlobby scheiterte erneut mit dem Versuch, die Entwicklung eines Fahrleistungsmessgerätes zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu stoppen. Den Bauern versagte der Nationalrat den Wunsch, die von der Kommission um CHF 10 Mio. gekürzten Finanzen für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wieder aufzustocken. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei den meisten Positionen dem sparfreudigeren Nationalrat an. Abstriche von CHF 40 Mio. bei der Rüstung lehnte er aber ab und ging auch auf einen Vermittlungsantrag für eine Reduktion von CHF 16 Mio. nicht ein. Auch bezüglich des Lohnopfers hielt der Ständerat an seiner Position fest. Der Nationalrat lehnte zwar lineare Lohnkürzungen erneut ab, verweigerte mit Hilfe der SVP aber auch eine Aufstockung des Budgets. Der Bundesrat stellte deshalb Einsparungen andernorts beim Personal in Aussicht.
Zum Lohnopfer der Bundesbeamten siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).

Voranschlag 1998

Die Budgets 1998 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 58.6 Mrd. und Einnahmen von CHF 54.4 Mrd. ein kumuliertes Defizit von CHF 4.2 Mrd. (1996: 3.1 Mrd.) aus, womit erneut eine Verschlechterung der Finanzlage veranschlagt wurde. Hauptgrund für die negative Entwicklung bleibt die hohe Arbeitslosigkeit; 1998 müssen die Kantone der ALV neue Darlehen von CHF 850 Mio. gewähren. Weiter bringt das Investitionsprogramm des Bundes auch 1998 Folgekosten auf kantonaler Ebene mit sich. Sämtliche Kantone haben in der Investitionsrechnung für 1998 einen Finanzierungsfehlbetrag budgetiert, und mit Ausnahme von Obwalden weisen alle Kantone einen ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad aus. Tessin und Uri veranschlagen eine dramatische Verschlechterung ihrer Kantonsfinanzen mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 0,5% resp. 15,8%. In den Kantonen Genf und Waadt wird der Selbstfinanzierungsgrad weiterhin im negativen Bereich liegen. In der laufenden Rechnung budgetierten zehn Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, nur drei (AR, BL und GL) rechnen aber mit einem positiven Saldo.

Finanzprognose der Kantone für 1998

Die Finanzkommissionen beider Räte suchten nach zusätzlichen Ausgabenkürzungen, scheiterten jedoch, weil die meisten Ausgaben gesetzlich gebunden sind und «die Zitrone ausgepresst» sei. Während die Finanzkommission des Ständerates dem Plenum schliesslich nur gerade Kürzungen von CHF 151 Mio. empfahl, nahm jene des Nationalrates Kürzungen von CHF 350 Mio. vor. Abgezwackt wurde vor allem beim Nationalstrassenbau und beim Militär. Dafür begrenzten beide Kommissionen das Lohnopfer des Bundespersonals, indem sie dieses nach Lohnkategorien abstuften.

Voranschlag 1998

Bereits bevor der Voranschlag in die Räte kam, musste der Bundesrat eine Korrektur vornehmen und bei der Arbeitslosenversicherung zusätzliche CHF 590 Mio. budgetieren (2.2 Mrd. anstatt 1.6 Mrd.). Damit erhöhte sich der Fehlbetrag des Voranschlags auf knapp CHF 8 Mrd.
Zum Referendum gegen den im Rahmen des Voranschlags 1997 dringlichen Bundesbeschluss zur ALV siehe hier.

Voranschlag 1998

Der Bundesrat gab für den Voranschlag 1998 ein Zieldefizit von CHF 5.5 Mrd. vor. Im Juni sah er sich in einer ersten Runde jedoch mit Departementseingaben konfrontiert, die mit CHF 7.2 Mrd. im Minus lagen; nach den Sommerferien reduzierte sich der Fehlbetrag auf CHF 5.8 Mrd. Für die fehlenden CHF 300 Mio. griff der Bundesrat zum Rotstift und kürzte als Hauptposten CHF 100 Mio. bei der SBB und mit einem auf drei Jahre befristeten Bundesbeschluss weitere CHF 50 Mio. beim Bundespersonal. Das Budget erreichte damit das angestrebte Defizit von CHF 5.5 Mrd. (1997: 5.8 Mrd., unter Berücksichtigung der Kreditsperre). Dazu kamen allerdings drei Sonderfaktoren: Eine einmalige Zahlungsspitze von CHF 1.85 Mrd. an die SBB (Die CHF 1.85 Mrd. stellen keine Mehrausgabe dar. Da der Infrastrukturbeitrag an die SBB (Amortisation, Zinsen und Unterhalt) im Rahmen der Bahnreform von 1998 an nicht mehr nach-, sondern vorschüssig abgegolten wird, fällt er 1998 aber doppelt an), das Investitionsprogramm mit CHF 140 Mio. und ein rückzahlbares Darlehen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von zusätzlichen CHF 500 Mio. Eingerechnet dieser Sonderfaktoren ergab sich ein Defizit von knapp CHF 7.4 Mrd. und ein Ausgabenwachstum von 6,9%. Bereinigt um die drei Sonderfaktoren wies der zuhanden des Parlaments verabschiedete Voranschlag 1998 noch ein Ausgabenwachstum von knapp CHF 600 Mio. oder 1,3% aus. Dieses ist fast ausschliesslich auf die übrigen Sozialversicherungen (AHV, IV und Krankenversicherung), die Betreuungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie den Strassenbau zurückzuführen. Bedingt durch die erwähnten Sonderfaktoren wird die Staatsquote gemäss EFD auf 12,4% des BIP ansteigen. Bei den Einnahmen rechnet das EFD für 1998 mit einer Zunahme von CHF 1.5 Mrd. oder 3,8%. Bei den Fiskaleinnahmen fallen die budgetierten Veränderungen bei der Mehrwertsteuer (+700 Mio.), der Verrechnungssteuer (+550 Mio.), den Stempelabgaben (+475 Mio.) und der Mineralölsteuer (+350 Mio.) gegenüber 1997 am stärksten ins Gewicht. Die Zunahme bei der Verrechnungssteuer hängt mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammen, das zu einnahmenstärkeren geraden Jahren führt. Bei der Mineralölsteuer entspricht der Zuwachs in etwa dem Einnahmenausfall des Vorjahres, der mit der Einführung des Mineralölsteuergesetzes zusammenhing. Dem Voranschlag wurden eine schrittweise Erholung der Konjunktur, aber auch eine geringfügig höhere Teuerung zugrundegelegt. Einnahmen- und Ausgabenentwicklung basieren auf der Annahme eines Wirtschaftswachstums von real 1,5%.

Voranschlag 1998

Für das Jahr 1997 wiesen die Kantone Budgets mit einem kumulierten Finanzierungsdefizit von CHF 3.1 Mrd. (1995: 2.6 Mrd.) aus, womit wieder eine Verschlechterung der Kantonsfinanzen veranschlagt wurde. Die budgetierten Ausgaben betragen CHF 56.7 Mrd. (+2,4%), die Einnahmen CHF 53.4 Mrd. (+1,5%). In der laufenden Rechnung budgetierten 14 Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, wobei nur drei Kantone (AR, UR und ZG) einen positiven Saldo auswiesen. Praktisch stagnierenden Steuereinnahmen stehen in den kantonalen Budgets steigende Sozialausgaben gegenüber. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten wie bereits im letzten Jahr die Kantone Zürich (437 Mio.), Waadt (400 Mio.), Genf (340 Mio.), Bern (255 Mio.) und Solothurn (175 Mio.). Allein diese fünf Kantone vereinigen 76% des gesamten Fehlbetrages auf sich.

Finanzprognose der Kantone für 1997

Am 11. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte den Voranschlag 1997. Dieser schliesst exklusive der Kreditsperre bei Ausgaben von CHF 44.769 Mrd. und Einnahmen von CHF 38.471 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 6.298 Mrd. ab. Unter Berücksichtigung der Kreditsperre betragen die Ausgaben noch CHF 44.239 Mrd. und der Ausgabenüberschuss CHF 5.768 Mrd. (1996: 4.05 Mrd.). Mit einem Wachstum um 0,6% oder CHF 267 Mio. (inkl. Kreditsperre) konnten die Ausgaben nahezu auf dem Niveau des Budgets 1996 plafoniert werden. Die Entwicklung der Ausgaben ist durch verschiedene Sonderfaktoren geprägt. Beim Verkehr werden bisherige Tresoreriedarlehen an die SBB erstmals in der Finanzrechnung erfasst (841 Mio.), bei der Sozialen Wohlfahrt entfällt die Zahlungsspitze des Vorjahres im Bereich der Krankenversicherung (-1150 Mio.) und bei der ALV werden wieder deutlich mehr Darlehen benötigt (+850 Mio.). Unter Ausklammerung dieser Positionen hätte ein Ausgabenrückgang von 0,4% verzeichnet werden können. Die budgetierten Einnahmen nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 3,6% oder CHF 1.45 Mrd. ab. Dieser ausserordentliche Rückgang ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass auf den 1.1.1997 der Einnahmenüberschuss der PKB von rund einer Milliarde aus der Bundesrechnung ausgegliedert wird. Bei den Fiskaleinnahmen fallen die Veränderungen bei der MWSt (+900 Mio.), der Verrechnungssteuer (-1050 Mio.) und der Mineralölsteuer (-400 Mio.) am stärksten ins Gewicht. Der Rückgang bei der Verrechnungssteuer hängt mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammen, das zu einnahmensschwachen ungeraden Jahren führt. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 7.286 Mrd. ab.

Voranschlag 1997

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1997 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 9.4 Mrd. (ca. 2,6% des BIP), womit sie mit einer Verschlechterung von rund CHF 1 Mrd. gegenüber dem Vorjahr rechnen. Die heutige Finanzlage würde den Budgetkriterien der EU für den Beitritt zur Währungsunion (das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen darf 3% des BIP, und die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht überschreiten) weiterhin genügen. Die Verschuldungsquote wird 1997 rund 51% des BIP betragen. Seit 1990 verdoppelte sich die Gesamtverschuldung aber beinahe und wird für Ende 1997 auf CHF 188 Mrd. veranschlagt, was einer jährlichen Zunahme von 9,7% entspricht.

Voranschlag 1997

Auch im Ständerat hatten ein Antrag Weber (ldu, ZH) zur Rückweisung des Budgets und Nichteintretensanträge der SP zu den drei dringlichen Bundesbeschlüssen keine Chance. Die grösste Differenz zum Nationalrat ergab sich bei der ALV: Auch der Ständerat sprach sich für eine Weiterführung der Schlechtwetterentschädigung aus, er verwarf aber die Streichung der Taggelder für Arbeitslose unter 20 Jahren klar. Damit bringen die drei dringlichen Bundesbeschlüsse Einsparungen von CHF 865 Mio. Den vom Nationalrat bewilligten Mehrausgaben im Nationalstrassenbau und der Förderung erneuerbarer Energien sowie dem Fahrleistungsmesser stimmte die kleine Kammer zu und genehmigte schliesslich einen Voranschlag 1997 mit einem Defizit von gut CHF 5.8 Mrd., also um CHF 75 Mio. höher als jenes des Nationalrats. In der Differenzbereinigung begrub der Nationalrat die Streichung der Taggelder für unter 20jährige stillschweigend.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Das Budget ging somit mit einem Defizit von CHF 5.7 Mrd. in die Wintersession. Als Erstrat wurden vom Nationalrat vier Rückweisungsanträge mit verschärften Sparaufträgen klar abgelehnt. Eine SVP-Minderheit forderte die Rückweisung des Voranschlags mit dem Ziel, für 1997 rund CHF 2 Mrd. mehr zu streichen und schon 1998 den Budgetausgleich zu erzwingen. Die Fraktion der Freiheits-Partei wollte die Schraube noch härter anziehen und auf einen Schlag CHF 3 Mrd. streichen, während die LDU/EVP-Fraktion den Bundesrat dazu zwingen wollte, ein Defizit von höchstens CHF 3.5 Mrd. vorzulegen, ohne die Reserve-Fonds von AHV/IV und ALV zu belasten. Die Schweizer Demokraten schliesslich legten einen Sanierungsplan bis 2000 vor und verlangten vergebens, das Defizit für 1997 auf höchstens CHF 4 Mrd. zu begrenzen. Auch bei den drei dringlichen Bundesbeschlüssen obsiegte die Bundesratskonzeption gegen vehementen Widerstand vorab von der Linken: Mit 99 zu 63 Stimmen wurde dem befristeten Verzicht auf den Bundesbeitrag an die AHV und mit 88 zu 75 Stimmen den Einsparungen bei der ALV zugestimmt. Die Kreditsperre von 2% passierte mit 104 zu 61 Stimmen. Ein Antrag Blocher (svp, ZH), der die Arbeitslosenhilfe um CHF 1 Mrd. kürzen wollte, hatte keine Chance. Auch ein links-grüner Vorstoss, der Direktzahlungen in der Landwirtschaft nach Massgabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Subventionsbezüger kürzen wollte, wurde mit 92 zu 64 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat folgte weitgehend seiner Finanzkommission und beschloss nur in vergleichsweise wenigen Bereichen Abweichungen. So hiess er mit 87 zu 62 Stimmen einen Antrag Scheurer (lp, NE) gut, der in Hinblick auf die Expo 2001 zusätzliche CHF 47 Mio. für den Nationalstrassenbau forderte. Vergeblich machte Bundesrat Villiger darauf aufmerksam, dass sich die Bauprojekte N1 und N5 auch aus Kreditresten finanzieren liessen. Weiter bewilligte der Rat CHF 5 Mio. für die Förderung erneuerbarer Energien und hiess die im Budget 1996 noch gestrichenen CHF 5.1 Mio. zur Entwicklung des Fahrleistungsmessers für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gut. Unter heftigem Sperrfeuer stand in der Detailberatung der dringliche Bundesbeschluss zur ALV: Mit 114:53 Stimmen hielt der Nationalrat an der Schlechtwetterentschädigung fest (-40 Mio.) und federte die Taggeldkürzung sozial ab (-14 Mio.), dafür strich er kurzerhand die Taggelder an die Jugendlichen bis 20 Jahre (+110 Mio.), womit sich insgesamt ein zusätzlicher Spareffekt von CHF 55 Mio. ergab. Nach dreitägiger Debatte hiess der Nationalrat den Voranschlag 1997 mit einem Defizit von unverändert CHF 5.7 Mrd. gut.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Die Finanzkommissionen beider Räte erteilten dem Budget 1997 des Bundesrates gute Noten und begrüssten die drei dringlichen Sparbeschlüsse. Die Finanzkommission des Nationalrates nahm weitere Kürzungen von CHF 250 Mio. vor, gleichzeitig musste sie aber zusätzliche CHF 485 Mio. für die ALV einsetzen, da diese weit stärker beansprucht wurde, als dies der Bundesrat beim Erstellen des Budgets angenommen hatte. Die Finanzkommission des Ständerates schloss sich den Vorgaben der Nationalratskommission weitgehend an. Auch sie kam nicht darum herum, CHF 450 Mio. für die ALV nachzuschieben. Beim dringlichen Sparbeschluss zur ALV widersetzte sie sich jedoch der Streichung der Schlechtwetterentschädigung (-40 Mio.) und wandte sich gegen weitere Abstriche beim Rüstungsmaterial. Mit zusätzlichen Kürzungen von CHF 245 Mio. auf anderen Positionen blieb sie nur leicht hinter den Mehrausgaben der Nationalratskommission zurück.

Voranschlag 1997

Ende September verabschiedete der Bundesrat den Voranschlag 1997 zuhanden der eidgenössischen Räte. Das veranschlagte Defizit konnte auf CHF 5.5 Mrd. reduziert werden und erreichte damit im wesentlichen das Ziel einer Ausgabeneinfrierung auf dem Vorjahresstand. Unterstellt wurde ein reales Wirtschaftswachstum von 1,5%, was EFD-Vorsteher Kaspar Villiger jedoch selbst als sehr optimistische Annahme bezeichnete. Erstmals sind im Budget die SBB-Darlehen als Ausgaben, die Gewinne der Pensionskasse des Bundes (PKB) aber nicht mehr unter den Einnahmen verbucht, womit dem Haushalt fast CHF 2 Mrd. verloren gingen. Insgesamt stellte der Bundesrat gezielte Ausgabenkürzungen von CHF 730 Mio. vor, die in zwei Fällen bis auf Ende 2002 befristete dringliche Bundesbeschlüsse erforderten. Der erste dringliche Sparbeschluss betraf den AHV-Bereich und forderte den Verzicht auf den vorgesehenen Sonderbeitrag des Bundes für die Flexibilisierung des Rentenalters, was den Bundeshaushalt um jährlich CHF 170 Mio. entlastet. Auf einen wenige Wochen zuvor in der Öffentlichkeit gemachten Voschlag, den Bundesbeitrag an die AHV einzufrieren, verzichtete der Bundesrat, da die Verfassungsmässigkeit umstritten war. Auch im Bereich der ALV buchstabierte er zurück und reduzierte zuvor erwogene Leistungskürzungen von 10% stark. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss schlug er vor, Taggelder von unter CHF 130 um 1% und jene von über CHF 130 um 3% zu kürzen. Zusammen mit der Abschaffung der Schlechtwetterentschädigung sowie verschiedenen Einzelmassnahmen sollte dieser ALV-Sparvorschlag den Bundeshaushalt jährlich um CHF 214 Mio. entlasten. Weil die gezielten Kürzungen für ein Konstanthalten der Ausgaben auf dem Stand des Vorjahres nicht ausreichten, verlangte der Bundesrat mit einem dritten dringlichen Bundesbeschluss ausserdem grünes Licht für eine Kreditsperre und legte diese für 1997 auf 2% fest, was Einsparungen von CHF 530 Mio. bringen soll.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Angesichts der hohen Verschuldung des Bundes kündigte der neue EFD-Vorsteher Kaspar Villiger einen «Kurswechsel in der Finanzpolitik» an und beschloss für den Voranschlag 1997, die Ausgaben nominell auf dem Stand des Vorjahresbudgets einzufrieren. Aufgrund erster Eingaben der Departemente hätte das Budgetdefizit 1997 aber CHF 7.5 Mrd. betragen, was einem Ausgabenanstieg von 3,6% entsprochen hätte. Die Departemente wurden deshalb beauftragt, Kürzungen von CHF 1.6 Mrd. vorzunehmen, nach der Sommerpause blieb aber immer noch ein Kürzungsbedarf von CHF 1.3 Mrd. übrig. Das EFD einigte sich deshalb auf ein zweiteiliges Konzept, das einerseits gezielte Sparmassnahmen vorsieht, von denen nur gerade die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die bundeseigenen Bauten ausgeklammert wurden. Andererseits schlug es die Einführung einer vorsorglichen Kreditsperre vor, die bereits für das Budget 1997 greifen soll. Gemäss dieser werden bei sämtlichen Ausgabenrubriken maximal 2% des Kreditbetrages nicht zur Auszahlung freigegeben, wobei der Bundesrat in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit hat, den gesperrten Beitrag bei einem verzögerten konjunkturellen Aufschwung teilweise oder ganz freizugeben. Das neuartige Instrument hat damit den Charakter eines Eventualhaushaltes. Von der Sperre ausgenommen bleiben einzig die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen und die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Das Sparkonzept des Bundesrates wurde unterschiedlich aufgenommen. Während FDP und CVP die Vorschläge begrüssten, warf die SP dem Bundesrat «Sparhysterie» vor. Die SVP lehnte die Kreditsperre ab und forderte dafür höhere gezielte Einsparungen.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Am 21. Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Budget 1996. Dieses schliesst bei Ausgaben von CHF 43.97 Mrd. und Einnahmen von CHF 39.92 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.048 Mrd. (1995: CHF 6.08 Mrd.) ab. Bei den Einnahmen wird mit einer Zunahme von CHF 3.6 Mrd. oder 9,9% gegenüber dem Voranschlag 1995 gerechnet. Die Ausgaben nehmen um CHF 1.6 Mrd. oder 3,7% zu, womit das Ausgabenwachstum höher ist als das geschätzte Wirtschaftswachstum von etwa 3%. Das Ausgabenwachstum entfällt jedoch nicht auf neue Begehrlichkeiten, sondern praktisch vollumfänglich auf frühere Beschlüsse wie die Leistungen des Bundes an die Krankenkassen und an die AHV/IV sowie auf die Passivzinsen und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt CHF 6.1 Mrd.

Voranschlag 1996

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1996 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 8.3 Mrd. (1995 CHF 13.2 Mrd.). Ihre Verschuldung betrug im laufenden Jahr CHF 179 Mrd., 49,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP); davon entfielen etwas weniger als die Hälfte auf den Bund, ein Drittel auf die Kantone und gut ein Fünftel auf die Gemeinden. Damit würden die öffentlichen Haushalte den Budgetkriterien für den Beitritt zur europäischen Währungsunion erstmals seit 1991 wieder genügen. Mit einem Budgetdefizit aller Gebietskörperschaften inklusive Sozialversicherungen von 2,2% des BIP überschritt die Schweiz die erlaubten 3% der EU ebensowenig wie die Verschuldungsquote von höchstens 60%.

Voranschlag 1996

Um das Defizit im Budget 1996 auf unter CHF 4 Mrd. zu drücken, forderten die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates zusätzliche Ausgabenkürzungen von CHF 437 bzw. 277 Mio. Die ständerätliche Kommission lehnte andererseits beide dringlichen Gesetzesänderungen ab, während die nationalrätliche Kommission nur den dringlichen Sparbeschluss zur ALV zurückwies. In der Wintersession folgten beide Räte ihren Kommissionen in weiten Teilen. Der Ständerat als Erstrat lehnte die beiden dringlichen Sparbeschlüsse ab. Gegen den Willen seiner Kommission stockte er zudem gemäss einem Antrag Cavadini (lp, NE) den Kredit für den Nationalstrassenbau um CHF 163.4 Mio. auf. Im Nationalrat fanden vier Rückweisungsanträge von LdU/EVP, SD, FPS und EDU keinen Sukkurs. Im Gegensatz zum Ständerat nahm die grosse Kammer den Sparbeschluss zu den Schwerpunktprogrammen der Forschung mit 89 zu 79 Stimmen an, verwarf hingegen mit 94 zu 81 Stimmen ebenfalls den dringlichen Sparbeschluss zur ALV. Der Aufstockung des Kredits im Nationalstrassenbau stimmte der Rat zu und sanktionierte damit den teuren Ausrutscher des Ständerats vom Sparpfad. Ausserdem kürzte er gegen den Willen des Bundesrates die Beiträge an die Kantone zur Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio.; bei den Militärausgaben kürzte er CHF 65 Mio. In der Differenzbereinigung setzte sich der Ständerat mit seinem Veto durch, die Schwerpunktprogramme der Forschung nicht zu kürzen, und er behielt auch beim am längsten umstrittenen Punkt, den Etatsstellen, das letzte Wort: lediglich 300 Stellen werden definitiv gestrichen, nachdem sich im Nationalrat eine bürgerliche Minderheit für die Streichung von 400 Stellen ausgesprochen hatte.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1996 (BRG 95.055)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Für das Jahr 1996 wiesen die Kantone Voranschläge mit einem kumulierten Defizit von rund CHF 2.6 Mrd. (1995: 4.2 Mrd) aus. Die Ausgaben wurden auf CHF 55.2 Mrd. budgetiert, was einem Zuwachs von CHF 1.3 Mrd. (2,4%) entspricht (Zahlen gemäss FkF). Gleichzeitig nahmen aber auch die Einnahmen um CHF 2.9 Mrd. (5,8%) auf CHF 52.6 Mrd. zu. Die Verbesserung der kantonalen Finanzen beruht in erster Linie auf der erwarteten Rückzahlung kantonaler Darlehen an die Arbeitslosenkasse. Diese Darlehen belasteten die Budgets der Kantone 1995 mit CHF 1.35 Mrd., die Rückzahlungen sollen sich auf CHF 600 Mio. belaufen, womit ein Verbesserungseffekt von CHF 1.95 Mrd. entsteht. Zur Verbesserung beitragen sollen ausserdem die Sparmassnahmen. Als einziger Kanton rechnet Schaffhausen für 1996 nicht mit einem Finanzierungsfehlbetrag. 13 Kantone konnten ihre Finanzlage gegenüber dem Budget 1995 verbessern, in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Aargau, Solothurn und Luzern ist die Verbesserung markant ausgefallen.

Finanzprognose der Kantone für 1996

Ende Mai beschloss der Bundesrat, das Ausgabenwachstum im Voranschlag 1996 auf ein Niveau von unter 4% zu drücken und Einsparungen in der Höhe von CHF 1.3 Mrd. vorzunehmen. Die Departemente, deren Budgeteingaben sich zuvor auf insgesamt CHF 45.4 Mrd. belaufen hatten, unterzogen sich daraufhin Streichungen in Höhe von fast einer Milliarde Franken. Zusätzlich beschloss der Bundesrat dringliche Gesetzesänderungen in den Bereichen Forschung und Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit einem ersten dringlichen Beschluss sollte die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Mittel für die Schwerpunktprogramme der Forschung in den Jahren 1996 bis 1999 um CHF 62 Mio. rückgängig gemacht werden, womit sich 1996 CHF 15 Mio. einsparen liessen. Gestrichen werden sollten sodann die A-fonds-perdu-Beiträge von CHF 220 Mio. an die ALV, die der Bund künftig in Form von Darlehen gewähren will. Weil so die Kantone die Hälfte beisteuern müssten, ergäbe sich für den Bund ein Spareffekt von CHF 100 Mio. Anfang September präsentierte Bundesrat Stich für 1996 ein Budget, das mit einem Defizit von CHF 4.3 Mrd. abschliesst. Das Ausgabenwachstum wurde auf 4,1% begrenzt, während bei den Einnahmen mit einem Anstieg um 9,8% gerechnet wurde. Die Zunahme ist unter anderem Folge des Steuersystems mit einnahmenstarken geraden Jahren. Bereits abgezogen wurde der erwartete Steuerausfall von CHF 140 Mio. durch den MWSt-Sondersatz für die Hotellerie. Auf der Ausgabenseite fielen der Anstieg der Beiträge an die Krankenversicherung von CHF 750 Mio. und die einmalige Entschädigung von über CHF 200 Mio. für den Verzicht auf das Atomkraftwerk Graben ins Gewicht. Die Überschüsse der Bundespensionskasse figurieren weiterhin unter den Einnahmen. Ebenso wurden die Darlehen an die Bundesbahnen im Umfang von gut einer Milliarde Franken, welche die SBB nicht werden zurückzahlen können, gegen den Willen von Bundesrat Stich nicht unter den Ausgaben verbucht. Nicht zuletzt aufgrund dieses «geschönten» Budgets, dessen Defizit sich bei einer sachgerechten Darstellung - trotz einem verbesserten konjunkturellen Umfeld - auf über CHF 6 Mrd. erhöht hätte, gab der Finanzminister seinen Rücktritt bekannt.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1996 (BRG 95.055)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Im März überwies der Ständerat einstimmig eine Empfehlung zu Sofortmassnahmen für das Budget 1996, die insbesondere einen Stellenabbau in der zivilen Verwaltung um mindestens 2% und die Plafonierung der Sachausgaben sowie der steuerbaren Transferausgaben forderte. Der Bundesrat bezeichnete diese Sofortmassnahmen als nicht realisierbar.

Empfehlung FK-SR (94.073) Sofortmassnahmen

Eine Trendwende der Verschuldung ist nicht in Sicht. Allein das Defizit 1994 erzwingt zusätzliche Zinsausgaben von CHF 250 bis 300 Mio. pro Jahr. 1995 wird der Bund CHF 3.3 Mrd. (7,7%) seiner Einnahmen für Zinszahlungen aufwenden müssen. Trotz Sanierungskonzept wird der Schuldenberg des Bundes laut Finanzplan von rund CHF 70 Mrd. im Berichtsjahr auf 100 Milliarden bis zum Jahr 1998 anwachsen.

Wachsende Staatsverschuldung der Schweiz

Die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates präsentierten weitere ähnlichlautende Kürzungsanträge in der Höhe von CHF 850 resp. 752 Mio. Drei Rückweisungsanträge des Budgets von seiten der LdU/EVP und der SD/Lega-Fraktion sowie der Freiheitspartei, die das Budget weiter kürzen wollten, kamen in der Wintersession nicht durch. Das Parlament folgte seinen Kommissionen in weiten Teilen und stimmte insgesamt Kürzungen von gut CHF 400 Mio. zu. Der Nationalrat verzichtete in der Differenzbereinigung zugunsten des Ständerats darauf, die gezielte Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio. zu kürzen. Dafür beharrte er darauf, nur 200 (plus 98 Hilfsstellen) statt der vom Ständerat beantragten 300 Etatstellen zu streichen. Um letzte Differenzen zu bereinigen, gab der Nationalrat Kürzungen von CHF 20 Mio. bei der Käseunion preis.

Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)
Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)