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Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen

Im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» standen im Jahr 2023 drei Aspekte im Mittelpunkt des medialen und parlamentarischen Interesses: die Abstimmung über die OECD-Mindestbesteuerung – wie aus Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2023 deutlich wird –, die Mehrwertsteuerrevision sowie das Bereinigungsprogramm für das Budget 2024 und die Finanzplanjahre 2025–2027. Verglichen mit anderen Jahren blieb das mediale Interesse an der Finanzpolitik im Berichtsjahr jedoch gering (siehe Abbildung 2).

Im Juni 2023 sprachen sich die Stimmbevölkerung und die Kantone deutlich für die sogenannte OECD-Mindestbesteuerung aus. Mit dieser hatte der Bundesrat das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für bestimmte Unternehmen umgesetzt. Direkt änderte die Reform nichts an der Besteuerung der meisten Unternehmen – betroffen waren nur die grössten Unternehmen in der Schweiz –, sie gab jedoch den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand, etwa um die Unternehmenssteuern für alle Unternehmen zu senken.

Bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung stand 2023 die Forderung nach Einführung der Individualbesteuerung im Zentrum. Eine solche verlangten sowohl die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als auch parlamentarische Vorstösse, und auch der Bundesrat arbeitete – im Auftrag des Parlaments – an einer entsprechenden Vorlage. Ende August 2023 präsentierte er nach erfolgter Vernehmlassung, bei der auch gewichtige Stimmen eine Beibehaltung der Ehepaarbesteuerung forderten, seine Eckwerte dazu.

Abgeschlossen wurde 2023 die neuste Mehrwertsteuerrevision, mit welcher Bundesrat und Parlament zahlreiche angenommene Motionen umsetzten. Unter anderem wurde auf diesem Wege eine Besteuerung der elektronischen Versandhandelsplattformen geschaffen, der Mehrwertsteuersatz auf Damenhygieneartikel reduziert oder die Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen in der Mehrwertsteuer behoben. Diese Revision fand kaum Eingang in die mediale Berichterstattung.

Medial relativ eng begleitet wurde hingegen das Sparprogramm für das Budget 2024, das vom Bundesrat offiziell als «Bereinigungsmassnahmen» betitelt wurde. Bereits im 2022 präsentierten Finanzplan 2024–2026 hatte der Bundesrat angekündigt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse aufgrund von vom Parlament beschlossenen Ausgaben bei fehlender Gegenfinanzierung Sparmassnahmen nötig machen werde. Im Frühjahr 2023, nach Bekanntgabe eines Defizits von CHF 4.3 Mrd. für das Jahr 2022, präzisierte die Regierung ihren Vorschlag für Sparmassnahmen: Für das Jahr 2024 sollte insbesondere bei schwach gebundenen Ausgaben, also etwa bei der Armee, der Bildung, der Landwirtschaft oder der internationalen Zusammenarbeit, gespart werden, in den Finanzplanjahren 2025–2027 auch bei einzelnen stark gebundenen Ausgaben, zum Beispiel im AHV-Bereich bei der Witwenrente. Um zukünftig weniger Sparprogramme nötig zu machen, legte die Regierung im Auftrag dreier parlamentarischer Vorstösse einen Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vor. So sollte budgettechnischen Fragen bereits bei Ausarbeitung neuer Ausgabenposten im Parlament mehr Beachtung zukommen.

Die nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Sparpläne in den Medien entbrannten Diskussionen über Sinn und Unsinn von Sparmassnahmen wurden zusätzlich dadurch erhitzt, dass der Bundesrat beinahe zur selben Zeit im Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 Verpflichtungskredite zur Übernahme der CS durch die UBS in der Höhe von CHF 109 Mrd. beantragte (vgl. Jahresrückblick zu Geld, Währung und Kredit). Während die FinDel die entsprechenden Kredite dringlich guthiess, lehnte sie das Parlament in einer ausserordentlichen Session zur CS-Übernahme ab. Da der Bundesrat nach Zusage der FinDel aber bereits rechtsgültige Verträge eingegangen war, blieb diese Ablehnung lediglich ein symbolischer Akt.

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Rückblick über die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Im Bereich der öffentlichen Finanzen wird die 51. Legislatur insbesondere aufgrund der hohen entstandenen Defizite in den Bundesfinanzen in Erinnerung bleiben. So führten die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und gegen ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Jahren 2020 und 2021 zu Rekorddefiziten von CHF 15.8 Mrd. respektive CHF 12.2 Mrd., und im Jahr 2022 fiel nochmals ein Defizit von CHF 4.3 Mrd. an. In der Folge verlängerte das Parlament unter anderem die Abbaufrist für diese Schulden, wodurch er sich erhoffte, auf grosse Sparprogramme in der kommenden Legislatur verzichten zu können. Dennoch schlug der Bundesrat für 2025 ein sogenanntes «Entlastungspaket» vor, um andere bereits gesprochene oder geplante Ausgabenerhöhungen abzufedern, etwa bei den Armeeausgaben, den Ausgaben für den Klimaschutz oder bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Im Fokus standen in diesem Themenbereich ansonsten insbesondere die Unternehmenssteuern, namentlich das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für die Unternehmen. Nachdem schon länger über das Projekt diskutiert worden war, wurde dieses im Juni 2021 konkret: Zukünftig sollen Unternehmen, deren Muttergesellschaften in den am Projekt teilnehmenden Sitzstaaten nicht zu mindestens 15 Prozent besteuert werden, in anderen teilnehmenden Staaten um die entsprechende Differenz höher besteuert werden können. Um einen Abfluss der Steuergelder ins Ausland zu verhindern, erarbeitete der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Umsetzung dieser OECD-Mindestbesteuerung, die noch während der Legislatur von der Stimmbevölkerung mit 78 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde.

Wie in der vorangegangenen Legislatur blieb aber auch die Besteuerung der natürlichen Personen Thema: Gleich zu Beginn der Legislatur wies der Nationalrat den bundesrätlichen Vorschlag für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» an die Regierung zurück, da dieser den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht genügend Rechnung trage. In der Folge wurden die Anstrengungen zur Einführung einer Individualbesteuerung intensiviert, etwa durch eine entsprechende Forderung in der Legislaturplanung 2019–2023. Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat schliesslich erste Eckwerte für eine spätere Botschaft. Die Einführung der Individualbesteuerung forderte auch eine Volksinitiative, die 2022 zustande kam, sowie thematisch ähnliche parlamentarische Vorstösse.

Üblicherweise diskutiert das Parlament im Themenbereich der öffentlichen Finanzen am ausführlichsten über die jährlichen Voranschläge, also über das Bundesbudget. Dies ist insofern naheliegend, als es (fast) nie um höhere Beträge geht als in den jeweils in der Wintersession diskutierten Voranschläge. Tatsächlich finden sich auch in der aktuellen Legislatur die Bundesbudgets der Jahre 2023, 2022, 2021 und 2020 auf den vorderen Rängen der am intensivsten diskutierten Geschäfte in diesem Themenbereich. Im Voranschlag 2023 plante der Bundesrat beispielsweise Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von CHF 80.3 Mrd. respektive CHF 76.6 Mrd. Am meisten finanzpolitische Redezeit widmete das Parlament in dieser Legislatur jedoch dem Nachtrag I zum Voranschlag 2023, bei dem es insbesondere um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 109 Mrd. im Rahmen der Übernahme der CS durch die UBS ging. Nach langwierigen Debatten lehnte der Nationalrat eine nachträgliche Bestätigung der von der FinDel bereits bevorschussten Kredite ab – jedoch wohl ohne rechtliche Konsequenzen, da der Bundesrat nach der Bevorschussung bereits rechtlich bindende Verträge eingegangen war und die UBS die Sicherheiten noch im Sommer 2023 ungenutzt kündigte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Jahresrückblick 2022: Öffentliche Finanzen

Während die Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 allgemein an Virulenz verloren hatte, blieb sie für den Politikbereich «Öffentliche Finanzen» sehr zentral. Im Zentrum stand die Frage, wie die bis Ende 2022 auf CHF 26 Mrd. angewachsenen pandemiebedingten, ausserordentlich verbuchten Schulden abgebaut werden sollen. Zwar hatten Parlamentsmitglieder verschiedene Vorschläge unterbreitet, mit einer Änderung des Finanzhaushaltgesetzes entschieden die Räte jedoch, dem Bundesrat zu folgen, die Abbaufrist um sechs Jahre zu verlängern und die Schulden durch die zukünftigen Kreditreste sowie allfällige Zusatzausschüttungen der SNB abzubauen.
Die Covid-19-Pandemie war jedoch nicht nur bei der Frage des Schuldenabbaus 2022, sondern bei vielen anderen Debatten zu den öffentlichen Finanzen immer wieder Thema. So behandelte das Parlament zahlreiche Vorstösse, die zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 eingereicht worden waren und nun entweder behandelt oder aber unbehandelt abgeschrieben werden mussten. Folglich debattierte das Parlament über parlamentarische Vorschläge zur steuerlichen Unterstützung der von der Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen, zum Beispiel durch einen zwölfmonatigen Mehrwertsteuererlass oder eine Mehrwertsteuerreduktion für die betroffenen Betriebe oder durch einen Abzug für Eigenfinanzierung bei der Unternehmenssteuer. Auch Vorstösse zur Finanzierung der Covid-19-Massnahmen – etwa mittels Streichung sämtlicher Zahlungen ans Ausland, wie zum Beispiel der zweiten Kohäsionsmilliarde, durch höhere Ausschüttungen der SNB oder durch neue Steuern, etwa in Form eines Solidaritäts-Zuschlags auf Dividenden und Kapitaleinlagereserven oder durch eine solidarische Steuer auf grossen Vermögen – wurden diskutiert, aber allesamt abgelehnt.

Noch immer zentral war Covid-19 auch in der im Sommer 2022 beratenen Staatsrechnung 2021, zumal die Pandemie erneut zu einem rekordhohen Defizit von CHF 12.2. Mrd. geführt hatte. Und obwohl Covid-19 in der Zwischenzeit stark an Intensität eingebüsst hatte, stritten National- und Ständerat im Rahmen des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2022 erneut relativ heftig um die Finanzierung einzelner Covid-19-Massnahmen. Deutlich weniger stark von der Pandemie geprägt als in den zwei Jahren zuvor war hingegen der Voranschlag 2023: Statt mehrerer Milliarden sah der Bundesrat nur noch CHF 410 Mio. zur Pandemiebekämpfung vor, die neu ordentlich verbucht sowie teilweise durch die Kantone gegenfinanziert werden sollten. Stattdessen liessen nun der gestiegene Zahlunsbedarf für Schutzsuchende aus der Ukraine sowie die Erhöhung der Armeeausgaben die Gesamtausgaben ansteigen.

Zweites grosses Thema im Politikbereich der öffentlichen Finanzen war im Jahr 2022 die OECD-Mindestbesteuerung. Der Bundesrat veröffentlichte im Juni 2022 seine Botschaft dazu, in der er eine Verfassungsänderung vorschlug, um die Mindestbesteuerung beruhend auf einer befristeten Verordnung per Januar 2024 einführen zu können. Umgesetzt werden soll die Mindestbesteuerung durch eine Ergänzungssteuer, die dann anfällt, «wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung in der Schweiz oder im Ausland nicht erreicht». Umstritten war im Parlament vor allem die Frage, welcher Anteil dieser Zusatzeinnahmen an den Bund und welcher an die Kantone gehen soll. In der Wintersession einigten sich die Räte darauf, 75 Prozent der Einnahmen den Kantonen zukommen zu lassen, diskutiert worden waren aber auch zahlreiche weitere Varianten. In den Medien wurde darüber diskutiert, ob es aufgrund dieser höheren Unternehmensbesteuerung Massnahmen zum Erhalt der Steuerattraktivität der Schweiz brauche. Der Nationalrat wollte entsprechende Massnahmen untersuchen lassen und nahm dazu ein Postulat an, das eine Strategie zum Erhalt der Attraktivität der Schweiz im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung forderte. Die grossen grundsätzlichen Diskussionen zur Mindestbesteuerung, welche die Medien im Vorjahr noch geführt hatten, blieben im Jahr 2022 aber aus, wie auch Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2022 verdeutlicht.

Darüber hinaus begann der Nationalrat die Beratung der neusten Mehrwertsteuerrevision, die grösstenteils auf eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer abzielte. Für einige Diskussionen wird im kommenden Jahr wohl auch die Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien im DBG sorgen, auf die der Ständerat in der Wintersession aufgrund der drohenden Steuerausfälle von CHF 400 Mio. jährlich nicht eintrat . Erstmals behandelt wurde zudem die Tonnagesteuer auf Seeschiffe, mit welcher der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats die Steuerbelastung für Seeschifffahrtsunternehmen senken und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in diesem Bereich erhöhen wollten. Schliesslich kam im Oktober die Initiative «für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» zustande, gemäss der zukünftig alle Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden sollen.

Jahresrückblick 2022: Öffentliche Finanzen
Dossier: Jahresrückblick 2022

Jahresrückblick 2020: Öffentliche Finanzen

Im Jahr 2020 wurde in den Medien im Verhältnis zu anderen Themen deutlich weniger über den Themenbereich «Öffentliche Finanzen» berichtet als in den Jahren 2017 bis 2019. Dies lag jedoch nicht am Unterthema «Finanzlage», im Gegenteil: 2020 wurde häufiger über das Budget, die Staatsrechnung oder die öffentlichen Finanzen diskutiert als im Vorjahr. Grund dafür war die Corona-Pandemie, die bei den Medien das Interesse an der Frage weckte, wie es ob der Pandemie um die Bundesfinanzen stehe. Diese Frage war durchaus berechtigt, zumal die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig grosse Konsequenzen nach sich zogen. Die hohen Ausgaben kündigten sich bereits im März 2020 an, als der Bundesrat dem Parlament in zwei Nachmeldungen zum ersten Nachtragskredit CHF 41.9 Mrd. als Verpflichtungskredite für die Corona-Soforthilfe für Unternehmen sowie CHF 15.3 Mrd. als Nachtragskredite beantragte. Hinzu kamen im zweiten Nachtragskredit im Mai 2020 noch einmal CHF 14.9 Mrd., womit der Bundesrat mehr als CHF 30 Mrd. zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Auswirkungen einzusetzen plante.
Auch die Einnahmen des Bundes litten mehrfach unter Corona: Der Wirtschaftseinbruch führte zu einer Reduktion des Konsums und dadurch zu einem Mehrwertsteuerausfall, die steigende Arbeitslosigkeit sowie die Lohnreduktion durch Kurzarbeit führten zu einer Reduktion der Erträge der Einkommenssteuer, tiefere Gewinne und Konkurse von Unternehmen führten zu tieferen Unternehmenssteuern und die Möglichkeit, Steuerzahlungen im Jahr 2020 zinslos aufzuschieben, führte in mehreren Bereichen zu Steuerausfällen. Zwar war unklar, wie hoch diese Steuerausfälle schlussendlich sein würden, die FK-NR rechnete aber während des ersten Lockdowns mit Ausfällen in der Höhe von CHF 6 bis 8 Mrd. Zusammengenommen ergaben die höheren Ausgaben und tieferen Einnahmen ein erwartetes Defizit von CHF 30 bis 40 Mrd. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatte der Bund einen Überschuss von CHF 3 Mrd. erwirtschaftet. Die Gesamtleistung des Bundes im Rahmen der Corona-Krise über die nächsten Jahre hinweg schätzte Finanzminister Maurer im April 2020 gar auf CHF 70 bis CHF 80 Mrd. – sie entspräche damit ungefähr den Bundesausgaben eines Jahres.
Zwar gab es Mitte August 2020 eine zeitweise Entwarnung, als der Bundesrat im Nachtrag IIb ankündigte, dass ein Teil der bereits veranschlagten CHF 31 Mrd. nicht ausgeschöpft werden müsse: Insgesamt fielen «nur» ausserordentliche Ausgaben von CHF 17.8 Mrd. an. Jedoch zeigte sich zu demselben Zeitpunkt auch, dass die Fiskaleinnahmen im ersten Halbjahr 2020 um fast 1.3 Mrd. tiefer lagen als im gleichen Zeitraum 2019. In der Folge gelang es dem Bundesrat aber, die erwarteten Corona-bedingten Mehrkosten für das Jahr 2021 im ordentlichen Voranschlag unterzubringen, ohne dabei die Schuldenbremse auszureizen. Wie Bundesrat Maurer aber bereits zu diesem Zeitpunkt betont hatte, waren diese positiven Meldungen unter anderem von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig, und so machte die zweite Welle dem Finanzminister noch einmal einen Strich durch die Rechnung: Im September 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament in einer Nachmeldung zum Voranschlag 2021 noch einmal CHF 1.4 Mrd. zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie, bewegte sich aber auch damit noch immer im Rahmen des von der Schuldenbremse Erlaubten.
Dass die Schweiz 2020 ein Defizit machen würde, stand ob der grossen Hilfspakete des Bundesrates ausser Frage. Diskutiert wurde in den Medien aber die Frage, wie dieses Defizit verbucht und anschliessend abgebaut werden soll. Sollten die ausserordentlichen Corona-Ausgaben auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse gebucht werden oder sollten sie an der Schuldenbremse vorbeigeschleust werden, wie eine 19-zu-5-Mehrheit der FK-NR (Mo. 20.3470) forderte? Einig war man sich mehrheitlich, dass eine Kompensation in den nächsten sechs Jahren, wie es die aktuelle Regelung bei einer Buchung auf das Amortisationskonto verlangen würde, kaum möglich wäre. Stattdessen wurde darüber diskutiert, ob die Schulden innert 10, 20 oder 30 Jahren oder gar ohne zeitliche Zielvorgabe zurückgezahlt werden sollen. Vorgeschlagen wurde auch, den Schuldenabbau durch zusätzliche Einnahmen, zum Beispiel durch die fixe Zuweisung des Gewinnanteils des Bundes an den Einnahmen der SNB, zu beschleunigen (Motion der WAK-NR: Mo. 20.3450).

Abgesehen von Corona lief 2020 insbesondere im Bereich der «Direkten Steuern» einiges. Dass der Themenbereich verglichen mit den Jahren 2017 bis 2019 deutlich weniger mediale Aufmerksamkeit generierte, liegt an den Abstimmungen über die sehr umstrittenen Revisionen der Unternehmenssteuern in den vergangenen Jahren (2017: USR III, 2019: STAF). Im Jahr 2020 stand hingegen zu den direkten Bundessteuern «nur» das Referendum gegen die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten an, das deutlich weniger Aufmerksamkeit generierte. Hier hatte das Parlament das ursprüngliche Anliegen der Vorlage, den Drittbetreuungsabzug von CH 10'000 auf CHF 25'000 zu erhöhen, um eine Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 6'500 auf CHF 10'000 ergänzt. Dagegen hatten SP und Grüne das Referendum ergriffen, weil sie die hohen Kosten dieser Massnahme, das fehlende Geld für andere Projekte und den einseitigen Nutzen der Erhöhung des Kinderabzugs für die Gutverdienenden kritisierten. Die Befürworterinnen und Befürworter der Änderung warben hingegen damit, dass die Vorlage Mittelstand und Familien entlaste. Mit 63.2 Prozent Nein-Stimmen lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Änderung eher überraschend ab.
Daneben wurde im Themenbereich «Direkte Steuern» einmal mehr über die Abschaffung der Heiratsstrafe und damit verbunden über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der CVP diskutiert. Nachdem das Bundesgericht die Abstimmung zur CVP-Initiative im April 2019 annulliert hatte, reichte das Initiativkomitee im Februar 2020 – auch auf Anraten von CVP-Präsident Gerhard Pfister – die von 14 der 15 Mitgliedern unterzeichnete Rückzugserklärung bei der Bundeskanzlei ein. Eine Beschwerde des Vereins Human Life, der sich mit Verweis auf ein Rechtsgutachten gegen den Rückzug wehrte, lehnte das Bundesgericht im Oktober 2020 ab.
Darüber hinaus bereinigte das Parlament das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, welches entsprechend einer Motion Luginbühl (bdp, BE; Mo.14.3450) die Steuerabzüge von Bussen mit Strafzweck sowie von Bestechungszahlungen an Private und Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten streichen wollte. Das Parlament entschied sich jedoch, vom Ausland verhängte Bussen weiterhin steuerlich abzugsfähig zu machen, sofern die Sanktionen gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder wenn das Unternehmen glaubhaft darlegen kann, dass es «alles Zumutbare unternommen hat, um sich [nach ausländischem Recht] rechtskonform zu verhalten».

Nicht zuletzt präsentierte der Bundesrat verschiedene neue Reformprojekte, unter anderem das Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts, dessen Ziel die Entlastung des Bundeshaushalts durch verschiedene strukturelle Reformen in der Bundesverwaltung ist. Bereits ein erstes Mal im Parlament behandelt wurden das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich sowie die Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» der SP, welche der Bundesrat zuvor zur Ablehnung empfohlen hatte. Anträge auf Erarbeitung eines direkten Gegenentwurfs sowie auf Annahme der Initiative wurden abgelehnt. Auch im Bereich indirekte Steuern sorgte ein neues Initiativprojekt für einiges mediales Aufsehen, nämlich die Volksinitiative «Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr». Die Initiative will jede Belastung und Gutschrift des bargeldlosen Zahlungsverkehrs anfänglich mit 0.05 Promille belasten und dafür die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer sowie die Stempelabgabe abschaffen. Das Komitee begann im Februar 2020 mit der Unterschriftensammlung.

Ein Novum bei den Voranschlägen gab es Corona-bedingt im Jahr 2020 ebenfalls: Im November erarbeitete die FK-NR aufgrund einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 20.481) einen Übergangs- oder Notvoranschlag für das Jahr 2021. Dieser stützte sich auf die bundesrätliche Botschaft und die Mehrheitsentscheide der Kommissionen und sollte zur Anwendung kommen, falls das Parlament bis Ende Jahr kein Budget verabschieden konnte. Soweit kam es jedoch nicht: Nach langwierigen Debatten verabschiedeten National- und Ständerat Mitte Dezember den ordentlichen Voranschlag 2021.

Jahresrückblick 2020: Öffentliche Finanzen
Dossier: Jahresrückblick 2020

Stillschweigend schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2016 das Postulat Fischer (glp, LU) für mehr Transparenz bei Spezialfonds und Spezialfinanzierungen ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung nach Veröffentlichung des entsprechenden Berichts beantragt.

Spezialfonds und Spezialfinanzierungen der Bundesrechnung (Po. 13.4214)

Im September 2015 verabschiedete der Bundesrat einen Grundlagenbericht zu Spezialfonds und Spezialfinanzierungen und erfüllte damit ein Postulat Fischer (glp, LU) aus dem Jahr 2013. Der Bericht zeigt auf, dass die Rechnungslegung und Berichterstattung bei den unterschiedlichen Gefässen des Bundes für die Finanzierung von Vorhaben, deren Mittel zweckgebunden sind, teilweise uneinheitlich sind. Im selben Bericht schlägt die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) entsprechend auch Anpassungen vor, die in Zukunft eine einheitliche Rechnungslegung der Spezialfinanzierungen und Spezialfonds nach den Grundsätzen des sogenannten Neuen Rechnungsmodelles (NRM) sicherstellen sollen. Die Umsetzung ist für das Rechnungsjahr 2017 geplant.

Spezialfonds und Spezialfinanzierungen der Bundesrechnung (Po. 13.4214)

In seinem im November 2013 erschienenen Bericht zog der Bundesrat ein positives Fazit nach einem «Jahrzehnt der Praxis» der Schuldenbremse: Ihre Verankerung in der Bundesverfassung verleihe ihr eine hohe Verbindlichkeit und sie verfüge über eine hohe Akzeptanz. Seit ihrer Einführung habe sich der Bundeshaushalt positiv entwickelt, die Schulden hätten zwischen ihrem Höchststand 2005 und 2012 um CHF 18 Mrd. auf CHF 112 Mrd. reduziert werden können und sie ermögliche eine antizyklische Finanzpolitik. Der Bericht fand keinen Anlass zu Änderungen, zumal auch der Konjunkturfaktor realistisch sei und die Investitionen langfristig stabil seien. Der Bundesrat verwies jedoch auch auf die vorteilhaften äusseren Bedingungen in den letzten Jahren, welche die Einhaltung der Schuldenbremse vereinfacht hätten.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat in der Sommersession 2014 das Postulat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 ab.

Bericht über die Schuldenbremse (Po. 10.4022)
Dossier: Schuldenbremse

Der Bundesrat erfüllte den Auftrag des Postulats Fischer (glp, LU) für «bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung» im Rahmen seines Berichts zum Postulat Graber (svp, BE; Po. 10.4022). Eine Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung bei der Schuldenbremse würde einen Wechsel bei der Zielgrösse von den Bruttoschulden zum Eigenkapital mit sich bringen. Dadurch würden Neuinvestitionen, die erst verzögert in die Erfolgsrechnung Eingang finden, gegenüber Konsumausgaben privilegiert. Die Änderung käme somit einer Lockerung der Schuldenbremse gleich. Ein Einbezug der Sonderrechnungen in der Schuldenbremse würde zwar die Transparenz der Rechnungslegung erhöhen, aber Probleme im Umgang mit Investitionsspitzen nach sich ziehen – mit der aktuellen Regelung sind diese weniger problematisch, da die Ausgaben der Fonds nicht der Schuldenbremse unterstehen.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat das Postulat in der Sommersession 2015 ab.

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (Po. 12.3552)
Dossier: Schuldenbremse

Die Möglichkeit einer zweckgebundenen Verwendung von Kreditresten für spätere Konjunkturpakete wollte Martin Landolt (bdp, GL) mit seinem Postulat prüfen lassen. Dies tat der Bundesrat im Rahmen seines Berichts zum Postulat Graber (svp, BE; Po. 10.4022). Dabei stellte er fest, dass ein solches Vorhaben neben dem Ausgleichskonto und dem Amortisationskonto ein neues Konto für Konjunkturpakete notwendig machen würde, was wiederum neue Regeln zur Konkurrenz dieser Konten nach sich ziehen würde. Zudem müsste bei der Schuldenbremse eine zweite Kategorie ausserordentlicher Ausgaben geschaffen werden. Neue Regeln bei der Schuldenbremse würden aber Einbussen bei Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit mit sich bringen und womöglich zu einem weniger haushälterischen Umgang mit den Finanzen führen, kritisierte der Bundesrat im Bericht.
National- und Ständerat erachteten das Postulat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat als erfüllt und schrieben es in der Sommersession 2015 ab. Der Nationalrat sprach sich dabei mit 132 zu 55 Stimmen gegen einen Minderheitsantrag Hadorn (sp, SO) auf Nichtabschreiben aus.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Die budgetierten Ausgaben der Kantone für 2000 beliefen sich auf CHF 59.7 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Zuwachs von CHF 1.7 Mrd. oder 2,9%. Die Einnahmen wurden mit CHF 58.2 Mrd. veranschlagt, was im Vergleich zum Budget 1999 einer Zunahme um CHF 2.0 Mrd. oder 3,6% entspricht. Damit belief sich das budgetierte Defizit für das Jahr 2000 auf CHF 1.5 Mrd. (1999: CHF 1.8 Mrd.). Die budgetierte Ausgabenzunahme ergab sich hauptsächlich aus erwarteten Mehrausgaben bei den Beiträgen, beim Sachaufwand und beim Personalaufwand. Kaum verändert haben sich die veranschlagten Investitionsausgaben. Dank der wirtschaftlichen Erholung und der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt wurden Mehreinnahmen erwartet. Der durchschnittlich budgetierte Selbstfinanzierungsgrad, der aus dem Anteil der eigenen Mittel am Nettoinvestitionsvolumen errechnet wird, fiel mit 57% um drei Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr, wobei die Kantone Luzern, Schwyz, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % erwarten. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Schnitt befanden sich die Kantone Tessin, Uri und Genf mit 29% resp. 20% und 5%. Der Kanton Waadt wird im Jahr 2000 sogar einen Teil seiner laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren lassen.

Finanzprognose der Kantone für 2000

Die Beratungen im Parlament verliefen ohne massive Kürzungen oder Aufstockungen. Während der Verhandlung stimmte der Ständerat gegen einen Nachtragskredit von CHF 150 Mio., den der Bundesrat der Expo.02 zur Verfügung stellen wollte, und genehmigte lediglich einen Kredit von CHF 50 Mio. Im weiteren hiess der Rat auf Antrag von Bundesrat Villiger die Gratisabgabe der Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA an die Transportunternehmen gut und verzichtete damit auf weitere CHF 50 Mio. Einnahmen. Mit 32 zu 0 Stimmen verabschiedete der Ständerat den abgeänderten Voranschlag. Im Nationalrat wollte eine Minderheit der Verkehrskommission vergeblich zur Gratisabgabe auch die Einbaukosten der LSVA-Geräte durch den Bund übernehmen lassen. Einen Minderheitsantrag der Finanzkommission zur Streichung von CHF 100 Mio. für das elektronische Aufklärungsgerät Satos für die Armee wurde vom Rat ebenfalls verworfen. Gegen den Beschluss des Ständerats hiess der Nationalrat die vom Bundesrat geforderte Kreditaufstockung für die Expo.02 um CHF 150 Mio. gut. Geringe Abstriche forderte der Nationalrat schliesslich bei der Förderung alternativer Energien und beim Buwal. Insgesamt hiess er den abgeänderten Voranschlag des Bundesrates mit 136 zu 2 Stimmen gut. Im Ständerat wurden anschliessend die Differenzen bereinigt. Der Expo.02-Kredit in der Höhe von CHF 150 Mio. wurde angenommen. Ebenso wurde der Beschluss des Nationalrates zur Kürzung des Budgetpostens Dienstleistungen Dritter beim Buwal gutgeheissen.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2000 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 5.0 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Defizite damit um CHF 2.2 Mrd. tiefer veranschlagt. Die gesamte Defizitquote wird damit im Jahr 2000 rund 0,5% unter dem Vorjahreswert auf 1,4% zu stehen kommen. Ebenfalls rückläufig ist die Verschuldungsquote, die per Ende 2000 rund 51% betragen dürfte. Nach einem massiven Anstieg sowohl bei der Defizitquote als auch der Verschuldungsquote in den 90er Jahren scheint die Trendwende nach 1999 nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt zu werden.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2000 sieht bei Ausgaben von CHF 47.5 Mrd. und Einnahmen von CHF 45.6 Mrd. einen Ausgabenüberschuss von CHF 1.8 Mrd. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 für den Ausgabenüberschuss im Jahre 2000 um CHF 660 Mio. unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um CHF 1.1 Mrd. oder 2,4%, wobei die Posten Soziale Wohlfahrt und Verkehr am meisten zu diesem Überschuss beitrugen. Insbesondere wurde ein Mehraufwand für die Flüchtlingshilfe, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau erwartet. Beim Verkehr wurden Mehrausgaben für die Eisenbahngrossprojekte vorgesehen. Hingegen wurde das Budget im Vergleich zum Vorjahr bei der Landesverteidigung, der Landwirtschaft und den Zinszahlungen gekürzt. Bei den Einnahmen wurde eine Zunahme von CHF 3.2 Mrd. oder 7,6% erwartet. Zusätzlich zu den wegen der guten Konjunkturlage erwarteten Mehreinnahmen ist dieser Zuwachs mit neuen Einnahmequellen verbunden. Höhere Zuflüsse aus der 1999 heraufgesetzten Mehrwertsteuer, aus der Verrechnungssteuer, aus der Einführung der Spielbankensteuer für die AHV, der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den steigenden Darlehensrückzahlungen des Ausgleichsfonds der ALV wurden erwartet.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1999 Defizite von insgesamt CHF 7.5 Mrd., womit die Voranschläge im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung um 5.3 Mrd. ausweisen (1998: 12.4 Mrd.). Massgeblich zu den verbesserten Resultaten trugen die eingeleiteten Sparmassnahmen sowie das günstigere wirtschaftliche Umfeld bei. Trotzdem bleibt die finanzpolitische Lage ernst, weil die strukturellen Defizite bleiben und die Schuldenlast weiter steigt. Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 4.9 Mrd. (Die Differenz im Vergleich zum Budgetdefizit der Finanzrechnung des Bundes von 1998 ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik der Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahngrossprojekte bei den Ausgaben des Bundes mitberücksichtigt wird) und der Kantone von CHF 2.1 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 500 Mio. Während die kleinen und mittelgrossen Gemeinden ihre Finanzen wieder im Griff haben, kämpfen zahlreiche Städte weiterhin mit grossen finanziellen Problemen. Seit 1990 hat sich die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte mehr als verdoppelt und wird Ende 1999 bei rund CHF 210 Mrd. liegen, was einer jährlichen Zunahme von 8,9% entspricht.

Voranschlag 1999

Die Budgets 1999 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 57.8 Mrd. und Einnahmen von CHF 55.7 Mrd. ein kumuliertes Defizit von 2.1 Mrd. (1998: CHF 4.2 Mrd.) aus. Der Ausgabenrückgang ist auf die Abnahme der ALV-Darlehen (- CHF 1.8 Mrd.) zurückzuführen. Unter Ausklammerung dieser Darlehen würde eine Zunahme um 2,1% resultieren. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen der 26 Kantone beträgt 42% (1998: 20%). Zwei Kantone (AR, SZ) weisen einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100% auf, deren acht über 60% (AG, BL, LU, OW, SH, TG, VS, ZH), bei den übrigen Kantonen ist die Finanzlage unbefriedigend. Die Kantone Genf und Waadt müssen sogar einen Teil der laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten die Kantone Waadt, Genf, Bern, Solothurn und Tessin, die 74% des gesamten Fehlbetrages der laufenden Rechnung auf sich vereinigen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 35% beträgt. 19 Kantone budgetierten einen besseren Abschluss als im Vorjahr, 7 Kantone rechnen mit einem Ertragsüberschuss.

Finanzprognose der Kantone für 1999

Der Bundesrat legte im Juni nach den Eingaben der Departemente ein Budget vor, das einen Ausgabenrückgang von 1,8% gegenüber dem Voranschlag 1998 vorsah. Um die Vorgabe des Haushaltszieles 2001, welches für das Rechnungsjahr 1999 ein Bundesdefizit von höchstens CHF 5 Mrd. festsetzte, zu erreichen, musste er das Budget in der Sommerpause um weitere CHF 400 Mio. kürzen. Ende September verabschiedete er den Voranschlag zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Voranschlag 1999 wies ein Ausgabenüberschuss von CHF 4.0 Mrd. in der Finanzrechnung aus, womit das budgetierte Defizit um eine Milliarde unter dem von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 vorgegebenen Haushaltsziel blieb. Diese Entwicklung ist auf das Stabilisierungsprogramm 1998 sowie das günstige wirtschaftliche Umfeld zurückführen. Die Ausgaben waren gegenüber dem Voranschlag 1998 um CHF 2.6 Mrd. bzw. 5,4% tiefer. Die mit der Bahnreform verbundene Umstellung der Infrastrukturfinanzierung für die SBB hatte 1998 allerdings eine einmalige Zahlungsspitze an die SBB von CHF 1.85 Mrd. zur Folge gehabt. Auch bei Ausklammerung dieses Sonderfaktors konnten noch Minderausgaben im Umfang von 1,5% ausgewiesen werden. Die eingeleiteten Sparmassnahmen trugen die ersten Früchte: für verschiedene gewichtige Aufgabenbereiche wurden weniger Mittel beantragt als im Vorjahr. Das Stabilisierungsprogramm 1998 und die Kreditsperre werden 1999 einen Beitrag von CHF 0.7 Mrd. leisten (Die Zahlungskredite im Voranschlag 1999 bleiben im Umfang von CHF 182 Mio. gesperrt. Von der dreiprozentigen Kreditsperre ausgenommen werden die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an internationale Organisationen, die vom Stabilisierungsprogramm direkt betroffenen Ausgabenpositionen, die Personalausgaben, die speziellen Ausgabenrubriken des Investitionsprogramm 1997, die Landwirtschaftsausgaben, der Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Bildung und Grundlagenforschung sowie die FLAG-Ämter. Die Kredite für die Entwicklungshilfe werden mit dem halben Sperrungssatz von 1,5% belegt (Kredite der Osthilfe unterliegen dem normalen Sperrungssatz)). Auch die bessere Beschäftigungslage wirkte sich positiv aus, so dass deutlich weniger Gelder für die Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden mussten. Höhere Ausgaben verursachen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung sowie Bildung und Forschung. Gemäss EFD wird die Staatsquote auf 11,5% des BIP sinken (Voranschlag 1998:12,4%). Bei den Einnahmen rechnete das EFD für 1999 mit einer Zunahme von einer Milliarde Franken oder 2,6%. Gegenüber 1998 am stärksten ins Gewicht fallen bei den Fiskaleinnahmen die budgetierten Veränderungen bei der direkten Bundessteuer (+950 Mio.), den Stempelabgaben (+675 Mio.) sowie der Mehrwertsteuer (+600 Mio.). Umgekehrt wurden bei der Verrechnungssteuer ein Einnahmenrückgang von CHF 850 Mio. budgetiert, was mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammenhängt, welches zu einnahmeschwächeren ungeraden Jahren führt. Der Voranschlag 1999 basiert auf der Annahme eines realen Wirtschaftswachstums von zwei Prozent sowie einer Jahresteuerung von einem Prozent.

Voranschlag 1999

Die Budgets 1998 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 58.6 Mrd. und Einnahmen von CHF 54.4 Mrd. ein kumuliertes Defizit von CHF 4.2 Mrd. (1996: 3.1 Mrd.) aus, womit erneut eine Verschlechterung der Finanzlage veranschlagt wurde. Hauptgrund für die negative Entwicklung bleibt die hohe Arbeitslosigkeit; 1998 müssen die Kantone der ALV neue Darlehen von CHF 850 Mio. gewähren. Weiter bringt das Investitionsprogramm des Bundes auch 1998 Folgekosten auf kantonaler Ebene mit sich. Sämtliche Kantone haben in der Investitionsrechnung für 1998 einen Finanzierungsfehlbetrag budgetiert, und mit Ausnahme von Obwalden weisen alle Kantone einen ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad aus. Tessin und Uri veranschlagen eine dramatische Verschlechterung ihrer Kantonsfinanzen mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 0,5% resp. 15,8%. In den Kantonen Genf und Waadt wird der Selbstfinanzierungsgrad weiterhin im negativen Bereich liegen. In der laufenden Rechnung budgetierten zehn Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, nur drei (AR, BL und GL) rechnen aber mit einem positiven Saldo.

Finanzprognose der Kantone für 1998

Für das Jahr 1997 wiesen die Kantone Budgets mit einem kumulierten Finanzierungsdefizit von CHF 3.1 Mrd. (1995: 2.6 Mrd.) aus, womit wieder eine Verschlechterung der Kantonsfinanzen veranschlagt wurde. Die budgetierten Ausgaben betragen CHF 56.7 Mrd. (+2,4%), die Einnahmen CHF 53.4 Mrd. (+1,5%). In der laufenden Rechnung budgetierten 14 Kantone einen besseren Abschluss als im Vorjahr, wobei nur drei Kantone (AR, UR und ZG) einen positiven Saldo auswiesen. Praktisch stagnierenden Steuereinnahmen stehen in den kantonalen Budgets steigende Sozialausgaben gegenüber. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten wie bereits im letzten Jahr die Kantone Zürich (437 Mio.), Waadt (400 Mio.), Genf (340 Mio.), Bern (255 Mio.) und Solothurn (175 Mio.). Allein diese fünf Kantone vereinigen 76% des gesamten Fehlbetrages auf sich.

Finanzprognose der Kantone für 1997

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1997 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 9.4 Mrd. (ca. 2,6% des BIP), womit sie mit einer Verschlechterung von rund CHF 1 Mrd. gegenüber dem Vorjahr rechnen. Die heutige Finanzlage würde den Budgetkriterien der EU für den Beitritt zur Währungsunion (das Defizit aller Gebietskörperschaften inkl. Sozialversicherungen darf 3% des BIP, und die öffentliche Verschuldung 60% des BIP nicht überschreiten) weiterhin genügen. Die Verschuldungsquote wird 1997 rund 51% des BIP betragen. Seit 1990 verdoppelte sich die Gesamtverschuldung aber beinahe und wird für Ende 1997 auf CHF 188 Mrd. veranschlagt, was einer jährlichen Zunahme von 9,7% entspricht.

Voranschlag 1997

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1996 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 8.3 Mrd. (1995 CHF 13.2 Mrd.). Ihre Verschuldung betrug im laufenden Jahr CHF 179 Mrd., 49,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP); davon entfielen etwas weniger als die Hälfte auf den Bund, ein Drittel auf die Kantone und gut ein Fünftel auf die Gemeinden. Damit würden die öffentlichen Haushalte den Budgetkriterien für den Beitritt zur europäischen Währungsunion erstmals seit 1991 wieder genügen. Mit einem Budgetdefizit aller Gebietskörperschaften inklusive Sozialversicherungen von 2,2% des BIP überschritt die Schweiz die erlaubten 3% der EU ebensowenig wie die Verschuldungsquote von höchstens 60%.

Voranschlag 1996

Für das Jahr 1996 wiesen die Kantone Voranschläge mit einem kumulierten Defizit von rund CHF 2.6 Mrd. (1995: 4.2 Mrd) aus. Die Ausgaben wurden auf CHF 55.2 Mrd. budgetiert, was einem Zuwachs von CHF 1.3 Mrd. (2,4%) entspricht (Zahlen gemäss FkF). Gleichzeitig nahmen aber auch die Einnahmen um CHF 2.9 Mrd. (5,8%) auf CHF 52.6 Mrd. zu. Die Verbesserung der kantonalen Finanzen beruht in erster Linie auf der erwarteten Rückzahlung kantonaler Darlehen an die Arbeitslosenkasse. Diese Darlehen belasteten die Budgets der Kantone 1995 mit CHF 1.35 Mrd., die Rückzahlungen sollen sich auf CHF 600 Mio. belaufen, womit ein Verbesserungseffekt von CHF 1.95 Mrd. entsteht. Zur Verbesserung beitragen sollen ausserdem die Sparmassnahmen. Als einziger Kanton rechnet Schaffhausen für 1996 nicht mit einem Finanzierungsfehlbetrag. 13 Kantone konnten ihre Finanzlage gegenüber dem Budget 1995 verbessern, in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Aargau, Solothurn und Luzern ist die Verbesserung markant ausgefallen.

Finanzprognose der Kantone für 1996

Für das Jahr 1995 präsentierten sämtliche Kantone Budgetentwürfe mit Finanzierungsfehlbeträgen. Demnach wird kein Kanton die Nettoinvestitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Das total der budgetierten Fehlbeträge beläuft sich auf CHF 5 Mrd. (wie 1994). Für die Kantone Genf, Waadt, Bern und Solothurn wurde eine negative Selbstfinanzierungsquote prognostiziert.

Finanzprognose der Kantone für 1995

Bundesrat Stich präsentierte zum ersten mal seit sieben Jahren einen Voranschlag mit einem Defizit. Das Budget rechnete mit einem Fehlbetrag von rund CHF 2 Mrd. und sah eine Ausgabenerhöhung um 11,7% vor, während auf der Einnahmenseite nur eine Steigerung von 5,6% erwartet wurde. Die Bundesstaatsquote wäre damit auf 10,7% im Jahre 1992 geklettert. Die grössten Steigerungen auf der Ausgabenseite waren in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und Finanzausgaben mit 31% resp. 23,1% vorgesehen. In absoluten Zahlen umfasste der Bereich der sozialen Wohlfahrt mit CHF 8'565 Mio. und einer Steigerung von 11,9% den grössten Posten. Auf der Einnahmenseite wurden die Stempelabgaben — bedingt durch die 1992 in Kraft tretende Stempelsteuerrevision — mit einer Verringerung von 18,8% gegenüber den budgetierten Einnahmen von 1991 veranschlagt. Ein derart defizitäres Budget würde laut der Botschaft des Bundesrates die während der vergangenen Jahre greifenden Sanierungsbemühungen der Bundesfinanzen auf einen Schlag zunichte machen, da sich der Bund zusätzlich verschulden müsste. Laut Rechnungsabschluss von 1989 betrugen die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden rund 33% des jährlichen Bruttosozialprodukts, was im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern wenig ist. Eine massive Neuverschuldung von Bund und Kantonen würde die Schweiz jedoch in bezug auf ihre Verschuldungsquote ins Mittelfeld der Industrieländer abgleiten lassen und sich über höhere Zinsen negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Wie in den vorangegangenen vier Jahren sind auch für 1974 die kantonalen Voranschläge ausnahmslos defizitär. Die veranschlagten Fehlbeträge halten sich jedoch mit insgesamt CHF 1.2 Mrd. leicht unter dem Stand von 1973. Die massvolle Budgetierung war das Resultat einer zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen abgeschlossenen Vereinbarung über gemeinsame Richtlinien zur Aufstellung der Voranschläge für das Jahr 1974 (BRG 11936). Diese sah unter anderem vor, die Wachstumsrate der Gesamtausgaben im Rahmen der erwarteten Zunahme des nominellen Bruttosozialproduktes (BSP, rund 10%) zu halten und allfällige Ausgabenüberschüsse auf die Grössenordnung der Rechnung 1972 oder des Voranschlages 1973 zu beschränken. Die Vereinbarung wurde von den Ständen mehrheitlich eingehalten. Nur die Kantone Glarus und Thurgau schenkten keiner der beiden Budgetrichtlinien Beachtung. Die Kantone hatten zudem gemäss der mit dem Bund getroffenen Vereinbarung auch bei den Gemeinden für eine massvolle Budgetierung einzutreten. Dies geschah nicht ohne Erfolg, belaufen sich doch die für 1974 geplanten Ausgabenüberschüsse auf CHF 800 Mio. (Vorjahr: CHF 900 Mio.).

Voranschlag 1974 (BRG 11804)