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Wie ihre Schwesterkommission reichte auch die FK-NR im Rahmen der Debatte der nachträglichen Genehmigung der Verpflichtungskredite zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein Mantelpostulat mit offenen Fragen an den Bundesrat ein. Das Mantelpostulat enthielt teilweise dieselben Forderungen wie dasjenige des Ständerats, ging aber in verschiedenen Punkten darüber hinaus. So sollte der Bundesrat zusätzlich auch Bericht zu den «ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Integration» der Credit Suisse in die UBS erstatten, und ein hypothetisches alternatives Vorgehen des Bundes – namentlich eine «rein temporär staatliche[...] Bewältigung der CS-Krise» – prüfen. Ebenfalls geprüft werden sollte zudem ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Bundesgarantien und die Befolgung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen. Aufgrund eines Ordnungsantrags Cottier (fdp, NE) behandelte der Nationalrat das Postulat zusammen mit Postulaten anderer Kommissionen im Anschluss an die Ablehnung der Verpflichtungskredite und nahm es mit 123 zu 43 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Der Minderheitsantrag Imark (svp, SO) auf Verzicht auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsziele wurde nur von den Mitgliedern der SVP-Fraktion und zwei Mitgliedern der FDP-Fraktion unterstützt.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Rahmen der Kommissionsdebatten zur nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und für die Verlustabsicherung an die UBS seien zahlreiche Fragen aufgetaucht, erklärte die FK-SR Ende März 2023 in einer Medienmitteilung. In Absprache mit zahlreichen anderen Kommissionen, die ebenfalls offene Fragen zu diesem Thema geklärt haben wollten, habe man die eigenen Fragen in ein Mantelpostulat gepackt, anstatt sie bei der Beratung des entsprechenden Nachtrags als Anträge einzubringen, erklärte etwa Alois Gmür (mitte, SZ) später in eben dieser Nachtragsdebatte.
In ihrem Postulat wollte die ständerätliche Finanzkommission den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf zur Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen. Sie forderte auch eine Änderung des Bankengesetzes zur Senkung der Risiken durch systemrelevante Grossbanken, unter anderem durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile und von Leerkäufen sowie eine Verbesserung der Bussenkompetenz der FINMA. Geprüft werden sollten überdies die Einführung eines Trennbankensystems, der Wettbewerbssituation der UBS und die Möglichkeit einer Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Schliesslich sollte untersucht werden, ob die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zur Rechenschaft gezogen werden können. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat im Anschluss an seine Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten an.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Mit der Problematik der gebundenen Ausgaben setzte sich die FK-NR im Oktober 2021 auseinander. Sie verlangte ein langfristiges Management der gebundenen Ausgaben in Form eines Berichts, in dem diejenigen Bereiche der gebundenen Ausgaben, deren Anstieg denjenigen der Bundeseinnahmen übersteigen, ausgewiesen werden sollen. Zudem sollen Massnahmen zu einer Verlangsamung des Anstiegs der entsprechenden Kosten, die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen sowie die dafür nötigen Rechtsbestimmungen ausgewiesen werden. Das Postulat sei eine Reaktion auf die Aktualisierung des Berichts über die gebundenen Ausgaben des Bundes, die den starken Anstieg der gebundenen Ausgaben um 10 Prozent innert 10 Jahren aufgezeigt habe. Gleichzeitig solle mit dem Bericht auch eine Umsetzungsmöglichkeit für die Kommissionsmotion Mo. 17.3259 aufgezeigt werden. Der Bundesrat erachtete die vom Postulat aufgeworfenen Fragen jedoch mit der Aktualisierung des Berichts von 2017 grösstenteils als beantwortet. So sei bereits bekannt, dass der Bundesbeitrag an die AHV, die Ergänzungsleistungen und der Beitrag an die Prämienverbilligungen schneller wachsen als die Einnahmen, und auch Reformvorschläge und die dafür nötigen Gesetzesänderungen seien im Bericht skizziert worden. Die Auswirkungen dieser Massnahmen unterschieden sich schliesslich vor allem danach, ob die Massnahmen leistungs- oder finanzierungsseitig erfolgten. Der Nationalrat widersprach hingegen dieser Einschätzung der Regierung und nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2022 mit 98 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Ein Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR), welche die Ablehnung des Postulats beantragt hatte, fand bei den Fraktionen der SP und der Grünen, bei der Hälfte der Mitte-Fraktion und bei einem Mitglied der FDP.Liberalen-Fraktion Zustimmung.

Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben

Ende 2019 forderte Ada Marra (sp, VD) eine Untersuchung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Parameter für eine Anpassung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse sei auf die Zeit um 2001 ausgerichtet, als die Staatsverschuldung und die Defizite deutlich höher gewesen seien. Heute liege die Schuldenquote jedoch deutlich tiefer, zudem seien Schulden aufgrund der Negativzinsen gewinnbringend. Statt also die Haushaltsüberschüsse vollständig für den Schuldenabbau zu verwenden, sollten sie für dringend notwendige Investitionen genützt werden, forderte die Postulantin. Der Bundesrat stritt jedoch einen entsprechenden Reformbedarf ab, zumal der Bund die notwendigen Investitionen auch ohne Änderung finanzieren könne. In der Herbstsession 2021 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 100 zu 83 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Auf Zustimmung stiess das Postulat bei der SP- und der Grünen-Fraktion, bei der Mehrheit der GLP-Fraktion sowie bei den Mitgliedern der EVP.

Für eine geschmeidigere Schuldenbremse (Po. 19.4475)
Dossier: Schuldenbremse

In der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat Fischer (glp, LU) bezüglich der Spezialfonds und Spezialfinanzierungen der Bundesrechnung. Damit deren Einheitlichkeit, Transparenz und Vollständigkeit verbessert werden konnten, wurde der Bundesrat beauftragt, einen Grundlagenbericht zu verfassen.

Spezialfonds und Spezialfinanzierungen der Bundesrechnung (Po. 13.4214)

Der Nationalrat überwies in der Herbstsession ein Postulat Fischer (glp, LU), das sich auf die Berechnungsgrundlage der Schuldenbremse bezog. Aufgrund dieses Entscheids hatte der Bundesrat der Frage nachzugehen, ob an Stelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung herangezogen werden sollte.

Bessere Wirksamkeit der Schuldenbremse und höhere Transparenz in der Rechnungslegung (Po. 12.3552)
Dossier: Schuldenbremse

Im Nationalrat fand in der Herbstsession ein Postulat Landolt (bdp, GL) bezüglich einer antizyklischen Finanzpolitik des Bundes eine Mehrheit. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zu prüfen, wodurch eine zweckgebundene Verwendung noch nicht ausgegebener Mittel in späteren Konjunkturpaketen ermöglicht werden sollte.

Konsequentes antizyklisches Verhalten in der Finanzpolitik (Po. 11.3547)
Dossier: Schuldenbremse

Diskussionslos überwies der Nationalrat zwei Postulate (Zuppiger, Po. 04.3542; SP-Fraktion, Po. 04.3584), welche vom Bundesrat einerseits eine Übersicht über die Verschuldung der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) und der Sozialversicherungen sowie eine Schätzung der absehbaren Entwicklung, andererseits eine volkswirtschaftliche Vermögensbilanz und einen Bericht über die Entstehung und Entwicklung der Staatsschulden seit 1990 verlangten.

Verschuldung