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Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Nationalrat in der Wintersession eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR). Aufgrund der Verschiebung der Lasten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige verursacht wurde, erhielt die Landesregierung den Auftrag, im Rahmen der NFA einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Der Entscheid im Ständerat war noch ausstehend.

Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige

Die im Juli von der Eidgenössischen Finanzverwaltung veröffentlichten Zahlen zum Finanzausgleich (NFA) 2012 und 2013 wiesen neun Kantone (ZH, ZG, GE, BS, SZ, VD, NW, BL und SH) als Nettozahler aus. Im Vergleich zu 2012 war der Kanton Schaffhausen für 2013 neu als ressourcenstarker Kanton eingestuft worden. Grösster Geberkanton blieb Zürich, obwohl er um 4 Indexpunkte schwächer eingestuft wurde als noch im Vorjahr. Trotz den CHF 45,7 Mio. weniger zahlte der wirtschaftsstarke Kanton noch CHF 382 Mio. ein. Von den Nettoempfängern war hinsichtlich der Gesamtsumme der Kanton Bern der grösste Profiteur. Der Hauptstadtkanton erhielt mit rund CHF 1,1 Mrd. CHF 101 Mio. mehr als noch im Vorjahr. Damit erntete Bern Kritik von den Innerschweizer Kantonen. In der NLZ wurde gar die Frage gestellt, ob die Berner die Griechen der Schweiz seien. Der Kanton Schwyz hatte noch Ende 2011 eine Standesinitiative zur Anpassung des Finanzausgleichs eingereicht. (St.Iv. 11.320) Dagegen wehrte sich allerdings der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz Christian Wanner (SO, fdp). Das 2008 eingeführte System habe 15 Jahre für seine Entstehung gebraucht und müsse nun zuerst einmal ein paar Jahre funktionieren. Erst dann könne man eine saubere Analyse machen und allenfalls Korrekturen anbringen. Gleicher Meinung war der Ständerat, der den Schwyzer Vorstoss ablehnte. Die Idee aus Schwyz ist, neben Geber- und Nehmerkantonen eine neutrale dritte Gruppe von mittelstarken Kantonen zu schaffen, die kein Geld mehr erhalten würden. Dafür würden die schwachen Kantone etwas stärker profitieren und die Geberkantone weniger bezahlen müssen. Die vorbereitende Finanzkommission des Nationalrates empfahl den Vorstoss noch im Berichtsjahr ebenfalls zur Ablehnung. Der Bundesrat solle aber die Anliegen im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes, der auf 2015 angesetzt ist, prüfen. Die Zuger Regierung kommentierte die Finanzausgleichszahlen mit dem scharfen Hinweis, dass die Solidarität zwischen den Kantonen langsam aber sicher überstrapaziert sei und forderte, dass Steuersenkungen nicht mit NFA-Geldern finanziert werden dürften. Gleichzeitig wurden Forderungen der von der Zweitwohnungsinitiative betroffenen Berggebiete nach Bundeshilfe laut und die urbanen Kantone forderten eine bessere Berücksichtigung ihrer Sonderlasten für die Berechnung des Finanzausgleichs (Mo. 11.3504). Auch Genf und Zürich mischten sich in die Diskussionen ein. Die beiden Kantone planten eine deutliche Senkung der Unternehmensgewinnsteuern und eine Kompensation via Finanzausgleich. Der Streit zwischen den Kantonen und das Bild der reichen Kantone, welche die armen Miteidgenossen alimentieren, überdeckten allerdings den Umstand, dass die meisten Ausgangsgelder nicht vertikal, sondern horizontal flossen. Sollten die Kantone für 2013 insgesamt CHF 1,6 Mrd. in die NFA-Töpfe einbezahlen, steuerte der Bund insgesamt CHF 3,2 Mrd. bei.

Finanzausgleichszahlungen 2012 und 2013
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig.

St. Iv. 11.320 (SZ): Für eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs

Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge).

Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Im November 2010 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für 2012 bis 2015 vor. Die Vorlagen sollten eine Gesetzeslücke schliessen, die Voraussetzungen für eine rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen schaffen, Vorschläge für die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs unterbreiten und die Anträge des Bundesrats zu den geplanten Grundbeiträgen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zusammenfassen. Entwurf 1, die Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG), wurde im Juni des Berichtsjahres von beiden Räten angenommen. Auch Entwurf 2 und 3, über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015 und die Festlegung der Grundbeiträge für den Lastenausgleich, wurden vom National- und Ständerat im Juni angenommen. Zuvor hatte sie der Nationalrat im März vom Entwurf des Bundesrates abweichend an den Ständerat überwiesen. Dieser gab ihn allerdings noch einmal verändert an den Nationalrat zurück, welcher dann seine Zustimmung gab. Der Nationalrat wollte gegen den Willen seiner Finanzkommission zusätzliches Bundesgeld umfänglich Kantonen mit grossen Städten zusprechen. Im Ständerat fand sich dafür jedoch keine Mehrheit.

BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Das Parlament beschäftigte sich mit der Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Die 2008 eingeführte Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) sah eine Haushaltsneutralität für die Kantone vor. Aufgrund einer ersten Analyse wurde festgestellt, dass die Kantone insgesamt um 100 Millionen Franken stärker belastet wurden als im alten System. Um diese Mehrbelastung der Kantone zu kompensieren, stellte der Bund inklusive Verzinsung zusätzliche 112 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, wodurch sein Beitrag auf 2,317 Milliarden Franken stieg. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragten in Bezug auf die Verteilung des zusätzlichen Betrags den gewohnten Schlüssel anzuwenden. Demnach sollten 81,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich und 30,8 Millionen Franken in den Lastenausgleich fliessen, wobei der topografische und der soziodemografische Kanal jeweils die Hälfte vom letztgenannten Betrag erhalten sollten. Im Nationalrat setzte sich eine fraktionsübergreifende Kommissionsminderheit mit ihrem Antrag durch, den gesamten Betrag dem soziodemografischen Ausgleich zukommen zu lassen. Dies begründeten die Befürworter damit, dass die sozialen Lasten die geotopografischen bei weitem überstiegen. Die unterlegenen Nationalräte hielten dagegen, dass die ressourcenstarken, urbanen Kantone in der Regel ihre Lasten leichter tragen konnten als die Bergkantone. Der Entscheid zu Gunsten der städtischen Kantone fällte eine Mehrheit aus Vertretern der urbanen Kantone sowie der fast geschlossenen Linken mit 87 zu 73 Stimmen. Erfolglos blieb dagegen der Versuch, die Zahlungen der Geberkantone im Rahmen des Ressourcenausgleichs auf zwei Drittel des Bundesbeitrags zu begrenzen, wodurch die Kantone Zürich, Schwyz, Zug, Nidwalden, Basel-Stadt, Waadt und Genf um rund 90 Millionen Franken entlastet worden wären. Auch eine von der Ratslinken geforderte Steuerdumping-Bremse fand keine Mehrheit. Die SP und die Grünen forderten, dass die Bezügerkantone kein oder weniger Geld erhalten sollten, sofern ihre Steuerbelastung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegen sollte. Diesem Ansinnen erteilte der Nationalrat mit 97 zu 58 Stimmen eine Abfuhr. Der Ständerat beschloss erwartungsgemäss keine Veränderungen an den Modalitäten des NFA vorzunehmen. In der kleinen Kammer bildeten die Kantone, die vom geografisch-topografischen Ausgleich profitierten, eine solide Mehrheit, was ihnen erlaubte, die im Nationalrat angenommene Änderung des Verteilschlüssels des Lastenausgleichs abzulehnen. In der Sommersession gab der Nationalrat schliesslich nach. Ohne grössere Diskussionen wurde beschlossen, die zusätzlichen vom Bund bereitgestellten 112 Mio. Franken nach den bestehenden Regeln zu verteilen.

BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Eine parlamentarische Initiative Robbiani (svp, TI) fordert die Verlängerung der Fristen zur Finanzierung von Institutionen für Behinderte. Mit der Einführung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) wurde die Zuständigkeit für die Institutionen der Behindertenbetreuung den Kantonen übergeben. Für die Institutionen, denen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich Gelder bewilligt worden waren, war in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes eine Frist von drei Jahren festgelegt. Laut Robbiani reiche nun diese Frist nicht aus, was dazu führe, dass die betroffenen Institutionen die ihnen zugesicherten Bundesgelder nicht mehr erhielten. Die entstandenen Kosten würden auf die Kantone überwälzt. Der Nationalrat war in der Herbstsession entgegen dem Antrag des Bundesrates auf den von seiner Kommission ausgearbeiteten Erlassentwurf eingetreten und hiess ihn gut. Der Ständerat hingegen befand, dass kein Handlungsbedarf mehr bestehe, da bis zum Verhandlungszeitpunkt die Schlussberichte nur noch in zwei Institutionen ausstehend waren und sich das Dossier somit bereits erledigt hatte. Weiter wurde festgehalten, dass faktisch sechs Jahre Übergangsfrist zur Verfügung gestanden hätten und somit die Spielregeln für alle bekannt gewesen seien.

Finanzierung von Institutionen für Behinderte Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich

Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) ist unter anderem geregelt, dass der Bundesrat periodisch Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu erstatten hat. Auf der Basis dieses Berichts wird die Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die anstehende Beitragsperiode vorgenommen. Im Juli schickte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht für den Zeitraum 2008–2011 (Bundesrat: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008–2011 (31.3.10); Eidgenössische Finanzverwaltung: Vernehmlassungsergebnis zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 (20.7.10)) zusammen mit Massnahmenvorschlägen für die Periode 2012–2015 in die Vernehmlassung. Die Konferenz der Kantonsregierungen und die meisten Kantone, Parteien und Verbände äusserten sich grundsätzlich positiv zur NFA, auch wenn deren Wirksamkeit noch nicht richtig abgeschätzt werden könne. Die SVP schlug vor, die Einführung einer Obergrenze für Geberkantone zu diskutieren. Die SP kritisierte, dass die versprochene Nivellierung der Steuerunterschiede zwischen den Kantonen bisher nicht eingetreten sei und verwies auf ihre Steuergerechtigkeitsinitiative. Die CVP und die FDP mahnten an, dass es zu früh sei, um Änderungen vorzunehmen. Noch im November legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des FiLaG und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für 2012–2015 vor. Er stellte darin drei verschiedene Vorlagen zur Diskussion. Vorlage A soll eine Gesetzeslücke schliessen und die Voraussetzungen für eine rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen schaffen. Vorlage B umfasst die Vorschläge für die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs. In Vorlage C sind die Anträge des Bundesrats zu den geplanten Grundbeiträgen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zusammengefasst. Die Beratung der Räte stand im Berichtjahr noch aus.

BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Ende November präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Darin beantragte der Bundesrat im Wesentlichen die neuen Grundbeiträge des horizontalen- und vertikalen Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und sozio-demografischen Lastenausgleichs für die nächste Beitragsperiode. Die Botschaft stützte sich dabei auf einen erstmals erstellten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Weiter soll mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Es sollen dabei die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen fehlerhafte Ausgleichszahlungen rückwirkend berichtigt werden können .

BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Der Bundesrat schickte eine Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in die Vernehmlassung mit der eine Prüflücke der Finanzaufsicht bei der direkten Bundessteuer geschlossen werden soll. Die Revision geht auf eine Motion der WAK des Nationalrates aus dem Jahr 2007 zurück, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der direkten Bundessteuer gefordert hatte. Mit der Revision soll nun die bereits bestehende und gepflegte Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den kantonalen Finanzkontrollen verstärkt werden.

Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in die Vernehmlassung

Dem Kanton St. Gallen sind aufgrund eines Berechnungsfehlers CHF 85 Mio. beim neuen Finanzausgleich entgangen. Eine Motion Reimann (svp, SG) regte nun an, diese entgangenen Zahlungen über die Ausgleichszahlungen 2009/2010 zu 100% zu kompensieren. Dieser Forderung wurde von beiden Räten zugestimmt und die Motion somit überwiesen. 

Mo. 08.3530: Kompensation für den Kanton St. Gallen im NFA wegen eines Berechnungsfehlers

Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Zug für die Festlegung von Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den eidgenössischen Finanzausgleich keine Folge zu geben.

St.IV. 06.307(ZG): Forderung nach Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone

Das Parlament verabschiedete im Berichtsjahr die Vorschläge des Bundesrats zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Der Ständerat befasste sich als erster damit und stimmte auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit dem Bundesratsentwurf zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, lehnte er mit 32 zu 12 Stimmen einen Antrag der Vertreter der finanzstarken Kantone ab, den Anteil dieser Kantone an den Grundbeitrag von den vom Bundesrat vorgeschlagenen 70% auf 68% zu senken. Nicht besser erging es auch dem von Abgeordneten der städtischen Kantone eingebrachten Antrag, den Lastenausgleichsfonds nicht je zur Hälfte für den Ausgleich von topographischen Lasten (d.h. Berggebiete) respektive von soziodemographischen Lasten (d.h. hohe Anteile an Armen, Alten und Ausländern) zu verwenden, sondern im Verhältnis 40% zu 60%. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von gleicher Seite, den Härteausgleich für die ersten acht Jahre von den beantragten CHF 430 Mio. pro Jahr auf CHF 257 Mio. zu kürzen.
Auch im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Der Rat lehnte in der Detailberatung Anträge der Linken resp. der SVP ab, den Beitrag der finanzstarken Kantone über resp. unter den vom Bundesrat beantragten 70% anzusetzen. Keine Gnade fanden auch Vorschläge der Linken und einigen städtischen Abgeordneten, den Anteil des soziodemographischen Lastenausgleichs von 50% auf 55% zu erhöhen, resp. von Parlamentariern aus finanzstarken Kantonen, den Beitrag an den Härteausgleichsfonds zu kürzen. Differenzen zwischen den beiden Kammern gab es einzig bei den Übergangsbestimmungen bei der Invalidenversicherung. Hier setzte sich die im Nationalrat von der Linken und der SVP unterstützte Forderung durch, dass entgegen dem Bundesratsvorschlag auch die Kantone einen Beitrag zur Sanierung dieser hoch verschuldeten Versicherung leisten müssen. In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat beim Ressourcen- und Lastenausgleich 6 Gegenstimmen, beim Härteausgleich deren zwei. Im Nationalrat zählte man 2 resp. 12 Gegenstimmen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Im Anschluss an dieses Geschäft behandelte der Ständerat noch eine Standesinitiative des Kantons Zug. Diese hatte verlangt, dass in die Bundesverfassung Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den Finanzausgleich aufgenommen werden. Auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission gab der Rat diesem Vorstoss keine Folge. Ob die Belastung dieser Kantone zu hoch sei, werde aber in dem vom Parlament vom Bundesrat geforderten Evaluationsbericht zur NFA mit Bestimmtheit thematisiert werden.

St.IV. 06.307(ZG): Forderung nach Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone

Für Differenzen bei der Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs sorgten die Bestimmungen im IV-Gesetz zur Regelung der beim Übergang zur NFA noch ausstehenden nachschüssigen Beiträge der IV an die Behinderteninstitutionen. Von diesen nach altem Recht noch fälligen Zahlungen von 1,96 Mia Fr. hatte der Bund 736 Mio und die Kantone 245 Mio zu übernehmen. Die restlichen 981 Mio sollten gemäss Beschluss des Ständerates der IV belastet werden. Anstelle dieser Lösung beschloss der Nationalrat nun aber mit 113 zu 70 Stimmen, die 981 Mio nicht der IV, sondern je zur Hälfte Bund und Kantonen zu überbürden. Die Kommissionsmehrheit, bei der Vertreter des links-grünen Lagers und der SVP-Fraktion zusammenspannten, argumentierte, dass die Kantone finanziell mittragen sollten, was sie mit verantwortet hätten. Der Ständerat widersetzte sich dem Vorschlag des Nationalrates und schlug einen Kompromiss vor, als der Nationalrat an seinem Modell festhielt. Bei dieser Lösung sollten die 981 Mio hälftig auf die IV und die öffentliche Hand verteilt werden. Diesem Kompromiss schloss sich der Nationalrat in der Folge an.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Eine Motion der WAK des Nationalrates, welche den Bundesrat beauftragte, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der direkten Bundessteuer zu prüfen, mit dem Ziel, die Ordnungsmässigkeit zu gewährleisten, wurde vom Nationalrat angenommen. Der Ständerat nahm die Motion ebenfalls an, allerdings in leicht geänderter und präziserer Fassung. Dem stimmte anschliessend auch der Nationalrat zu.

Verbesserungsmöglichkeiten direkten Bundessteuer

Die Debatte im Nationalrat über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs verlief ähnlich wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte dem Bundesrat und verwarf sämtliche Änderungsanträge. Beim Ressourcenausgleich scheiterten Begehren, die den auf 70% des vertikalen Ausgleichs festgesetzten horizontalen Ausgleich der Kantone reduzieren oder erhöhen wollten. Beim Härteausgleich scheiterte eine bürgerliche Minderheit mit dem Anliegen, den innert 28 Jahren abzubauenden Härteausgleich bereits zu Beginn um einen Viertel zu kürzen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, an diesem Gefäss etwas zu ändern, da es als „politisches Schmiermittel“ wichtig für die Akzeptanz des NFA sei.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Der Ständerat behandelte die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs zuerst. Dabei versuchten Vertreter der ressourcenstarken Kantone ohne Erfolg ihre Belastung zu reduzieren. Den Ressourcenausgleich dotierte der Ständerat mit 3,06 Mia Fr., wobei der Bund mit 1,8 Mia und die ressourcenstarken Kantone mit 1,26 Mia pro Jahr zur Kasse gebeten werden. Die Mehrheit des Ständerates war der Ansicht, dass Kürzungen das anvisierte Ziel gefährden würden, dass alle Kantone bei einem Landesmittel von 100% ein Ressourcenpotential von 85 Punkten erreichen. Den Härteausgleich, der zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen bezahlt wird, dotierte der Ständerat schliesslich mit 430 Mio Fr.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Besonders zu Reden gab der NFA im Kanton Tessin, welcher sich mit der Tatsache konfrontiert sah, neu zu den Nettozahlern des Systems zu gehören. Bei den früheren Berechnungen war er noch unter den Nettoempfängern gewesen. Diese Verschiebung sorgte in der Südschweiz für Verwunderung und Empörung. Man fragte sich, wie es sein könne, dass der Kanton mit den tiefsten Löhnen und der zweithöchsten Arbeitslosenquote zu den Reichen zählen kann. Der Grund für die Veränderung war allerdings nicht in Bern, sondern im Tessin selbst zu suchen, das eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung durchgemacht hatte.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Ende 2006 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs vorgestellt. Das dritte Paket zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hatte im Wesentlichen den Finanzausgleich im engeren Sinne zum Gegenstand. Dabei ging es um die Dotierung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Die Botschaft war unterteilt in drei Vorlagen von denen die erste den Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs beinhaltete. Hierbei ging es um die Festlegung des Beitrages der ressourcenstarken Kantone und jene des Bundes an den Ressourcenausgleich zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone. Andererseits bestimmt dieser Bundesbeschluss die Grundbeiträge des Bundes an Kantone mit Sonderlasten, dies im Rahmen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleiches. Der zweite Bundesbeschluss behandelte die Festlegung des Härteausgleichs, welcher jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute kommt, die durch den Übergang zur NFA nicht ein bestimmtes Mindestmass an finanzieller Entlastung erfahren. Bei der dritten Vorlage ging es um eine Übergangsbestimmung zum IV-Gesetz, zur Regelung der beim Übergang zur NFA noch ausstehenden nachschüssigen Beiträge der IV an die Behinderteninstitutionen.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Demnach stellt der Bund im Einführungsjahr der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen insgesamt rund CHF 2,5 Mrd. für die neuen Ausgleichsgefässe zur Verfügung. Von der Ausgleichssumme des Bundes gehen 72,5% (CHF 1,8 Mrd.) in den vertikalen Ressourcenausgleich und 27,5% (CHF 682 Mio.) in den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Der durch die ressourcenstarken Kantone finanzierte horizontale Ressourcenausgleich beträgt 70% des vertikalen Ressourcenausgleichs (rund CHF 1,26 Mrd.). Mit diesen Beschlüssen entsprach der Bundesrat der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der überwiegenden Mehrheit der Kantone. – Für den zeitlich befristeten Härteausgleich, der jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute kommt, die durch den Übergang zur NFA nicht ein bestimmtes Mindestausmass an finanzieller Entlastung erfahren, stellt der Bund CHF 287 Mio. bereit, die Kantone weitere CHF 143 Mio. Beim Übergang zur NFA sind (mit Ausnahme des Härteausgleichs) die finanziellen Be- und Entlastungen zwischen Bund und Kantonen insgesamt ausgeglichen. (Zu den Geberkantonen gehören gemäss Globalbilanz 2004/05 BL, GE, NW, SZ, TI, ZG und ZH; Empfängerkantone sind AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD und VS.)

In der Vernehmlassung war die Vorlage auf ein insgesamt positives Echo gestossen. Namentlich die KdK, einzelne Kantone, der Städte- und Gemeindeverband, die Spitzenverbände der Wirtschaft und die politischen Parteien äusserten sich mehrheitlich wohlwollend. Die ressourcenstarken Kantone wollten ihren Beitrag im horizontalen Ressourcenausgleich jedoch auf zwei Drittel (statt 70%) des Beitrags des Bundes festgelegt haben, zudem sprachen sie sich für eine deutliche Gewichtsverschiebung vom geografisch-topografischen zum soziodemografischen Lastenausgleich aus, während der Härteausgleich nur an ressourcenschwache Kantone ausgerichtet werden soll, die beim Übergang zur NFA erheblich weniger Geld erhalten. Die SVP lehnte als einziger Vernehmlassungsteilnehmer den Entwurf ab aufgrund der vorgesehenen Ausgestaltung des Härteausgleichs und der aus ihrer Sicht fehlenden Darstellung der Einsparungen, die sich mit der NFA realisieren liessen.

BRG 06.094: Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die im Vorjahr von der Regierung vorgelegte Ausführungsgesetzgebung zur neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Sie umfasst Änderungen von insgesamt 30 Bundesgesetzen und regelt das Stipendienwesen, die Eingliederung invalider Personen und die AHV-Ergänzungsleistungen neu. Hauptinstrumente der NFA bilden die Programmvereinbarungen und als finanzielles Gegenstück die Globalbeiträge: Im Bereich der Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen regelt eine Programmvereinbarung die strategischen Ziele, die Finanzbeiträge des Bundes und die Finanzaufsicht. Sie liefert die Grundlage für die Gewährung von Bundesbeiträgen in Form von Globalbeiträgen; Einzelbeiträge werden nur noch ausnahmsweise, bspw. beim Natur- und Heimatschutz, bewilligt. Damit vergrössert sich einerseits der Entscheidungsspielraum der Kantone, andererseits bestehen kaum mehr Anreize, ein Projekt nur auszuführen, um Bundesbeiträge zu erhalten. (Zur Volksabstimmung über die NFA siehe hier)

Im Ständerat warnte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) davor, mit Anträgen, die mit der Ausführung der NFA nichts zu tun haben, in die Kompetenz der parlamentarischen Fachkommissionen einzugreifen und „die Büchse der Pandora zu öffnen“. In der Detailberatung hiess der Rat die meisten Bundesgesetze des Mantelerlasses ohne grosse Erörterungen gut, so auch das neue Gesetz über die Eingliederung der Behinderten, das klare Leistungsstandards für die Behindertenbetreuung festlegt; vor allem dieser Teil der Vorlage hatte im Vorfeld der Abstimmung zur NFA-Verfassungsgrundlage für Widerstand gegen das gesamte Projekt gesorgt. Beim Nationalstrassenbau entsprach der Ständerat jedoch gegen den Antrag des Bundesrates dem Anliegen der kantonalen Baudirektoren, dass der künftig allein zuständige Bund nicht nur beim kleineren projektfreien Unterhalt, sondern auch beim projektgestützten grösseren Unterhalt die Kantone einbinden und mit ihnen Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Beim Krankenversicherungsgesetz, in dem die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen darstellt, beschloss die kleine Kammer, dass sich der Bund neu pauschal mit 25% der Gesundheitskosten an der Grundversicherung für 30% der Bevölkerung beteiligt. Mit dieser Systemänderung vermindert sich der direkte Bundesbeitrag gegenüber heute um 600 Mio Fr. Vor diesem Hintergrund versuchte eine linke Kommissionsminderheit vergeblich, die Kantone dazu zu verpflichten, die bisher von Bund und Kantonen entrichteten Beiträge ab Inkrafttreten der NFA während mindestens drei Jahren in bisheriger Höhe weiter zu leisten. Bundesrat Merz betonte, dass der Bund die Mittel zugunsten der Kantone für die Krankenversicherung zwar um 600 Mio Fr. zurückfahre, den Kantonen aber zur Kompensation neue, frei verfügbare Mittel zur Verfügung stünden. Beim Stipendiengesetz lehnte der Rat Anträge der Linken für eine materielle Harmonisierung der Stipendien und Darlehen ab. Die Mehrheit sah zwar Handlungsbedarf, doch sei die NFA der falsche Ort für eine Stipendiendiskussion. Chancenlos blieben deshalb linke Minderheitsanträge, welche die Erst-, Zweit- und Weiterbildung definieren resp. die Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone für Ausgabenbeihilfen auf 16% festlegen wollten. Neu basieren die Bundeskredite zugunsten der Kantone für Stipendien nicht mehr auf dem Durchschnittswert der Aufwendungen der letzten Jahre, sondern auf der Bevölkerungszahl der Kantone. Der Ständerat hiess die Ausführungsgesetzgebung zur NFA mit 25:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Im Nationalrat blieb ein Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit Goll (sp, ZH), welcher ein stärkeres Engagement des Bundes im Sozialbereich und gesamtschweizerische Minimalstandards für das Stipendienwesen verlangt hatte, chancenlos. In der Detailberatung lehnte es der Rat beim Nationalstrassenbau anders als die kleine Kammer ab, grosse Unterhaltsarbeiten auch den Kantonen zu übertragen. Verworfen wurde ferner ein Antrag der Linken, das fakultative Referendum für Parlamentsbeschlüsse zur allgemeinen Linienführung und zur Art von Nationalstrassen einzuführen und den Nationalstrassenbau so analog zu den grossen Eisenbahnprojekten zu behandeln. Durchzusetzen vermochten sich SP und Grüne jedoch beim IV-Gesetz, wonach der Bund logopädische und psychomotorische Therapien zugunsten der Eingliederung Invalider zu unterstützen habe; der Bundesrat wollte diese Massnahmen ausnehmen, da die IV sie schon bisher nicht als medizinische, sondern als sozial- und sonderpädagogische Behandlungen eingestuft hatte, welche die NFA neu den Kantonen überträgt. Beim KVG wehrte sich die Linke erfolglos gegen die Senkung der zukünftigen Bundesbeiträge und forderte eine dreijährige Übergangsfrist. Beim Stipendiengesetz schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer an, wonach die Bundesbeiträge für Stipendien und Studiendarlehen nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone zu verteilen sind. Abgelehnt wurden jedoch Anträge zu einer Harmonisierung der Beiträge, zur stärkeren Verlagerung der Stipendien zugunsten von Darlehen resp. umgekehrt, zur Aufhebung der Alterslimite resp. deren Erhöhung bis zum 35. Altersjahr sowie zu Vorgaben betreffend die Höhe von Ausbildungsbeiträgen. Bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen beschloss die grosse Kammer mit Zustimmung des Bundesrats, dass die Kantone auch vom Arzt verordnete Bade- und Erholungskuren vergüten müssen. Ausserdem muss sich der Bund stärker an den Kosten für Personen beteiligen, die in Heimen und Spitälern wohnen. Die grosse Kammer hiess die NFA-Ausführungsgesetzgebung mit 104:63 Stimmen gut.

In der Differenzbereinigung setzte sich der Nationalrat beim Nationalstrassenbau durch und schloss die Kantone von den grossen Unterhaltsarbeiten aus. Im Bereich der Ergänzungsleistungen stimmte er hingegen einer stärkeren Belastung der Kantone zu: Demnach übernimmt der Bund sowohl bei Personen, die sich zu Hause aufhalten als auch bei jenen in einem Heim je fünf Achtel der Kosten, und die Kantone müssen Beträge, die im Heim oder im Spital über die Existenzsicherung hinausgehen, zu 100% übernehmen. Bei den logopädischen und psychomotorischen Therapien verzichtete der Rat ebenfalls auf seine Lösung und strich sie von der Liste jener Massnahmen, die der Bund zu bezahlen hat. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 37:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im Nationalrat mit 123:62 Stimmen bei 4 Enthaltungen; SP und Grüne hatten sie abgelehnt.

Ausführungsgesetzgebung zur NFA

Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft betreffend die Ausführungsgesetzgebung zu der vom Volk im Vorjahr gutgeheissenen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die ebenfalls dazu gehörenden neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Finanzausgleich wurden für später angekündigt. Sie sollen aber gemäss den Plänen der Landesregierung gleichzeitig mit der Aufgabenverteilung auf Anfang 2008 in Kraft treten.Das Paket ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als ganzes dem fakultativen Referendum untersteht, und umfasst Änderungen von insgesamt 30 Bundesgesetzen in den Bereichen amtliche Vermessung, Straf- und Massnahmenvollzug, Bildung, Natur- und Heimatschutz, Landesverteidigung, öffentliche Finanzen, öffentliche Werke und Verkehr, Umwelt, soziale Sicherheit, Landwirtschaft sowie Wald, Jagd und Fischerei; neu geregelt werden das Stipendienwesen, die Eingliederung von invaliden Personen und die Ergänzungsleistungen zur AHV. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung waren namentlich einige Vorschläge im Verkehrsbereich umstritten gewesen. Die Linke hatte zudem erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen die im Sozialbereich (Eingliederungsmassnahmen für Invalide) zu erbringenden Leistungen detailliert vorschreibt. Der Bundesrat berücksichtigte im Fall der Auslagerung des Nationalstrassenbetriebs und -unterhalts die Einwände der Kantone und beauftragte das Bundesamt für Strassen und nicht eine neue Stelle ausserhalb der Bundesverwaltung mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe.

Ausführungsgesetzgebung zur NFA

Bei einer tiefen Beteiligung von lediglich 36,9% nahmen Volk und Stände am 28. November 2004 die Verfassungsänderung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit 64,4% Ja-Stimmen an. Abgelehnt wurde die Vorlage nur in den Kantonen Zug (83% Nein), Schwyz (56%) und Nidwalden (53%).


Abstimmung vom 28. November 2004

Beteiligung: 36,9%
Ja: 1 104 565 (64,4%) / 18 5/2 Stände
Nein: 611 331 (35,6%) / 2 ½ Stände

Parolen:
– Ja: CVP (2*), FDP (1*), SVP (6*), LP, EVP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, SBV, Gemeindeverband, Städteverband, Tourismusverband, Verband öffentlicher Verkehr.
– Nein: SP (9*), GP, CSP, PdA (1*); SGB, Travail.Suisse, Pro Mente Sana, Sehbehinderte, Hörgeschädigte.
– Stimmfreigabe: SD.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Im Abstimmungskampf am umstrittensten war die vollständige Zuweisung der Finanzierung der Behindertenheime und -integrationsmassnahmen an die Kantone. Ein Teil der Behindertenorganisationen befürchtete infolge des Wegfalls der Bundessubventionen einen Leistungsabbau und bekämpfte deshalb die NFA. Unterstützt wurde sie dabei von der SP, den Grünen und den Gewerkschaften, welche die Nein-Parole ausgaben, wobei sechs Kantonalsektionen der SP (BE, BL, FR, NW, TG, UR) Annahme empfahlen und zwei die Stimme freigaben (BS, SZ). Die Modernisierung des interkantonalen Finanzausgleichs mit seiner neuen Berechnungsbasis (steuerbare Einkommen und Vermögen) und dem Lastenausgleich zugunsten von Gebirgskantonen und Kantonen mit Grossstädten war an sich nicht bestritten. Da sie aber eine Mehrbelastung von einigen Geberkantonen – und dort möglicherweise Steuererhöhungen – mit sich brachte, regte sich Widerstand. In diesen Kantonen (BL, NW, SZ, ZG, ZH) bekämpfte deshalb auch die SVP die Vorlage.

Gemäss Vox-Analyse am stärksten auf den Stimmentscheid ausgewirkt hat sich das Vertrauen in den Bundesrat. Von den sozialen Merkmalen hatte nur das Haushaltseinkommen einen gewissen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten (Gutsituierte nahmen die Vorlage eher an als ärmere Bevölkerungsschichten). Auffallend ist, dass wesentlich mehr Befragte als bei anderen Abstimmungen spontan angaben, der Empfehlung von Bundesrat und Parlament gefolgt zu sein.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

Ende September löste der Bundesrat sein während den parlamentarischen Beratungen zur NFA abgegebenes Versprechen ein und gab noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung die Ausführungsgesetzgebung zur NFA in die Vernehmlassung. Die Änderungen von insgesamt gut 30 Bundesgesetzen werden in Form eines referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem „Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)“. Einerseits handelt es sich um punktuelle Modifikationen, in einzelnen Politikbereichen wie den heutigen kollektiven IV-Leistungen hingegen schlägt der Bundesrat ein neues Rahmengesetz zur sozialen Integration Invalider vor.

Ausführungsgesetzgebung zur NFA