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Im Januar 2019 debattierte die FK-SR über die Standesinitiative des Kantons Luzern zu den Fehlanreizen in der NFA. Die Kommission bezweifelte, dass es sinnvoll sei, den mit der FiLaG-Revision geschmiedeten Kompromiss wegen dieser Forderung nochmals aufzuschnüren. Der Kanton Luzern verfüge zudem über die Möglichkeit von Steuererhöhungen; der Standesinitiative solle daher keine Folge gegeben werden, erklärte die Kommission.
In der Sondersession im Mai 2019 beriet der Nationalrat den Luzerner Vorschlag zusammen mit der FiLaG-Revision. Franz Grüter (svp, LU) hatte zuvor einen Minderheitsantrag auf Folge geben eingereicht und legte die Luzerner Sicht dar: Von der Beseitigung der Fehlanreize in der NFA würden Geber- und Nehmerkantone profitieren – die Initiative betreffe also nicht nur den Kanton Luzern –, erklärte er. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 136 zu 52 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben. Lediglich eine Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion befürworteten die Standesinitiative.

Abschaffung von NFA-Fehlanreizen (Kt.Iv. 17.316)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Gegen Fehlanreize in der NFA insbesondere durch eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne wehrte sich der Kanton Luzern 2017 mit einer Standesinitiative. Der Regierungsrat des Kantons beklagte in der Begründung, dass die Steuerkraft und das Ressourcenpotenzial des Kantons zwar anstiegen, dadurch aber seine NFA-Einnahmen überproportional sinken würden und der Kanton somit netto Finanzmittel verliere.
Im August 2018 beschäftigte sich die FK-SR mit der Standesinitiative und stellte fest, dass sich diesbezüglich in der Zwischenzeit viel getan hatte. In Zukunft sollten die Einnahmen aus Unternehmenssteuern durch die im Rahmen der Steuervorlage 17 geplante Anpassung des Zeta-Faktors für die Berechnung des Ressourcenpotenzials weniger stark gewichtet werden. Um die Entscheidung zur mittlerweile in STAF umbenannten Steuervorlage 17 abzuwarten, verschob die Kommission ihre Entscheidung zur Standesinitiative auf einen späteren Zeitpunkt. Im Oktober 2018 beantragte sie dem Ständerat schliesslich, in Anbetracht der Integration der Problematik in das STAF und in die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Standesinitiative keine Folge zu geben. In der Wintersession 2018 folgte die kleine Kammer diesem Antrag stillschweigend.

Abschaffung von NFA-Fehlanreizen (Kt.Iv. 17.316)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Zudem gab der Ständerat im Dezember 2014 auf Anraten seiner Finanzkommission (FK-SR) einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden, die eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in sieben Punkten forderte, keine Folge. Der Kanton Nidwalden, der zu den Geberkantonen des Finanzausgleichs (NFA) gehört, verlangte unter anderem, dass der Ressourcenausgleich bei Steuerdumping reduziert, der Härteausgleich aufgehoben und die sogenannte Lizenzbox-Besteuerung bei der NFA-Veranlagung berücksichtigt wird. Der Kanton Nidwalden, der 2011 Steuervergünstigungen auf Erträge aus Lizenzen und anderen Quellen geistigen Eigentums eingeführt hatte, war Ende 2014 der einzige Kanton, der ein solches Steuermodell kannte. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession 2015 mit dem Vorstoss auseinandersetzen.

Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig.

St. Iv. 11.320 (SZ): Für eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs

Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Zug für die Festlegung von Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den eidgenössischen Finanzausgleich keine Folge zu geben.

St.IV. 06.307(ZG): Forderung nach Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone

Im Anschluss an dieses Geschäft behandelte der Ständerat noch eine Standesinitiative des Kantons Zug. Diese hatte verlangt, dass in die Bundesverfassung Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den Finanzausgleich aufgenommen werden. Auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission gab der Rat diesem Vorstoss keine Folge. Ob die Belastung dieser Kantone zu hoch sei, werde aber in dem vom Parlament vom Bundesrat geforderten Evaluationsbericht zur NFA mit Bestimmtheit thematisiert werden.

St.IV. 06.307(ZG): Forderung nach Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone