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Anders als in «normalen» Jahren behandelte das Parlament die Staatsrechnung 2019 in der Wintersession 2020 zusammen mit dem ordentlichen zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2020 sowie mit dem Voranschlag 2021. Die Kommissionssprecher Roland Fischer (glp, LU) und Jacques Nicolet (svp, VD) präsentierten dem Rat die Rechnung 2019 und erklärten, die Verzögerung in der Behandlung der Staatsrechnung sei dadurch entstanden, dass die Subkommissionen der Finanzkommission im Frühjahr nur eingeschränkt oder gar nicht hätten tagen können. Nicolet wies auf den erfreulichen strukturellen Überschuss von CHF 3.1 Mrd. hin, der zudem CHF 2.2 Mrd. höher liege, als budgetiert worden sei, was auf höhere ordentliche Einnahmen (+CHF 918 Mio.) sowie auf tiefere ordentliche Ausgaben (-CHF 920 Mio.) verglichen mit dem Budget zurückgeführt werden könne. Bereits im Jahr 2019 gebe es aber Anzeichen für ein Abflachen der Wirtschaft in der Schweiz, was unter anderem an den um CHF 1 Mrd. tieferen Einnahmen bei der Mehrwertsteuer im Vergleich zum Voranschlag 2020 erkennbar sei. Die Kommissionssprecher erläuterten zudem, dass der Bundesrat in der ersten Nachmeldung zum Voranschlag 2021 beantragt hatte, den budgetierten strukturellen Überschuss ausnahmsweise dem Amortisationskonto der Schuldenbremse gutzuschreiben – auf diesem werden normalerweise nur die ausserordentlichen Überschüsse und Fehlbeträge verbucht. Dieses würde anschliessend einen Betrag von CHF 4.8 Mrd. aufweisen, welcher für den Abbau der ausserordentlich verbuchten Corona-Defizite verwendet werden könnte. Der nicht budgetierte Teil des strukturellen Überschusses sollte hingegen wie gewöhnlich auf das Ausgleichskonto gebucht werden, das direkt für den Schuldenabbau verwendet wird und in der Folge CHF 27.7 Mrd. aufweisen würde. Dies sei kein «buchhalterischer Trick», «aber eine buchhalterische Massnahme, um die ausserordentlichen Schulden etwas kleiner zu halten», ergänzte Finanzminister Maurer die Ausführungen. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher zeigten sich mit dem Vorgehen einverstanden und der Nationalrat hiess die Staatsrechnung 2019 einstimmig mit 180 zu 0 Stimmen gut. Auch die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds 2019 war unbestritten und wurde mit 183 zu 1 Stimme abgesegnet. Die einzige Gegenstimme stammte von Roger Köppel (svp, ZH). Auch im Ständerat waren die beiden Rechnungen unbestritten, beide wurden einstimmig mit 39 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Staatsrechnung 2019 (BRG 20.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2019: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Bereits im März 2020 publizierte der Bundesrat wie üblich seinen Bericht zur Staatsrechnung 2019. Darin stellte er ordentliche Einnahmen von CHF 74.47 Mrd. ordentlichen Ausgaben von CHF 71.41 Mrd. gegenüber und berichtete somit ein ordentliches Finanzierungsergebnis von CHF 3.06 Mrd. Dies sollte insofern erstaunen, als Bundesrat und Parlament beim Voranschlag noch mit einer deutlich positiveren Wirtschaftsentwicklung gerechnet hatten, als tatsächlich eintraf. So lag das tatsächliche reale BIP-Wachstum (0.9 Prozent) 1.1 Prozentpunkte unter dem veranschlagten realen BIP (2 Prozent), das nominelle BIP gar 1.4 Prozentpunkte unter dem erwarteten. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten damit deutlich übertroffen werden. Zusammen mit ausserordentlichen Einnahmen für Erlöse in der Höhe von CHF 541 Mio. (aus der Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen, Bussen der Wettbewerbskommission sowie Einnahmen aus der Nachlassliquidation der Swissair) schloss der Bund das Jahr 2019 somit mit einem Finanzierungsergebnis von CHF 3.6 Mrd. ab. Die ausserordentlichen Einnahmen wurden wie üblich auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse gebucht, das nun CHF 3.4 Mrd. aufweist – was sicherlich im Rahmen der Diskussion um die Verbuchung der Kosten der Corona-Krise, die allenfalls auf das Amortisationskonto gebucht werden könnten, relevant werden wird. Auch die Senkung der Bruttoschulden um weitere CHF 2.5 Mrd. auf CHF 96.9 Mrd. sollte sich früher als erhofft als relevant herausstellen.

Der unerwartet hohe Überschuss – budgetiert worden war ein Überschuss von CHF 1.2 Mrd. – beruhte sowohl auf höheren Einnahmen (+1.2%) als auch auf tieferen Ausgaben (-1.3%) im Vergleich zum Budget. Wie bereits im Vorjahr zeigten sich vor allem die hohen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer (+1.3 Mrd.) sowie bei der direkten Bundessteuer (+0.5 Mrd.) für die Mehreinnahmen verantwortlich. Auch die tieferen Einnahmen bei der Mehrwertsteuer (-0.9 Mrd.) verglichen mit dem Voranschlag konnten bereits im Vorjahr beobachtet werden. Die Höhe der Minderausgaben entsprach dem zehnjährigen Durchschnitt. Obwohl die Ausgaben tiefer lagen als budgetiert, stiegen sie im Vergleich zum Vorjahr um 1.2 Prozent (CHF 0.8 Mrd.), was insbesondere auf einen Anstieg der Ausgaben für die Sicherheit (+CHF 0.4 Mrd.), für Bildung und Forschung (+CHF 0.3 Mrd.) sowie für die Energie (+CHF 0.5 Mrd.) zurückzuführen war.
Auch die Erfolgsrechnung verzeichnete einen Überschuss von CHF 6 Mrd., der durch das gute operative Ergebnis (+CHF 4 Mrd.) und das positive Ergebnis aus Beteiligungen (+CHF 2.7 Mrd.) zustandekam. Die Investitionsrechnung schloss mit Nettoinvestitionen über CHF 10.2 Mrd., wobei die Investitionsausgaben um 0.4 Prozent angestiegen waren, sich die Investitionseinnahmen hingegen mit einer Verringerung um 42.8 Prozent beinahe halbiert hatten. Dies führte der Bundesrat jedoch auf hohe einmalige Investitionen im Jahr 2018 insbesondere für die SIFEM und einen Übertrag beim NAF zurück.

Auch im Jahr 2019 stiegen die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer (CHF 8.3 Mrd.) um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und kamen um CHF 1.3 Mrd. höher zu liegen, als budgetiert worden war (CHF 7 Mrd.). Jedoch waren nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben der Verrechnungssteuer deutlich stärker angestiegen als im Vorjahr. Um der Tatsache, dass diese Einnahmen nicht in demselben Jahr, wie sie erhoben wurden, sondern erst in den Folgejahren zurückgefordert werden, stärker Rechnung zu tragen, berechnete der Bundesrat die Rückstellungen zur Verrechnungssteuer im Jahr 2019 erstmals aufgrund einer neuen Bewertungsmethode. Gleichzeitig nahm er ein Restatement der Rückstellungen des Vorjahrs vor, um die Vergleichbarkeit zwischen den Jahren zu gewährleisten. Entsprechend wurden die Rückstellungen für das Jahr 2018 um CHF 7.8 Mrd. und die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer 2018 um CHF 200 Mio. erhöht. Werden die Einnahmen seit 2007 korrigiert, ergibt sich dadurch eine Reduktion der Einnahmen um CHF 1.9 Mrd., welche von dem Gesamtbetrag auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse abgezogen wurde.

Staatsrechnung 2019 (BRG 20.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2019: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Mögliche Massnahmen zur Reduktion des Covid-19-bedingten Defizits
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Im April 2019 veröffentlichte der Bundesrat die Staatsrechnung 2018. Wie immer seit dem Jahr 2009 schrieb der Bund schwarze Zahlen – im Schnitt beträgt der jährliche Haushaltsüberschuss seit 2009 CHF 2.8 Mrd. Das Finanzierungsergebnis 2018 ergab einen Überschuss in der Höhe von CHF 3.029 Mrd.; prognostiziert worden war ein Überschuss von CHF 295 Mio. Wie bereits im Vorjahr war der hohe Überschuss auf die hohen ordentlichen Einnahmen zurückzuführen; diese übertrafen die veranschlagten Einnahmen um CHF 2.2 Mrd. und kamen insgesamt auf CHF 73.5 Mrd. zu liegen. Auch dieses Jahr wurden vor allem Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer (+CHF 1.6 Mrd.) und bei der direkten Bundessteuer (+CHF 0.9 Mrd.) verzeichnet. Hinzu kamen ausserordentliche Einnahmen in der Höhe von CHF 90 Mio., die von der Rückzahlung der unrechtmässig erhaltenen Subventionen der Postauto AG stammten. Die ordentlichen Ausgaben beliefen sich auf CHF 70.6 Mrd. und unterschritten den Voranschlag um CHF 450 Mio.; ungefähr CHF 300 Mio. weniger wurden bei der Sicherheit, etwa CHF 400 Mio. weniger bei der sozialen Wohlfahrt ausgegeben. Einige Bereiche verzeichneten jedoch auch höhere Ausgaben als geplant.
Erstmals seit 1997 fielen die Bruttoschulden unter CHF 100 Mrd.; sie wurden um CHF 5.8 Mrd. auf CHF 99.4 Mrd. reduziert. Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5.7 Mrd., die Investitionsrechnung mit einem Minus von CHF 9.7 Mrd. Begründet wurde Letzteres durch den Ausgabenanstieg um 30.1 Prozent auf Ausgaben in der Höhe von 10.9 Mrd., die der Bundesrat insbesondere durch die erstmaligen Einlagen im Netzzuschlagsfonds (CHF 1.3 Mrd) und im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (CHF 1.1 Mrd.) erklärte. Im Rahmen der Staatsrechnung 2018 publizierte der Bundesrat auch die im letzten Jahr geforderten Korrekturen an der Staatsrechnung 2017.
Die Medien schwankten in ihrer Beurteilung des Ergebnisses wie schon im Jahr zuvor zwischen Freude über den Überschuss und Kritik an der Differenz zum Voranschlag. Der Tagesanzeiger sprach von einem «Rekordergebnis» und zitierte Philipp Müller (fdp, AG), der die Überschüsse als «Konjunkturpuffer» befürwortete. Er liess aber auch Erich Ettlin (cvp, OW) und Mattea Meyer (sp, ZH) mit eher bis sehr kritischen Stimmen zu Wort kommen. Letztere vermutete eine Systematik hinter den pessimistischen Schätzungen und kritisierte insbesondere die Schuldenbremse.

Kaum zu Diskussion, jedoch zu ausführlichen Berichten der Kommissionssprecherinnen und -sprecher kam es im Ständerat, der die Staatsrechnung, die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds sowie die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2018 in der Sommersession 2019 einstimmig annahm. Im Nationalrat wurde zwar etwas länger über die Staatsrechnung diskutiert – einmal mehr warnten die Bürgerlichen, darunter auch Finanzminister Maurer, vor kritischeren Aussichten für die Zukunft und mahnten folglich zu Sparsamkeit, während die Linken eben genau dieses Vorgehen des Mahnens, Sparens und Überschüsse-Schreibens kritisierten. Dennoch nahm auch der Nationalrat alle drei Rechnungen einstimmig an.

Staatsrechnung 2018 (BRG 19.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Im Rahmen der Staatsrechnung 2018 korrigierte der Bundesrat auch die Fehler der Staatsrechnung 2017. Dazu nahm er ein Restatement, also eine Neubewertung der betroffenen Bilanzpositionen und eine Korrektur der Bilanz, Erfolgs- und Finanzierungsrechnung 2017 vor. Die Fehler betrafen die Verrechnungssteuer sowie die Bewertung der Nationalstrassen und Rüstungsbauten.
Der verspätete Beginn der Abschreibung einzelner Strassenabschnitte vor 2008 führte zwischen 2008 und 2017 insgesamt zu fehlenden Abschreibungen in der Höhe von CHF 1'107 Mio. In Kombination mit der fehlenden Berücksichtigung von Kantonsanteilen über CHF 595 Mio. und rückwirkenden Abschreibungen über CHF 206 Mio. führte dies zu einem um CHF 718 Mio. zu hohen Eigenkapital, wovon Korrekturen in der Höhe von CHF 153 Mio. direkt auf die Erfolgsrechnung 2017 entfielen, während der Rest über eine Reduktion des Eigenkapitals per 1.1.2017 verbucht wurde.
Rüstungsbauten von Armasuisse waren per 31. Dezember 2017 mit CHF 117 Mio. überbewertet, CHF 110 Mio. stammten aus den Jahren vor 2016 und wurden ebenfalls direkt über das Eigenkapital korrigiert. Die übrigen CHF 7 Mio. wurden im Rahmen der Abschreibungen in der Erfolgsrechnung korrigiert.
Bei der Verrechnungssteuer mussten einerseits im Rahmen der Erfolgsrechnung die mutmasslichen Debitorenverluste um CHF 172 Mio., andererseits das Ergebnis der Finanzierungsrechnung wegen tieferer Verrechnungssteuer-Einnahmen, Rückstellungen, Kantonsanteilen an der Verrechnungssteuer und Verzugszinsen um CHF 178 Mio. nach unten korrigiert werden.
Insgesamt lag das Eigenkapital per Ende 2017 somit etwa CHF 1 Mrd. tiefer (Verrechnungssteuer: CHF -172 Mio., Nationalstrassen: CHF -718 Mio., Rüstungsbauten: CHF -117 Mio.) und das Ergebnis der Finanzierungsrechnung um CHF 178 Mio. tiefer als bei der ersten Version der Staatsrechnung 2017.

Staatsrechnung 2017 (BRG 18.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

CHF 2.8 Mrd. Überschuss – und trotzdem ist niemand so richtig zufrieden. So kann die mediale und parlamentarische Reaktion auf die Präsentation der Staatsrechnung 2017 zusammengefasst werden. In der Sommersession 2018 behandelte der Nationalrat die Staatsrechnung 2017 als Erstrat. Dabei präsentierten Mattea Meyer (sp, ZH) und Jean-Pierre Grin (svp, VD) die ausführlichen Zahlen: Der Bund schloss das Jahr 2017 mit ordentlichen Einnahmen von CHF 71.087 Mrd. und ordentlichen Ausgaben von CHF 68.288 Mrd. ab. Dieser gute Abschluss war insbesondere auf höhere Einnahmen als erwartet zurückzuführen. Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen um CHF 2.7 Mrd. und wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um CHF 3.6 Mrd. oder 5.4 Prozent an – deutlich stärker als das nominale BIP mit 1.4 Prozent Wachstum. Der Grund dafür lag vor allem in den überdurchschnittlich hohen Eingängen bei der Verrechnungssteuer, bei der CHF 2.5 Mrd. mehr eingenommen wurden als im Vorjahr und CHF 2 Mrd. mehr als veranschlagt. CHF 810 Mio. mehr als budgetiert nahm der Bund bei der direkten Bundessteuer ein, damit sanken die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr jedoch um CHF 113 Mio. Hinzu kamen nichtfiskalische Einnahmen, namentlich die Ausschüttung der SNB in der Höhe von CHF 568 Mio., sowie ausserordentliche Einnahmen von CHF 177 Mio. aus Bussen der Wettbewerbskommission und aus Erträgen aus der Swissair-Nachlassliquidation.
Tiefer als veranschlagt fielen hingegen die Einnahmen der Mehrwertsteuer aus, die zwar um 2 Prozent auf CHF 22.9 Mrd. angestiegen waren, aber aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums dennoch CHF 0.4 Mrd. unter den Werten des Voranschlags zu liegen kamen. Auch die wie üblich stark schwankenden Einnahmen aus den Stempelabgaben (CHF 2.4 Mrd.) wiesen trotz über 20-prozentiger Zunahme gegenüber dem Vorjahr CHF 81 Mio. weniger auf, als vorgesehen gewesen war.
Die ordentlichen Ausgaben kamen aufgrund von Budgetunterschreitungen insbesondere bei der sozialen Wohlfahrt (CHF 333 Mio.), beim Verkehr (CHF 155 Mio.) sowie bei Bildung und Forschung (CHF 111 Mio.) insgesamt um CHF 380 Mio. unter dem Voranschlag zu liegen und stiegen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 2 Prozent an.

Die Differenz zum Voranschlag, in dem der Bundesrat noch ein Defizit von CHF 250 Mio. erwartet hatte, erklärte Finanzminister Maurer mit den unerwartet hohen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer. „Der Name „Verrechnungssteuer“ sagt es vielleicht schon ein bisschen: Es ist die Steuer, bei der wir uns am ehesten verrechnen“, scherzte er in der Sommersession 2018 in der Nationalratsdebatte. Ein Grossteil der Verrechnungssteuer stamme aus den Dividendenzahlungen der Unternehmen, die entsprechenden Rückforderungen könnten die Kantone während fünf Jahren, Unternehmen während drei Jahren stellen. Um möglichst wenig Negativzinsen bezahlen zu müssen, hätten die Unternehmen im 2017 ausserordentlich wenig Verrechnungssteuern zurückgefordert – diese Rückforderungen würden aber zweifellos noch folgen, betonte Maurer. Entsprechend habe man eine Rückstellung von CHF 2 Mrd. gebildet, ohne welche der Überschuss sogar noch höher ausgefallen wäre.
Diese Rückstellungen gaben in der FK-NR viel zu reden. Begründet wurden sie damit, dass durch den starken Anstieg der Einnahmen aus den Verrechnungssteuern, nicht aber derer Rückforderungen, die finanzielle Lage des Bundes zu positiv dargestellt wird. Die EFK hatte jedoch die Rechtmässigkeit dieser Rückstellungen angezweifelt, da sie nicht durch die aktuelle Finanzhaushaltgesetzgebung gedeckt seien. Das EFD erachtete jedoch Art. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes als ausreichende gesetzliche Grundlage für das Vorgehen und wurde darin von der Mehrheit der FK-NR unterstützt. Die Rückstellungen wurden jedoch auch in den Medien stark kritisiert. Nationalrätin Mattea Meyer (sp, ZH) sprach von einem „Buchungstrick“ und unterstellte dem Finanzminister, damit das nächste Sparprogramm begründen zu wollen. Doch auch von bürgerlicher Seite kam Kritik: CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) sprach von einem „Paradigmenwechsel“, FDP-Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) fürchtete sich vor einem Präjudiz und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) befürwortete zwar das Vorgehen in diesem Fall, wollte aber die Rechnungslegung nicht generell anpassen. Der Finanzminister verwies diesbezüglich jedoch auf eine Motion Hegglin (cvp, ZG), mit deren Annahme das Parlament gefordert hatte, dass die Rechnungslegung soweit wie möglich die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben soll. Trotz dieser vorgängigen Kritik unterstützten die meisten Parteien diese Rückstellungen im Nationalrat. Die CVP, erklärte Alois Gmür (cvp, SZ), erachte diese Rückstellung zwar als Umgehung der Schuldenbremse, fordere allerdings schon lange eine „differenzierte Handhabung der Schuldenbremse“, wobei ihm Margaret Kiener Nellen (sp, BE) für die SP beipflichtete.
Auf bemerkenswert wenig Kritik stiessen im Nationalrat die von der EFK festgestellten Fehlbuchungen: 2017 war es bei der Umstellung der EDV zu Abgrenzungsfehlern und entsprechend zu Fehlbuchungen gekommen, wodurch die Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung 2017 um CHF 178 Mio. zu hoch angegeben worden war. Vor allem aber stellte die EFK fest, dass seit 2008 Abschreibungen bei Autobahnen und Immobilien der Armee in der Höhe von insgesamt CHF 957 Mio. fehlten, wodurch die Erfolgsrechnungen seit 2008 um insgesamt ca. CHF 500 Mio. (oder um 0.8% des Anlagevermögens) zu gut dargestellt wurden. Die EFK erklärte entsprechend Vorbehalte bezüglich der Staatsrechnung. Diese Fehler seien in der Staatsrechnung zu berichtigen und der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 zur Genehmigung vorzulegen, forderte zudem die Finanzkommission.
Deutlich virulenter diskutiert wurde stattdessen die Tendenz des Bundes, rot zu budgetieren und schwarz abzuschliessen, wie es der Tages-Anzeiger formulierte. Insbesondere Nationalrätinnen und Nationalräte der linken Ratshälfte kritisierten, dass immer wieder umfassende Kürzungen im Voranschlag vorgenommen würden, welche sich im Nachhinein als unnötig erwiesen: Auch im Voranschlag 2017 nahm das Parlament gegen den Willen des Finanzministers Querschnittskürzungen bei Personal und Informatik in der Höhe von CHF 130 Mio. vor. In einer Mehrheit der bürgerlichen Wortmeldungen wurde jedoch auf die grossen Projekte mit hohen Kosten hingewiesen, die 2017 budgetiert, jedoch aufgrund von Volksentscheiden nicht umgesetzt worden seien – die Rede war allen voran von der Altersvorsorge 2020 und der USR III. Da diese Projekte momentan im Parlament hängig seien, zukünftig jedoch kommen würden, würden hohe Kosten anstehen – dem aktuellen Überschuss sei somit nicht zu viel Wert beizumessen. Sinnbildlich scheint diesbezüglich das Fazit von Franz Grüter (svp, LU) zu sein: „Wir haben hier ein sehr positives Ergebnis, dürfen uns aber nicht zu fest darüber freuen.“
Einstimmig nahmen der Nationalrat (mit 185 zu 0 Stimmen) – und einige Tage später auch der Ständerat (mit 39 zu 0 Stimmen) – den Entwurf des Bundesrates zur Staatsrechnung 2018 an.

Staatsrechnung 2017 (BRG 18.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

In der Staatsrechnung 2016 schloss der Bundeshaushalt mit einem ordentlichen Überschuss von rund CHF 750 Mio. Dieser kam dank Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 300 Mio. und Minderausgaben von CHF 1 Mrd. zustande. Die Schuldenbremse hätte für 2016 ein konjunkturbereinigtes Defizit von CHF 0.7 Mrd. zugelassen, der strukturelle Überschuss von CHF 1.5 Mrd. wird entsprechend dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, auf dem sich nun CHF 26 Mrd. befinden. Zudem konnten die Bruttoschulden um CHF 5 Mrd. auf CHF 98 Mrd. reduziert werden, was 15.2 Prozent des BIP entspricht und einen international rekordtiefen Verschuldungswert darstellt.
Der Einnahmeüberschuss ist vor allem auf Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen. Diese kamen unter anderem durch hohe Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer aufgrund der Negativzinsen zustande, zudem führten Letztere auch bei den Agios (also bei den Aufpreisen auf Bundesanleihen) aus der Aufstockung von Anleihen zu grösseren Einnahmen. Negativ wirkten sich hingegen insbesondere die Rückzahlungen der Verzugszinsen bei der Verrechnungssteuer auf den Bundeshaushalt aus. Insgesamt sanken die ordentlichen Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um CHF 0.6 Mrd. (-0.8%) trotz Anstieg des nominalen BIP (0.7%) und einer expandierenden Wirtschaftsleistung (1.3%). Die Minderausgaben sind hauptsächlich auf einen Minderbedarf bei den Passivzinsen, bei den Zahlungen an AHV und IV sowie bei den nicht ausbezahlten Millionen für das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 zurückzuführen. Dennoch wuchsen die ordentlichen Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 1.6 Prozent an, wobei der Anstieg in den Bereichen "Verkehr" und "Soziale Wohlfahrt" – aufgrund des Bahninfrastrukturfonds und der Migrationsausgaben – am stärksten war. Hinzu kommen ausserordentliche Einnahmen von CHF 478 Mio., wovon rund ein Drittel aus Bussen der Wettbewerbskommission (CHF 170 Mio.), ein Drittel aus der Nachlassliquidation der Swissair (CHF 165 Mio.) und ein Drittel aus der letzten Zahlungstranche für die Vergabe der Mobilfunklizenzen aus dem Jahr 2012 (CHF 144 Mio.) stammt. Werden diese ausserordentlichen Einnahmen berücksichtigt, beträgt der Überschuss CHF 1.2 Mrd.
Sowohl die EFK als auch die Finanzkommissionen des National- und Ständerats empfahlen nach ausführlicher Prüfung der Rechnung des Bundes sowie der Sonderrechnungen einstimmig und ohne Einschränkung deren Genehmigung. Entsprechend stimmten sowohl Stände- als auch Nationalrat allen vier Bundesbeschlüssen über die eidgenössische Staatsrechnung 2016, über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds 2016, über die Rechnung des Infrastrukturfonds 2016 sowie über die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2016 einstimmig zu.

Staatsrechnung 2016 (BRG 17.003)
Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2015 mit einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2,3 Mrd. ab; budgetiert war ein Überschuss von CHF 411 Mio gewesen. Im Vorjahr hatte ein Defizit von CHF 124 Mio. resultiert. Die Ausgaben fielen 2015 um CHF 1,9 Mrd. tiefer aus als erwartet; die Einnahmen lagen CHF 54 Mio. über den Budgeterwartungen. Da die Schuldenbremse aufgrund des abgeschwächten Wirtschaftswachstums der Schweizer Volkswirtschaft ein konjunkturbedingtes Defizit von CHF 0,7 Mrd. zugelassen hätte, resultierte am Ende ein struktureller Überschuss von CHF 3,1 Mrd., welcher dem Ausgleichskonto gutgeschrieben wurde, das damit einen Stand von CHF 24,5 Mrd. erreichte. Beim ausserordentlichen Haushalt konnten Einnahmen von CHF 493 Mio. verbucht werden, die sich aus einer zweiten Zahlungstranche der 2012 erfolgten Neuvergabe von Mobilfunk-Lizenzen, Einnahmen aus dem Nachlassliquidationsverfahren der Swissair, Bussen der Wettbewerbskommission (WEKO) und Gewinneinziehungen der FINMA zusammensetzten und dem Amortisationskonto gutgeschrieben wurden. Dieses erreichte damit einen Stand von CHF 2,1 Mrd. Der Bund verringerte 2015 zudem seine Bruttoschulden um CHF 5,0 Mrd. und setzte damit den Schuldenabbau fort. Ende 2015 betrugen die Bruttoschulden noch CHF 103,8 Mrd.

Staatsrechnung 2015 (BRG 16.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die ordentlichen Einnahmen betrugen 2015 CHF 67,58 Mrd und fielen damit um CHF 54 Mio. höher aus als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr hatten sie um 3,7 Milliarden (5,8%) zugenommen. Während die konjunkturabhängigen Einnahmen wie die Mehrwertsteuer (-0,2 Mrd.) und die übrigen Verbrauchssteuern (-0,3 Mrd.) aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums zurückgegangen waren, konnte bei der direkten Bundessteuer (+2,2 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+1,0 Mrd.) ein deutlicher Zuwachs registriert werden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erklärte die Zunahme unter anderem mit dem Einfluss des negativen Zinsumfelds. Dieses veranlasse die Steuerpflichtigen, ihre Steuerschuld möglichst rasch oder bereits im Voraus zu begleichen und im Falle der Verrechnungssteuer die Rückerstattung aufzuschieben. Schliesslich trugen auch die Stempelabgaben (+0,2 Mrd.) und die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank SNB (+0,7 Mrd.) zum starken Einnahmenwachstum bei.

Bundeseinnahmen 2015

Die ordentlichen Ausgaben des Bundes betrugen 2015 CHF 65,24 Mrd. und lagen damit CHF 1,9 Mrd. unter dem Voranschlag. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie um CHF 1,2 Mrd. (1,9%) zugenommen, wobei die Ausgaben bei der sozialen Wohlfahrt (+0,6 Mrd.) und den Beziehungen zum Ausland (+0,2 Mrd.) ebenso zulegten wie die Verwendung der CO2-Abgabe (+0,2 Mrd.) und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen (+0,5 Mrd.). Demgegenüber sind die Zinsausgaben (-0,5 Mrd.) gesunken. Dazu wurde insbesondere in den Bereichen der IV-Ausgaben (-0,3 Mrd.), bei der Bildung und Forschung (-0,3 Mrd.), der Landesverteidigung (-0,2 Mrd.) und dem Verkehr (-0,2 Mrd.) das Budget unterschritten.

Ausgaben 2015

Im März 2015 befasste sich der Nationalrat mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes (NRM). Anlass zu Diskussionen gaben jedoch nicht die direkt geplanten Anpassungen am NRM, sondern die vom Bundesrat neu ins Finanzhaushaltgesetz (FHG) aufgenommenen Bestimmungen zur Sparkasse Bundespersonal (SKB). Ein Rückweisungsantrag Aeschi (svp, ZG) wollte den Bundesrat beauftragen, eine separate gesetzliche Grundlage für die SKB zu schaffen, da das FHG der falsche Ort sei, um das Führen einer bankähnlichen Institution durch den Bund zu regeln. Ausserhalb der Reihen der SVP-Fraktion stiess der Antrag jedoch nicht auf Gehör und wurde entsprechend deutlich mit 50 zu 120 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch in der Detailberatung folgte der Nationalrat seiner Finanzkommission (FK-NR) und nahm den Entwurf des Bundesrates, der laut Finanzministerin Widmer-Schlumpf zu einer besseren Darstellung und zu mehr Transparenz führen soll, mit 133 zu 52 Stimmen an. In der Sommersession 2015 befürwortete dann auch der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen die Modernisierungen am Rechnungslegungsmodell. Die FHG-Anpassungen werden aller Voraussicht nach Anfang 2017 in Kraft treten.

Optimierung des Rechnungsmodells

In der Wintersession 2014 hiess das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite von insgesamt CHF 201,9 Mio. unterbreitet. Den Löwenanteil machten die CHF 94 Mio. zur Aufstockung für die Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmen­programm Horizon 2020 aus, die nach der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 und dem vorübergehenden Ausschluss der Schweiz aus dem Forschungsprogramm kompensiert werden mussten. Des Weiteren kamen CHF 29,1 Mio. an Mehrbedarf für die Beiträge an die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos sowie je CHF 10 Mio. für die Beschaffung von Munition und den Immobilienunterhalt der Armee hinzu. Unter Berücksichtigung der erbrachten Kompensationen im Umfang von CHF 138 Mio. resultierten somit effektive Mehrausgaben von CHF 64 Mio. Diese Erhöhung entsprach 0,1% der mit dem Voranschlag 2014 bewilligten Ausgaben, womit auch der zweite Nachtrag deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,3% lag.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Im November 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes. Die Regierung plant, das 2007 eingeführte Rechnungsmodell (NRM) auf den 1.1.2017 hin noch stärker an die internationalen Standards (International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)) anzupassen. So sollen unter anderem Unternehmen wie SBB, Post, Swisscom oder RUAG, an denen der Bund zu mindestens 50% beteiligt ist, und die Sozialversicherungswerke des Bundes in die konsolidierte Rechnung aufgenommen werden. Zudem strebt der Bundesrat mit der Einführung einer Geldflussrechnung nach den gängigen Normen eine Angleichung an die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden an. Überdies beantragte der Bundesrat beim Parlament die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die seit 1951 bestehende Sparkasse Bundespersonal (SKB). Damit will die Regierung sicherstellen, dass die SKB weiterhin alle zwingenden regulativen Vorgaben erfüllen kann.

Optimierung des Rechnungsmodells

Beide Kammern stimmten in der zweiten Jahreshälfte ohne Gegenstimme der Immobilienbotschaft 2014 zu und gaben damit grünes Licht für diverse Bauvorhaben in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat beantragte Kredite im Umfang von CHF 276,8 Mio. Der Löwenanteil von CHF 226,8 Mio. entfiel dabei auf die Finanzierung eines Neubaus in Ittigen bei Bern, der im Rahmen des Unterbringungskonzepts 2024 eine zentrale Rolle spielt.

Immobilienbotschaft 2014

Den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 hiess das Parlament im Juni 2014 einstimmig gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite in einem finanzierungswirksamen Umfang von CHF 131 Mio. vorgelegt, wobei es sich mehrheitlich um Investitionen handelte. Neben einer Aufstockung des Unterhaltsbudgets der Immobilien der Armee um CHF 38 Mio. fielen die CHF 50 Mio. an Mehrbedarf für Investitionsbeiträge an die Fachhochschulen ins Gewicht. Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprachen 0,1% der bewilligten Gesamtausgaben für die Staatsrechnung 2014 und lagen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,2%.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Im Januar erfolgte ein Systemwechsel bei der Budgetierung und Rechnungsauslegung durch die Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM). Aufgrund dieses Strukturbruches ist der Vorjahresvergleich in den Fällen nicht möglich, wo die Rechnungsposition ausschliesslich oder teilweise nicht finanzierungswirksame Anteile beinhaltet oder die Zuordnung der bisherigen Kreditposition in die neue Struktur nicht eins zu eins erfolgt ist (Die Rubrik „Vermögenserträge“ wurde zu „Finanzeinnahmen“, die Rubrik „allgemeine Verwaltung“ zu „Institutionelle/finanzielle Voraussetzungen“ und die Rubrik „Justiz/Polizei“ zu „Ordnung/öffentliche Sicherheit“). Mit dem NRM wurde der Finanzierungsrechnung eine Erfolgsrechnung nach privatwirtschaftlichem Vorbild an die Seite gestellt. Mit dieser dualen Sichtweise gewährleistet das NRM weiterhin die finanzpolitische Gesamtsteuerung im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse und parallel dazu eine verbesserte betriebliche Steuerung auf der Ebene der einzelnen Verwaltungseinheiten.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes

In einer Botschaft über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes schlug der Bundesrat vor, die Kompetenz für die Aufnahme von Bundesanleihen an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zu delegieren. Gemäss Verfassung fällt diese Kompetenz in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Nach gängiger Praxis ermächtigten die eidgenössischen Räte den Bundesrat für die Dauer von jeweils einer Legislaturperiode, Anleihen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Bundes sowie der angeschlossenen Anstalten und Betriebe aufzunehmen. Da die Ermächtigungsbeschlüsse zu einem Routinegeschäft wurden, die in den Kommissionen und Räten kaum zu Diskussionen Anlass gaben, beantragte der Bundesrat, die Kompetenzdelegation ins Dauerrecht zu überführen. Die periodische Berichterstattung mit der Staatsrechnung, durch die das Parlament seine Kontrollfunktion genügend wahrnehmen könne, mache eine Befristung der Kompetenzübertragung laut Botschaft überflüssig.

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

Die Nachtragskredite zur Staatsrechnung 1993 erreichten den Rekordwert von über CHF 2.9 Mrd., was 7,4% der Gesamtausgaben darstellt. In einer ersten Tranche genehmigte das Parlament einen Nachtrag von CHF 1.459 Mrd. Die ausserordentliche Höhe dieses Zusatzkredits war vor allem auf den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen, welcher CHF 1.3 Mrd. beanspruchte.

Das Parlament akzeptierte auch das zweite Nachtragspaket in der Höhe von CHF 1.59 Mrd.

Nachtragskredite zum Budget 1993

Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von CHF 1.338 Mrd., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Die Nachtragskredite in einer Gesamthöhe von CHF 1.8 Mrd. haben nicht unwesentlich zur Verschlechterung der Rechnung 1992 geführt. In einem ersten Paket ersuchte der Bundesrat das Parlament um zusätzliche Kredite von CHF 510 Mio. zur Deckung der durch den Teuerungsausgleich für die AHV/IV-Bezüger verursachten Mehrkosten der Eidgenössischen Versicherungskasse, für Zinszahlungen an die PTT, Kreditübertragungen für die vom Golfkieg betroffenen Länder, Infrastrukturleistungen an die SBB und für zusätzliche Etatstellen, insbesondere im EDA. Im Ständerat war einzig ein Kredit für dringende Betreuungsmassnahmen im Drogenbereich durch den Lega-Vertreter Morniroli (TI) bekämpft worden, allerdings ohne Erfolg. Auch im Nationalrat bot der Kredit von CHF 3.1 Mio. für die Drogenprävention Anlass zu Diskussionen, wurde schlussendlich aber, ebenso wie der umstrittene EWR-Informationskredit in der Höhe von CHF 3.4 Mio., vom Rat gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Eine zweite Tranche von Nachtragskrediten, ebenfalls in der Höhe von über CHF 1.1 Mrd., wurde wiederum an erster Stelle durch die Landwirtschaft beansprucht, aber auch die Bereiche Zinslast der steigenden Schulden, Asyl- und Sozialversicherungswesen, Exportrisikogarantie und Gewässerschutz erforderten zusätzliche Mittel. Das Parlament bewilligte auch diesen Nachtragskredit und nahm auf Antrag der Nationalratskommission lediglich im Bereich des Asylwesens eine Kürzung um CHF 0.34 Mio. vor.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

Dem Bundesrat gaben die Kreditnachträge zur Erfüllung seiner Aufgaben Anlass zu ernsthafter Besorgnis; insgesamt musste er dem Parlament Nachtragskredite in der Rekordhöhe von über CHF 2.2 Mrd. zum Budget 1991 beantragen. Diese massive Kreditaufstockung führte dazu, dass aus dem budgetierten Überschuss von CHF 73 Mio. (laut Finanzrechnung) ein Defizit von CHF 2 Mrd. entstand. Eine erste Tranche der Nachtragskredite in der Höhe von 1.1 Mrd. entfiel zu über 80% auf die Bereiche Landwirtschaft, 700-Jahr-Feier, Personalausgaben sowie auf die vom Parlament beschlossene Hilfsaktion zugunsten der von den wirtschaftlichen Boykottmassnahmen der UNO gegenüber dem Irak am stärksten betroffenen Länder.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)