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Nur einen Tag später ging die Debatte um den Voranschlag 2020 im Nationalrat weiter. Auch dieses Jahr drehte sich die Eintretensdebatte vor allem um die Frage, wie gut die wirtschaftliche Lage des Bundes wirklich sei und wie grosszügig das Parlament folglich mit dessen finanziellen Ressourcen umgehen könne. Eintreten war nicht umstritten, ganz im Gegensatz zur Detailberatung: Neben den Mehrheitsanträgen standen zahlreiche Minderheitsanträge der SP- und der SVP-Fraktion auf dem Programm. Doch obwohl der Nationalrat den Voranschlag während über 9 Stunden diskutierte, schuf er – verglichen mit der Anzahl Minderheitsanträge – nur wenige Differenzen zum Ständerat.
Die meisten dieser Differenzen waren im Nationalrat unumstritten, etwa die Erhöhung des Globalbudgets der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts um CHF 709’300 CHF. In verschiedenen Fällen verband die Kommission zudem Aufstockungen mit der Definition neuer Grenz- und Sollwerte oder der Neudefinitionen der Rahmenbedingungen der Kreditverwendung, Instrumenten des Neuen Führungsmodells des Bundes für die Bundesverwaltung. Mit diesen können Bedingungen zur Verwendung der Gelder mit Budgetpositionen verbunden werden. Die Aufstockung des Globalbudgets der Landwirtschaft um CHF 500'300 begründete der Nationalrat mit der drohenden Unterfinanzierung des Aufbaus des Kompetenzzentrums Boden und definierte dessen Finanzierung als Rahmenbedingung für den Kredit. Auch die Forschungsbeiträge für die Landwirtschaft erhöhte er zugunsten des Forschungsinstituts für biologischen Landbau um CHF 2.5 Mio. im Voranschlagsjahr sowie in den Finanzplanjahren. Gegen die Aufstockung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft stellte sich eine Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR), die diesbezüglich dem Ständerat folgen wollte, jedoch mit 63 zu 127 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) unterlag. Abgelehnt hatten die Änderung die einstimmig stimmenden SP- und GLP-Fraktionen sowie Minderheiten der FDP- und der Grünen-Fraktion. Auf Antrag Mattea Meyer (sp, ZH) stockte der Nationalrat mit 112 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) auch das Globalbudget des Fedpol im Voranschlagsjahr sowie in den Finanzplanjahren um CHF 600'000 auf. Damit sollte eine Reduktion aus den Finanzplanjahren 2017 bis 2019 korrigiert werden, um damit eine Stellenaufstockung um vier Stellen zur Erfüllung der Zentralstellenaufgaben des Fedpol im Bereich Internetkriminalität, insbesondere der Pädokriminalität, zu ermöglichen. Die SVP- und die FDP-Fraktionen hatten sich dagegen gewehrt, weil diese Stellen intern über das Globalbudget finanziert werden sollten, wie Albert Vitali (fdp, LU) betonte.
Sparsamer als der Ständerat zeigte sich die grosse Kammer bezüglich der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten beim Bundesamt für Justiz: Hier sperrte sie sich stillschweigend gegen die vom Ständerat beschlossene Ausgabenerhöhung auf CHF 2 Mio. Ohne Minderheit akzeptiert wurden auch die Anträge zum SEM: Die Betriebsausgaben zu den Bundesasylzentren senkte der Rat nach Absprache der Kommission mit dem SEM um CHF 27 Mio. und die Beiträge für die Sozialhilfe Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener reduzierte er aufgrund aktualisierter Zahlen um 12.8 Mio. Dies obwohl Finanzminister Maurer darauf hingewiesen hatte, dass man damit an den Leistungen des Bundes «überhaupt nichts» ändere, denn diese seien gesetzlich vorgegeben. Ein solcher Beschluss führe später aber allenfalls zu Nachtragskrediten, wenn sich die Flüchtlingssituation ändern sollte.
Umstritten waren auch im Nationalrat vor allem die Bildungsausgaben. Diesbezüglich lagen neben dem Mehrheitsantrag drei Minderheitsanträge vor. Die Mehrheit wollte in den meisten Bildungsfragen dem Bundesrat folgen und die Bildungsausgaben nicht um die ehemaligen Teuerungsbeiträge erhöhen. Einzig bezüglich der Berufsbildung befürwortete sie eine zusätzliche Erhöhung. Eine Minderheit I Schneider Schüttel forderte, dem Ständerat folgend, die im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 beschlossenen Beträge, eine Minderheit II Bourgeois (fdp, FR) bevorzugte hingegen mehrheitlich einen Mittelweg zwischen Ständerat und Bundesrat. Dieser basierte auf den Aufstockungen des Budgets im Bildungsbereich, welche das Parlament bereits 2019 vorgenommen hatte, abzüglich der Teuerungskorrektur nach Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) um -0.1 Prozent. Mit 132 zu 60 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und 139 zu 52 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) setzte sich die Minderheit II gegen die Minderheit I und die Mehrheit durch. Zudem sprach sich der Nationalrat beim Bildungsbudget zusätzlich für eine Minderheit III Schneider Schüttel aus, welche bei den Institutionen der Forschungsförderung eine zusätzliche Erhöhung um CHF 1.1 Mio. forderte, die zugunsten der Akademien der Wissenschaften Schweiz eingesetzt werden sollte.
Schliesslich nahm der Nationalrat verglichen mit dem Ständerat einige Änderungen bei den Sollwerten vor, insbesondere im Gesundheitsbereich. Der Messwert für den Anteil Rauchender in der Bevölkerung, gemäss dem nicht mehr als 25 Prozent der Bevölkerung rauchen sollen, wurde gestrichen, da dessen Messung gemäss Kommission keine Aufgabe des Staates sei. Dies obwohl Finanzminister Maurer vor der Streichung gewarnt und diese als falsches Signal bezeichnet hatte. Gesteigert werden sollte hingegen der Anteil Arztpraxen mit elektronischer Krankengeschichte der Patientinnen und Patienten. Heute liegt dieser bei 76 Prozent, im Jahr 2020 soll er bei 80 Prozent zu liegen kommen und für die Finanzplanjahre weiter gesteigert werden. Bei der Militärversicherung soll der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten von 10.7 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden. Diese Änderungen waren nicht umstritten, genauso wenig wie die Reduktion des Grenzwertes zum Auftreten von gentechnisch verändertem Raps entlang von Bahngeleisen (von 0.5 Prozent auf 0.25 Prozent aller untersuchten Proben). Schliesslich erhöhte der Nationalrat auch die Messgrösse bei den Besucherinnen und Besuchern der bundeseigenen Museen von 60'000 auf 65'000 Personen – obwohl dies gemäss Bundesrat Maurer «nicht mehr Leute in die Museen» locken werde.
Die übrigen Änderungen, meistens beantragt von Mitgliedern der SP- oder der SVP-Fraktion, lehnte die Ratsmehrheit jeweils deutlich ab. Verschiedene linke Minderheiten setzten sich für Budgeterhöhungen im Bereich des Umweltschutzes ein. So versuchte eine Minderheit Schneider Schüttel unter anderem die Überprüfung von Wirkstoffen zur Senkung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln für aquatische Organismen für das Jahr 2020 von 20 auf 30 Wirkstoffe zu erhöhen sowie die dazu nötigen acht zusätzlichen Stellen bei vier verschiedenen Bundesämtern zu schaffen. Mit 105 zu 84 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte der Rat den Antrag gegen den Willen der SP-, GPS- und GLP-Fraktionen sowie der Mitglieder der EVP ab. Da sich der Überprüfungsrhythmus an jenen der EU anlehne, sei eine Aufstockung hier nicht angebracht, erklärte Alois Gmür (cvp, SZ) für die Kommission. Eine weitere Minderheit Schneider Schüttel wollte CHF 20 Mio. mehr für die Revitalisierung von Gewässern einsetzen, weil die Nachfrage nach Bundesmittel in diesem Bereich stark angestiegen sei und im kommenden Jahr zahlreiche Projekte realisiert werden sollten. Mit 96 zu 95 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) lehnte der Rat jedoch auch diesen Antrag ab, wobei Kommissionssprecher Gmür darauf hinwies, dass bei tatsächlichem Fehlen von Mitteln Nachtragskredite eingereicht werden könnten. Zudem setzte sich eine Minderheit Masshardt (sp, BE) für eine Verdoppelung des Betrags für den Technologietransfer beim Bundesamt für Energie von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. ein. Dieses Geld diene dazu, dass neue, noch nicht marktreife Technologien erprobt werden könnten. Eine Erhöhung sei nicht nötig, weil die Privatwirtschaft solche Ideen kostensparend entwickeln könne, argumentierte Sandra Sollberger (svp, BL) und begründete damit auch ihre Minderheit II Sollberger, die den Betrag auf CHF 10 Mio. reduzieren wollte. Mit 142 zu 52 Stimmen respektive 107 zu 86 Stimmen (bei 1 Enthaltung) setzte sich der Mehrheitsantrag gegen die Anträge der Minderheit II respektive der Minderheit I durch.
Doch nicht nur im Umweltbereich, auch zu anderen Themen reichte die SP-Fraktion erfolglos Vorstösse ein. So wollten linke Minderheiten etwa das Globalbudget des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann aufstocken, die Kulturabgeltung an die Stadt Bern in den Finanzplanjahren fortsetzen, dem BIT eine grössere Konstanz in der Personalentwicklung als neues Ziel vorschreiben sowie eine Aufstockung beim Eidgenössischen Personalamt vornehmen, das in der Folge Lehrstellen und Hochschulpraktika zur Integration von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, anbieten soll.
Die SVP hingegen versuchte vor allem, dem Stellenzuwachs beim Bund – im Voranschlag 2020 beträgt dieser gemäss Franz Grüter (svp, LU) 267 zusätzliche Stellen – Einhalt zu gebieten. Dazu wollte Grüter allgemein die Ausgaben für den Personalaufwand im Voranschlag 2020 sowie in den Finanzplanjahren bei CHF 6 Mrd. plafonieren – zum ersten Mal überhaupt überstiegen die geplanten Ausgaben für das Personal die Grenze von CHF 6 Mrd. Mit 134 zu 51 Stimmen lehnte der Rat den Minderheitsantrag Grüter gegen den Willen der geschlossen stimmenden SVP ab. Zudem wollte eine weitere Minderheit Grüter den Betrag für die Lohnmassnahmen halbieren; 0.5 Prozent der Lohnsumme reichten für Lohnverhandlungen, erklärte der Minderheitensprecher. Mit 140 zu 52 Stimmen lehnte der Rat auch diesen Antrag ab. Auch die weiteren Minderheitsanträge, die vorsahen, die Ausgaben des Büros für Konsumentenfragen auf dem Stand der Rechnung von 2018 zu plafonieren, auf die Budgeterhöhung der Parlamentsdienste zur Schaffung von drei neuen Vollzeitstellen sowie auf Erhöhungen in den Personalbereichen des EDA, des BAG und des BFS zu verzichten, lehnte der Nationalrat ab.
Zu reden gaben schliesslich auch die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit. Während eine Minderheit I Keller (svp, NW) die Ausgaben für multilaterale Entwicklungszusammenarbeit deutlich kürzen wollte, schlug eine Minderheit II Gysi (sp, SG) in diesem Bereich eine Erhöhung des Budgets vor, um erneut auf die in der Botschaft 2017-2020 vereinbarten Ausgaben zu kommen und um im Jahr 2023 eine APD-Quote von 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erreichen. Finanzminister Maurer wehrte sich gegen eine weitere Kürzung in diesem Bereich – die Schweiz habe hier in den letzten Jahren die grössten Kürzungen vorgenommen, obwohl sie weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen müsse, erklärte er. Kommissionssprecher Gmür betonte hingegen, dass es sich bei der APD-Quote weder um ein finanzpolitisches Steuerungsinstrument, noch um einen Zielwert handle, sondern um einen Richtwert. Mit 140 zu 51 Stimmen und 106 zu 84 Stimmen (1 Enthaltung) sprach sich die grosse Kammer für den Mittelweg, den Mehrheitsantrag, aus und beliess die entsprechenden Ausgaben auf ihrer ursprünglichen Höhe.
Mit 135 zu 54 Stimmen nahm der Nationalrat schliesslich den Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2020, der verglichen mit dem bundesrätlichen Budgetvorschlag Mehrausgaben von CHF 245 Mio. mit sich bringe, wie die beiden Kommissionssprecher Gmür und Nicolet (svp, VD) erklärten, in der Gesamtabstimmung an. Abgelehnt wurde er einstimmig von der SVP und von Stefania Prezioso Batou (gps, GE). Kaum bis gar nicht umstritten waren der Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020, der Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2021-2023, der Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 sowie der Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2020.

Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (BRG 19.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2020: Voranschlag und Staatsrechnung

Im April 2019 veröffentlichte der Bundesrat die Staatsrechnung 2018. Wie immer seit dem Jahr 2009 schrieb der Bund schwarze Zahlen – im Schnitt beträgt der jährliche Haushaltsüberschuss seit 2009 CHF 2.8 Mrd. Das Finanzierungsergebnis 2018 ergab einen Überschuss in der Höhe von CHF 3.029 Mrd.; prognostiziert worden war ein Überschuss von CHF 295 Mio. Wie bereits im Vorjahr war der hohe Überschuss auf die hohen ordentlichen Einnahmen zurückzuführen; diese übertrafen die veranschlagten Einnahmen um CHF 2.2 Mrd. und kamen insgesamt auf CHF 73.5 Mrd. zu liegen. Auch dieses Jahr wurden vor allem Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer (+CHF 1.6 Mrd.) und bei der direkten Bundessteuer (+CHF 0.9 Mrd.) verzeichnet. Hinzu kamen ausserordentliche Einnahmen in der Höhe von CHF 90 Mio., die von der Rückzahlung der unrechtmässig erhaltenen Subventionen der Postauto AG stammten. Die ordentlichen Ausgaben beliefen sich auf CHF 70.6 Mrd. und unterschritten den Voranschlag um CHF 450 Mio.; ungefähr CHF 300 Mio. weniger wurden bei der Sicherheit, etwa CHF 400 Mio. weniger bei der sozialen Wohlfahrt ausgegeben. Einige Bereiche verzeichneten jedoch auch höhere Ausgaben als geplant.
Erstmals seit 1997 fielen die Bruttoschulden unter CHF 100 Mrd.; sie wurden um CHF 5.8 Mrd. auf CHF 99.4 Mrd. reduziert. Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5.7 Mrd., die Investitionsrechnung mit einem Minus von CHF 9.7 Mrd. Begründet wurde Letzteres durch den Ausgabenanstieg um 30.1 Prozent auf Ausgaben in der Höhe von 10.9 Mrd., die der Bundesrat insbesondere durch die erstmaligen Einlagen im Netzzuschlagsfonds (CHF 1.3 Mrd) und im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (CHF 1.1 Mrd.) erklärte. Im Rahmen der Staatsrechnung 2018 publizierte der Bundesrat auch die im letzten Jahr geforderten Korrekturen an der Staatsrechnung 2017.
Die Medien schwankten in ihrer Beurteilung des Ergebnisses wie schon im Jahr zuvor zwischen Freude über den Überschuss und Kritik an der Differenz zum Voranschlag. Der Tagesanzeiger sprach von einem «Rekordergebnis» und zitierte Philipp Müller (fdp, AG), der die Überschüsse als «Konjunkturpuffer» befürwortete. Er liess aber auch Erich Ettlin (cvp, OW) und Mattea Meyer (sp, ZH) mit eher bis sehr kritischen Stimmen zu Wort kommen. Letztere vermutete eine Systematik hinter den pessimistischen Schätzungen und kritisierte insbesondere die Schuldenbremse.

Kaum zu Diskussion, jedoch zu ausführlichen Berichten der Kommissionssprecherinnen und -sprecher kam es im Ständerat, der die Staatsrechnung, die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds sowie die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2018 in der Sommersession 2019 einstimmig annahm. Im Nationalrat wurde zwar etwas länger über die Staatsrechnung diskutiert – einmal mehr warnten die Bürgerlichen, darunter auch Finanzminister Maurer, vor kritischeren Aussichten für die Zukunft und mahnten folglich zu Sparsamkeit, während die Linken eben genau dieses Vorgehen des Mahnens, Sparens und Überschüsse-Schreibens kritisierten. Dennoch nahm auch der Nationalrat alle drei Rechnungen einstimmig an.

Staatsrechnung 2018
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Im Rahmen der Staatsrechnung 2018 korrigierte der Bundesrat auch die Fehler der Staatsrechnung 2017. Dazu nahm er ein Restatement, also eine Neubewertung der betroffenen Bilanzpositionen und eine Korrektur der Bilanz, Erfolgs- und Finanzierungsrechnung 2017 vor. Die Fehler betrafen die Verrechnungssteuer sowie die Bewertung der Nationalstrassen und Rüstungsbauten.
Der verspätete Beginn der Abschreibung einzelner Strassenabschnitte vor 2008 führte zwischen 2008 und 2017 insgesamt zu fehlenden Abschreibungen in der Höhe von CHF 1'107 Mio. In Kombination mit der fehlenden Berücksichtigung von Kantonsanteilen über CHF 595 Mio. und rückwirkenden Abschreibungen über CHF 206 Mio. führte dies zu einem um CHF 718 Mio. zu hohen Eigenkapital, wovon Korrekturen in der Höhe von CHF 153 Mio. direkt auf die Erfolgsrechnung 2017 entfielen, während der Rest über eine Reduktion des Eigenkapitals per 1.1.2017 verbucht wurde.
Rüstungsbauten von Armasuisse waren per 31. Dezember 2017 mit CHF 117 Mio. überbewertet, CHF 110 Mio. stammten aus den Jahren vor 2016 und wurden ebenfalls direkt über das Eigenkapital korrigiert. Die übrigen CHF 7 Mio. wurden im Rahmen der Abschreibungen in der Erfolgsrechnung korrigiert.
Bei der Verrechnungssteuer mussten einerseits im Rahmen der Erfolgsrechnung die mutmasslichen Debitorenverluste um CHF 172 Mio., andererseits das Ergebnis der Finanzierungsrechnung wegen tieferer Verrechnungssteuer-Einnahmen, Rückstellungen, Kantonsanteilen an der Verrechnungssteuer und Verzugszinsen um CHF 178 Mio. nach unten korrigiert werden.
Insgesamt lag das Eigenkapital per Ende 2017 somit etwa CHF 1 Mrd. tiefer (Verrechnungssteuer: CHF -172 Mio., Nationalstrassen: CHF -718 Mio., Rüstungsbauten: CHF -117 Mio.) und das Ergebnis der Finanzierungsrechnung um CHF 178 Mio. tiefer als bei der ersten Version der Staatsrechnung 2017.

Staatsrechnung 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Kaum Diskussionen lösten die drei Bundesbeschlüsse im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2018 aus. Diskussionslos bewilligten National- und Ständerat in der Wintersession 2018 die 14 finanzierungswirksamen Kreditnachträge über insgesamt CHF 47.5 Mio., von denen die grössten Anteile auf den Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen zur IV (CHF 15 Mio.) sowie auf die Revitalisierung von Gewässern (CHF 10.9 Mio.) entfielen. Somit liegen die gesamten Nachtragskredite 2018 mit CHF 87.3 Mio. deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2017 von CHF 407 Mio. Bei einem voraussichtlichen strukturellen Überschuss von CHF 2.2 Mrd. werden die Vorgaben der Schuldenbremse überdies eingehalten. Auch der haushaltsneutralen Entnahme von CHF 9 Mio. aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), die durch einen Mehrbedarf beim Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen notwendig geworden war, stimmten die beiden Räte zu. Schliesslich genehmigten sie auch eine Anpassung der Regelungen zur Kreditverschiebung im Programm GENOVA zur Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts. Bereits im ersten Voranschlag 2018 waren hier Verschiebungen nötig geworden und da das Produkt ab dem 1. Quartal 2019 in verschiedenen Departementen eingeführt werden sollte, sollte diesbezüglich eine grössere finanzielle Flexibilität geschaffen werden.

Voranschlag 2018. Nachtrag II
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

CHF 2.8 Mrd. Überschuss – und trotzdem ist niemand so richtig zufrieden. So kann die mediale und parlamentarische Reaktion auf die Präsentation der Staatsrechnung 2017 zusammengefasst werden. In der Sommersession 2018 behandelte der Nationalrat die Staatsrechnung 2017 als Erstrat. Dabei präsentierten Mattea Meyer (sp, ZH) und Jean-Pierre Grin (svp, VD) die ausführlichen Zahlen: Der Bund schloss das Jahr 2017 mit ordentlichen Einnahmen von CHF 71.087 Mrd. und ordentlichen Ausgaben von CHF 68.288 Mrd. ab. Dieser gute Abschluss war insbesondere auf höhere Einnahmen als erwartet zurückzuführen. Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen um CHF 2.7 Mrd. und wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um CHF 3.6 Mrd. oder 5.4 Prozent an – deutlich stärker als das nominale BIP mit 1.4 Prozent Wachstum. Der Grund dafür lag vor allem in den überdurchschnittlich hohen Eingängen bei der Verrechnungssteuer, bei der CHF 2.5 Mrd. mehr eingenommen wurden als im Vorjahr und CHF 2 Mrd. mehr als veranschlagt. CHF 810 Mio. mehr als budgetiert nahm der Bund bei der direkten Bundessteuer ein, damit sanken die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr jedoch um CHF 113 Mio. Hinzu kamen nichtfiskalische Einnahmen, namentlich die Ausschüttung der SNB in der Höhe von CHF 568 Mio., sowie ausserordentliche Einnahmen von CHF 177 Mio. aus Bussen der Wettbewerbskommission und aus Erträgen aus der Swissair-Nachlassliquidation.
Tiefer als veranschlagt fielen hingegen die Einnahmen der Mehrwertsteuer aus, die zwar um 2 Prozent auf CHF 22.9 Mrd. angestiegen waren, aber aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums dennoch CHF 0.4 Mrd. unter den Werten des Voranschlags zu liegen kamen. Auch die wie üblich stark schwankenden Einnahmen aus den Stempelabgaben (CHF 2.4 Mrd.) wiesen trotz über 20-prozentiger Zunahme gegenüber dem Vorjahr CHF 81 Mio. weniger auf, als vorgesehen gewesen war.
Die ordentlichen Ausgaben kamen aufgrund von Budgetunterschreitungen insbesondere bei der sozialen Wohlfahrt (CHF 333 Mio.), beim Verkehr (CHF 155 Mio.) sowie bei Bildung und Forschung (CHF 111 Mio.) insgesamt um CHF 380 Mio. unter dem Voranschlag zu liegen und stiegen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 2 Prozent an.

Die Differenz zum Voranschlag, in dem der Bundesrat noch ein Defizit von CHF 250 Mio. erwartet hatte, erklärte Finanzminister Maurer mit den unerwartet hohen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer. „Der Name „Verrechnungssteuer“ sagt es vielleicht schon ein bisschen: Es ist die Steuer, bei der wir uns am ehesten verrechnen“, scherzte er in der Sommersession 2018 in der Nationalratsdebatte. Ein Grossteil der Verrechnungssteuer stamme aus den Dividendenzahlungen der Unternehmen, die entsprechenden Rückforderungen könnten die Kantone während fünf Jahren, Unternehmen während drei Jahren stellen. Um möglichst wenig Negativzinsen bezahlen zu müssen, hätten die Unternehmen im 2017 ausserordentlich wenig Verrechnungssteuern zurückgefordert – diese Rückforderungen würden aber zweifellos noch folgen, betonte Maurer. Entsprechend habe man eine Rückstellung von CHF 2 Mrd. gebildet, ohne welche der Überschuss sogar noch höher ausgefallen wäre.
Diese Rückstellungen gaben in der FK-NR viel zu reden. Begründet wurden sie damit, dass durch den starken Anstieg der Einnahmen aus den Verrechnungssteuern, nicht aber derer Rückforderungen, die finanzielle Lage des Bundes zu positiv dargestellt wird. Die EFK hatte jedoch die Rechtmässigkeit dieser Rückstellungen angezweifelt, da sie nicht durch die aktuelle Finanzhaushaltgesetzgebung gedeckt seien. Das EFD erachtete jedoch Art. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes als ausreichende gesetzliche Grundlage für das Vorgehen und wurde darin von der Mehrheit der FK-NR unterstützt. Die Rückstellungen wurden jedoch auch in den Medien stark kritisiert. Nationalrätin Mattea Meyer (sp, ZH) sprach von einem „Buchungstrick“ und unterstellte dem Finanzminister, damit das nächste Sparprogramm begründen zu wollen. Doch auch von bürgerlicher Seite kam Kritik: CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) sprach von einem „Paradigmenwechsel“, FDP-Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) fürchtete sich vor einem Präjudiz und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) befürwortete zwar das Vorgehen in diesem Fall, wollte aber die Rechnungslegung nicht generell anpassen. Der Finanzminister verwies diesbezüglich jedoch auf eine Motion Hegglin (cvp, ZG), mit deren Annahme das Parlament gefordert hatte, dass die Rechnungslegung soweit wie möglich die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben soll. Trotz dieser vorgängigen Kritik unterstützten die meisten Parteien diese Rückstellungen im Nationalrat. Die CVP, erklärte Alois Gmür (cvp, SZ), erachte diese Rückstellung zwar als Umgehung der Schuldenbremse, fordere allerdings schon lange eine „differenzierte Handhabung der Schuldenbremse“, wobei ihm Margaret Kiener Nellen (sp, BE) für die SP beipflichtete.
Auf bemerkenswert wenig Kritik stiessen im Nationalrat die von der EFK festgestellten Fehlbuchungen: 2017 war es bei der Umstellung der EDV zu Abgrenzungsfehlern und entsprechend zu Fehlbuchungen gekommen, wodurch die Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung 2017 um CHF 178 Mio. zu hoch angegeben worden war. Vor allem aber stellte die EFK fest, dass seit 2008 Abschreibungen bei Autobahnen und Immobilien der Armee in der Höhe von insgesamt CHF 957 Mio. fehlten, wodurch die Erfolgsrechnungen seit 2008 um insgesamt ca. CHF 500 Mio. (oder um 0.8% des Anlagevermögens) zu gut dargestellt wurden. Die EFK erklärte entsprechend Vorbehalte bezüglich der Staatsrechnung. Diese Fehler seien in der Staatsrechnung zu berichtigen und der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 zur Genehmigung vorzulegen, forderte zudem die Finanzkommission.
Deutlich virulenter diskutiert wurde stattdessen die Tendenz des Bundes, rot zu budgetieren und schwarz abzuschliessen, wie es der Tages-Anzeiger formulierte. Insbesondere Nationalrätinnen und Nationalräte der linken Ratshälfte kritisierten, dass immer wieder umfassende Kürzungen im Voranschlag vorgenommen würden, welche sich im Nachhinein als unnötig erwiesen: Auch im Voranschlag 2017 nahm das Parlament gegen den Willen des Finanzministers Querschnittskürzungen bei Personal und Informatik in der Höhe von CHF 130 Mio. vor. In einer Mehrheit der bürgerlichen Wortmeldungen wurde jedoch auf die grossen Projekte mit hohen Kosten hingewiesen, die 2017 budgetiert, jedoch aufgrund von Volksentscheiden nicht umgesetzt worden seien – die Rede war allen voran von der Altersvorsorge 2020 und der USR III. Da diese Projekte momentan im Parlament hängig seien, zukünftig jedoch kommen würden, würden hohe Kosten anstehen – dem aktuellen Überschuss sei somit nicht zu viel Wert beizumessen. Sinnbildlich scheint diesbezüglich das Fazit von Franz Grüter (svp, LU) zu sein: „Wir haben hier ein sehr positives Ergebnis, dürfen uns aber nicht zu fest darüber freuen.“
Einstimmig nahmen der Nationalrat (mit 185 zu 0 Stimmen) – und einige Tage später auch der Ständerat (mit 39 zu 0 Stimmen) – den Entwurf des Bundesrates zur Staatsrechnung 2018 an.

Staatsrechnung 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Nachdem die Motion Hegglin (cvp, ZG) "Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht" bereits im Ständerat nur wohlwollende Voten erhalten hatte, nahm sie der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner FK-NR sowie des Bundesrates ohne Wortmeldungen und stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

In der Staatsrechnung 2016 schloss der Bundeshaushalt mit einem ordentlichen Überschuss von rund CHF 750 Mio. Dieser kam dank Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 300 Mio. und Minderausgaben von CHF 1 Mrd. zustande. Die Schuldenbremse hätte für 2016 ein konjunkturbereinigtes Defizit von CHF 0.7 Mrd. zugelassen, der strukturelle Überschuss von CHF 1.5 Mrd. wird entsprechend dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, auf dem sich nun CHF 26 Mrd. befinden. Zudem konnten die Bruttoschulden um CHF 5 Mrd. auf CHF 98 Mrd. reduziert werden, was 15.2 Prozent des BIP entspricht und einen international rekordtiefen Verschuldungswert darstellt.
Der Einnahmeüberschuss ist vor allem auf Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen. Diese kamen unter anderem durch hohe Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer aufgrund der Negativzinsen zustande, zudem führten Letztere auch bei den Agios (also bei den Aufpreisen auf Bundesanleihen) aus der Aufstockung von Anleihen zu grösseren Einnahmen. Negativ wirkten sich hingegen insbesondere die Rückzahlungen der Verzugszinsen bei der Verrechnungssteuer auf den Bundeshaushalt aus. Insgesamt sanken die ordentlichen Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um CHF 0.6 Mrd. (-0.8%) trotz Anstieg des nominalen BIP (0.7%) und einer expandierenden Wirtschaftsleistung (1.3%). Die Minderausgaben sind hauptsächlich auf einen Minderbedarf bei den Passivzinsen, bei den Zahlungen an AHV und IV sowie bei den nicht ausbezahlten Millionen für das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 zurückzuführen. Dennoch wuchsen die ordentlichen Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 1.6 Prozent an, wobei der Anstieg in den Bereichen "Verkehr" und "Soziale Wohlfahrt" – aufgrund des Bahninfrastrukturfonds und der Migrationsausgaben – am stärksten war. Hinzu kommen ausserordentliche Einnahmen von CHF 478 Mio., wovon rund ein Drittel aus Bussen der Wettbewerbskommission (CHF 170 Mio.), ein Drittel aus der Nachlassliquidation der Swissair (CHF 165 Mio.) und ein Drittel aus der letzten Zahlungstranche für die Vergabe der Mobilfunklizenzen aus dem Jahr 2012 (CHF 144 Mio.) stammt. Werden diese ausserordentlichen Einnahmen berücksichtigt, beträgt der Überschuss CHF 1.2 Mrd.
Sowohl die EFK als auch die Finanzkommissionen des National- und Ständerats empfahlen nach ausführlicher Prüfung der Rechnung des Bundes sowie der Sonderrechnungen einstimmig und ohne Einschränkung deren Genehmigung. Entsprechend stimmten sowohl Stände- als auch Nationalrat allen vier Bundesbeschlüssen über die eidgenössische Staatsrechnung 2016, über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds 2016, über die Rechnung des Infrastrukturfonds 2016 sowie über die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 2016 einstimmig zu.

Staatsrechnung 2016
Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht“, setzte sich Peter Hegglin (cvp, ZG) mit einer Motion ein. Da in der Finanzierungsrechnung, auf der die Steuerung des Bundeshaushalts basiert, rein buchmässige Vorgänge wie zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungen oder Abschreibungen nicht aufgeführt werden, wird die tatsächliche Ertragssituation in einem Jahr zeitlich verzerrt und nicht periodengerecht dargestellt. Die Unterscheidung zwischen finanzwirksamen Ausgaben und nichtfinanzwirksamen Aufwänden führt daher zu unterschiedlichen Beträgen im Voranschlag, in der Jahresrechnung sowie teilweise in den Begründungen. Gemäss der Motion sollten stattdessen Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern kommender Jahre auch diesen Jahren gutgeschrieben werden sowie Agios von Bundesanleihen (also Aufpreise auf Bundesanleihen) über die ganze Laufdauer verteilt werden. Nicht zurückgeforderte Verrechnungssteuern sollen zudem künftigen Rechnungsabschlüssen belastet werden. Entsprechend solle der Bundesrat die Verwendung der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung zur Haushaltssteuerung prüfen.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Argumentation des Motionärs einverstanden. Bundesrat Maurer bekräftigte bei der Behandlung im Ständerat, dass die Finanzierungsrechnung ein falsches Bild der Rechnung des Bundes liefern und damit Parlament und Regierung dazu verleiten könne, Ausgaben zu machen, auf die ansonsten verzichtet werden würde. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 auch die Annahme der Motion empfohlen. Dennoch wies der Finanzminister darauf hin, dass die Umstellung auf die Erfolgsrechnung zu zahlreichen Problemen führen würde, insbesondere weil die Schuldenbremse auf der Finanzierungsrechnung und entsprechend auf den Schulden anstelle des Eigenkapitals des Bundes beruhe. Zudem müssten die Kantone in die Umstellung eingebunden werden, da der Bund lediglich die von den Kantonen gemeldeten Eingänge verbuche und eine Systemänderung somit auch bedinge, dass die Kantone nicht die Zahlungen, sondern die Rechnungsstellungen meldeten. In der Frühjahrssession 2017 nahm der Ständerat die Motion ohne gegenteilige Meinungsäusserungen stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2015 mit einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2,3 Mrd. ab; budgetiert war ein Überschuss von CHF 411 Mio gewesen. Im Vorjahr hatte ein Defizit von CHF 124 Mio. resultiert. Die Ausgaben fielen 2015 um CHF 1,9 Mrd. tiefer aus als erwartet; die Einnahmen lagen CHF 54 Mio. über den Budgeterwartungen. Da die Schuldenbremse aufgrund des abgeschwächten Wirtschaftswachstums der Schweizer Volkswirtschaft ein konjunkturbedingtes Defizit von CHF 0,7 Mrd. zugelassen hätte, resultierte am Ende ein struktureller Überschuss von CHF 3,1 Mrd., welcher dem Ausgleichskonto gutgeschrieben wurde, das damit einen Stand von CHF 24,5 Mrd. erreichte. Beim ausserordentlichen Haushalt konnten Einnahmen von CHF 493 Mio. verbucht werden, die sich aus einer zweiten Zahlungstranche der 2012 erfolgten Neuvergabe von Mobilfunk-Lizenzen, Einnahmen aus dem Nachlassliquidationsverfahren der Swissair, Bussen der Wettbewerbskommission (WEKO) und Gewinneinziehungen der FINMA zusammensetzten und dem Amortisationskonto gutgeschrieben wurden. Dieses erreichte damit einen Stand von CHF 2,1 Mrd. Der Bund verringerte 2015 zudem seine Bruttoschulden um CHF 5,0 Mrd. und setzte damit den Schuldenabbau fort. Ende 2015 betrugen die Bruttoschulden noch CHF 103,8 Mrd.

Staatsrechnung 2015
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die ordentlichen Einnahmen betrugen 2015 CHF 67,58 Mrd und fielen damit um CHF 54 Mio. höher aus als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr hatten sie um 3,7 Milliarden (5,8%) zugenommen. Während die konjunkturabhängigen Einnahmen wie die Mehrwertsteuer (-0,2 Mrd.) und die übrigen Verbrauchssteuern (-0,3 Mrd.) aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums zurückgegangen waren, konnte bei der direkten Bundessteuer (+2,2 Mrd.) und der Verrechnungssteuer (+1,0 Mrd.) ein deutlicher Zuwachs registriert werden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erklärte die Zunahme unter anderem mit dem Einfluss des negativen Zinsumfelds. Dieses veranlasse die Steuerpflichtigen, ihre Steuerschuld möglichst rasch oder bereits im Voraus zu begleichen und im Falle der Verrechnungssteuer die Rückerstattung aufzuschieben. Schliesslich trugen auch die Stempelabgaben (+0,2 Mrd.) und die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank SNB (+0,7 Mrd.) zum starken Einnahmenwachstum bei.

Bundeseinnahmen 2015

Die ordentlichen Ausgaben des Bundes betrugen 2015 CHF 65,24 Mrd. und lagen damit CHF 1,9 Mrd. unter dem Voranschlag. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie um CHF 1,2 Mrd. (1,9%) zugenommen, wobei die Ausgaben bei der sozialen Wohlfahrt (+0,6 Mrd.) und den Beziehungen zum Ausland (+0,2 Mrd.) ebenso zulegten wie die Verwendung der CO2-Abgabe (+0,2 Mrd.) und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen (+0,5 Mrd.). Demgegenüber sind die Zinsausgaben (-0,5 Mrd.) gesunken. Dazu wurde insbesondere in den Bereichen der IV-Ausgaben (-0,3 Mrd.), bei der Bildung und Forschung (-0,3 Mrd.), der Landesverteidigung (-0,2 Mrd.) und dem Verkehr (-0,2 Mrd.) das Budget unterschritten.

Ausgaben 2015

Im März 2015 befasste sich der Nationalrat mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes (NRM). Anlass zu Diskussionen gaben jedoch nicht die direkt geplanten Anpassungen am NRM, sondern die vom Bundesrat neu ins Finanzhaushaltgesetz (FHG) aufgenommenen Bestimmungen zur Sparkasse Bundespersonal (SKB). Ein Rückweisungsantrag Aeschi (svp, ZG) wollte den Bundesrat beauftragen, eine separate gesetzliche Grundlage für die SKB zu schaffen, da das FHG der falsche Ort sei, um das Führen einer bankähnlichen Institution durch den Bund zu regeln. Ausserhalb der Reihen der SVP-Fraktion stiess der Antrag jedoch nicht auf Gehör und wurde entsprechend deutlich mit 50 zu 120 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch in der Detailberatung folgte der Nationalrat seiner Finanzkommission (FK-NR) und nahm den Entwurf des Bundesrates, der laut Finanzministerin Widmer-Schlumpf zu einer besseren Darstellung und zu mehr Transparenz führen soll, mit 133 zu 52 Stimmen an. In der Sommersession 2015 befürwortete dann auch der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen die Modernisierungen am Rechnungslegungsmodell. Die FHG-Anpassungen werden aller Voraussicht nach Anfang 2017 in Kraft treten.

Optimierung des Rechnungsmodells

In der Wintersession 2014 hiess das Parlament den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite von insgesamt CHF 201,9 Mio. unterbreitet. Den Löwenanteil machten die CHF 94 Mio. zur Aufstockung für die Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmen­programm Horizon 2020 aus, die nach der Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 und dem vorübergehenden Ausschluss der Schweiz aus dem Forschungsprogramm kompensiert werden mussten. Des Weiteren kamen CHF 29,1 Mio. an Mehrbedarf für die Beiträge an die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos sowie je CHF 10 Mio. für die Beschaffung von Munition und den Immobilienunterhalt der Armee hinzu. Unter Berücksichtigung der erbrachten Kompensationen im Umfang von CHF 138 Mio. resultierten somit effektive Mehrausgaben von CHF 64 Mio. Diese Erhöhung entsprach 0,1% der mit dem Voranschlag 2014 bewilligten Ausgaben, womit auch der zweite Nachtrag deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,3% lag.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Im November 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes. Die Regierung plant, das 2007 eingeführte Rechnungsmodell (NRM) auf den 1.1.2017 hin noch stärker an die internationalen Standards (International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)) anzupassen. So sollen unter anderem Unternehmen wie SBB, Post, Swisscom oder RUAG, an denen der Bund zu mindestens 50% beteiligt ist, und die Sozialversicherungswerke des Bundes in die konsolidierte Rechnung aufgenommen werden. Zudem strebt der Bundesrat mit der Einführung einer Geldflussrechnung nach den gängigen Normen eine Angleichung an die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden an. Überdies beantragte der Bundesrat beim Parlament die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die seit 1951 bestehende Sparkasse Bundespersonal (SKB). Damit will die Regierung sicherstellen, dass die SKB weiterhin alle zwingenden regulativen Vorgaben erfüllen kann.

Optimierung des Rechnungsmodells

Beide Kammern stimmten in der zweiten Jahreshälfte ohne Gegenstimme der Immobilienbotschaft 2014 zu und gaben damit grünes Licht für diverse Bauvorhaben in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat beantragte Kredite im Umfang von CHF 276,8 Mio. Der Löwenanteil von CHF 226,8 Mio. entfiel dabei auf die Finanzierung eines Neubaus in Ittigen bei Bern, der im Rahmen des Unterbringungskonzepts 2024 eine zentrale Rolle spielt.

Immobilienbotschaft 2014

Den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 hiess das Parlament im Juni 2014 einstimmig gut. Der Bundesrat hatte dem Parlament 17 Nachtragskredite in einem finanzierungswirksamen Umfang von CHF 131 Mio. vorgelegt, wobei es sich mehrheitlich um Investitionen handelte. Neben einer Aufstockung des Unterhaltsbudgets der Immobilien der Armee um CHF 38 Mio. fielen die CHF 50 Mio. an Mehrbedarf für Investitionsbeiträge an die Fachhochschulen ins Gewicht. Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprachen 0,1% der bewilligten Gesamtausgaben für die Staatsrechnung 2014 und lagen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,2%.

Voranschlag 2014 (BRG 13.041)

Während im Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 vom 20. August 2014 noch rasch ansteigende strukturelle Überschüsse ausgewiesen worden waren, verschlechterten sich nach der Aktualisierung die Haushaltsperspektiven massgeblich. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden je rund CHF 1,3 Mrd. Defizit prognostiziert. Der Hauptgrund lag in der Korrektur der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Um die Schuldenbremse einhalten und mittelfristig Spielraum für die Unternehmenssteuerreform III schaffen zu können, beschloss der Bundesrat Bereinigungsmassnahmen. Im Zentrum stand dabei eine deutliche Drosselung des Ausgabenwachstums, die unter anderem über eine Stabilisierung des Personalaufwands auf dem Niveau des Voranschlags 2015, eine Reduktion des Beratungsaufwands gegenüber 2014 und eine Kürzung der Einlagen in den Infrastrukturfonds erreicht werden sollte.

Staatsrechnung 2013
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Auf Seite der Ausgaben des Bundes lagen die Budgetunterschreitungen von CHF 2,1 Mrd. (3,2%) über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (1,7%). Neben den Anteilen der Kantone an der direkten Bundessteuer, die um CHF 0,4 Mrd. tiefer ausfielen als budgetiert, trugen auch die Ablehnung des Fonds für die Gripen-Finanzierung, der Minderbedarf für die EU-Forschungsprogramme und die tieferen Passivzinsen, die allesamt rund CHF 0,3 Mrd. Minderausgaben zur Folge hatten, zur Unterschreitung des Voranschlags 2014 bei.

Staatsrechnung 2014
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die realisierten Einnahmen fielen um CHF 2,37 Mrd. tiefer aus als budgetiert. Neben der direkten Bundessteuer, die im Vergleich zum Voranschlag CHF 2,1 Mrd. und damit über einen Zehntel (10,6%) weniger einbrachte als geplant, kam es auch bei der Mehrwertsteuer (-0,3 Mrd.) und bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus dem Jahr 2013 (-0,3 Mrd.) zu Mindereinnahmen. Im Gegensatz dazu schlossen die Einnahmen der Verrechnungssteuer über den Erwartungen und brachten CHF 0,8 Mrd. mehr ein als budgetiert. Bereits im Vorjahr hatte das Ergebnis der Verrechnungssteuer über dem Voranschlag gelegen.

Staatsrechnung 2014
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2014 mit einem Defizit von CHF 124 Mio. ab. Es war das erste Defizit seit 2005. Der Voranschlag 2014 hatte noch einen Überschuss von CHF 121 Mio. vorgesehen. Gleichwohl wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, da diese ein konjunkturelles Defizit von rund CHF 450 Mio. zugelassen hätten. Die Verschlechterung des ordentlichen Finanzierungsergebnisses war im Wesentlichen auf einen Einnahmenrückgang bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen; sowohl die Einkommenssteuer als auch die Gewinnsteuer entwickelten sich schwach. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Einnahmen um 1,8% zurück, die Ausgaben verzeichneten ein geringes Wachstum (0,5%). Beim ausserordentlichen Haushalt konnten Einnahmen von CHF 213 Mio. verbucht werden, die sich aus neuerlichen Verkäufen von Swisscom-Aktien und diversen Gewinneinziehungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei verschiedenen Banken zusammensetzten. Unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen ergab sich damit ein Finanzierungsüberschuss von CHF 89 Mio. Die Reduktion der Bruttoschulden um CHF 2,8 Mrd. auf CHF 108,8 Mrd. waren demnach in erster Linie der Reduktion der liquiden Mittel geschuldet.

Staatsrechnung 2014
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Rechnungsabschluss 2013 des Bundes wies einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Zum wiederholten Male fiel das Finanzergebnis damit bedeutend besser aus als budgetiert. Der Voranschlag 2013 hatte noch ein Defizit von 400 Millionen Franken vorgesehen. Die Verbesserung des ordentlichen Finanzierungsergebnisses war im Wesentlichen höheren Einnahmen aus der Verrechnungssteuer sowie Budgetunterschreitungen zuzuschreiben. Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben einen Zuwachs von 3,2%. In Bezug auf den ausserordentlichen Haushalt war von zusätzlichen Einnahmen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken zu berichten, die grösstenteils aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien resultierten. Unter Einschluss des ausserordentlichen Haushalts gelang es dem Bund, seine Bruttoschuld im Jahre 2013 um 800 Millionen auf 111,6 Milliarden Franken zu senken.

Die realisierten Einnahmen überstiegen den budgetierten Betrag um 600 Millionen Franken. Dies war vor allem auf die Verrechnungssteuer zurückzuführen, die das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte vorlegte und den budgetierten Wert deutlich um 1,1 Milliarden Franken übertraf. Der Hauptgrund hierfür lag in der vergleichsweise tiefen Rückerstattungsquote. Im Gegensatz dazu blieb die direkte Bundessteuer um 600 Millionen Franken unter den Erwartungen zurück. In Bezug auf die übrigen Fiskaleinnahmen ergaben sich gegenüber den Budgetgrössen keine grossen Abweichungen. Mit der Mehrwertsteuer traf dies auch auf die wichtigste Einnahmeposition des Bundes zu.

Was die Ausgaben des Bundes anbetraf, bewegten sich die Budgetunterschreitungen von 1,2 Milliarden Franken im Bereich des Durchschnittes der vergangenen zehn Jahre. Die grössten Minderausgaben resultierten bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (AHV, IV und Prämienverbilligung), bei der Landesverteidigung, im Asylbereich und aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus auch bei den Passivzinsen. Gegenüber dem Vorjahr wiesen aufgrund der in den Vorjahren vom Parlament beschlossenen Budgeterhöhungen die Beziehung zum Ausland (+10,5%) und die Landesverteidigung (+8,2%) überdurchschnittliche Wachstumsraten auf.

Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als weniger zufriedenstellend. Der aktualisierte Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2017 wies zwar weiterhin strukturelle Überschüsse aus. Allerdings verschlechterte sich die simulierte Haushaltssituation für das Jahr 2015 markant. Dies lag im Umstand begründet, dass die Massnahmen des Konsolidierungs- und Ausgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) aus der Planung entfernt wurden, da deren Umsetzung nicht mehr realistisch erschien (vgl. oben, Sanierungsmassnahmen). Dadurch resultierte ein voraussichtliches Defizit von 600 Millionen Franken(vgl. Tabelle_Staatsrechnung_2013.pdf).

Staatsrechnung 2013
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

In seinem im November 2013 erschienenen Bericht zog der Bundesrat ein positives Fazit nach einem «Jahrzehnt der Praxis» der Schuldenbremse: Ihre Verankerung in der Bundesverfassung verleihe ihr eine hohe Verbindlichkeit und sie verfüge über eine hohe Akzeptanz. Seit ihrer Einführung habe sich der Bundeshaushalt positiv entwickelt, die Schulden hätten zwischen ihrem Höchststand 2005 und 2012 um CHF 18 Mrd. auf CHF 112 Mrd. reduziert werden können und sie ermögliche eine antizyklische Finanzpolitik. Der Bericht fand keinen Anlass zu Änderungen, zumal auch der Konjunkturfaktor realistisch sei und die Investitionen langfristig stabil seien. Der Bundesrat verwies jedoch auch auf die vorteilhaften äusseren Bedingungen in den letzten Jahren, welche die Einhaltung der Schuldenbremse vereinfacht hätten.
Stillschweigend schrieben Nationalrat und Ständerat in der Sommersession 2014 das Postulat auf Antrag des Bundesrates im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2013 ab.

Bericht über die Schuldenbremse (Po. 10.4022)
Dossier: Schuldenbremse

Die Rechnung des Bundes wies im Berichtsjahr einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Erneut fiel das Finanzergebnis bedeutend besser als erwartet aus. Das Budget hatte einen ausgeglichenen Haushalt vorgesehen. Unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Einnahmen aus der Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen im Umfang von 700 Millionen resultierte gar ein positives Finanzierungsergebnis von 2 Milliarden Franken. Die Nettoschulden des Bundes reduzierten sich um 1,3 auf 81,2 Milliarden Franken.

Wie in den Hochrechnungen erwartet, sanken gegenüber dem Vorjahr die Einnahmen. Diese nahmen um 1,1 auf 64,3 Milliarden Franken ab, was einem Rückgang von 1,9% entsprach. Zu dieser Entwicklung trug die Abkühlung des Wirtschaftswachstums bei. Zudem fielen Sonderfaktoren wie die tiefere Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und eine Reihe von Steuersenkungen (u.a. Familiensteuerreform, Ausgleich der kalten Progression und Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital) ins Gewicht. Gegenüber dem Voranschlag 2012 wurden die grössten Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer (-0,5 Mrd.), der direkten Bundessteuer (-0,4 Mrd.) und den Stempelabgaben (-0,3 Mrd.) verzeichnet. Was die direkten Bundessteuern betraf, nahm der Bund bedeutend weniger Gewinnsteuern ein als budgetiert (-0,6 Mrd.). Hingegen stiegen die Einkommenssteuern stärker an als erwartet (+0,2 Mrd.).

Die Ausgaben des Bundes gingen gegenüber dem Vorjahr um 1,0% auf 61,7 Milliarden Franken zurück. Das niedrige Zinsniveau führte zu einer spürbaren Reduktion der Finanzierungskosten, was sich bei der Aufstockung von laufenden Anleihen in Form eines tieferen Schuldendienstes bemerkbar machte. Grössere Minderausgaben resultierten auch bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (IV, AHV und Prämienverbilligung) sowie im Bereich der Landesverteidigung, wo bei der Ausrüstung und beim Personal Budgetunterschreitungen realisiert wurden.

Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als zufriedenstellend. Gemäss aktualisiertem Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2016 wurden strukturelle Überschüsse in Höhe von 570 bis 660 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Dennoch stellten die zahlreichen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die sich abzeichnenden Mehrbelastungen (Steuerreformen für Ehepaare und Unternehmen sowie die Umsetzung der Energiestrategie 2050) eine finanzpolitische Herausforderung dar. Voraussetzung war zudem, dass das vom Bundesrat vorgelegte Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das den Haushalt ab 2014 um jährlich 700 Millionen Franken entlasten sollte, vom Parlament auch tatsächlich angenommen wurde.

Staatsrechnung 2012
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Im Gegensatz zur Situation in zahlreichen europäischen Staaten gab der Finanzhaushalt in der Schweiz keinen Anlass zur Sorge. Wie in den Jahren davor schloss 2011 die Rechnung des Bundes weit besser ab als budgetiert. Anstelle eines Defizits von 600 Mio. Franken resultierte ein Überschuss von 1,9 Mia. Franken. Als Hauptgrund führte der Bundesrat das intakte Wirtschaftswachstum an.

Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen des Bundes um 2,2% auf CHF 64,2 Mia. zu. Überdurchschnittliche Zuwachsraten verzeichneten die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer sowie die Finanz- und Investitionseinnahmen. Der starke Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen, welche mit rund einem Drittel den grössten Posten darstellten, war in erster Linie auf die einheitliche Erhöhung aller Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozentpunkte zu Gunsten der Invalidenversicherung zurückzuführen. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Mindereinnahmen wiesen hingegen die Mineralölsteuern und die Tabaksteuer aus. Diese negative Entwicklung war u.a. auf den hohen Frankenkurs zurückzuführen, welcher einen Rückgang des Benzintourismus zur Folge hatte.

Die Ausgaben des Bundes wuchsen um 5,2% auf 62,3 Milliarden Franken. Etwas mehr als zwei Drittel dieses markanten Anstiegs von 3,1 Milliarden Franken ging auf das Konto der sozialen Wohlfahrt. Dem Inkrafttreten der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (1 Milliarde Franken) und der einmaligen Einlage in die Arbeitslosenversicherung (834 Millionen Franken) waren knapp drei Viertel des Wachstums von 11,4% zuzuschreiben. Ohne diese beiden Sonderfaktoren hätte der Anstieg in diesem Aufgabengebiet rund 3% betragen. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Ausgaben im Bereich Auslandsbeziehungen. Das Wachstum von 7,4%widerspiegelte den Entscheid des Parlaments, die Ausgaben für die Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Die Ausgaben für Bildung und Forschung stiegen ebenfalls in dieser Grössenordnung (7,3%). Knapp die Hälfte dieses Zuwachses liess sich auf verschiedene Massnahmen zurückführen, die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke dem Forschungsbereich zugesprochen wurden. Die Ausgaben für die Landesverteidigung wuchsen vor allem aufgrund von Mehrausgaben im Bereich der Rüstungsgüter um 3,2%. Im Gegensatz dazu nahmen die Ausgaben bei den Finanzen und Steuern ab, was v.a. auf sinkende Zinsausgaben in Höhe von 400 Millionen Franken zurückzuführen war. Ausserdem verzeichneten die Verkehrsausgaben eine negative Wachstumsrate, wobei sich insbesondere die Ausgaben zu Gunsten der NEAT rückläufig entwickelten.

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 2,2 Milliarden Franken ab. Gegenüber dem Vorjahr fiel das Jahresergebnis um 2 Milliarden Franken tiefer aus. Die Hauptursachen dafür waren die einmaligen Ausgaben des Bundes für die Sanierung der Pensionskasse der SBB (1,1 Milliarden Franken), der Transfer von 500 Millionen Franken an die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke sowie die Wertverminderung der Swisscom-Beteiligung in der Höhe von 400 Millionen Franken. Die Bruttoschulden verharrten auf 108 Milliarden Franken. Dank des Wachstums des Bruttoinlandprodukts reduzierte sich die Schuldenquote des Bundes gegenüber dem Vorjahr von 20,1% auf 19,6%.

Staatsrechnung 2011
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die Staatsrechnung 2010 schloss mit einem Überschuss von 3,6 Mia Fr. ab und somit deutlich besser als erwartet. Insgesamt standen im Jahr 2010 ordentlichen Ausgaben von 59,3 Mia Fr. Einnahmen von 62,8 Mia Fr. gegenüber. Damit lagen vor allem die Erträge deutlich über den Erwartungen des Voranschlages (+4,6 Mia Fr. gegenüber dem Budget).

Die Einnahmen wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,1% oder um 1884 Mio Fr. Mit Ausnahme der direkten Bundessteuer, welche stagnierte, verzeichneten alle grossen Positionen eine Zunahme, was eine Folge des konjunkturellen Aufschwungs sein dürfte. Besonders hohe Zuwachsraten wiesen dabei die Verrechnungssteuer (+7,8%) sowie die Tabaksteuer (+18,6%) auf, wobei diese Mehreinnahmen auf einen Basiseffekt zurückzuführen sind. Die Entsteuerung der Herstellerlager im Jahr 2009 führte zu einer einmaligen Rückzahlung hoher Steuerbeträge. Der starke Ausschlag nach oben bei den sonstigen Einnahmen (+50,9%) ergibt sich insbesondere aus den Mehreinträgen der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in Höhe von 589 Millionen.

Die Ausgaben haben im Jahr 2010 nur moderat zugenommen, sie erhöhten sich um 1,8% (1038 Mio Fr.) und wuchsen somit weniger stark als das nominelle Bruttoinlandprodukt (BIP), das um 2% zunahm. Damit sank die Staatsquote leicht um 0,1%. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten der Bereich Bildung und Forschung (+6,2% oder +352 Mio), was vor allem auf grössere Mittel für die Grundlagenforschung sowie die Berufsbildung zurückzuführen ist. Ebenfalls zugelegt haben im Berichtsjahr die Bereiche Verkehr (+1,6% oder 126 Mio), die Beziehungen zum Ausland (+0,8% oder +20 Mio), sowie der grösste Ausgabenblock Soziale Wohlfahrt (+2,2% oder +405 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für die Landesverteidigung (-2,7% oder -120 Mio) sowie für Landwirtschaft und Ernährung (-0,7% oder -26 Mio).

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 4,1 Mia Fr. ab. Trotz des guten Rechnungsergebnisses liegen die Bruttoschulden Ende 2010 nur um knapp 400 Mio Fr. unter dem Vorjahreswert. Hingegen konnte dank des kräftigen Wirtschaftswachstums die Schuldenquote gesenkt werden, sie liegt neu bei 20,2%.

Staatsrechnung 2010
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)