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In der Wintersession 2020 behandelte der Nationalrat als Erstrat das Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts. Jean-Paul Gschwind (cvp, JU) und Peter Schilliger (fdp, LU) erläuterten die Vorlage und betonten, dass diese den Bundeshaushalt zwar insgesamt entlasten werde, es jedoch unklar sei, wie stark – zudem falle die Entlastung vermutlich geringer aus, als viele gehofft hätten, erklärte Gschwind. Das Ziel seien denn auch nicht signifikante Einsparungen, sondern die Steigerung der Personaleffizienz um 2 Prozent pro Jahr. In der Folge zeigten sich die meisten Fraktionssprecherinnen und -sprecher in der Tat nicht begeistert vom Ausmass der Einsparungen, zeigten jedoch Verständnis für die Problematik und sagten der vorliegenden Revision ihre Unterstützung zu.
Die FK-NR hatte sich zuvor entschieden, die Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF), der aber eben auch eine gesetzliche Grundlage für die Analyse der Überwachungsdaten im ÜPF-Verarbeitungssystem hinzugefügt worden war, in ein separates zweites Teilprojekt zu verschieben; dieses zweite Teilprojekt sollte wegen der Analyse der Überwachungsdaten zudem an die RK-NR zur Vorberatung zurückgewiesen werden. Die Aufteilung hiessen die Sprechenden gut, zumal die Massnahme selbst insbesondere auf der linken Ratsseite auf Kritik stiess: Eine solche Änderung wäre «definitiv nicht einfach ein administrativer Akt», kritisierte etwa Felix Wettstein (gp, SO) und Céline Widmer (sp, ZH) ergänzte, dass nicht gleichzeitig mit den übrigen eher technischen Massnahmen auch die Rechtsgrundlage für eine Analyse der ÜPF-Daten bezüglich Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten von überwachten Personen geschaffen werden könne. Stillschweigend nahm der Rat den Rückweisungsantrag für das zweite Teilprojekt an.
Zum ersten Teilprojekt lagen zwei Minderheitsanträge Wettstein bezüglich des Eisenbahngesetzes und des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vor, die darauf abzielten, das heutige Investitionsniveau im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu halten; durch eine Umstellung des Berechnungsmasses vom Bahnbau-Teuerungsindex auf den LIK würde das Investitionsniveau um CHF 20 bis 30 Mio. reduziert, argumentierte Wettstein. Der Nationalrat sprach sich mit 157 zu 29 Stimmen und mit 156 zu 29 Stimmen gegen die Minderheitsanträge aus, diese fanden lediglich bei der geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion und bei je einem Mitglied der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Anklang. Alle übrigen Massnahmen hiess der Nationalrat stillschweigend gut und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

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Zusammenfassung
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Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts

Zur mittel- bis langfristigen Erhöhung des Spielraums im Bundeshaushalt präsentierte der Bundesrat 2017 eine Liste von strukturellen Reformen in der Bundesverwaltung. Darin sah er vor, Ausgabenbindungen zu lockern, organisatorische Anpassungen in der Bundesverwaltung vorzunehmen und Effizienzsteigerungen anzustreben. Die meisten Anpassungen konnten ohne Gesetzesänderung vorgenommen werden, für die verbleibenden sechs Bereiche präsentierte der Bundesrat 2019 das «Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts». Darin waren eine Aufhebung von Bürgschaftsbestimmungen, eine Zusammenlegung von Regelungen zu den Beiträgen an subventionsberechtigte Arbeiten der Kantone, eine Schliessung von Lücken im Subventionierungsgesetz, eine Möglichkeit zur Veranlagung im Tabaksteuergesetz, eine Änderung bei der Berechnung des Bundesanteils an den BIF-Einlagen sowie eine Abrechnung der Leistungen des Dienstes ÜPF über Pauschalen sowie die Übertragung der Bestimmungen zur Analyse der Überwachungsdaten im Verarbeitungssystem aus der Verordnung ins ÜPF-Gesetz enthalten. Während der erste Teil der Vorlage zu relativ wenig Diskussionen führte und in der Frühjahrssession 2021 von beiden Kammern verabschiedet wurde, wies der Nationalrat die Aufnahme der Analysebestimmungen ins Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs der KVF-NR zur Vorberatung zu. So war unklar, ob die in der Verordnung bestehenden Regeln mit der bundesrätlichen Formulierung nur ins Gesetz übertragen oder gar ausgeweitet würden. Nachdem der Nationalrat die Bearbeitungsfunktion im Verarbeitungssystem noch etwas konkretisiert und ausformuliert hatte und damit überzeugt war, dass es sich nur um eine Übertragung der bestehenden Berechtigungen handelt – was eine linke Kommissionsminderheit und anschliessend eine Minderheit aus SP, Grünen und GLP im Nationalrat bestritt – , nahmen National- und Ständerat die Bestimmung deutlich an.
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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)