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Im Ständerat führte die Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF – konkret also die Aufnahme der entsprechenden Regelungen der Verordnung ins Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – in der Herbstsession 2021 zu keinen Diskussionen mehr. Der Ständerat stimmte der Konkretisierung und Ausformulierung der Bearbeitungsfunktion im Verarbeitungssystem, wie sie der Nationalrat eingefügt hatte, stillschweigend zu und hiess das Gesetz in der Folge mit 38 zu 0 Stimmen einstimmig gut.

In den Schlussabstimmungen blieben die Lager im Nationalrat gespalten: SP, GLP und Grüne lehnten die Gesetzesänderung weiterhin ab. Insgesamt sprach sich die grosse Kammer mit 112 zu 83 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Revision aus, während die Zustimmung des Ständerats erneut einstimmig (44 zu 0 Stimmen) ausfiel. Somit wurde nach dem ersten Teil des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts, der bereits in der Frühjahrssession 2021 gutgeheissen worden war, in der Herbstsession 2021 nun auch der zweite Teil des Projekts abgeschlossen.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

Während der Grossteil des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts bereits in der Frühjahrssession 2021 bereinigt worden war, beschäftigte sich der Nationalrat in der Sommersession 2021 mit der «Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF». Diesen Aspekt hatte die KVF-NR, welcher der Nationalrat diesen zweiten Erlass zugewiesen hatte, in der Zwischenzeit beraten und dabei unter anderem auch den EDÖB Adrian Lobsiger sowie die Kripo-Chefin der Kantonspolizei Zürich, Lentjes Meili, angehört. Kommissionssprecher Fluri (fdp, SO) präsentierte dem Rat den Entwurf. Wie bereits in der Kommissionsberatung drehte sich die anschliessende Diskussion um die Frage, was genau das Ziel dieser Gesetzesänderung sei. Kurt Fluri erachtete den vorliegenden Entwurf als «gesetzliche Grundlage für die Visualisierungsfunktion des Datenverarbeitungssystems des Dienstes ÜPF». Damit soll eine bisher nur in der Verordnung geregelte Analysefunktion gesetzlich verankert werden, die es den Strafverfolgungsbehörden der Kantone ermögliche, «Schlüsse zu Personennetzwerken sowie zu Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten» zu ziehen, ohne ein eigenes Analysesystem aufbauen zu müssen. Entsprechend erachte die Kommissionsmehrheit diese Vorlage als «Verbesserung der Rechtsgrundlage, nicht aber [als] Ausweitung der Datensammlungen». Der EDÖB befürworte gemäss Fluri die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, habe aber betont, dass sie nicht «im Sinne einer Zweckänderung oder -erweiterung» ausgelegt werden dürfe. Eine Minderheit Pult (sp, GR) bezweifelte hingegen die Darstellung der Verwaltung, dass «die Analysefunktion [...] in der Praxis eine reine Visualisierungsfunktion» sei, zumal eine Analyse weiter gehe als eine Visualisierung. So habe der Datenschutzbeauftragte in der Kommissionssitzung erklärt, dass es neben einer Visualisierung auch um Alarmierung und Sprechendenerkennung gehe. Davon sei bisher aber noch nie die Rede gewesen. Da somit unklar sei, was genau denn nun das Ziel dieses Entwurfs sei, müsse der Bundesrat in einem Zusatzbericht den Zweck des Gesetzes erläutern. Folglich verlangte die Minderheit Pult eine Rückweisung dieser zweiten Vorlage an den Bundesrat. Vor der Abstimmung verdeutlichte Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Möglichkeiten dieser Analysefunktion: Damit könnten die Strafverfolgungsbehörden «Schlüsse aus Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten» ziehen, Gespräche mithören, nachhören oder verschriften, Vorgänge kommentieren, eine Alarmfunktion programmieren, wenn eine Person einen bestimmten Perimeter betritt, sowie eine IP-Analyse oder eine Spracherkennung durchführen. Dabei würden aber nur Daten verwendet, deren Sammlung ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt habe. Keine dieser Funktionen sei zudem neu, alle würden jetzt bereits durch die entsprechende Verordnung geregelt, betonte sie überdies. In der Folge sprach sich der Nationalrat mit 104 zu 70 Stimmen gegen den Rückweisungsantrag Pult aus; Unterstützung fand dieser bei der SP, den Grünen und der GLP. Auch zwei Minderheitenanträge Trede (gp, BE) auf Streichung der entsprechenden Bestimmungen fanden im Rat keine Mehrheit. Mit 105 zu 80 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hiess der Nationalrat den Entwurf in der Gesamtabstimmung gut. Neben den ablehnenden Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen sprach sich auch Lukas Reimann (svp, SG) gegen den Entwurf aus.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

In der Frühjahrssession 2021 konnte das Parlament das Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts bereits bereinigen – jedoch vorerst noch ohne die Bestimmungen zur Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF), die der Nationalrat in ein zweites Projekt ausgelagert und dieses der RK-NR zur Vorberatung zugewiesen hatte.
Die verbliebenen Bestimmungen waren im Ständerat nicht umstritten. Die FK-SR hatte sich zuvor einstimmig für den Entwurf ausgesprochen. Finanzminister Maurer wies noch einmal darauf hin, dass mit diesem Gesetz zwar «nur» ein tiefer dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden könne, dass damit aber Prozesse und Abläufe optimiert werden könnten. Der Prozess sei deshalb wertvoll, weil sich die gesamte Verwaltung mit dem Thema «Effizienzsteigerung» befasst habe. Einstimmig, mit 43 zu 0 Stimmen, nahm der Ständerat den Entwurf an.
Auch in den Schlussabstimmungen hiess das Parlament das Gesetz ohne Gegenstimmen gut (Ständerat: 44 zu 0 Stimmen; Nationalrat: 193 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

In der Wintersession 2020 behandelte der Nationalrat als Erstrat das Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts. Jean-Paul Gschwind (cvp, JU) und Peter Schilliger (fdp, LU) erläuterten die Vorlage und betonten, dass diese den Bundeshaushalt zwar insgesamt entlasten werde, es jedoch unklar sei, wie stark – zudem falle die Entlastung vermutlich geringer aus, als viele gehofft hätten, erklärte Gschwind. Das Ziel seien denn auch nicht signifikante Einsparungen, sondern die Steigerung der Personaleffizienz um 2 Prozent pro Jahr. In der Folge zeigten sich die meisten Fraktionssprecherinnen und -sprecher in der Tat nicht begeistert vom Ausmass der Einsparungen, zeigten jedoch Verständnis für die Problematik und sagten der vorliegenden Revision ihre Unterstützung zu.
Die FK-NR hatte sich zuvor entschieden, die Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF), der aber eben auch eine gesetzliche Grundlage für die Analyse der Überwachungsdaten im ÜPF-Verarbeitungssystem hinzugefügt worden war, in ein separates zweites Teilprojekt zu verschieben; dieses zweite Teilprojekt sollte wegen der Analyse der Überwachungsdaten zudem an die RK-NR zur Vorberatung zurückgewiesen werden. Die Aufteilung hiessen die Sprechenden gut, zumal die Massnahme selbst insbesondere auf der linken Ratsseite auf Kritik stiess: Eine solche Änderung wäre «definitiv nicht einfach ein administrativer Akt», kritisierte etwa Felix Wettstein (gp, SO) und Céline Widmer (sp, ZH) ergänzte, dass nicht gleichzeitig mit den übrigen eher technischen Massnahmen auch die Rechtsgrundlage für eine Analyse der ÜPF-Daten bezüglich Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten von überwachten Personen geschaffen werden könne. Stillschweigend nahm der Rat den Rückweisungsantrag für das zweite Teilprojekt an.
Zum ersten Teilprojekt lagen zwei Minderheitsanträge Wettstein bezüglich des Eisenbahngesetzes und des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vor, die darauf abzielten, das heutige Investitionsniveau im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu halten; durch eine Umstellung des Berechnungsmasses vom Bahnbau-Teuerungsindex auf den LIK würde das Investitionsniveau um CHF 20 bis 30 Mio. reduziert, argumentierte Wettstein. Der Nationalrat sprach sich mit 157 zu 29 Stimmen und mit 156 zu 29 Stimmen gegen die Minderheitsanträge aus, diese fanden lediglich bei der geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion und bei je einem Mitglied der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Anklang. Alle übrigen Massnahmen hiess der Nationalrat stillschweigend gut und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)

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Zusammenfassung
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Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts

Zur mittel- bis langfristigen Erhöhung des Spielraums im Bundeshaushalt präsentierte der Bundesrat 2017 eine Liste von strukturellen Reformen in der Bundesverwaltung. Darin sah er vor, Ausgabenbindungen zu lockern, organisatorische Anpassungen in der Bundesverwaltung vorzunehmen und Effizienzsteigerungen anzustreben. Die meisten Anpassungen konnten ohne Gesetzesänderung vorgenommen werden, für die verbleibenden sechs Bereiche präsentierte der Bundesrat 2019 das «Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts». Darin waren eine Aufhebung von Bürgschaftsbestimmungen, eine Zusammenlegung von Regelungen zu den Beiträgen an subventionsberechtigte Arbeiten der Kantone, eine Schliessung von Lücken im Subventionierungsgesetz, eine Möglichkeit zur Veranlagung im Tabaksteuergesetz, eine Änderung bei der Berechnung des Bundesanteils an den BIF-Einlagen sowie eine Abrechnung der Leistungen des Dienstes ÜPF über Pauschalen sowie die Übertragung der Bestimmungen zur Analyse der Überwachungsdaten im Verarbeitungssystem aus der Verordnung ins ÜPF-Gesetz enthalten. Während der erste Teil der Vorlage zu relativ wenig Diskussionen führte und in der Frühjahrssession 2021 von beiden Kammern verabschiedet wurde, wies der Nationalrat die Aufnahme der Analysebestimmungen ins Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs der KVF-NR zur Vorberatung zu. So war unklar, ob die in der Verordnung bestehenden Regeln mit der bundesrätlichen Formulierung nur ins Gesetz übertragen oder gar ausgeweitet würden. Nachdem der Nationalrat die Bearbeitungsfunktion im Verarbeitungssystem noch etwas konkretisiert und ausformuliert hatte und damit überzeugt war, dass es sich nur um eine Übertragung der bestehenden Berechtigungen handelt – was eine linke Kommissionsminderheit und anschliessend eine Minderheit aus SP, Grünen und GLP im Nationalrat bestritt – , nahmen National- und Ständerat die Bestimmung deutlich an.
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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (BRG 20.067)