Im Streit um die Besteuerung von Kapitalversicherungen mit Einmaleinlage, die im Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) geregelt ist, kam zwischen National- und Ständerat erst nach einer Einigungskonferenz ein Kompromiss zustande. Zuvor hatte sich der Nationalrat dreimal gegen die Version des Ständerates ausgesprochen, gemäss welcher eine Prämienrückzahlung steuerfrei ist, wenn die Anlage über zehn Jahre gedauert hat oder der Bezüger über sechzig Jahre alt ist. Der Nationalrat, der für die kumulative Erfüllung der beiden Bedingungen plädierte und in der ständerätlichen Version ein Steuerschlupfloch für Gutbetuchte sah, willigte schliesslich in den Antrag der Einigungskonferenz ein, nach dem die Erträge aus Kapitalversicherungen mit Einmalprämie dann steuerfrei sind, wenn der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Altersjahr vollendet und die Versicherung mindestens fünf Jahre gedauert hat. Für Kapitalversicherungen, die vor Ende 1993 abgeschlossen wurden, genügen Alter sechzig oder eine mindestens fünfjährige Vertragsdauer auch für sich allein.
Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen im DBG- Schlagworte
- Datum
- 18. Oktober 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 93.029
- Quellen
-
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- AB NR, 1994, S. 1319 ff.
- AB NR, 1994, S. 1640
- AB NR, 1994, S. 1966 f.
- AB NR, 1994, S. 789 ff.
- AB SR, 1994, S. 1074
- AB SR, 1994, S. 3 ff.
- AB SR, 1994, S. 309
- AB SR, 1994, S. 633 f.
- AB SR, 1994, S. 873 ff.
- BBl, 1994, III, S. 1863
- NZZ, 17.8. und 29.9.94; BaZ, 5.10.94; Presse vom 21.9.94
von Eva Müller
Aktualisiert am 20.05.2019
Aktualisiert am 20.05.2019