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Im Nationalrat bedauerten Grüne und EVP in der Eintretensdebatte, dass im Rahmen der neuen Finanzordnung keine Ökosteuern auf nicht erneuerbaren Energien vorgesehen waren. In der Detailberatung lehnte die grosse Kammer sowohl den Antrag Baader (svp, BL), den Höchstsatz der Gewinnsteuer für Unternehmen auf 8% zu senken, als auch den Antrag Strahm (sp, BE) für einen unveränderten Höchstsatz von 9,8% ab; sie folgte dem Vorschlag des Bundesrates, den Höchstsatz bei 8,5% festzusetzen. Ebenfalls chancenlos blieben zwei Anträge der SVP, die für jede neue zusätzliche Steuerbelastung eine Kompensation bei einer anderen Steuer verlangt hatte resp. eine Erhöhung der MWSt mit einer Senkung der direkten Steuern hatte kompensieren wollen, um die Steuerquotenneutralität zu gewährleisten und so die Staats- und Fiskalquote in den Griff zu bekommen. Gegen die Stimmen der Linken befürwortete der Nationalrat wie zuvor der Ständerat die Möglichkeit der unbefristeten Fortführung des Hotellerie-Sondersatzes. Mit 80:75 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Pelli (fdp, TI), die Verwendung des nicht zweckgebundenen Ertrags der MWSt für die Entlastung der unteren Einkommensschichten und nicht speziell für die Verbilligung der Krankenkassenprämien allein festzulegen. Bei der Befristung der Finanzordnung bis 2020 schloss sich die grosse Kammer mit 80:67 Stimmen dem Ständerat an. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 114:19 Stimmen.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Als Reaktion auf die Vorbehalte des Bundesrats zum Steuerpaket wegen der Wohneigentumsbesteuerung überwies der Ständerat gegen den Antrag der Regierung eine Empfehlung von Helen Leumann (fdp, LU). Diese forderte den Bundesrat auf, das Steuerpaket in der bevorstehenden Volksabstimmung aktiv zu unterstützen, namentlich im Bundesbüchlein. In seiner Stellungnahme betonte der Bundesrat, er halte die Beschlüsse des Parlaments zur Wohneigentumsbesteuerung, die bei den Abzügen für Unterhaltskosten und für Schuldzinsen zulasten der Steuereinnahmen weit über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen seien, verfassungsrechtlich, finanzpolitisch sowie aus föderalistischer Sicht für äusserst problematisch. Da das Parlament gegen den Antrag des Bundesrates zudem die drei einzelnen Vorlagen des Steuerpakets miteinander verknüpft habe, sei eine differenziertere Haltung weder für den Bundesrat noch für das Volk möglich. In den Abstimmungserläuterungen werde der Bundesrat den Standpunkt des Parlamentes objektiv und vollständig zum Ausdruck bringen und die Annahme der Vorlage beantragen, aber gleichzeitig auf seine divergierende Meinung in Bezug auf die den Systemwechsel flankierenden Massnahmen bei der Wohneigentumsbesteuerung hinweisen. Dasselbe Anliegen verfolgte auch das gleich lautende Postulat 03.3563 von Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH).

Empfehlung an den Bundesrat, das Steuerpaket aktiv zu unterstützen (03.3516)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Im Frühjahr erklärte der Ständerat eine Motion der WAK-NR (Mo. 02.3638) für verbindlich, welche die grosse Kammer im Vorjahr überwiesen hatte. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, rasch eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II vorzulegen, die insbesondere den Verzicht auf eine Beteiligungsgewinnsteuer, Verbesserungen der Situation von Personenunternehmungen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Dividenden vorsieht. Anfang Dezember schickte der Bundesrat drei Modelle für die Unternehmenssteuerreform II in die Vernehmlassung. Während die ersten beiden neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte einzig auf die steuerliche Entlastung von Gewinnausschüttungen. Alle drei Modelle beinhalten gezielte Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen, etwa mit Blick auf den Generationenwechsel. In der Einführungsphase müssen die Kantone je nach Modell mit Mindereinnahmen von 700-730 Mio Fr. rechnen, der Bund mit 30-60 Mio Fr. Das durch die steuerliche Entlastung erzielte Wirtschaftswachstum führe jedoch zu zusätzlichen Einnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbstfinanzierend sei.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im Oktober lancierte der Verein „Familie 3plus“ eine Volksinitiative zur steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien. Konkret verlangt die Initiative einen Steuerabzug von 13'000 Fr. pro Kind und einen Steuerabzug für Familienarbeit von 15'000 Fr. (Siehe dazu auch hier) In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Föhn (svp, SZ) (Einfache Anfrage 03.1127) hielt der Bundesrat fest, dass eine entsprechende Erhöhung des Kinderabzuges zusätzliche Mindererträge von ca. 190 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer verursachen würde. Die Kosten für die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzuges von 15'000 Fr. pro Familie für die Kosten der Fremd- bzw. Eigenbetreuungan Stelle des im Steuerpaket neu eingeführten Abzuges für Fremdbetreuungskosten (7000 Fr. pro Kind) beliefen sich auf 175 Mio Fr. Ein allgemeiner Erziehungsabzug käme den Bund teurer zu stehen, weil es sich erstens um einen Sozialabzug handle (die Kosten müssen nicht nachgewiesen werden), zweitens aufgrund der Höhe dieses Abzuges (15'000 Fr.) und drittens wegen des erheblich grösseren Kreises der Familien, welche diesen Abzug beanspruchen könnten.

steuerlichen Entlastung von kinderreichen Familien

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Im Sommer gab der Bundesrat statt der umstrittenen Vorlage zur allgemeinen Steueramnestie einen Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung in Konsultation. Er stellte drei Varianten zur Diskussion: eine pauschale Nachsteuer, ein verkürztes Nachsteuerverfahren und ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig schlug er vor, die Haftung der Erben für Bussen des Erblassers gänzlich zu beseitigen und auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehung selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige). Unbestritten war in der Vernehmlassung einzig die Aufhebung der Erbenbusse, über die restlichen Punkte waren sich die Parteien nicht einig; die Kantone lehnten eine Steueramnestie ab. In der Wintersession überwies der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner WAK (Mo. 03.3432), welche den Bundesrat beauftragt, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten.

Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

Diskussionslos überwies die grosse Kammer mit Billigung des Bundesrates eine Motion Mörgeli (svp, ZH) in Postulatsform, welche einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien bei der direkten Bundessteuer fordert.

Abzug der Krankenversicherungsprämien (Mo. 02.3650)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

In der Sommersession verabschiedete das Parlament das Steuerpaket 2001, nachdem der Ständerat in der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt und die Einigungskonferenz die verbliebenen Unterschiede ausgeräumt hatte. Das Paket passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 97:69 Stimmen (gegen die Voten von SP, Grünen und EVP), im Ständerat unter Namensaufruf mit 30:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die von den Räten verabschiedete Vorlage sieht Steuereinbussen von insgesamt 2,01 Mia Fr. vor (Bund: 1,5 Mia, Kantone: 510 Mio. Fr.) – der Bundesrat hatte ursprünglich mit Mindereinnahmen von 1,73 Mia Fr. gerechnet (Bund: 1,305 Mia, Kantone: 425 Mio).

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

In der Sommersession behandelte der Ständerat als Erstrat die Neue Finanzordnung und hiess im wesentlichen die Vorschläge des Bundesrates gut. In zwei Punkten hielt er jedoch an der bisherigen Regelung fest: Damit das Volk weiterhin regelmässig über die Einnahmen befinden kann, limitierte er das Recht der Regierung, die direkte Bundessteuer und die MWSt zu erheben, dehnte die Frist allerdings von 12 auf 14 Jahre aus – der Bundsrat hatte die Befristung aufheben wollen. Ausserdem beharrte der Ständerat auf dem MWSt-Sondersatz von 3,6% für die Hotellerie und überführte ihn in ordentliches Verfassungsrecht; bis anhin war er in den Übergangsbestimmungen der BV geregelt gewesen. Der Rat argumentierte, die umliegenden Länder würden den Tourismus ebenfalls mit einem MWSt-Sondersatz fördern. Aufgrund dieses Entscheides trat der Ständerat nicht auf die zweite Vorlage betreffend den Sondersatz der MWSt für Beherbergungsleistungen ein.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP-Fraktion (Po. 03.3313) , welches vom Bundesrat administrative Vereinfachungen bei Steuererklärungen und -veranlagungen für natürliche und juristische Personen verlangt. Im Sommer stellte der Bundesrat in einem Bericht die Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung der Unternehmen vor. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der MWSt sollen die Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die Deklarationen an den Fiskus in einem Zug erledigt werden können (siehe dazu auch hier). Im Herbst doppelte der Schweizerische Gewerbeverband nach. Er beklagte, die Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die MWSt habe nicht die gewünschte Vereinfachung gebracht, und verlangte eine einfachere MWSt-Abrechnung.

administrativen Entlastung der Unternehmen

Oppositionslos stimmte der Nationalrat als Zweitrat der Standesinitiative des Kantons Jura zu, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Gegen die Empfehlung seiner Rechtskommission hiess er auch die Standesinitiative des Kantons Tessin (St. Iv. 01.301) gut, welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert; der Ständerat lehnte dieses Begehren hingegen erneut ab. Er gab jedoch einer Standesinitiative aus demselben Kanton (St. Iv. 02.308) Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert.

Streichung von Steuerbussen

In der Differenzbereinigung des Steuerpakets folgte der Nationalrat der Auffassung des Ständerats und verzichtete auf die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8,5% auf 8% für Unternehmen. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Maillard (sp, VD) (Anfrage 03.1117) betreffend die Wirkung des Steuerpaketes auf die Beschäftigungslage erklärte der Bundesrat, er könne keine zuverlässige Schätzung über die Zahl der durch das Steuerpaket zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze vorlegen. Ein im Zusammenhang mit der geplanten Unternehmenssteuerreform II erstelltes Gutachten gehe jedoch davon aus, dass die von Steuerreduktionen ausgehenden Wachstums- und Beschäftigungseffekte etliche Jahre benötigten, bis sie sich voll entfalteten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Wirtschaft gab der Bundesrat Vorschläge zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen in die Vernehmlassung. Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten ein. Als Lohnbestandteil müssen die Mitarbeiteroptionen vom Empfänger als Einkommen versteuert werden. Die Besteuerung soll mit einer Gesetzesrevision für die verschiedenen Bezugsarten vereinheitlicht werden.

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Im Differenzbereinigungsverfahren betreffend das Steuerpaket 2001 setzte sich der Ständerat bei den Kinderabzügen (9300 Fr. statt 11'000 Fr.) durch, beim Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr. schloss er sich dem Nationalrat an; dieser verzichtete auf einen Abzug von 3000 Fr. für Jugendliche in Ausbildung. Die Einigungskonferenz lehnte wie zuvor der Ständerat das Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare ab, folgte aber dem Nationalrat bei der Verankerung des Splittings im Steuerharmonisierungsgesetz, welches die Kantone zwingt, zum Teilsplitting überzugehen. Im Einklang mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Lauri (svp, BE) (Po. 02.3549), das die Regierung beauftragt, dem Parlament bis Ende 2004 einen Bericht über die Möglichkeit zur Einführung der Individualbesteuerung in Bund und Kantonen zu unterbreiten.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Einführung einer Steuer auf finanziellen Transaktionen, insbesondere auf Devisengeschäften (Tobin Tax) verlangte; er hielt eine solche Steuer nur dann für erfolgreich, wenn sie auf der ganzen Welt gleichzeitig eingeführt würde, ansonsten würde der Devisenhandel schnell auf Offshore-Finanzzentren ausweichen.

(Tobin Tax)

Der Ständerat gab einer jurassischen Standesinitiative Folge, welche eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer verlangt. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

In der Herbstsession folgte der Ständerat den Anträgen seiner Kommission und verwarf die vom Nationalrat im Vorjahr im Rahmen des Steuerpakets 2001 beschlossene Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8,5 auf 8% für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Eine Senkung verursache 300 Mio Fr. Steuerausfälle, und die Wirkung stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Das Anliegen für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen müsse im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform wieder aufgenommen werden. In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat jedoch gegen die Stimmen der Linken an der Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen fest und überwies eine Motion seiner WAK (Mo. 02.3638), die vom Bundesrat bis Mitte 2003 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II verlangte. Der Bundesrat unterstützte die rechtsformneutrale Besteuerung und die Milderung der Doppelbesteuerung (Besteuerung der Gewinne einerseits und der Dividenden bei der Ausschüttung als Einkommen andererseits), die vor allem Personengesellschaften betrifft. Er wollte den Vorstoss jedoch nur als Postulat entgegennehmen, da eine weitere Vorlage zur Unternehmensbesteuerung bereits in Bearbeitung ist, aber erst in der zweiten Hälfte 2003 vorliegt.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für eine Neue Finanzordnung; sie entsprach dem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Die Vorlage beinhaltet insbesondere die Aufhebung der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie die Streichung des Sondersatzes von 3,6% im Tourismusbereich. Letzterer sei eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die nicht in das Steuersystem gehöre. Da der Sondersatz umstritten ist – in ihrer Stellungnahme hatten sich die Hotellerie und die Tourismuskantone für seine Beibehaltung ausgesprochen –, soll separat darüber abgestimmt werden. Nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe verzichtete der Bundesrat auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen. In der Vernehmlassung hatten sich vor allem economiesuisse und die Bankiervereinigung, aber auch der Strassenverkehrsverband gegen die definitive Verankerung der direkten Bundessteuer ausgesprochen. Der Schweizerische Treuhändlerverband und die SVP plädierten gar für die Abschaffung der direkten Bundessteuer.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

In der Differenzbereinigung bekräftigte der Nationalrat seine Beschlüsse vom Vorjahr: Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr., Erhöhung des Kinderabzuges auf 11 000 Fr. und Ausbildungsabzug von 3000 Fr. Ausserdem beschloss er mit 105:56 Stimmen im Gegensatz zum Nationalrat, den Kantonen den Wechsel zum Teilsplitting-Modell vorzuschreiben.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Vorjahr hatte der Nationalrat Erleichterungen beim Steuerpaket 2001 von insgesamt 2,75 Mia Fr. (Bund: 2,16 Mia, Kantone: 590 Mio) beschlossen – die Vorlage des Bundesrats sah 1,73 Mia Fr. vor (Bund: 1,305 Mia, Kantone: 425 Mio). Der Ständerat war nicht bereit, weitere Steuergeschenke zu machen. Nachdem er einen Nichteintretensantrag Leuenberger (sp, SO) abgelehnt hatte, kürzte er die Einnahmenausfälle auf 1,6 Mia Fr. (Bund: 1,2 Mia, Kantone: 400 Mio). Mit 21:17 Stimmen beschloss er, die drei Vorlagen Ehegatten-/Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Stempelabgaben gemeinsam dem Referendum zu unterstellen; Spoerry (fdp, ZH) hatte sie gesondert präsentieren wollen, um den Stimmberechtigten maximale Entscheidungsfreiheit zu gewähren. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Steuerpaket 2001 mit 32:0 Stimmen. In der Differenzbereinigung verwarf der Nationalrat zuerst einen Antrag Genner (gp, ZH), die den ständerätlichen Beschlüssen zustimmen wollte, um das ganze Steuerpaket in der Schlussabstimmung abzulehnen, und hielt anschliessend grösstenteils an seinen Beschlüssen vom Vorjahr fest; diese führen zu Steuereinbussen von 2,41 Mia Fr. (Bund: 1,77 Mia, Kantone: 640 Mio).

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

In seiner Antwort auf eine Interpellation Pelli (fdp, TI) betreffend geplante Steueramnestien in der EU erklärte der Bundesrat, Informationen über Amnestien in anderen Ländern seien schwer zu erhalten, da die Regierungen solche Massnahmen in der Regel kurzfristig bekannt gäben, um weitere Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Polen habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf gutgeheissen, und in Italien erwäge die Regierung, die Amnestie auf juristische Personen auszudehnen. 

geplante Steueramnestien in der EU

Im Frühling schickte die WAK-SR zwei neue Varianten der Familienbesteuerung mit unterschiedlichen Divisoren an die Kantone zur Vernehmlassung; diese fanden wenig Anklang. Darauf schlug die WAK dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung vor. Mit 24:17 Stimmen hielt der Rat jedoch am Teilsplitting mit Divisor 1,9 fest, das vom Bundesrat und vom Nationalrat favorisiert wird. In der Detailberatung strich der Ständerat im Einklang mit der Kommission und dem Bundesrat das vom Nationalrat eingeführte Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare mit Kindern. Anschliessend stutzte er die vom Nationalrat grosszügig genehmigten Abzüge zurück: Er setzte den Betreuungskostenabzug auf 4000 Fr. fest, kürzte den Kinderabzug auf 9300 Fr. und strich den Ausbildungsbeitrag für Jugendliche. Beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden stimmte er mit 25:18 Stimmen einem Antrag Plattner (sp, BS) zu, der die Kantone nicht dazu zwingt, zum Teilsplitting überzugehen; damit können die Kantone zwar nicht die Individualbesteuerung einführen, jedoch ihre Doppeltarife beibehalten.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Reform der Ehepaar-und Familienbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat nur der Standesinitiative des Kantons Jura Folge, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Die Standesinitiative des Kantons Tessin (St. Iv. 01.301), welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert, lehnte der Rat ab. Damit wären den Erben desjenigen, der Vermögenswerte nicht deklariert hat, die Steuern erlassen worden, während die Erben eines andern, der sein Vermögen sauber deklariert hat, hätten Steuerschulden bezahlen müssen.

Streichung von Steuerbussen

Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte vom Bundesrat wissen (Anfrage 02.1049), wie Optionen als Lohnbestandteil besteuert werden. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung einen Bericht mit Vorschlägen zur Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen vorgelegt habe, welcher im Herbst 2002 in die Vernehmlassung gegeben werde. Je nach den Ergebnissen der Vernehmlassung wolle der Bundesrat eine Botschaft erarbeiten und diese dem Parlament 2003 vorlegen. 

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Ende Februar forderte der Gewerbeverband in einem Grundlagenpapier Steuerreformen zu Gunsten der KMU. So sollen alle Erhöhungen bei der MWSt durch entsprechende Anpassungen bei der direkten Steuer kompensiert werden.

Gewerbeverband