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Das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung, welches von einem überparteilichen Komitee bestehend aus Vertretern des Transportgewerbes, der Auto-Partei und des Centre patronal ergriffen worden war, kam zu Beginn des Berichtsjahres zustande. Dieses Komitee "gegen eine parasitäre Besteuerung des Privatverkehrs" wehrte sich dagegen, dass die Staatsfinanzen seines Erachtens auf Kosten des privaten Strassenverkehrs saniert werden sollten. Im übrigen befand es die Erhöhung der Steuerbelastung in Zeiten der Rezession und des damit verbundenen Anstiegs der Staatsquote unverantwortlich. Der Kanton Waadt steuerte mit über 17'000 Unterschriften am meisten von allen Kantonen bei, gefolgt vom Kanton Zürich mit ca. 13'000. In der Abstimmungskampagne war es denn auch der Kanton Waadt, in welchem die Gegner am aktivsten waren. Kurz darauf gründeten über 120 Mitglieder der eidgenössischen Räte ein Gegenkomitee mit dem Namen "Ja zu einem angemessenen Benzinpreis", welches vom Neuenburger Nationalrat Frey (fdp) präsidiert wurde. Im Interesse der Bundeskasse sowie der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes plädierte das Komitee für eine massvolle Erhöhung der hälftig zweckgebunden zu verwendenden Treibstoffzölle. Nach Ansicht des Gegenkomitees hätte ein Nein zur Vorlage eine namhafte Verzögerung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, insbesondere in den Randregionen, zur Folge.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Ausser der Auto-Partei, der SD/Lega-Fraktion sowie der PdA unterstützten alle Parteien die Treibstoffzollerhöhung. Bei der FDP scherten allerdings mehrere Kantonalsektionen aus. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) beschloss, seinen Mitgliedern Simmfreigabe zu empfehlen. Der links-grüne Verband forderte einerseits, der Strassenverkehr müsse seine internen und externen Kosten selbst tragen; somit wäre eine Verteuerung des Benzins in seinem Sinne gewesen. Andererseits lehnte er es ab, der Bundeskasse zu noch mehr zweckgebundenen Mitteln für den Strassenbau zu verhelfen. Der Touring-Club-Schweiz (TCS) als grösste Interessenorganisation im Automobilverbandswesen unterstützte die Zollerhöhung, vor allem aus Sorge um die baldige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Der ACS und der Nutzfahrzeugverband Astag bildeten jedoch zusammen mit der AP die Hauptgegner der Vorlage.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Der Bundesrat hatte bereits im Vorjahr den Abstimmungstermin zur Vorlage über die Treibstoffzollerhöhung festgelegt, bevor das Referendum überhaupt definitiv zustande gekommen war. Im Hinblick auf eine frühzeitige Abstimmung mit positivem Ausgang erhoffte sich der Bundesrat trotz der Verzögerung durch das Referendum Einnahmen aus der Treibstoffzollkasse in der Höhe von ca. einer Mrd. für das Rechnungsjahr 1993.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

In der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte sich schon im Vorjahr ein breiter Konsens für die rasche Einführung eines Mehrwertsteuermodells (MWSt) anstelle der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) eingestellt. Zu Beginn des Berichtsjahres einigte sich die nationalrätliche WAK auf eine Mehrwertsteuervorlage mit einem Satz von 6,5%. Mit der Festlegung dieses Satzes, welcher eine Kompromisslösung darstellte zwischen der Minimallösung von 6,2%, wie ihn Gewerbekreise forderten, und des "Maximalsatzes" von 7% gemäss den Forderungen Bundesrat Stichs, beabsichtigte die Kommission sowohl die Wirtschaft von der "taxe occulte" (Schattensteuer) zu entlasten als auch einen Beitrag an die Sanierung der Bundeskasse zu leisten. Die Forderungen der SP nach sozialer Abfederung wurde in Form von Entlastungen der unteren Einkommen in der Höhe von 5% des Steuerertrages (gemäss erwarteten MWSt-Einnahmen entspricht dies ca. CHF 500 Mio.) mittels Vergünstigungen der Krankenversicherung und durch eine Erhöhung der Kinderzulagen berücksichtigt. Die Zustimmung der SP wurde aber von den bürgerlichen Bundesratsparteien auch mit der Unterstützung eines Konjunkturförderungsprogramms erkauft.

Einführung einer Mehrwertsteuer

Als Teil F der Sanierungsmassnahmen 1992 beschloss das Parlament, das seit 1928 in der Verfassung verankerte Spielbankenverbot aufzuheben, um damit eine zusätzliche Einnahmequelle in Form von Steuerabgaben zu erschliessen. Die Aufhebung des Spielbankenverbots ist Teil einer mittelfristigen Sanierung, da diese Massnahme erst ab 1996 wirksam wird. Die aus den Spielcasinos erzielten Einnahmen in einer geschätzten Höhe von CHF 150 Mio. sollen zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV eingesetzt werden.

Beschluss über die Aufhebung des Spielbankengesetzes

In den parlamentarischen Beratungen zeigte die grosse Kammer als erstbehandelnder Rat ihren Sparwillen und kürzte das schon überarbeitete Budget noch um CHF 625 Mio. In den Bereichen Landwirtschaft, Forschungsbeiträge zugunsten des Nationalfonds und Hilfsmassnahmen für osteuropäische Länder akzeptierte der Nationalrat jedoch die milder ausfallenden Kürzungen, welche der Ständerat beschlossen hatte. Auch beim Nationalstrassenbau gab die grosse Kammer dem Ständerat nach und verzichtete gänzlich auf Kürzungen. Gleichzeitig nahm sie den Antrag Frey (fdp, NE) knapp an, wonach im Falle einer Annahme der Treibstoffzollvorlage in der Volksabstimmung weitere CHF 100 Mio. für den Nationalstrassenbau bewilligt werden sollen; dieser Beschluss wurde von der kleinen Kammer bestätigt. Ein längeres Seilziehen hatten die unterschiedlichen Kürzungsvorschläge betreffend das EMD zur Folge: Nachdem der Nationalrat auf Kürzungen in der Höhe von CHF 150 Mio. und der Ständerat auf solchen von CHF 100 Mio. beharrt hatten, wurde in der Einigungskonferenz die Kompromisslösung einer Kürzung von CHF 125 Mio. akzeptiert. Nach Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens beliefen sich die Einsparungen gegenüber der überarbeiteten Budgetvorlage des Bundesrates auf rund CHF 475 Mio., womit der Voranschlag 1993 mit einem Defizit von CHF 3.085 Mrd. rechnete. Im übrigen befürworteten beide Räte den Vorschlag des Bundesrates, die EWR-Budgetposten von ca. CHF 195 Mio., welche nach der Ablehnung des EWR-Vertrags nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen konnten, vorläufig zu sperren.

Voranschlag 1993

Die Finanzrechnung hat 1992 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 2.863 Mrd. abgeschlossen. Damit fiel dieses höchste je registrierte Defizit mehr als doppelt so hoch als budgetiert aus. Die Ausgaben in der Höhe von CHF 37'816 Mio. wuchsen mit 6,5% erneut deutlich stärker als die Einnahmen von CHF 34'953 Mio. (4,4%). Auf der Einnahmenseite verzeichneten einerseits die Posten Warenumsatzsteuer und Verrechnungssteuer aufgrund der schlechten Wirtschaftslage Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr in der Höhe von CHF 933 Mio. resp. CHF 676 Mio. Andererseits übertraf der Einnahmenüberschuss der Eidgenössischen Versicherungskasse das Budget um CHF 680 Mio. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer fielen um CHF 192 Mio. höher als erwartet aus; für diese Mehreinnahmen ist allerdings die Steuerperiode 1989/90 verantwortlich, während der die schweizerische Wirtschaft noch nicht von der Rezession betroffen war. Die übrigen Einnahmenposten verzeichneten die erwarteten schwachen Zunahmen gegenüber dem Vorjahr, wobei auch die in den letzten Jahren stark rückläufigen Stempelabgaben wieder anstiegen.

Auf der Ausgabenseite schlugen die gegenüber dem Vorjahr um 21,3% gestiegenen Kosten im Bereich Finanzen und Steuern durch die gestiegenen Zinsleistungen mit einem Mehraufwand von CHF 284 Mio. zu Buche. Auch der Bereich Beziehungen zum Ausland schloss, insbesondere durch den Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods sowie internationale Hilfsmassnahmen bedingt, mit einem Mehraufwand von CHF 216 Mio. (+19,4% gegenüber 1991) ab. Mit +7,8% stiegen auch die Ausgaben für Bildung und Forschung überdurchschnittlich stark, während sich jene für die Landesverteidigung nur um 0,8% erhöhten. Einzig die Verkehrsausgaben, welche um 3,8% anstiegen, blieben um CHF 67 Mio. unter der budgetierten Vorgabe. Knapp ein Viertel des Ausgabenwachstums entfiel auf die soziale Wohlfahrt (+ CHF 514 Mio.), welche mit CHF 8'605 Mio. den grössten Ausgabenposten bildete. Die Verschlechterung der Bundesfinanzen kam auch in anderen Kennzahlen deutlich zum Ausdruck: Die Staatsquote stieg von 10,7 auf 11,2%, die Verschuldungsquote erhöhte sich von 13,7 auf 16,4% des Bruttoinlandprodukts und die Nettozinslast wuchs innert Jahresfrist von 3,9 auf 4,7% der Gesamteinnahmen.

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von CHF 4'031 Mio. ab, womit sich das Defizit gegenüber dem Voranschlag mehr als verdoppelt hat.

Staatsrechnung 1992 (BRG 93.014)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von CHF 1.338 Mrd., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 92.3276) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) (Mo. 92.3212) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) (Mo. 92.3200) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Kommission erteilte daraufhin dem Finanzdepartement einen Zusatzauftrag, um dem aus verschiedenen Kreisen geäusserten Begehren nach Einführung einer Mehrwertsteuer in einem einzigen Schritt Rechnung zu tragen; Modelle mit unterschiedlichen Sätzen und Vergleiche zwischen MWSt und WUSt sowie die künftige Stellung der direkten Bundessteuer sollten in einem ergänzenden Diskussionspapier aufgeführt werden. Die Kommission sprach sich im übrigen mit vierzehn Stimmen gegen eine einzige bei fünf Enthaltungen für die Beibehaltung der direkten Bundessteuer aus. Unbefriedigt über den vom Finanzdepartement erhaltenen Zusatzbericht verlangte die Kommission Ende Mai weitere Informationen und arbeitete dann selbst einen Vorschlag zu einem künftigen Mehrwertsteuermodell aus, welches einen Satz zwischen 6,2% und 6,5% vorsieht. Die Kommissionsmitglieder verwarfen mit vierzehn zu sechs Stimmen einen Eventualantrag von Bundesrat Stich, für den Fall eines Systemwechsels den Satz auf 6,8% zu erhöhen. Ausnahmen zugunsten der Bauwirtschaft oder des Gastgewerbes sah das Modell nicht vor, jedoch sollten flankierende Massnahmen zur sozialen Abfederung des Systemwechsels in Betracht gezogen werden. Ursprünglich war die Behandlung der Bundesfinanzreform im Nationalrat auf die Dezembersession angesagt worden, sie wurde dann jedoch — in Anbetracht der emotionsgeladenen Diskussionen vor der EWR-Abstimmung — auf das Jahr 1993 verschoben.

Einführung einer Mehrwertsteuer

Die kantonalen Finanzdirektoren verlangten im übrigen von der eidgenössischen Finanzdirektion eine stärkere Ausrichtung des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft der Kantone, um ein weiteres Auseinanderdriften zwischen armen und reichen Kantonen, welches zwischen 1970 und 1988 zu beobachten war, zu verhindern. Ausserdem forderten sie ein einheitlicheres und übersichtlicheres System der Subventions- und Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone, womit gleichzeitig Personaleinsparungen erzielt werden könnten.

Forderung nach stärkerer Ausrichtung des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft der Kantone

Wie schon vor den Verhandlungen in den beiden Räten angekündigt, ergriff ein überparteiliches Komitee bestehend aus Vertretern der Auto-Partei, bürgerlichen Parlamentariern sowie dem Westschweizer Centre patronal das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung. Unterstützt wurde das Komitee vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag und dem ACS, nicht aber vom grössten Verband der Automobilisten, dem TCS.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Der Voranschlag 1993 des Bundes sah zuerst einen Aufwandüberschuss von CHF 2.47 Mrd. in der Finanzrechnung vor, während in der Erfolgsrechnung ein Defizit von CHF 3.45 Mrd. erwartet wurde. Nachdem jedoch einerseits das Parlament die Erhöhung des Treibstoffzolls von 25 auf 20 Rappen pro Liter herabgesetzt und dem Beschluss die Dringlichkeit abgesprochen hatte und andererseits unvorhergesehene zusätzliche Ausgaben entstanden waren, musste der vom Bundesrat genehmigte Entwurf zum Voranschlag 1993 revidiert werden. In der Finanzrechnung wurde gemäss den überarbeiteten Zahlen ein Defizit von CHF 4.31 Mrd. erwartet. Das Ausgabenwachstum lag mit 8,3% weit über dem optimistisch geschätzten Zuwachs von 5% des nominellen Bruttoinlandproduktes, während der Einnahmenzuwachs nur auf 1,5% geschätzt wurde. Die Bundesstaatsquote würde gemäss der überarbeiteten Fassung 11,2% betragen. Eine hohe Zuwachsrate von 11,6% verzeichnete das ausgabenstärkste Aufgabengebiet der sozialen Wohlfahrt. Die Ausgaben für Finanzen (Passivzinsen und Emissionskosten) erreichten einen Rekordwert von CHF 3'280 Mio., was einen Zuwachs von 42,5% gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Voranschlag 1993

Im Nationalrat setzte sich jedoch eine Mehrheit, zusammengesetzt aus der FDP, der LP und Teilen der CVP, mit dem Antrag auf eine Reduktion der Erhöhung von 25 auf 20 Rappen pro Liter knapp gegen die SP, die Grünen und eine Mehrheit der CVP durch. Sowohl der Antrag Zwygart (evp, BE), einen Aufschlag von 30 Rappen vorzunehmen, als auch jener von Friderici (lp, VD) auf Zollermässigung für Dieseltreibstoff wurden verworfen. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrte der Ständerat daraufhin zuerst auf seiner ursprünglichen Entscheidung, eine Benzinzollerhöhung von 25 Rappen pro Liter vorzunehmen, schwenkte dann aber nach hartnäckigem Beharren des Nationalrats mit 21 zu 18 Stimmen auf dessen Vorschlag einer Erhöhung um 20 Rappen pro Liter ein. Die vom Bundesrat beantragte Dringlichkeitsklausel wurde von beiden Räten abgelehnt.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Das gesamte derart beschlossene Sparmassnahmenpaket sollte inklusive der für drei Jahre verlängerten Einsparungen des Budgets 1992 eine Verminderung des Defizits zwischen CHF 2.9 Mrd. und CHF 3.9 Mrd. bis 1995 ergeben.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Nachdem der Nationalrat jedoch praktisch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes und des Bundesbeschlusses über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen sowie des Bundesbeschlusses über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 gutgeheissen hatte, schwenkte der Ständerat auf die vollumfänglichen Kürzungen in den Bereichen Land- und Waldwirtschaft, Kultur, Bildung und Forschung ein. Nachdem die grosse Kammer den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse gemäss bundesrätlichem Vorschlag angenommen hatte, trat der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein; infolgedessen wurde die Vorlage von der Geschäftsliste gestrichen. Zu den Verhandlungen bezüglich der Treibstoffzollerhöhung und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Nachdem die SP und die Gewerkschaften gegen den 1991 vom Parlament beschlossenen Abbau der Stempelsteuer auf Finanzmarktgeschäften ein Referendum eingereicht hatten, kam die Vorlage am 27. September zur Abstimmung.

Die Argumente für und gegen die Änderung des Stempelsteuergesetzes unterschieden sich kaum von jenen, welche schon 1991 im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung, in welche die Änderung des Stempelsteuergesetzes integriert war, vorgebracht worden waren. Mit einem klaren Mehr von 61,5% wurde die Vorlage vom Volk angenommen; die höchsten Ja-Anteile mit 68 bis 71% verzeichneten die Finanzzentren Genf, Zürich und Zug, den geringsten Anteil mit 50,8% erzielte der Kanton Uri. Gemäss der Vox-Analyse waren parteipolitische Merkmale und die Links-Rechts-Orientierung besonders relevant für das Stimmverhalten. Unter den bürgerlichen Parteien konnte die FDP ihre Anhängerschaft am besten hinter ihre Parole scharen. Im rot-grünen Lager, welches die eigentliche Gegnerschaft der Vorlage ausmachte, konnte die SP ihre Anhängerschaft nicht von einem Nein überzeugen: fast die Hälfte ihrer Sympathisanten stimmte für die Abschaffung der Stempelabgaben; unter der grünen Wählerschaft waren es mit 42% etwas weniger. Die soziodemographischen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildung und Sprachregion waren kaum relevant für das Stimmverhalten. Bei den Beweggründen wurden von den Befürwortern die Erhaltung des Finanzplatzes Schweiz, die Verhinderung von Kapitalabwanderung sowie die Konkurrenzfähigkeit des Bankenwesens genannt. Unter den Nein-Stirnmenden gaben 42% die prekäre Situation der Bundesfinanzen und die fehlende Kompensation der Einnahmenausfälle als Hauptgrund für ihre ablehnende Haltung an. Eine zweite wichtige Gruppe von Gegnern liess vor allem eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem profitorientierten Denken der Banken erkennen.


Abstimmung vom 27. September 1992

Beteiligung: 45,7%
Ja: 1 230 579 (61,5%)
Nein: 771'351 (38,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVR, SVP, LP, LdU, EVP (1*), AP; SHIV, SGV.
– Nein: SP, GP, PdA, EDU; SGB, CNG.
– Stimmfreigabe: SD
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten.

grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Im Rechnungsjahr 1991 konnten nur sieben Kantone (TI, ZG, UR, SZ, NW, GL, GR) ein positives Resultat vorweisen, alle übrigen schlossen mit einem Defizit ab; unter Einbezug der Investitionsrechnung erzielten sogar nur die kleinen Innerschweizer Kantone ein positives Resultat. Der Aufwandüberschuss aller Kantone übertraf das Budget um CHF 756 Mio. und erreichte CHF 1.85 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben um knapp 11% zu, während die Einnahmen lediglich um 6,5% anstiegen. Die grössten Mehrausgaben entstanden bei den Posten Anteile/Entschädigungen/Beiträge (+917.4 Mio.) und Personalkosten (451.7 Mio.); die Zinsbelastungen haben um 15% zugenommen. Den grössten Fehlbetrag gab es im Kanton Genf mit CHF 531.3 Mio., gefolgt von Bern mit CHF 431.3 Mio und Zürich mit CHF 416.6 Mio. Die besten Abschlüsse konnten die Kantone Tessin (+39.8 Mio) und Zug (+30.5 Mio) vorweisen. Die drastische Verschlechterung der Kantonsfinanzen hatte vor allem in den welschen Kantonen (ausser VS) und in Bern zur Folge, dass nicht nur die gesamten Investitionen, sondern auch ein Teil der laufenden Ausgaben fremdfinanziert werden mussten.

Finanzrechnung der Kantone für 1991

Die Nachtragskredite in einer Gesamthöhe von CHF 1.8 Mrd. haben nicht unwesentlich zur Verschlechterung der Rechnung 1992 geführt. In einem ersten Paket ersuchte der Bundesrat das Parlament um zusätzliche Kredite von CHF 510 Mio. zur Deckung der durch den Teuerungsausgleich für die AHV/IV-Bezüger verursachten Mehrkosten der Eidgenössischen Versicherungskasse, für Zinszahlungen an die PTT, Kreditübertragungen für die vom Golfkieg betroffenen Länder, Infrastrukturleistungen an die SBB und für zusätzliche Etatstellen, insbesondere im EDA. Im Ständerat war einzig ein Kredit für dringende Betreuungsmassnahmen im Drogenbereich durch den Lega-Vertreter Morniroli (TI) bekämpft worden, allerdings ohne Erfolg. Auch im Nationalrat bot der Kredit von CHF 3.1 Mio. für die Drogenprävention Anlass zu Diskussionen, wurde schlussendlich aber, ebenso wie der umstrittene EWR-Informationskredit in der Höhe von CHF 3.4 Mio., vom Rat gutgeheissen.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Die von Bundesrat Cotti geforderte Einführung einer CO2-Abgabe zur Verminderung des Ausstosses von Kohlendioxid, welches unter anderem für die globale Erderwärmung mitverantwortlich ist, fand zwar im Rahmen der sogenannten Klimakonvention am Erdgipfel der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) Beachtung, konnte allerdings nur in unverbindlicher Form verabschiedet werden.

CO2-Abgabe

Die als Teil D der Sanierungsmassnahmen 1992 (92.038) zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgeschlagene Erhöhung des Treibstoffzolls um 25 Rappen pro Liter war in den beiden Räten an und für sich nicht umstritten, nur die Höhe der zusätzlichen Abgabe bildete während längerer Zeit den Zankapfel zwischen National- und Ständerat. Der Bundesrat begründete die Erhöhung mit der seit der Einführung des Grundzolls im Jahre 1936 aufgelaufenen Teuerung von rund 600%, welche nie ausgeglichen worden war. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund CHF 1.6 Mrd. sollten je zur Hälfte für die allgemeine Bundeskasse und den Strassenbau verwendet werden. In der ständerätlichen Erstlesung blieben zwei Varianten in der Minderheit, welche die Strassenrechnung stärker begünstigen wollten, worauf die Vorlage mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 25 Rappen pro Liter mit 30 zu 4 Stimmen angenommen wurde.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Die Beratungen in der kleinen Kammer ergaben eine teilweise Abschwächung der vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Im Paket A der Vorlage (Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen) sollten die Ausmerzbeiträge gemäss Viehabsatzgesetz entgegen dem Antrag des Bundesrates einerseits auch nach 1994 noch ausbezahlt werden und andererseits sollte die Plafonierung bei CHF 30 Mio. über den Zeitraum 1993-1995 beibehalten werden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit wurde das Waldgesetz aus dem Paket herausgelöst; die geplanten Einsparungen sollten in das Programm der linearen, befristeten Kürzungen aufgenommen werden. Im Teil B der Vorlage billigte der Rat der Kulturstiftung "Pro Helvetia" CHF 14 Mio. mehr zu, als dies der Bundesrat wollte. Im Teil C der Vorlage, welche den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995 beinhaltete, wurden sowohl die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen als auch die Beiträge für die Kultur- und Sprachpflege in Graubünden von den Kürzungen ausgenommen. Bei der Anderung des Nationalbankgesetzes kritisierten Vertreter der reichen städtischen Kantone den vorgeschlagenen Finanzausgleich und forderten die Beibehaltung der bisherigen bevölkerungsproportionalen Verteilung. Der Regierungsvorschlag setzte sich aber durch, nachdem der Rat den Anteil, der nach Finanzausgleichskriterien verteilt wird, auf drei Achtel beschränkt hatte. Auf den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse trat der Ständerat gar nicht ein. Insgesamt bewirkten die Beschlüsse der kleinen Kammer eine Verringerung der Sparvorgabe um über CHF 40 Mio.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot