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Unter dem Druck von Kantonen und Parlament entschied sich der Bundesrat, das Netz der Hauptstrassen um über 700 Kilometer zu verlängern und den Nationalstrassenbau schneller voranzutreiben. Nach Berechnungen des Finanzdepartementes werden diese zusätzlichen finanziellen Belastungen die Reserven aus der Treibstoffzollkasse innert drei bis vier Jahren aufbrauchen. Der Bundesrat prüfte unter anderem auch aus diesem Grund die Möglichkeit einer Erhöhung der Treibstoffzölle um 30 bis 35 Rappen pro Liter Benzin, um einerseits den Bedürfnissen des Strassenbaus der nächsten Zukunft zu entsprechen, andererseits aber auch um das Defizit der Bundeskasse zu lindern, weil diese Zölle im Gegensatz zu den Treibstoffzoll-Zuschlägen nur zur Hälfte zweckgebunden verwendet werden müssen. Im übrigen würde die Anhebung des Benzinpreises auf ein europäisches Durchschnittsniveau zu weniger Benzintourismus führen und somit einen umweltschützerischen Effekt haben. Entscheidungen bezüglich der Einführung einer CO2-Abgabe, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von fossilen Treib- und Brennstoffen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen sollte, fällte der Bundesrat im Berichtsjahr keine. Dagegen entschied er sich, auf die Einführung eines Ökobonus vorläufig zu verzichten, nachdem das BUWAL den Expertenbericht des Umweltberatungsbüros Infras veröffentlicht hatte; darin hatten die Experten Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle vom Radumdrehungszähler bis zu einem Zuschlag auf den Treibstoffpreis erläutert.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Bundesrat Stich präsentierte zum ersten mal seit sieben Jahren einen Voranschlag mit einem Defizit. Das Budget rechnete mit einem Fehlbetrag von rund CHF 2 Mrd. und sah eine Ausgabenerhöhung um 11,7% vor, während auf der Einnahmenseite nur eine Steigerung von 5,6% erwartet wurde. Die Bundesstaatsquote wäre damit auf 10,7% im Jahre 1992 geklettert. Die grössten Steigerungen auf der Ausgabenseite waren in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und Finanzausgaben mit 31% resp. 23,1% vorgesehen. In absoluten Zahlen umfasste der Bereich der sozialen Wohlfahrt mit CHF 8'565 Mio. und einer Steigerung von 11,9% den grössten Posten. Auf der Einnahmenseite wurden die Stempelabgaben — bedingt durch die 1992 in Kraft tretende Stempelsteuerrevision — mit einer Verringerung von 18,8% gegenüber den budgetierten Einnahmen von 1991 veranschlagt. Ein derart defizitäres Budget würde laut der Botschaft des Bundesrates die während der vergangenen Jahre greifenden Sanierungsbemühungen der Bundesfinanzen auf einen Schlag zunichte machen, da sich der Bund zusätzlich verschulden müsste. Laut Rechnungsabschluss von 1989 betrugen die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden rund 33% des jährlichen Bruttosozialprodukts, was im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern wenig ist. Eine massive Neuverschuldung von Bund und Kantonen würde die Schweiz jedoch in bezug auf ihre Verschuldungsquote ins Mittelfeld der Industrieländer abgleiten lassen und sich über höhere Zinsen negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Voranschlag 1992 (BRG 91.050)

Bis 1995 prognostizierte Bundesrat Stich ein Defizit, welches CHF 5 Mrd. erreichen könnte. Obwohl Sparwille angesagt wurde, rechnete er bei den Sozialversicherungen noch mit einem massiven Ausbau der Mittel. So werden z.B. der flexible Altersrücktritt, das Rentensplitting, die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Bekämpfung der "neuen Armut" sowie die finanziellen Folgen von AIDS den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs stehen Grossprojekte wie die Bahn 2000 und die NEAT zur Verwirklichung an. Eine neue Landwirtschaftspolitik, welche den Anforderungen des künftigen GATT-Vertrages sowie den Liberalisierungsvorschriften im Rahmen der europäischen Integration entsprechen, wird in Form von Direktzahlungen an die Bauern Mehrkosten verursachen. Ebenso dürften die Kosten der Beziehungen zum Ausland, insbesondere zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit, höher ausfallen.

Finanzprognose bis 1995

Die kantonale Fachgruppe für Finanzfragen erwartete für das Jahr 1992 ein kumuliertes Finanzierungsdefizit in einem Rekordbetrag von vier bis fünf Mrd. Franken. Die Entwicklung der Kantonsfinanzen zeigte auf, dass sich die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen immer weiter geöffnet hat. Die laufenden Ausgaben in den Voranschlägen für das Berichtsjahr erhöhten sich gegenüber dem Budget um 9,6%, während bei den Einnahmen nur ein Anstieg von 7,3% veranschlagt worden war. Hauptverantwortlich für das Defizit waren einerseits die hohe Inflation und der Wirtschaftsabschwung, andererseits auch die in den 80er Jahren beschlossenen Steuersenkungen in vielen Kantonen sowie der Ausgleich der kalten Progression. Ausserdem trugen auch der verteuerte Schuldendienst und Ausgaben wie die Ergänzungsleistungen, deren Entwicklung hauptsächlich vom Bund bestimmt, aber von den Kantonen getragen werden, zum grösseren Defizit bei.

Finanzprognose der Kantone für 1992

Bereits in der Herbstsession stimmte der Nationalrat der Vorlage zu. Dabei setzte sich die bürgerliche Mehrheit gegen die SP und die GP durch, welche angesichts der drohenden Löcher in der Bundeskasse grundsätzlich nicht bereit waren, einem Abbau der Finanzmarktsteuern ohne vollständige Kompensationen durch neue Einnahmen zuzustimmen. Kurz darauf verabschiedete auch der Ständerat die Revision mit 24 zu 4 Stimmen, ohne eine Kompensation der Ausfälle zuzulassen. Ein von der SP, der GP und einem Teil des LdU unterstützter Antrag Salvioni (fdp, TI), das Inkrafttreten aufzuschieben, bis neue Einnahmen gefunden seien, hatte keine Chance. Daraufhin beschloss der Parteivorstand der SP, gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund das Referendum gegen diesen Abbau der Stempelsteuern zu ergreifen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Vor der Abstimmung stand gesamthaft eine breit organisierte Front von Gegnern einer eher unentschlossenen und wenig überzeugenden Gruppe von Befürwortern gegenüber. Im übrigen fand während der gesamten Kampagne ein Zahlenkrieg zwischen Gegnern und Befürwortern statt, in welchem die von Bundesrat Stich vorgerechnete Ertragsneutralität der gesamten Vorlage durch die Gegner in Zweifel gezogen wurde. So kam es, dass Stich vor der Abstimmung gegen die Falschinformationen der gegnerischen Komitees und des Gewerbeverbandes intervenieren musste, indem er klar stellte, unter welchen Bedingungen er die Ertragsneutralität berechnet hatte. Er erklärte, einerseits würden durch den – befristet auf fünf Jahre – verminderten MWSt-Satz von 4% beim Gastgewerbe über CHF 300 Mio. wegfallen; andererseits dürfe noch nicht von einem um 1,3% erhöhten MWSt-Satz (zugunsten der AHV) ausgegangen werden, da eine derartige Erhöhung referendumspflichtig sein werde. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lösten die Scharmützel zwischen Gegnern und Befürwortern eher Verunsicherung aus.

Bundesbeschluss Neuordnung der Bundesfinanzen.


Abstimmung vom 2. Juni 1991

Beteiligung: 33,3%
Ja: 664 304 (45,7%) / 2 1/2 Stände
Nein: 790 948 (54,3%) / 18 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP (8*), SP, CVP (1*), SVP (4*), LdU, EVP, EDU; SGB, CNG, VSA, LFSA; SBV, Bankiervereinigung, VSM, Finanzdirektorenkonferenz.
– Nein: LP, GP, GB, AP, SD, PdA; SGV, SHIV, Redressement national, Wirteverband, Arbeitgeberverband.
– Stimmfreigabe: Hotelierverein, SGCI
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die neue Finanzvorlage wurde am 2. Juni mit 54,3% Nein-Stimmen sowie von 18 Kantonen und fünf Halbkantonen abgelehnt. Damit scheiterte zum dritten Mal innert vierzehn Jahren die Einführung eines Mehrwertsteuermodells in der Volksabstimmung. Nur die Kantone Baselstadt und Zürich nahmen die Vorlage mit 55,8% resp. 55,1% klar an, Graubünden nur ganz knapp mit 50,1%. Es erstaunte nicht, dass die Wirtschaftskantone Zürich und Baselstadt das Paket annahmen, hatten sich doch der Finanzsektor und ein guter Teil der Exportwirtschaft für die Abschaffung der Taxe occulte und die Lockerung der Stempelabgaben stark gemacht. Graubünden war schon 1977 der einzige Stand, welcher die Mehrwertsteuervorlage angenommen hatte. Im Vergleich zu den zwei früheren Mehrwertsteuervorlagen sank die Stimmbeteiligung von 50% im Jahre 1977 auf 33,3% im Berichtsjahr.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche zu Beginn des Jahres 1990 von der Auto-Partei lanciert worden war, kam nicht zustande. Der Schweizerische Gewerbeverband fasste den Beschluss, eine neue Initiative mit dem gleichen Ziel zu lancieren; unterstützt wird er unter anderem vom Redressement national.

Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"

Die Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren beauftragte eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für harmonisierte und nach ökologischen Gesichtspunkten wie Schadstoffausstoss und Benzinverbrauch bemessene Motorfahrzeugsteuern.

Vorschlag für harmonisierte Motorfahrzeugsteuern

Dem Bundesrat gaben die Kreditnachträge zur Erfüllung seiner Aufgaben Anlass zu ernsthafter Besorgnis; insgesamt musste er dem Parlament Nachtragskredite in der Rekordhöhe von über CHF 2.2 Mrd. zum Budget 1991 beantragen. Diese massive Kreditaufstockung führte dazu, dass aus dem budgetierten Überschuss von CHF 73 Mio. (laut Finanzrechnung) ein Defizit von CHF 2 Mrd. entstand. Eine erste Tranche der Nachtragskredite in der Höhe von 1.1 Mrd. entfiel zu über 80% auf die Bereiche Landwirtschaft, 700-Jahr-Feier, Personalausgaben sowie auf die vom Parlament beschlossene Hilfsaktion zugunsten der von den wirtschaftlichen Boykottmassnahmen der UNO gegenüber dem Irak am stärksten betroffenen Länder.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

Die Regierungsparteien begründeten den erneuten Fehlschlag hauptsächlich mit der Komplexität der Vorlage und der massiven, irreführenden Kampagne der Gegner. Bundesrat Stich ging soweit, aufgrund des Abstimmungsergebnisses die Handlungsfähigkeit unserer direkten Demokratie in Frage zu stellen und lancierte die Idee, künftig die Bedingung von mindestens 50% Beteiligung für die Gültigkeit einer Volksabstimmung aufzustellen. Andere Kritiker warfen den Regierungsparteien und insbesondere Bundesrat Stich vor, die Vorlage mit zu wenig Überzeugung und viel zu spät vor dem Volk verteidigt zu haben.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Das Parlament nahm die Verlängerung des ursprünglich bis Ende 1992 befristeten Sofortprogramms bei der direkten Bundessteuer in unveränderter Form schon vor dem negativen Ausgang der Abstimmung über die Bundesfinanzordnung an. Das zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft getretene Sofortprogramm brachte für Familien mit mittleren Einkommen eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer und durch Einführung des Doppeltarifs für Ledige und Verheiratete den Abbau der vom Bundesgericht gerügten Vorteile für im Konkubinat lebende Paare.

Sofortmassnahmen

Gemäss der gegnerischen Argumentation ist die dritte MWSt-Vorlage nicht wie in den ersten beiden Anläufen wegen des Systemwechsels als solchem sondern wegen der Verknüpfung mit weiteren steuerpolitisch umstrittenen Gegenständen gescheitert. Nationalrat Paul Eisenring (cvp, ZH) interpretierte das Ergebnis in ähnlicher Richtung: Laut seinen Ausführungen sind Vorlagen in Form von "Paketen" bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht mehrheitsfähig. Laut der VOX-Analyse gestaltete sich die Mobilisierung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ungünstig, da es für die Mehrheit sehr schwierig war, sich eine eigene Meinung zur Neuordnung der Bundesfinanzen und deren Auswirkungen auf die eigene Person zu bilden. Unter den Nein-Sagern waren Personen mit geringem Bildungsgrad, mit wenig Vertrauen in die Regierung und ohne Parteibindung übervertreten. Wichtigste Erkenntnis der Umfrage war jedoch, dass sich die Gegner der Vorlage eher gegen Steuern im allgemeinen wandten und nicht das Prinzip der Mehrwertsteuer als solches ablehnten: 23% der Nein-Stimmenden wollten einfach in diffuser Weise Widerstand gegen Steuern allgemein leisten, 20% wandten sich gegen eine Mehrbelastung der Konsumenten, 7% lehnten Mehreinnahmen des Bundes ab und nur 6% waren explizit gegen eine Mehrwertsteuer.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Unter den Befürwortern der Vorlage war gemäss der VOX-Analyse das Argument der Annäherung an das Steuersystem der EG für 44% als zweiter Schwerpunkt neben der generellen Zustimmung zur Vorlage auszumachen. Die Westschweiz, welche im allgemeinen eher als europafreundlich gilt, lehnte die Vorlage deutlicher ab als die Deutschschweiz; die Kantone Wallis und Genf waren mit 76,2% resp. 74,3% ablehnenden Stimmen die stärksten Gegner. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass in der Westschweiz das staatspolitische, föderalistische Argument für die Ablehnung eine wichtige Rolle spielte: Der Verzicht auf eine von vielen Föderalisten geforderte "saubere" Trennung zwischen den direkten, den Kantonen vorzubehaltenden Steuern und den indirekten Steuern, welche eher für den Bund bestimmt sind, hat z.B. die Waadtländer und Neuenburger Kantonalsektionen der FDP eine ablehnende Parole fassen lassen. Im übrigen hat die LP, welche den Steuerkompromiss von Anfang an bekämpft hatte, in der Romandie ihre Stammlande.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Ausschlaggebend im gesamten Meinungsbildungsprozess waren jedoch eher die Verbände. Nachdem sich der Gewerbeverband, der Schweizer Wirteverband, der Verband freier Berufe, die Vereinigung privater Lebensversicherer sowie das Redressement national vehement gegen die Finanzvorlage gestellt hatten, löste das Nein des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) Verblüffen bei Parteien und Öffentlichkeit aus, weil dieser mächtigste Industrieverband ursprünglich eine massgebliche Rolle in der Forderung nach einer Umgestaltung der Warenumsatz- in eine Mehrwertsteuer gespielt hatte. Unisono bemängelten diese Interessenverbände, dass die direkte Bundessteuer nicht eliminiert oder wesentlich zurückgestutzt wurde und dazu noch unbefristet in der Verfassung verankert sei; sie befürchteten auch eine Erhöhung der Staats- und Fiskalquote. Kurz vor der Abstimmung empfahl auch der Coiffeurmeisterverband, dessen Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt worden wären, die Vorlage zur Ablehnung. Im Falle der Ablehnung durch die Vereinigung schweizerischer Lebensversicherer spielten ebenfalls Partikulärinteressen mit, weil die Vorlage eine Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen vorsah.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Der Bauernverband, der Schweizerische Tourismusverband, die Schweizerische Bankiervereinigung – welche vor allem am Abbau der Stempelsteuer interessiert war – und die Gewerkschaften unterstützten das Paket. Bei den industriellen Branchenverbänden herrschte während langer Zeit eine gewisse Konfusion; der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie gaben schlussendlich die Ja-Parole heraus, während die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) sich zu keiner Parole entschliessen konnte. Kurz vor der Abstimmung einigte sich auch die kantonale Finanzdirektorenkonferenz darauf, die Vorlage zu unterstützen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Im Rechnungsjahr 1990 schlossen nur acht Kantone (UR, NW, FR, SO, BL, GR, AG, TI) ihre Rechnungen mit einem positiven Resultat ab. Ein massives Defizit war im Kanton Genf mit CHF 194 Mio. zu verzeichnen. In der Waadt musste nach sieben Überschussjahren wieder ein Defizit von CHF 24 Mio. ausgewiesen werden, im Wallis ein solches von über 78 Mio. Der Kanton Jura präsentierte eine ausgeglichene Rechnung, Freiburg konnte 11 Mio. und Neuenburg 7 Mio. Überschuss verzeichnen. In der Deutschschweiz fiel vor allem der Kanton Bern auf, der ein Rekorddefizit von 386 Mio. aufwies; hingegen konnte Zürich, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder ein positives Ergebnis (+38 Mio.) zeigen.

Finanzrechung der Kantone für 1990

Die Regierungsparteien als eigentliche Schöpfer der Vorlage konnten sich während der Kampagne nur zaghaft hinter ihr eigenes Kind stellen, da der Riss zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch ihre Parteien verlief. Einzig bei der SP fand sich von Anfang an eine deutliche Mehrheit, wobei allerdings Gewerkschaftsvertreter ktitisierten, dass der soziale Ausgleich im vorliegenden Steuerpaket nicht mehr genügend garantiert sei. Auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien befürworteten schliesslich das Finanzpaket. Bei der FDP gab aber ein Drittel der Kantonalsektionen die Nein-Parole aus. Bei der SVP stellten sich unter anderem die beiden grössten Kantonalsektionen, jene der Kantone Zürich und Bern, in Widerspruch zu den befürwortenden Parolen ihrer Zentralorgane. Von den kleineren Parteien bekämpfte die LP die Vorlage von Anfang an, ebenso die SD und die AP, während der LdU und die EVP sie unterstützten. Aber auch das links-grüne Lager – die GPS, die noch bestehenden Gruppierungen des Grünen Bündnisses und die PdA – bekämpfte das Paket; es beurteilte den Ausbau der indirekten Steuern als unsozial und kritisierte auch den Mangel an umweltgerechten Steuerungsinstrumenten.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Ende März wurde in Bern ein "schweizerisches Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet, dem über 40 eidgenössische Parlamentarier aus allen bürgerlichen Parteien angehörten. Dessen Mitglieder bemängelten vor allem, dass das Steuerpaket weder ertragsneutral noch europatauglich sei ; im übrigen bedauerten sie, dass keine Steuersenkungen in Aussicht gestellt wurden und das Parlament im Gegenteil die Befristung der direkten Bundessteuern aufgehoben habe. Wenig später entstand ein überparteiliches Aktionskomitee für die Unterstützung der Finanzreform, welchem 85 vor allem aus dem bürgerlichen Lager stammende Parlamentarier angehörten.

"schweizerisches Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet

Die Finanzrechnung des Bundes für 1990 schloss im Berichtsjahr zum fünften aufeinanderfolgenden Mal mit einem Überschuss auf der Einnahmenseite ab. Dieser Überschuss von CHF 1.058 Mrd. war mehr als doppelt so hoch wie budgetiert. Die Gesamteinnahmen fielen um CHF 902 Mio höher als budgetiert aus, was einem Zuwachs von 10% gegenüber dem Vorjahr entsprach. Erhebliche Budgetabweichungen waren dank höheren Dividenden- und Zinserträgen bei der Verrechnungssteuer (+ CHF 694 Mio) sowie bei der Warenumsatzsteuer (+ CHF 221 Mio) zu verzeichnen. Weniger als budgetiert nahm der Bund bei der direkten Bundessteuer, den Stempelabgaben, den Einfuhrzöllen und den Lenkungsabgaben ein. Insgesamt ergab sich im Zweijahresdurchschnitt eine Zunahme der Gesamteinnahmen um 5,7% bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 8,6%. Auf der Ausgabenseite betrug der Zuwachs 9,7% oder CHF 2.7 Mrd. Die höchste Zuwachsrate verzeichneten die Beziehungen zum Ausland mit 18,3%, wobei die Osteuropahilfe einen grossen Ausgabenposten bildete.

Trotz einer positiven Finanzrechnung ergab sich im Berichtsjahr zum zweiten Mal nacheinander ein negativer Saldo von diesmal CHF 350 Mio. in der Gesamtrechnung. Der Fehlbetrag der Bilanz verschlechterte sich auf rund CHF 17.5 Mrd. und die Schulden des Bundes verringerten sich um ca. CHF 1.2 Mrd. auf CHF 23.9 Mrd. oder 7,5% des BIP.

Staatsrechung 1990 (BRG 91.010)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen Parteien mussten ihre Opposition gegen die Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft. (Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.) Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird.

Steuerharmonisierung (DBG und StHG, BRG 83.043)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)

Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden.

Steuerharmonisierung (DBG und StHG, BRG 83.043)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)

Das von den Räten verabschiedete Budget für 1991 ist damit gegenüber dem Bundesratsvorschlag wesentlich verschlechtert worden. Es sieht einen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von CHF 73 Mio und ein Defizit bei der Erfolgsrechnung von CHF 630 Mio vor.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

Die erste Tranche der Nachtragskredite und Kreditübertragungen zum Budget 1990 in der Höhe von CHF 391.8 Mio. stand vor allem im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau; mit CHF 150 Mio. handelte es sich um den grössten und politisch umstrittensten Nachtragskredit. Bei den weiteren Budgetposten ging es insbesondere um Zinsvergütungen an die PTT-Betriebe (59 Mio) und um den Stabilisierungsfonds für Polen (46 Mio).

Eine zweite Tranche von Nachtrags- und neuen Verpflichtungskrediten in der Höhe von insgesamt CHF 715.3 Mio. betraf namentlich die Bereiche Landwirtschaft, Waldschäden, Sozialwerke und Entwicklungshilfe.

Nachtragskredite zum Voranschlag 1991
Dossier: Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern