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Für die Erarbeitung des Finanzplans 1995-1997 hatte der Bundesrat schon das zweite Sanierungsprogramm miteinbezogen, jedoch die Mehrerträge aus der Mehrwertsteuer noch nicht berücksichtigt. Dieser sieht Fehlbeträge zwischen CHF 6.5 und 7.6 Mrd. vor.

Die erwartete massive und anhaltende Verschlechterung der Bundesfinanzlage bis 1997 wurde vom Bundesrat auf die rezessionsbedingt stark gesunkenen Einnahmen und weniger auf die nachlässige Ausgabendisziplin zurückgeführt. Die erwartete Staatsquote soll allerdings bis 1997 12,2% nicht überschreiten.

Finanzplan 1995-1997

Das Kernstück der Vorlage blieb wie bei der 1991 vom Volk verworfenen Vorlage der Wechsel von der wettbewerbsverzerrenden einphasigen Warenumsatzsteuer, welche neben den Gütern auch Investitionen besteuert, zur reinen allphasigen Konsumsteuer auf Waren und Dienstleistungen in der Form der Mehrwertsteuer. Der Wegfall der "taxe occulte" soll die Wirtschaft um rund CHF zweieinhalb Mrd. jährlich entlasten und auf diese Weise eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Produkten ermöglichen. Neu werden auch Dienstleistungen besteuert, wodurch rund 75'000 Betriebe zusätzlich steuerpflichtig werden. Betriebe des Kleingewerbes, welche unter CHF 75'000 steuerbares Einkommen vorweisen, werden von der Mehrwertsteuer aber nicht erfasst. Verschiedene, im Inland erbrachte Leistungen sollen künftig ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug von der Mehrwertsteuer befreit sein. Dazu gehören unter anderem die in einer sogenannten Negativliste der Übergangsbestimmungen aufgeführten Bereiche wie der Brief- und Paketpostverkehr, das Gesundheitswesen, Leistungen der Fürsorge und der sozialen Sicherheit, die Erziehung und Jugendbetreuung, kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (ausser Vermögensverwaltung und Inkassogeschäft), Wetten und Lotterien sowie der Verkauf von Gärtnerei- und Landwirtschaftsprodukten. Ein reduzierter Satz von zwei Prozent (bisher 1,9% unter dem WUSt-Regime) soll für Ess- und Trinkwaren (ausser Alkohol), Getreide und Sämereien sowie für Zeitungen und Bücher gelten.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Aus Gründen der Transparenz hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer in Form eines Verordnungsentwurfs schon vor der Volksabstimmung in die Vernehmlassung gegeben, was ein eher unübliches Vorgehen darstellt. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse zur Mehrwertsteuer ab Januar 1995 soll zuerst die Verordnung die gesetzliche Basis zur Ausführung bilden, weil die Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes noch mindestens bis 1996 dauern wird.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Der Bundesrat unterbreitete das mit CHF 7.1 Mrd. höchste je registrierte Budgetdefizit der Finanzrechnung für 1994 den eidgenössischen Räten. In der Erfolgsrechnung sah das Budget einen Aufwandüberschuss von CHF 6.3 Mrd. vor. Im Vergleich zum Vorjahr erwartete der Bundesrat ein Anwachsen der Ausgaben um 8,9%, während sich die Einnahmen um 1,3% verringern. Das budgetierte Defizit lag somit erstmals in der Nachkriegsgeschichte über den Investitionsausgaben des Bundes. Gründe für das enorme Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben waren unter anderem in den stark angestiegenen Leistungen an die Arbeitslosenversicherung sowie im massiven, konjunkturbedingten Rückgang bei den Erträgen der Warenumsatzsteuer auszumachen.

Voranschlag 1994

Im Schweizerischen Aktionskomitee "Für eine moderne Finanzordnung", an dem sich die drei bürgerlichen Bundesratsparteien, die LP und der LdU beteiligten, fehlten die SP und die GP. Letztere hatte Stimmfreigabe zum Systemwechsel beschlossen, unterstützte jedoch die drei übrigen Vorlagen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer. Nachdem die Wirtschaftsförderung der SP zugesichert hatte, sich einer Empfehlung für den tieferen Steuersatz zu enthalten, empfahl die Parteispitze dem Vorstand den Systemwechsel zur Annahme. Alle vier Regierungsparteien sowie der LdU und die EVP empfahlen viermal Ja zu den Mehrwertsteuervorlagen. Innerhalb der SVP scherten allerdings drei kleine Kantonalparteien in bezug auf den Systemwechsel aus, wobei die Sektionen Luzern und Zug ein Nein empfahlen und Genf Stimmfreiheit herausgab. Die Liberalen befürworteten hingegen nur den Systemwechsel und die Umwandlung der Zölle in Verbrauchssteuern.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund CHF 700 Mio. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von CHF 900 Mio. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt.

Voranschlag 1994

Der Bundesrat, welcher zu Beginn des Jahres noch unschlüssig war, ob er eine Modernisisierung des alten WUSt-Modells oder eine komplette Systemänderung unterstützen sollte, rang sich nach Abzeichnung der klaren Befürwortung des Mehrwertsteuermodells durch die Bundesratsparteien ebenfalls zu einer Unterstützung dieses Modells mit einem Satz von 6,5% durch. Ursprünglich hatte er in seiner Botschaft lediglich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung einer modernen Umsatzsteuer vorgesehen. Finanzminister Otto Stich wehrte sich jedoch mit Nachdruck gegen die Zweiteilung der Umwandlung der Vorlage, welche den Stimmbürgern die Wahl zwischen einem Satz von 6,2 und 6,5% liess. Im Falle einer Annahme des geringeren Satzes befürchtete er Einnahmenausfälle in der Höhe von rund CHF 570 Mio. Seine Äusserungen im Abstimmungskampf, wonach er die Ablehnung des Systemwechsels einer Annahme mit dem Satz von 6,2% vorziehe, stiess denn bei den bürgerlichen Parteien und Spitzenverbänden auf Unverständnis. Der Finanzminister unterstrich daraufhin fünf Wochen vor der Abstimmung anlässlich der Debatte zum Budget 1994 — dieses sah in der Zwischenzeit ein Defizit von CHF 7.1 Mrd. vor — den Ernst der Situation und die sich daraus abzeichnende Notwendigkeit des höheren Steuersatzes.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) empfahl seinen Mitgliedern die Annahme der Mehrwertsteuer mit dem höheren Satz. Der Gewerkschaftsbund unterstützte ebenfalls den Systemwechsel und den höheren Satz, obwohl sich durch die lineare Verbrauchssteuer — relativiert durch den niedrigeren Steuersatz für lebensnotwendige Güter des täglichen Gebrauchs — gewisse Nachteile für die Konsumenten und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ergeben. Der Beschluss blieb deshalb vor allem innerhalb des linken Flügels umstritten. Auch die Bankiervereinigung empfahl den Systemwechsel zum höheren Satz.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialversicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen.

Initiative der GP zur ökologischen Steuerreform

In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge.

Forderung der VPAG zur Steuerentlastung für Unternehmen

Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von CHF 50'000 werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen.

Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in Gemeinden

Die kleine Kammer als Zweitrat hingegen befürwortete jedoch gegen den Willen der Sozialdemokraten und insbesondere gegen die vehemente Intervention Bundesrat Stichs aus abstimmungspolitischen Gründen eine zweigeteilte Vorlage, die den Stimmberechtigten einerseits den Systemwechsel zur Mehrwertsteuer mit demselben Satz der WUSt von 6,2% und andererseits in einer zweiten Vorlage eine Erhöhung des Satzes auf 6,5% vorschlug. Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat beurteilte die Chancen eines Systemwechsels in der Volksabstimmung als viel besser, wenn den Stimmenden nicht gleichzeitig wie bei den früheren Multipackvorlagen ein höherer Steuersatz vorgeschlagen wird. Bei einigen Enthaltungen nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umwandlung der WUSt in eine Mehrwertsteuer bei gleichbleibendem Satz einstimmig an und hiess mit grossem Mehr den zweiten Teil der Vorlage, welcher die Erhöhung des Satzes um 0,3 Prozent vorsieht, mit 27 gegen zwei Stimmen gut.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Im rasch angesetzten Differenzbereinigungsverfahren akzeptierte der Nationalrat auf Antrag der Kommission die Beschlüsse des Ständerats betreffend die Zweiteilung mit 109 zu 62 Stimmen. Im Gegenzug schwenkte die kleine Kammer bei der Regelung des sozialen Ausgleichs auf den Beschluss des Nationalrats ein. Die fünf Prozent des Steuerertrags sollen somit nicht wie gemäss der ersten Lesung im Ständerat zugunsten der Arbeitslosenversicherung, sondern für die Entlastung von unteren Einkommen mittels Krankenkassenprämienvergünstigung verwendet werden. Bei den übrigen Teilen des Entwurfs, so auch bei der Frage einer späteren Erhöhung des Steuersatzes um maximal ein Prozent zugunsten der Sicherstellung der AHV, konnten die minimalen Differenzen zwischen den beiden Kammern problemlos beseitigt werden. Die gesamte Vorlage umfassste schlussendlich vier Bundesbeschlüsse, über welche die Stimmberechtigten separat abstimmen mussten: der erste betraf die Neugestaltung der Finanzordnung und dabei vor allem die Ersetzung der WUSt durch eine Mehrwersteuer von 6,2%, der zweite die Erhöhung der Mehrwersteuer auf 6,5%, der dritte die Möglichkeit, den Mehrwertsteuersatz um 1 % zugunsten der Sozialversicherung zu erhöhen und der vierte die ertragsneutrale Umwandlung von Zöllen auf Mineralölen, Autos und Autoersatzteilen in Steuern.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Die Nachtragskredite zur Staatsrechnung 1993 erreichten den Rekordwert von über CHF 2.9 Mrd., was 7,4% der Gesamtausgaben darstellt. In einer ersten Tranche genehmigte das Parlament einen Nachtrag von CHF 1.459 Mrd. Die ausserordentliche Höhe dieses Zusatzkredits war vor allem auf den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen, welcher CHF 1.3 Mrd. beanspruchte.

Das Parlament akzeptierte auch das zweite Nachtragspaket in der Höhe von CHF 1.59 Mrd.

Nachtragskredite zum Budget 1993

Erhöhung des Treibstoffzolls. Abstimmung vom 7. März 1993

Beteiligung: 51,3%
Ja: 1 259 373 (54,5%)
Nein: 1 051 067 (45,5%)

Parolen :
— Ja: FDP (6*), CVP, SP, SVP (1*), GP (1*), LP (1*), LdU (2*), EVP, EDU (1*); Vorort, SBV, SGB, TCS.
— Nein: AP, SD (1*), PdA, Lega; ACS, Astag, Centre patronal.
— Stimmfreigabe: SGV, VCS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Mit einem Mehr von 54,5% wurde die Vorlage bei einer relativ hohen Stimmbeteiligung von 51,3% angenommen. Die Abstimmung zeigte erneut den verkehrspolitischen Graben zwischen der deutschen und der romanischen Schweiz. Alle Kantone der Romandie und das Tessin lehnten die Vorlage ab, während alle Stände der deutschen Schweiz ausser Schwyz zustimmten. Am höchsten fiel die Zustimmung in den Kantonen Basel-Stadt (69,1%) und Uri (68,5%) aus, während die Ablehnung in den Kantonen Jura (63,2%) und Wallis (60,4%) am stärksten war.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Die Rechnungen der Kantone schlossen 1992 insgesamt mit einem Defizit von CHF vier Mrd. ab. Nur die Kantone Un und Zug konnten ein positives Ergebnis vorweisen. Die schlechtesten Bilanzen ergaben sich in den Kantonen Bern, Zürich, Genf, Waadt, Basel-Stadt, Wallis, Luzern, Aargau und Neuenburg. In acht Kantonen (ZH, BE, LU, BS, AI, VD, VS, NE) fielen die Staatsrechnungen schlechter aus als budgetiert.

Im Kanton Bern wurde das Gesamtergebnis vor allem durch die Rückstellungen in der Höhe von CHF 440 Mio.. zugunsten der zu sanierenden Kantonalbank verschlechtert; ohne Berücksichtigung dieser Rückstellungen präsentierte Finanzdirektor Augsburger (svp) ein um über CHF 150 Mio. geringeres Defizit als budgetiert. Um mehr als CHF 200 Mio. übertraf das Defizit im Kanton Zürich das Budget und erreichte einen Aufwandüberschuss von CHF 519 Mio. Verantwortlich für dieses schlechtere Ergebnis waren vor allem höhere Personalaufwendungen.

Finanzrechnung der Kantone für 1992

Im Plenum stimmte der Nationalrat nach heftiger Debatte gegen eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 110 zu 48 Stimmen für den höheren Satz von 6,5%. Er befürwortete auch die soziale Abfederung in dem Sinne, dass fünf Prozent des Steuerertrags zur Entlastung von unteren Einkommen eingesetzt werden sollten. Der Bundesbeschluss C über Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung, welcher die Möglichkeit einer Erhöhung des Satzes um ein Prozent zur Mitfinanzierung der AHV beinhaltet, wurde ohne lange Diskussion gutgeheissen. Hingegen wurde der Minderheitsantrag Thür (gp, AG), welcher eine Verfassungsgrundlage für eine ökologische Umweltabgabe auf Energieträgern und anderen natürlichen Ressourcen einführen wollte, klar verworfen. Die grosse Kammer lehnte den Antrag Wyss (fdp, BS) nach Aufteilung der Vorlage in einen ersten Teil zum Systemwechsel und einen zweiten Teil zur Höhe des Steuersatzes ganz knapp ab.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Parallel zum Budget 1994 berieten die Räte die Sanierungsmassnahmen. Der Nationalrat wies die Streichung der freiwilligen AHV/IV-Versicherungen für Auslandschweizer zurück. Im Bereich der Treibstoffzollrückerstattung stimmte er für den Antrag Marti (sp, GL), welcher eine Ausnahmeregelung für die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) verlangte. Die grosse Kammer überwies auch eine Motion des Ständerats zur Bremsung des Ausgabenwachstums (Mo. 93.3537) mit 84 zu 34 Stimmen. Diese Ausgabenbremse sieht vor, dass Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von 20 Mio Fr. oder wiederkehrende Zahlungen von 2 Mio Fr. zur Folge haben, nur in Kraft treten können, wenn mindestens 101 Nationalratsmitglieder zustimmen. Der Ständerat konnte die Sanierungsmassnahmen im Berichtsjahr noch nicht fertig behandeln.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung, welches von einem überparteilichen Komitee bestehend aus Vertretern des Transportgewerbes, der Auto-Partei und des Centre patronal ergriffen worden war, kam zu Beginn des Berichtsjahres zustande. Dieses Komitee "gegen eine parasitäre Besteuerung des Privatverkehrs" wehrte sich dagegen, dass die Staatsfinanzen seines Erachtens auf Kosten des privaten Strassenverkehrs saniert werden sollten. Im übrigen befand es die Erhöhung der Steuerbelastung in Zeiten der Rezession und des damit verbundenen Anstiegs der Staatsquote unverantwortlich. Der Kanton Waadt steuerte mit über 17'000 Unterschriften am meisten von allen Kantonen bei, gefolgt vom Kanton Zürich mit ca. 13'000. In der Abstimmungskampagne war es denn auch der Kanton Waadt, in welchem die Gegner am aktivsten waren. Kurz darauf gründeten über 120 Mitglieder der eidgenössischen Räte ein Gegenkomitee mit dem Namen "Ja zu einem angemessenen Benzinpreis", welches vom Neuenburger Nationalrat Frey (fdp) präsidiert wurde. Im Interesse der Bundeskasse sowie der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes plädierte das Komitee für eine massvolle Erhöhung der hälftig zweckgebunden zu verwendenden Treibstoffzölle. Nach Ansicht des Gegenkomitees hätte ein Nein zur Vorlage eine namhafte Verzögerung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, insbesondere in den Randregionen, zur Folge.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Ausser der Auto-Partei, der SD/Lega-Fraktion sowie der PdA unterstützten alle Parteien die Treibstoffzollerhöhung. Bei der FDP scherten allerdings mehrere Kantonalsektionen aus. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) beschloss, seinen Mitgliedern Simmfreigabe zu empfehlen. Der links-grüne Verband forderte einerseits, der Strassenverkehr müsse seine internen und externen Kosten selbst tragen; somit wäre eine Verteuerung des Benzins in seinem Sinne gewesen. Andererseits lehnte er es ab, der Bundeskasse zu noch mehr zweckgebundenen Mitteln für den Strassenbau zu verhelfen. Der Touring-Club-Schweiz (TCS) als grösste Interessenorganisation im Automobilverbandswesen unterstützte die Zollerhöhung, vor allem aus Sorge um die baldige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Der ACS und der Nutzfahrzeugverband Astag bildeten jedoch zusammen mit der AP die Hauptgegner der Vorlage.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)

Der Bundesrat hatte bereits im Vorjahr den Abstimmungstermin zur Vorlage über die Treibstoffzollerhöhung festgelegt, bevor das Referendum überhaupt definitiv zustande gekommen war. Im Hinblick auf eine frühzeitige Abstimmung mit positivem Ausgang erhoffte sich der Bundesrat trotz der Verzögerung durch das Referendum Einnahmen aus der Treibstoffzollkasse in der Höhe von ca. einer Mrd. für das Rechnungsjahr 1993.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

In der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte sich schon im Vorjahr ein breiter Konsens für die rasche Einführung eines Mehrwertsteuermodells (MWSt) anstelle der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) eingestellt. Zu Beginn des Berichtsjahres einigte sich die nationalrätliche WAK auf eine Mehrwertsteuervorlage mit einem Satz von 6,5%. Mit der Festlegung dieses Satzes, welcher eine Kompromisslösung darstellte zwischen der Minimallösung von 6,2%, wie ihn Gewerbekreise forderten, und des "Maximalsatzes" von 7% gemäss den Forderungen Bundesrat Stichs, beabsichtigte die Kommission sowohl die Wirtschaft von der "taxe occulte" (Schattensteuer) zu entlasten als auch einen Beitrag an die Sanierung der Bundeskasse zu leisten. Die Forderungen der SP nach sozialer Abfederung wurde in Form von Entlastungen der unteren Einkommen in der Höhe von 5% des Steuerertrages (gemäss erwarteten MWSt-Einnahmen entspricht dies ca. CHF 500 Mio.) mittels Vergünstigungen der Krankenversicherung und durch eine Erhöhung der Kinderzulagen berücksichtigt. Die Zustimmung der SP wurde aber von den bürgerlichen Bundesratsparteien auch mit der Unterstützung eines Konjunkturförderungsprogramms erkauft.

Einführung einer Mehrwertsteuer

Als Teil F der Sanierungsmassnahmen 1992 beschloss das Parlament, das seit 1928 in der Verfassung verankerte Spielbankenverbot aufzuheben, um damit eine zusätzliche Einnahmequelle in Form von Steuerabgaben zu erschliessen. Die Aufhebung des Spielbankenverbots ist Teil einer mittelfristigen Sanierung, da diese Massnahme erst ab 1996 wirksam wird. Die aus den Spielcasinos erzielten Einnahmen in einer geschätzten Höhe von CHF 150 Mio. sollen zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV eingesetzt werden.

Beschluss über die Aufhebung des Spielbankengesetzes