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Insgesamt hatten die Kantone für 1990 einen Finanzierungsfehlbetrag von CHF 1.9 Mrd. und für 1991 sogar einen solchen von CHF 3 Mrd. budgetiert. Hauptverantwortlich für diese schlechten Perspektiven waren die Teuerung, ein kräftiges Ausgabenwachstum in den Bereichen Gesundheit, soziale Sicherheit, Umweltschutz und Verkehr, aber auch erwartete Einnahmenausfälle infolge von Steuererleichterungen und Massnahmen zum Ausgleich der kalten Progression.

Finanzprognose der Kantone für 1991

Die Revision des Bundesgesetzes über Abgeltungen und Finanzhilfen konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Auf Antrag seiner Kommission folgte der Ständerat weitgehend den Beschlüssen des Nationalrats aus dem Vorjahr. Bei den wenigen redaktionellen und technischen Differenzen fügte sich der Nationalrat der kleinen Kammer.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Nachdem sich auch die Nationalratskommission weitgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer angeschlossen hatte, gab der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung zum neuen Modell bekannt. Wesentlich für das Zustandekommen eines Konsens war, dass sich die Bundesratsparteien im Verlaufe der Herbstsession auf eine Gesamtlösung der Bundesfinanzreform in einem Paket geeinigt hatten. Dabei mussten alle Parteien Abstriche machen: die SP bei ihren Forderungen nach einer vollständigen Kompensation der Ertragsausfälle bei der Stempelsteuerrevision resp. nach einer Zweckbindung von Mehreinnahmen (z.B. zugunsten der Krankenversicherung) und die Bürgerlichen bei ihren Begehren nach einer Reduktion der direkten Bundessteuer und nach einer zeitlichen Befristung der Finanzordnung sowie bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der Proportionalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer. Zu diesem Kompromiss gehörte auch ein Passus, der vorsieht, dass nur alle drei Vorlagen der Finanzreform (MWSt, Direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) zusammen in Kraft treten können. Damit soll gewährleistet werden, dass das Gesamtpaket nicht durch die Entscheide des Souveräns an der Urne wieder aufgeschnürt wird.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Die Finanzkommission des Nationalrats hatte anfänglich auf einer weiteren Reduktion des Budgets beharrt, um die Vorgabe der erwähnten Sparmotion einzuhalten. Sie musste jedoch nach eingehender Prüfung feststellen, wie schwierig es war, weitere Kürzungen vorzunehmen und schwenkte auf die bundesrätliche Vorlage ein. Die ständerätliche Finanzkommission beantragte ebenfalls keine Budgetreduktion, sondern schlug im Gegenteil sogar verschiedene Erhöhungen vor.

Voranschlag 1991

Der Bundesrat sprach sich nach einer Klausurtagung grundsätzlich für die Einführung einer CO2-Abgabe aus, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von fossilen Treib- und Brennstoffen führen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten könnte. Für diese CO2-Abgabe müsste ein eigenes Gesetz geschaffen werden, das sich auf den Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung abstützen könnte. Der von mehreren Bundesämtern gemeinsam erarbeitete Zwischenbericht zur CO2-Abgabe sieht eine Steuerbelastung von durchschnittlich 22% auf Benzin, Dieselöl, Heizöl, Gas und Kohle vor, was dem Bund Mehreinnahmen von rund CHF 1.9 Mrd. bringen würde. In den Stellungnahmen von Parteien und Verbänden zeigte sich, dass vor allem die unterschiedlichen Besteuerungsansätze pro Tonne CO2 für Treibstoffe (CHF 81.40/t) einerseits und Brennstoffe für Heizzwecke (CHF 34.70/t) anderseits umstritten waren. Aber auch über die Verwendung der Mittel herrschte Uneinigkeit. Der Bundesrat schlug eine abgeschwächte Form der Zweckbindung vor, bei welcher etwa ein Drittel der Gelder für umwelt- und sparrelevante Forschung und Entwicklung sowie für einen zukünftigen internationalen Klimafonds verwendet würde. Die verbleibenden Einnahmen würden — da die Fiskalquote gesamthaft nicht erhöht werden soll — den Steuerzahlern wieder als Ermässigungen bei den direkten Bundessteuern oder über verbilligte Krankenkassenprämien zugute kommen. Nationalrat Jaeger (ldu, SG) reichte eine Motion (Mo. 90.994) ein, mit welcher er den Bundesrat beauftragen will, die vorgeschlagene CO2-Abgabe und die ebenfalls diskutierte Energiesteuer miteinander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben oder mögliche Umgehungen zu verhindern.

CO2-Abgabe

Um für die Eventualitäten eines negativen Ausgangs der Volksabstimmung gewappnet zu sein, beantragte der Bundesrat dem Parlament, das bis Ende 1992 befristete "Sofortprogramm" über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Mit diesem 1987 beschlossenen Sofortprogramm war die kalte Progression ausgeglichen, ein ermässigter Tarif für Verheiratete geschaffen und die Sozialabzüge erhöht worden.

Sofortmassnahmen

Im Finanzplan 1992-1994 sah Finanzminister Stich insgesamt ein ausgeglichenes Haushaltsbudget vor, wobei aber 1993 mit einem Defizit von CHF 816 Mio. zu rechnen sei. Als problematisch wird darin die Ausgabendynamik beurteilt, welche mit einem Zuwachs von durchschnittlich 5,3% das Einnahmenwachstum von ca. 4,9% übertreffen wird. Diese Haushaltsperspektive sieht ein Ausgabenwachstum vor, welches knapp über der angenommenen Wirtschaftsentwicklung liegt; somit wird sich die Staatsquote zumindest bis 1992 auf 10,5% erhöhen, danach sollte sie bis 1994 auf 10,2% sinken. Ebenso wird eine leichte Erhöhung der Steuerquote (Verhältnis zwischen Fiskaleinnahmen und BIP) angenommen.

Finanzplan 1992-1994

Der Bundesrat nahm eine Motion Oehler (cvp, SG) für die Errichtung eines Eidgenössischen Steuergerichtshofes positiv auf. Er schlug freilich vor, diesen nicht wie von Oehler verlangt in St. Gallen neu zu schaffen, sondern innerhalb des Bundesgerichts in Lausanne eine entsprechende Kammer zu bilden, weil dadurch Infrastrukturkosten gespart und von Synergieeffekten profitiert werden könnten. Die Motion wurde als Postulat überwiesen.

Motion Oehler

Der vom Bundesrat präsentierte Voranschlag 1991 sah gegenüber dem Vorjahr ein Ausgabenwachstum von 6,6% auf CHF 33.123 Mrd. vor, dem ein Einnahmenwachstum von 6,2% auf CHF 33.696 Mrd. gegenüberstand. In der Finanzrechnung 1991 wäre damit ein Einnahmenüberschuss von CHF 573 Mio entstanden, in der Erfolgsrechnung hingegen ergäbe sich ein Aufwandüberschuss von CHF 172 Mio. (Im Berichtsjahr kam erstmals die verbesserte Rechnungsdarstellung zum Zug). Obwohl die Departemente bei ihren Ausgabeplänen substantielle Kürzungen von insgesamt CHF 1.3 Mrd. vornahmen, konnte die Forderung einer im Vorjahr vom Nationalrat und im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesenen Motion, das Ausgabenwachstum im Budget 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (nominal ca. 6%, real 2%) zu beschränken, nicht erfüllt werden. Ausserdem waren im Budget weder die bereits beschlossenen Teuerungszulagen auf den AHV- und IV-Renten noch die Lohnverbesserungen beim Bundespersonal ab Mitte 1991 enthalten. Bei deren Berücksichtigung steigt das budgetierte Ausgabenwachstum um 7,4% resp. 7,8% und der Einnahmenüberschuss reduziert sich auf 300 bzw. CHF 212 Mio. Mögliche Unterstützungsbeiträge der Schweiz an die internationalen Hilfeleistungen in der Golfregion sind im Budget ebenfalls unberücksichtigt geblieben.

Voranschlag 1991

Die Autopartei nahm ein altes Anliegen rechtsbürgerlicher und gewerblicher Kreise auf und lancierte zu Jahresbeginn eine Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" . Die FDP hat hingegen ihre im Februar 1987 eingereichte Volksinitiative "für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern" zurückgezogen. Sie begründete den Rückzug ihrer bisher einzigen Volksinitiative auf Bundesebene damit, dass deren Forderungen in der Zwischenzeit durch die Steuergesetzreform und die Sofortmassnahmen weitgehend erfüllt worden seien.

Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"

Nach dem Ständerat folgte auch die Volkskammer dem Bundesrat und empfahl die beiden Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette, welche 1986 vom Automobiljournalisten Bernhard Böhi eingereicht worden waren, ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Neben der AP, der LP und Exponenten des Auto- und Transportgewerbes aus der SVP hatte sich auch eine gewichtige Minderheit der FDP-Fraktion für die beiden Initiativen stark gemacht. Die Begehren werden allerdings dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Böhi zog sie zurück, nachdem es ihm nicht gelungen war, die grossen Automobilverbände für ein substantielles finanzielles Engagement in der Abstimmungskampagne zu gewinnen.

Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette (BRG 89.040)
Dossier: Debatte über die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe

Die Revision des Treibstoffzollgesetzes wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, Parteien und Verbänden unterschiedlich aufgenommen: Weitgehend positiv waren die Antworten zum Vorhaben, den Kantonen zukünftig Gelder aus den Treibstoffzöllen in der Grössenordnung von CHF 150 Mio als Werkbeiträge des Bundes (ca. 10 bis 40% des Auftragsvolumens) an Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs auszurichten. Der Vorschlag, diese Zahlungen mit einer Reduktion der Bundesbeiträge an den Strassenbau zu kompensieren, traf hingegen auf vehemente Opposition. Der Bundesrat liess deshalb diesen Punkt fallen und beauftragte das EVED mit der Ausarbeitung eines Entwurfs. Aus zeitlichen Gründen soll diese Revision mittels einer Anpassung der Verordnung und nicht über eine Gesetzesrevision durchgeführt werden.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Der Ständerat folgte in der Sommersession grösstenteils den Anträgen seiner Kommission. Insbesondere stimmte er der Einführung einer Mehrwertsteuer mit 29:4 Stimmen zu. Eine im Hinblick auf die Volksabstimmung wichtige Änderung nahm er hingegen bei der Besteuerung der Wirte und der Coiffeure vor: er beschloss mit grosser Mehrheit, auf die vorgeschlagene Steuerbefreiung zu verzichten. Keine Chance hatten hingegen Anträge für eine zeitliche Befristung und gegen den Sonderzuschlag zugunsten der AHV. Auch eine Motion der Kommissionsminderheit, welche angesichts der vom Wechsel zur Mehrwertsteuer erwarteten Mehreinnahmen eine Herabsetzung der direkten Bundessteuer verlangte, wurde vom Rat deutlich abgelehnt.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Die Kommission des erstberatenden Ständerates beschloss, sich nicht mit der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Modernisierung der Warenumsatzsteuer (WUSt) zu begnügen, sondern dem Plenum die Einführung der auch in der Vernehmlassung bevorzugten Mehrwertsteuer nach EG-Modell vorzuschlagen. Sonst folgte die Kommission, zum Teil allerdings mit knappen Mehrheiten, weitgehend den Vorgaben des Bundesrates; dies betraf insbesondere die Verankerung des Höchststeuersatzes in der Verfassung, die Möglichkeit eines Steuerzuschlags von 1,3% zugunsten der AHV-Finanzierung und den Verzicht auf die Besteuerung der Leistungen des Gast- und Coiffeurgewerbes.

Vorschlag für Mehrwertsteuer nach EG-Modell

Die Zurückhaltung der Automobilverbände entsprang nicht einer Ablehnung der Ziele der beiden Volksinitiativen, sondern der Absicht, ihrer Kräfte auf die Neugestaltung der Strassenbenützungsabgaben für die Zeit nach 1994 zu konzentrieren. Das im Berichtsjahr dazu abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren hatte gezeigt, dass das Prinzip der Fortführung dieser Abgaben nur von den Strassenverkehrsverbänden abgelehnt wird. Die bürgerlichen Bundesratsparteien möchten mit der konkreten Ausgestaltung allerdings warten, bis die Europäische Gemeinschaft entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Die CVP, die FDP, die SP und die Grünen sprachen sich für eine leistungsabhängige Ausgestaltung der Abgaben aus. Die Pauschalabgabe für die Vignette müsste demnach durch einen Treibstoffzuschlag ersetzt werden. Der VCS sprach sich für die Ablösung aller heutigen Belastungen (also auch der kantonalen Motorfahrzeugsteuern) durch eine leistungsabhängige Abgabe aus. Der Strassenverkehrsverband (FRS), dem als Dachorganisation namentlich der ACS, der TCS und der Nutzfahrzeugverband Astag angehören, sprach sich grundsätzlich gegen eine Weiterführung von Schwerverkehrsabgaben und Vignette aus. Seiner Meinung nach deckt der Strassenverkehr die von ihm verursachten Kosten auch ohne diese Steuern vollumfänglich.

Neugestaltung der Strassenbenützungsabgaben

Die Standesinitiative des Kantons Bern, welche die Erhebung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern über den Benzinpreis forderte, wurde im Berichtsjahr auch vom zweitbehandelnden Ständerat abgelehnt.

St. Iv. Bern Erhebung der kantonalen Motorfahrzeug-Steuern über den Benzinpreis

Der Nationalrat hat im März als Erstrat das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen gutgeheissen. Das Hauptziel der Revision besteht darin, mehr Einheitlichkeit im Subventionswesen zu erreichen. Bisher waren die jährlichen Subventionsleistungen von rund CHF 7.5 Mrd. in über 100 Gesetzen und Bundesbeschlüssen voneinander unabhängig geregelt. Das neue Gesetz soll aber auch eine erhöhte Flexibilität der Haushaltspolitik erlauben. Dieser Punkt bot jedoch den primären Stein des Anstosses, da gewisse Parlamentarier in der erhöhten Flexibilität ein verkapptes Spargesetz witterten.
Die umstrittenen Punkte befanden sich nicht in den 44 Artikeln des Gesetzes selbst, sondern im Anhang, welcher 37 Erlasse an das Subventionsgesetz anpasst. Verschiedene "kann"- und "muss"-Formulierungen boten im Rat Anlass zu ausführlichen Debatten. Zuerst verlangte die Linke, unterstützt vom Bündner Columberg (cvp), dass die Subventionierung der Aus- und Weiterbildung im Umweltschutzbereich zwingend vorgeschrieben werde. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ebenso ein entsprechendes Begehren in bezug auf das Gewässerschutzgesetz. Auch ein Antrag Neukomm (sp, BE) scheiterte, der im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zwingende Subventionsvorschriften verankern wollte. Dagegen zeigte der Rat Verständnis für die Forderung, dass die Invalidenversicherung den Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe und den Ausbildungsstätten für Fachpersonal der beruflichen Eingliederung Beiträge bewilligen müsse und nicht bloss gewähren könne. Ebenfalls angenommen wurde ein von der SP und der CVP vorgebrachter Antrag für zwingende Bundesbeiträge an die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 93 zu 5 Stimmen.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Die vorberatende Kommission des Ständerates beschloss, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, aber dabei die Revision der Stempelsteuern vorzuziehen. In der Sache war sie mit dem Nationalrat einig: die Erleichterungen für den Finanzplatz sollten nur zu einem Teil durch neue Finanzmarktsteuern kompensiert werden. Auf eine Besteuerung der Prämien der Lebensversicherungen sollte demnach ebenso verzichtet werden wie auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen. Zudem beantragte sie dem Plenum, die Emission von ausländischen Obligationen und den Handel mit ausländischen Geldmarktpapieren von maximal einem Jahr Laufzeit von der Umsatzabgabe zu befreien. Trotz heftiger Opposition von seiten der sozialdemokratischen Abgeordneten und von Bundesrat Stich folgte der Ständerat in der Dezembersession den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit vollumfänglich und stimmte in der Gesamtabstimmung der Revision des Stempelsteuergesetzes mit 33:5 Stimmen zu.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Noch im Berichtsjahr hat auch die vorberatende Kommission des Ständerates das Gesetz einstimmig verabschiedet. Differenzen zum Nationalrat waren weitgehend redaktioneller Natur.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Der Bundesrat gab im weitern den Vorentwurf für eine Revision des Treibstoffzollgesetzes in die Vernehmlassung. Die wichtigste Neuerung besteht in der Möglichkeit, diese Einnahmen auch für Infrastrukturkosten des öffentlichen Verkehrs zu verwenden. Eine parlamentarische Initiative Béguelin (sp, VD) (Pa. Iv. 88.230) zielte in die gleiche Richtung und wurde vom Nationalrat mit 95:32 Stimmen überwiesen. Die beiden Standesinitiativen der Kantone Zürich und Bern für eine Umlegung der Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis lehnte die grosse Kammer jedoch ab.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Die Behandlung der parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) zur Stempelsteuergesetzrevision zeigte denn auch, dass der Nationalrat durchaus bereit war, die Stempelsteuergesetzrevision unabhängig von der neuen Finanzordnung zu beraten: Ende September, also knapp vier Monate nach dem Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft, überwies er gegen den Widerstand der SP und der Grünen die Initiative Feigenwinter. Diese unterscheidet sich vom Vorschlag des Bundesrates in zwei wesentlichen Punkten. Zum einen soll auf diesem Weg das parlamentarische Verfahren beschleunigt und damit der Finanzplatz schneller entlastet werden. Zum anderen soll auf die Wiedereinführung der Stempelabgaben auf den Lebensversicherungsprämien und auf die Besteuerung der treuhänderischen Darlehen verzichtet werden. Dies hätte zur Folge, dass die Einnahmenausfälle für die Bundeskasse nur zu 40% durch neue Steuern ausgeglichen würden.

Parlamentarische Initiative Feigenwinter

Der Bundesrat verabschiedete am 5. Juni seine Botschaft zur Neuordnung der Bundesfinanzen und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Er schlug darin vor, die WUSt beizubehalten, diese jedoch in eine reine Konsumsteuer umzuwandeln. Damit würde der grösste Nachteil der WUSt, die wettbewerbsverzerrende taxe occulte (Besteuerung von Investitionen und Halbfabrikaten) eliminiert. Da die ganze Reform kostenneutral sein soll, sieht das Projekt vor, einige Dienstleistungen und die bisher steuerfreien Energieträger Gas, Strom und Brennstoffe zu belasten. Auf die im Hinblick auf die Volksabstimmung heikle Besteuerung der Leistungen des Gast- und Coiffeurgewerbes wurde hingegen verzichtet. Im weitern schlug der Bundesrat vor, die bisherige zeitliche Befristung der WUSt und der direkten Bundessteuer aus der Verfassung zu streichen; der Höchststeuersatz der WUSt soll hingegen weiterhin in der Verfassung verankert bleiben. Durch weitere Verfassungsänderungen sollen zudem die Grundlagen für eine Umwandlung der Fiskalzölle in Verbrauchssteuern und für die Erhebung eines WUSt-Zuschlags von maximal 1,3 % zur Finanzierung der AHV geschaffen werden.
Im Rahmen der Neuordnung der Bundesfinanzordnung möchte der Bundesrat ebenfalls die Stempelabgaben revidieren. Mit dieser Reform will er die Steuerbelastungen des schweizerischen Finanzmarktes an die Verhältnisse im Ausland angleichen und damit einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes leisten. Derartige Erleichterungen waren nicht nur von den Banken, sondern auch vom Parlament mit Nachdruck gefordert worden. Das Regierungsprojekt sieht vor, die Umsatzabgaben auf den Handelsbeständen der Effektenhändler, auf der Emission von sogenannten Euro-Bonds und auf dem Handel mit inländischen Geldmarktpapieren von maximal zwölf Monaten Laufzeit vollständig aufzuheben. Beim sogenannten Ausland/Ausland-Geschäft, d.h. bei der Vermittlung eines Geschäfts zwischen Ausländern durch einen schweizerischen Effektenhändler beschränkt sich die Steuerbefreiung auf den Obligationenhandel. Als Kompensation für die erwarteten Einnahmenausfälle sollen neu Treuhandanlagen, Lebensversicherungen und die Emission von Inland-Obligationen besteuert werden.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Der Bundesrat empfahl dem Parlament die vom Basler Automobiljournalisten Bernhard Böhi in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden des Autogewerbes lancierten Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Beide Abgaben seien solange gerechtfertigt, als der Strassenverkehr die durch ihn verursachten Kosten nicht decke. Zudem habe das von den Initianten vorgebrachte Argument der Europafähigkeit an Bedeutung verloren, da gegenwärtig auch innerhalb der EG die Einführung von Schwerverkehrssteuern diskutiert werde. Mit ähnlichen Argumenten lehnte auch der Nationalrat eine Motion Scherrer (ap, BE) für die Aufhebung der Schwerverkehrssteuer (Mo. 88.735) ab.

Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette (BRG 89.040)
Dossier: Debatte über die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe

Die vorberatende Kommission des Nationalrates schloss 1988 die Beratungen über ein neues Bundesgesetz betreffend Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz) ab. Als heikelster Punkt zeichnete sich dabei die Anpassung von 37 Bundeserlassen ab, bei denen die zwingende Unterstützungsverpflichtung des Bundes abgeschwächt werden soll. Die Kommission stimmte zwar der Formulierung des Bundesrates zu, wonach künftig Subventionen nur noch ausgerichtet werden können statt müssen – sie möchte so dem Parlament und der Regierung eine grössere Flexibilität bei der Ausrichtung von Subventionen ermöglichen –, doch zeichnete sich bei bestimmten anzupassenden Gesetzen, etwa bei der Wohnbauförderung, bereits eine recht starke Opposition ab.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Im weitern übernahm der Nationalrat das im Vorjahr beschlossene Sofortprogramm zur steuerlichen Entlastung von Ehepaaren und Familien ins DBG und unterstellte zusätzlich auch Alleinerziehende den Vergünstigungen für Verheiratete. Profitieren werden davon vor allem die oberen Einkommensklassen. Zu kontroversen Diskussionen bot auch die Besteuerung juristischer Personen Anlass. Während der Ständerat die Gewinnsteuer von Aktiengesellschaften je nach der Höhe des Eigenkapitals in einem Dreistufentarif regeln wollte, schlug die Nationalratskommission einen Zweistufentarif vor. Der Nationalrat folgte jedoch dem Antrag des Bundesrates, der eine generelle Besteuerung von 8% des Gewinns vorschlug. Dieses System, das sich nicht an der Rendite, sondern nur am Ertrag orientiert, bevorzugt gegenüber dem andern arbeitsintensive Gesellschaften mit kleinem Kapital, während kapitalintensive Unternehmen mit kleiner Rendite höher belastet werden. Um die Doppelbesteuerung von Unternehmen und Aktionär zu lindern, befürwortete der Nationalrat zusätzlich den Abzug einer Normaldividende von höchstens 2% des steuerbaren Eigenkapitals. Diese Massnahmen brächten dem Bund allerdings geschätzte CHF 660 Mio. an jährlichen Mindereinnahmen.

Sofortmassnahmen