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Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, die die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen will. Der Vorstoss richtet sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübt ohne dazu formal berechtigt zu sein. Auch im Nationalrat fand der Vorstoss Gehör und wurde diskussionslos angenommen. Eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG) (Mo. 09.3640) wurde daraufhin zurückgezogen.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Mit einer Motion wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen. Die SSK hat die Rechtsform eines Vereins, ihr gehören alle 26 kantonalen Steuerverwaltungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung an. Sie unterstützt die Arbeit dieser Ämter mit Wegleitungen, Kreisschreiben und Publikationen, die jedoch keinen bindenden Charakter haben. Die Motion Büttiker richtete sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübe ohne dazu formal berechtigt zu sein. Der Bundesrat anerkannte Probleme in der Kommunikation und im Dialog mit anderen Akteuren, empfahl jedoch die Ablehnung der Motion, da er Probleme bei der rechtlichen Umsetzung sah. Gegen diese Argumente nahm der Ständerat die Motion an. Im Nationalrat war von Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AR) eine gleichlautendende Motion (Mo. 09.3640) hängig.

Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden

Das vom Parlament verabschiedete Budget 2008 sah bei veranschlagten Ausgaben von 56 854 Mio Fr. und Einnahmen von 57 976 Mio Fr. einen Einnahmenüberschuss von 1122 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 1747 Mio Fr. oder 3,2% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten wie bereits im Vorjahr die Finanzen und Steuern (+789 Mio oder +8,1%), die Bildung und Forschung (+343 Mio oder 6,6%) und die soziale Wohlfahrt (+278 Mio oder 1,6%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,5% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,2 Mia oder 7,8%) und bei der Mehrwertsteuer (+4,2% oder 820 Mio Fr.). Bei den Stempelabgaben (-275 Mio oder -8,6%) und den Mineralölsteuern (-50 Mio oder -1,0%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Bei der Debatte im Nationalrat um den Voranschlag der Eidgenossenschaft 2008 wurde ein Antrag Schwander (svp, SZ), welcher den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte, um diesen um 700 Mio Fr. zu kürzen, abgewiesen. Bei den Voranschlägen zu den einzelnen Verwaltungseinheiten gab es meist einen Minderheitsantrag von linker Seite, welcher mehr Geld sprechen wollte und einen von rechter Seite, welcher für eine Kürzung der veranschlagten Ausgaben eintrat. In den meisten Fällen konnte sich keiner der Minderheitsanträge durchsetzen. Sehr knapp fiel die Entscheidung bei einem Minderheitsantrag im Bereich des Bundesamtes für Sport aus, wo eine linke Minderheit die Aufstockung der Mittel für die nationale Antidoping-Agentur forderte. Mit einem Stichentscheid des Präsidenten wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Angenommen wurde lediglich ein Minderheitsantrag aus dem rechten Lager, welcher sich gegen eine Aufstockung der jährlichen Einlage des Infrastrukturfonds beim Bundesamt für Strassen ausgesprochen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an.

Differenzen zwischen den beiden Räten gab es in Bezug auf das Departement des Inneren und das Bundesamt für Kultur. Der Nationalrat wollte den Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer um 4,6 Mio Fr. erhöhen. Der Ständerat stimmte dem Nationalrat diesbezüglich zu. Auch beim Bundesamt für Sport beschloss der Nationalrat eine Erhöhung des Kredits und zwar um 2 Mio Fr., welche sowohl für den Funktionsaufwand im Globalbudget als auch für Entschädigungen der Ausbildungsaktivitäten der Kantone verwendet werden. Auch hier stimmte der Ständerat zu. Beim Eidgenössischen Personalamt beantragte der Nationalrat eine Erhöhung des Kredites für die Lehrlingsausbildung und die Beschäftigung von Praktikanten um 700'000 Fr. Auch diese Änderung nahm der Ständerat an. Beim Bundesamt für Verkehr hatte der Nationalrat mit ziemlich eindeutiger Mehrheit (93 zu 56 Stimmen) den Beratungsaufwand um 800'000 Fr. gekürzt. Dieser Kürzung stimmte der Ständerat ebenfalls zu.

Im Ständerat gab es ebenfalls einige Minderheitsanträge die scheiterten. Einerseits ein Antrag Maissen (cvp, GR), welcher beim Bundesamt für Kultur mehr Geld für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer sprechen wollte und gleichzeitig im Generalsekretariat des Departements des Inneren Einsparungen machen wollte. Andererseits ein Antrag Büttiker (fdp, SO), welcher dem Bundesamt für Sport mehr Geld für die Schaffung einer nationalen Agentur gegen Doping sprechen wollte und ein Antrag Fetz (sp, BS) und Berset (sp, FR), welcher die Position wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit aufstocken wollte. Erfolgreich war lediglich ein Antrag Marty (fdp, TI), welcher Schweiz Tourismus mehr Geld sprechen wollte. Die sieben Bundesbeschlüsse wurden einstimmig angenommen.

Voranschlag 2008 (BRG 07.041)

Im Herbst befasste sich der Ständerat als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats zur "Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA). Namens der vorberatenden Spezialkommission hielten Inderkum (cvp, UR) und Cornu (fdp, FR) fest, dass als Alternative für das zur Debatte stehende Projekt aus finanzieller Sicht nur eine materielle Steuerharmonisierung, aus föderalistischer Sicht nur eine Neuaufteilung der Schweiz von den Kantonen in neue Regionen in Frage käme. In der Eintretensdebatte wurde die generelle Stossrichtung der NFA allgemein begrüsst. Einzig Gentil (sp, JU) kritisierte, dass die NFA zuviel Gewicht auf die positiven Effekte des Wettbewerbs zwischen den Kantonen lege und zuwenig auf die Festlegung von national gültigen Mindeststandards für staatliche Leistungen (z.B. im Sozialbereich).

In der Detailberatung fasste der Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Bedingungen enger, unter welchen der Bund vorschreiben kann, dass Kantonsaufgaben zwingend in Zusammenarbeit und mit Lastenausgleich erfüllt werden müssen: Er beschloss erstens, die für solche allgemeinverbindliche Abkommen in Frage kommenden neun Aufgabenbereiche Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden. abschliessend in der Verfassung (und nicht auf Gesetzesstufe) aufzulisten; und zweitens siedelte er die Kompetenz, diese Abkommen allgemeinverbindlich zu erklären (also renitente Kantone zum Beitritt zu verpflichten) bei der Bundesversammlung und nicht beim Bundesrat an. Mit Hinweis auf die Verpflichtung zur interkantonalen Zusammenarbeit verwarf der Rat einen Antrag Büttiker (fdp, SO), der den Befürchtungen von Behindertenorganisationen, bei alleiniger Zuständigkeit der Kantone käme es zu einem Leistungsabbau, Rechnung tragen wollte und deshalb verlangte, dass der Bund bei Kantonen in Notlagen Leistungen zugunsten der Eingliederung Invalider übernehmen sollte. Zum Schutz der ressourcenstarken Kantone vor überbordenden Wünschen der vom Finanzausgleich Profitierenden führte der Rat eine relative Begrenzung des Ressourcenausgleichs ein: Die Leistungen der finanzkräftigen Kantone sollten höchstens drei Viertel der Aufwendungen des Bundes betragen (der Bundesrat hatte diese Limite bei 100% angesetzt); ausserdem wurde die Rücksicht auf die internationale steuerliche Konkurrenzfähigkeit in der Verfassung verankert. Mit 22:16 Stimmen lehnte der Ständerat auf Antrag von Schmid (cvp, AI) die vom Bundesrat vorgesehene beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit ab (Beurteilung wegen Verletzung verfassungsmässiger Kompetenzen der Kantone durch ein Bundesgesetz), kam den Ständen aber insofern entgegen, als er die Zahl der Kantone für das Kantonsreferendum von acht auf fünf reduzierte. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer die Verfassungsbestimmungen zur NFA ohne Gegenstimme gut.

Die kleine Kammer stimmte auch dem zugehörigen Finanzausgleichsgesetz zu. Dabei beschloss sie, dass der mit CHF 430 Mio. dotierte Härteausgleich für Kantone, welche mit der neuen Regelung schlechter fahren, nach vier Jahren automatisch (um jährlich 5%) abgebaut werden soll und somit nach spätestens 24 Jahren ausläuft; Maissen (cvp, GR) hatte eine jährliche Abnahme von 10% gefordert, während der Bundesrat dem Parlament beim Abbau hatte freie Hand lassen wollen. In der Gesamtabstimmung gab es zwar keine Gegenstimmen, aber einige Enthaltungen. Diese wurden zum Teil damit begründet, dass der Rat einen Antrag Spoerry (fdp, ZH) abgelehnt hatte, welcher verlangte, dass der neue Finanzausgleich erst in Kraft tritt, wenn auch der neue Lastenausgleich (welcher die Sonderbelastungen der städtischen Agglomerationen ebenfalls berücksichtigt) eingeführt ist. Enthaltungen gab es zudem wegen der zeitlichen Begrenzung des Fonds für den Härteausgleich.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs