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  • Zisyadis, Josef (pda/pdt, VD) NR/CN

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Der Bundesrat hatte dem Parament im Juni 2008 eine Botschaft zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt. Diese Vorlage enthält zwei Teile: Teil A beinhaltet den Entwurf eines totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes, das zahlreiche Vereinfachungen vorsieht und generell anwendungsorientierter ist. Mit über 50 Einzelmassnahmen sollen die Unternehmen administrativ entlastet werden, die geltenden Steuertarife werden jedoch beibehalten. Hier setzt Teil B der Reform an, der alle Änderungsvorschläge des ersten Teils enthält, jedoch darüber hinaus einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 6,1% vorschlägt und weiter möglichst viele Ausnahmen abschaffen will. Der Bundesrat strebte die Umsetzung sowohl der in Teil A als auch der in Teil B enthaltenen Reformen an.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates beschloss zuerst nur Eintreten auf den Teil A der Reform und vertagte den Eintretensentscheid zu Teil B. Sie wollte damit eine möglichst rasche Beschlussfassung bezüglich des Teils A gewährleisten. Der Nationalrat hatte in der Folge über Eintreten auf Teil A der Vorlage zu befinden. Es lagen zwei Anträge auf Rückweisung vor. Ein erster wollte den Bundesrat beauftragen nur eine Teilrevision zu präsentieren und wurde von der SP, nicht aber von der grünen Fraktion unterstützt. Er scheiterte im Parlament deutlich. Auch ein zweiter Rückweisungsantrag von Nationalrat Zisyadis (al, VD), der eine komplette Neugestaltung der Mehrwertsteuer verlangt hatte, wurde klar abgelehnt.

In der Detailberatung des Nationalrates war der Sondersatz für Hotellerieleistungen umstritten. Der bundesrätliche Entwurf sah dessen Fortführung vor, die Ratslinke und die Grünen bekämpften diesen Sondersatz. Mit 109 zu 57 Stimmen setzte sich die bürgerliche Ratsmehrheit und Bundesrat Hans-Rudolf Merz durch. In der Frage des Verzichts auf die Befreiung von der Steuerpflicht, eine Regelung, die vor allem bei neugegründeten Firmen angewendet wird und diesen Anspruch auf den Vorsteuerabzug gibt, entschied der Rat nach Vorgabe seiner Kommissionsmehrheit, aber gegen den Bundesrat und die Ratslinke. Er setzte dabei insbesondere durch, dass der Verzicht rückwirkend auf bis zu drei zusammenhängende Steuerperioden ermöglicht werden soll. Die Kommission setzte sich mit ihrem Vorschlag auch bei der Erhöhung der unteren Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport- und Kulturverbänden von 100'000 auf 300'000 Fr. pro Jahr durch. Dieser Vorschlag wurde diskussionslos angenommen. Mehr zu reden gab die von der Kommission vorgeschlagene Verkürzung der Verjährungsfrist, also jener Frist, innerhalb derer die Steuerverwaltung eine Steuerforderung stellen kann. Die Kommission hatte entgegen dem Entwurf des Bundesrates eine Verkürzung dieser Frist von fünf auf drei Jahre gefordert. Eine links-grüne Minderheit sowie Bundesrat Merz argumentierten, dass eine solche Verkürzung nicht nur zu Steuerausfällen sondern auch zu administrativem Mehraufwand führen werde. Dennoch setzte sich die Kommissionsmehrheit, wenn auch relativ knapp, mit 81 zu 72 Stimmen durch. Eine vorwiegend aus SVP-Vertretern zusammengesetzte Minderheit wollte den Entwurf dahingehend ändern, für Mehrwertsteuerberater, Steuerexperten oder Treuhändler eine Art Berufsgeheimnis einzuführen und sie somit nicht der Auskunfts- und Offenlegungspflicht zu unterstellen. Dieser Antrag setzte sich gegen die Kommissionsmehrheit knapp mit 87 zu 86 Stimmen durch, dafür hatte neben der SVP- auch die FDP-Fraktion gestimmt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 110 zu 59 Stimmen angenommen, die Ratslinke hatte geschlossen dagegen, die bürgerlichen Fraktionen ebenso geschlossen dafür votiert.

Im Ständerat war die vom Nationalrat vorgenommene Erhöhung der Umsatzgrenze für die Steuerpflicht von gemeinnützigen Institutionen, Sport- und Kulturverbänden ein erster wichtiger Diskussionspunkt. Die Kommission schlug vor, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und die Grenze auf 100'000 Fr. zu senken. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) argumentierte für eine Beibehaltung der aktuell gültigen Grenze von 150'000 Fr. Der Rat entschied nur mit Stichentscheid seines Präsidenten Berset (sp, FR) mit 23 zu 22 für den Kommissionsvorschlag und damit in Abweichung der Fassung des Nationalrates. Auch im Unterschied zum Nationalrat hielt die kleine Kammer an der vom Bundesrat vorgeschlagenen fünfjährigen Verjährungsfrist fest und wollte diese nicht auf drei Jahre reduzieren. Weiter setzte der Ständerat geänderte Bestimmungen zum Strafrecht der Mehrwertsteuer durch und strich das vom Nationalrat neu eingeführte Auskunftsverweigerungsrecht für Steuerberater wieder. Dies vor allem weil die Berufsbezeichnung Steuerberater nicht geschützt ist und somit die Umsetzung dieses Artikels unklar bleiben würde. Unbestritten war im Ständerat auch die Fortführung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer auf Hotellerieleistungen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einstimmig bei 4 Enthaltungen angenommen.

Im Differenzbereinigungsverfahren passierte im Nationalrat ein von der WAK-NR ausgearbeiteter Kompromiss, die Umsatzlimite von Sport- und Kulturvereinen sowie von gemeinnützigen Organisationen auf dem bereits im bestehenden alten Gesetz festgeschriebenen Betrag von 150'000 Fr. zu belassen. Sonst schloss er sich weitgehend den Beschlüssen des Ständerates an. Der Ständerat übernahm die vom Nationalrat bereinigte Version des Gesetzes ohne Debatte. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 4 Gegenstimmen gutgeheissen.

Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (BRG 08.053)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Der Kanton Schaffhausen folgte dem Beispiel Obwaldens und verzichtete auf degressive Steuertarife zugunsten einer Flate-Rate-Tax. Auch der Kanton Uri will auf das Jahr 2009 einen Einheitssteuersatz nach dem Beispiel von Obwalden einführen. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) reichte zudem eine parlamentarische Initiative (Pa. Iv. 06.423) ein, welche die Besteuerung hoher Einkommen nach dem Grundsatz harmonisieren wollte, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 300'000 Fr. von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Eine Studie der Universität St. Gallen, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zeigte, dass Steuerreformen mit dem Ziel der Wachstumsförderung nicht ohne schmerzhafte soziale Auswirkungen bleiben. Die Studie befasste sich mit einer Reihe von möglichen Szenarien einer Steuerreform, darunter auch die Flate-Rate-Tax, von welcher die oberste Einkommensschicht am meisten profitieren würde. Die unteren und mittleren Einkommen müssten hingegen tiefer in die Tasche greifen.

Schaffhausen Flate-Rate-Tax

Das Thema der Pauschalbesteuerung sorgte im Berichtsjahr für viel Aufregung in der Öffentlichkeit. Diese Art der Besteuerung ersetzt die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer und steht natürlichen Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens 10 Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Es wurden zwei Motionen und eine parlamentarische Initiative beim Parlament eingereicht, welche sich mit dem Thema der Pauschalbesteuerung beschäftigen. Eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Mo. 07.3491) verlangte, dass die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) aufgehoben wird. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Besteuerung nach Aufwand nicht als Privileg gedacht sei, sondern eine zweckmässige Methode darstelle, um den anvisierten Personenkreis, nämlich Personen mit Einkünften und Vermögen vorwiegend im Ausland, sachgerecht zu veranlagen. Die Motion wurde entsprechend der Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Eine parlamentarische Initiative von Leutenegger Oberholzer wollte die Steuergesetze so abändern, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandbesteuerung verringert wird. Die untere Grenze für die Aufwandbesteuerung sollte im Gesetz festgehalten werden. Neu würde die Steuer mindestens das 20-Fache der Mietkosten betragen. Eine Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 06.3371) forderte den Bundesrat auf, schnellstmöglich Schritte zu unternehmen, damit die Kantone für Steuerpflichtige, die den Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen verlegen und an ihrem alten Wohnsitz ordentlich besteuert wurden, nicht zur Pauschalbesteuerung übergehen können. Der Nationalrat sprach sich gegen alle drei Vorstösse aus. Auch die kantonalen Finanzdirektoren diskutierten über die Pauschalbesteuerung und erwägten Anpassungen. Diskutiert wurde vor allem der Vorschlag, dass Kantone Richtlinien zur Pauschalbesteuerung ausarbeiten sollen, die zwar nicht verbindlich, aber doch in der Art eines Ehrenkodexes sein sollten. Konkret ging es darum, die Steuern so anzuheben, dass ein durchschnittlicher Steuerertrag von 150'000 Fr. pro Person und Jahr anfällt und nicht wie bisher nur 75'000 Fr. 

Pauschalbesteuerung

Um reiche Steuerzahler anzulocken, hatte der Kanton Obwalden im Jahr 2005 ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen eingeführt, was insbesondere die Linke heftig kritisiert hatte. Der Waadtländer Nationalrat Zisyadis (pda) verlegte daraufhin seinen Wohnsitz von Lausanne (VD) nach Sarnen (OW), um die neue Regelung anfechten zu können. Das Bundesgericht entschied im Sinne des Anklägers und verbot dem Kanton Obwalden, reiche Steuerzahler zu bevorteilen. Dies, weil gemäss Bundesgericht mit einer degressiven Steuer der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt wird. Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil stellte Obwalden die Flat-Rate-Tax als neues Modell vor, welches ab einem bestimmten Einkommen für alle den gleichen Steuersatz vorsieht.

Degressives Steuermodell in Obwalden

Um reiche Steuerzahler anzulocken, hatte der Kanton Obwalden im vergangenen Jahr ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen eingeführt, was insbesondere die Linke heftig kritisierte: Um die neue Regelung anzufechten, verlegte der Waadtländer Nationalrat Zisyadis (pda) seinen Wohnsitz von Lausanne (VD) nach Sarnen (OW). Die SP lancierte im Herbst eine eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)“. Sie verlangt einen Mindeststeuersatz von 22% für Einkommen ab 250'000 Fr. (für Alleinstehende) resp. 420-500'000 Fr. (für Ehepaare) und von 5‰ bei einem Vermögen ab 2 Mio Fr. Zudem enthält sie ein Verbot degressiver Steuersätze auf allen drei staatlichen Ebenen. Bei den höheren Einkommen wären die beiden Appenzell, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug, bei den grösseren Vermögen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri zu Steuersatzanpassungen gezwungen.

Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative)

Der Nationalrat verwarf eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine Personalaufstockung bei der Eidg. Steuerverwaltung forderte, um Mehreinnahmen zu generieren. Gemäss Bundesrat sei das Ziel besser mit einer Verstärkung der Steuerkontrolleure zu erreichen. Primär seien die Kantone für die Eröffnung von Nach- und Strafsteuerverfahren zuständig. Keine Chance hatte auch eine Motion Vanek (alliance de gauche, GE), welche die kantonalen Verwaltungen bezüglich der direkten Bundessteuer regelmässiger und intensiver überprüfen wollte, damit das Gesetz über die direkte Bundessteuer einheitlicher ausgelegt wird.

Eidg. Steuerverwaltung kantonalen Verwaltungen

Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2006 sah bei veranschlagten Ausgaben von 52 743 Mio Fr. und Einnahmen von 52 157 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 586 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 196 Mio Fr. oder 0,4% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die Finanzen (+318 Mio oder +3,0%), Bildung und Forschung (+121 Mio oder +3,1%) und die soziale Wohlfahrt (+45 Mio oder +0,3%). Die grössten Entlastungen sah das Budget beim Verkehr (-169 Mio oder -2,1%), bei der Landesverteidigung (-151 Mio oder -3,2%) und der Landwirtschaft (-38 Mio oder -1,0%) vor. Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 2,8% (+1,4 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,4 Mia oder +11,1%), bei der Mehrwertsteuer (+380 Mio oder +2,1%) und bei den Vermögenserträgen (+197 Mio oder +22,7%). Bei den Stempelabgaben (-500 Mio oder -15,2%), den Regalien (-73 Mio oder -5,5%) und der Tabaksteuer (-39 Mio oder -1,8%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen.

Am umstrittensten in der Parlamentsdebatte waren die Vorinvestitionen für die Porta Alpina der NEAT und der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial. Im Ständerat erklärte Lauri (svp, BE) namens der vorberatenden Finanzkommission, diese habe nach langer Diskussion darauf verzichtet, bereits 2006 den Haushaltsausgleich anzustreben und deshalb nur leichte Korrekturen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen. In der Detailberatung beschloss die kleine Kammer aufgrund der sinkenden Asylgesuche im Einverständnis mit dem Bundesrat zusätzliche Kürzungen von 70 Mio im Asylwesen. Relativ knapp abgelehnt wurde ein Antrag einer Minderheit Gentil (sp, JU), auf Einsparungen bei den Trassenpreisverbilligungen im Wagenladungsverkehr zu verzichten. Bei der Porta Alpina hatte sich die Regierung bereit erklärt, die Hälfte der Vorinvestitionen von 15 Mio Fr. für die Haltestelle im Gotthard-Basistunnel unter Sedrun (GR) zu übernehmen. Eine knappe Kommissionsmehrheit unterstützte dieses dringliche Begehren mit dem Argument, ein Verzicht würde eine allfällige spätere Realisierung des Projekts massiv verteuern. Altherr (fdp, AR) bemängelte in seinem Einzelantrag das undurchsichtige Verfahren und wollte erst die Grundfragen zum Projekt geklärt wissen. Nach lebhafter Debatte billigte der Ständerat den Kredit für die Porta Alpina schliesslich mit 28:9 Stimmen. Zur Teilfinanzierung des Bundesbeitrages von 7,5 Mio beschloss er, den Investitionskredit für Berggebiete im EVD um 3,75 Mio zu erhöhen und den Privatbahnkredit im UVEK mit 3,75 Mio zu belasten. Der Voranschlag, der zusätzliche Kürzungen von 89 Mio vorsah, passierte die Gesamtabstimmung mit 33:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Im Nationalrat gestaltete sich die Debatte mit rund 40 Minderheits- und 30 Einzelanträgen umstrittener. So verlangten sowohl die SVP als auch Zisyadis (pda, VD) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat, erstere mit dem Auftrag, es ausgabenseitig um 700 Mio zu reduzieren, um eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, während letzterer unter anderem die Einführung einer Erbschaftssteuer forderte. Beide Begehren wurden verworfen. In der Detailberatung scheiterte die SVP mit ihren Kürzungsanträgen bei der Filmförderung, der individuellen Krankenkassenprämienverbilligung, der Friedensförderung und bei den Löhnen des Bundespersonals, die Linke mit ihren Anliegen um Aufstockungen bei Jugend und Sport und bei den Lehrstellen in der Bundesverwaltung sowie mit ihren Kürzungswünschen beim Rüstungsmaterial. Im EDA gelang es der SP dank der Unterstützung der CVP-Fraktion und von welschen Mitgliedern der FDP-Fraktion, von der Finanzkommission zusätzlich beantragte Einsparungen von 17 Mio auf 3 Mio zu reduzieren, so lehnte der Rat Abstriche von 9 Mio bei den internationalen Organisationen und der Entwicklungs- und Osthilfe ab. Ebenfalls von Kürzungen verschont blieben das Bundesamt für Kultur und das Seco, die Informations- und Sensibilisierungskampagne zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Schweiz Tourismus, die Personalbezüge im Bundesamt für Verkehr und im Bundesamt für Umwelt (BAFU, ehemals Buwal). Gutgeheissen wurden die Sparanträge der Finanzkommission jedoch betreffend die Bundesämter für Meteorologie, für Energie und für Kommunikation, den Schweizerischen Zivilschutzverband, den OECD-Kredit, die Trassenverbilligung und die Dienstleistungen Dritter im Generalsekretariat des UVEK und im Bundesamt für Raumentwicklung. Bei der Porta Alpina folgte der Nationalrat mit 106:71 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Einzelantrag Vollmer (sp, BE) und billigte die Vorinvestitionen von 7,5 Mio des Bundes. Bei der Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung im Verteidigungsbereich entschied er sich zu zusätzlichen Einsparungen von 15 Mio; eine Kommissionsminderheit hatte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt, während die Grünen den Kredit ganz streichen wollten. Mit 96:70 Stimmen hiess die grosse Kammer schliesslich einen Einzelantrag Cathomas (cvp, GR) gut, sich beim Natur- und Landschaftsschutz dem Bundesrat anzuschliessen und die vom Ständerat beschlossenen Kürzungen abzulehnen. In der Gesamtabstimmung votierte die SP grossmehrheitlich für das Budget, welches mit 96:65 Stimmen bei 19 Enthaltungen gegen den Willen der SVP und der Grünen angenommen wurde; es sah mit zusätzlichen Einsparungen von 126 Mio Fr. ein Defizit von 574 Mio Fr. vor.

In der Differenzbereinigung näherten die Räte ihre Standpunkte nach und nach an. So verzichtete der Ständerat auf die Kürzung von 2 Mio beim Natur- und Landschaftsschutz, um dem BAFU die Förderung von Naturpärken zu ermöglichen, während der Nationalrat bei den Einsparungen beim EDA und beim Schweizerischen Zivilschutzverband einlenkte. Definitiv abgesegnet wurde das Konzept für die Vorinvestitionen in die Porta Alpina, die via Investitionshilfekredit für Berggebiete und via Privatbahnkredit kompensiert wurden. Der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial des VBS musste durch die Einigungskonferenz. Beide Kammern stimmten dem Kompromissvorschlag, einer Kürzung von 7 Mio statt der vom Nationalrat vorgesehenen 15 Mio, zu. Das Defizit des vom Parlament verabschiedeten Voranschlags belief sich auf 586 Mio Fr., rund 110 Mio weniger als vom Bundesrat budgetiert.

Voranschlag 2006 (BRG 05.047)

Im Nationalrat erklärte Marti (sp, GL), die Finanzkommission halte sich an die Linie des Bundesrates und stimme in den Grundzügen, mit geringen Abweichungen, mit den Beschlüssen des Ständerates überein. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Zisyadis (pda, VD), der den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte mit dem Auftrag, zusätzliche Einnahmen vorzusehen. Nach mehrstündiger Debatte hiess sie den Voranschlag 2004 mit 73:61 Stimmen gut. Die Nationalrätinnen und Nationalräte waren in allen Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit gefolgt. Anträge der SVP auf Kürzungen bei den Personal- und Sachausgaben, beim EDA, der Kultur und im Asylbereich hatten keine Chance. Die Vorschläge der Linken, beim VBS zu sparen, waren ebenso erfolglos wie ihre Anträge auf Kreditaufstockungen bei der Abgeltung des kombinierten Verkehrs. Um ein schuldenbremsenkonformes Budget zu erreichen, erhöhte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats die Kreditsperre von 1,5% auf 2% resp. 0,75% auf 1% für die vom Entlastungsprogramm betroffenen Sachbereiche. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der niedrigeren Kreditsperre fest, der Nationalrat schloss sich ihm an.

Voranschlag 2004 (BRG 03.051)

Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Einführung einer Steuer auf finanziellen Transaktionen, insbesondere auf Devisengeschäften (Tobin Tax) verlangte; er hielt eine solche Steuer nur dann für erfolgreich, wenn sie auf der ganzen Welt gleichzeitig eingeführt würde, ansonsten würde der Devisenhandel schnell auf Offshore-Finanzzentren ausweichen.

(Tobin Tax)

Gegen den Willen des Bundesrats überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WAK, das die Prüfung von Steuerabzügen für Aufwendungen verlangt, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursacht werden. Eine weitergehende Parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa. Iv. 00.418) hatte der Rat zuvor abgelehnt.

Steuerabzügen für Aufwendungen durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit

Umstritten war im weiteren die Forderung nach einem Sondersatz für die Tourismusbranche, die namentlich vom Schweizer Hotelier-Verein und vom Kanton Graubünden, in Grundsatzpapieren zur Fremdenverkehrspolitik aber auch von CVP und FDP erhoben wurde. Zwei gleichlautende Motionen Bezzola (fdp, GR) (Mo. 93.3544) und Küchler (cvp, OW) (Mo. 93.3546), welche einen reduzierten Satz für touristische Leistungen forderten, scheiterten jedoch am Nationalrat, nachdem der Ständerat mit grosser Mehrheit zugestimmt hatte. Ein Steuersatz von 2% hätte das Tourismusgewerbe um jährlich rund CHF 250 Mio. entlastet, den Bund jedoch in derselben Höhe um Mehreinnahmen gebracht. Ebenfalls abgelehnt wurde vom Nationalrat eine Motion Leu (cvp, LU), welche die Befreiung tierärztlicher Leistungen von der Mehrwertsteuer forderte (Mo. 94.3267). Gemäss Bundesrat Stich wäre eine solche Regelung nicht im Einklang mit EU-Recht gewesen. Vom Nationalrat klar verworfen wurde auch eine Motion Zisyadis (pda, VD), die importierte Bücher von den durch die Exportländer erhobenen Steuern befreien wollte (Mo. 94.3250).

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer