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Im Januar 2022 debattierte die WAK-SR basierend auf der vom EFD erstellten Auslegeordnung über die Einführung der Individualbesteuerung. Dabei sprach sich die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen für ein modifiziertes Ecoplan-Modell mit Haushaltsabzug aus, da dieses gemäss Medienmitteilung der Kommission den grössten Erwerbsanreiz mit sich bringe. Eine starke Kommissionsmehrheit bevorzugte hingegen die modifizierte Individualbesteuerung, da diese die Heiratsstrafe stärker reduziere.

Im Februar 2022 folgte die WAK-NR ihrer Schwesterkommission weitgehend, jedoch bestand auch hier «bei verschiedenen Fragen nach wie vor Uneinigkeit». Die Kommissionsmehrheit befürwortete demnach ebenfalls das Modell der modifizierten Individualbesteuerung gemäss Ecoplan, wobei keine Abzüge für Alleinstehende und Alleinerziehende, jedoch ein Haushaltsabzug gegen ungleiche Einkommensverteilung sowie ein spezieller Tarif für Personen mit Kindern geschaffen werden sollten. In der Folge wird die Verwaltung einen Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten, in dem sie im Auftrag der WAK-NR auch die Mindereinnahmen für den Bund bei verschiedenen Varianten und unterschiedlich starker Progression berechnen soll.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; BRG 18.034)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2014 mit einem kumulierten Defizit von CHF 527 Mio. ab. CHF 521 Mio. an Überschüssen standen dabei CHF 1'048 Mio. an Defiziten gegenüber. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 540 Mio. Die Differenz zwischen den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von CHF 13 Mio. betrug beim Gesamtvolumen der Kantonshaushalte von CHF 87 Mrd. nur rund 0.15‰. Während im Vorjahr noch 16 Kantone rote Zahlen geschrieben hatten, mussten 2014 noch exakt die Hälfte aller Kantone ein Defizit ausweisen. Die grössten Defizite fuhren mit den Kantonen Schwyz (CHF 211,1 Mio.) und Zug (CHF 139 Mio.) ausgerechnet zwei klassische NFA-Geberkantone ein. Das höchste Plus verzeichnete der Nehmerkanton Bern (CHF 211,6 Mio.). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Gesamtausgaben der Kantone um CHF 700 Mio., obwohl etliche Sparprogramme ergriffen worden waren. In erster Linie sorgten steigende Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Sozialleistungen und Bildung für Mehraufwand. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen verharrte mit rund CHF 4,1 Mrd. auf dem Niveau des Vorjahrs.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Während im Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2018 vom 20. August 2014 noch rasch ansteigende strukturelle Überschüsse ausgewiesen worden waren, verschlechterten sich nach der Aktualisierung die Haushaltsperspektiven massgeblich. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden je rund CHF 1,3 Mrd. Defizit prognostiziert. Der Hauptgrund lag in der Korrektur der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Um die Schuldenbremse einhalten und mittelfristig Spielraum für die Unternehmenssteuerreform III schaffen zu können, beschloss der Bundesrat Bereinigungsmassnahmen. Im Zentrum stand dabei eine deutliche Drosselung des Ausgabenwachstums, die unter anderem über eine Stabilisierung des Personalaufwands auf dem Niveau des Voranschlags 2015, eine Reduktion des Beratungsaufwands gegenüber 2014 und eine Kürzung der Einlagen in den Infrastrukturfonds erreicht werden sollte.

Staatsrechnung 2013 (BRG 14.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Auf Seite der Ausgaben des Bundes lagen die Budgetunterschreitungen von CHF 2,1 Mrd. (3,2%) über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (1,7%). Neben den Anteilen der Kantone an der direkten Bundessteuer, die um CHF 0,4 Mrd. tiefer ausfielen als budgetiert, trugen auch die Ablehnung des Fonds für die Gripen-Finanzierung, der Minderbedarf für die EU-Forschungsprogramme und die tieferen Passivzinsen, die allesamt rund CHF 0,3 Mrd. Minderausgaben zur Folge hatten, zur Unterschreitung des Voranschlags 2014 bei.

Staatsrechnung 2014 (BRG 15.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die realisierten Einnahmen fielen um CHF 2,37 Mrd. tiefer aus als budgetiert. Neben der direkten Bundessteuer, die im Vergleich zum Voranschlag CHF 2,1 Mrd. und damit über einen Zehntel (10,6%) weniger einbrachte als geplant, kam es auch bei der Mehrwertsteuer (-0,3 Mrd.) und bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus dem Jahr 2013 (-0,3 Mrd.) zu Mindereinnahmen. Im Gegensatz dazu schlossen die Einnahmen der Verrechnungssteuer über den Erwartungen und brachten CHF 0,8 Mrd. mehr ein als budgetiert. Bereits im Vorjahr hatte das Ergebnis der Verrechnungssteuer über dem Voranschlag gelegen.

Staatsrechnung 2014 (BRG 15.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2014 mit einem Defizit von CHF 124 Mio. ab. Es war das erste Defizit seit 2005. Der Voranschlag 2014 hatte noch einen Überschuss von CHF 121 Mio. vorgesehen. Gleichwohl wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, da diese ein konjunkturelles Defizit von rund CHF 450 Mio. zugelassen hätten. Die Verschlechterung des ordentlichen Finanzierungsergebnisses war im Wesentlichen auf einen Einnahmenrückgang bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen; sowohl die Einkommenssteuer als auch die Gewinnsteuer entwickelten sich schwach. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Einnahmen um 1,8% zurück, die Ausgaben verzeichneten ein geringes Wachstum (0,5%). Beim ausserordentlichen Haushalt konnten Einnahmen von CHF 213 Mio. verbucht werden, die sich aus neuerlichen Verkäufen von Swisscom-Aktien und diversen Gewinneinziehungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bei verschiedenen Banken zusammensetzten. Unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen ergab sich damit ein Finanzierungsüberschuss von CHF 89 Mio. Die Reduktion der Bruttoschulden um CHF 2,8 Mrd. auf CHF 108,8 Mrd. waren demnach in erster Linie der Reduktion der liquiden Mittel geschuldet.

Staatsrechnung 2014 (BRG 15.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Als Reaktion auf die Vorbehalte des Bundesrats zum Steuerpaket wegen der Wohneigentumsbesteuerung überwies der Ständerat gegen den Antrag der Regierung eine Empfehlung von Helen Leumann (fdp, LU). Diese forderte den Bundesrat auf, das Steuerpaket in der bevorstehenden Volksabstimmung aktiv zu unterstützen, namentlich im Bundesbüchlein. In seiner Stellungnahme betonte der Bundesrat, er halte die Beschlüsse des Parlaments zur Wohneigentumsbesteuerung, die bei den Abzügen für Unterhaltskosten und für Schuldzinsen zulasten der Steuereinnahmen weit über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen seien, verfassungsrechtlich, finanzpolitisch sowie aus föderalistischer Sicht für äusserst problematisch. Da das Parlament gegen den Antrag des Bundesrates zudem die drei einzelnen Vorlagen des Steuerpakets miteinander verknüpft habe, sei eine differenziertere Haltung weder für den Bundesrat noch für das Volk möglich. In den Abstimmungserläuterungen werde der Bundesrat den Standpunkt des Parlamentes objektiv und vollständig zum Ausdruck bringen und die Annahme der Vorlage beantragen, aber gleichzeitig auf seine divergierende Meinung in Bezug auf die den Systemwechsel flankierenden Massnahmen bei der Wohneigentumsbesteuerung hinweisen. Dasselbe Anliegen verfolgte auch das gleich lautende Postulat 03.3563 von Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH).

Empfehlung an den Bundesrat, das Steuerpaket aktiv zu unterstützen (03.3516)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Der Ständerat überwies eine Empfehlung Reimann (svp, AG), die es Anlegern und Steuerzahlern bei der Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens erlaubt, bereits 2003 den Depotauszug der Banken als steuerlichen Vermögensnachweis zu verwenden.

Depotauszug der Banken als steuerlichen Vermögensnachweis

Die Staatsrechnung 2001 schloss anstelle des geplanten Überschusses von 18 Mio Fr. mit einem Defizit von 1,3 Mia Fr. ab (ohne UMTS-Lizenzeinnahmen von 205 Mio) und damit seit 1996 zum ersten Mal wieder schlechter als budgetiert. Hauptursache für die negative Bilanz bildeten unvorhergesehene Kredite für die zivile Luftfahrt und die Expo.02 sowie Einnahmenausfälle bei der Verrechnungssteuer. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einnahmen um rund 2,8 Mia Fr. oder -5,4% gesunken, erreichten aber nahezu die budgetierten Werte. Mehreinnahmen erzielten insbesondere die direkte Bundessteuer mit rund 1,5 Mia Fr. und die MWSt (+439 Mio). Hingegen sind die Erträge aus der Verrechnungssteuer um 85,6% massiv zurückgegangen (-5,3 Mia). Zu einem eigentlichen Einnahmeneinbruch führten neben der Börsenentwicklung vor allem die Aktiendividenden, bei denen das neu eingeführte Meldeverfahren für Bardividenden konzerninterne Bilanzbereinigungen nach sich zog. Die Ausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Mia Fr. oder 6,5% gestiegen. Mit 1,5 Mia Fr. wies der Verkehr das stärkste Ausgabenwachstum auf, das sich im Engagement des Bundes zugunsten der Swissair und der neuen Fluggesellschaft Swiss (1,1 Mia) niederschlug. Die Beziehungen zum Ausland wuchsen um 0,4 Mia Fr. Ohne Berücksichtigung der Überbrückungskredite von 0,4 Mia Fr. an Jugoslawien und Tadschikistan, die innerhalb einer Woche zurückbezahlt wurden, sanken diese Ausgaben um 0,8%. Sowohl bei der sozialen Wohlfahrt (+254 Mio) als auch in der Landwirtschaft (+235 Mio wegen vermehrten Direktzahlungen) und der allgemeinen Verwaltung (+270 Mio) wuchsen die Ausgaben. Bei den sonstigen Ausgaben schlugen zusätzliche Expo-Kredite mit 300 Mio Fr. zu Buche. Einzig bei der Landesverteidigung konnte der Bund aufgrund der Kürzungen, die durch das Stabilisierungsprogramm 1998 bedingt waren, 48 Mio Fr. einsparen. Damit waren die Ausgaben um 1,3 Mia Fr. höher als budgetiert.

Nach der leichten Besserung im Vorjahr fiel das Ergebnis der Erfolgsrechnung mit -5,8 Mia Fr. stark negativ aus. Zu Buche schlugen insbesondere die Deckungslücken bei den Pensionskassen des Bundes sowie Darlehensrückzahlungen. Die Verschuldung des Bundes nahm leicht um 1,3 Mia auf einen Betrag von 107 Mia Fr. ab. Die Erklärung findet sich in Bilanztransaktionen, vor allem in der Abnahme des Finanzvermögens, von dem ein Teil für die Schuldenrückzahlung verwendet wurde. Die Schuldenquote betrug 26,7% des BIP. Der Bilanzfehlbetrag stieg im Vergleich zum Vorjahr von 70,4 Mia Fr. wieder auf 76,1 Mia Fr. an.

Staatsrechnung 2001 (BRG 02.011)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren beauftragte eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für harmonisierte und nach ökologischen Gesichtspunkten wie Schadstoffausstoss und Benzinverbrauch bemessene Motorfahrzeugsteuern.

Vorschlag für harmonisierte Motorfahrzeugsteuern

Bei der Debatte im Nationalrat zeigte sich, dass die bürgerlichen Bundesratsparteien, aus deren Reihen die im Vorjahr überwiesene Sparmotion gekommen war, sich mit der Budgetdisziplin äusserst schwer taten. So verlangten ihre Fraktionssprecher Mehrausgaben im Landwirtschaftsbereich; die Freisinnigen, unterstützt von den Liberalen, wünschten ausserdem zusätzliche Mittel für den Strassenbau. Einzig die Grünen hielten am Text der Sparmotion fest und forderten ein Budget, das sich an den wirtschaftlichen Eckdaten orientiert; ihr Rückweisungsantrag blieb aber erfolglos. In der Detailberatung erhöhte der Nationalrat die Mittel für die Parlamentsdienste und für EDV-Material bei der Bundeskanzlei sowie für die Investitionshilfe im Berggebiet, Kürzungsanträge von SP und GPS bei den Militärausgaben lehnte er jedoch ab. Auch im Bereich der Landwirtschaft beschloss die Volkskammer gegen den Widerstand von Bundesrat und Kommissionsmehrheit bei mehreren Posten das Budget aufzustokken. Im Bereich des Strassenbaus setzten sich namentlich Vertreter des Freisinns und der Westschweiz für massive Budgeterhöhungen (CHF 210 Mio. beim National- und CHF 84 Mio. beim Hauptstrassenbau) ein. Der Rat lehnte die Aufstockung der Nationalstrassenmittel knapp ab, bewilligte jedoch die zusätzlichen Mittel für den Hauptstrassenbau.

Im Ständerat ging es im gleichen Stil weiter. Die Vertreter der Kantone übernahmen nicht nur sämtliche Aufstockungsbeschlüsse der Volkskammer, sondern bewilligten auch noch beim Nationalstrassenbau zusätzliche CHF 210 Mio, welche in der Differenzbereinigung dann auf CHF 150 Mio. reduziert wurden.

Voranschlag 1991 (BRG 90.046)

Zusätzliche Einnahmen, die im Finanzplan zwar nicht aufgeführt sind, über deren Erschliessung jedoch seit Jahren diskutiert wird, werden durch eine teilweise Ablieferung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erwartet. Nachdem sich die SNB bisher geweigert hatte, mit ihren Gewinnen zur Reduktion der Defizite der öffentlichen Haushalte beizutragen, signalisierte sie nach einem Gespräch mit dem Bundesrat die Bereitschaft, für 1984 CHF 300 Mio auszuschütten. Der Bundesrat zeigte sich jedoch an diesem Angebot wenig interessiert, da gemäss den Bestimmungen des Verfassungsartikels über die Nationalbank (Art. 39 BV) den Kantonen zwei Drittel, dem Bund hingegen nur ein Drittel der ausgeschütteten Summe zukommen würde. Um in einem grösseren Ausmass an den Nationalbankgewinnen teilhaben zu können, will der Bundesrat vorerst den seiner Meinung nach veralteten Ausschüttungsmodus der SNB abändern.

Diskussionen um die Verwendung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank (1982–1985)