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Am 10. April 2019 kam es zu einer Premiere im politischen System der Schweiz: Weil das Transparenzgebot in schwerwiegender Weise verletzt worden sei, sprach sich das Bundesgericht mit 4 zu 1 Stimmen für die Annullierung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» aus. Als «Verletzung der Informationspflicht», «schwere, ja geradezu schockierende Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten» sowie als «Verletzung der Grundprinzipien wie Objektivität und Transparenz» bezeichneten drei der fünf Richter gemäss Medien das damalige Informationsverhalten der Bundesverwaltung und des Bundesrates. Da das Ergebnis äusserst knapp ausgefallen sei, sei es nicht nur theoretisch möglich, dass die Fehlinformationen durch die Bundesverwaltung das Abstimmungsergebnis verfälscht hätten, sondern sogar wahrscheinlich. Als grosse Unregelmässigkeit empfand das Gericht insbesondere, dass der Bundesrat nicht informiert hatte, dass es sich bei den Zahlen um Schätzungen aus dem Jahr 2001 handelte. Zudem habe der Bundesrat die richtigen Zahlen gemäss NZZ noch vor der Abstimmung erhalten, diese aber nicht publiziert, weil er nicht durch neue Zahlen Verunsicherung stiften wollte.
Die Medien zogen in der Folge Vergleiche zum abgelehnten Einspruch gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II, bei welcher der Bundesrat die Steuerausfälle vorgängig ebenfalls viel zu tief eingeschätzt hatte. Diese Abstimmung hatte aber konkrete Folgen für die Rechtssetzung – unter anderem habe dies womöglich den Entscheid verschiedener Unternehmen, in die Schweiz zu ziehen, beeinflusst, erklärten die Medien. Das Bundesgericht verzichtete damals auf eine Annullierung des Urnengangs, rügte aber den Bundesrat für seine Informationspolitik. Damit habe das Bundesgericht der Bundesverwaltung ein falsches Signal gesendet, das nun korrigiert worden sei, argumentierte der Tagesanzeiger.

Noch nie zuvor war also eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt worden. Entsprechend unklar war daher, wie es nun weitergehen würde: Würde der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Initiative vorlegen, da auch die Entscheidungen des Bundesrates und des Parlaments auf falschen Zahlen beruht hatten, oder würde lediglich die Volksabstimmung wiederholt? Entscheiden über das Vorgehen wollte der Bundesrat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung. Relevant war dieser Entscheid insbesondere auch für die CVP. Diese erklärte zwar offiziell ihre Freude über den Sieg vor Gericht, die Medien erachteten ihre Situation aber als kritisch. So sei die Initiative vor der Abstimmung stark kritisiert worden, weil sie eine Definition der Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» beinhaltete und damit Homosexuellen die Heirat verunmöglichte. Müsste die Vorlage Volk und Ständen nun mit demselben Abstimmungstext erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, müsse sich die CVP fragen, ob sie diesen Text noch immer verteidigen wolle, zumal heute gemäss Studien eine Mehrheit der Bevölkerung die Ehe für alle gutheisse. Kathrin Bertschy (glp, BE) ging noch einen Schritt weiter und kritisierte nicht nur die konservative Ehedefinition, sondern auch das für Frauen diskriminierende Steuermodell, das mit der Initiative vorgeschlagen werde. Dieses verunmögliche zudem zukünftig die Individualbesteuerung. Als möglichen Ausweg nannte unter anderem CVP-Ständerat Konrad Graber (cvp, LU) die Vorlage des Bundesrates für eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, welche die WAK-SR nach Einreichung der Abstimmungsbeschwerden sistiert hatte, bis der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bezüglich der Initiative bekannt gab. Würde dieses Bundesratsgeschäft der CVP-Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt, könne die Partei ihre Initiative zurückziehen, ohne das Gesicht zu verlieren, urteilte die NZZ. Zwar wurde auch dem in dieser Vorlage enthaltenen Steuersystem viel Kritik entgegengebracht; es würde jedoch die Individualbesteuerung zukünftig nicht verunmöglichen.

Im Juni 2019 entschied der Bundesrat schliesslich, die Initiative zuerst noch einmal dem Parlament zur Behandlung vorzulegen und ihm damit erneut eine Möglichkeit für einen indirekten Gegenvorschlag zu geben. Die CVP erhielt bis zum 27. Mai 2020 Zeit, die Initiative zurückzuziehen; falls nicht, würde anschliessend erneut darüber abgestimmt.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Juni 2018 erklärte das EFD in einer Medienmitteilung, dass die bisherigen Angaben zur Höhe der von der Heiratsstrafe betroffenen Zweiverdienerehepaaren falsch gewesen seien: Bisher sei man von 80'000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren ausgegangen, habe dabei aber die entsprechenden Ehepaare mit Kindern vergessen mitzuzählen. Durch Einschluss dieser Gruppe erhöht sich die Zahl auf 454'000 Ehepaare; kombiniert mit den zuvor korrekt berechneten 250‘000 betroffenen Rentnerehepaaren zahlen folglich insgesamt 704'000 Ehepaare mehr Steuern als Konkubinatspaare.
Die ursprünglich kommunizierte Zahl von 80'000 hatte unter anderem auch als Informationsgrundlage zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gedient, die 2016 mit 49.2 Prozent Ja-Stimmen nur knapp gescheitert war. Entsprechend reichte die CVP als Initiantin des Anliegens nur wenige Tage nach Bekanntwerden der korrekten Zahlen in acht Kantonen Abstimmungsbeschwerden ein und zog diese nach Nichteintretensentscheiden in den Kantonen ans Bundesgericht weiter.
In den Medien wurde in der Folge spekuliert, ob das Bundesgericht den Beschwerden stattgeben werde und ob die Abstimmung allenfalls gar wiederholt werden könnte, was in der Schweizer Geschichte der direkten Demokratie einmalig wäre. Die Medien zogen Parallelen zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008, die mit 49.5 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden war und zu deutlich grösseren Steuerausfällen geführt hatte, als angekündigt worden war. Obwohl das Bundesgericht den Klägern damals recht gab und den Bundesrat rügte, lehnte es eine Wiederholung der Abstimmung ab, da sich die Unternehmen bereits auf die neue Rechtslage eingestellt hätten und die Rechtssicherheit vorgehe. Da es aber bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zu einer Änderung gekommen sei, liege die Situation hier anders, spekulierten die Medien: Die Abstimmung könne wiederholt werden, ohne zum Beispiel das laufende Projekt des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu gefährden, erklärte zum Beispiel der Tagesanzeiger. Anders sehe es hingegen für die von den Grünliberalen eingereichte parlamentarische Initiative Ehe für alle aus, betonte dieselbe Zeitung weiter. Bei einer allfälligen Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe würde deren Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit der vom Geschlecht unabhängigen, «gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaft», wie sie die parlamentarische Initiative auf Verfassungsstufe festschreiben möchte, kollidieren.
Darüber hinaus wurde die Frage diskutiert, wieso es einer neuerlichen Abstimmung bedürfe, wenn doch der Bundesrat bereits eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe präsentiert habe. Pirmin Bischof (cvp, SO) entgegnete diesbezüglich, dass eine Annahme des Vorstosses im Parlament nicht gesichert sei und zudem nicht klar sei, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe ihm Sinne der CVP – also durch ein Splitting – erfolge.
In der Folge sistierte die WAK-SR die Beratung des bundesrätlichen Vorschlags zur Abschaffung der Heiratsstrafe, bis der Bundesrat Rechenschaft über die Fehler abgelegt und korrekte Zahlen vorgelegt habe. Bis dahin sollte auch das Urteil des Bundesgerichts vorliegen, erklärte die Kommission.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die Voto-Analyse zur Abstimmung vom 12. Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III verdeutlichte insbesondere, dass die Vorlage den Befragten grosse Schwierigkeiten bereitet hatte. So gaben 74 Prozent der an der Umfrage Teilnehmenden an, dass es ihnen eher schwer gefallen sei, zu verstehen, um was es bei der Vorlage ging. Entsprechend nutzten auch viele Befragte Entscheidungshilfen: 39 Prozent der Ja-Stimmenden und 20 Prozent der Nein-Stimmenden gaben an, bei der Entscheidungsfindung Empfehlungen von Bekannten, Parteien oder dem Bundesrat gefolgt zu sein. Das Vertrauen der Befragten in Bundesrat und Parlament sowie in die Wirtschaft erwies sich als relativ hoch, doch während Ersteres kaum Einfluss auf den Stimmentscheid hatte, zeigte sich das Vertrauen in die Wirtschaft als sehr relevant für das individuelle Stimmverhalten: Wer der Wirtschaft misstraute, lehnte die Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit ab.
Sowohl Ja- als auch Nein-Stimmende nahmen die Notwendigkeit sowie den Nutzen der Unternehmenssteuerreform wahr – die entsprechenden Argumente wurden von beiden Lagern mehrheitlich akzeptiert. Entscheidend waren aber die Einschätzungen der Befragten bezüglich Nutzniessern und Folgen der Vorlage. So befürchteten 36 Prozent der Nein-Stimmenden, dass nur die Reichen oder grosse, internationale Firmen von der Änderung profitieren würden, während der Mittelstand die Kosten trage. Folglich rechneten 35 Prozent der Befragten mit tieferen Steuereinnahmen, 78 Prozent von ihnen lehnten die USR III ab. Kritisiert wurden gemäss den Autoren der Voto-Studie folglich nicht einzelne, konkrete Instrumente der Vorlage; vielmehr erwies sich das Gesamtpaket der Steuerinstrumente sowie dessen Vermittlung als nicht mehrheitsfähig.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam zum Schluss, dass die äusserst knapp verworfene CVP-Initiative wohl angenommen worden wäre, wenn die Kontroverse hinsichtlich der engen Ehedefinition nicht bestanden hätte. Die Befragung habe gezeigt, so die Autoren, dass innerhalb der Schweizer Bevölkerung ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Ungleichbehandlung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen zu beseitigen, bestehe. Gleichzeitig hätten sich aber viele Befragte daran gestört, dass mit der neuen Regelung gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert worden wären. Wenig überraschend war die Vorlage vor allem von den Stimmenden aus dem linken politischen Lager wuchtig abgelehnt worden. Dagegen war das Volksbegehren bei den Anhängern von CVP und SVP sowie bei Parteilosen auf viel Sympathie gestossen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" verdeutlichte, dass es den Initianten trotz KMU-Sonderregelungen und dem von vielen Seiten als sinnvoll anerkannten Verwendungszweck der AHV kaum gelungen war, ausserhalb des linken Lagers Zustimmung für ihr Anliegen zu erhalten. Nicht einmal 20% der Anhängerinnen und Anhänger von CVP, FDP und SVP hatten ein Ja in die Urne gelegt. Die AutorInnen erklärten dies damit, dass der Stimmentscheid nicht durch persönliche Betroffenheitsmotive, sondern durch ein übergeordnetes Links-Rechts-Konfliktmuster geprägt war. Eine Mehrzahl der Befragten erachtete die Vorlage in erster Linie als eine neue Steuer und als Mehrfachbesteuerung desselben Steuersubstrats. Zudem gaben viele der befragten Vorlagengegner an, sich vor den wirtschaftlichen Folgen, insbesondere für die KMU, gefürchtet zu haben.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2015 mit einem kumulierten Überschuss von CHF 957 Mio. ab. Insgesamt betrugen die Ausgaben CHF 88 Mrd. und überstiegen damit die ordentlichen Aufwände des Bundes um rund CHF 23 Mrd. Budgetiert hatten die Kantone einen Fehlbetrag in der Höhe von rund CHF 363 Mio., wobei lediglich neun Kantone mit schwarzen Zahlen gerechnet hatten. Defizite schrieben dann jedoch nur die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Obwalden, Solothurn, Tessin und Zug. Das grösste Minus verbuchten das Tessin (-91 Mio.) und Zug (-88 Mio.). Von den 20 Kantonen, die 2015 einen Überschuss erzielten, konnte Basel-Stadt (CHF 432 Mio.) das beste Ergebniss ausweisen. Dahinter folgten die Kantone Waadt (CHF 194 Mio.), Bern (CHF 170 Mio.) und St. Gallen (CHF 155 Mio.). Im Verhältnis zur Bevölkerung schnitten Basel-Stadt und Uri am besten ab. Zug rangierte mit einem Minus von CHF 720 pro Kopf am Schluss der Rangliste. Hauptgrund für das positive Abschneiden war die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die den Kantonen 2015 CHF 1,33 Mrd. in die Kassen spülte. Im Vorjahr waren die Kantone leer ausgegangen. Auf der Ausgabenseite nahmen die Kosten insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung zu. Die Nettoverschuldung aller Kantone betrug Ende 2015 CHF 34,4 Mrd., wobei mit Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Freiburg, Zug, Obwalden und Uri sieben Kantone über ein Nettovermögen verfügten. Genf weist mit CHF 12,7 Mrd. die höchste Nettoverschuldung aller Kantone auf.

Kantonsfinanzen

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Die kantonalen Rechnungen schlossen 2013 mit einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken. Die Budgets sahen einen Fehlbetrag in Höhe von 550 Millionen Franken vor. Von den 16 Kantonen, die rote Zahlen schrieben, wiesen die Kantone Neuenburg (-237 Mio.), Tessin (-177 Mio.), Schwyz (-141 Mio.) und Solothurn (-121 Mio.) die höchsten Negativsaldi aus. Pro Kopf verzeichnete Schwyz das höchste Defizit. Auf der Einnahmeseite stellten der verschärfte Steuerwettbewerb und die ausbleibenden Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Kantone vor grossen Herausforderungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen deren Ausgaben von 85,5 Milliarden auf insgesamt 87 Milliarden Franken. Ins Gewicht fielen dabei die überdurchschnittlich steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Um die Finanzhaushalte wieder ins Lot zu bringen, griff eine der Mehrheit der Kantone auf Sparprogramme zurück. Diese wirkten sich allerdings negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen sank auf 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um gut drei Prozent entsprach.

einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken

Der Rechnungsabschluss 2013 des Bundes wies einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Zum wiederholten Male fiel das Finanzergebnis damit bedeutend besser aus als budgetiert. Der Voranschlag 2013 hatte noch ein Defizit von 400 Millionen Franken vorgesehen. Die Verbesserung des ordentlichen Finanzierungsergebnisses war im Wesentlichen höheren Einnahmen aus der Verrechnungssteuer sowie Budgetunterschreitungen zuzuschreiben. Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben einen Zuwachs von 3,2%. In Bezug auf den ausserordentlichen Haushalt war von zusätzlichen Einnahmen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken zu berichten, die grösstenteils aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien resultierten. Unter Einschluss des ausserordentlichen Haushalts gelang es dem Bund, seine Bruttoschuld im Jahre 2013 um 800 Millionen auf 111,6 Milliarden Franken zu senken.

Die realisierten Einnahmen überstiegen den budgetierten Betrag um 600 Millionen Franken. Dies war vor allem auf die Verrechnungssteuer zurückzuführen, die das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte vorlegte und den budgetierten Wert deutlich um 1,1 Milliarden Franken übertraf. Der Hauptgrund hierfür lag in der vergleichsweise tiefen Rückerstattungsquote. Im Gegensatz dazu blieb die direkte Bundessteuer um 600 Millionen Franken unter den Erwartungen zurück. In Bezug auf die übrigen Fiskaleinnahmen ergaben sich gegenüber den Budgetgrössen keine grossen Abweichungen. Mit der Mehrwertsteuer traf dies auch auf die wichtigste Einnahmeposition des Bundes zu.

Was die Ausgaben des Bundes anbetraf, bewegten sich die Budgetunterschreitungen von 1,2 Milliarden Franken im Bereich des Durchschnittes der vergangenen zehn Jahre. Die grössten Minderausgaben resultierten bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (AHV, IV und Prämienverbilligung), bei der Landesverteidigung, im Asylbereich und aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus auch bei den Passivzinsen. Gegenüber dem Vorjahr wiesen aufgrund der in den Vorjahren vom Parlament beschlossenen Budgeterhöhungen die Beziehung zum Ausland (+10,5%) und die Landesverteidigung (+8,2%) überdurchschnittliche Wachstumsraten auf.

Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als weniger zufriedenstellend. Der aktualisierte Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2017 wies zwar weiterhin strukturelle Überschüsse aus. Allerdings verschlechterte sich die simulierte Haushaltssituation für das Jahr 2015 markant. Dies lag im Umstand begründet, dass die Massnahmen des Konsolidierungs- und Ausgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) aus der Planung entfernt wurden, da deren Umsetzung nicht mehr realistisch erschien (vgl. oben, Sanierungsmassnahmen). Dadurch resultierte ein voraussichtliches Defizit von 600 Millionen Franken(vgl. Tabelle_Staatsrechnung_2013.pdf).

Staatsrechnung 2013 (BRG 14.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Ende Jahr wurde in der Presse eine Aufstellung der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die Bundessubventionen publiziert. Im Jahre 2012 verteilte die Verwaltung 35 Milliarden Franken. Davon wurden rund 10 Milliarden Franken direkt an die Kantone verteilt. Mit 3'183 Franken pro Kopf erhielt der Kanton Graubünden am meisten Subventionen pro Kopf. Am wenigsten bezog der Kanton Aargau (817 Franken pro Kopf). (Siehe auch hier)

Bundessubventionen

Wie aufgrund der im Vorjahr verabschiedeten Budgets zu erwarten war, schlossen die Kantone ihre Rechnungen 2012 insgesamt mit einem Ausgabenüberschuss ab. Somit rutschten sie zum ersten Mal seit neun Jahren in die roten Zahlen. Das kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken. 13 Kantone wiesen negative Rechnungsergebnisse aus, ebenso viele legten Überschüsse vor. Negativ auf die Finanzhaushalte wirkte sich der Umstand aus, dass die Kantone mit der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung und der neuen Strafprozessordnung zwei gewichtige Lastenüberwälzungen durch den Bund zu tragen hatten. Darüber hinaus mussten in einigen Kantonen die öffentlichen Pensionskassen saniert werden. Die angespannte finanzielle Situation schlug sich auch auf die staatlichen Investitionen nieder. Erstmals seit fünf Jahren entwickelten sich diese wieder rückläufig, und zwar gleich um 15 Prozent. Was die Voranschläge für 2013 betraf, budgetierten 17 Kantone ein Minus. Erfreulich präsentierte sich hingegen die Verschuldungssituation. Ende 2012 lag die Nettoverschuldung der Gesamtheit der Kantone bei 40 Milliarden Franken, was gemessen am Bruttosozialprodukt einem niedrigen Anteil von 6,6 Prozent entsprach.

kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken

Die Rechnung des Bundes wies im Berichtsjahr einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Erneut fiel das Finanzergebnis bedeutend besser als erwartet aus. Das Budget hatte einen ausgeglichenen Haushalt vorgesehen. Unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Einnahmen aus der Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen im Umfang von 700 Millionen resultierte gar ein positives Finanzierungsergebnis von 2 Milliarden Franken. Die Nettoschulden des Bundes reduzierten sich um 1,3 auf 81,2 Milliarden Franken.

Wie in den Hochrechnungen erwartet, sanken gegenüber dem Vorjahr die Einnahmen. Diese nahmen um 1,1 auf 64,3 Milliarden Franken ab, was einem Rückgang von 1,9% entsprach. Zu dieser Entwicklung trug die Abkühlung des Wirtschaftswachstums bei. Zudem fielen Sonderfaktoren wie die tiefere Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und eine Reihe von Steuersenkungen (u.a. Familiensteuerreform, Ausgleich der kalten Progression und Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital) ins Gewicht. Gegenüber dem Voranschlag 2012 wurden die grössten Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer (-0,5 Mrd.), der direkten Bundessteuer (-0,4 Mrd.) und den Stempelabgaben (-0,3 Mrd.) verzeichnet. Was die direkten Bundessteuern betraf, nahm der Bund bedeutend weniger Gewinnsteuern ein als budgetiert (-0,6 Mrd.). Hingegen stiegen die Einkommenssteuern stärker an als erwartet (+0,2 Mrd.).

Die Ausgaben des Bundes gingen gegenüber dem Vorjahr um 1,0% auf 61,7 Milliarden Franken zurück. Das niedrige Zinsniveau führte zu einer spürbaren Reduktion der Finanzierungskosten, was sich bei der Aufstockung von laufenden Anleihen in Form eines tieferen Schuldendienstes bemerkbar machte. Grössere Minderausgaben resultierten auch bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (IV, AHV und Prämienverbilligung) sowie im Bereich der Landesverteidigung, wo bei der Ausrüstung und beim Personal Budgetunterschreitungen realisiert wurden.

Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als zufriedenstellend. Gemäss aktualisiertem Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2016 wurden strukturelle Überschüsse in Höhe von 570 bis 660 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Dennoch stellten die zahlreichen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die sich abzeichnenden Mehrbelastungen (Steuerreformen für Ehepaare und Unternehmen sowie die Umsetzung der Energiestrategie 2050) eine finanzpolitische Herausforderung dar. Voraussetzung war zudem, dass das vom Bundesrat vorgelegte Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das den Haushalt ab 2014 um jährlich 700 Millionen Franken entlasten sollte, vom Parlament auch tatsächlich angenommen wurde.

Staatsrechnung 2012 (BRG 13.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Im Gegensatz zur Situation in zahlreichen europäischen Staaten gab der Finanzhaushalt in der Schweiz keinen Anlass zur Sorge. Wie in den Jahren davor schloss 2011 die Rechnung des Bundes weit besser ab als budgetiert. Anstelle eines Defizits von 600 Mio. Franken resultierte ein Überschuss von 1,9 Mia. Franken. Als Hauptgrund führte der Bundesrat das intakte Wirtschaftswachstum an.

Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen des Bundes um 2,2% auf CHF 64,2 Mia. zu. Überdurchschnittliche Zuwachsraten verzeichneten die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer sowie die Finanz- und Investitionseinnahmen. Der starke Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen, welche mit rund einem Drittel den grössten Posten darstellten, war in erster Linie auf die einheitliche Erhöhung aller Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozentpunkte zu Gunsten der Invalidenversicherung zurückzuführen. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Mindereinnahmen wiesen hingegen die Mineralölsteuern und die Tabaksteuer aus. Diese negative Entwicklung war u.a. auf den hohen Frankenkurs zurückzuführen, welcher einen Rückgang des Benzintourismus zur Folge hatte.

Die Ausgaben des Bundes wuchsen um 5,2% auf 62,3 Milliarden Franken. Etwas mehr als zwei Drittel dieses markanten Anstiegs von 3,1 Milliarden Franken ging auf das Konto der sozialen Wohlfahrt. Dem Inkrafttreten der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (1 Milliarde Franken) und der einmaligen Einlage in die Arbeitslosenversicherung (834 Millionen Franken) waren knapp drei Viertel des Wachstums von 11,4% zuzuschreiben. Ohne diese beiden Sonderfaktoren hätte der Anstieg in diesem Aufgabengebiet rund 3% betragen. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Ausgaben im Bereich Auslandsbeziehungen. Das Wachstum von 7,4%widerspiegelte den Entscheid des Parlaments, die Ausgaben für die Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Die Ausgaben für Bildung und Forschung stiegen ebenfalls in dieser Grössenordnung (7,3%). Knapp die Hälfte dieses Zuwachses liess sich auf verschiedene Massnahmen zurückführen, die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke dem Forschungsbereich zugesprochen wurden. Die Ausgaben für die Landesverteidigung wuchsen vor allem aufgrund von Mehrausgaben im Bereich der Rüstungsgüter um 3,2%. Im Gegensatz dazu nahmen die Ausgaben bei den Finanzen und Steuern ab, was v.a. auf sinkende Zinsausgaben in Höhe von 400 Millionen Franken zurückzuführen war. Ausserdem verzeichneten die Verkehrsausgaben eine negative Wachstumsrate, wobei sich insbesondere die Ausgaben zu Gunsten der NEAT rückläufig entwickelten.

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 2,2 Milliarden Franken ab. Gegenüber dem Vorjahr fiel das Jahresergebnis um 2 Milliarden Franken tiefer aus. Die Hauptursachen dafür waren die einmaligen Ausgaben des Bundes für die Sanierung der Pensionskasse der SBB (1,1 Milliarden Franken), der Transfer von 500 Millionen Franken an die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke sowie die Wertverminderung der Swisscom-Beteiligung in der Höhe von 400 Millionen Franken. Die Bruttoschulden verharrten auf 108 Milliarden Franken. Dank des Wachstums des Bruttoinlandprodukts reduzierte sich die Schuldenquote des Bundes gegenüber dem Vorjahr von 20,1% auf 19,6%.

Staatsrechnung 2011 (BRG 12.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,1 Mia Fr. besser aus als erwartet. 21 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, fünf Kantone (SZ, BS, TI, SH, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr

Die Staatsrechnung 2010 schloss mit einem Überschuss von 3,6 Mia Fr. ab und somit deutlich besser als erwartet. Insgesamt standen im Jahr 2010 ordentlichen Ausgaben von 59,3 Mia Fr. Einnahmen von 62,8 Mia Fr. gegenüber. Damit lagen vor allem die Erträge deutlich über den Erwartungen des Voranschlages (+4,6 Mia Fr. gegenüber dem Budget).

Die Einnahmen wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,1% oder um 1884 Mio Fr. Mit Ausnahme der direkten Bundessteuer, welche stagnierte, verzeichneten alle grossen Positionen eine Zunahme, was eine Folge des konjunkturellen Aufschwungs sein dürfte. Besonders hohe Zuwachsraten wiesen dabei die Verrechnungssteuer (+7,8%) sowie die Tabaksteuer (+18,6%) auf, wobei diese Mehreinnahmen auf einen Basiseffekt zurückzuführen sind. Die Entsteuerung der Herstellerlager im Jahr 2009 führte zu einer einmaligen Rückzahlung hoher Steuerbeträge. Der starke Ausschlag nach oben bei den sonstigen Einnahmen (+50,9%) ergibt sich insbesondere aus den Mehreinträgen der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in Höhe von 589 Millionen.

Die Ausgaben haben im Jahr 2010 nur moderat zugenommen, sie erhöhten sich um 1,8% (1038 Mio Fr.) und wuchsen somit weniger stark als das nominelle Bruttoinlandprodukt (BIP), das um 2% zunahm. Damit sank die Staatsquote leicht um 0,1%. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten der Bereich Bildung und Forschung (+6,2% oder +352 Mio), was vor allem auf grössere Mittel für die Grundlagenforschung sowie die Berufsbildung zurückzuführen ist. Ebenfalls zugelegt haben im Berichtsjahr die Bereiche Verkehr (+1,6% oder 126 Mio), die Beziehungen zum Ausland (+0,8% oder +20 Mio), sowie der grösste Ausgabenblock Soziale Wohlfahrt (+2,2% oder +405 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für die Landesverteidigung (-2,7% oder -120 Mio) sowie für Landwirtschaft und Ernährung (-0,7% oder -26 Mio).

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 4,1 Mia Fr. ab. Trotz des guten Rechnungsergebnisses liegen die Bruttoschulden Ende 2010 nur um knapp 400 Mio Fr. unter dem Vorjahreswert. Hingegen konnte dank des kräftigen Wirtschaftswachstums die Schuldenquote gesenkt werden, sie liegt neu bei 20,2%.

Staatsrechnung 2010 (BRG 11.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Bund, Kantone und Gemeinden haben die Rezession insgesamt relativ gut überstanden. Wie erwartet zeigte sich bei den Sozialversicherungen die verzögerte Wirkung der Rezession in einem Defizit von fast 3 Mia Fr. Für die Zukunft rechnete die Finanzstatistik mit einer leichten Verbesserung der Rechnungsergebnisse bei den Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen. Diese vermögen die beim Bund sich abzeichnenden Defizite im Jahr 2011 mehr als zu kompensieren, wodurch sich für den gesamten Staatssektor ein Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr). Weiter wird eine Reduktion der Bruttoschuldenquote erwartet. Sie wird für das Jahr 2011 mit 36,9% ausgewiesen und somit wiederum weniger als 40% des BIP betragen.

Bund, Kantone und Gemeinden Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt (+2 Mia Fr)

Die Kantone hatten im Berichtsjahr gemäss der offiziellen Rechnung Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr. Damit ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,2 Mia Fr. besser aus als erwartet. 17 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, neun Kantone (UR, SZ, OW, GL, FR, BS, TI, JU, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr.

Für das Jahr 2010 rechneten die Kantone mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag kommt insbesondere durch sinkende Einnahmen (-5.1%) zustande, die Ausgaben reduzieren sich nur leicht (-1,5%). Mit schwarzen Zahlen rechneten nur wenige Kantone (BE, LU, AG, VS), die absolut grössten Fehlbeträge wurden in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt und Tessin erwartet.

Jahr 2010 mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr.

Die Staatsrechnung 2009 schloss mit einem Überschuss von 2,7 Mia Fr. ab – was einer Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um 1,8 Mia Fr. entspricht. Die Einnahmen fielen um 1% höher aus als erwartet und lagen bei 60,9 Mia Fr. Dabei wird deutlich, dass sich die Rezession noch kaum auf die Einnahmen ausgewirkt hat, dies mit Ausnahme der Mehrwertsteuereinnahmen, die ein Minus von 3,3% gegenüber dem Vorjahr verzeichneten. Die Ausgaben haben im Jahr 2009 um 1,6 Mia Fr. oder 2,9% zugenommen. Trotz des Wachstums lagen sie deutlich unter den Vorgaben des Budgets (-792 Mia). Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten der Bereich Verkehr (+7,4% oder +561 Mio), was vor allem auf vorgezogene Investitionen als Konjunkturstabilisierungsmassnahme zurückzuführen ist. Auch zugelegt haben im Berichtsjahr die Bereiche Beziehungen zum Ausland (+8% oder +193 Mio), Bildung und Forschung (+7,0% oder +376 Mio), Landwirtschaft und Ernährung (+4% oder +141 Mio) sowie der grösste Ausgabenblock Soziale Wohlfahrt (+3,5% oder +615 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für Finanzen und Steuern (-6,8% oder -750 Mio) und für die Landesverteidigung (-0,5% oder -21 Mio).

Die Erfolgsrechnung schloss im Vergleich zur Finanzierungsrechnung mit einem um 164 Mio Fr. unwesentlich höheren Überschuss ab. Die Bruttoschulden sind im Jahr 2009 wieder geringfügig gestiegen (+0,8 Mia), dies nachdem sie in den vergangenen drei Jahren um rund 10 Mia Fr. abgebaut werden konnten. Diese Zunahme steht in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA).

Staatsrechnung 2009 (BRG 10.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2010 ein Defizit von über 10 Mia Fr., dies entspricht einer deutlichen Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr, in dem ein Finanzierungsdefizit von 5 Mia Fr. prognostiziert worden war. Auf den Bund entfallen rund 3 Mia des Fehlbetrages, auf die Kantone 2,6 Mia. Die Gemeindefinanzen reagieren am wenigsten auf die Konjunkturschwankungen, sie weisen einen Fehlbetrag von 1,1 Mia Fr. aus. Der grösste Anstieg des Defizits geht auf das Konto der öffentlichen Sozialversicherungen, wo die erwartete hohe Arbeitslosigkeit 2010 bei der Arbeitslosenversicherung hohe Defizite zur Folge haben wird. Damit steigt die Defizitquote der öffentlichen Haushalte voraussichtlich auf insgesamt über 1,2% des BIP an. Der erwartete Anstieg der Schuldenquote wird moderat ausfallen, es ist mit 40,1% (+1,3%) zu rechnen. Damit bleibt die Schweiz unter den von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenzen. 

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Bund, Kantone und Gemeinden Defizit von über 10 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr. Dies erklärt sich daraus, dass für die Ausgaben steigende Werte und für die Einnahmen sinkende Werte prognostiziert wurden. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichneten gegenüber der Rechnung 2008 mit -3,9% bzw. -6,2% einen Rückgang. Mit schwarzen Zahlen rechneten für 2009 nur wenige Kantone (BE, LU, OW, SO, AG, TG, VS, VD). Die übrigen budgetierten Defizite, wobei die grössten absoluten Fehlbeträge in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und Tessin erwartet wurden.

rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr.

Das ordentliche Finanzierungsergebnis der Staatsrechnung 2008 überstieg mit einem Überschuss von 7,3 Mia Fr. dasjenige des Vorjahres (Verbesserung um 3,2 Mia) und des Voranschlages (Verbesserung um 6,2 Mia) und reihte sich damit in den Trend der sukzessiven Verbesserung des Bundeshaushaltes seit der Einführung der Schuldenbremse 2003 ein. Die Verbesserung war fast ausschliesslich auf die Einnahmeseite zurückzuführen, insbesondere auf die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer. Die Einnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mia Fr. oder 10% und waren um 5,9 Mia Fr. höher als erwartet. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich in diesem Jahr aus den direkten Steuern des Bundes. Die direkte Bundessteuer (+13,8% oder +2124 Mio) und die Verrechnungssteuer (+ 52,7% oder +2230 Mio) machten zusammen 80% der Zunahme der Fiskaleinnahmen aus. Die Ausgaben wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Mia Fr. oder 4,9%. Damit lagen sie 256 Mio Fr. unter dem budgetierten Wert. Das grösste Wachstum verzeichneten die Finanzen und Steuern (+12,7% oder +1238 Mio). Einen überdurchschnittlichen Anstieg wiesen die Aufgabengebiete Verkehr (+2,6% oder +189 Mio) und Bildung und Forschung (+7,4% oder +79 Mio) auf. Weniger ausgeben musste der Bund für die Landwirtschaft und Ernährung (-1,4% oder -50 Mio) und die Umwelt und Raumordnung (-0,5% oder -4 Mio). Dank so gut wie konstanten Ausgaben für die Invalidenversicherung wies die soziale Wohlfahrt ein unterdurchschnittliches Wachstum von +3% oder +489 Mio auf.

Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 7,5 Mia Fr. ab. Die Abweichung zum Voranschlag 2008 von 5,9 Mia Fr. resultierte aus dem massiven Mehrertrag von 6,1 Mia Fr. und einem geringen Mehraufwand von 0,2 Mia Fr. Mit 122 Mia Fr. lagen die Bruttoschulden des Bundes Ende 2008 gut 3 Mia Fr. unter dem im Voranschlag 2008 prognostizierten Wert. Dies erklärt sich insbesondere durch den sehr guten Abschluss des ordentlichen Haushalts.

Staatsrechnung 2008 (BRG 09.003)
Dossier: Staatsrechnungen (seit 1991)

Die öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2009 ein Finanzierungsdefizit von fast 5 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf knapp 1 Mia Fr. Das gemäss der Schuldenbremse zulässige Defizit in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs wurde damit vollständig ausgeschöpft. Auch für die Kantone wurden rote Zahlen prognostiziert. Sie erwarteten ein Gesamtdefizit von 1,5 Mia Fr. Dieses ist insbesondere auf den durch die Wirtschaftskrise verursachten Rückgang der Einnahmen und ein erhöhtes Ausgabenwachstum zurückzuführen. Die öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen werden gemäss Prognose der Finanzstatistik bis ins Jahr 2012 Defizite aufweisen. Aufgrund der unerwartet hohen Überschüsse der letzten Jahre hat diese Entwicklung aber kaum nennenswerte Auswirkungen auf den längerfristigen Trend der Staatsverschuldung. Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung waren im Berichtsjahr aber von grosser Unsicherheit geprägt, was auch für die Prognose der Staatsfinanzen gilt.

öffentlichen Haushalte Finanzierungsdefizit 5 Mia Fr.