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Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2020 beliefen sich insgesamt auf CHF 5.3 Mrd., wobei CHF 4.3 Mrd. – und somit der Grossteil – auf den Ressourcenausgleich, CHF 724 Mio. auf den Lastenausgleich und CHF 280 Mio. auf den Härteausgleich entfielen. 2020 wurde der Berechnung der Ausgleichszahlungen zum ersten Mal das vom Parlament verabschiedete Massnahmenpaket zum Finanzausgleich zugrunde gelegt. Dieses garantiert für den ressourcenschwächsten Kanton ab dem Jahr 2022 eine Mindestausstattung von 86.5 Prozent des nationalen Durchschnitts, im ersten Jahr der Übergangsphase lag die Mindestausstattung jedoch noch bei 87.7 Prozent. Diese erhielten die Kantone Jura und Wallis, deren Ressourcenindex bei unter 70 Punkten zu liegen kam. In 10 Kantonen stieg der Ressourcenindex an (maximal um 8.9 Indexpunkte; Kanton Schwyz), in 16 Kantonen sank er (maximal um 7.6 Indexpunkte; Kanton Neuenburg). Insgesamt vergrösserte sich der Ressourcenausgleich um 1.7 Prozent. Damit lag der Anstieg deutlich unter den Werten der Vorjahre (2019: 3.5%, 2018: 3.2%, 2017: 2%), wie es sich die Befürwortenden der Revision des Finanzausgleichs erhofft hatten. Der Lastenausgleich wurde für das Jahr 2020 noch nicht erhöht und wuchs somit nur entsprechend der positiven Teuerung um 0.7 Prozent. Auch die Beträge zur Abfederung der Reduktion des Ressourcenausgleichs fallen erst ab dem Jahr 2021 an. Wie in jedem Jahr seit 2016 wurde zudem der Härteausgleich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Insgesamt veränderten sich damit die Gruppen der Nettozahler, die erneut die Kantone Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich umfassten, und Nettoempfänger gegenüber dem Vorjahr nicht.

Finanzausgleichszahlungen 2020
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2019 stiegen gegenüber dem Vorjahr um CHF 132 Mio. oder 2.6 Prozent an und kamen insgesamt bei CHF 5.2 Mrd. zu liegen. Der Ressourcenausgleich stieg beruhend auf den steuerlichen Bemessungsjahren 2013 bis 2015 um 3.5 Prozent an. In 10 Kantonen stieg der Ressourcenindex an (maximal um 16.9 Indexpunkte; Kanton Obwalden), in 14 Kantonen sank er (maximal um 3.8 Indexpunkte; Kanton Neuenburg), in zwei Kantonen blieb er stabil. Jedoch übertrafen alle Kantone das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent. Aufgrund der Teuerung stieg der Lastenausgleich um 0.8 Prozent an, den Härteausgleich reduziert der Bundesrat seit 2016 jeweils um 5 Prozent des Anfangsbetrags. 2019 wechselte der Kanton Obwalden von den Nettoempfängern zu den Nettozahlern, letztere Gruppe umfasste neu sieben Kantone (BS, GE, NW, OW, SZ, ZG, ZH).

Finanzausgleichszahlungen 2019
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2018 kamen insgesamt bei CHF 5.1 Mrd. – und somit zum ersten Mal über CHF 5 Mrd. – zu liegen. Der Ressourcenausgleich (CHF 4.1 Mrd.) stieg gegenüber dem Vorjahr um 3.2 Prozent an, wobei der horizontale Ressourcenausgleich 68.1 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs betrug (2017: 68.0%). 16 Kantone konnten ihren Ressourcenindex gegenüber dem Vorjahr erhöhen (maximal um 8.2 Indexpunkte; Kanton Nidwalden), in 9 Kantonen sank er (maximal um 20.0 Indexpunkte; Kanton Zug) und in einem Kanton blieb er stabil. Alle Kantone übertrafen das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent. Der Lastenausgleich stieg aufgrund der Teuerung um 0.4 Prozent, der Härteausgleich nimmt seit 2016 um 5 Prozent des Anfangswertes ab. Wie im Vorjahr gehörten somit im Jahr 2018 die Kantone Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Schwyz, Zug und Zürich zu den Nettozahlern und die übrigen 20 Kantone zu den Nettoempfängern.

Finanzausgleichszahlungen 2018
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2017 unterschieden sich kaum von denjenigen des Vorjahrs: Insgesamt wurden knapp CHF 5 Mrd. ausbezahlt, CHF 55 Mio. mehr als im Vorjahr. Davon entfielen CHF knapp 4 Mrd. auf den Ressourcenausgleich, der damit im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent anstieg. Leicht gesunken war der Anteil des horizontalen im Vergleich zum vertikalen Ressourcenausgleich (2017: 68.0%, 2016: 68.3%). Die Werte des Ressourcenausgleichs 2017 beruhten auf den steuerlichen Bemessungsjahren 2011 bis 2013, in denen 14 Kantone einen Anstieg (maximal +7.6 Indexpunkte; Kanton Nidwalden) und 12 Kantone eine Reduktion (maximal -2.9 Indexpunkte; Kanton Schaffhausen) des Ressourcenindexes aufwiesen, jedoch alle Kantone das Mindestausstattungsziel übertrafen. Aufgrund der negativen Teuerung reduzierte sich auch der Lastenausgleich um 0.4 Prozent, während der Härteausgleich seit 2016 jeweils um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert wird. Das Lager der Nettozahler umfasste 2017 dieselben sechs Kantone wie im Vorjahr (2017: BS, GE, NW, SZ, ZG, ZH) und auch das Lager der Nettoempfänger blieb mit den übrigen 20 Kantonen unverändert.

Finanzausgleichszahlungen 2017
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2016 betrugen insgesamt CHF 4.9 Mrd., CHF 7.7 Mio. weniger als im Vorjahr. CHF 3.9 Mrd. davon entfielen auf den Ressourcenausgleich, CHF 718 Mio. auf den Lastenausgleich und CHF 341 Mio. auf den Härteausgleich, der ab diesem Jahr jeweils um 5 Prozent des aktuellen Wertes reduziert wird. Der Ressourcenausgleich beruht auf den von der Bundesversammlung festgelegten Grundbeiträgen sowie auf der Entwicklung des Ressourcenpotenzials. Obwohl National- und Ständerat die Gesamtdotierung des Ressourcenausgleichs ab dem Jahr 2016 um CHF 165 Mio. pro Jahr gesenkt hatten, stieg der Gesamtbetrag des Ressourcenausgleichs im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Erhöhung des Ressourcenpotenzials um CHF 48 Mio. oder 1.2 Prozent. Die Erhöhung des Ressourcenpotenzials sei insbesondere auf die Erhöhung des Faktors Alpha, der Gewichtung der Vermögen im Ressourcenpotenzial, zurückzuführen, erklärte das EFD in seiner Medienmitteilung. Der horizontale Ressourcenausgleich betrug wie im Vorjahr 68.3 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs. Der Ressourcenindex stieg in 15 Kantonen (insbesondere im Kanton Nidwalden, +13.4 Indexpunkte) an und sank in den übrigen 11 Kantonen (insbesondere in Schaffhausen, -3.6 Indexpunkte), wobei alle Kantone das Mindestaustattungsziel übertrafen. 2016 gehörten 6 Kantone zu den Nettozahlern (2016: BS, GE, NW, SZ, ZG, ZH), 2015 waren es noch 9 Kantone. Die Kantone Basel-Landschaft, Schaffhausen und Waadt wechselten somit ins Lager der Nettoempfänger, das 2016 somit insgesamt 20 Kantone umfasste (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS).

Finanzausgleichszahlungen 2016
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Insgesamt betrugen die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2015 CHF 4.9 Mrd., wobei CHF 3.8 Mrd. auf den Ressourcenausgleich, CHF 726 Mio. auf den Lastenausgleich und CHF 359 auf den Härteausgleich entfielen. Der Ressourcenausgleich 2015 berechnete sich durch die steuerlichen Bemessungsjahre 2009, 2010 und 2011 und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2.6 Prozent an, wobei der horizontale Ressourcenausgleich 68.3 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs betrug. In 15 Kantonen sank der Ressourcenindex im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere im Kanton Graubünden mit -3.0 Punkten. Dennoch übertrafen alle Kantone das Mindestausstattungsziel von 85 Punkten. Besonders gross war der Anstieg des Ressourcenindex im Kanton Zug mit 17.6 Indexpunkten. Aufgrund der fehlenden Teuerung stieg der Lastenausgleich gegenüber dem Vorjahr nicht an und auch der Härteausgleich blieb konstant. Insgesamt gehörten 2015 somit 9 Kantone zu den Nettozahlern (2015: BS, BL, GE, NW, SH, SZ, VD, ZG, ZH) und die restlichen 17 Kantone zu den Nettoempfängern, wobei der Kanton Tessin von den ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantonen wechselte, aufgrund des hohen geografisch-topografischen Lastenausgleichs aber in beiden Jahren dem Lager der Nettoempfänger angehörte.

Finanzausgleichszahlungen 2015
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Ende Oktober hiess der Bundesrat im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2014 gut. Die Anpassungen erfolgten aufgrund der jährlichen Aktualisierung der Ressourcenindizes, die das Steuerpotential der Kantone erfassen. Der Kanton Basel-Landschaft wechselte nach zwei Jahren wieder in die Gruppe der ressourcenstarken Kantone, zu denen auch Zürich, Zug, Genf, Schwyz, Basel-Stadt, Waadt, Nidwalden und Schaffhausen zählten. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellten insgesamt 3,728 Milliarden Franken zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Davon bezog allein der Kanton Bern 1,231 Milliarden Franken. Pro Einwohnerzahl erhielt jedoch der Kanton Uri am meisten Ausgleichszahlungen, gefolgt von Jura, Glarus, Freiburg und Wallis (vgl. dazu auch hier).

Finanzausgleichszahlungen 2014
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Im Dezember gab der Bundesrat bekannt, dass er die 1998 zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuersätze linear um 0,1 Prozentpunkte (auf 2,4 resp. 7,6%) auf den 1.1.2001 in Kraft setzen wird.

Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte

Der Bundesrat senkte den Steuersatz für ausländische wie inländische Spirituosen auf CHF 29 für den Liter reinen Alkohol. Der neue Einheitssatz war die Folge einer Steuerharmonisierung, zu der die Schweiz aufgrund der GATT/WTO-Verträge verpflichtet worden war. Danach dürfen eingeführte Spirituosen nicht mehr diskriminiert werden. Bisher waren die einheimischen Destillate mit CHF 26, die ausländischen zwischen CHF 32 und CHF 58 je Liter reinen Alkohols besteuert worden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und wird zu Steuerausfällen von rund CHF 30 Mio. führen. Die Höhe der einheitlichen Steuer war ein Kompromiss zwischen den Obst-/Spirituosenverbänden und den Organisationen der Suchtprävention sowie den Gesundheitsbehörden; beide Seiten waren jedoch mit dem festgesetzten Steuersatz nicht restlos zufrieden. Die eine Seite war der Meinung, dass die Schweizer Brenner und Obstproduzenten nur mit einem tieferen Satz überleben könnten, während die andere eine Zunahme des Alkoholkonsums befürchtete. Ferner beschloss der Bundesrat, die Abgabe auf einem Päckchen Zigaretten auf den 1. Januar 1999 um 30 Rappen zu erhöhen. Damit soll sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der vollumfänglich der Mitfinanzierung der AHV/IV dient, auf rund CHF 1.6 Mrd. pro Jahr erhöhen.

Steuersenkung bei Spirituosen aufgrund des GATT/WTO-Einheitssatzes

Der Bundesrat vereinfachte die MWSt-Abrechnung erneut: Auf den 1. Januar 1997 wird die Umsatzlimite für die Anwendung von Saldosteuersätzen von CHF 500'000 auf CHF 1.5 Mio. hinaufgesetzt. Die Steuerlast darf indes CHF 30'000 im Jahr nicht übersteigen.

Erhöhung der Umsatzlimite

Nach vorgängigem Widerstand, die MWSt-Verordnung bereits im ersten Jahr ihrer Inkraftsetzung abzuändern, sprach sich der Bundesrat im Juni dann doch für Erleichterungen aus und stellte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% für das Beherbergungsgewerbe im Hotel- und Parahotelbereich in Aussicht. Der Bundesbeschluss, der auf zehn Jahre begrenzt sein soll, stützt sich auf die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, wonach der Bund für im Inland erbrachte Tourismusleistungen auf dem Gesetzesweg einen tieferen Satz festlegen kann, sofern diese Leistungen in erheblichem Ausmass durch Ausländer konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit es erfordert. Der Bundesrat bezifferte die Steuerausfälle auf CHF 130 Mio. bis CHF 140 Mio. und betonte, dass das Beherbergungsgewerbe die einzige verfassungsmässig vorgesehene Ausnahmeregelung darstelle. Trotzdem forderte der Schweizer Wirteverband postwendend einen reduzierten MWSt-Satz für sämtliche gastgewerblichen Dienstleistungen. In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat dem reduzierten Steuersatz für die Hotellerie mit 27 zu 4 Stimmen zu; ein Nichteintretensantrag Weber (ldu, ZH) hatte keine Chance. Der Ständerat folgte aber dem Vorschlag seiner Kommission, den Bundesbeschluss auf lediglich fünf Jahre zu beschränken. Ein Antrag Beerli (fdp, BE), den Beschluss schon im Laufe des Jahres 1996 in Kraft zu setzen, wurde knapp angenommen.

Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen

Fast gleichzeitig mit dem Sondersatz für die Hotellerie machte der Bundesrat mit drei Verordnungsänderungen weitere Zugeständnisse an Steuerpflichtige, die auf den 1. Januar 1996 in Kraft treten und Ausfälle von geschätzten CHF 280 Mio. zur Folge haben werden. Die erste Änderung betrifft die Lockerung der Spesenregelung, wonach geschäftlich begründete Unterkunfts- und Reisespesen sowie Ausgaben für beruflich genutzte Personenwagen voll - und nicht mehr nur zur Hälfte - als Vorsteuer abgezogen werden können. Ausgenommen sind die Verpflegungsspesen, die weiterhin nur zur Hälfte geltend gemacht werden können. Reduziert wird ferner die Eigenverbrauchsbesteuerung bei Nutzungsänderungen von Liegenschaften. Schliesslich beschloss der Bundesrat auch administrative Erleichterungen: Die rund 75'000 steuerpflichtigen Betriebe, die nach Saldosteuersätzen abrechnen (Jahresumsätze bis zu CHF 500'000) sollen inskünftig nur halbjährlich anstatt vierteljährlich abrechnen müssen.

MWSt-Verordnungsänderungen zugunsten Steuerpflichtiger

Die ausländischen Mitarbeiter von internationalen Organisationen sowie Diplomaten und deren Familienangehörige sind in der Schweiz bei Einkäufen von über CHF 100 künftig von der Mehrwertsteuer befreit. Eine entsprechende Verordnung setzte der Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft. Die Steuerbefreiung steht in Zusammenhang mit dem WTO-Sitz in Genf, für den die Schweiz eine Reihe von Zugeständnissen machte.

Mehrwertsteuerbefreiung für Diplomaten

Am 22. Juni verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Mehrwertsteuer, die auf den 1. Januar 1995 in Kraft trat. Darin fanden sich teilweise andere Regelungen als jene, die in der Abstimmungskampagne genannt worden waren, was zu neuer Kritik Anlass gab. Auch wenn von allen Seiten das speditive Vorgehen der Steuerverwaltung gelobt wurde, wehrten sich in der Herbstsession doch in mehreren dringlichen Interpellationen (D.Ip. 94.3348) vorab bürgerliche Parlamentarier gegen gewisse Besteuerungen. Bundesrat Stich wollte Änderungen in der MWSt-Verordnung nicht ausschliessen, jedoch nicht mehr vor Einführung der neuen Steuer.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Grünes Licht gab der Bundesrat in der Verordnung für Branchenpauschalen, was die Steuerabrechnung für Betriebe mit Jahresumsätzen von bis zu 500'000 Franken wesentlich vereinfacht. Der Bundesrat erfüllte damit auch zwei in der Frühlingssession überwiesene Postulate Seiler (svp, BE) (Po. 93.3653) und Delalay (cvp, VS) (Po. 93.3563), die ein vereinfachtes Abrechnungssystem und einen pauschal berechneten Vorsteuerabzug für kleinere Unternehmen verlangt hatten.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Erneut beschloss der Bundesrat eine Erhöhung der Tabaksteuern, welche ein Paket Zigaretten um etwa 16 Rappen verteuern wird. Die am 1. März 1994 in Kraft tretende Steuererhöhung soll der Bundeskasse Mehreinnahmen von rund CHF 128 Mio. bringen. Die gesamten Einnahmen der Tabaksteuern werden für die AHV und IV verwendet.

Erneute erhöhung der Tabaksteuern

Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden.

Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung der direkten Bundessteuer

Der Bundesrat hat auf den 1. April die Biersteuer um 2,64 Rappen pro Liter erhöht, was Mehreinnahmen in der Höhe von CHF 13 Mio. einbringen soll. Diese Massnahme hatte sich durch die Bierpreiserhöhung der Brauereien aufgedrängt, da laut Bundesverfassung die fiskalische Gesamtbelastung des Biers durch die Biersteuer, die Zollzuschläge sowie die Warenumsatzsteuer im Verhältnis zum Bierpreis unverändert bleiben muss. Auf den ersten September hat der Bundesrat ausserdem die Tabaksteuer erhöht, wovon Mehreinnahmen von CHF 26 Mio. erwartet werden.

Bier- und Tabaksteuererhöhung