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In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Zum ersten Mal überhaupt sanken am 01.01.2018 die Mehrwertsteuer-Sätze, da Ende 2017 die Zusatzfinanzierung der IV durch 0.4 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte auslief und die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.3 Prozentpunkte verhindert hatte. In Kombination mit der ebenfalls per anfangs 2018 in Kraft tretenden Mehrwertsteuererhöhung um 0.1 Prozentpunkte zur Finanzierung der Bahninfrastruktur sanken der Normalsatz somit von 8.0 Prozent auf 7.7 Prozent und der Sondersatz von 3.8 Prozent auf 3.7 Prozent, während der reduzierte Satz bei 2.5 Prozent stabil blieb.

Mehrwertsteuersätze sinken

Eine neue Kostenschätzung der ESTV zum Informatikprogramm FISCAL-IT ergab einen zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 26 Mio. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen werden zur Umsetzung des Projekts aufgrund des technologischen Fortschritts heute andere Technologien verwendet, als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung im Jahr 2012 angenommen worden war. Die durch die Verwendung neuer Technologien entstehenden Innovationskosten müssen vollumfänglich durch das FISCAL-IT-Projekt getragen werden. Des Weiteren ist der Aufwand für die Integration einzelner Applikationen in den Betrieb beim BIT höher als vermutet. Schliesslich wurden neue Teilprojekte – zum Beispiel aufgrund der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und den Revisionen des RTVG oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen – hinzugefügt, was die Komplexität von FISCAL-IT zusätzlich erhöht hat. Diese Verzögerungen bringen allesamt Mehrkosten bei Planung, Steuerung und Controlling mit sich. Entsprechend beantragte der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2017 einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 18 Mio. Bundesrat Maurer begründete diesen damit, dass beim Projektbeginn zu optimistisch gerechnet worden sei, dass neue Teilprojekte hinzugekommen seien und es in einigen Projekten zu Verzögerungen gekommen sei. Er betonte aber auch, dass bei Vollendung des Projekts bis zu 100 Stellen gespart werden können.
Dieser Nachtragskredit führte zu einigen Diskussionen im Parlament. Während ihn der Ständerat immer wieder guthiess, lehnte ihn der Nationalrat in allen Etappen des Differenzbereinigungsverfahrens ab. In der Einigungskonferenz setzte sich zwar der Ständerat durch, der Nationalrat lehnte jedoch den Vorschlag der Einigungskonferenz und mit ihm die beiden noch offenen Punkte des Nachtrags I ab. Bereits zuvor hatte Finanzminister Maurer angetönt, dass er bei einer Ablehnung dieselbe Forderung zum FISCAL-IT-Projekt im Nachtrag II noch einmal stellen werde.

Fiscal-IT

Bei der dritten Prüfung des INSIEME-Nachfolgers FISCAL-IT anfangs 2016 machte die EFK erste Indizien aus, dass die im Jahr 2014 veranschlagten CHF 85.2 Mio. nicht ausreichen könnten. So kam es „aufgrund der neuen Technologien im Rahmen der serviceorientierten Architektur", mit denen das BIT in dieser Komplexität wenig Erfahrung hatte, zu Mehrkosten. Bisher konnten diese vom BIT selbst getragen oder über die Reserven verbucht werden. Da diese Reserven aber beinahe aufgebraucht sind, können Budgetüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden – so der Bericht der EFK. Zudem sorgten die Beschaffungen (v.a. die Personalrekrutierung) noch immer für Verzögerungen, gemäss der ESTV sollte der Endtermin Ende 2018 jedoch eingehalten werden können. Der Bericht dokumentierte aber auch erste Erfolge des Projekts, erste Anwendungen konnten bereits in Betrieb genommen werden: Zum Beispiel erlaubt die Applikation zur Mehrwertsteuer-Einreichung (MOE) den Steuerpflichtigen neu, ihre Mehrwertsteuer-Abrechnung online selbst zu erfassen.

Fiscal-IT

Im März 2015 veröffentlichte der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die Vernehmlassungsvorlage hatte er im vorangegangenen September präsentiert. Aus dem Bericht ging hervor, dass die strategische Stossrichtung der Vorlage von den Kantonen, Parteien und übrigen Organisationen grundsätzlich als richtig und zielführend erachtet wurde. So wurde die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Sonderregeln der Kantone für Holdings und andere Spezialgesellschaften und die Schaffung einer sogenannten Lizenz- oder Patentbox auf kantonaler Ebene grossmehrheitlich gutgeheissen. Auch die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Kapitalsteuer wurden, mit Ausnahme von linken Parteien und einigen Gewerkschaften, positiv beurteilt. Bei der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital und bei der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital gingen die Meinung indes weit auseinander. Während die Kantone diese in erster Linie aus finanzpolitischen Gründen ablehnten, stiessen die Massnahmen bei den bürgerlichen Parteien und bei den Vertretern der Wirtschaft auf grosse Befürwortung. Diametral dazu standen die Meinungen bei den Anpassungen im Bereich der Teilbesteuerungsverfahren. Hier sprachen sich die Wirtschaft und die bürgerlichen Parteien gegen eine Vereinheitlichung aus; die Mehrzahl der Kantone befürwortete diese. Auf wenig Gegenliebe stiess die Idee einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Diese wurde nur von zwei Kantonen und den links-grünen Parteien positiv beurteilt. Neben den vom Bundesrat eingebrachten steuerpolitischen Massnahmen regte eine Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einführung einer aufwandseitigen Förderung von Forschung und Entwicklung (Inputförderung) an. Zudem sprachen sich verschiedene Akteure auch für die Schaffung einer privilegierten Besteuerung der Frachtschifffahrt (Tonnage-Tax) aus. Den finanzpolitischen Massnahmen standen die Vernehmlassungsteilnehmer fast ausschliesslich positiv gegenüber. Die Kantone schlugen vor, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21,2% zu erhöhen. Dadurch sollten und wollten sie mehr Spielraum bei der Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze erhalten.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Bei der zweiten Prüfung des Projekts FISCAL-IT durch die EFK Ende 2014 standen die Planung und das Controlling im Mittelpunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren 14 der 29 Projekte gestartet. Die EFK attestierte dem Projekt wiederum eine positive Entwicklung, ebenfalls positiv erwähnt wurden die Aufmerksamkeit, die das Projekt in der ESTV und im BIT geniesst, die Kompetenz der Akteure sowie die Führungstätigkeit in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundesverwaltung. Dennoch schlägt die EFK Verbesserungsmassnahmen vor: Unter anderem sei der Erfolg des Programms zu stark von einem externen Mitarbeiter, dem Fachprogrammleiter, abhängig. Dessen allfälliger Ausfall könne kaum innert nützlicher Frist korrigiert werden. Kritisiert wurde auch die hohe Fluktuationsrate, insbesondere auf der Ebene Projektleitung. Die Hälfte der Mitarbeitenden der Projektleitung wurde 2014 ausgetauscht. Die bei der Prüfung 2013 empfohlenen Massnahmen seien hingegen zufriedenstellend umgesetzt worden und hätten sich bewährt, jedoch seien noch nicht alle festgestellten Probleme behoben. So komme es aufgrund von Beschaffungen noch immer zu Projektverzögerungen. Bei zwei Projekten musste entsprechend der Einführungstermin verschoben werden.

Fiscal-IT

2013 startete der Bund offiziell das Projekt FISCAL-IT, das die Erneuerung der elektronischen Systeme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Ziel hat und voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein soll. Das Vorgängerprojekt INSIEME war 2012 mit einem Verlust von über CHF 100 Mio. ohne Umsetzung abgebrochen worden. FISCAL-IT sollte nun auf die beim Projekt INSIEME gemachten Erfahrungen aufbauen, das heisst dessen Fehler vermeiden, aber seine bereits erarbeiteten Ergebnisse übernehmen. Dazu wurde das Projekt in 29 Informatikprojekte, unter anderem zu den verschiedenen Steuerarten – Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Stempelsteuer, Emissionsabgaben usw. –, mit einheitlichem Programm-Management und Architekturkonzept unterteilt. Für das gemeinsam von der ESTV und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) getragenen Projekt bewilligte das Parlament im Voranschlag 2014 einen Verpflichtungskredit von CHF 85.2 Mio.
Als Nachfolgeprojekt von INSIEME war dem Projekt grosse Aufmerksamkeit gewiss. Durch seinen Status als IKT-Schlüsselprojekt unterliegt es einer jährlichen Prüfung durch die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), wodurch allfällige Probleme diesmal früh erkannt werden sollen. Bei der ersten solchen Überprüfung Ende 2013 hinterliess das Projekt bei der EFK einen guten Eindruck, dennoch wies diese auch auf einige Probleme und erschwerende Rahmenbedingungen hin, wie sie in ihrem Bericht festhielt. Unter anderem beschäftige die Aufarbeitung von INSIEME die Mitarbeitenden nach wie vor stark und bringe enormen Aufwand für diese mit sich. Der Druck auf das Projekt FISCAL-IT sei entsprechend überall spürbar. Zudem seien bereits in dieser Anfangsphase bei verschiedenen Projekten Verzögerungen aufgrund von Beschaffungsproblemen und wegen eines unvollständigen Architekturkonzepts feststellbar.

Fiscal-IT

Ende Oktober gab der Bundesrat bekannt, dass ab 2014 alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten. Dazu nahm er in der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz eine entsprechende Anpassung vor.

Anlagegold

Im November gab der Bundesrat eine Erhöhung der Tabaksteuer auf den 1. April 2013 bekannt. Der Preisaufschlag pro Schachtel Zigarette betrug 10 Rappen. Beim Feinschnitttabak zum Selberdrehen wurde die Steuer für einen 50-Gramm-Beutel um 60 Rappen erhöht. Der Bund rechnete mit Mehreinnahmen von jährlich rund 50 Millionen Franken.

Erhöhung der Tabaksteuer

Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2013 sah bei Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 64,9 Milliarden Franken ein Defizit von 360 Millionen Franken vor. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums einen Fehlbetrag von 500 Millionen Franken erlaubten. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurden die ordentlichen Einnahmen um 0,6% höher veranschlagt. Dieses Wachstum von rund 400 Millionen Franken wurde getragen von der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz dazu wurden bei den Stempelabgaben rückläufige Einnahmen budgetiert. Die veranschlagten Ausgaben lagen um 1,1% höher als im Budget 2012. Dieses erwartete Wachstum von rund 700 Millionen Franken wurde mit der tiefen Inflation begründet, die insbesondere bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen das Ausgabenwachstum bremste und in anderen Bereichen eine reale Ausweitung der Leistungen ermöglichte, ohne dass die nominalen Beträge erhöht werden mussten. Zudem konnten in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und Verkehr die vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben realisiert werden. Überdies erntete der Bund die Früchte des Schuldenabbaus der vergangenen Jahre und profitierte vom historisch tiefen Zinsniveau.

Voranschlag 2013 (BRG 12.041)

Im Dezember präsentierte der Bundesrat vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung: 1.) Bei der modifizierten Individualbesteuerung versteuert jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen. Weil eine reine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand zu einer Überlastung der Einverdiener-Ehepaare führen würde, sind für diese sowie für Alleinstehende mit eigenem Haushalt und für Alleinerziehende Abzüge vorgesehen. 2.) Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert, was die Progression mildert. Auch dieses Modell beinhaltet Abzüge für Alleinstehende und für Alleinerziehende. 3.) Ehepaare haben die Wahl zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung, wobei der Faktor, durch den die addierten Einkommen dividiert werden, deutlich kleiner ist als zwei. Dabei steht es den Ehepaaren frei, das System jederzeit zu wechseln, bspw. vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung, wenn der zweite Ehepartner voll ins Erwerbsleben einsteigt. Alleinstehenden und Alleinerziehenden steht ein Abzug zu. 4.) Es bleibt bei der heutigen gemeinsamen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete. Lediglich der Tarifverlauf wird neu festgesetzt. Zum Modell gehören Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener. – Sollte keine Kategorie von Steuerpflichtigen mehr bezahlen als bisher, hätten die ersten drei Modelle laut EFD Mindereinnahmen von 3 Mia Fr., das vierte Einbussen von 2,6 Mia Fr. zur Folge; eine Begrenzung der Mindereinnahmen auf 900 Mio. führte bei einigen Steuerpflichtigen je nach Einkommenshöhe, Zivilstand oder Einkommensaufteilung zu Mehrbelastungen. CVP und SVP plädierten für das Vollsplitting, das am besten zur traditionellen Rollenteilung von Mann und Frau passt, SP und FPD hingegen favorisierten die Individualbesteuerung.

Vier Modelle des Bundesrates für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung (2006)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im vergangenen Herbst hatte die Regierung bekannt gegeben, im Rahmen der Überprüfung des Ausgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Dies soll dazu dienen, genügend Spielraum für das weitere Anwachsen der Staatsausgaben (v.a. im Sozialbereich) zu schaffen. Insgesamt sollen die Bundesausgaben bis 2015 nicht stärker zunehmen als das Bruttoinlandprodukt. Im Frühling erläuterte der Bundesrat, er habe ein Portfolio von 45 Aufgaben in 18 Bereichen definiert, aber noch keine Entscheide gefällt, in welchen Bereichen Einsparungen zu erzielen seien. Dabei sei er von seinem ursprünglichen Ziel, den Haushalt bis 2015 um einen Fünftel zu entlasten, deutlich abgerückt. Ende November zeigte sich, dass von den geplanten Einsparungen nur ein Bruchteil zustande kommt. Ursprünglich wollte die Regierung 5 Mia Fr. bei der sozialen Wohlfahrt einsparen, was aber wegen der gesetzlichen Verpflichtungen nur schwer zu realisieren ist, und 3 Mia in den übrigen Bereichen. Dazu hätte sie den Haushalt allein in den Jahren 2008-2010 um 700, 950 und 1200 Mio Fr. entlasten müssen. Statt der Einsparungen von 700 Mio für 2008 resultierten bei einer ersten Sichtung gerade 59 Mio. Bis 2015 beliefen sich die eingegebenen Sparvorschläge statt auf 8 nur auf 1,7 Mia Fr., und diese beruhten auf grosszügigen Schätzungen. Der Bundesrat erklärte, er wolle sich nach den eidgenössischen Wahlen vertieft dem Geschäft widmen.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Der Bundesrat begrüsste es in seiner Antwort auf eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 05.3791), dass Kantone mit geografisch-topografischen Lasten konkurrenzfähige Steuersysteme entwickelten und lehnte das im Vorstoss verlangte Verbot degressiver Besteuerung ab. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) befürwortete den föderalen Steuerwettbewerb, doch dürfe dieser nicht zu einer Abwärtsspirale führen, welche den Kantonen eine Zunahme der Verschuldung bescheren könne. Die FDK wolle die Entwicklung der kantonalen Steuerkonkurrenz genauer analysieren und Leitsätze für die Gestaltung kantonaler Steuerordnungen entwerfen. Sie sprach sich zudem für die Einsetzung einer Kontrollkommission zur Einhaltung des Steuerharmonisierungsgesetzes aus. Die FDK hofft, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde betreffend das Obwaldner Steuermodell eintritt und mit einem Entscheid mehr Rechtssicherheit schafft. – Obschon die Appenzell Ausserrhoder Stimmbevölkerung die vom Kantonsrat beschlossenen degressiven Steuertarife guthiess, verzichtete der Kanton wegen der hängigen Beschwerden vor Bundesgericht vorerst auf die Umsetzung.

Steuerwettbewerb

Im Herbst gab der Bundesrat bekannt, im Rahmen der Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Diese Redimensionierung des Staatshaushaltes bedinge Gesetzes- oder Verfassungsänderungen, so dass sich die Regierung während der ganzen Legislatur 2007-2011 damit befassen werde. Erste Entlastungen seien für 2009 vorgesehen. Konkret sollen die Bundesaufgaben in 41 Aufgabenbereiche eingeteilt werden. Zu klären sei, ob der Bund a) auf eine Aufgabe ganz oder teilweise verzichten könne; b) ob sie sich, falls es sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen handle, so entflechten lasse, dass nur noch eine Staatsebene zuständig sei und c) ob der Bund diese Ausgabe auslagern oder privatisieren könne. Ziel sei es, die Finanzen soweit zu entlasten, dass Handlungsspielraum entsteht für allfällige Neuausgaben, ohne dass der Bund neue Defizite in Kauf nehmen oder die Steuern erhöhen müsse.

Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen

Anfang November legte der Bundesrat die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 fest. Dieser Index gilt als Schlüssel für den Finanzausgleich zwischen den Kantonen und beruht auf den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Anteil des Berggebiets. Verschiebungen ergaben sich in zwei Fällen: Basel-Landschaft steigt von den finanzstarken zu den mittelstarken Kantonen ab, Uri zählt wieder zu den finanzschwachen Kantonen.

Finanzkraft der Kantone

Mit einer Sonderregelung für die Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer für 2002/03 federte der Bund die Einbussen ab, welche die finanzschwachen Kantone wegen des Abstiegs des Kantons Bern in diese Gruppe hätten erleiden müssen. Bern steuerte einen wesentlichen Beitrag bei.

Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer

Im Frühling begann eine dreisprachige, mobile Informationsausstellung zum neuen Finanzausgleich, welche im Verlauf des Jahres in sämtlichen Kantonen zu sehen war. Sie wurde von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und durchgeführt.

Informationsausstellung zum neuen Finanzausgleich

Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin sollen dem Bund künftig Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen entrichten. Da sie aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das Mehrwertsteuergesetz nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Waren.

Samnaun Tschlin

Anfangs November legte der Bundesrat die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2002 und 2003 neu fest. Dieser Index gilt bis zur Inkraftsetzung des NFA und beruht auf den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Anteil des Berggebiets. Verschiebungen ergaben sich in drei Fällen: Die beiden Appenzell stiegen in die Gruppe der mittelstarken Kantone auf, derweil Bern neu zu den finanzschwachen Kantonen zählt.

legte Bundesrat Finanzkraft der Kantone neu fest

Um für die Eventualitäten eines negativen Ausgangs der Volksabstimmung gewappnet zu sein, beantragte der Bundesrat dem Parlament, das bis Ende 1992 befristete "Sofortprogramm" über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Mit diesem 1987 beschlossenen Sofortprogramm war die kalte Progression ausgeglichen, ein ermässigter Tarif für Verheiratete geschaffen und die Sozialabzüge erhöht worden.

Sofortmassnahmen