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Die UREK-NR beurteilte die Standesinitiative Genfs „Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten“ anders als ihre Schwesterkommission und empfahl ihrem Rat, dieser Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) verteidigte das Anliegen. Das Argument, der Initiative sei Folge zu geben, um das Mittel der Besteuerung von nichterneuerbaren Energien noch eingehender zu prüfen, hatte im Nationalrat jedoch keine Überzeugungskraft: Dieses Mittel sei bereits mehrfach diskutiert und verworfen worden, hielt Nationalrat Imark (svp, SO) für die Kommissionsmehrheit fest, worauf die grosse Kammer mit 118 zu 58 Stimmen (keine Enthaltungen) der Standesinitiative keine Folge gab.

Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten (Kt.Iv. GE 15.313)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

In der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze beriet der Ständerat im September 2017 wieder über die Vorlage. Die kleine Kammer wollte vom nationalrätlichen Entscheid zur Auslagerung der Fragen rund um die Durchschnittspreismethode in eine zweite Vorlage nichts wissen und hielt an der eigenen Lösung fest. Mit dieser würde die Durchschnittspreismethode nicht mehr angewendet; Stromunternehmen müssten Gewinne aus dem Zukauf von billigem, ausländischem Strom nicht mehr mit den Kosten der eigenen Produktion verrechnen. Die von der Liberalisierung vorerst ausgenommenen Kleinkunden müssten den höheren Preis der inländischen Produktion zahlen. Bundesrätin Leuthard bezeichnete dieses Vorhaben der kleinen Kammer als bedenklich und rief im Plenum in Erinnerung, dass diese Fragen gar nichts mit dem Um- und Ausbau der Stromnetze zu tun hätten. Trotzdem mochte eine Mehrheit im Rat nicht auf den Entscheid des Nationalrates einschwenken. Auch bezüglich Verkauf und Installation von intelligenten Messsystemen durch die Netzbetreiber blieb der Ständerat bei seiner Ansicht. Damit blieben die wichtigsten Differenzen bestehen.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Mit „Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse“ überschrieb Nationalrat Rösti (svp, BE) seine parlamentarische Initiative vom Juni 2016. Seine Forderung entsprach jedoch der umgekehrten Formulierung: Es ging Rösti um die Überbrückung der aktuellen Preisbaisse mit einem zeitlich befristeten Massnahmenpaket, um die Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zu sichern. Der Strompreis liege zu tief, als dass die Schweizer Wasserkraftwerke kostendeckend produzieren könnten, weshalb mit einem Massnahmenpaket oder einem neuen Marktmodell die Produktionskapazitäten gesichert werden müssten.
Die UREK-NR diskutierte am 28. August 2017 über die parlamentarische Initiative und gab ihr mit 14 zu 9 Stimmen Folge. Die Kommission wollte damit gemäss Medienmitteilung ihren Willen signalisieren, „dem Thema Wasserkraft in der politischen Diskussion um ein neues Marktdesign Gewicht zu geben.“

Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse (Pa.Iv. 16.448)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Eine parlamentarische Initiative Rösti (svp, BE) wollte mit einer Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung den Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung erleichtern. Bei Neukonzessionierungen und bei Änderungen von bestehenden Wasserkraftkonzessionen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich. Für diese wird vom ursprünglichen Zustand von Landschaft und Natur ausgegangen, selbst wenn ein Kraftwerk seit Jahrzehnten besteht und so konzessioniert war. Neu soll – so fordert es die parlamentarische Initiative – vom Ist-Zustand vor der beabsichtigten Neukonzessionierung ausgegangen werden. Im Juni 2017 gab die UREK-NR der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge und im August 2017 stimmte die UREK-SR ihrer Schwesterkommission mit 5 zu 4 Stimmen zu.

Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftanlagen (Pa.Iv 16.452)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Das Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze kam Ende Mai 2017 in den Nationalrat. Mit dem Gesetz soll das Netz für die Anforderungen der Energiewende gerüstet werden. Nachdem der Ständerat als Erstrat im Dezember 2016 beschlossen hatte, den Stromunternehmen wieder zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig den von der Teilliberalisierung des Marktes nicht profitierenden, gebundenen Kleinverbrauchern in der Grundversorgung anzulasten (und damit rückwirkend eine Praxis zu legitimieren, welche vom Bundesgericht gerügt worden war), wollte die UREK-NR einen anderen Weg gehen: Die Verbraucher in der Grundversorgung (Kleinkunden, KMU und Haushalte) sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. Was diese faktische Abnahmegarantie von Strom aus Wasserkraftwerken die Haushalte und KMU kosten würde, war von der Kommission nicht untersucht worden. Der Rat befand diesen Vorschlag seiner Kommission daher für unseriös und folgte dem Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der die Regelungen bezüglich der Abnahme von Wasserkraft durch die gebundenen Kunden in der Grundversorgung in eine zweite Vorlage auslagern und diesen „Entwurf 2“ an die Kommission zurückweisen wollte.
Differenzen zum Ständerat hatte der Nationalrat auch in anderen Bereichen der Vorlage, beispielsweise in der Frage, ob die Kosten intelligenter Mess- und Steuersysteme den Netzkosten angerechnet werden sollen, wie es Bundes- und Ständerat vorsahen. Der Nationalrat strich diesen Artikel und nahm dafür einen Passus auf, der festhält, dass Verkauf und Installation von intelligenten Messsystemen nicht den Netzbetreibern vorbehalten sein soll.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Das Ringen um die Erhöhung der Staumauer beim Kraftwerk an der Grimsel ging im Dezember 2015 in die nächste Runde. Zankapfel war primär die Frage nach dem Erhalt und der Schutzbedürftigkeit der Moorlandschaften entlang des Ufers des bestehenden Stausees. Mit der Erhöhung der Staumauer um 23 Meter und der Flutung der Moorgebiete würde nach Ansicht der Gegnerinnen und Gegner eine zu kostbare Landschaft zerstört werden.
Nachdem das Berner Verwaltungsgericht im Jahr 2015 die vom kantonalen Grossen Rat erteilte Konzession von 2012 aufgehoben hatte, reichte die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid ein. Ebenfalls aktiv wurde daraufhin der Kanton Bern, der eine entsprechende Standesinitiative (Kt. Iv. 16.316) verfasste mit dem Ziel, erneuerbare Energievorhaben künftig auch in Moorlandschaften zu ermöglichen. Im April 2017 hob das Bundesgericht jedoch den Entscheid des Verwaltungsgerichts betreffend die Konzessionsrückweisung auf und bestätigte eine vom Bundesrat festgelegte, untere Grenze der zu schützenden Moorlandschaft (Perimetergrenze) bei 27 Metern über dem bestehenden Seespiegel. Bis zu dieser Höhe sollte eine Flutung der bestehenden Seeuferlandschaft zukünftig also möglich sein. Der Fall ging damit zur Neubeurteilung zurück an das Berner Verwaltungsgericht.

rehausser le niveau du barrage du lac du Grimsel
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Die Änderung im Stromversorgungsgesetz zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz wurde am 9. März 2017 vom Nationalrat diskutiert. Da durch die Schaffung von Vorrangregelungen die Netzkapazität an der Grenze geschmälert werde, gefährdeten die Vorrangregelungen die Versorgungssicherheit und verzerrten den Wettbewerb – so die Begründung der UREK-NR, die ihrem Rat Eintreten und Zustimmung empfahl. Während die Kommission mit einer zusätzlichen Klausel für eine zehnjährige Auslaufzeit bezüglich der langfristigen Abnahmeverträge eine Differenz zum Ständerat schaffen wollte, forderte eine Minderheit Fässler (cvp, AI) die Streichung dieser Klausel. Der Nationalrat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und zog mit 120 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Position der Minderheit Fässler derjenigen der Kommissionsmehrheit vor. Da somit keine Differenz zum Ständerat geschaffen wurde, kam das Geschäft in die Schlussabstimmung: Am 17. März 2017 stimmte der Ständerat mit 43 gegen eine Stimme bei einer Enthaltung zu, der Nationalrat nahm die Vorlage mit 141 gegen 56 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz

In der Wintersession 2016 behandelte die kleine Kammer als Erstrat eine parlamentarische Initiative der UREK-SR zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz. Diese Änderung im Stromversorgungsgesetz soll die Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien streichen. Diese würden sich in der Praxis nicht bewähren und seien systemfremd, versicherte Werner Luginbühl (bdp, BE) im Namen der Kommission, welche die parlamentarische Initiative einstimmig zur Annahme empfahl. Nachdem auch Bundesrätin Leuthard dargelegt hatte, dass sie die Gesetzesänderung begrüsse, trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und nahm sie einstimmig (bei 2 Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Mit einer 2013 eingereichten Standesinitiative wollte der Kanton Graubünden die Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft erreichen. Dazu solle auf die Aufstockung der Fördermittel für neue erneuerbare Energien verzichtet und das bestehende Fördermodell durch ein marktorientiertes Modell ersetzt werden. Sollte das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel aufgestockt werden, so müsse der Ausschluss der Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 Megawatt Leistung aufgehoben werden. Die UREK-SR empfahl im November 2014, der Standesinitiative zuzustimmen, da noch unklar war, wie die Energiestrategie 2050 bezüglich der Wasserkraft ausgestaltet wird. Der Nationalrat behandelte die Standesinitiative erst im März 2016 und gab keine Folge, weil dem Anliegen der Initiative in der Energiestrategie 2050 Rechnung getragen werde. Die UREK-SR kam im November 2016 auf ihren Entscheid zurück und sprach sich gegen die Standesinitiative aus. Der Ständerat, der im Dezember 2016 über das Geschäft beriet, sah die Forderungen der Standesinitiative ebenfalls als hinreichend erfüllt und gab keine Folge.

maintenir la valeur de la force hydraulique suisse (iv. ct. 13.312)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die UREK-SR der Standesinitiative des Kantons Genf „Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten“ Folge. Die Standesinitiative wollte eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einführen, um die einheimischen Wasserkraftanlagen im Wettbewerb zu stärken. Die Kommission sprach sich dafür aus, dieses Mittel noch eingehender zu prüfen.

Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten (Kt.Iv. GE 15.313)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Die aus einer parlamentarischen Initiative der UREK-SR hervorgegangene Änderung im Stromversorgungsgesetz, welche die Streichung des Vorrangs erneuerbarer Energie bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz bezweckt, wurde in der bis März 2016 dauernden Vernehmlassung grösstenteils gut aufgenommen. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer stimmten dem Vorhaben zu und begründeten dies mit der höheren Netz- und Versorgungssicherheit. Skeptisch aufgenommen wurde die Vorlage von einigen Gebirgskantonen, die eine Benachteiligung der einheimischen Wasserkraft gegenüber ausländischem Strom aus Kohle und Gas ausmachten. Abgelehnt wurde die Vorlage von den Umweltverbänden und der SP, die in der Gesetzesänderung einen Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 sahen. Die UREK-SR sah sich durch die breite Zustimmung bestätigt und sprach sich am 1. September 2016 einstimmig für den Entwurf aus, der damit den Räten unterbreitet wird.

Änderung Stromversorgungsgesetz

In der Sommersession 2015 hatte Martin Bäumle (glp, ZH) eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Graustromabgabe eingereicht. Diese soll die inländische Wasserkraft schützen: Mit der durch die Abgabe erreichten Verteuerung von Strom aus nichterneuerbaren Quellen seien inländische Wasserkraftproduzenten am Markt wieder konkurrenzfähiger. Bäumle und den Mitunterzeichnenden ging es weniger um den Lenkungseffekt auf den Energieverbrauch (wie dies die vom Bundesrat geplante Klima- und Stromabgabe zum Ziel hat), sondern um die Stützung der Wasserkraft, die am Markt massiv unter Druck ist. Damit zielte die parlamentarische Initiative Bäumle auf eine Problematik, die in der Folge im Rahmen der Energiestrategie 2050 ausführlich diskutiert wurde. Am 23. August 2016 teilte die UREK-NR in einer Medienmitteilung mit, sie lehne die parlamentarische Initiative Bäumle mit 17 zu 8 Stimmen ab, da eine Graustromabgabe den Strompreis in der Schweiz erhöhen würde, was im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld zu verhindern sei. Eine Kommissionsminderheit beantrage jedoch, der Initiative Folge zu geben.

Graustromabgabe

Die UREK-NR hatte im August 2014 eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft die Wasserzinsregelung nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Dabei seien die wirtschaftliche Lage der Wasserkraftwerke und die Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 zu berücksichtigen. Bei Anlagen, die Investitionsbeiträge nach Art. 30 des Energiegesetzes erhalten, soll der Wasserzins für die zusätzliche Produktion während 10 Jahren reduziert oder ganz aufgehoben werden. Im November 2014 begrüsste der Bundesrat die Motion und im Dezember 2014 nahm der Nationalrat sie diskussionslos an. Ein Jahr später, im Dezember 2015, stimmte auch der Ständerat dem Anliegen zu, strich jedoch die Reduktion des Wasserzinses für Anlagen mit Investitionsbeiträgen aus dem Motionstext. Der Nationalrat nahm die Motion in der Fassung des Ständerates im März 2016 gemäss dem einstimmigen Antrag seiner Kommission diskussionslos an.

Wasserzinsregelung nach 2019
Dossier: Wasserzins nach 2019

Eine Motion Killer (svp, AG) verlangte die Änderung des Gewässerschutzgesetzes, damit der mit den Restwassersanierungen verbundene Produktionsausfall der Wasserkraft minimiert wird. Der Bundesrat bat um Ablehnung der Motion und begründete dies damit, dass die Ausbauziele der Wasserkraft mit den Restwassersanierungen nicht gefährdet seien und eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes unfair gegenüber jenen Kantonen wäre, welche die Restwassersanierungen bereits vorgenommen haben. Trotzdem fand die Motion im Erstrat eine Mehrheit: Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen mit Mehrheiten aus den Fraktionen von FDP, CVP und BDP zu, womit bei vier Enthaltungen 103 Stimmen für die Motion gegen 83 ablehnende Voten standen.

Restwassersanierungen

Une étude réalisée par l’Office fédérale de l’énergie (OFEN) a analysé la rentabilité de 25 projets de centrales de grande hydraulique. Il en ressort que la construction de nouvelles installations engendre des coûts de 14 centimes par kilowattheures en moyenne. Ces coûts sont bien supérieurs au prix du marché de gros qui se situe aux alentours de 5 centimes par kilowattheures actuellement. Ces conditions ne favorisent donc pas l’investissement dans la force hydraulique.

la rentabilité de 25 projets de centrales de grande hydraulique

Afin d’éviter le rehaussement du barrage du lac du Grimsel (BE), des organisations environnementales ont saisi le Tribunal administratif du canton de Berne en mars de l’année sous revue. Quelques jours plus tard, le conseil d’administration des Forces motrices de l’Oberhasli (KWO) a fait savoir que l’entreprise suspendait le projet phare d’une puissance de 660 mégawatts (MW) pour des raisons économiques. La chute du cours de l’électricité a remis en cause la rentabilité du projet. Compte tenu des conditions de marché difficiles, les KWO ont annoncé en octobre qu’elles allaient donner la priorité à un autre projet d’extension moins ambitieux d’une puissance de 150 mégawatts (MW).

rehausser le niveau du barrage du lac du Grimsel
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Le Conseil des Etats a transmis lors de la session d’automne un postulat Engler (pdc, GR) chargeant le Conseil fédéral d’examiner les conditions permettant d’exploiter les forces hydrauliques de manière durable. Le texte invite notamment le gouvernement à évaluer le financement d'extensions de centrales de pompage-turbinage existantes ou la construction de nouvelles centrales de ce type par l'octroi de prêts à faible taux d'intérêt qui seraient accordés par la Confédération. C’est par 25 voix contre 6 que les sénateurs se sont prononcés en faveur de cette intervention parlementaire.

les conditions permettant d’exploiter les forces hydrauliques de manière durable
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

C’est dans ce contexte peu propice au développement de l’énergie hydraulique que les Grisons ont déposé en octobre une initiative cantonale visant à maintenir la valeur de la force hydraulique suisse. Le texte demande entre autres au parlement fédéral d’inclure, en cas de maintien du modèle d'encouragement actuel des énergies renouvelables, l'énergie hydraulique d'une puissance supérieure à 10 mégawatts (MW).

maintenir la valeur de la force hydraulique suisse (iv. ct. 13.312)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

En mai, le Tribunal fédéral (TF) a rejeté l’ensemble des recours contre la variante aérienne du projet de ligne à haute tension entre Chamoson et Chippis (VS). Les juges de Mon-Repos ont estimé qu’un câblage souterrain était disproportionné, confirmant ainsi la décision du Tribunal administratif fédéral (TAF) arrêtée l’année dernière. Le nouveau couloir revêt une grande importance pour la sécurité d’approvisionnement de la Suisse en général et pour l’utilisation de l’énergie hydraulique en Valais en particulier.

Chamoson et Chippis

Après avoir été acceptée par le Conseil national l’année passée, une motion déposée par le groupe PBD ayant pour but de faciliter la construction de centrales hydrauliques sur des sites inscrits à l’inventaire fédéral des paysages, des sites et monuments d’importance nationale et des parcs naturels régionaux a obtenu une majorité au sein du Conseil des Etats lors de la session de printemps.

faciliter la construction de centrales hydrauliques

Contre l’avis du Conseil fédéral, les deux Chambres fédérales ont accepté une motion Stadler (pvl, UR) visant à relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses.

relever l’objectif de la production des centrales hydrauliques suisses

Une motion Luginbühl (pbd, BE) demandant au Conseil fédéral d’établir, en collaboration avec les cantons, un relevé national afin d’identifier les possibilités d’exploitation de l’énergie hydraulique a reçu le soutien du parlement.

relevé national

Pour ce qui est du rehaussement du barrage du lac du Grimsel (BE), le Grand Conseil bernois a octroyé en septembre, sur demande du gouvernement cantonal et avec la bénédiction du Conseil fédéral, la concession du projet. Le parlement a dans la foulée refusé le recours des organisations environnementales.

rehausser le niveau du barrage du lac du Grimsel
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

En octobre, le Conseil fédéral a approuvé la révision totale de l’ordonnance sur les ouvrages d’accumulation qui règle la mise en œuvre de la loi sur les ouvrages d’accumulation et entrera en vigueur dès janvier 2013. Désormais, les exploitants devront s'acquitter d'une taxe de surveillance. Cette taxe est calculée en fonction du volume du bassin de retenue et se situe entre 200 et 13'000 francs par an pour les installations existantes.

loi fédérale sur les ouvrages d’accumulation initialement

Une motion déposée par le groupe PBD ayant pour but de faciliter la construction de centrales hydrauliques sur des sites inscrits à l’inventaire fédéral des paysages, des sites et monuments d’importance nationale et des parcs naturels régionaux a obtenu une majorité au sein du Conseil national. Le vote du Conseil des Etats a été programmé pour 2013.

faciliter la construction de centrales hydrauliques