Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Energie
  • Wasserkraft

Akteure

Prozesse

  • Standesinitiative
9 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Während die UREK-SR der Genfer Standesinitiative «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» im November 2016 Folge gegeben hatte, war sie vom Nationalrat im Herbst 2017 abgelehnt worden. Diesem Entscheid folgte im August 2018 auch der Ständerat, nachdem die Mehrheit der UREK-SR die Meinung geändert und in ihrer zweiten Sitzung mit 8 zu 4 Stimmen beantragt hatte, der Standesinitiative nun doch keine Folge zu geben.
Der für die Mehrheit der Kommission sprechende Werner Luginbühl (bdp, BE) erklärte im Rat, weshalb die Kommissionsmehrheit in der ersten Vorprüfung im November 2016 noch für die Standesinitiative gewesen war, sie jedoch zwei Jahre später verwerfen wollte: In der Zwischenzeit seien verschiedene Unterstützungsmassnahmen etabliert worden. Konkret nannte er etwa die Marktprämie, die Investitionsbeiträge für den Bau von Neuanlagen und Erweiterungen von Wasserkraftwerken im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050, die Aufhebung der Durchschnittspreismethode für die Grundversorgung sowie die anstehende Revision des Stromversorgungsgesetzes, mit der ein neues Strommarktdesign entstehen soll. Zudem sei zwar eine Steuer auf nicht-erneuerbare, importierte Energieträger auf den ersten Blick eine tolle Sache, jedoch könne diese Abgabe einfach umgangen werden. Darüber hinaus sei sie nicht so ergiebig wie oft angenommen und nicht vereinbar mit internationalem Handelsrecht.
Ganz anders sah dies der Genfer Ständerat Robert Cramer (gp, GE), der im Ständerat eine links-grüne Kommissionsminderheit anführte. Es gehe bei dieser Standesinitiative darum, dem Verursacherprinzip auch im Stromsektor Rechnung zu tragen. Der bundesrätliche Bericht zeige, dass die Forderungen gemäss dieser Initiative umsetzbar seien, sofern es keine Diskriminierung zwischen inländischer und ausländischer Stromproduktion gebe. Im Standesinitiativtext sei keine solche Diskriminierung vorgesehen, was somit die Steuereinführung ohne Probleme mit den internationalen Verträgen vereinbaren liesse. Als die zwei wichtigsten Argumente für die Initiative nannte der Genfer den Schutz und Erhalt der Schweizer Wasserkraftwerke – und somit der wichtigsten inländischen, erneuerbaren Energieproduktion – sowie die Schaffung von mehr Gerechtigkeit, indem nicht-erneuerbare Energien im Vergleich zu erneuerbaren im Sinne des Verursacherprinzips teurer würden. Bei einem Folgegeben könnten die Anliegen gemäss dieser Initiative zudem direkt in die Beratungen zur bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes Eingang finden. Die kleine Kammer folgte jedoch der Mehrheit ihrer Kommission und gab mit 25 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Initiative keine Folge. Somit gilt dieses Geschäft für beide Kammern als erledigt.

Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten (Kt.Iv. GE 15.313)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Auf Antrag seiner Kommission gab der Ständerat in der Frühlingssession 2018 der Berner Standesinitiative «Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften» keine Folge. Das Hauptziel der Vorlage, die Ermöglichung des Ausbaus der Grimselkraftwerke, sei in der Zwischenzeit aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 5. April 2017 schon erreicht worden. Zudem fände eine solche Verfassungsänderung, die den Schutz der Moore und Moorlandschaften tangieren würde, wohl kaum das doppelte Mehr, so Werner Luginbühl (bdp, BE) für die Kommission. Die UREK-SR wolle aber die Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen die Qualität der Schweizer Moore und Moorlandschaften zu verbessern. Für letzteres Anliegen setzte sich auch Raphaël Comte (fdp, NE) in einem kurzen Votum ein und erklärte, das Problem der schlechten Moorqualität sei nebst der fehlenden Sensibilisierung der Bevölkerung vor allem auch ein finanzielles. Der Schutz ebendieser Moore sei sehr wichtig und er bedankte sich, dass sich die Kommission dieser zentralen Frage annehmen wolle.
Im Nachgang zu den Beratungen der Berner Standesinitiative beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichts, der den Zustand der Schweizer Moore aufzeigt.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Eine im Oktober 2016 eingereichte Standesinitiative des Kantons Bern verlangte, dass zukünftig Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften gebaut werden können. Dafür ist eine Ergänzung von Artikel 78 Absatz 5 BV nötig, welcher im Zuge der Rothenthurm-Initiative 1987 in die BV aufgenommen worden war. Auslöser für die Standesinitiative war eine Debatte rund um den Ausbau des Grimselstaudamms (BE) gewesen. Das Berner Verwaltungsgericht war im Dezember 2015 auf eine im März 2013 eingereichte Beschwerde eingegangen und hatte das Schutzgebiet des Moors bis hinunter auf die heutige Seespiegelhöhe vergrössert. Mit der Standesinitiative sollte nun trotz der damaligen Schutzgebieterweiterung eine Erhöhung der Staumauer um 23 Meter ermöglicht werden, wodurch das Wasservolumen um 75% vergrössert würde. Nirgends in der Schweiz könne auf so einfache Art und Weise die Energiestrategie 2050 des Bundes umgesetzt werden, die vor allem auf den Ausbau der Wasserkraft setzt, so die Argumentation des Kantons Bern. Im Frühling 2017 revidierte das Bundesgericht jedoch den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts und hob die Erweiterung des Schutzgebietes auf. Ein Ausbau der Staumauer wurde so wieder möglich gemacht. Die zuständige UREK-SR lehnte die Standesinitiative in der Folge einstimmig ab, da mit dem Bundesgerichtsentscheid der Hauptzweck der Initiative, den Ausbau des Grimselkraftwerkes zu ermöglichen, dahingefallen sei. Gleichzeitig betonte sie die Wichtigkeit der Schutzmassnahmen für Moore sowie deren Erhalt, der in Zukunft sogar noch weitere Schutzmassnahmen nötig machen werde.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Die UREK-NR beurteilte die Standesinitiative Genfs „Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten“ anders als ihre Schwesterkommission und empfahl ihrem Rat, dieser Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) verteidigte das Anliegen. Das Argument, der Initiative sei Folge zu geben, um das Mittel der Besteuerung von nichterneuerbaren Energien noch eingehender zu prüfen, hatte im Nationalrat jedoch keine Überzeugungskraft: Dieses Mittel sei bereits mehrfach diskutiert und verworfen worden, hielt Nationalrat Imark (svp, SO) für die Kommissionsmehrheit fest, worauf die grosse Kammer mit 118 zu 58 Stimmen (keine Enthaltungen) der Standesinitiative keine Folge gab.

Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten (Kt.Iv. GE 15.313)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Mit einer 2013 eingereichten Standesinitiative wollte der Kanton Graubünden die Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft erreichen. Dazu solle auf die Aufstockung der Fördermittel für neue erneuerbare Energien verzichtet und das bestehende Fördermodell durch ein marktorientiertes Modell ersetzt werden. Sollte das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel aufgestockt werden, so müsse der Ausschluss der Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 Megawatt Leistung aufgehoben werden. Die UREK-SR empfahl im November 2014, der Standesinitiative zuzustimmen, da noch unklar war, wie die Energiestrategie 2050 bezüglich der Wasserkraft ausgestaltet wird. Der Nationalrat behandelte die Standesinitiative erst im März 2016 und gab keine Folge, weil dem Anliegen der Initiative in der Energiestrategie 2050 Rechnung getragen werde. Die UREK-SR kam im November 2016 auf ihren Entscheid zurück und sprach sich gegen die Standesinitiative aus. Der Ständerat, der im Dezember 2016 über das Geschäft beriet, sah die Forderungen der Standesinitiative ebenfalls als hinreichend erfüllt und gab keine Folge.

maintenir la valeur de la force hydraulique suisse (iv. ct. 13.312)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die UREK-SR der Standesinitiative des Kantons Genf „Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten“ Folge. Die Standesinitiative wollte eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einführen, um die einheimischen Wasserkraftanlagen im Wettbewerb zu stärken. Die Kommission sprach sich dafür aus, dieses Mittel noch eingehender zu prüfen.

Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten (Kt.Iv. GE 15.313)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

C’est dans ce contexte peu propice au développement de l’énergie hydraulique que les Grisons ont déposé en octobre une initiative cantonale visant à maintenir la valeur de la force hydraulique suisse. Le texte demande entre autres au parlement fédéral d’inclure, en cas de maintien du modèle d'encouragement actuel des énergies renouvelables, l'énergie hydraulique d'une puissance supérieure à 10 mégawatts (MW).

maintenir la valeur de la force hydraulique suisse (iv. ct. 13.312)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Le Conseil des Etats a adopté une initiative du canton du Valais (Iv.ct. 90.203) qui propose d'instaurer une responsabilité civile illimitée des exploitants de centrales hydro-électriques et la création d'un fonds de solidarité fédéral destiné à couvrir les dommages causés lors de catastrophes majeures (guerre ou phénomènes naturels hors du commun comme des séismes, des glissements de terrain ou des éboulements).

Initiative cantonale demandant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydroélectriques (Iv.ct. 90.203)

Entre 1978 et 1979, des fissures apparurent dans le mur du barrage du Zeuzier (VS). Remis en état sous les auspices du DFTCE et de l'OFEE, ce barrage fait l'objet d'une dissension entre Confédération et Etat du Valais à propos des origines des dommages. Pour les autorités fédérales, ces derniers proviennent des travaux de la galerie de sondage du Rawyl; pour le canton, ils sont issus des mouvements tectoniques de la région. Appelé à trancher, par la commission fédérale d'estimation, entre ces deux positions, l'expert estima que le barrage-voûte du Zeuzier n'était pas acceptable dans les conditions géologiques du Rawyl. En réponse à une question du conseiller aux Etats Delalay (pdc, VS), le Conseil fédéral assura qu'il n'y avait aucun risque pour la sécurité des populations concernées. Cette polémique amena le canton du Valais à déposer une initiative au niveau fédéral dans laquelle il demande l'instauration d'une responsabilité civile illimitée pour les exploitants d'installations hydro-électriques (Iv.ct. 90.203).

Initiative cantonale demandant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydroélectriques (Iv.ct. 90.203)