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Infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 hatte der Bundesrat 2011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Verschärfung des Notfallschutzes um Kernanlagen zu prüfen. Nachdem der Bundesrat im Sommer 2017 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt hatte, verabschiedete er im November 2018 die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV). Kernelement der Totalrevision ist die Erhöhung des Referenzszenarios auf die höchste Stufe. Dies hat zur Folge, dass für die notwendigen Notfallschutzmassnahmen vom schlimmsten Szenario ausgegangen werden muss und somit auch Kantone, die in einem grösseren Radius um die Atomkraftwerke liegen, Massnahmen zum allfälligen Schutz der Bevölkerung treffen müssen. Die totalrevidierte Verordnung trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Verschärfung Notfallschutz um Kernanalgen

Das BFE liess Ende 2018 in seinem jährlich erscheinenden Monitoringbericht verlauten, dass die Umsetzung der im Jahre 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Energiestrategie 2050 auf Kurs sei. Dazu analysierte das Bundesamt rund 40 Indikatoren in sieben verschiedenen Themenfeldern. Nebst diesem Monitoring erfolgt alle fünf Jahre eine vertiefte Berichterstattung des Bundesrates zuhanden des Parlaments. Positiv entwickelt hat sich der Gesamtenergieverbrauch pro Kopf, der trotz wachsender Bevölkerung und wirtschaftlicher Entwicklung zurückgegangen ist. Der bis ins Jahr 2020 erwünschte Rückgang im Gesamtenergieverbrauch pro Kopf um minus 16 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2000 wurde bereits Ende 2017 erreicht. Die NZZ sprach in diesem Zusammenhang von einer «Entkoppelung von Verbrauch und Bevölkerungswachstum». Ebenfalls positiv entwickelt haben sich die Fotovoltaik und die Stromproduktion aus Kehrichtverbrennungsanlagen, bei denen ebenfalls ein Zuwachs angestrebt worden war. Nicht auf Kurs sei die Schweiz aber Zeitungsberichten zufolge bei der Steigerung der Energieproduktion aus Windenergie und Tiefengeothermie.
Mit etwas kritischerem Blick betrachtete jedoch beispielsweise der Tages-Anzeiger die Publikation. So sei zwar der Energieverbrauch pro Kopf gesunken und somit die Energieeffizienz gestiegen, nicht aber der Gesamtstromverbrauch; dieser sei angestiegen, da die Wirtschaft und die Bevölkerung insgesamt gewachsen seien und verstärkt Elektrizität – beispielsweise beim Antrieb von Elektroautos – als Energiequelle verwendeten.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Der Bundesrat kündigte im Dezember 2018 das Inkrafttreten der revidierten Kernenergieverordnung per 1. Februar 2019 an. Damit sollen diverse Präzisierungen vorgenommen und künftig Missverständnisse vermieden werden. Neu gilt bei einem 10'000-jährlichen naturbedingten Störfall (Bsp. starkes Erdbeben) klar ein Dosisgrenzwert von maximal 100 mSv. Wie bisher bestehen bleiben jedoch die Anforderungen bei technisch bedingten Störfällen, wobei das Werk allerdings neu bei Nichterfüllung der Forderungen nicht mehr sofort ausser Betrieb genommen werden muss, sondern nur eine Nachrüstung verlangt wird. Des Weiteren werden die Zuständigkeiten bei der Abklinglagerung schwacher radioaktiver Elemente geregelt.
Berichten der Basler Zeitung (BaZ) zufolge sei sich aber der Bundesrat gerade beim Kernelement, der Präzisierung des Grenzwerts auf 100 mSv, im Vorfeld nicht einig gewesen und Alain Berset habe eine Herabsetzung auf 20 bis 50 mSv gefordert – so wie dies die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) bereits empfohlen hatte. In einer Medienmitteilung gab der Bundesrat aber am selben Tag bekannt, er wolle die heiss umstrittene, von Gegnern auch als «Lex Beznau» bezeichnete und in der Vernehmlassung scharf kritisierte Verordnungsrevision (gemäss der BaZ auf Antrag von Energieministerin Doris Leuthard) umsetzen. Gegen diesen Entscheid reichte die Nationalrätin Irène Kälin (gp, AG) eine Motion (Mo. 18.4233) ein und kritisierte den Bundesrat, dass dieser das Parlament in «unakzeptabler Art» übergehe, da die zuständige UREK-SR in Zusammenhang mit einem Postulat Müller (Po. 18.3175) vom Bundesrat einen Prüfbericht im Bereich Strahlenschutz verlange. Gemäss der BaZ soll es aufgrund dieses Vorstosses im September 2018 auch zu einem Gespräch zwischen Doris Leuthard und Damian Müller gekommen sein, in welchem die Energieministerin versucht haben soll, den Luzerner Ständerat zu überzeugen, den Vorstoss zurückzuziehen.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Eine 2014 in Kraft getretene Verordnung sah vor, dass Schweizer Kernkraftwerkbetreiber die Kosten für die präventive Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten in einem Umkreis von 50 km um die Anlage ganz und ab einem Abstand von 50 km zur Hälfte tragen müssen. Gegen diese Verordnung wehrten sich Zeitungsberichten zu Folge die AKW-Betreiber (Axpo, BKW und KKW Gösgen-Däniken und Leibstadt) im Jahr 2016 zuerst vor dem Bundesverwaltungsgericht und in letzter Instanz 2018 vor dem Bundesgericht und bekamen Recht. Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese zusätzlichen Abgaben bestehe und die Kernkraftwerkbetreiber die Kosten nur bis zu einem Umkreis von 20 km – wie dies in der alten Verordnung vorgesehen war – vollständig übernehmen müssen.

Jodtabletten um Kernenergieanlagen

Bei einem Arbeitsbesuch im September 2018 trafen sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin, um gemeinsam über die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu beraten. Im Zentrum der Gespräche standen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Stromabkommen, die langfristige Sicherstellung von und die Versorgung mit erneuerbaren Energien sowie der Schutz der Schweizer Wasserkraft angesichts des internationalen Preisdrucks. Als Ziel setzten sich die beiden Minister, bis Ende Jahr eine gemeinsame Energie- und Klima-Agenda auszuarbeiten.

Bilaterale Zusammenarbeit eurpäischer Länder und der Schweiz in der Klimapolitik

Gemäss der Energiestrategie 2050 ist geplant, dass bis ins Jahr 2050 rund sieben bis zehn Prozent des Schweizer Strombedarfs mit Windkraftenergie gedeckt werden. Aktuell liege dieser Wert Zeitungsberichten zu Folge noch unter einem Prozent. Das grösste Windenergiepotential sei gemäss der NZZ in den Kantonen Bern und Waadt zu verorten. Um die Windenergie zu fördern, eröffnete das BFE im Sommer 2018 den «guichet unique». Dieser soll zu einer Koordinations- und Anlaufstelle für Projektentwickler und Behörden werden, die Anliegen und Fragen rund um das Thema Windenergie einbringen möchten.
Im ersten Halbjahr 2018 berichteten vorwiegend Medien aus den Kantonen Waadt, Neuenburg, Jura, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus und Basel-Landschaft rund um das Thema Windkraft. Wohl am intensivsten mit dem Thema Windenergie beschäftigten sich mehrere Akteure im Kanton Waadt, wo mehrere Projekte im Waadtländer Jura diskutiert wurden. Auf grosses mediales Interesse stiess dabei vor allem die Gemeindeversammlung im kleinen Ort La Praz (VD), die nach einem gescheiterten ersten Anlauf erneut über den geplanten Windpark «Mollendruz» abstimmte und diesen beim zweiten Anlauf guthiess.
Auf viel Gegenwind stiessen beispielsweise auch Projekte in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (Windpark Oberegg), Schaffhausen (Windpark Chroobach) oder auch Glarus (Projekt Linthwind). Gegnerinnen und Gegner von Windkraftanlagen argumentierten bei diversen Projekten hauptsächlich damit, dass Windräder das Landschaftsbild stören, Rotoren Fledermäuse oder andere Vögel töten und die Rotorengeräusche Anwohner verärgern könnten. Zuletzt wurde in einigen Kantonen auch darüber debattiert, wie gross der Abstand von Windanlagen zu Wohngebieten sein müsse.

Windenergieprojekte

Die geplanten Teilrevisionen diverser Verordnungen im Kernenergiebereich sorgten in der Vernehmlassung für viel Aufruhr. Geplant waren einerseits Änderungen in den Kriterien zur Störfallanalyse und der dazugehörigen Ausserbetriebnahme und andererseits neue Regelungen zur Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen. Für viel Zündstoff sorgte hierbei vor allem die erste Änderung – auch bekannt unter dem Namen «Lex Beznau».

Die Betreiberfirmen von Kernkraftwerken sind verpflichtet, deterministische Störfallanalysen durchzuführen. Störfälle werden dabei in drei Kategorien unterteilt: Schwerwiegende naturbedingte Fälle, die jedoch nur sehr selten eintreten, erhalten die Ziffer drei. Mit der Ziffer zwei versehen werden schwerwiegende naturbedingte Störfälle, die etwas häufiger vorkommen als jene in Kategorie drei. Leichtere und häufige naturbedingte Störfälle bekommen die Ziffer eins. Zudem erhalten die jeweiligen Störfälle maximale Dosisgrenzwerte – also Richtlinien, wie viel Radioaktivität bei einem Störfall maximal austreten dürfte – zugeteilt.
Unklar formuliert war bisher jedoch die Kategorisierung der in der Natur auftretenden Ereignisse, die durchschnittlich einmal alle 10'000 Jahre stattfinden. Gemäss Zeitungsberichten beziehe sich dies vor allem auf schwerere Erdbeben. Diese seltenen Erdbeben bildeten in Art. 123 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (StSV) den Übergang zwischen der Kategorie zwei, für die ein strenger Dosisgrenzwert von 1 mSv (Millisievert) pro Jahr gilt, und der Kategorie drei, für die ein viel höherer Grenzwert von 100 mSv pro Jahr gilt. Unklar war deshalb, zu welcher Kategorie und zu welchem Grenzwert die oben beschriebenen seltenen Erdbeben gehören. Dass hier eine rechtliche Unsicherheit bestand, erkannte die KNS bereits im Jahr 2012 und beantragte Klärungsbedarf. Mit einer Konkretisierung, dass für solche Ereignisse die einfacher einzuhaltende Kategorie drei gelten sollte, wollte der Bundesrat die bisherige Praxis in den Verordnungen verankern.
Anwohner rund um die Kernkraftwerke Beznau I und II sowie drei Umweltorganisationen hatten aber schon im Jahr 2015 beim ENSI ein Gesuch eingereicht mit dem Ziel, solche Ereignisse der Kategorie zwei und somit dem strengeren Dosisgrenzwert 1 mSv pro Jahr zuzuordnen. Bei einer solchen Zuordnung müssten beide Anlagen in Beznau bis zu einer allfälligen Nachrüstung vom Netz genommen werden, da sie diesen Grenzwert nicht einhalten könnten. Mittels einer Verfügung hatte das ENSI dieses Begehren jedoch abgelehnt und den Entscheid damit begründet, dass dies weder der bisherigen Praxis noch der ursprünglichen Regelungsabsicht des Bundesrates entspreche und womöglich sämtliche AKWs der Schweiz unmittelbar bei der Zuteilung zur Kategorie zwei vom Netz genommen werden müssten. Diese Verfügung war danach beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Zu erwarten ist auch ein allfälliger Weiterzug des noch ausstehenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheids an das Bundesgericht.

In der Vernehmlassung, die bis Mitte April 2018 andauerte, meldeten sich sowohl Regierungen diverser Schweizer Kantone und Städte, als auch diverse Organisationen, Kommissionen, Parteien und Dachverbände aus der Schweiz und Deutschland, sowie viele Einzelpersonen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich zu Wort. So liess beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Aargau – also dem Kanton, wo sich die Anlagen Beznau I und II sowie Leibstadt befinden – verlauten, dass er die Präzisierungen in den Verordnungen als sinnvoll erachte. Ähnlich klang es in den Stellungnahmen der Kantone Basel-Land, Freiburg und Graubünden. In den Kantonen Luzern, Appenzell-Ausserrhoden und Zürich erachtete man die Präzisierungen als sinnvoll, äusserte aber Bedenken an der Herabsetzung der Schutzbestimmungen und betonte deshalb die Wichtigkeit des Postulats Müller (fdp, LU, Po. 18.3175). Klar oder mehrheitlich klar gegen die genannte Konkretisierung/Herabsetzung der Sicherheitsanforderungen von 1 mSv auf 100 mSv äusserten sich die Regierungen der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis – sowie Bern und Solothurn, die Standortkantone der anderen beiden Atomkraftwerke.
Nebst den Kantonsregierungen liessen auch diverse Parteien von sich hören. Aussergewöhnlich war hierbei der einstimmige Tenor unter diversen Parteien von links bis rechts betreffend die zeitliche Komponente. Sowohl die SP, die Grünen und die GLP als auch die FDP und die SVP störten sich am Zeitpunkt der Vernehmlassung. Die SP und die GLP forderten eine Sistierung des Vorhabens bis zum Gerichtsentscheid aus St. Gallen. Auch die Grünen kritisierten, dass der Bundesrat das gerichtliche Verfahren nicht abwarte, verlangten aber darüber hinaus einen generellen Verzicht auf die Revision. Die FDP erklärte, die Beschwerde sei kein Grund, um die Vernehmlassung zu verzögern, jedoch sei die Dringlichkeit dieser Verordnungsanpassung zu wenig ersichtlich. Die SVP schrieb in einer kurzen Stellungnahme, dass wohl erst durch das Gerichtsverfahren Anpassungen in Angriff genommen worden seien. Die KNS habe ja schon im Jahr 2012 bemerkt, dass ein gewisser Klärungsbedarf bestehe. Eine Ausnahme im Tenor bildete die BDP. In ihrer offiziellen Stellungnahme erwähnte sie die mögliche Problematik betreffend den Rechtsstreit nicht. Sowohl die SP als auch die Grünen äusserten sich generell ablehnend zu den Verordnungsänderungen, was sie auch deutlich kundtaten. «Wir lehnen die vorgelegten Verordnungsänderungen mit Nachdruck ab und kritisieren die vorgeschlagenen inhaltlichen Anpassungen sowie das gewählte Vorgehen scharf», schrieb etwa die SP. Die Grünen gingen einen Schritt weiter und beschuldigten den Bundesrat, mit dieser Lex Beznau die Grundlagen schaffen zu wollen, um die alten Anlagen in Beznau weiter in Betrieb halten zu können. Die FDP und die SVP zeigten sich mit den Änderungen grundsätzlich einverstanden. Gemäss FDP würden die Anpassungen selber keine Abstriche bei der Sicherheit mit sich bringen sondern nur die heutige Praxis auf Verordnungsebene präzisieren. Nicht offiziell zur Vorlage äusserte sich die CVP, was Martin Bäumle (glp, ZH) in einer Anspielung im Tages-Anzeiger als Unterstützung für ihre Energieministerin Doris Leuthard wertete.
Eine weitere brisante kritische Stellungnahme kam schliesslich von André Herrmann, dem ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (KSR). Er warf dem Bundesrat vor, das Vorsorgeprinzip zu verletzen: Die Kommission empfehle, solchen Ereignissen einen Grenzwert von 20 bis 50 mSv zuzuordnen und nicht 100 mSv, wie dies der Bundesrat vorsah.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Mittels eines Postulats forderte Nationalrat Jürg Grossen (glp, BE) vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, wie hoch der jährliche Energieverbrauch von steuerbaren Geräten wie Elektroboiler, Speicherheizungen, Wärmepumpen, Pumpspeicher usw. in der Schweiz ist. Hintergrund dieses Begehrens war die Frage nach der Vereinbarkeit der Förderung erneuerbarer Energien, wie sie im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 festgehalten ist, und dem heutigen, über den Tagesverlauf schwankenden Stromkonsumverhalten. Mit der Förderung der alternativen Energiequellen (v.a. Sonne und Wind) und der geplanten Abschaltung der Atomkraftwerke wird die konstante Stromproduktion (Bandstrom) teilweise wegfallen und die Energieproduktion wird ebenfalls über den Tagesverlauf schwanken. Schon seit längerer Zeit drosseln die Stromanbieter mittels der Rundsteuertechnik den Energieverbrauch von steuerbaren Geräten wie beispielsweise Boilern zu Spitzennachfragezeiten, beziehungsweise stützen ihn bei Stromüberangebotszeiten, um die Nachfrage an das Bandstromangebot anzupassen. In einer neuen Form soll nun die Rundsteuertechnik auch bei den erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Der geforderte Bericht soll zeigen, wie viel Strom solche steuerbaren Geräte gesamthaft verbrauchen, wie viele Einschaltzyklen derzeit schon absichtlich in preisgünstigere Stromüberangebotszeiten verschoben werden, welche Chancen und Risiken mit weniger Bandstrom einhergehen und ob allfällige Massnahmen zu treffen sind, so etwa ein Systemumbau bei der Rundsteuerung.

Der Bundesrat hatte im Vorfeld der Ratsdebatte zur Ablehnung des Postulats geraten und dies mit dem Verweis auf den Bericht zum Postulat Nordmann begründet. In diesem Bericht habe der Bund bereits viele Analysen zum Stromverbrauch vorgenommen, jedoch keine Analysen zum Stromverbrauch über den Tagesverlauf gemacht, wie dies das vorliegende Postulat erfordere. Eine Untersuchung über den Tagesverlauf würde einen grossen Aufwand mit sich bringen. Im Rat betonte Bundesrätin Doris Leuthard, dass diese Untersuchung zudem ein «Business Case» sei, also wirtschaftliche Interessen seitens der Strombranche an einer solchen Analyse bestünden, und es deshalb im Sinne einer Schonung der Bundesressourcen nicht die Aufgabe des Staates sei, hier aktiv zu werden. Grossen vertrat hingegen die Meinung, dass das BFE die Daten mit geringem Aufwand einfach zusammentragen könne, da beim Einbau solcher Geräte diverse Formulare auszufüllen seien und die Angaben zum Stromverbrauch bei den Unternehmen bereits bestünden. Das Begehren schien die Mehrheit der grossen Kammer, mit Ausnahme der SVP- und CVP-Fraktion zu überzeugen, sodass der Nationalrat das Postulat mit 104 gegen 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen annahm.

Messung des Stromverbrauchs von Elektrizitätswerken gesteuerten Verbrauchern (Po. 16.3890)

Der Entscheid des Ensi, dem AKW Beznau 1 die Wiederbetriebsaufnahme zu erlauben, stiess in diversen Kreisen auf Widerstand und löste grosses Interesse in den Medien aus. Die Grünen drohten mit der Lancierung einer Volksinitiative mit dem Ziel, Beznau 1 innert einem Jahr nach Annahme stillzulegen. Um bei einer Zwangsabschaltung mögliche Schadenersatzforderungen seitens der Betreiberin Axpo auszuschliessen, würde der Initiativtext so formuliert werden, dass nur geringe bis keine Geldforderungen geltend gemacht werden könnten. Mangels Absprache unter den beteiligten AKW-Gegnern sah die Grüne Partei später vorerst von diesem Vorhaben ab. Anstelle der Volksinitiative reichte die Grüne-Fraktion eine Motion (18.3101) ein mit dem Ziel, beiden Blöcken von Beznau die Betriebsbewilligung zu entziehen. Zuvor hatte sie auch schon mit einer bereits eingereichten Motion (18.3010) «Keine Lex Beznau» versucht, einen vorläufigen Verzicht auf die geplanten Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich und auf eine Abschwächung der zulässigen Strahlenschutzbestimmungen zu erreichen.
Kritik zu diesen geplanten Verordnungsänderungen kam auch seitens der SP. Diese reichte, nebst dem Startschuss zur Unterschriftensammlung für eine Petition «gegen die Aufweichung der AKW-Sicherheit», beim UVEK eine Aufsichtsbeschwerde mit dem Vermerk «Skandal» ein. Konkret richtete sich diese Beschwerde, wie auch schon die Motion Kälin «Keine Lex Beznau», gegen das Vorhaben des Bundesrates, die Anforderungen an die maximale Strahlenbelastung im Falle eines Erdbebens von einem Millisievert auf 100 Millisievert abzuschwächen. Dies sei skandalös, da betreffend diesen Wert derzeit beim Bundesverwaltungsgericht ein Beschwerdeverfahren gegen das Ensi vorliege und dem AKW Beznau die Betriebsbewilligung im Falle eines Grenzwertes von 1 Millisievert entzogen werden müsste. In der Beschwerde forderte die SP deshalb, dass der Axpo die Betriebsbewilligung für Beznau 1 und 2 entzogen wird sowie dass die geplanten Änderungen in den Verordnungen bis zum Ende des Rechtsstreits aufgeschoben werden.
Für Stirnrunzeln sorgte das Vorhaben des Bundesrates auch im bürgerlichen Lager. So forderte Ständerat Damian Müller (fdp, LU) in einem eingereichten Postulat (18.3175) einen Prüfbericht im Bereich Strahlenschutz. Er sei zwar grundsätzlich nicht gegen den Betrieb der bestehenden AKW, solange sie sicher seien, gerade Letzteres bezweifle er angesichts der aussergewöhnlichen Änderung der Spielregeln während eines Rechtsverfahrens jedoch.
Des Weiteren meldeten sich auch aus dem Nachbarland Deutschland kritische Stimmen aus verschiedenen Parteien, unter anderem von den Grünen, der SPD und der CDU, zur erneuten Inbetriebnahme. Auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Bundeslandes Baden-Württemberg kritisierte die geplanten Anpassungen der Strahlenschutzbestimmungen in einem Brief an die Schweizer Regierung.
Zuletzt äusserten auch die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Waadt, Freiburg, Tessin, Appenzell-Innerrhoden, Schwyz sowie Bern ihre Bedenken. Die Schwyzer Regierung schrieb beispielsweise, man dürfe die Sicherheitsanforderungen nicht abschwächen, und der Berner Regierungsrat bezeichnete die Senkung des Sicherheitsniveaus als «nicht hinnehmbar».

Beznau darf wieder ans Netz
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Nachdem das Stimmvolk gut einen Monat zuvor das neue Energiegesetz gutgeheissen hatte, veröffentlichte der Bundesrat im Juni 2017 das Konzept Windenergie. Dieser Sachplan und die darin enthaltenen Konzepte sollen den Kantonen als Basis bei der Planung und Realisierung von Windkraftanlagen dienen. Das Dossier enthält Angaben zu besonders geeigneten Gebieten mit viel Windenergiepotential – das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) nannte vorwiegend Regionen in den Kantonen Bern, Waadt, Freiburg, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen und Wallis – und erklärt die bundesgesetzlich einzuhaltende Abwägung zwischen Nutzungsinteressen und Natur- sowie Landschaftsschutz. Der Bundesrat arbeitete mit dem in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 festgelegten Ziel, die Windstromproduktion in der Schweiz bis ins Jahr 2050 (gegenüber den Zahlen aus 2015) um den Faktor 30 zu erhöhen. Die konkrete Umsetzung der Anlagen liegt aber weiterhin in der Kompetenz der Kantone.

Windenergieprojekte

Das von der SVP und einigen Wirtschaftsverbänden ergriffene Referendum gegen die Energiestrategie 2050 kam im Januar 2017 mit über 68'000 Unterschriften zustande. Die Abstimmung über das Energiegesetz wurde auf den Abstimmungstermin vom 21. Mai gelegt. Die dominierenden Fragen im Abstimmungskampf waren jene nach den Kosten der Energiestrategie 2050 sowie nach der Versorgungssicherheit. Diese Fragen bildeten auch den Kern der Nein-Kampagne der SVP: Kosten von CHF 3200 pro Jahr und Haushalt führte die SVP an und argumentierte in Inseraten und auf Plakaten, man werde nur noch kalt duschen können. Die Pro-Seite rechnete hingegen nur mit Kosten von CHF 40 pro Haushalt und Jahr und warf der SVP die Verwendung von Fantasiezahlen vor. War die Zustimmung zum Energiegesetz in ersten Umfragen noch sehr deutlich, gewann das Nein-Lager mit näher kommendem Abstimmungstermin und intensiver werdender Kampagne an Boden. Das Abstimmungsergebnis fiel jedoch deutlich aus: Mit mehr als 58 Prozent Ja-Stimmen wurde die Änderung des Energiegesetzes (und damit das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050) vom Stimmvolk angenommen. In der Westschweiz war die Zustimmung höher als in der Deutschschweiz und ausser Aargau, Obwalden, Schwyz und Glarus nahmen alle Kantone das Energiegesetz an. In der Nachbefragung zum Urnengang zeigte sich, dass die ablehnenden Personen zumeist wegen den hohen erwarteten Kosten oder der Sorge um die Versorgungssicherheit zu ihrem Entscheid gefunden hatten, während die Zustimmenden generelle Bedenken zur Atomkraft äusserten und auch den Umweltschutz beziehungsweise die nachhaltige Lebensweise als Motiv für ihren Stimmentscheid angaben. Das wirtschaftliche Hauptmotiv der Ja-Kampagne („Geld bleibt hier”) schien sich jedoch in der Motivation der Ja-Stimmenden nicht zu spiegeln.


Abstimmung vom 21. Mai 2017

Beteiligung: 42,89%
Ja: 1'322'263 (58,2%) / Stände: 22
Nein: 949'053 (41,8%) / Stände: 4

Parolen:
– Ja: SP, FDP (12)*, CVP, GPS, GLP, BDP, EVP.
– Nein: SVP.
*in Klammern: Anzahl abweichende Sektionen.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Mit einer 2014 eingereichten Motion wollte Leo Müller (cvp, LU) den Bundesrat auffordern, auf unverhältnismässige Auflagen im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu verzichten. Müller wollte insbesondere erreichen, dass der Bundesrat beim Erlass von gesetzlichen Bestimmungen im Energie- und Umweltbereich die Anforderungen an die Nutzung alternativer Energien nicht ständig erhöht. In seiner Stellungnahme vom November 2014 entgegnete der Bundesrat, dass es zwar durchaus zwischen Schutz und Nutzen abzuwägen gelte, dass ihm aber auch nicht an unverhältnismässig hohen Hürden für Alternativenergien gelegen sei. Die von Müller vorgebrachte Kritik an Anforderungen zur Vermessung von Erdwärmesonden und am Verbot zur Ablagerung von Bohrschlämmen wies der Bundesrat zurück und beantragte die Ablehnung der Motion. Trotzdem fand die Motion in beiden Kammern eine Mehrheit: Im Juni 2016 stimmte der Nationalrat mit 118 zu 68 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu und im März 2017 nahm auch der Ständerat die Motion mit 26 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) an.

Verzicht auf unverhältnismässige Auflagen bei Umsetzung der Energiestrategie 2050 (Mo. 14.3976)

In Erfüllung eines Postulats der UREK-NR präsentierte der Bundesrat im Dezember 2015 einen Bericht zum internationalen Biogasmarkt im Brennstoffbereich. Das Dokument resümierte, dass die Rahmenbedingungen für Biogas sowohl im Verkehrs- als auch im Wärmebereich noch nicht optimal seien und die notwendigen Rahmenbedingungen für einen europaweiten Biogashandel noch fehlten. Zentral für einen solchen Handel sei ein europaweit harmonisiertes Handelssystem mit Herkunftsnachweisen. Ein erster Schritt in diese Richtung habe die Schweiz deshalb im November 2013 zusammen mit Deutschland, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien und Österreich unternommen, indem auf freiwilliger Basis eine Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise vereinbart worden sei. Bezüglich des Biogas-Energiepotentials im Inland nannte der Bericht – basierend auf den Energieperspektiven 2050 – eine Energiemenge von 8'000 Terajoule (TJ). Die im Jahr 2014 produzierte Biogas-Bruttoenergie von 4'300 TJ liesse sich demnach noch verdoppeln. Um die Rahmenbedingungen im Inland zu verbessern, wolle der Bundesrat im Zuge der Revisionen des CO2-Gesetzes und des Mineralölsteuergesetzes Änderungen vornehmen und prüfen, ob eine Steuer- und Abgabebefreiungsmöglichkeit von virtuell importiertem Biogas sinnvoll wäre. Im Sommer 2016 nahm die grosse Kammer stillschweigend und diskussionslos vom Bericht Kenntnis und schrieb das Postulat ab.

la situation du marché international du biogaz utilisé comme combustible
Dossier: Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe

In Erfüllung des Postulats Maier (glp, ZH) legte der Bundesrat im August 2015 den Bericht zum Stromverbrauch, zur Energieeffizienz und zu Fördermassnahmen im Bereich der Rechenzentren vor. Im Bericht hielt der Bundesrat unter anderem fest, dass die Rechenzentren in der Schweiz 2.8 Prozent des jährlichen Elektrizitätsverbrauchs ausmachten. Das Energiesparpotential belaufe sich dabei auf 43 Prozent und die Abwärmenutzung erlaube eine Reduktion der CO2-Emissionen im Dienstleistungssektor von 5 Prozent. Der Bundesrat hielt weiter fest, dass das wettbewerbliche Programm PUEDA 2 sehr erfolgreich verlaufen sei, jedoch nur wenige Unternehmen teilgenommen hätten und dass bei den Betreibern von Rechenzentren deshalb noch hoher Informations- und Sensibilisierungsbedarf bestehe. Rechtlich gesehen gebe es noch keine Effizienzvorschriften für Rechenzentren, möglicherweise werde die Schweiz aber Mindestanforderungen übernehmen, die die EU derzeit prüfe. Um den ökologischen Fussabdruck der Rechenzentren zu verbessern, sollte demnach in einem ersten Schritt eine Sensibilisierung von Unternehmen und Ingenieurbüros auf das Thema stattfinden und in einem zweiten Schritt in zwei bis drei Jahren die Verankerung von Vorschriften, Normen und Richtlinien folgen. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat im Juni 2016 vom Bericht Kenntnis und schrieb das Postulat ab.

Energieeffiziente Rechenzentren und Erfolg von gezielten Fördermassnahmen (Po. 13.3186)

Eine 2013 im Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiative Glättli (gp, ZH) forderte Solardächer statt Schutzraumpflicht: Privatpersonen sollen von der Pflicht, Schutzräume zu erstellen oder Ersatzbeiträge zu bezahlen, befreit werden. Hingegen sollen Neubauten neu einer Sonnenkollektorenpflicht unterstehen, deren finanzieller Umfang jenem der Schutzraumpflicht entspricht. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hielt in ihrem Bericht vom 23. Februar 2015 fest, dass die Kommissionsmehrheit die Erhaltung der Schutzräume bzw. die Aufrechterhaltung der Schutzraumpflicht für die Sicherheit des Landes als wichtig erachtet. Die Kommissionsminderheit hingegen wies darauf hin, dass Schutzräume nicht an die heutigen Bedrohungen angepasst seien und die Energieunabhängigkeit einen starken Zusammenhang mit der Sicherheit des Landes aufweise. Der Rat folgte in der Sommersession 2015 mit 105 gegen 67 Stimmen (keine Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative keine Folge. Die Fraktionen stimmten absolut geschlossen: SVP, FDP, BDP entsprechend der Kommissionsmehrheit, SP, Grüne und GLP dagegen. Einzig in der CVP, welche sich der bürgerlichen Seite anschloss, gab es mit Jacques Neirynck (cvp, VD) eine abweichende Stimme.

Solardächer statt Schutzraumpflicht

Eine im Nationalrat 2013 angenomme Motion Lustenberger (cvp, LU) unter dem Titel "Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote" wurde am 27. November 2014 im Ständerat behandelt. Die Motion verlangt Anpassungen des Umweltschutzgesetzes, der Abfallverordnung, der Luftreinhalte-Verordnung, des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung, um Hürden für neue Verfahren der Biomasse-Verwertung abzubauen. Der Bundesrat und eine Minderheit Berberat (sp, NE) hatten die Ablehnung der Motion beantragt mit der Begründung, neue Verfahren müssten den geltenden Umweltgesetzen und -verordnungen genügen. Die kleine Kammer nahm die Motion trotzdem mit 24 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Verwendung von Biomasse-Reststoffen (Mo. 11.4020)

Eine im September 2013 im Nationalrat angenommene Motion de Buman (cvp, FR) zum Abbau von Hürden beim Import von Biogas wurde am 17. Juni 2014 im Ständerat abgelehnt. Bundesrat und UREK-SR hatten die Ablehnung empfohlen, weil es technisch nicht möglich sei, ausländisches Biogas in das schweizerische Gasnetz einzuspeisen und eine virtuelle Einfuhr im Widerspruch zu Verzollungsgrundsätzen stehe.

biogaz importé

Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine Offensive in der tiefen Geothermie, welche im Juni 2013 vom Nationalrat angenommen worden war, fand am 4. Juni 2014 keine Mehrheit im Ständerat. Die UREK-SR hatte bei 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten die Ablehnung beantragt. Den Ausschlag für die Ablehnung gab nicht die inhaltliche Stossrichtung, sondern der Umstand, dass bereits mehrere Motionen mit ähnlichen Aufträgen angenommen worden waren und der Bundesrat die Geothermie in seine Energiestrategie aufgenommen hatte.

Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine Offensive in der tiefen Geothermie (Mo. 11.3498)
Dossier: Tiefengeothermie

Rund 4.5 Kilometer tief in die Erde reichte das erste Bohrloch im Sittertobel in der Stadt St. Gallen, das die städtischen Haushalte einst mit klimafreundlicher Wärmeenergie hätte versorgen sollen. Das im Jahr 2010 vom städtischen Stimmvolk deutlich (82.9 Prozent) gutgeheissene Geothermieprojekt St. Gallen musste 2014 jedoch aus zwei Gründen abgebrochen werden: Zum einen hatte ein Gasdruckanstieg am 20. Juli 2013 ein Erdbeben mit einer Stärke von 3.5 auf der Richter-Skala ausgelöst, welches Erinnerungen an die Vorkommnisse in Basel geweckt hatte, so das St. Galler Tagblatt. Das Projekt war zu diesem Zeitpunkt jedoch vorerst noch nicht abgebrochen worden, zumal die Bevölkerung auch mehrheitlich gelassen reagiert hatte, wie die gleiche Zeitung feststellte. Der Vorfall hatte jedoch deutlich gemacht, dass die Risikobeurteilung des Untergrundes angepasst werden musste. Zum anderen hatte sich jedoch auch die vorhandene Wassermenge in der Tiefe als zu gering erwiesen, um eine rentable Nutzung eines Heizkraftwerks zu ermöglichen, wie die Fachleute Anfang 2014 feststellen mussten. Auch die Idee, die gefundenen Erdgasvorkommnisse zu fördern, versprach keinen wirtschaftlichen Betrieb und konnte so den Abbruch nicht verhindern. Das gescheiterte Projekt in der Gallusstadt hatte auch Folgen für weitere geplante Projekte in der Schweiz. So wurde beispielsweise ein weiteres Ostschweizer Geothermieprojekt im Raum Herisau (AR) und Gossau (SG) aufgegeben. Zu gross seien die Risiken für Erdbeben und zu gering die Wahrscheinlichkeit, auf genügend grosse Wasservorkommnisse zu stossen. Ganz verschlossen wurde das St. Galler Bohrloch jedoch vorerst nicht – es soll wissenschaftlichen Zwecken dienen, so die Presse.

citoyens de la ville de St-Gall ont approuvé la construction d'une centrale géothermique
Dossier: Tiefengeothermie

Nachdem die Motion Riklin (cvp, ZH) für einen Aktionsplan für die Geothermie 2013 im Nationalrat angenommen worden war, hat sich am 20. März 2014 auch der Ständerat mit dem Anliegen befasst. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat ihrem Rat eine modifizierte Fassung der Motion zur Annahme empfohlen, mit welcher auch Bundesrätin Leuthard einverstanden war. Die kleine Kammer nahm die modifizierte Motion an und verlangte damit nicht mehr einen umfassenden Aktionsplan, aber eine Abklärung, wie die Förderung der Geothermie in der Schweiz in konkreten Schritten verbessert werden kann. Der Nationalrat nahm das Geschäft am 17. Juni 2014 wieder auf. Ein Mehrheitsantrag beantragte die Annahme der geänderten Motion, ein Minderheitsantrag Wasserfallen (fdp, BE) verlangte die Ablehnung. Mit 133 gegen 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde die Änderung des Ständerates gebilligt.

plan d’action en faveur de la géothermie (mo. 11.4027)
Dossier: Tiefengeothermie

Eine 2012 eingereichte Motion der FDP-Liberale Fraktion zur Vergabepraxis bei der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) wurde am 17. März 2014 im Nationalrat behandelt. Die Motion fordert eine Änderung der Vergabepraxis, so dass bereits realisierte Projekte Vorrang vor den erst projektierten erhielten. Viele Projekte auf der langen Warteliste für KEV-Beiträge seien durch Einsprachen blockiert und verblieben deshalb lange Zeit auf der Warteliste. Dadurch würden bereits gebaute Projekte am Bezug von KEV-Beiträgen gehindert. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, da sie die Mitnahmeeffekte der KEV erhöhe und durch die ständige Bearbeitung der Warteliste zu administrativem Mehraufwand führe. Bundesrätin Leuthard führte weiter an, die KEV werde im Rahmen der Energiestrategie 2050 in der UREK-NR diskutiert und bat den Rat, dieser Diskussion nicht vorzugreifen. Trotz diesem Votum stimmte der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit zu: Allein die GLP-Fraktion stimmte (zusammen mit einer Stimme der Grünen) gegen die Motion, welche mit 170 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen wurde. Der Ständerat hat sich 2014 nicht zum Geschäft geäussert.

Vergabepraxis bei der KEV

Am 13. März 2014 nahm der Ständerat die Debatte über eine parlamentarische Initiative der UREK-NR über die indirekten Auswirkungen von Agrotreibstoffen auf. Die parlamentarische Initiative war 2013 im Nationalrat angenommen worden. Die UREK-SR empfahl die Annahme des Geschäfts, wollte jedoch eine Bedingung für Steuererleichterungen der Treibstoffe aus der nationalrätlichen Fassung entfernen. Eine Minderheit Cramer (gp, GE) hielt jedoch an der Formulierung fest. Mit 23 zu 17 Stimmen folgte der Rat seiner Kommission und schuf eine Differenz zum Nationalrat. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative mit 39 gegen 2 Stimmen angenommen. Dem Nationalrat wurde von seiner Kommission die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates empfohlen. Er folgte dieser Empfehlung am 17. März diskussionslos und nahm die Initiative in der Schlussabstimmung vom 21. März mit 138 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, wobei die SVP-Fraktion geschlossen zusammen mit einer Stimme aus der BDP ablehnte und alle anderen Fraktionen geschlossen dafür stimmten. Der Ständerat nahm die Initiative in der Schlussabstimmung mit 42 Stimmen einstimmig an.

conséquences indirectes négatives de la production de biocarburants (Pa. Iv. 09.499)
Dossier: Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe

Ein Postulat Girod (gp, ZH) zum Potenzial des alpinen Solarstroms in der winterlichen Stromversorgung fand am 3. März 2014 keine Mehrheit im Nationalrat. Girod forderte eine Studie über das Potenzial von Photovoltaikanlagen im alpinen Raum, insbesondere auf Lawinenverbauungen, Dächern und auf Stauseen. Bundesrätin Leuthard wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem in Ausarbeitung befindlichen Solarkataster auch Gebäude im Alpenraum geprüft würden und beantragte die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation mit 92 gegen 76 Stimmen bei zwei Enthaltungen, wobei die Fraktionen von SP, GP und GLP geschlossen dafür und die Fraktionen von SVP und FDP geschlossen dagegen stimmten. Die Fraktionen von CVP und BDP zeigten sich hälftig gespalten.

Potenzial des alpinen Solarstroms

En octobre, le Conseil fédéral a approuvé la révision partielle de l’ordonnance sur la procédure d’approbation des plans des installations électriques (OPIE). A partir du 1er décembre 2013, les petites installations photovoltaïques et autres petites installations de production d’électricité d’une puissance inférieure à 30 kilovoltampères (kVA) pourront être construites sans l’aval de l’Inspection fédérale des installations à courant fort (ESTI).

la révision partielle de l’ordonnance sur la procédure d’approbation des plans des installations électriques (OPIE)

Le compromis trouvé dans le cadre de la modification de la loi sur l’énergie a rendu obsolète une motion de la CEATE-CN demandant d’exclure du système de rétribution à prix coûtant du courant injecté (RPC) les installations photovoltaïques d’une puissance inférieure à 10 kilowatts. Le texte, qui avait obtenu une majorité au sein du Conseil national l’année passée, a finalement été rejeté par la chambre du peuple en septembre après que le Conseil des Etats ait apporté une modification en juin de l’année sous revue.

une motion de l’aménagement du territoire et de l’énergie (CEATE-CN) au sujet d’un aménagement de la rétribution à prix coûtant du courant injecté (RPC)