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Das BFE liess Ende 2018 in seinem jährlich erscheinenden Monitoringbericht verlauten, dass die Umsetzung der im Jahre 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Energiestrategie 2050 auf Kurs sei. Dazu analysierte das Bundesamt rund 40 Indikatoren in sieben verschiedenen Themenfeldern. Nebst diesem Monitoring erfolgt alle fünf Jahre eine vertiefte Berichterstattung des Bundesrates zuhanden des Parlaments. Positiv entwickelt hat sich der Gesamtenergieverbrauch pro Kopf, der trotz wachsender Bevölkerung und wirtschaftlicher Entwicklung zurückgegangen ist. Der bis ins Jahr 2020 erwünschte Rückgang im Gesamtenergieverbrauch pro Kopf um minus 16 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2000 wurde bereits Ende 2017 erreicht. Die NZZ sprach in diesem Zusammenhang von einer «Entkoppelung von Verbrauch und Bevölkerungswachstum». Ebenfalls positiv entwickelt haben sich die Fotovoltaik und die Stromproduktion aus Kehrichtverbrennungsanlagen, bei denen ebenfalls ein Zuwachs angestrebt worden war. Nicht auf Kurs sei die Schweiz aber Zeitungsberichten zufolge bei der Steigerung der Energieproduktion aus Windenergie und Tiefengeothermie.
Mit etwas kritischerem Blick betrachtete jedoch beispielsweise der Tages-Anzeiger die Publikation. So sei zwar der Energieverbrauch pro Kopf gesunken und somit die Energieeffizienz gestiegen, nicht aber der Gesamtstromverbrauch; dieser sei angestiegen, da die Wirtschaft und die Bevölkerung insgesamt gewachsen seien und verstärkt Elektrizität – beispielsweise beim Antrieb von Elektroautos – als Energiequelle verwendeten.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Bei einem Arbeitsbesuch im September 2018 trafen sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin, um gemeinsam über die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu beraten. Im Zentrum der Gespräche standen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Stromabkommen, die langfristige Sicherstellung von und die Versorgung mit erneuerbaren Energien sowie der Schutz der Schweizer Wasserkraft angesichts des internationalen Preisdrucks. Als Ziel setzten sich die beiden Minister, bis Ende Jahr eine gemeinsame Energie- und Klima-Agenda auszuarbeiten.

Bilaterale Zusammenarbeit eurpäischer Länder und der Schweiz in der Klimapolitik

Zeitungsberichten zufolge stellt der internationale Stromtransit durch die Schweiz ein Problem für die hiesigen Netze dar. Zwar sei die Schweiz stark mit dem Ausland vernetzt und könne durch den Kauf und Verkauf von Strom profitieren – wurde in den Medien diskutiert –, jedoch fehle ihr ein Stromabkommen mit der EU, um bei den Verhandlungen um den Stromaustausch am Tisch sitzen und ihre Anliegen einbringen zu können. Wenn beispielsweise Frankreich und Deutschland vereinbarten, mehr Strom zu handeln, könne es vorkommen, dass der Strom aus physikalischen Gründen den indirekten Weg über die Schweiz nehme und dadurch die hiesigen Netze belaste. Umgekehrt könne es aber auch sein, dass bei einem Import von französischem Strom in die Schweiz dieser den Weg über deutsche Netze wähle. Das System funktioniere nur, solange die Belastung und Entlastung in einem ungefähren Gleichgewicht stünden. Wenn aber, wie angenommen, bald auch Italien verstärkt mit Deutschland und Frankreich Handel betreiben werde, könnte dieses Ungleichgewicht für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid und für die ElCom zu einem grösseren Problem werden – war das Fazit der Medien. Eine Überbelastung der Schweizer Netze könne im schlimmsten Fall zu einem grossflächigen Stromausfall führen, wenn nicht (als Notbremse) die Leitungen nach Italien gekappt würden.

Internationaler Stromtransit durch die Schweiz wird zum Problem
Dossier: Stromabkommen mit der EU

Gemäss der Energiestrategie 2050 ist geplant, dass bis ins Jahr 2050 rund sieben bis zehn Prozent des Schweizer Strombedarfs mit Windkraftenergie gedeckt werden. Aktuell liege dieser Wert Zeitungsberichten zu Folge noch unter einem Prozent. Das grösste Windenergiepotential sei gemäss der NZZ in den Kantonen Bern und Waadt zu verorten. Um die Windenergie zu fördern, eröffnete das BFE im Sommer 2018 den «guichet unique». Dieser soll zu einer Koordinations- und Anlaufstelle für Projektentwickler und Behörden werden, die Anliegen und Fragen rund um das Thema Windenergie einbringen möchten.
Im ersten Halbjahr 2018 berichteten vorwiegend Medien aus den Kantonen Waadt, Neuenburg, Jura, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus und Basel-Landschaft rund um das Thema Windkraft. Wohl am intensivsten mit dem Thema Windenergie beschäftigten sich mehrere Akteure im Kanton Waadt, wo mehrere Projekte im Waadtländer Jura diskutiert wurden. Auf grosses mediales Interesse stiess dabei vor allem die Gemeindeversammlung im kleinen Ort La Praz (VD), die nach einem gescheiterten ersten Anlauf erneut über den geplanten Windpark «Mollendruz» abstimmte und diesen beim zweiten Anlauf guthiess.
Auf viel Gegenwind stiessen beispielsweise auch Projekte in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (Windpark Oberegg), Schaffhausen (Windpark Chroobach) oder auch Glarus (Projekt Linthwind). Gegnerinnen und Gegner von Windkraftanlagen argumentierten bei diversen Projekten hauptsächlich damit, dass Windräder das Landschaftsbild stören, Rotoren Fledermäuse oder andere Vögel töten und die Rotorengeräusche Anwohner verärgern könnten. Zuletzt wurde in einigen Kantonen auch darüber debattiert, wie gross der Abstand von Windanlagen zu Wohngebieten sein müsse.

Windenergieprojekte

Mittels eines Postulats forderte Nationalrat Jürg Grossen (glp, BE) vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, wie hoch der jährliche Energieverbrauch von steuerbaren Geräten wie Elektroboiler, Speicherheizungen, Wärmepumpen, Pumpspeicher usw. in der Schweiz ist. Hintergrund dieses Begehrens war die Frage nach der Vereinbarkeit der Förderung erneuerbarer Energien, wie sie im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 festgehalten ist, und dem heutigen, über den Tagesverlauf schwankenden Stromkonsumverhalten. Mit der Förderung der alternativen Energiequellen (v.a. Sonne und Wind) und der geplanten Abschaltung der Atomkraftwerke wird die konstante Stromproduktion (Bandstrom) teilweise wegfallen und die Energieproduktion wird ebenfalls über den Tagesverlauf schwanken. Schon seit längerer Zeit drosseln die Stromanbieter mittels der Rundsteuertechnik den Energieverbrauch von steuerbaren Geräten wie beispielsweise Boilern zu Spitzennachfragezeiten, beziehungsweise stützen ihn bei Stromüberangebotszeiten, um die Nachfrage an das Bandstromangebot anzupassen. In einer neuen Form soll nun die Rundsteuertechnik auch bei den erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Der geforderte Bericht soll zeigen, wie viel Strom solche steuerbaren Geräte gesamthaft verbrauchen, wie viele Einschaltzyklen derzeit schon absichtlich in preisgünstigere Stromüberangebotszeiten verschoben werden, welche Chancen und Risiken mit weniger Bandstrom einhergehen und ob allfällige Massnahmen zu treffen sind, so etwa ein Systemumbau bei der Rundsteuerung.

Der Bundesrat hatte im Vorfeld der Ratsdebatte zur Ablehnung des Postulats geraten und dies mit dem Verweis auf den Bericht zum Postulat Nordmann begründet. In diesem Bericht habe der Bund bereits viele Analysen zum Stromverbrauch vorgenommen, jedoch keine Analysen zum Stromverbrauch über den Tagesverlauf gemacht, wie dies das vorliegende Postulat erfordere. Eine Untersuchung über den Tagesverlauf würde einen grossen Aufwand mit sich bringen. Im Rat betonte Bundesrätin Doris Leuthard, dass diese Untersuchung zudem ein «Business Case» sei, also wirtschaftliche Interessen seitens der Strombranche an einer solchen Analyse bestünden, und es deshalb im Sinne einer Schonung der Bundesressourcen nicht die Aufgabe des Staates sei, hier aktiv zu werden. Grossen vertrat hingegen die Meinung, dass das BFE die Daten mit geringem Aufwand einfach zusammentragen könne, da beim Einbau solcher Geräte diverse Formulare auszufüllen seien und die Angaben zum Stromverbrauch bei den Unternehmen bereits bestünden. Das Begehren schien die Mehrheit der grossen Kammer, mit Ausnahme der SVP- und CVP-Fraktion zu überzeugen, sodass der Nationalrat das Postulat mit 104 gegen 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen annahm.

Messung des Stromverbrauchs von Elektrizitätswerken gesteuerten Verbrauchern (Po. 16.3890)

Die Debatte zum Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze ging am 13. Dezember 2017 in die letzte Runde. Die Einigungskonferenz hatte sich darauf geeinigt, die Wasserkraft-Klausel des Ständerates in der Version vom 30. November zu übernehmen, sie aber bis 2022 zu begrenzen. Bezüglich dem Messwesen setzte sich in der Einigungskonferenz der Nationalrat durch; die Bestimmung wurde gestrichen. Eine Minderheit der Einigungskonferenz Imark (svp, SO) wollte die Vorlage abschreiben. Der Ständerat nahm die Vorlage gemäss der Einigungskonferenz mit 40 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) an. Im Nationalrat war die Vorlage umstrittener. Die Begrenzung der Wasserkraft-Klausel bis 2022 konnte die Kritiker nicht besänftigen. Nationalrat Imark warf am Rednerpult mit Zehnfrankennoten um sich, als er die „Geschenke“ beklagte, die mit der Vorlage gemacht würden. Betont wurde am Rednerpult aber verschiedentlich, dass die Wasserkraft-Klausel nur ein kleines Element der Vorlage sei und der Kern – die Verkürzung der Bewilligungsverfahren zum Um- und Ausbau der Stromnetze – zu wichtig sei, als dass die Vorlage scheitern dürfe. Der Nationalrat stimmte schliesslich mit 108 zu 69 Stimmen (15 Enthaltungen) zu.
Am 15. Dezember wurde die Vorlage in den Schlussabstimmungen angenommen: im Nationalrat mit 105 zu 71 Stimmen (14 Enthaltungen), im Ständerat einstimmig mit 42 Stimmen bei einer Enthaltung.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Der vom Ständerat vorgeschlagene Kompromiss bezüglich der Wasserkraft-Klausel im Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze vermochte im Nationalrat keinen Stimmungsumschwung zu bewirken. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission und hielt daran fest, die Wasserkraft-Klausel zu streichen. Ein Minderheitenantrag Nussbaumer (sp, BL), der mit einem Kompromissvorschlag dem Ständerat in dieser Differenz die Hand reichen wollte, unterlag im Plenum mit 86 zu 102 Stimmen (2 Enthaltungen). Damit war eine Einigungskonferenz unumgänglich.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Zu Beginn der Wintersession 2017 lag der Ball in der Debatte um das Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze wieder beim Ständerat. Hauptdifferenz war immer noch die sogenannte „Wasserkraft-Klausel“, die eine rückwirkende Aufhebung der Durchschnittspreismethode enthält und vom Ständerat eingeführt worden war, vom Nationalrat aber abgelehnt wurde. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) zog ihren Antrag auf Zustimmung zum Nationalrat zurück und begründete dies mit den Schritten, mit welchen der Ständerat gemäss dem Vorschlag der UREK-SR auf den Nationalrat zuging. So sollte die Rückwirkung auf fünf Jahre beschränkt und die Pflicht zur Anwendung der Durchschnittspreismethode nicht aufgehoben, aber mit Ausnahmen versehen werden. Preisvorteile müssten nicht an die gebundenen Bezüger weitergegeben werden, wenn diese Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezögen. Für Strom aus inländischen Kraftwerken, die keine Unterstützung erhalten, soll es das Recht geben, auf die Durchschnittspreismethode zu verzichten. Bundesrätin Leuthard bezeichnete diese Vorschläge als diskriminierend und unfair und wollte „klar darlegen, dass das [...] nicht wahnsinnig klug ist.“ Der Ständerat liess sich von diesem Votum nicht beirren und hielt an der angepassten Wasserkraft-Klausel fest.
Auch eine zweite Differenz blieb bestehen: Der Ständerat hielt daran fest, das Messwesen dem Netzbetrieb zuzurechnen. Hingegen gab die kleine Kammer bei den intelligenten Steuer- und Regelsystemen nach: Netzbetreiber dürfen die Systeme nur nach der aktiven Zustimmung durch die Konsumenten installieren.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Im September 2017 behandelte der Nationalrat wieder das Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze. Nationalrat Nussbaumer (sp, BL) erklärte für die UREK-NR, dass die Kommission in vier kleineren Differenzen auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt sei, die beiden wichtigsten Differenzen aber aufrechterhalten wolle. Man erwarte erstens vom Ständerat, dass dieser die Auslagerung der gesetzlichen Regelung der Durchschnittspreismethode in eine zweite Vorlage als Teil der Kompromisssuche akzeptiere. Zweitens wolle es die Kommission den Endverbrauchern offenhalten, der Installation und dem Betrieb von intelligenten Steuer- und Regelsystemen zuzustimmen. Deren Betrieb sei nicht automatisch dem Netzbetreiber zu überlassen. Bundesrätin Leuthard erläuterte wie schon in den vorangegangenen Debatten in dieser Sache, weshalb dem Ansinnen des Ständerates bezüglich der Durchschnittspreismethode nicht nachzukommen sei. Sie begrüsste die Haltung der UREK-NR. Der Rat folgte seiner Kommission einstimmig.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Eine Motion Vitali (fdp, LU) strebte mit der Anpassung von Eichfristen bei Messmitteln einen „Bürokratieabbau“ an: Aufgrund neuer Technologien sei es heute wesentlich seltener notwendig, Messinstrumente zu eichen, als es gesetzlich vorgegeben sei. Mit einer Vergrösserung der Eichintervalle könnten auch Kosten gesenkt werden. Nachdem der Nationalrat die Motion im Dezember 2016 stillschweigend angenommen und die WAK-SR ihrem Rat einstimmig empfohlen hatte, die Motion anzunehmen, gab es im September 2017 auch im Ständerat keine Wortmeldungen und Gegenanträge.

Eichfristen bei Messmitteln anpassen

In der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze beriet der Ständerat im September 2017 wieder über die Vorlage. Die kleine Kammer wollte vom nationalrätlichen Entscheid zur Auslagerung der Fragen rund um die Durchschnittspreismethode in eine zweite Vorlage nichts wissen und hielt an der eigenen Lösung fest. Mit dieser würde die Durchschnittspreismethode nicht mehr angewendet; Stromunternehmen müssten Gewinne aus dem Zukauf von billigem, ausländischem Strom nicht mehr mit den Kosten der eigenen Produktion verrechnen. Die von der Liberalisierung vorerst ausgenommenen Kleinkunden müssten den höheren Preis der inländischen Produktion zahlen. Bundesrätin Leuthard bezeichnete dieses Vorhaben der kleinen Kammer als bedenklich und rief im Plenum in Erinnerung, dass diese Fragen gar nichts mit dem Um- und Ausbau der Stromnetze zu tun hätten. Trotzdem mochte eine Mehrheit im Rat nicht auf den Entscheid des Nationalrates einschwenken. Auch bezüglich Verkauf und Installation von intelligenten Messsystemen durch die Netzbetreiber blieb der Ständerat bei seiner Ansicht. Damit blieben die wichtigsten Differenzen bestehen.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Nachdem das Stimmvolk gut einen Monat zuvor das neue Energiegesetz gutgeheissen hatte, veröffentlichte der Bundesrat im Juni 2017 das Konzept Windenergie. Dieser Sachplan und die darin enthaltenen Konzepte sollen den Kantonen als Basis bei der Planung und Realisierung von Windkraftanlagen dienen. Das Dossier enthält Angaben zu besonders geeigneten Gebieten mit viel Windenergiepotential – das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) nannte vorwiegend Regionen in den Kantonen Bern, Waadt, Freiburg, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen und Wallis – und erklärt die bundesgesetzlich einzuhaltende Abwägung zwischen Nutzungsinteressen und Natur- sowie Landschaftsschutz. Der Bundesrat arbeitete mit dem in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 festgelegten Ziel, die Windstromproduktion in der Schweiz bis ins Jahr 2050 (gegenüber den Zahlen aus 2015) um den Faktor 30 zu erhöhen. Die konkrete Umsetzung der Anlagen liegt aber weiterhin in der Kompetenz der Kantone.

Windenergieprojekte

Im Juni 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat der UREK-NR bezüglich der Auswirkungen der Rückerstattungen von Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze vor. Der Bericht hält fest, dass sich die Gesamtsumme der Rückerstattungen im prognostizierten Bereich bewege. Zudem verspricht der Bundesrat im Bericht, dass die Angaben zur Rückerstattungssumme, zu den Zielvereinbarungen mit den Stromverbrauchern und zur tatsächlich erreichten Steigerung der Energieeffizienz zukünftig jährlich aktualisiert und veröffentlicht würden.

Auswirkungen der Rückerstattungen der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze

Das Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze kam Ende Mai 2017 in den Nationalrat. Mit dem Gesetz soll das Netz für die Anforderungen der Energiewende gerüstet werden. Nachdem der Ständerat als Erstrat im Dezember 2016 beschlossen hatte, den Stromunternehmen wieder zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig den von der Teilliberalisierung des Marktes nicht profitierenden, gebundenen Kleinverbrauchern in der Grundversorgung anzulasten (und damit rückwirkend eine Praxis zu legitimieren, welche vom Bundesgericht gerügt worden war), wollte die UREK-NR einen anderen Weg gehen: Die Verbraucher in der Grundversorgung (Kleinkunden, KMU und Haushalte) sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. Was diese faktische Abnahmegarantie von Strom aus Wasserkraftwerken die Haushalte und KMU kosten würde, war von der Kommission nicht untersucht worden. Der Rat befand diesen Vorschlag seiner Kommission daher für unseriös und folgte dem Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der die Regelungen bezüglich der Abnahme von Wasserkraft durch die gebundenen Kunden in der Grundversorgung in eine zweite Vorlage auslagern und diesen „Entwurf 2“ an die Kommission zurückweisen wollte.
Differenzen zum Ständerat hatte der Nationalrat auch in anderen Bereichen der Vorlage, beispielsweise in der Frage, ob die Kosten intelligenter Mess- und Steuersysteme den Netzkosten angerechnet werden sollen, wie es Bundes- und Ständerat vorsahen. Der Nationalrat strich diesen Artikel und nahm dafür einen Passus auf, der festhält, dass Verkauf und Installation von intelligenten Messsystemen nicht den Netzbetreibern vorbehalten sein soll.

Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze

Das von der SVP und einigen Wirtschaftsverbänden ergriffene Referendum gegen die Energiestrategie 2050 kam im Januar 2017 mit über 68'000 Unterschriften zustande. Die Abstimmung über das Energiegesetz wurde auf den Abstimmungstermin vom 21. Mai gelegt. Die dominierenden Fragen im Abstimmungskampf waren jene nach den Kosten der Energiestrategie 2050 sowie nach der Versorgungssicherheit. Diese Fragen bildeten auch den Kern der Nein-Kampagne der SVP: Kosten von CHF 3200 pro Jahr und Haushalt führte die SVP an und argumentierte in Inseraten und auf Plakaten, man werde nur noch kalt duschen können. Die Pro-Seite rechnete hingegen nur mit Kosten von CHF 40 pro Haushalt und Jahr und warf der SVP die Verwendung von Fantasiezahlen vor. War die Zustimmung zum Energiegesetz in ersten Umfragen noch sehr deutlich, gewann das Nein-Lager mit näher kommendem Abstimmungstermin und intensiver werdender Kampagne an Boden. Das Abstimmungsergebnis fiel jedoch deutlich aus: Mit mehr als 58 Prozent Ja-Stimmen wurde die Änderung des Energiegesetzes (und damit das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050) vom Stimmvolk angenommen. In der Westschweiz war die Zustimmung höher als in der Deutschschweiz und ausser Aargau, Obwalden, Schwyz und Glarus nahmen alle Kantone das Energiegesetz an. In der Nachbefragung zum Urnengang zeigte sich, dass die ablehnenden Personen zumeist wegen den hohen erwarteten Kosten oder der Sorge um die Versorgungssicherheit zu ihrem Entscheid gefunden hatten, während die Zustimmenden generelle Bedenken zur Atomkraft äusserten und auch den Umweltschutz beziehungsweise die nachhaltige Lebensweise als Motiv für ihren Stimmentscheid angaben. Das wirtschaftliche Hauptmotiv der Ja-Kampagne („Geld bleibt hier”) schien sich jedoch in der Motivation der Ja-Stimmenden nicht zu spiegeln.


Abstimmung vom 21. Mai 2017

Beteiligung: 42,89%
Ja: 1'322'263 (58,2%) / Stände: 22
Nein: 949'053 (41,8%) / Stände: 4

Parolen:
– Ja: SP, FDP (12)*, CVP, GPS, GLP, BDP, EVP.
– Nein: SVP.
*in Klammern: Anzahl abweichende Sektionen.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Die Änderung im Stromversorgungsgesetz zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz wurde am 9. März 2017 vom Nationalrat diskutiert. Da durch die Schaffung von Vorrangregelungen die Netzkapazität an der Grenze geschmälert werde, gefährdeten die Vorrangregelungen die Versorgungssicherheit und verzerrten den Wettbewerb – so die Begründung der UREK-NR, die ihrem Rat Eintreten und Zustimmung empfahl. Während die Kommission mit einer zusätzlichen Klausel für eine zehnjährige Auslaufzeit bezüglich der langfristigen Abnahmeverträge eine Differenz zum Ständerat schaffen wollte, forderte eine Minderheit Fässler (cvp, AI) die Streichung dieser Klausel. Der Nationalrat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und zog mit 120 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Position der Minderheit Fässler derjenigen der Kommissionsmehrheit vor. Da somit keine Differenz zum Ständerat geschaffen wurde, kam das Geschäft in die Schlussabstimmung: Am 17. März 2017 stimmte der Ständerat mit 43 gegen eine Stimme bei einer Enthaltung zu, der Nationalrat nahm die Vorlage mit 141 gegen 56 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Mit einer 2014 eingereichten Motion wollte Leo Müller (cvp, LU) den Bundesrat auffordern, auf unverhältnismässige Auflagen im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu verzichten. Müller wollte insbesondere erreichen, dass der Bundesrat beim Erlass von gesetzlichen Bestimmungen im Energie- und Umweltbereich die Anforderungen an die Nutzung alternativer Energien nicht ständig erhöht. In seiner Stellungnahme vom November 2014 entgegnete der Bundesrat, dass es zwar durchaus zwischen Schutz und Nutzen abzuwägen gelte, dass ihm aber auch nicht an unverhältnismässig hohen Hürden für Alternativenergien gelegen sei. Die von Müller vorgebrachte Kritik an Anforderungen zur Vermessung von Erdwärmesonden und am Verbot zur Ablagerung von Bohrschlämmen wies der Bundesrat zurück und beantragte die Ablehnung der Motion. Trotzdem fand die Motion in beiden Kammern eine Mehrheit: Im Juni 2016 stimmte der Nationalrat mit 118 zu 68 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu und im März 2017 nahm auch der Ständerat die Motion mit 26 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) an.

Verzicht auf unverhältnismässige Auflagen bei Umsetzung der Energiestrategie 2050 (Mo. 14.3976)

Mit einem im Jahr 2015 eingereichten Postulat wollte der Walliser Nationalrat Mathias Reynard (sp) vom Bundesrat wissen, ob statt der geplanten – und im Kanton Wallis stark umstrittenen – elektrischen Oberleitung auch der Bau einer unterirdischen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson (VS) und Ulrichen (VS) in die Planung des Schweizer Stromnetzes aufgenommen werden könnte. Der Postulant argumentierte, dass durch Freileitungen viele negative Effekte in den Bereichen Gesundheit sowie Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner entstünden und das Landschaftsbild, der Wert der Liegenschaften und der Tourismus darunter leiden würden. Eine entsprechende Machbarkeitsprüfung durch Fachleute im Auftrag des Kantons Wallis sei positiv ausgefallen. Zudem sei es möglich, dass das Parlament eine Erdverkabelungspflicht für Hochspannungsnetze ins StromVG (Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze) aufnehme, mutmasste der Postulant.
Dem entgegnete Energieministerin Doris Leuthard in der Frühjahrssession 2017 im Nationalrat, dass aufgrund des ständerätlichen Erstrat-Entscheids in den Beratungen zum Um- und Ausbau der Stromnetze wohl keine Bodenverlegungspflicht für Hochspannungsleitungen ins Gesetz kommen werde. Zudem sei es nicht angebracht, in laufende Verfahren einzugreifen; Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid für den Bau der Hochspannungsleitung seien derzeit beim Bundesgericht hängig. Der Nationalrat liess sich jedoch von der ablehnenden Haltung des Bundesrats nicht überzeugen und nahm das Anliegen mit 127 zu 60 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.

Erdverlegung der Übertragungsleitung Chamoson–Ulrichen (Po. 15.4013)

In der Wintersession 2016 behandelte die kleine Kammer als Erstrat eine parlamentarische Initiative der UREK-SR zur Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz. Diese Änderung im Stromversorgungsgesetz soll die Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien streichen. Diese würden sich in der Praxis nicht bewähren und seien systemfremd, versicherte Werner Luginbühl (bdp, BE) im Namen der Kommission, welche die parlamentarische Initiative einstimmig zur Annahme empfahl. Nachdem auch Bundesrätin Leuthard dargelegt hatte, dass sie die Gesetzesänderung begrüsse, trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und nahm sie einstimmig (bei 2 Enthaltungen) an.

Änderung Stromversorgungsgesetz

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 auch die Abschreibung des Postulates Grossen (glp, BE) zur Investitionssicherheit für Stromversorger.

sécurité des investissements dans le secteur de l’électricité

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 die Abschreibung der Motion bezüglich eines Energie-Austauschverbunds Schweiz-EU der BDP-Fraktion.

proposer à l’Union européenne (UE) un consortium destiné aux échanges énergétiques

Mit der Annahme des Entwurfs zum Um- und Ausbau der Stromnetze genehmigte der Ständerat im Dezember 2016 auch die Abschreibung der Motion Killer (svp, AG) bezüglich vereinfachten Bewilligungsverfahren für das Hochspannungsnetz.

Simplifier les procédures d'autorisation des projets de renouvellement des lignes électriques à très haute tension (Mo. 10.4082)

Die aus einer parlamentarischen Initiative der UREK-SR hervorgegangene Änderung im Stromversorgungsgesetz, welche die Streichung des Vorrangs erneuerbarer Energie bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz bezweckt, wurde in der bis März 2016 dauernden Vernehmlassung grösstenteils gut aufgenommen. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer stimmten dem Vorhaben zu und begründeten dies mit der höheren Netz- und Versorgungssicherheit. Skeptisch aufgenommen wurde die Vorlage von einigen Gebirgskantonen, die eine Benachteiligung der einheimischen Wasserkraft gegenüber ausländischem Strom aus Kohle und Gas ausmachten. Abgelehnt wurde die Vorlage von den Umweltverbänden und der SP, die in der Gesetzesänderung einen Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 sahen. Die UREK-SR sah sich durch die breite Zustimmung bestätigt und sprach sich am 1. September 2016 einstimmig für den Entwurf aus, der damit den Räten unterbreitet wird.

Änderung Stromversorgungsgesetz