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Die Forderung zur Festlegung des Wasserzinsregimes nach 2019 wurde im Bundesratsgeschäft 18.056 umgesetzt. Im September 2018 schrieben deshalb der Ständerat und im März 2019 auch der Nationalrat die Motion der UREK-NR stillschweigend und diskussionslos ab.

Wasserzinsregelung nach 2019
Dossier: Wasserzins nach 2019

Die UREK-NR hatte im August 2014 eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft die Wasserzinsregelung nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Dabei seien die wirtschaftliche Lage der Wasserkraftwerke und die Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 zu berücksichtigen. Bei Anlagen, die Investitionsbeiträge nach Art. 30 des Energiegesetzes erhalten, soll der Wasserzins für die zusätzliche Produktion während 10 Jahren reduziert oder ganz aufgehoben werden. Im November 2014 begrüsste der Bundesrat die Motion und im Dezember 2014 nahm der Nationalrat sie diskussionslos an. Ein Jahr später, im Dezember 2015, stimmte auch der Ständerat dem Anliegen zu, strich jedoch die Reduktion des Wasserzinses für Anlagen mit Investitionsbeiträgen aus dem Motionstext. Der Nationalrat nahm die Motion in der Fassung des Ständerates im März 2016 gemäss dem einstimmigen Antrag seiner Kommission diskussionslos an.

Wasserzinsregelung nach 2019
Dossier: Wasserzins nach 2019