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Die Corona-Pandemie hinterliess auch deutliche Spuren in der Statistik zum Gesamtenergieverbrauch 2020. Zusammen mit einer im Vergleich zum Vorjahr wärmeren Witterung (Anzahl der Heizgradtage sank um 4.4 Prozent), einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung (reales BIP -2.9%) und einer verringerten industriellen Produktion (-3.5%) sank der Gesamtenergieverbrauch um 10.6 Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2019. Aufgrund der verschiedensten Massnahmen gegen das Virus sank insbesondere das Verkehrsvolumen und damit der fossile Treibstoffverbrauch, der ungefähr ein Drittel der Gesamtenergiebilanz ausmachte. Beim Flugverkehr wurde beispielsweise ein Rückgang von 64 Prozent an Flügen verbucht, weshalb der Verbrauch an Flugzeugtreibstoffen um über 62 Prozent einbrach. Auch die anderen konventionellen Treibstoffe verzeichneten einen deutlichen Rückgang (Benzin -11.4%, Diesel -5.2%). Der Einfluss der wärmeren Witterung war insbesondere beim Rückgang des Heizöls extra-leicht zu sehen, wo der Verbrauch um 10.4 Prozent einbrach. Ebenfalls weniger für Heizzwecke verwendet wurde Erdgas (-2.0%). Beim Stromverbrauch konnte insbesondere in den Lockdown-Phasen ein starker Rückgang beobachtet werden. Über das Jahr betrachtet fiel dieser Rückgang mit minus 2.6 Prozent jedoch vergleichsweise moderat aus. Gleichzeitig gab es aber Faktoren, die einen erhöhten Gesamtenergieverbrauch begünstigten: Die ständige Wohnbevölkerung stieg um 0.7 Prozent, es waren rund 1.3 Prozent mehr Motorfahrzeuge registriert und die Anzahl Wohnungen stieg ebenfalls leicht an.

Gesamtenergieverbrauch 2020
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

Im November 2020 beschloss der Bundesrat, punktuelle Anpassungen in verschiedenen Energie-Verordnungen (Energieförderungsverordnung, Energieverordnung, Energieeffizienzverordnung, Geoinformationsverordnung, Stromversorgungsverordnung) vorzunehmen. Unter anderem setzte der Bundesrat einen Anreiz dafür, dass vermehrt grössere anstelle von kleineren Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern gebaut werden. Er änderte dazu die Energieförderverordnung dahingehend, dass bei Einmalvergütungen – die sich aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammensetzen – der Leistungsbeitrag stärker gewichtet wird. Projekte bis 30 kW Leistung werden künftig mit zusätzlichen Leistungsbeiträgen von CHF 40 (total CHF 380) pro kW unterstützt, müssen aber eine Einbusse von CHF 300 bei den Grundbeiträgen (neu CHF 700) hinnehmen. Weiter führte der Bundesrat im Bereich der Windkraftförderung eine vereinfachte Regelung ein, sodass temporäre Bauten zur Prüfung der Standorteignung von Windkraftanlagen keine Baubewilligung mehr benötigen. Eine entsprechende Anpassung der Energieverordnung soll diese bürokratische Hürde beseitigen. Überdies bezweckt eine weitere Anpassung in ebendieser Verordnung, dass das BFE Geodaten zu allen registrierten Stromproduktionsanlagen in der Schweiz in einer räumlichen Übersicht publiziert. Verschiedene Angaben, beispielsweise zur Technologie, zum Standort, zur Kategorie, zur Leistung und zum Inbetriebnahmedatum, sollen helfen, den Zubau von Produktionsanlagen transparent darzustellen. Ausserdem stellte der Bundesrat mit einer Anpassung der Stromversorgungsverordnung die Regel auf, dass Speicherbetreiber (Messkunden) die Messdaten auf Smartmetern ablesen können sollen und der Datenexport innerhalb einer Periode von 5 Jahren unentgeltlich erfolgen muss. Im Verordnungspaket waren noch weitere punktuelle Verordnungsanpassungen enthalten, die allesamt per Jahresbeginn 2021 und im Falle der Energieeffizienzverordnung im Frühling 2021 in Kraft treten.

Verordnungsänderungen im Energiebereich