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Im September 2021 nahm die UREK-SR erneut Stellung zur parlamentarischen Initiative Girod (gp, ZH) zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Sie stimmte dabei dem Entwurf des Nationalrats zur Änderung des EnG mit 9 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich zu. Bei einigen Massnahmen beantragte die Kommission aber Änderungen: So sollen erstens Auktionen für Investitionsbeiträge an neue Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch erst ab einer Leistung von 150 KW möglich sein. Der Nationalrat hatte hier keine Leistungsuntergrenze vorgesehen. Zweitens forderte die Kommissionsmehrheit, dass Anlagen, die besonders im Winter Strom liefern und damit der inländischen Stromversorgungsknappheit in den kalten Monaten entgegenwirken, mit zusätzlichen Investitionsbeiträgen von maximal 20 Prozent gefördert werden sollen. Umstritten war ein zuvor im Nationalrat gescheiterter Minderheitsantrag, wonach neue Wasserkraftanlagen ihren Anspruch auf Investitionsbeiträge erst ab einer Leistung von 3 MW statt wie vorgesehen 1 MW geltend machen können. Diesen dritten Änderungsantrag beschloss die Kommission mit knappen sechs zu fünf Stimmen. Als vierte Änderung wollte die Kommission eine regulatorische Sandbox einführen, mit der innovative Pilotprojekte finanziell gefördert werden können. Schliesslich führte die Kommission als fünfte Änderung eine Verlängerung des bestehenden Wasserzinsmaximums ins Feld. Die Kantone sollen damit bis im Jahr 2030 von den Wasserkraftunternehmen maximal CHF 110 pro Kilowatt Bruttoleistung für die Nutzung der öffentlichen Gewässer verlangen können. Diese Obergrenze war im geltenden Recht bis 2024 befristet. Abschliessend merkte die Kommission aber an, dass langfristige Lösungen für die Stromversorgung der Zukunft im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gefunden werden müssen.

Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie (Pa. Iv. 19.443)
Dossier: Wasserzins nach 2019

Anfang September 2021 hielt die vorberatende UREK-SR an ihrem Standpunkt fest und beantragte ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative für die Erhöhung der Einmalvergütung bei grossen Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch und für die Einführung eines marktwirtschaftlichen Ausschreibesystems aus Verfahrensgründen keine Folge zu geben. Sie argumentierte, dass die entsprechenden Forderungen bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.443 sowie im zweiten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) aufgegriffen worden seien.

Unterstützung für Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (Pa. Iv. 20.401)
Dossier: Ausschreibungssystem für grosse Fotovoltaikanlagen

Nachdem die UREK-NR eine parlamentarische Initiative Kamerzin (mitte, VS) im Vorjahr noch sistiert hatte, entschied sich die Kommission im August 2021 nun doch dafür, erneuerbare Energien von nationalem Interesse gegenüber anderen Interessen als vorrangig zu betrachten. Sie gab der parlamentarischen Initiative mit dieser Forderung mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Bewilligungsverfahren für zentrale, erneuerbare Energieprojekte sollen dank der Gesetzesanpassung beschleunigt und die Güterabwägung erleichtert werden, versprach sich die Kommission von der Massnahme.

Energiewende unterstützen, indem der Bau von Infrastrukturen zur Produktion erneuerbarer Energie vereinfacht und beschleunigt wird (Pa. Iv. 20.441)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Im Juni 2021 präsentierte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des breit unterstützten Postulats Reynard (sp, VS) zur Rolle der Fotovoltaik in den Wintermonaten. Er hielt darin erstens fest, wie durch eine verbesserte Wahl der Gebäudeflächen die Stromproduktion gesteigert werden könnte, wie zweitens mit ökonomischen Anreizen solche Entwicklungen herbeigeführt werden könnten und welche Rolle dabei drittens Flächen in alpinen Lagen, wie beispielsweise Staumauern, einnehmen könnten. Der Bundesrat riet etwa davon ab, Flachdachanlagen stärker zu neigen, da die Gesamtstromproduktion dadurch sinken würde. Durch eine Optimierung der bereits genutzten Gebäudeflächen könnte der Jahresanteil der Winterstromproduktion bei Fotovoltaikanlagen von 27 auf 30 Prozent gesteigert werden, ohne dabei die Kosten unverhältnismässig ansteigen zu lassen. Ein moderates Potenzial verortete der Bundesrat zudem bei den südlich ausgerichteten und ungenutzten Fassaden, die zusammen etwa 7 TWh Strom liefern könnten. Hierfür könnten über höhere Einmalvergütungen Anreize zum Zubau gesetzt werden. Das Potenzial von Fotovoltaikanlagen im Bereich von Staumauern und anderen alpinen Infrastrukturanlagen wolle der Bundesrat vertieft im Bericht zum Postulat Cattaneo (fdp, TI; Po. 20.4561) eruieren. Aufgrund der Gegebenheiten im alpinen Raum, die hohe Kosten mit sich bringen, erkannte der Bundesrat diesbezüglich vorerst jedoch keinen Handlungsbedarf.

Stromerzeugung im Winter dank Fotovoltaik (Po. 19.4157)
Dossier: Das Potenzial von Sonnenenergie nutzen

Die Corona-Pandemie hinterliess auch deutliche Spuren in der Statistik zum Gesamtenergieverbrauch 2020. Zusammen mit einer im Vergleich zum Vorjahr wärmeren Witterung (Anzahl der Heizgradtage sank um 4.4 Prozent), einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung (reales BIP -2.9%) und einer verringerten industriellen Produktion (-3.5%) sank der Gesamtenergieverbrauch um 10.6 Prozent im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr 2019. Aufgrund der verschiedensten Massnahmen gegen das Virus sank insbesondere das Verkehrsvolumen und damit der fossile Treibstoffverbrauch, der ungefähr ein Drittel der Gesamtenergiebilanz ausmachte. Beim Flugverkehr wurde beispielsweise ein Rückgang von 64 Prozent an Flügen verbucht, weshalb der Verbrauch an Flugzeugtreibstoffen um über 62 Prozent einbrach. Auch die anderen konventionellen Treibstoffe verzeichneten einen deutlichen Rückgang (Benzin -11.4%, Diesel -5.2%). Der Einfluss der wärmeren Witterung war insbesondere beim Rückgang des Heizöls extra-leicht zu sehen, wo der Verbrauch um 10.4 Prozent einbrach. Ebenfalls weniger für Heizzwecke verwendet wurde Erdgas (-2.0%). Beim Stromverbrauch konnte insbesondere in den Lockdown-Phasen ein starker Rückgang beobachtet werden. Über das Jahr betrachtet fiel dieser Rückgang mit minus 2.6 Prozent jedoch vergleichsweise moderat aus. Gleichzeitig gab es aber Faktoren, die einen erhöhten Gesamtenergieverbrauch begünstigten: Die ständige Wohnbevölkerung stieg um 0.7 Prozent, es waren rund 1.3 Prozent mehr Motorfahrzeuge registriert und die Anzahl Wohnungen stieg ebenfalls leicht an.

Gesamtenergieverbrauch 2020
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

Wie der Bundesrat im November 2020 versprochen hatte, legte er im Sommer 2021 dem Parlament die Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (Revision des EnG und Revision des StromVG) vor. Wie die Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève» resümierte, baue das «Mammutprojekt», mit welchem «Bern einen Black-out verhindern möchte», grob auf drei Pfeilern auf.

Erstens will der Bundesrat die Produktion von erneuerbarem Strom vorantreiben und den Energieverbrauch pro Kopf senken. Im Gegensatz zum bestehenden Energiegesetz sollen deshalb neu die Zielwerte für 2035 und 2050 im Ausbau der erneuerbaren Energien sowie in der Senkung des Energieverbrauchs pro Kopf verbindlich in den Gesetzestext aufgenommen werden. Gegenüber dem Jahr 2000 soll so beispielsweise der Energieverbrauch pro Kopf bis 2035 um 43 Prozent, bis ins Jahr 2050 gar um über 50 Prozent gesenkt werden. Bei den Förderinstrumenten für die erneuerbaren Energien plante der Bundesrat, diese bis 2035 zu verlängern und marktnah auszugestalten, wie er in seiner Medienmitteilung erklärte. Kernelement bildet dabei der Ersatz des bestehenden Einspeisevergütungssystems durch das Prinzip von Einmalvergütungen, die neu bis zu 60 Prozent der Investitionskosten decken können. Die Massnahmen sollen bewirken, dass bis 2050 der Zielwert von 39 TWh erneuerbarer Stromproduktion pro Jahr (exkl. Wasserkraft) erreicht wird. Bei der Wasserkraft soll bis 2050 eine Produktion von 38.6 TWh erreicht werden. Betreffend die Finanzierung wollte der Bundesrat bei den bestehenden Rahmenbedingungen bleiben: Die Fördermassnahmen sollen durch die Beibehaltung des derzeit bestehenden Netzzuschlags von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde durch die Stromkonsumentinnen und -konsumenten finanziert werden.
Zweitens plante der Bundesrat, mehr Reservekapazitäten für die Wintermonate zu schaffen, in denen die Schweiz von Importen aus dem Ausland abhängig ist. Die inländische Stromnachfrage soll einerseits durch den zusätzlichen Zubau von 2 TWh Stromproduktion, die im Winter zur Verfügung stehen, sichergestellt werden. Prinzipiell handle es sich hierbei um Speicherwasserkraftwerke, wie der Bundesrat in der Botschaft präzisierte, es könnten aber auch andere Technologien, zum Beispiel Gaskombikraftwerke, in Betracht gezogen werden, falls die Ziele mit der Grosswasserkraft nicht erreicht werden sollten und «solange das Kriterium der Klimaneutralität (übergeordnetes Netto-Null-Ziel) effektiv erfüllt wird». Nebst dem Zubau der Winterkapazitäten soll andererseits eine strategische Energiereserve geschaffen werden, die gegen Ende des Winters, wenn viele Stauseen bereits leer sind, die Nachfrage decken kann. Die Zurückbehaltung von Produktionskapazitäten in den Stauseen soll entsprechend finanziell entschädigt werden.
Drittens wollte der Bundesrat den zweiten Öffnungsschritt wagen und den Strommarkt vollständig liberalisieren. Dadurch, dass Endkonsumentinnen und Endkonsumenten ihren Anbieter frei wählen können und der Markt neu ausgestaltet wird, sollen letztlich die erneuerbaren Energien besser ins System eingebunden werden und innovative Geschäftsmodelle entstehen. Als Schutz vor Preismissbrauch soll es für kleinere Unternehmen (mit einem jährlichen Verbrauch unter 100'000 kWh) sowie für Haushalte weiterhin eine Grundversorgung geben. Diese soll aber ausschliesslich aus einem einheimischen und erneuerbaren Strommix bestehen. Weiter beinhaltete das Gesetzespaket technische und regulatorische Anpassungen bei der Netzregulierung, bei der Datenerhebung und im Messwesen. Diese sollen unter anderem die Kosteneffizienz verbessern, die Datensicherheit erhöhen und zu einer verursachergerechten Tarifierung führen.

Der Bundesrat strich in seiner Medienmitteilung vornehmlich die klimapolitischen Bestrebungen hervor. Der Schritt sei nötig, um die langfristigen Klimaziele und die Bestrebungen gemäss der Energiestrategie 2050 – beispielsweise den Ausstieg aus der Atomenergie – erreichen zu können, erklärte er. Deshalb setze die Landesregierung auf einen starken Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Inland. Schliesslich gab der Bundesrat auch zu bedenken, dass der Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU den Abschluss eines bilateralen Stromabkommens nicht «in nützlicher Frist» in Aussicht stelle, weshalb die Netz- und Versorgungssicherheitssituation analysiert werden müsse. Der vorliegende Entwurf schaffe durch die Winterreserve und den allgemeinen Zubau mehr Sicherheit in der Stromversorgung. Dennoch seien für die Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zusätzliche Massnahmen zu prüfen, fügte die Landesregierung an.

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Revision des EnG & Revision des StromVG; BRG 21.047)
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Gegenüber dem Vorjahr sank der Gesamtschweizer Stromverbrauch im Jahr 2020 um 2.6 Prozent. Der Rückgang sei vor allem auf die Corona-Pandemie (Lockdown und Rückgang der Wirtschaftsleistung) zurückzuführen, erklärte das BFE. Zudem hatten die warme Witterung sowie verschiedenste Effizienzsteigerungen ebenfalls eine dämpfende Wirkung auf die Nachfrage nach Elektrizität. Gleichzeitig wurde auch bei der Landeserzeugung ein Rückgang um 2.7 Prozent verbucht. Dabei spielte unter anderem die Abschaltung des AKW Mühleberg Ende 2019 eine gewichtige Rolle. Über das Jahr gesehen verzeichnete die Schweiz dennoch einen physikalischen Stromexportüberschuss von 5.6 TWh; dies entspricht einem Zuwachs von etwa 1 TWh gegenüber dem Vorjahr.

Stromverbrauch 2020
Dossier: Schweizer Elektrizitätsverbrauch ab 2000

Analog zu der sehr ähnlich lautenden, im Ständerat eingereichten und bereits angenommenen Motion Français (fdp, FR; Mo. 19.3750) folgte der Nationalrat in der Sommersession 2021 dem Antrag des Bundesrates und nahm eine Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Matthias Samuel Jauslin für eine Fotovoltaik-Offensive auf den Immobilien des Bundes mit 135 zu 51 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Die Motion verlangte, dass der Bundesrat innerhalb der nächsten zwölf Jahre dafür sorgt, dass der Stromverbrauch der Bundesimmobilien durch eigene Produktionsanlagen gedeckt wird. Zwar würde die Bundesverwaltung bereits heute zu 100 Prozent erneuerbaren Strom aus Wasserkraft beziehen, allerdings führe dies dazu, dass der Bund als Grosskunde die Verfügbarkeiten von umweltfreundlichen Ressourcen zulasten der Privatwirtschaft monopolisiere, erklärte Jauslin im Rat. Die Bundesverwaltung solle deshalb die Produktion von erneuerbaren Energien – als ideales Mittel durch Fotovoltaikanlagen auf den Bundesimmobilien – ausweiten. Bekämpfer Christian Imark (svp, SO) kritisierte, dieses Anliegen führe zu einer «unüberlegten, ineffizienten und überteuerten Politik». Er forderte stattdessen, dass diese Aufgaben durch die Privatwirtschaft erfüllt werden sollen. Zu reden gab wie bei der Motion Français zudem die Frage der Energieautarkie – ob also die Bundesverwaltung vom Rest der Energieversorgung abgetrennt und autonom agieren müsste. Energieministerin Simonetta Sommaruga strich im Rat aber heraus, dass eben gerade dieser Punkt ein entscheidender Unterschied zur Motion Français darstelle, weil bei der vorliegenden Motion Jauslin keine Autarkie gefordert werde und insbesondere auch Dritte – also privatwirtschaftliche Akteure – die Fotovoltaikanlagen auf diesen entsprechenden Flächen betreiben könnten. In der Abstimmung folgten schliesslich alle Fraktionen ausser der geschlossen ablehnenden SVP-Fraktion dem Ansinnen des Bundesrates.

Investitionsplan Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren (Mo. 19.3784)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

In der Sommersession 2021 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion Suter (sp, AG) für eine grüne Wasserstoffstrategie. In einem kleinen Wortgefecht stritten sich die drei SVP-Nationalräte Christian Imark (SO), Mike Egger (SG) und Benjamin Giezendanner (AG) mit der Motionärin und der Energieministerin Simonetta Sommaruga über die Frage, ob es für die Erstellung einer solchen Wasserstoffstrategie nicht vorerst einer Auslegeordnung bedürfe. So kritisierte Imark, dass zuerst die Grundlagen für die Wasserstofftechnologie in der Schweiz erarbeitet werden müssten, wie dies im Postulat Candinas (cvp, GR; Po. 20.4709) gefordert worden war, bevor mit einer Strategie ein Problem gelöst werden könne. Mike Egger unterstellte der Motionärin und Bundesrätin Sommaruga zu Beginn der Diskussion, dass sie wohl aufgrund ihrer fehlenden Stellungnahmen im Rat selber vom Anliegen nicht genügend überzeugt seien. Mike Egger wollte zudem wissen, weshalb seine eigene Motion (Mo. 21.3272) zur Förderung von Wasserstofftankstellen mit Verweis auf den ausstehenden Bericht zum Postulat Candinas vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden sei, während ebendieses Ausstehen für die vorliegende Motion kein Problem darzustellen scheine. Energieministerin Simonetta Sommaruga erklärte im Rat, dass die Wasserstofftechnologie gut erforscht sei und der Bundesrat hier vorwärtsmachen wolle. Die laufenden Arbeiten zum Bericht Candinas würden in die Erarbeitung der Wasserstoffstrategie miteinbezogen und die beiden Vorhaben würden sich nicht zuwiderlaufen. Die Ablehnung der Motion Egger sei derweil ein Entscheid des Bundesratskollegiums gewesen und sie werde, falls dies erwünscht sei, Egger persönlich die Gründe und Haltungen des Bundesrats erläutern, so Sommaruga. Schlussendlich folgte die grosse Kammer dem Bundesrat und nahm das Anliegen mit 132 zu 58 Stimmen an. Die Gegenstimmen stammten aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und von einigen wenigen Mitgliedern aus der Mitte- sowie der FDP-Fraktion.

Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz (Mo. 20.4406)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

In einer Monsterdebatte setzte sich der Nationalrat in der Sommersession 2021 als Erstrat mit dem Entwurf zur parlamentarischen Initiative Girod (gp, ZH) zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien auseinander. Insgesamt gab es zur Frage der Gestaltung der Übergangslösung für die Förderung der erneuerbaren Energien 58 Wortmeldungen und 24 Abstimmungen bei 13 Minderheitsanträgen. Der Nationalrat trat ohne Gegenantrag auf die Debatte ein. Der Bundesrat hatte ihm zuvor geraten, nicht auf das Geschäft einzutreten, da er die Thematik im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien behandeln wollte. Die Regierung erachtete die vorgesehenen Massnahmen im Erlassentwurf der Initiative Girod – insbesondere auch im Hinblick auf das Ausbleiben eines Stromabkommens mit der EU nach dem Aus des Rahmenabkommens – als nicht ausreichend. Namentlich die Sicherstellung der inländischen Stromversorgungssicherheit und der Netzstabilität durch Ausbauschritte und Speicherkapazitäten für die Wintermonate kam nach Ansicht des Bundesrates im vorliegenden Entwurf zu kurz. Abgesehen davon stehe der Bundesrat der Vorlage inhaltlich nicht allzu fern, wie Energieministerin Simonetta Sommaruga im Rat erklärte. Bis auf zwei Punkte – namentlich bei der Marktprämie und der unbefristeten Gestehungskostenüberwälzung – sei der Bundesrat mit dem Vorschlag der Kommissionmehrheit einverstanden. Sie zeigte sich erfreut, dass die UREK-NR mit dieser Vorlage zentrale Elemente aus dem Bundesratsgeschäft zur Revision des EnG und des StromVG aufgenommen hatte, fand es aufgrund des genannten Zeithorizonts aber fraglich, ob es sich hierbei wirklich nur um eine «Lückenfülllösung» handle oder ob nicht eher eine ausgedehnte «Übergangslösung» beschlossen werde. Wie Kommissionsprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) betonte, sei dieses Massnahmenpaket als Begleitmassnahme zum genannten zweiten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zu betrachten und ziele darauf ab, eine gesetzliche Förderungslücke ab 2023 zu verhindern. Die Kommission anerkenne die Ansicht des Bundesrates, die Massnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien behandeln zu wollen, sehe aber eine zeitliche Dringlichkeit, sodass nicht auf die Ausarbeitung einer Übergangslösung verzichtet werden könne.

In der Detailberatung stimmte der Nationalrat dem Entwurf der Kommission in allen Punkten zu und lehnte die verschiedenen Minderheitsanträge ab. So beschloss er erstens, den Investitionsbeitrag für kleine Fotovoltaikanlagen bei 30 Prozent der Investitionskosten zu belassen und damit die bestehende Regelung zu verlängern. Für grössere Fotovoltaikanlagen, die ihre ganze produzierte Strommenge einspeisen und nicht von den finanziellen Vorteilen des Eigenverbrauchs profitieren können, erhöhte der Nationalrat die Einmalvergütung auf maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Eine SVP-Minderheit Rösti (svp, BE) verlangte, dass dies nur solchen Anlagen zugute kommen soll, die einen hohen Anteil an Winterstrom produzieren und damit der Stromknappheit in der kalten Jahreszeit entgegenwirken. Rösti erklärte im Rat, es sei sehr wichtig, hier auf die Produktion von Bandenergie zu achten, worauf vonseiten der SP- und der FDP-Fraktionen entgegnet wurde, dass auch nicht speziell auf die Wintermonate ausgerichtete Fotovoltaikanlagen Strom in der kalten Jahreszeit lieferten und jede zusätzliche Kilowattstunde die Versorgungssicherheit verbessere. Martin Bäumle (glp, ZH) räumte zwar ein, dass das Problem mit der Winterstromknappheit angegangen werden müsse, dies aber nach Ansinnen der GLP-Fraktion nicht im Rahmen dieser Vorlage gelöst werden solle.
Zweitens nahm die grosse Kammer Auktionen für die Vergabe von Einmalvergütungen bei grossen Fotovoltaikanlagen ins Gesetz auf, sodass jene Projekte den Zuschlag erhalten, die das effizienteste Angebot unterbreiten können. Die genaue Ausgestaltung der marktwirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen soll der Bundesrat bestimmen können. Solche Ausschreibungen waren zuvor schon von der UREK-NR im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.401 gefordert und insbesondere auch von der FDP-Fraktion gelobt worden, die eine marktnahe Ausgestaltung des Förderwesens unterstütze, wie beispielsweise Matthias Jauslin (fdp, AG) erläuterte. Eine unterlegene Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO), die von den Fraktionen der Mitte und der SVP unterstützt wurde, verlangte hingegen den Verzicht auf solche Auktionen. Der Mitte-Politiker erklärte im Rat, dass mit dieser parlamentarischen Initiative keine Weichen gestellt, sondern vielmehr eine Übergangslösung gefunden werden sollte. Es gehe bei dem vorliegenden Geschäft nur um die Verhinderung einer Förderlücke. Alles, was darüber hinaus gehe, solle im Rahmen der Beratungen des zweiten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie beraten werden. «Wenn nun aber über die Einführung von Auktionen entschieden wird, dann nehmen wir die Beratung des halben Energiegesetzes vorweg», kritisierte Mike Egger (svp, SG) diesen Beschluss in gleicher Weise.
Drittens sollen neben Fotovoltaikanlagen auch Windkraftprojekte von Investitionsbeiträgen in der Höhe von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Kosten profitieren können. Die bestehenden und auslaufenden Einspeisevergütungen sollen damit ersetzt werden. Nach Ansicht der unterlegenen Minderheit Rösti sollte dieser Beitrag maximal bei 30 Prozent angesetzt werden, was aus Sicht der SP-Fraktion zum «ökonomischen Tod der Windkraft» führen würde, so Gabriela Suter (sp, AG) im Rat. Auch die Grünen erachteten es als wichtig, dass alle Technologien gleich stark unterstützt werden, betonte Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE). Aus Sicht der SVP-Fraktion stössen die Windturbinen in der Bevölkerung jedoch auf zu grossen Widerstand, weshalb das Geld besser in anderen Bereichen ausgegeben werden sollte, wie Mike Egger erklärte.
Viertens beschloss der Nationalrat, Biomasseanlagen – dazu gehören Biogasanlagen, Holzkraftwerke, Klärgasanlagen sowie Kehrichtverbrennungsanlagen – ebenfalls durch Investitionsbeiträge in der Höhe von maximal 60 Prozent zu fördern und das bestehende Einspeisevergütungssystem auslaufen zu lassen. Solche Anlagen könnten insbesondere im Winterhalbjahr für eine verbesserte Stromversorgungssicherheit sorgen. Zusätzlich zum Investitionsbeitrag sollen Biomasseanlagen, welche besonders hohe Betriebskosten aufweisen, von einem Betriebskostenbeitrag profitieren können. Eine stärkere finanzielle Unterstützung war von den beiden Räten bereits im Rahmen einer Motion Fässler (mitte, AI; Mo. 20.3485) gefordert worden. Eine FDP-Minderheit unter der Federführung von Matthias Jauslin hätte es bevorzugt, die Betriebskostenbeiträge nur an jene Anlagen zu vergüten, die bisher am Einspeisevergütungssystem teilgenommen hatten und deren Vergütungsdauer abgelaufen war. Er erklärte, dass mit einem Betriebskostenbeitrag für neue Anlagen erstens der anstehenden Revision des Energiegesetzes vorgegriffen und zweitens eine Technologie den anderen vorgezogen werde. Damit würden sowohl bestehende als auch neue Biomasseanlagen am «Subventionstopf» hängen. Befürwortende, wie etwa Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR), entgegneten, dass gerade diese Chance nicht verpasst werden dürfe, sowohl den Fortbestand als auch den Zubau solcher Anlagen zu fördern, weshalb ein Betriebskostenbeitrag auch für neue Anlagen gesprochen werden müsse.

In einem zweiten Block diskutierte der Nationalrat die Wasserkraftförderung. Neue kleine Wasserkraftanlagen (bis 10 MW Leistung) sollen künftig mit bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Neue grosse Wasserkraftanlagen sollen nicht mehr wie bisher mit 40 Prozent, sondern ebenfalls mit 60 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz leisten, entschied die Mehrheit des Nationalrates. Eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) hätte den Beitrag für alle Wasserkraftanlagen generell bei 40 Prozent ansetzen wollen. Damit sollte weder auf die kleinen noch auf die grossen Anlagen explizit gesetzt werden, sondern vielmehr das Kosten-Nutzen-Verhältnis ins Zentrum gerückt werden, erklärte er seinen Antrag im Rat. Albert Rösti kritisierte, dass dies im Sinne einer «wahren Technologieneutralität» nicht zu befürworten sei, da damit die Wasserkraft gegenüber den anderen Energieträgern zurückgestuft würde. Eine Minderheit Kurt Egger (gp, TG) verlangte indes, dass Investitionsbeiträge bei neuen Wasserkraftanlagen erst ab einer Leistung von 3 MW gesprochen werden können, das heisst bei Anlagen, die aufgrund ihrer Grösse der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind. Damit sollten kleine, aus ökologischen Gründen oft problematische Anlagen weniger im Förderfokus stehen. Weder die Kommissions- noch die Nationalratsmehrheit konnten sich jedoch für diese Klausel erwärmen und so wurde als allgemeine Bedingung für einen Förderbeitrag eine Leistung von mindestens 1 MW festgelegt.
Neben neuen Anlagen sollen auch erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen bestehender Anlagen mit einer Leistung nach dem Bauprojekt von mindestens 300 kW mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Eine Minderheit Munz (sp, SH) beantragte, dass solche Beiträge erst gesprochen werden können, wenn die Anlage nach dem Um- oder Weiterbau eine Leistung von mindestens 1 MW vorweist. Damit würde die gleiche Leistungsschwelle verwendet wie für die Vergabe von Investitionsbeiträgen bei Neuanlagen. Nach Ansicht der Sozialdemokratin würden Kleinwasserkraftanlagen bei hohen Kosten wenig Energie liefern und gleichzeitig grosse ökologische Schäden anrichten, weshalb eine Anhebung der Förderschwelle nötig sei. Der Nationalrat beliess die Grenze jedoch beim tieferen Wert von 300 kW.
Bei bestehenden Grosswasserkraftanlagen verlängerte der Nationalrat die ursprünglich Ende 2022 auslaufende Marktprämie, die als Reaktion auf die Preisbaisse im letzten Jahrzehnt und die damit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten beschlossen worden war, bis Ende 2030. Die Rentabilität der bestehenden Grosswasserkraftanlagen soll damit optimiert werden, indem Marktpreise unter den Gestehungskosten korrigiert werden. Eine linke Minderheit Munz forderte analog zum Bundesrat vergebens, auf die Verlängerung zu verzichten, damit die finanziellen Mittel in den Zubau von neuen, zusätzlichen Produktionskapazitäten fliessen können. Zudem müssten die Konsumentinnen und Konsumenten als gebundene Endverbraucher mit der Marktprämie dafür sorgen, dass den Kraftwerkbetreibern eine «Optimierung der Gewinne» gewährleistet werde, erklärte die Schaffhauserin ihr Anliegen. Der Nationalrat sah vor, für die Marktprämie bei bestehenden Grosswasserkraftanlagen sowie für Investitionen und Ausbauprojekte in neue Anlagen mit einer Leistung von über 10 MW neu 0.2 Rappen pro kWh aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung zu stellen. Die unterlegene Minderheit Kurt Egger hätte diesen Höchstanteil bei den bisherigen 0.1 Rappen belassen wollen. Insgesamt sollen gemäss dem Nationalratsentscheid die Unterstützungsmassnahmen wie bisher mit 2.3 Rappen Netzzuschlag pro kWh von den Konsumentinnen und Konsumenten finanziert werden. Eine Erhöhung dieser Beiträge war im Entwurf nicht vorgesehen und wurde auch von keiner Minderheit beantragt.

Schliesslich wandte sich die grosse Kammer der Tarifgestaltung für die Endverbraucher im StromVG zu. Hier entschied sie, dass Stromversorgungsunternehmen ihre Gestehungskosten für erneuerbare, inländische Stromproduktion in die Tarife einberechnen dürfen und dies nicht mehr an das Vorhandensein einer Marktprämie gekoppelt ist. Eine Minderheit Bäumle, welche unter anderem von der SVP-Fraktion unterstützt worden war, beantragte jedoch, die Gestehungskostenüberwälzung weiterhin an die Markprämie zu knüpfen und damit indirekt mit einem Enddatum von 2030 zu versehen. Auch Simonetta Sommaruga versuchte vergeblich, die grosse Kammer davon zu überzeugen, hier nur eine Übergangslösung zu schaffen und keine unbeschränkte Verlängerung einzuführen.

Nach dreistündiger Diskussion und der mehrmaligen Erreichung des qualifizierten Mehrs bei der Ausgabenbremse verabschiedete die grosse Kammer den Entwurf zuhanden des Ständerates und der zuständigen UREK-SR.

Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie (Pa. Iv. 19.443)
Dossier: Wasserzins nach 2019

In der Sommersession 2021 schrieb der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates ein Postulat Reynard (sp, VS) zur Frage der Erdverlegung der Übergangsleitung Chamoson–Ulrichen (VS) im Rahmen des Bundesratsgeschäfts zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2020 ab. Der Bundesrat hatte zuvor erklärt, dass die Stromleitung zwischen den zwei genannten Dörfern in drei Teile unterteilt worden sei und für die Strecken Chamoson–Chippis und Mörel/Filet–Ulrichen bereits rechtskräftige Plangenehmigungen für die Errichtung von Freileitungen vorlägen. Einzig die Strecke zwischen Chippis und Mörel/Filet befinde sich noch im Plangenehmigungsverfahren. Der Kanton Wallis habe diesbezüglich eine Einsprache zwecks Überprüfung einer Erdverkabelung eingereicht, weshalb sich das ESTI und das BFE der Sache hätten annehmen müssen. Ein letztinstanzlicher Entscheid durch das Bundesgericht sei in dieser Angelegenheit möglich. Aufgrund der zwei abgeschlossenen Verfahren und der laufenden Überprüfung einer Erdverkabelung des dritten Teilabschnitts erachtete der Bundesrat das Anliegen als erfüllt, ohne hierfür einen speziellen Bericht auszuarbeiten.

Erdverlegung der Übertragungsleitung Chamoson–Ulrichen (Po. 15.4013)

Der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2021 im Sinne des Bundesrates und nahm ein Postulat Jans (sp, BS), das in der Zwischenzeit von Gabriela Suter (sp, AG) übernommen worden war, mit 125 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, inwiefern die Nutzung von Fotovoltaikanlagen auf den Gebäuden der Armee dazu beitragen könnte, das sicherheitspolitische Risiko der Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern zu verringern. Wie Verteidigungsministerin Viola Amherd im Rat erklärte, sei die Fotovoltaik eine «interessante Option», um einerseits die autarke Energieversorgung zu steigern und gleichzeitig auch einen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien seitens der Armee zu leisten. Zwar seien derzeit bereits Arbeiten im Gange, um die Produktion und Verwendung von erneuerbaren Energien in der Armee zu fördern, eine umfassende Betrachtung der sicherheitspolitischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte sei aber sinnreich, so Amherd. Nicht einverstanden zeigte sich die geschlossene SVP-Fraktion, die gemäss Jean-Luc Addor (svp, VS), der das Postulat zuvor bekämpft hatte, den geforderten Bericht angesichts der laufenden Arbeiten als «unnötig» betrachtete.

Fotovoltaik-Offensive der Armee (Po. 19.3779)

In der Sommersession 2021 nahm der Nationalrat eine Motion seiner UREK zur Erhöhung der Planungssicherheit für erneuerbare Energieprojekte von nationalem Interesse mit 121 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Ziel der Motion war es, dass die Bewilligungsverfahren für die Erstellung neuer Produktionsanlagen von erneuerbaren Energien nicht durch Beschwerden in die Länge gezogen werden und eine Abwägung der verschiedenen nationalen Interessen in einem früheren Stadium vorgenommen wird. Eine solche Positivplanung soll auch mit entsprechenden Fristen ergänzt werden. Wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte, stimme der Bundesrat dem Anliegen inhaltlich zu. Da allerdings der verfassungsrechtliche Rahmen dem Bund in dieser Angelegenheit (Raumplanung, Wasservorkommen, Rechtsweggarantie) keine Kompetenzen einräume oder Grenzen setze, schlug sie vor, dass der Bundesrat stattdessen beauftragt werden soll, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Akteure besser zusammenarbeiten und gemeinsam Verfahrensbeschleunigungen prüfen. Einen entsprechenden Änderungsantrag werde der Bundesrat im Ständerat einreichen, erklärte die Energieministerin kurz vor Annahme der Motion.

Erhöhung der Planungssicherheit für Projekte für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien (Mo. 20.4268)
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

In der Sommersession 2021 folgte der Ständerat dem Antrag seiner UREK und nahm stillschweigend die vom Nationalrat abgeänderte Motion Français (fdp, VD) zur Förderung der Nutzung von Dächern und Fassaden bundeseigener Immobilien für Fotovoltaikanlagen an. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, einen Investitionsplan auszuarbeiten, wie geeignete Dächer und Fassaden der Bundesverwaltung innerhalb der nächsten zwölf Jahre mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet werden können. Zugleich wurde er angehalten, die Immobilien rascher zu sanieren, um deren Energieeffizienz zu steigern. Ziel sollte es sein, dass die Gebäude des Bundes im Strombereich eine gewisse Energieautonomie aufweisen und der Bund in Energiefragen eine Vorreiterrolle einnimmt.

Energieautonomie der Immobilien des Bundes (Mo. 19.3750)
Dossier: Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive

Als der Bundesrat Ende Mai 2021 die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU für gescheitert erklärte, rückte gleichzeitig auch der Abschluss eines bilateralen Stromabkommens in weite Ferne. Die EU hatte den Abschluss eines sektoriellen Stromabkommens an das Zustandekommen des Rahmenabkommens geknüpft. Nach dem Abbruch der Verhandlungen wurde in den Medien ausgiebig diskutiert, mit welchen Massnahmen eine allfällige Strommangellage verhindert werden könnte.

Verhandlungen mit der EU über ein Stromtransitabkommen ab dem Jahr 2006
Dossier: Stromabkommen mit der EU

Einstimmig entschied die nationalrätliche UREK im Mai 2021, einer parlamentarischen Initiative Nussbaumer (sp, BL) keine Folge zu geben. Der Initiant hatte gefordert, dass die gesetzliche Nachschusspflicht der Atomkraftwerkbetreiber nicht durch unternehmerische Strategien umgangen werden kann und dass damit sogenannten Ring-Fencing-Strategien – der finanziellen Trennung gewisser Vermögenswerte – vorgebeugt wird. Konkret befürchtete der Initiant, dass durch das Zusammenspiel von Atomkraftwerkbetreiberfirmen und Atomkraftwerkpartnerfirmen (Aktionären) rechtliche Schlupflöcher ausgenützt werden könnten, um die Nachschusspflichten in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (teilweise) zu umgehen, sodass der Schweizer Staat schlussendlich die Kosten des Rückbaus und der Entsorgung der nuklearen Anlagen und Abfälle tragen müsse. Um dies zu unterbinden, sollte eine entsprechende Anpassung im KEG vorgenommen werden. Nussbaumer stützte sich bei seiner Initiative auf die bundesrätliche Antwort auf seine Interpellation (Ip. 19.3986), in welcher das Risiko solcher Ring-Fencing-Strategien behandelt worden war. Die UREK-NR hätte das Anliegen am liebsten sistiert und die Sachlage vertieft besprochen. Da dies aber aufgrund der zwingenden Behandlungsfrist nicht möglich war, liess sie verlauten, dass sie derzeit auf Gesetzesstufe keinen Handlungsbedarf sehe, sich des Themas aber dennoch annehmen möchte.

Anpassung des Kernenergiegesetzes zwecks Vorbeugung gegen Ring-Fencing-Strategien der AKW-Betreibergesellschaften (Pa.Iv. 19.502)
Dossier: Finanzielle Pflichten von Atomkraftbetreibern und Aktionären

Im Mai 2021 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zum Postulat Grossen (glp, BE) betreffend die Frage, wie hoch der jährliche Stromverbrauch von gesteuerten Verbrauchern ist, also der Stromverbrauch von Geräten, die Konsumentinnen und Konsumenten heute absichtlich (von den Elektrizitätswerken) auf Nachfrage-Randzeiten verschieben (lassen) und damit beim sogenannten Demand-Side-Management (DSM) bzw. bei der sogenannten Lastensteuerung mitmachen. Der Bundesrat räumte ein, aufgrund fehlender Daten keine Antwort auf diese Frage geben zu können. Die Stromleistung, die für DSM genutzt werden könnte, belaufe sich jedoch auf 530–870 MW für das Abschalten und 590–960 MW für das Anschalten von DSM-Geräten. Mit der allgemeinen Elektrifizierung (bspw. infolge der Zunahme der Elektromobilität oder dem Ausbau von Wärmepumpen) werde die DSM-Menge in Zukunft noch ansteigen und der Rundsteuerungstechnik – dem verwendeten Verfahren bei DSM, mittels welchen vom Netzanbieter Frequenzimpulse über das bestehende Stromnetz ausgesendet werden – eine grössere Rolle beigemessen werden. In der Schweiz seien derzeit noch zu wenig Anreize und zu viele Hindernisse vorhanden, damit der Stromverbrauch solcher Anlagen flexibler auf das schwankende Angebot (bspw. aufgrund von ungleichmässiger Stromproduktion bei erneuerbaren Energien) angepasst werde. Im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien seien entsprechende Massnahmen vorgesehen. Weiter erklärte der Bundesrat, dass nebst DSM auch eine Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität angestrebt werden sollte, damit der Energieverbrauch besser an den Wegfall der Bandenergie aus Kernkraftwerkabschaltungen angepasst werden könne. Potenzial verortete der Bundesrat auch beim Ausbau von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sowie bei dezentralen Steuermanagern und Energiespeichern. Allgemein hätten die Energieperspektiven 2050+ gezeigt, dass die Schweiz den Strombedarf unter Beachtung der Klimaziele auch ohne Bandenergie aus den Kernkraftwerken decken könne, resümierte der Bundesrat.

Messung des Stromverbrauchs von Elektrizitätswerken gesteuerten Verbrauchern (Po. 16.3890)

Die ständige ausserparlamentarische Kommission für nukleare Sicherheitsfragen von Atomkraftwerken KNS veröffentlichte im April 2021 ihren Tätigkeitsbericht fürs Jahr 2020. Sie befasste sich mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen der NAGRA betreffend die Endlagerung radioaktiver Abfälle und riet, gewisse gesetzliche Grundlagen für Abfälle in geologischen Tiefenlagern expliziter zu formulieren. Zudem untersuchte die Kommission die Sicherheitskultur in den Schweizer Atomkraftwerken und nahm beispielsweise die psychologischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für Mitarbeitende im Arbeitsalltag genauer unter die Lupe. Die KNS beurteilte schliesslich die Arbeit des ENSI-Rates positiv.

Tätigkeitsbericht KNS fürs Jahr 2020
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS

Nachdem die UREK-NR die Eckwerte zur parlamentarischen Initiative Girod (gp, ZH) im Februar 2021 festgelegt hatte, verabschiedete die Kommission im April desselben Jahres einstimmig den Entwurf betreffend die Bestimmungen zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Bestimmungen sollen als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des vom Bundesrat angekündigten Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gelten und die Investitionssicherheit sowie den Zubau an erneuerbaren Energieproduktionsanlagen sicherstellen. Eckwerte der Vorlage bilden die Einführung von Auktionen bei grossen Fotovoltaikanlagen, die Neugestaltung der Vergütungen bei Biomasseanlagen mittels zusätzlicher Betriebskostenbeiträge, die Verdoppelung der finanziellen Fördermittel bei Grosswasserkraftinvestitionen von 0.1 auf 0.2 Rappen pro Kilowattstunde Stromproduktion sowie die diesbezügliche Verlängerung der Marktprämie von 2023 bis 2030. Für die Finanzierung dieser Förderinstrumente wollte die Kommission den bestehenden Netzzuschlag bei 2.3 Rappen pro Kilowattstunde belassen.

Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie (Pa. Iv. 19.443)
Dossier: Wasserzins nach 2019

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2019 eine Beschwerde von Privatpersonen, der Schweizerischen Energiestiftung (SES), Greenpeace und vom Trinationalen Atomschutzverband (Tras) zur Anwendung des 100 Millisievert-Grenzwertes bei einem natürlichen Ereignis mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von 1:10'000 pro Jahr abgelehnt hatte, wies im März 2021 auch das Bundesgericht die Beschwerde im Hauptpunkt ab. Es entschied, dass schwere Erdbeben mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von 1:10'000 der Störfallkategorie 3 zuzuordnen seien und damit der weniger strenge Dosisgrenzwert von 100 Millisievert radioaktiver Strahlung zu beachten sei. Die Verfügung des ENSI von 2017 zum AKW Beznau, gegen welches sich das vorliegende Beschwerdeverfahren richtete, sei deshalb in diesem Punkt rechtens gewesen. Eine vorübergehende Ausserbetriebnahme des AKWs sei deshalb nicht angezeigt. Teilweise kam das Bundesgericht dem Anliegen der beschwerdeführenden Partei hingegen punkto fehlender Sicherheitsnachweise bei der Störfallkategorie 2 entgegen. Die Einhaltung des Grenzwertes bei Erdbeben der Störfallkategorie 3 sage nichts darüber aus, ob bei Vorfällen der Kategorie 2 der dort geltende, strengere Dosisgrenzwert von 1 Millisievert eingehalten werden könne, argumentierte es. Die Arbeiten diesbezüglich seien von der Aufsichtsbehörde «ungenügend wahrgenommen» worden, urteilte das Gericht. Das ENSI wurde daher vom Bundesgericht verpflichtet, einen solchen Nachweis bei der Betreiberin des AKWs einzufordern, sofern dieser nicht schon erbracht worden ist. Wie die NZZ berichtete, forderten die beiden NGOs Greepeace und Tras daraufhin, dass die ungenügend wahrgenommene Aufsichtspflicht für das ENSI Konsequenzen habe. Gemäss der Aargauer Zeitung zeigten sich sowohl die Beschwerdeführenden als auch die Axpo durch das Bundesgerichtsurteil in ihren Ansichten bestätigt.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Im Frühling 2021 nahm die grosse Kammer stillschweigend und diskussionslos ein Postulat Candinas (mitte, GR) an und beauftragte damit den Bundesrat, einen Bericht zur Bedeutung und zu den Möglichkeiten im Bereich des Wasserstoffs auszuarbeiten. Der Bundesrat soll aufzeigen, welchen Beitrag grüner Wasserstoff zur Erreichung des Netto-Null-Zieles leisten kann, wie mit Wasserstoff die Energieversorgungssicherheit erhöht und in welchen Sektoren dieser sinnvoll eingesetzt werden könnte, wie der regulatorische Rahmen und die Zusammenarbeit mit der EU ausgestaltet werden könnten und ob allenfalls das bestehende Gasversorgungsnetz für den Wasserstofftransport verwendet werden könnte. Eine solche umfassende Untersuchung der Ausgangslage zusammen mit den betroffenen Akteuren und Branchen hatte zuvor auch der Bundesrat gutgeheissen, der das Postulat zur Annahme empfohlen hatte.

Wasserstoff: Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz (Po. 20.4709)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

Der Bundesrat soll das Potenzial von Oberflächen von Wasserkraftwerken und Stauseen für die Produktion von Sonnenstrom auf nationaler Ebene untersuchen, allenfalls nötige gesetzliche Anpassungen eruieren und in einem Bericht darlegen. Ein entsprechendes vom Bundesrat unterstütztes Postulat Cattaneo (fdp, TI) nahm der Nationalrat in der Frühlingssession 2021 stillschweigend und diskussionslos an. Der Postulant versprach sich vom Bericht eine Möglichkeit, aufzeigen zu können, wie auf bereits vom Menschen bebauten, grossen Flächen erneuerbare Energie produziert werden kann, die den Zielen der Energiestrategie 2050 entspricht und die zur Erreichung des Netto-Null-Zieles bis 2050 dient.

Wasserkraftwerke und Stauseen für die Photovoltaik-Produktion nutzen (Po. 20.4561)

Eine von Gabriela Suter (sp, AG) eingereichte Motion für eine nationale grüne Wasserstoffstrategie, welche auch vom Bundesrat unterstützt wurde, soll das Entwicklungspotential des Kraft- und Energiespeicherstoffes bis in die Jahre 2035 und 2050 aufzeigen sowie dessen Beitrag zum Klimaneutralitätsziel der Schweiz klären. Insbesondere soll dabei ein Fokus auf die Schaffung einer Wasserstoff-Importstrategie gelegt werden, die ökologische und soziale Gesichtspunkte aus der Produktion miteinbezieht. In der Frühjahrssession 2021 wurde die Motion von Christian Imark (svp, SO) bekämpft und ihre Behandlung deshalb verschoben.

Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz (Mo. 20.4406)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

In der Frühjahrssession 2021 folgte der Nationalrat stillschweigend dem Antrag seiner UREK und verlängerte die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Rösti (svp, BE) zur Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse um zwei Jahre bis zur Wintersession 2022. In der Zwischenzeit wird sich das Parlament mit den Vorschlägen des Bundesrates zur Förderung der Wasserkraft im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beschäftigen können.

Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse (Pa.Iv. 16.448)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Am 11. März 2021 jährte sich die Atomkatastrophe von Fukushima zum zehnten Mal. Ein starkes Erdbeben gefolgt von einem Tsunami hatte 2011 im japanischen AKW Fukushima zu einem Super-GAU geführt. Die Bilder davon waren um die Welt gegangen. «In der Schweiz sass der Schock tief und veränderte viel», schrieb das St. Galler Tagblatt zehn Jahre nach dem Unglück. Die damalige Energieministerin Doris Leuthard hatte nur drei Tage nach der Katastrophe alle Verfahren für den Neubau von AKWs in der Schweiz sistiert. Schon wenige Wochen nach der Katastrophe hatte der Bundesrat schliesslich den Ausstieg aus der Kernenergie in der Schweiz beschlossen – ein Entscheid, der daraufhin sowohl von den eidgenössischen Räten als auch von der Schweizer Stimmbevölkerung mitgetragen worden war. Fukushima habe die Schweizer Politik zu so schnellen Entscheidungen gebracht wie kaum je zuvor, resümierte die Zeitung weiter. Das schnelle Handeln begünstigt habe das Zusammenspiel verschiedenster Faktoren: Die historische Frauenmehrheit im Bundesrat, die sich gemäss Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey gegen die männlichen, bürgerlichen Kollegen habe durchsetzen können, die schnellen Entscheide für den Atomausstieg in Deutschland bis 2022 sowie die stockenden Verfahren für den Ersatz der bestehenden Anlagen in der Schweiz hätten eine entscheidende Rolle gespielt, mutmasste die Presse.
Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach der Atomkatastrophe hielten Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner die 2000. Mahnwache vor dem ENSI in Brugg ab. Sie hatten dort seit 2011 viermal die Woche demonstriert, um die Gefahr eines atomaren Unfalls nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. In anderen Kreisen schien der Schrecken indessen etwas verblasst, sodass der Ruf nach neuen AKWs laut wurde. Insbesondere die SVP pries die Kernkraftwerke medienwirksam als Lösung gegen die drohende Strommangellage an.

10 Jahre nach Fukushima