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Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion der UREK-NR mit der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung, welche per Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten war, als erfüllt. In jener wurde festgelegt, dass Betreiber von Atomkraftwerken, welche vor Ablauf der 50-jährigen Betriebsdauer den Betrieb einer Anlage einstellen, bezüglich des Zahlungsplans für die beiden Fonds so behandelt werden, wie wenn sie während einer Betriebsdauer von 50 Jahren am Netz gewesen wären. Im Juni und September 2015 schrieben die beiden Räte die Motion zur Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen deshalb ab.

faciliter l’arrêt volontaire des centrales nucléaires (Mo. 13.3285)

Eine 2013 im Nationalrat eingereichte parlamentarische Initiative Glättli (gp, ZH) forderte Solardächer statt Schutzraumpflicht: Privatpersonen sollen von der Pflicht, Schutzräume zu erstellen oder Ersatzbeiträge zu bezahlen, befreit werden. Hingegen sollen Neubauten neu einer Sonnenkollektorenpflicht unterstehen, deren finanzieller Umfang jenem der Schutzraumpflicht entspricht. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hielt in ihrem Bericht vom 23. Februar 2015 fest, dass die Kommissionsmehrheit die Erhaltung der Schutzräume bzw. die Aufrechterhaltung der Schutzraumpflicht für die Sicherheit des Landes als wichtig erachtet. Die Kommissionsminderheit hingegen wies darauf hin, dass Schutzräume nicht an die heutigen Bedrohungen angepasst seien und die Energieunabhängigkeit einen starken Zusammenhang mit der Sicherheit des Landes aufweise. Der Rat folgte in der Sommersession 2015 mit 105 gegen 67 Stimmen (keine Enthaltungen) der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative keine Folge. Die Fraktionen stimmten absolut geschlossen: SVP, FDP, BDP entsprechend der Kommissionsmehrheit, SP, Grüne und GLP dagegen. Einzig in der CVP, welche sich der bürgerlichen Seite anschloss, gab es mit Jacques Neirynck (cvp, VD) eine abweichende Stimme.

Solardächer statt Schutzraumpflicht

Eine im März 2015 eingereichte Motion Jans (sp, BS) verlangt vom Bundesrat eine wahrheitsgetreue Statistik der von mittleren und grossen Verbrauchern bezahlten Strompreise. Die von der Elcom und dem Bundesamt für Energie publizierte Strompreisstatistik sei wenig aussagekräftig, da die von mittleren und grossen Verbrauchern auf dem liberalisierten Markt bezahlten Strompreise nicht erhoben würden und der Marktanteil dieser Elektrizität über 50% betragen dürfte. Am 20. Mai 2015 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er anerkenne zwar das Anliegen der Motion, die Einführung einer Vollerhebung sei aber mit erheblichem Aufwand für die Erhebungsorgane und die Datenlieferanten verbunden.

Wahrheitsgetreue Statistik der von mittleren und grossen Verbrauchern bezahlten Strompreise

In der Sondersession vom Mai 2015 war der Bundesbeschluss zur Stromeffizienz-Initiative im Nationalrat traktandiert. Ein Ordnungsantrag Gasche (bdp, BE) verlangte, vor der inhaltlichen Beratung über die Beschlussfassung zur Initiative über den Minderheitenantrag Müller-Altermatt (cvp, SO) und einen gleichlautenden Antrag Noser (fdp, ZH) abzustimmen. Beide Anträge sahen eine Fristverlängerung zur Behandlung der Initiative vor, damit die Initiative erst diskutiert werden müsse, wenn absehbar sei, was in der Energiestrategie 2050 bezüglich Effizienz enthalten ist. Gasche musste sich von Seiten der FDP und der SVP anhören, er habe seinen Ordnungsantrag allein aus taktischen Gründen gestellt: Man wolle eine Volksabstimmung zur Energiewende noch verhindern, damit das Volk diese nicht schon jetzt versenken könne. Gegen den Vorwurf des taktischen Vorgehens wehrte sich Müller-Altermatt, der darauf pochte, es sei sinnvoll und effizient, eine Koordination der Vorlagen vorzunehmen. Dem Ordnungsantrag Gasche wurde am 5. Mai mit 105 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen entsprochen. Am nächsten Tag debattierte der Rat über die Minderheit Müller-Altermatt und den identischen Antrag Noser. Die Diskussion des Vortages wiederholte sich: Vor allem Vertreter der SVP-Fraktion warfen den Antragstellenden vor, strategische Ränkespiele zu treiben. Stimmen aus der Mitte und von Links betonten hingegen, dass es sehr wohl gerechtfertigt und sinnvoll sei, eine Fristverlängerung zu beschliessen, um eine möglicherweise unnötige Volksabstimmung zu vermeiden. Der SVP wurde vorgeworfen, die Energiewende in jedem Ansatz blockieren zu wollen. Schliesslich stimmte der Rat einer Fristverlängerung um ein Jahr mit 103 zu 82 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu.

Pour un approvisionnement en électricité sûr et économique (initiative efficacité énergétique)

Dass die Volksinitiative der GLP «Energie- statt Mehrwertsteuer» am 8. März 2015 von der Stimmbevölkerung mit 92.0 Prozent Ablehnung deutlichen Schiffbruch erlitt, lag nicht an der grundsätzlichen Ablehnung des energiepolitischen Kurses des Bundesrates (Energiestrategie 2050) oder an einer Abneigung gegen eine Energiesteuer im Allgemeinen, sondern vielmehr am vorgesehenen Mittel der Initiative, wie die VOX-Nachbefragung zeigte. Als wichtigstes Contra-Argument wurde demnach die Unsicherheit beim Umbau des Steuersystems genannt. Einerseits sei der Ersatz der weitherum anerkannten Mehrwertsteuer, die mehr als ein Drittel der Bundeseinnahmen ausmacht, zu riskant. Andererseits würde die Summe der Lenkungsabgaben mittelfristig aufgrund von Energiekonsumverhaltensänderungen abnehmen, was nur mit stetig anzupassenden Energiesteuersätzen ausgeglichen werden könnte. Zudem wurde moniert, dass die Initiative sozial unfaire Umverteilungswirkungen mit sich bringen würde. In der Wahrnehmung stand die Volksinitiative deshalb bei einer Mehrheit der Stimmbevölkerung vorwiegend im Lichte einer Abschaffung der Mehrwertsteuer sowie einer Reform des Steuersystems und weniger in jenem einer neuen Energiesteuer. Wenig überraschend war jedoch gerade Letztere das zentrale Stimmmotiv der Befürwortenden, die in dieser Energiesteuer ein wirksames Instrument zur Erreichung der Umweltziele sahen. Abgeschreckt hat viele Stimmende der in den Medien im Vorfeld der Abstimmung häufig genannte Preis von CHF 5 pro Liter Benzin, den die Mehrheit nicht bezahlen wollte. Dieser wurde schliesslich auch zum primären Nein-Stimmmotiv. Mehrheitliche Ablehnung fand die Initiative letztlich unabhängig von der Links-Rechts-Einstufung oder von soziodemografischen Faktoren.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »

Mit sogenannten Smart Grids – intelligenten Netzen – möchte das BFE den Herausforderungen der dezentralen Stromproduktion gerecht werden und ein sicheres, effizientes und zuverlässiges Stromnetz schaffen. Im Frühling 2015 präsentierte das Bundesamt dazu die «Smart Grid Roadmap», die als Wegleitung und einheitliche Verständnisgrundlage für die Weiterentwicklung der Schweizer Netze dienen soll. Zentraler Bestandteil solcher intelligenter Netzsysteme bildet der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, mithilfe derer beispielsweise der Stromverbrauch auf die mit erneuerbaren Energieträgern fluktuierende Stromproduktion abgestimmt werden und teure Kapazitätsausbauten im Übertragungsnetz vermindert werden können. Ein wichtiger Baustein solcher Netze sind dabei sogenannte Smart Meters (intelligente Messsysteme), die in den Haushalten und Unternehmen den Stromverbrauch auf spezifische Weise regulieren und messen können. Solche Smart Meters bilden später unter anderem (integrale) Bestandteile der «Energiestrategie 2050» (EnG), der «Strategie Stromnetze» und der Revision des StromVG.

Smart Grids – Intelligente Schweizer Stromnetze schaffen

Nachdem der Nationalrat im Dezember 2014 der Volksinitiative der Grünen für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegs-Initiative) das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag entgegengestellt hatte, empfahl die UREK-SR der kleinen Kammer einstimmig, die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr bis Mai 2016 zu verlängern, so dass der Ständerat nicht zur Initiative Stellung nehmen muss, bevor er den indirekten Gegenvorschlag behandelt hat. Der Ständerat verlängerte die Frist am 9.3.2015 diskussionslos um ein Jahr.

Atomausstiegs-Initiative (Abstimmung 27.11.2016)
Dossier: Volksinitiativen und Referenden zu Atomkraftwerken

Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» wurde am 8. März 2015 an der Urne deutlich verworfen: Bei einer Stimmbeteiligung von 41.6% lehnten 92% der Stimmenden die Initiative ab. Das Begehren fiel in sämtlichen Ständen durch, am deutlichsten im Kanton Wallis, wo die Zustimmung gerade 3.9% betrug. Auch im Kanton Basel-Stadt, wo die Zustimmung am höchsten war, betrug diese nur 14%. Die geringe Zustimmung zeigte, dass es der GLP und den Grünen, welche als einzige Partei die Initiative der GLP unterstützte, nicht gelungen war, die eigene Wählerschaft zu überzeugen und zu mobilisieren. Noch am Abstimmungssonntag nahmen Exponenten der SVP den Ball auf und werteten das Abstimmungsergebnis als Votum gegen Lenkungsabgaben generell, weshalb auch die Energiestrategie 2050 des Bundes abzulehnen sei. Die meisten Kommentare betonten hingegen, die Stimmenden hätten die Abschaffung der Mehrwertsteuer als zu radikal empfunden.


Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung: 41.6%
Ja: 175'405 (8%) / Stände: 0
Nein: 2'010'326 (92%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: GLP, GPS.
– Nein: SVP, SP, FDP, CVP, BDP, EVP.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »

Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» (Atomausstiegsinitiative) wurde am 9.12.2014 vom Nationalrat behandelt. Die Sprecherinnen und Sprecher von SVP und FDP sahen in der Initiative ein unsinniges Technologieverbot, die fahrlässige Aufgabe der Versorgungssicherheit und die Vernichtung von Volksvermögen. Stimmen der Grünen und der SP beschworen das Risiko eines Unfalls und erinnerten an die Folgen von Fukushima für die dortige Bevölkerung. Sie beklagten, der Energiestrategie 2050 seien bezüglich des Atomausstiegs die Zähne gezogen worden und erst die Atomausstiegsinitiative der Grünen bringe den Ausstieg tatsächlich. Die GLP wollte die Initiative als Pfand in der Hand behalten, solange die Energiewende nicht unter Dach und Fach ist. Die Vertreterinnen und Vertreter von CVP und BDP hatten zwar in vielen Fragen der Energiestrategie Hand geboten, verweigerten aber dem links-grünen Ratsteil die Unterstützung bei der Atomausstiegsinitiative: Diese biete einen zu kurzen Zeithorizont für die Energiewende.

Atomausstiegs-Initiative (Abstimmung 27.11.2016)
Dossier: Volksinitiativen und Referenden zu Atomkraftwerken

Im Herbst 2013 hatte der Bundesrat seine Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 sowie zur Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ an das Parlament gerichtet. Die Energiestrategie 2050 wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative der Grünen vorgeschlagen. Zu den Grundsätzen der Energiestrategie 2050 gehört die sparsame und effiziente Nutzung jeder Energie, der wesentliche Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch, sowie das Verursacherprinzip in der Kostenverteilung. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bringt eine Totalrevision des Energiegesetzes und Anpassungen an neun weiteren Bundesgesetzen mit sich.
Der Nationalrat nahm die Diskussion der Vorlage am 1. Dezember 2014 auf. Während die Mehrheit der UREK-NR das Eintreten auf die Vorlage beantragte, forderte eine Minderheit Knecht (svp, AG) Nichteintreten. Eine Minderheit I Rösti (svp, BE) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das erste und das zweite Massnahmenpaket gleichzeitig vorzulegen und aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig gesichert werden könne. Eine Minderheit II Wasserfallen (fdp, BE) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Gesamtpaket die vollständige Strommarktöffnung, die Aufhebung aller Subventionen, Vorschläge zur ökologischen Steuerreform sowie eine umfassende Stromnetzstrategie darzulegen. Zudem sei eine Vorlage zur Energieeffizienz separat vorzulegen und die Atomausstiegsinitiative dem Volk vorzulegen. In einer langen Eintretensdebatte zeigten sich die Positionen der Parteien: Vertreter der SVP betonten, dass die Vorlage mit grossen Unsicherheiten behaftet sei und damit die Versorgungssicherheit gefährdet werde. Von Seiten der FDP wurde kritisiert, dass eine Abkehr von der Subventionierung erneuerbarer Energien noch nicht absehbar sei, weil das zweite Massnahmenpaket noch nicht vorliege. Zudem wurden von beiden Parteien hohe bzw. unbekannte Kosten moniert. Für Eintreten und gegen die Rückweisungsanträge waren die Fraktionen von CVP/EVP, BDP, GLP, GP und SP. Von Sprecherinnen und Sprechern dieser Parteien wurde die aufwändige Kommissionsarbeit gelobt, die Energiestrategie als ausgereift bezeichnet und die Energiewende als Notwendigkeit dargestellt. Während diese Parteien die Auslandsabhängigkeit der Schweiz in der Energieversorgung durch die Energiestrategie 2050 vermindert sahen, befürchteten Stimmen aus SVP und FDP, dass durch Marktverzerrungen und ungenügender Leistung der erneuerbaren Energien eine Versorgungslücke entstehen wird und diese nur mit Importen behoben werden könnte, was die Auslandsabhängigkeit der Schweiz erhöhen würde. Der Rat trat schliesslich mit 135 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein (wobei die Gegenstimmen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP kamen). Mit 63 zu 33 Stimmen bei 96 Enthaltungen setzte sich die Minderheit II gegen die Minderheit I durch, nur um in der zweiten Abstimmung mit 108 gegen 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Mehrheit zu unterliegen.
In der Detailberatung der Vorlage gab es insgesamt 115 Minderheitsanträge: SVP und FDP versuchten einerseits, die Ausbaupläne für erneuerbare Energien abzuschwächen und andererseits, die Fördermittel der KEV für weitere Nutzniesser zu öffnen, so etwa für grosse Wasserkraftwerke. Von SP und Grünen wurden hingegen Anträge eingebracht, welche die Zielsetzungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien ambitionierter fassen wollten. Der Nationalrat erhöhte nach langer Diskussion den Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Obschon sich die SVP gegen diese Erhöhung wehrte, gaben SVP-Vertreter den Anstoss, KEV-Beiträge auch für Grosswasserkraftprojekte, Holzkraftwerke und Biogasanlagen auszurichten. Mit Stichentscheid von Ratspräsident Rossini (sp, VS) wich die grosse Kammer vom Vorschlag des Bundesrats ab und nahm den Vorschlag ihrer Kommission an, Anreize zu schaffen, damit der Strom dann in das Netz eingespiesen wird, wenn der Bedarf am grössten ist. Die Höhe der Vergütung kann nach Lieferzeit differenziert werden. Der Vorschlag, die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse zu erklären, wurde von der SP und den Grünen mit einem Antrag auf Streichung bekämpft. Der Antrag wurde jedoch mit 135 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Damit können in einer Güterabwägung auch Energieprojekte in Landschaften von nationaler Bedeutung geprüft werden. Am dritten Tag der Debatte nahm der Nationalrat ein Bonus-Malus-System auf, welches den Netzbetreibern Zielvorgaben machen soll bezüglich des Stromverbrauchs der Endkunden. Mit einem Bonus aus dem Netzzuschlagsfonds sollen jene Netzbetreiber belohnt werden, welche die Verbrauchsziele erreichen, die anderen sollen mit einem Malus belastet werden. Sowohl der Antragsteller Grunder (bdp, BE), als auch Bundesrätin Leuthard drückten ihre Hoffnung aus, dass der Ständerat in seiner Debatte noch an diesem System feilen werde. Am vierten Tag der Debatte verschärfte der Nationalrat die CO2-Grenzwerte von Fahrzeugen: Bis 2020 sollen Personenwagen, welche neu in Verkehr gesetzt werden, durchschnittlich noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren dürfen. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper sollen Grenzwerte festgelegt werden. Der Rat erhöhte zudem die Mittel für Gebäudesanierungen: Statt 300 Millionen sollen neu bis 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden dürfen. Die CO2-Abgabe soll jedoch vorderhand nicht erhöht werden. Am fünften Tag der Debatte sprach sich die grosse Kammer gegen generelle Laufzeitbeschränkungen von Atomkraftwerken aus. Ab vierzig Jahren Betrieb sollen die Betreiber aber Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 mit 110 gegen 84 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Die vom Nationalrat 2013 abgeänderte Motion Fournier (cvp, VS), welche eine Beschleunigung im Genehmigungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen sowie einen Zuschlag zur Deckung der Mehrkosten unterirdischer Netze forderte, erhielt am 27. November 2014 die Zustimmung des Ständerates. Die vom Ständerat akzeptierte Änderung des Nationalrates lag darin, dass die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens technikneutral erfolgen und also nicht nur für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen gelten soll. Die Forderung nach Kostenteilung wurde zudem in einen Prüfauftrag umgewandelt.

favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension

Eine im Nationalrat 2013 angenomme Motion Lustenberger (cvp, LU) unter dem Titel "Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote" wurde am 27. November 2014 im Ständerat behandelt. Die Motion verlangt Anpassungen des Umweltschutzgesetzes, der Abfallverordnung, der Luftreinhalte-Verordnung, des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung, um Hürden für neue Verfahren der Biomasse-Verwertung abzubauen. Der Bundesrat und eine Minderheit Berberat (sp, NE) hatten die Ablehnung der Motion beantragt mit der Begründung, neue Verfahren müssten den geltenden Umweltgesetzen und -verordnungen genügen. Die kleine Kammer nahm die Motion trotzdem mit 24 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Verwendung von Biomasse-Reststoffen (Mo. 11.4020)

Im Januar 2014 gab die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) bekannt, dass sie bis Ende Jahr mindestens einen von sechs potenziellen Standortregionen (Jurasüdfuss, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden, Zürich Nordost und Wellenberg) für ein Endlager ausschliessen und so eine Vorauswahl des Standorts treffen will. Im April relativierte eine Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BfE) diesen Plan und gab an, dass eine provisorische Standortwahl voraussichtlich erst im Jahr 2020 erfolgen werde. Zudem erklärte das BfE, der bisherige Fahrplan sei zu optimistisch gewesen und die Zeiträume bis zur Inbetriebnahme der Endlager müssten wohl verdoppelt werden. Demnach könnte die Inbetriebnahme eines Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle frühestens 2050 erfolgen, ein Lager für hochaktive Abfälle noch später. Im November 2014 berichtete das BfE schliesslich über seine Studien betreffend die sozioökonomisch-ökologischen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen. Die Studien klammerten zwar die Frage der Langzeitsicherheit aus und gingen auch nicht auf mögliche Auswirkungen eines Lagers auf das Image der Standortgemeinde ein, bescheinigten indessen positive Einflüsse dank neuen Arbeitsplätzen und zusätzlicher Wertschöpfung und negative Einflüsse auf den Tourismus. Mitglieder der am Prozess der Suche nach einem Endlager beteiligten Regionalkonferenzen kritisierten die Studien als inkohärent und zu einfach kalkuliert.

« Dépôts en couches géologiques profondes » (2ème étape, 2011–2018)
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000

Am 8. Oktober 2014 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung. Die vollständige Marktöffnung war schon im Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 enthalten, allerdings in zwei Schritten. Dieser zweite Schritt, die Marktöffnung für private Bezügerinnen und Bezüger sowie für kleine Firmenkunden, soll mit dem vorliegenden referendumsfähigen Bundesbeschluss vollzogen werden. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 22. Januar 2015. Sofern kein Referendum ergriffen wird, treten die neuen Bestimmungen per 1.1.2017 in Kraft. Per 1.1.2018 könnten dann erstmals auch Endverbraucher mit kleinem Verbrauch ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Stromversorgungsunternehmen werden ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer publizieren müssen, worauf alle Endverbraucher mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten per Ende Jahr ihren Anbieter wechseln können. Endverbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100 000 Kilowattstunden pro Jahr müssen nicht in den freien Markt eintreten. Sie können sich weiterhin von ihrem lokalen Anbieter beliefern lassen (Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung). Endverbraucher mit höherem Verbrauch müssen zwingend in den freien Markt eintreten. Die Einführung der vollständigen Strommarktöffnung ist eine Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens mit der EU.

libéralisation du marché électrique en deux étapes
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung

Stillschweigend folgte der Ständerat im Sommer 2014 seiner einstimmigen WAK und schrieb mit Folgegeben zum Bundesratsbericht «Ökologische Steuerreform» die Motion Studer (evp, AG; Mo. 06.3190) ab. Kommissionssprecher Roberto Zanetti (sp/ps, SO) legte dem Rat die Meinung des Bundesrates und der Kommission dar, wonach bei zentralen Fehlanreizen bereits Massnahmen in Angriff genommen worden seien und weitere Anpassungen besser in spezifischen Revisionen angegangen werden sollten. Stillschweigend und diskussionslos folgte im Herbst 2014 auch die grosse Kammer diesem Votum und schrieb die Motion ab.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Am 24. Juni 2014 wurden im Atomkraftwerk Leibstadt Löcher im Primärcontainment entdeckt. Ein externer Arbeiter hatte in die Stahlhülle der Reaktorhalle sechs Löcher gebohrt, um einen Feuerlöscher aufzuhängen. Diese Bohrlöcher im AKW Leibstadt entwickelten sich zu einer für die Kraftwerksleitung und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi peinlichen Affäre: Im Zuge der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Bohrlöcher bereits seit sechs Jahren existierten und in dieser Zeit bei keiner Inspektion entdeckt worden waren. Das Ensi verlangte von der Kraftwerksbetreiberin KKL AG eine Behebung der Löcher bis zum 18. Juli und drohte andernfalls mit der Abschaltung des Werks. Weil das Containment fristgerecht repariert wurde, blieben Konsequenzen aus. Allerdings bezeichnete das Ensi den Vorfall im November 2014 als nukleares Vorkommnis der Stufe 1 gemäss Ines-Skala. Das Ensi warf der Betreiberfirma unzureichende Prozessvorgaben bei der Instandhaltung und Mängel in der Qualitätssicherung vor. Die KKL AG wurde vom Ensi verpflichtet, aufzuzeigen, wie die angemessene Betreuung externer Mitarbeiter gewährleistet wird und wie die Instandhaltungsarbeiten besser geplant werden können. Greenpeace und die Schweizerische Energiestiftung forderten erfolglos personelle Konsequenzen in der Kraftwerksleitung und kritisierten das Ensi, weil es die Beschädigung eines sicherheitsrelevanten Systems über Jahre nicht bemerkt hatte.

Bohrlöcher im AKW Leibstadt

Am 17. Juni 2014 beriet der Ständerat als Erstrat über die bundesrätliche Botschaft zur Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer». Eine Minderheit Recordon (gp, VD) beantragte die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag zu prüfen, welcher eine Lenkungsabgabe auf nichterneuerbarer Energie vorsieht, deren Ertrag aber zurückverteilt wird. Die Kritik am Minderheitsantrag bezog sich vor allem darauf, dass ihm ein ganz anderes Konzept zugrunde liege als der Initiative und er deshalb nichts mit der Initiative zu tun habe. Der Minderheitsantrag wurde von der kleinen Kammer mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen. In der Debatte wurde der Volksinitiative wiederholt vorgeworfen, sie wage mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer ein finanzpolitisches Abenteuer, sie sei unsozial und wirtschaftsfeindlich. Ein Antrag Diener (glp, ZH), welcher die Initiative zur Annahme empfahl, blieb chancenlos: Mit 34 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und nahm den Bundesbeschluss an. Am 23. September 2014 nahm der Nationalrat die Debatte auf. Die Kommission empfahl die Ablehnung von Initiative und Gegenvorschlag, eine Minderheit I Bäumle (glp, ZH) wollte die Initiative zur Annahme empfehlen und eine Minderheit II Girod (gp, ZH) schlug einen Gegenvorschlag vor, welcher eine Lenkungsabgabe auf nichterneuerbare Energieträger ebenso wie die Rückverteilung des Ertrags an die Bevölkerung vorsah. Beide Minderheiten fanden keine Mehrheit: Am 25. September 2014 verwarf der Nationalrat den Minderheitsantrag II Girod (gp, ZH) für einen Gegenvorschlag mit 110 zu 79 Stimmen (wobei die Fraktionen von GLP, GP und SP geschlossen für und die Fraktionen von CVP, FDP und SVP dagegen stimmten), sowie den Minderheitsantrag Bäumle (glp, ZH) für die Annahme der Volksinitiative mit 160 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung (Zustimmung nur von den Fraktionen von GLP und GP). In der Schlussabstimmung vom 26. September empfahl der Ständerat die Volksinitiative mit 40 gegen 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung, der Nationalrat tat dies mit 171 zu 27 Stimmen.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »

Eine im Oktober 2013 von der UREK-NR eingereichte parlamentarische Initiative zur Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie fand am 17. Juni 2014 im Nationalrat Zustimmung. Dennoch schuf die grosse Kammer eine Differenz zum Vorschlag der Kommission: Sie nahm neben der von der parlamentarischen Initiative geforderten Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Behebung einer Rechtsunsicherheit auch einen Einzelantrag Nordmann (sp, VD) an, welcher im Stromversorgungsgesetz ein Vorkaufsrecht an der Netzbetreibergesellschaft Swissgrid für Bund und Kantone anführen wollte. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 183 zu 0 Stimmen für die parlamentarische Initiative. Der Ständerat nahm sich dem Geschäft am 25. November 2014 an. Weil die Rechtsunsicherheit bei der Kostenübernahme für Ausgleichsenergie dringend zu beheben sei, die vom Nationalrat aufgenommene Änderung des Artikel 18 des Stromversorgungsgesetzes jedoch sachlich nichts damit zu tun habe und von der UREK-SR gerne noch eingehender geprüft werden möchte, wurde der kleinen Kammer beantragt, die beiden Anliegen in zwei Entwürfe aufzuteilen. Der Ständerat stimmte diesem Vorgehen mit 42 zu 0 Stimmen zu. Der Nationalrat kam am 1. Dezember auf das Geschäft zurück und stimmte dem Beschluss des Ständerates diskussionslos zu. In den Schlussabstimmungen vom 12. Dezember 2014 nahmen der Nationalrat und der Ständerat den Entwurf 1, welcher der ursprünglichen parlamentarischen Initiative entspricht, einstimmig an. Der aus dem Einzelantrag Nordmann resultierende Entwurf 2 wurde 2014 nicht mehr behandelt.

la prise en charge des coûts de l’énergie d’ajustement

Eine Motion Killer (svp, AG) verlangte die Änderung des Gewässerschutzgesetzes, damit der mit den Restwassersanierungen verbundene Produktionsausfall der Wasserkraft minimiert wird. Der Bundesrat bat um Ablehnung der Motion und begründete dies damit, dass die Ausbauziele der Wasserkraft mit den Restwassersanierungen nicht gefährdet seien und eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes unfair gegenüber jenen Kantonen wäre, welche die Restwassersanierungen bereits vorgenommen haben. Trotzdem fand die Motion im Erstrat eine Mehrheit: Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen mit Mehrheiten aus den Fraktionen von FDP, CVP und BDP zu, womit bei vier Enthaltungen 103 Stimmen für die Motion gegen 83 ablehnende Voten standen.

Restwassersanierungen

Eine im September 2013 im Nationalrat angenommene Motion de Buman (cvp, FR) zum Abbau von Hürden beim Import von Biogas wurde am 17. Juni 2014 im Ständerat abgelehnt. Bundesrat und UREK-SR hatten die Ablehnung empfohlen, weil es technisch nicht möglich sei, ausländisches Biogas in das schweizerische Gasnetz einzuspeisen und eine virtuelle Einfuhr im Widerspruch zu Verzollungsgrundsätzen stehe.

biogaz importé

Ungeachtet der Grösse ihrer Nachfrage sollen alle Konsumenten und Produzenten einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt erhalten. Dies hatte eine Motion Noser (fdp, ZH) gefordert, welche 2013 im Nationalrat angenommen worden war und am 4. Juni 2014 im Ständerat behandelt wurde. Die UREK-SR beantragte (wie auch der Bundesrat) die Ablehnung der Motion: Einerseits sei die Forderung nach freiem Marktzugang überholt, da dieser mit der vollständigen Marktöffnung 2017 erreicht werde, andererseits sei die Forderung nach einem nationalen Netzbetreiber problematisch, da sich viele regionale Teilnetze im Besitz von Gemeinden und Städten befänden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Bundesrat und lehnte die Motion ab.

les fournisseurs et les consommateurs aient un accès libre et égal au marché de l'énergie

Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine Offensive in der tiefen Geothermie, welche im Juni 2013 vom Nationalrat angenommen worden war, fand am 4. Juni 2014 keine Mehrheit im Ständerat. Die UREK-SR hatte bei 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten die Ablehnung beantragt. Den Ausschlag für die Ablehnung gab nicht die inhaltliche Stossrichtung, sondern der Umstand, dass bereits mehrere Motionen mit ähnlichen Aufträgen angenommen worden waren und der Bundesrat die Geothermie in seine Energiestrategie aufgenommen hatte.

Motion der FDP-Liberale Fraktion für eine Offensive in der tiefen Geothermie (Mo. 11.3498)
Dossier: Tiefengeothermie

Zwar hatte die Betreiberin BKW angekündigt, das AKW Mühleberg 2019 stillzulegen, doch AKW-kritische Kreise trauten dieser Ankündigung nicht oder betonten, die Stilllegung von Mühleberg müsse aus Sicherheitsgründen sofort erfolgen. Die kantonale Volksinitiative Mühleberg vom Netz verlangte die sofortige Stilllegung des Reaktors und kam am 18. Juni 2014 zur Abstimmung. Während dem Pro-Komitee Grüne, SP und Umweltverbände angehörten, bestand das Nein-Komitee aus Mitgliedern von SVP, BDP, FDP, Gewerbe-, Industrie- und Hauseigentümerverband. Die Befürworter der Initiative stellten neben dem Alter des AKW und diversen Sicherheitsmängeln auch die Unretabilität des AKW ins Zentrum ihrer Kampagne. Die Gegner der Initiative argumentierten, die Initiative sei wegen der angekündigten Stilllegung unnütz und wegen möglichen Schadensersatzforderungen durch die BKW auch gefährlich. Die Höhe von möglichen Schadensersatzforderungen blieb bis zur Abstimmung sehr umstritten und die Einschätzungen variierten enorm. Die Regierung des Kantons Bern wollte sich nicht auf eine Schätzung festlegen, obschon ein Rechtsgutachten vom Zürcher Rechtsprofessor Andreas Auer genaue Angaben zu drohenden Klagen forderte. Bei einer Stimmbeteiligung von 51,6% nahmen 137'285 Stimmende die Initiative an (36,8%), und 236'285 (63,2%) lehnten sie ab.

2012-2014: Initiative cantonale populaire bernoise réclamant l’arrêt immédiat de la centrale de Mühleberg
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Rund 4.5 Kilometer tief in die Erde reichte das erste Bohrloch im Sittertobel in der Stadt St. Gallen, das die städtischen Haushalte einst mit klimafreundlicher Wärmeenergie hätte versorgen sollen. Das im Jahr 2010 vom städtischen Stimmvolk deutlich (82.9 Prozent) gutgeheissene Geothermieprojekt St. Gallen musste 2014 jedoch aus zwei Gründen abgebrochen werden: Zum einen hatte ein Gasdruckanstieg am 20. Juli 2013 ein Erdbeben mit einer Stärke von 3.5 auf der Richter-Skala ausgelöst, welches Erinnerungen an die Vorkommnisse in Basel geweckt hatte, so das St. Galler Tagblatt. Das Projekt war zu diesem Zeitpunkt jedoch vorerst noch nicht abgebrochen worden, zumal die Bevölkerung auch mehrheitlich gelassen reagiert hatte, wie die gleiche Zeitung feststellte. Der Vorfall hatte jedoch deutlich gemacht, dass die Risikobeurteilung des Untergrundes angepasst werden musste. Zum anderen hatte sich jedoch auch die vorhandene Wassermenge in der Tiefe als zu gering erwiesen, um eine rentable Nutzung eines Heizkraftwerks zu ermöglichen, wie die Fachleute Anfang 2014 feststellen mussten. Auch die Idee, die gefundenen Erdgasvorkommnisse zu fördern, versprach keinen wirtschaftlichen Betrieb und konnte so den Abbruch nicht verhindern. Das gescheiterte Projekt in der Gallusstadt hatte auch Folgen für weitere geplante Projekte in der Schweiz. So wurde beispielsweise ein weiteres Ostschweizer Geothermieprojekt im Raum Herisau (AR) und Gossau (SG) aufgegeben. Zu gross seien die Risiken für Erdbeben und zu gering die Wahrscheinlichkeit, auf genügend grosse Wasservorkommnisse zu stossen. Ganz verschlossen wurde das St. Galler Bohrloch jedoch vorerst nicht – es soll wissenschaftlichen Zwecken dienen, so die Presse.

citoyens de la ville de St-Gall ont approuvé la construction d'une centrale géothermique
Dossier: Tiefengeothermie

Eine Motion Amherd (cvp, VS) für eine Lastenverteilung bei der Erneuerung des Hochspannungsnetzes war am 6. Mai 2014 im Nationalrat mit 89 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen worden. Die Motion verlangt eine Anpassung des Stromversorgungsgesetzes dahingehend, dass Planungsverfahren für unterirdisch verlegte Hochspannungsleitungen beschleunigt und dass die Mehrkosten für die unterirdische Verlegung über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten abgegolten werden könnten. Zusammen mit der ähnlichen, aber abgeänderten Motion Fournier (cvp, VS) wurde am 27. November 2014 im Ständerat über die Motion Amherd diskutiert. Die UREK-SR empfahl die Ablehnung, ein Antrag Recordon (gp, VD) bat jedoch um Zustimmung. Während die allgemeiner gefasste Motion Fournier angenommen wurde, lehnte die kleine Kammer die Motion Amherd mit 24 zu 16 Stimmen ab.

favoriser l’enfouissement des lignes à haute tension