Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Energie

Akteure

  • Kamerzin, Sidney (cvp/pdc, VS) NR/CN

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Sidney Kamerzin (cvp, VS), dass bei der Interessenabwägung zwischen dem Ausbau von erneuerbaren Energien und anderen nationalen Interessen die Realisierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien als vorrangig betrachtet wird. Mit dieser Massnahme erhoffte sich der Initiant, die Ziele der Energiestrategie 2050 besser erreichen und langwierige Prozesse im Bewilligungsverfahren künftig verkürzen zu können.
Auch die nationalrätliche UREK sah ein Problem darin, dass sich grosse Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie aufgrund von Einsprachen mehrere Jahre verzögern können. Sie beschloss jedoch, die Initiative Kamerzin vorerst zu sistieren und stattdessen eine eigene Motion (Mo. 20.4268) einzureichen. Mit dieser Motion verlangte die Kommission die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Gesamtplanung von geeigneten Standorten für die Errichtung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie. Unter Einbezug der betroffenen Kantone und Verbände bei der Ausarbeitung solcher Gesamtpläne soll die Realisierung solcher Projekte von nationalem Interesse an diesen ausgewählten Standorten vereinfacht und verkürzt werden, da die Interessenabwägung schon bei der Gesamtplanung und nicht wie bisher im konkreten Bewilligungsverfahren des Projekts vorgenommen werden müsste.

Energiewende unterstützen, indem der Bau von Infrastrukturen zur Produktion erneuerbarer Energie vereinfacht und beschleunigt wird (Pa. Iv. 20.441)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Im Rahmen der Behandlung einer parlamentarischen Initiaitve Kamerzin (cvp, VS; Pa.Iv. 20.441) beschloss die UREK-NR im Herbst 2020 deutlich mit 21 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung eine eigene Motion zur Erhöhung der Planungssicherheit bei erneuerbaren Energievorhaben einzureichen. Die Energiekommission wollte damit die Realisierung von erneuerbaren Energieprojekten von nationalem Interesse vereinfachen und beschleunigen, indem solche Anlagen bereits in der Gesamtplanung einer Interessenabwägung zwischen Nutzungs- und Umweltinteressen unterzogen werden. Die langwierigen Prozesse im konkreten Bewilligungsverfahren würden damit entfallen, da Verbände und Kantone bereits bei der übergeordneten Gesamtplanung einbezogen würden. Bei den Investorinnen und Investoren in erneuerbare Energieprojekte könne damit Investitionssicherheit geschaffen werden, erhoffte sich die Kommission weiter. Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative Kamerzin, die erneuerbare Energieprojekte von nationalem Interesse grundsätzlich als vorrangig einstufen möchte, wollte die UREK-NR mit der Motion diese Interessenabwägung zwischen Nutzungs- und Umweltinteressen nicht aushebeln, sondern diese Abwägung in eine übergeordnete Stufe (Gesamtplanung) versetzen. In seiner Stellungnahme Ende November 2020 begrüsste der Bundesrat die Absicht der Kommission zur Beschleunigung der Verfahren, verwies aber auf die fehlenden Kompetenzen des Bundes für die Erstellung verbindlicher Raumpläne im Bereich der Energieerzeugungsanlagen. Er empfahl die Motion deshalb zur Ablehnung, merkte aber an, dass er bei einer allfälligen Annahme im Erstrat einen Abänderungsantrag im Zweitrat beantragen werde, damit der Bund künftig die Bestrebungen der Kantone besser fördern und koordinieren könne.

Erhöhung der Planungssicherheit für Projekte für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien (Mo. 20.4268)
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen