Im Februar 2017 reichte die KVF-NR eine Motion zur Postgesetzgebung ein. Zum einen wollte die Kommission die Erreichbarkeitskriterien für den Zugang zu den Diensten der Post anpassen: Die Kriterien müssten nicht im nationalen Durchschnitt erfüllt werden, sondern auf der regionalen Ebene. Zudem müssten die Erreichbarkeitskriterien nicht nur für postalische Dienstleistungen gelten, sondern auch für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Zum anderen enthielt die Motion auch Anpassungen der Postgesetzgebung im Bereich der Postagenturen: Diese müssten so eingerichtet sein, dass sie sämtliche logistischen Dienstleistungen (beispielsweise auch den Versand von Massensendungen oder Sperrgutpaketen) ebenso wie die Grundversorgung im Zahlungsverkehr anbieten können. Die Agentur-Betreiber seien mindestens kostendeckend zu entschädigen.
Obschon die KVF-NR mit ihrer Motion Punkte aufnahm, für die der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 mögliche Anpassungen ausgemacht hatte, beantragte der Bundesrat im April 2017, die Motion abzulehnen und verwies auf ebendiesen Bericht: in diesem hatte der Bundesrat auch vorgeschlagen, die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft vertieft zu untersuchen. Erst nach einer solchen Untersuchung solle über konkrete Anpassungen der Postgesetzgebung diskutiert werden.
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post