Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Verkehr und Kommunikation
  • Post und Telekommunikation

Akteure

Prozesse

394 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit der Motion Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt nahm die KVF-NR jene Punkte betreffend des Wettbewerbs im Postmarkt auf, die der Bundesrat im Bericht zur Evaluation der Postgesetzgebung vom 11. Januar 2017 bemängelt hatte. Soweit möglich sollen in der Postverordnung ein Verbot von Koppelungsrabatten, die Gewährleistung der Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten, die kostengerechte Entgeltregelung für den Zugang zu Postfächern und ein verbesserter Zugang zu Briefkastenanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern umgesetzt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, da diese den im genannten Bericht vorgeschlagenen Anpassungen entspreche. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat im Herbst 2017 aber abgelehnt.

Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt (Mo. 17.3011)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Wie in der Totalrevision des Postgesetzes von 2010 vorgesehen, erstattete der Bundesrat im Januar 2017 Bericht über die Evaluation des Postgesetzes. Der Bundesrat kam im Bericht zum Schluss, dass sich die geltende Postgesetzgebung grösstenteils bewährt. Anpassungsbedarf wurde trotzdem ausgemacht. So sei der Wettbewerb im Briefmarkt ausserhalb des Monopolbereichs zu stärken. Die Nichtdiskriminierung soll formell-rechtlich festgehalten werden, und zwar bezüglich der von der Post gewährten Rabatte und Ermässigungen ebenso wie beim Zugang zu den Postfachanlagen. Bezüglich der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen wollte der Bundesrat mit einer Verordnungsanpassung Preisobergrenzen für Postdienste festlegen, sowie die Zahlungsverkehrsdienstleistungen in das Schliessungs- und Umwandlungsverfahren im Umbau des Poststellennetzes aufnehmen. Schliesslich würden sowohl im geltenden Postgesetz als auch in der Verordnung die nötigen Aufsichtsinstrumente für das Bundesamt für Kommunikation fehlen. Der Bundesrat schlug im Bericht vor, diese Lücken zu füllen.

Bericht über die Evaluation des Postgesetzes
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In der Wintersession 2016 behandelte der Ständerat die Motion Barazzone (cvp, GE) über die Aktivitäten der Post im Ausland, die im Sommer desselben Jahres bereits vom Nationalrat angenommen worden war. Die UREK-SR empfahl dem Rat einstimmig deren Ablehnung und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Nachdem Ivo Bischofberger (cvp, AI) und Olivier Français (fdp, VD) den Kommissionsentscheid dargelegt hatten, meldete Christian Levrat (sp, FR) Bedenken an bezüglich des Engagements der Post bei Car postal France. Zwar wolle er keinen Antrag um Annahme der Motion stellen, er beobachte die Geschäftsaktivitäten der Postauto Schweiz in Frankreich aber schon länger und halte sie für riskant. Bundesrätin Leuthard versicherte dem Rat daraufhin, dass die Risiken des Engagements in Frankreich regelmässig mit den Spitzen der Post und der Postauto Schweiz diskutiert würden. Der Rat folgte dem Bundesrat und seiner Kommission diskussionslos und lehnte die Motion ab.

Aktivitäten der Post im Ausland

Mit einer im Dezember 2016 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Tessin die Verbesserung des Poststellennetzes und eine Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter. Die Rechtsgrundlagen seien so zu ändern, dass die Postcom bezüglich Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht nur eine Empfehlung abgeben, sondern einen anfechtbaren formellen Beschluss fassen kann. Bürgerinnen und Bürger sollten eine Eingabe gegen die Schliessung einer Poststelle an die Postcom richten können, wenn sie die für eine Gemeindeinitiative notwendige Anzahl Unterschriften gesammelt haben. Zudem sollten die Erreichbarkeitskriterien der Postverordnung grundsätzlich diskutiert werden. Weiter forderte die Standesinitiative ein grösseres und besseres Dienstleistungsangebot der Postagenturen sowie die Verbesserung von Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Agenturmitarbeitenden.
Die KVF-SR empfahl ihrem Rat in der Sitzung vom 14. November 2017, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da bereits mehrere Motionen (insbesondere die Motion 17.3356) deren Anliegen enthielten. Der Ständerat folgte seiner Kommission Ende November 2017.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt. Iv. 16.320)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In Erfüllung des Postulats der KVF-NR zum massvollen Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post legte der Bundesrat im Dezember 2016 seinen Bericht vor. Er kommt darin zum Schluss, dass aufgrund einer Neupositionierung des Drittproduktesortiments durch die Post kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Zudem hält der Bundesrat fest, dass sich die Forderungen nach dem Erhalt der Poststellen und nach einem möglichst schlanken Drittprodukteangebot widersprechen würden. Die Post solle weiterhin selbständig entscheiden dürfen, welches Angebot in ihren Poststellen sinnvoll sei.

Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

Mit ihrer Motion „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen” forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, die Erkenntnisse aus dem Bericht „Zukunftstaugliche Mobilfunknetze” (resultierend aus den Postulaten Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149) umgehend umzusetzen. Es seien eine Revision der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen, der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel zu vereinfachen, ein NIS-Monitoring aufzubauen und die Finanzierung des Monitorings in der bevorstehenden Revision des Fernmeldegesetzes einzuplanen.
Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion, die im Juni 2016 zusammen mit dem Postulat KVF-NR (16.3008) im Nationalrat behandelt wurde. Der Bundesrat begrüsste die in der Motion geforderten Schritte und beantragte die Annahme der Motion. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an.
Im Dezember 2016 beriet der Ständerat über die Motion. Die KVF-SR beantragte die Annahme, eine Minderheit Häberli-Koller (cvp, TG) wollte die Motion ablehnen und berief sich in erster Linie auf die in der Bevölkerung verbreiteten Ängste vor der Strahlung, die vom Mobilfunknetz ausgeht. Viele Ständeratsmitglieder erwähnten in ihren Voten die Flut an Zuschriften von Menschen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, die sie der Strahlenbelastung zuschreiben. Bundesrätin Leuthard berief sich im Rat auf die WHO, die eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ausschliesse, und führte ins Feld, dass eine höhere Dichte an Antennen die Strahlungsbelastung sogar minimiere. Ihren Ausführungen zum Trotz lehnte der Ständerat die Motion ab – wenn auch sehr knapp mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

"Postsendungen sollen allen zugestellt werden!" forderten zwei identische Motionen, die im Abstand von vier Tagen im Dezember 2014 im Nationalrat eingereicht worden waren. Mit neuen Vorgaben zur Postzustellung soll verhindert werden, dass die Post ganzjährig bewohnte Haushalte von der Postzustellung ausschliessen könnte. Die Motion Clottu (svp, NE) und die Motion Maire (sp, NE) (14.4091) wurden im September 2016 gemeinsam vom Nationalrat behandelt. Bundesrätin Leuthard führte den Postzustellungsservice detailliert aus, wies auf den steten Strukturwandel und die Vorgaben des Bundes hin und zeigte auf, dass die Post keinen weitergehenden Spielraum hat, um die Zustellung eigenmächtig einzuschränken. Trotzdem nahm der Nationalrat die beiden Motionen klar an: Mit 120 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen.

Postsendungen sollen allen zugestellt werden! (Mo. 14.4075)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit einem im Februar 2016 eingereichten Postulat forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufzuzeigen, wie zukunftstaugliche Mobilfunknetze gebaut werden können. Insbesondere soll geprüft werden, wie das Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden kann, da beispielsweise für die Sicherstellung der Funktionalität des Netzes entlang der Hauptverkehrsachsen Anlagen auch ausserhalb der Bauzone errichtet werden müssen. Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen, weil eine breite Revision des Raumplanungsgesetzes im Moment nicht durchführbar sei und das Postulat falsche Erwartungen wecke.
Der Nationalrat debattierte im Juni 2016 über das Postulat und die Motion KVF-NR (16.3007) und nahm das Postulat entgegen des bundesrätlichen Antrags mit 94 zu 90 Stimmen (2 Enthaltungen) knapp an.

Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen (Po. 16.3008)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse

Mit einer im Sommer 2014 eingereichten Motion verlangte Nationalrat Guillaume Barazzone (cvp, GE) vom Bundesrat, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der vom Bundesrat festgelegten Grundsätze über die Aktivitäten der Post im Ausland zu ergreifen. Barazzone glaubte in den Jahresberichten der Post zu erkennen, dass diese mit ihrer französischen Tochtergesellschaft Car postal France gegen die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele verstösst. In seiner Stellungnahme vom 27. August 2014 hält der Bundesrat aber fest, dass das Engagement der Schweizerischen Post bei der Car postal France durchaus den strategischen Zielen für die Post entspreche. Der Bundesrat beantragte deshalb, die Motion abzulehnen.
Bundesrätin Leuthard erläuterte in der Sommersession 2016, als sich der Nationalrat als Erstrat der Motion annahm, erneut, inwiefern die Aktivitäten der Post bei der Car postal France sinnvoll seien. Sie bat den Rat, die Motion abzulehnen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung jedoch nicht: Eine Mehrheit von SP, Grünen, FDP und CVP nahm die Motion an, abgelehnt wurde sie von der SVP, der GLP und einzelnen Mitgliedern von CVP und FDP (96 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen).

Aktivitäten der Post im Ausland

Ständerat Eder (fdp, ZG) wollte wissen, welche Auswirkungen die Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme haben wird. Mit einem Postulat beauftragte er den Bundesrat, diese Auswirkungen abzuklären und zu untersuchen, ob die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden könne, die analoge Infrastruktur für maximal fünf Jahre weiter in Betrieb zu halten. Der Bundesrat legte in seiner Stellungnahme vom Mai 2016 dar, dass technische Lösungen zu diesem Problem existierten und es Sache der privaten Nutzer sei, diese Lösungen anzuwenden. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung, der Ständerat nahm es aber mit 18 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse; Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme

Der Bundesrat legte im Februar 2015 einen Bericht über zukunftstaugliche Mobilfunknetze vor und erfüllte damit die Aufträge der Postulate Noser (fdp, ZH) (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149). Im Juni 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat der FDP-Liberale Fraktion ab.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Ein von Nationalrätin Gilli (gp, SG) 2009 eingereichtes Postulat zum Monitoring von elektromagnetischen Feldern war im April 2011 angenommen worden: Nachdem UVEK-Vorsteherin Leuthard auf die Ängste der Bevölkerung vor der nichtionisierenden Strahlung hingewiesen hatte und bestätigte, dass das BAFU ein solches Monitoring zwar vorgesehen hatte, aus Spargründen jedoch nicht umsetzen konnte, nahm die grosse Kammer das Postulat mit 124 zu 47 Stimmen an.
2015 publizierte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats ein Konzept für das Monitoring der nichtionisierenden Strahlung. Darin zeigte der Bundesrat auf, dass die technischen Mittel vorhanden seien, die Finanzierung angesichts der geschätzten Kosten von CHF 7 Mio. für den Aufbau und den Betrieb während zehn Jahren jedoch ungewiss sei.
2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats und der Nationalrat stimmte diesem Antrag im Juni 2016 stillschweigend zu.

Monitoring von elektromagnetischen Feldern (Po. 09.3488)

Am 5. Juni 2016 befand das Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative „Pro Service public“. Nachdem Bundesrat und Parlament die Initiative deutlich abgelehnt und keine Partei die Initiative unterstützt hatte, begann der äusserst einseitige Abstimmungskampf erst drei Wochen vor dem Abstimmungswochenende – die Gegnerschaft war von Umfrageergebnissen aufgeschreckt worden, welche einen knappen Ausgang vermuten liessen. Das Abstimmungsergebnis war schliesslich deutlich: Nur knapp ein Drittel der Stimmenden nahm die Initiative an.
Die VOX-Analyse ergab, dass der häufigste Grund für die Ablehnung der Initiative die Meinung war, der Service public werde durch die Initiative nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Zudem sei die Grundversorgung in der Schweiz bereits sehr gut. Viele Nein-Stimmende meinten auch, es müsse den bundesnahen Betrieben weiterhin möglich sein, Gewinne zu erzielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ja-Stimmende wollten den Service public insgesamt verbessern und hofften, mit der Annahme der Initiative spezifische Leistungen – etwa Poststellen und Bahnschalter – zu erhalten. Auch die als unangemessen empfundene Lohnungleichheit in bundesnahen Betrieben wurde als Grund für die Zustimmung zur Initiative angegeben.

Abstimmung vom 5. Juni 2016
Beteiligung: 46.77%
Ja: 784'303 (32.4%) / Stände: 0
Nein: 1'637'707 (67.6%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
- Ja: -
- Nein: BDP (1)*, CVP, EVP, FDP, GLP, GPS, SP, SVP (1)*.
*in Klammern: Anzahl abweichende Sektionen.

Volksinitiative „Pro Service public“

Mit einer Änderung des Postgesetzes wollte Nationalrat Eric Voruz (sp, VD) ein Vetorecht der Gemeinden bei Poststellenschliessungen einführen. Er reichte dazu im Juni 2015 eine parlamentarische Initiative ein. Die Initiative wurde nach Voruz' Ausscheiden aus dem Rat im Oktober 2015 von Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) übernommen. Die KVF-NR lehnte Folgegeben im Oktober 2015 mit 11 zu 6 Stimmen (keine Enthaltungen) ab, da die Anhörung der Gemeinden und das Schlichtungsverfahren mit der Postcom bereits im Postgesetz geregelt sei. Entgegen dieser Argumentation empfahl eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) Folgegeben. Mit 124 gegen 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen gab der Nationalrat im Dezember 2015 der parlamentarischen Initiative keine Folge.

Vetorecht der Gemeinden bei Poststellenschliessungen

Im September 2015 debattierte der Nationalrat ausgiebig über den Bundesbeschluss zur Volksinitiative „Pro Service public“. Neben der Frage, ob das Erzielen von Gewinnen aus der Grundversorgung gesetzlich verboten sein soll (wie es die Initiative verlangte), griffen viele Voten die Grundversorgung an sich auf. Vielfach wurde die Befürchtung geäussert, der Service public würde in Randregionen abgebaut. Andere Voten betonten hingegen die Notwendigkeit der Geschäftsfreiheit für jene Betriebe, welche den Service public erbringen würden. Schliesslich war sich das Plenum aber einig, dass die Initiative nicht zu unterstützen sei. Der Nationalrat nahm den Bundesbeschluss an und folgte damit dem Ständerat. In den Schlussabstimmungen vom 25. September 2015 nahmen beide Räte den Bundesbeschluss einstimmig an und empfahlen damit die Initiative zur Ablehnung.

Volksinitiative „Pro Service public“

Die KVF-NR wollte, dass der Bundesrat prüfe, wie ein massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post gestaltet sein könnte. Die Kommission störte sich daran, dass die Drittprodukte (Produkte, die keinem postalischen Zweck dienen) in den Poststellen überhand nähmen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Poststellen defizitär seien und der Verkauf von Drittprodukten es der Post erlaube, auf Tarifmassnahmen zu verzichten. Trotzdem zeigte sich der Bundesrat offen für das Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im September 2015 stillschweigend.

Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

In der Frühjahrssession 2015 beriet der Nationalrat über die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Nachdem der Bundesrat dem Parlament 2013 widerwillig vier Versionen eines Verfassungsartikels zur Grundversorgung vorgelegt hatte, hatte der Ständerat im Herbst 2014 die am allgemeinsten gehaltene Version A des Artikels angenommen. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer in diesem Entscheid nicht. Eine Minderheit Fluri (fdp, SO) verlangte Nichteintreten und begründete dies mit dem fehlenden Mehrwehrt, den eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung gegenüber den bereits bestehenden Verfassungsartikeln aufweist. Obschon sich alle Rednerinnen und Redner in der grossen Kammer zum Service public und einer garantierten Grundversorgung bekannten, gab es keine Einigkeit darüber, ob die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Sicherung des Service public notwendig sei oder nicht. Der Nationalrat beschloss schliesslich mit 101 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung Nichteintreten.
Der Ständerat kam in der Sommersession 2015 auf das Geschäft zurück. Die Kommissionsmehrheit empfahl, am früheren Beschluss festzuhalten, eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte aber Nichteintreten. Bundesrätin Sommaruga (sp, BE) hielt es mit der Minderheit und bat den Rat um Nichteintreten. Mit 24 zu 18 Stimmen hielt die kleine Kammer jedoch am früheren Entscheid fest und spielte den Ball wieder der grossen Kammer zu.
Der Nationalrat diskutierte in der Herbstsession 2015 erneut über die Vorlage. Die Kommissionsmehrheit wollte am Nichteintretensentscheid festhalten, eine Minderheit Graf-Litscher (sp, TG) verlangte hingegen Eintreten. Die Diskussion bewegte sich in den selben Bahnen wie in den vorhergehenden Debatten zum Thema: Während die Ratsrechte betonte, die allgemeine Verfassungsbestimmung sei nutzlos, überflüssig, Ballast oder reine Dekoration, drückte die Ratslinke das Bedenken aus, die Grundversorgung könnte längerfristig unter Druck kommen und ausgedünnt werden, weshalb es den Verfassungsartikel unbedingt brauche. Die Fraktionen von SVP, FDP und GLP stimmten für Nichteintreten, die Fraktionen von SP und Grünen wollten Eintreten und die CVP und die BDP waren etwa hälftig gespalten: Der Nationalrat beschloss mit 110 zu 75 Stimmen (keine Enthaltungen) Nichteintreten und erledigte damit die Vorlage.

Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (13.036)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Ein Postulat der KVF-SR bezüglich der Mobiltelefonie-Gebühren und insbesondere auch der Roaming-Gebühren hatte Anliegen zweier Motionen aufgenommen (Motionen Wyss (sp, BE; Mo. 11.3524) und Fuchs (svp, BE; Mo. 11.3472), welche sistiert worden waren. Das Postulat wurde im März 2013 angenommen, im November 2014 legte der Bundesrat den «Fernmeldebericht 2014 zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt und zu den damit verbundenen gesetzgeberischen Herausforderungen» in Erfüllung des Postulats vor. Bezüglich Roaming stellte der Bundesrat darin fest, dass gegenwärtig «vieles im Fluss» sei und sich eine Preisregulierung nicht aufdränge. Im Juni 2015 schrieb der Ständerat das Postulat auf Antrag des Bundesrates ab.

Überrissene Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland (11.3524 / 11.3472)

Nachdem der Ständerat die Motion Theiler (fdp, LU) zur Senkung der Richtfunkkonzessionsgebühren 2014 angenommen hatte, debattierte der Nationalrat im März 2015 über das Anliegen. Bundesrätin Leuthard vertrat im Rat die Ansicht, der Markt habe die Preise bestimmt. Sie habe zwar gestaunt über die grossen Summen, aber man könne nun nicht einfach „für einige Bereiche während des Spiels die Regeln ändern“. Der Bundesrat werde im Hinblick auf die nächste Auktion die Fernmeldegebührenverordnung als Ganzes überprüfen. Die Gebühren sollten für alle Technologien im gleichen Verhältnis stehen, weshalb die Motion Theiler, welche nur die Richtfunkkonzessionen betreffe, abgelehnt werden solle.
Der Nationalrat folgte jedoch der kleinen Kammer und nahm die Motion mit 111 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) an.

Richtfunkkonzessionsgebühren

Das Geschäftsjahr 2014 schloss die Post mit einem leicht tieferen Ergebnis, aber einem leicht höheren Gewinn ab. Das Ergebnis fiel wegen Wertberichtigungen bei der Postfinance um CHF 118 Mio. tiefer aus als im Vorjahr und lag bei CHF 8,457 Mia. Wegen tieferen Finanz- und Steueraufwendungen stieg der Gewinn von CHF 626 Mio. (2013) auf CHF 638 Mio. Den Schwund der adressierten Briefe (-2,5%) konnte die Post dank einer Zunahme der unadressierten Sendungen (+2.6%) auffangen. Das Defizit der Poststellen konnte um fast zehn Prozent reduziert werden, lag aber immer noch bei CHF 91 Mio. Einen grossen Einbruch musste die Postfinance hinnehmen: Ihr Betriebsergebnis sank von CHF 537 Mio. (2013) auf CHF 382 Mio., dies wegen der schwierigen Situation des Finanzmarktes mit tiefen bzw. negativen Zinsen. Die Post zahlt CHF 200 Mio. als Dividende in die Bundeskasse, CHF 20 Mio. mehr als im Vorjahr.

Geschäftsjahr 2014
Dossier: Jahresbericht der Schweizerischen Post seit 2010

In ihrem Jahresbericht 2014 wies die Swisscom eine Umsatzsteigerung um 2,4% auf CHF 11,7 Mia. aus. Den Betriebsgewinn konnte die Swisscom um 2,8% auf CHF 2,322 Mia. steigern und der Reingewinn stieg um 0,6% auf CHF 1,706 Mia. Besonders stark zugelegt hat die Swisscom im TV-Geschäft: Sie konnte 16,5% mehr TV-Kunden gewinnen, d.h. 1,17 Mio. Anschlüsse (rund jeder dritte Schweizer Haushalt) bezogen Swisscom-TV.

Jahresbericht 2014
Dossier: Jahresbericht Swisscom seit 2010

Im September 2014 debattierte der Ständerat über eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Der Bundesrat hatte dazu 2013 einen Entwurf in drei Varianten vorgelegt. Während Variante A nur einen Handlungsauftrag enthält, bietet Variante B zusätzlich eine Definition der Grundversorgung und Variante C listet darüber hinaus inhaltliche Grundsätze, Prinzipien und Güter auf. Der Bundesrat wollte auf einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung verzichten und bat deshalb um Nichteintreten. Für den Fall, dass der Rat eintritt, empfahl der Bundesrat die Variante A zur Annahme. Die Eintretensdebatte war geprägt von der Frage, ob ein zusätzlicher Verfassungsartikel einen Mehrwert bringe oder nicht. Gegner eines neuen Artikels fanden den existierenden Artikel 43a Absatz 4 hinreichend, Befürworter machten sich stark für einen allgemeinen Artikel, der als Bekenntnis zur Grundversorgung und als Zeichen der Solidarität mit Berggebieten und Randregionen zu verstehen sei. Der Rat trat schliesslich mit 25 zu 18 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Mehrheit der KVF-SR beantragte die Annahme einer eigenen Variante, welche einer verkürzten Fassung der bundesrätlichen Variante C glich. Ein Minderheitsantrag Theiler (fdp, LU) wollte dem Bundesrat folgen und der Variante A zustimmen. Mit Stichentscheid des Präsidenten Germann (svp, SH) bei 20 zu 20 Stimmen entschied die kleine Kammer zugunsten der Minderheit. In der Schlussabstimmung entschied sich der Rat mit 20 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen gemäss Bundesrat für Variante A. Der Nationalrat nimmt das Geschäft in seiner Frühjahrssession 2015 auf.

Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (13.036)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Eine im Juni 2014 im Ständerat eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) will den Bundesrat verpflichten, die in der Fernmeldegebührenverordnung festgelegten Richtfunkkonzessionsgebühren bzw. den Frequenzgrundpreis auf das durchschnittliche europäische Niveau zu senken und die Proportionalität der Preise zur Bandbreite aufzuheben. In seiner Stellungnahme hielt der Bundesrat fest, dass Funkfrequenzen ein knappes Gut seien und ihr Preis von Frequenzbereich, Frequenzklasse, zugeteilter Bandbreite, räumlicher Ausdehnung und zeitlicher Nutzung abhängig sein sollen. Die Konzessionsgebühren für Richtfunk werden ebenso wie alle anderen Funkanwendungen in der Verordnung über Gebühren im Fernmeldebereich festgelegt und können nicht isoliert von den anderen Funkanwendungen betrachtet werden. Bundesrätin Leuthard stellte eine Gesamtrevision der Gebührenverordnung in Aussicht, allerdings ohne auszuführen, wann eine solche durchgeführt wird. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, der Ständerat überwies die Motion jedoch mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen an den Nationalrat. Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion der FDP-Liberalen-Fraktion vom Dezember 2013 bisher unbehandelt geblieben.

Richtfunkkonzessionsgebühren

Ein im März 2014 im Nationalrat eingereichtes Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) den Ausbau der Mobilfunkversorgung verbessern könnte. Durch die in der Schweiz sehr tiefen Strahlungsgrenzwerte werde einerseits der Mobilfunknutzer einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt, weil die Geräte mehr leisten müssen, andererseits werden wegen der tiefen Grenzwerte viele Antennen benötigt, um das ständig wachsende Datenvolumen zu bewältigen. Mit weniger strengen Grenzwerten (welche vergleichbar wären mit jenen unserer Nachbarländer) wären weniger Antennen nötig und die Strahlenbelastung würde für die Nutzer sinken. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf ein überwiesenes Postulat Noser (fdp, ZH) von 2012 hin, bei dessen Beantwortung der Bundesrat auch auf die im vorliegenden Postulat gestellten Fragen eingehen werde. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Nationalrat folgte diesem Antrag diskussionslos.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit