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  • Sommaruga, Simonetta (sp/ps) BR EJPD / CF DFJP

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Die Motion Derder (fdp, VD) zur verstärkten Führung der Strategie Digitale Schweiz wurde im Februar 2018 im Ständerat stillschweigend abgelehnt. Zuvor hatte Bundesrätin Sommaruga dargelegt, die Digitalisierungsprozesse würden dezentral, aber koordiniert geführt, weshalb es keinen Sinn mache, ein weiteres Gremium zu schaffen.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Derder (fdp, VD) eine verstärkte Führung der Strategie Digitale Schweiz. Der Motionär wünschte sich eine politische Steuerung, eine „wirkliche Führerschaft“, damit die Strategie Digitale Schweiz zu den erwünschten Ergebnissen führe. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte im September 2017 vor dem Nationalrat, dass der Bundesrat Willens sei, der Digitalisierung höchste Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bundesrätin bat im Plenum darum, die Motion abzulehnen, da die Schaffung einer neuen zuständigen Stelle nichts bringe: Die Digitalisierung fände in allen Bereichen statt, alle Departemente seien involviert. Der Nationalrat liess sich von den Worten der Justizministerin nicht überzeugen und nahm die Motion mit 100 zu 84 Stimmen (3 Enthaltungen) an.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

In der Frühjahrssession 2015 beriet der Nationalrat über die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Nachdem der Bundesrat dem Parlament 2013 widerwillig vier Versionen eines Verfassungsartikels zur Grundversorgung vorgelegt hatte, hatte der Ständerat im Herbst 2014 die am allgemeinsten gehaltene Version A des Artikels angenommen. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer in diesem Entscheid nicht. Eine Minderheit Fluri (fdp, SO) verlangte Nichteintreten und begründete dies mit dem fehlenden Mehrwehrt, den eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung gegenüber den bereits bestehenden Verfassungsartikeln aufweist. Obschon sich alle Rednerinnen und Redner in der grossen Kammer zum Service public und einer garantierten Grundversorgung bekannten, gab es keine Einigkeit darüber, ob die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Sicherung des Service public notwendig sei oder nicht. Der Nationalrat beschloss schliesslich mit 101 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung Nichteintreten.
Der Ständerat kam in der Sommersession 2015 auf das Geschäft zurück. Die Kommissionsmehrheit empfahl, am früheren Beschluss festzuhalten, eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte aber Nichteintreten. Bundesrätin Sommaruga (sp, BE) hielt es mit der Minderheit und bat den Rat um Nichteintreten. Mit 24 zu 18 Stimmen hielt die kleine Kammer jedoch am früheren Entscheid fest und spielte den Ball wieder der grossen Kammer zu.
Der Nationalrat diskutierte in der Herbstsession 2015 erneut über die Vorlage. Die Kommissionsmehrheit wollte am Nichteintretensentscheid festhalten, eine Minderheit Graf-Litscher (sp, TG) verlangte hingegen Eintreten. Die Diskussion bewegte sich in den selben Bahnen wie in den vorhergehenden Debatten zum Thema: Während die Ratsrechte betonte, die allgemeine Verfassungsbestimmung sei nutzlos, überflüssig, Ballast oder reine Dekoration, drückte die Ratslinke das Bedenken aus, die Grundversorgung könnte längerfristig unter Druck kommen und ausgedünnt werden, weshalb es den Verfassungsartikel unbedingt brauche. Die Fraktionen von SVP, FDP und GLP stimmten für Nichteintreten, die Fraktionen von SP und Grünen wollten Eintreten und die CVP und die BDP waren etwa hälftig gespalten: Der Nationalrat beschloss mit 110 zu 75 Stimmen (keine Enthaltungen) Nichteintreten und erledigte damit die Vorlage.

Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (13.036)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung